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Anbindung des älteren Bereichs von Ginnheim an den ÖPNV

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

Ginnheim an den ÖPNV Derzeit bestehen für die Bewohner im obigen Bereich folgende Entfernungen, jeweils gemessen vom Ende der Woogstraße an der Bahnunterführung: - bis zur Haltestelle Ginnheimer Waldgasse der Buslinie 39, der Straße folgend - ca. 700 m; - bei Abkürzung über (unbefestigte) Fußwege - ca. 650 m; - bis zur U-Bahn-Station der U 1 - ca. 850 m; - bei Abkürzung wie zuvor - ca. 800 m; - bis zur Straßenbahn-Haltestelle der Linie 16 - etwa die gleichen Entfernungen wie zur U 1; - bis zur nächsten S-Bahn-Station (Eschersheim) - ca. 2,2 km. Dass die Entfernungen aufgrund unterschiedlicher Wohnlagen abstufen, versteht sich von selbst. Diesen Entfernungen stehen folgende Einzugsradien gegenüber: - für die Stadtbahn und die S-Bahn - 400 m; - für Straßenbahnen und Busse - 300 m. Diese Werte sind auf die Kern- und Kernrand-Zonen bezogen. Selbst wenn Ginnheim nicht dazu sondern zu den Außenzonen zählen sollte, würden sich "nur" folgende Einzugsradien ergeben: - für die Stadtbahn und die S-Bahn - 500 m; - für Straßenbahnen und Busse - 400 m. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Mobilitäts-Erschwernis und Benachteiligung gegenüber Bürgern in anderen Stadtteilen für einen bedeutenden Teil der Bürger Ginnheims so bald wie möglich durch eine bessere Anbindung zu beseitigen. Die schwierige Haushalts-Situation unserer Stadt ist nicht unbekannt. Zumindest darf man aber erwarten, dass die hier erforderliche bessere ÖPNV-Anbindung in der Prioritäten-Liste ganz vorne angesiedelt wird. Zu prüfen sollte auch sein, inwieweit die VGF eine bessere Verkehrs-Anbindung komplett oder wenigstens partiell aus eigenen Haushaltsmitteln übernehmen kann. Zur ergänzenden Erläuterung: Den angeführten Daten zu den Einzugsradien liegt eine schriftliche Nachricht von Herrn Stefan Majer, dem Verkehrsdezernenten, vom 16. 12. 2013 zugrunde.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2014, OF 725/9 Betreff: Anbindung des älteren Bereichs von Ginnheim an den ÖPNV Derzeit bestehen für die Bewohner im obigen Bereich folgende Entfernungen, jeweils gemessen vom Ende der Woogstraße an der Bahnunterführung: - bis zur Haltestelle Ginnheimer Waldgasse der Buslinie 39, der Straße folgend - ca. 700 m; - bei Abkürzung über (unbefestigte) Fußwege - ca. 650 m; - bis zur U-Bahn-Station der U 1 - ca. 850 m; - bei Abkürzung wie zuvor - ca. 800 m; - bis zur Straßenbahn-Haltestelle der Linie 16 - etwa die gleichen Entfernungen wie zur U 1; - bis zur nächsten S-Bahn-Station (Eschersheim) - ca. 2,2 km. Dass die Entfernungen aufgrund unterschiedlicher Wohnlagen abstufen, versteht sich von selbst. Diesen Entfernungen stehen folgende Einzugsradien gegenüber: - für die Stadtbahn und die S-Bahn - 400 m; - für Straßenbahnen und Busse - 300 m. Diese Werte sind auf die Kern- und Kernrand-Zonen bezogen. Selbst wenn Ginnheim nicht dazu sondern zu den Außenzonen zählen sollte, würden sich "nur" folgende Einzugsradien ergeben: - für die Stadtbahn und die S-Bahn - 500 m; - für Straßenbahnen und Busse - 400 m. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Mobilitäts-Erschwernis und Benachteiligung gegenüber Bürgern in anderen Stadtteilen für einen bedeutenden Teil der Bürger Ginnheims so bald wie möglich durch eine bessere Anbindung zu beseitigen. Die schwierige Haushalts-Situation unserer Stadt ist nicht unbekannt. Zumindest darf man aber erwarten, dass die hier erforderliche bessere ÖPNV-Anbindung in der Prioritäten-Liste ganz vorne angesiedelt wird. Zu prüfen sollte auch sein, inwieweit die VGF eine bessere Verkehrs-Anbindung komplett oder wenigstens partiell aus eigenen Haushaltsmitteln übernehmen kann. Zur ergänzenden Erläuterung: Den angeführten Daten zu den Einzugsradien liegt eine schriftliche Nachricht von Herrn Stefan Majer, dem Verkehrsdezernenten, vom 16. 12. 2013 zugrunde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 725/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme), bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.