Feuerwehrzufahrt Kupferhammer 2 - 4
Begründung
4 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Unzulänglichkeiten zu beseitigen: Zwischen den Grundstücken Kupferhammer 2 und 4 wurde ein Geländestreifen vorgeschrieben als Feuerwehraufstellfläche im Interesse des Brandschutzes für beide benannten und die hinterliegenden Grundstücke. Es fehlt das amtlich gekennzeichnete Schild "Feuerwehrzufahrt". Zudem sind an der Straße ein Zaun gesetzt, Gebüsch gepflanzt und auf dem Geländestreifen Gegenstände platziert worden.
Inhalt
Antrag vom 10.05.2012, OF 190/8
Betreff: Feuerwehrzufahrt Kupferhammer 2 - 4 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Unzulänglichkeiten zu beseitigen: Zwischen den Grundstücken Kupferhammer 2 und 4 wurde ein Geländestreifen vorgeschrieben als Feuerwehraufstellfläche im Interesse des Brandschutzes für beide benannten und die hinterliegenden Grundstücke. Es fehlt das amtlich gekennzeichnete Schild "Feuerwehrzufahrt". Zudem sind an der Straße ein Zaun gesetzt, Gebüsch gepflanzt und auf dem Geländestreifen Gegenstände platziert worden.Beratung im Ortsbeirat: 8