Feuerwehrzufahrt Kupferhammer 2 - 4
Vorlagentyp: OF FREIE_WÄHLER
Begründung
4 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Unzulänglichkeiten zu beseitigen: Zwischen den Grundstücken Kupferhammer 2 und 4 wurde ein Geländestreifen vorgeschrieben als Feuerwehraufstellfläche im Interesse des Brandschutzes für beide benannten und die hinterliegenden Grundstücke. Es fehlt das amtlich gekennzeichnete Schild "Feuerwehrzufahrt". Zudem sind an der Straße ein Zaun gesetzt, Gebüsch gepflanzt und auf dem Geländestreifen Gegenstände platziert worden.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2012, OF 190/8
Betreff: Feuerwehrzufahrt Kupferhammer 2 -
4 Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, folgende
Unzulänglichkeiten zu beseitigen: Zwischen
den Grundstücken Kupferhammer 2 und 4 wurde ein Geländestreifen vorgeschrieben
als Feuerwehraufstellfläche im Interesse des Brandschutzes für beide benannten
und die hinterliegenden Grundstücke. Es fehlt das amtlich gekennzeichnete Schild
"Feuerwehrzufahrt". Zudem sind an der Straße ein Zaun gesetzt, Gebüsch
gepflanzt und auf dem Geländestreifen Gegenstände platziert worden.
Antragsteller:
FREIE WÄHLER
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8
am 24.05.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF
190/8 wurde zurückgezogen.