Weg Am Ulmenrück durch das Vogelschutzgehölz zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
Vogelschutzgehölz zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Laut Auskunft des Grünflächenamts wird gegenwärtig durch das Vogelschutzgehölz am Ulmenrück zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim ein Weg angelegt als "genehmigte Baumaßnahme der Hessenwasser GmbH, die im Rahmen des 4gleisiger Ausbau der S-Bahn eine neue Entleerungsleitung - Baufeld und Baustraße - bauen muss. Die Maßnahme ist vertraglich genehmigt, einschließlich der Wiederherstellung".
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 23.04.2019,
OF 757/10 Betreff: Weg Am Ulmenrück durch das
Vogelschutzgehölz zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim
Der
Ortsbeirat möge beschließen: Laut Auskunft des Grünflächenamts wird gegenwärtig
durch das Vogelschutzgehölz am Ulmenrück zwischen Frankfurter Berg und
Berkersheim ein Weg angelegt als "genehmigte Baumaßnahme der Hessenwasser GmbH,
die im Rahmen des 4gleisiger Ausbau der S-Bahn eine neue Entleerungsleitung -
Baufeld und Baustraße - bauen muss. Die Maßnahme ist vertraglich genehmigt,
einschließlich der Wiederherstellung". Dies vorausgeschickt, möge der Magistrat
prüfen und berichten: - Wie kann es sein, dass hier während der Brutzeit in
einem Vogelschutzbereich gebaut wird? - Was ist unter einer "vertraglichen Genehmigung" zu
verstehen? Wegen der massiven Eingriffe in die naturschutzrechtlichen Belange
sind hier Genehmigungen erforderlich. Sind diese im Rahmen eines
öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgt und welche Kompensationsmaßnahmen für
die Eingriffe sind vereinbart? - Ergänzt ein solcher Vertrag den
Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Main-Weser-Bahn? - Wird ein solcher Weg an den
Nidda-Ufer-Radweg angeschlossen und ist dann mit entsprechendem Bauverkehr auch
auf diesem zu rechnen, wovon bisher nie die Rede war und was im
Planfeststellungsbeschluss auch nicht vorgesehen sein kann? - Wäre eine solche Ausnahmenutzung
des Nidda-Ufer-Radwegs dann auch mit dem öffentlich rechtlichen Vertrag
genehmigt? Begründung: Die Sach- und Rechtslage in diesem Zusammenhang ist
völlig unklar und bedarf der Aufklärung. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR
10 am 07.05.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1249 2019
Die Vorlage OF 757/10 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass die Auflistung im Tenor um die Frage "Wieso wird/wurde
der Ortsbeirat 10 nicht informiert bzw. involviert?" erweitert wird.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme