Fragen zur „Baustraße“ in Sindlingen
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Sindlingen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 folgende Fragen zu beantworten:
- Treffen Presseberichte zu, dass die bisher nur für Ausnahmeverkehr genutzte Baustraße zur Abwasserreinigungsanlage (ARA) und zur Schlammentwässerungs- und -verbrennungsanlage (SEVA) derzeit so saniert wird, dass sie in Zukunft auch allgemeinen Schwerverkehr, verursacht von Gewerbebetrieben aus Sindlingen, aufnehmen kann?
- Wer entscheidet, welcher Verkehr in Zukunft diese Straße benutzen darf?
- Welche Kosten entstehen für die Zukunft für den Unterhalt der Straße und wer trägt diese Kosten?
- Welche haftungsrechtlichen Änderungen würde eine eventuelle Öffnung der Straße für weiteren Schwerverkehr mit sich bringen?
- Wäre die Straße überhaupt geeignet, um weiteren Verkehr aufzunehmen?
- Wie wird sicher gestellt, dass durch weiteren Schwerverkehr nicht noch mehr Probleme für die RadfahrerInnen entstehen, die diese Straße als wichtigen Verbindungsweg zum Industriepark Höchst ebenfalls benutzen? Begründung: Auf einem Ortstermin vor einigen Jahren wurde seitens verschiedener Ämter darauf hin gewiesen, dass die o.a. Baustraße nur für den Andienungsverkehr zu den Anlagen ARA und SEVA zugelassen ist. Da die Anlieferungen dieser Anlage zum Teil als Gefahrguttransporte gewertet werden müssen, wäre ein Unfall, bei dem zum Beispiel ein LKW aufgrund von Begegnungsverkehr bei unbefestigtem Fahrbahnrand umstürzt, sowohl juristisch als auch in der Sache (Umweltgefährdung) ein großes Problem. Nun werden offensichtlich Ausweichstellen geschaffen, um dieses Problem zu lösen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob, wenn die Straße dann auch für mehr Verkehr geöffnet wird, nicht dann trotz der baulichen Verbesserungen wieder neu Risiken geschaffen werden, die eigentlich nicht vertretbar sind. Auch die Belange der RadfahrerInnen, die diese Straße benutzen, sind zu berücksichtigen.
Inhalt
Antrag vom 19.09.2016, OF 169/6
Betreff: Fragen zur "Baustraße" in Sindlingen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 folgende Fragen zu beantworten:
- Treffen Presseberichte zu, dass die bisher nur für Ausnahmeverkehr genutzte Baustraße zur Abwasserreinigungsanlage (ARA) und zur Schlammentwässerungs- und -verbrennungsanlage (SEVA) derzeit so saniert wird, dass sie in Zukunft auch allgemeinen Schwerverkehr, verursacht von Gewerbebetrieben aus Sindlingen, aufnehmen kann?
- Wer entscheidet, welcher Verkehr in Zukunft diese Straße benutzen darf?
- Welche Kosten entstehen für die Zukunft für den Unterhalt der Straße und wer trägt diese Kosten?
- Welche haftungsrechtlichen Änderungen würde eine eventuelle Öffnung der Straße für weiteren Schwerverkehr mit sich bringen?
- Wäre die Straße überhaupt geeignet, um weiteren Verkehr aufzunehmen?
- Wie wird sicher gestellt, dass durch weiteren Schwerverkehr nicht noch mehr Probleme für die RadfahrerInnen entstehen, die diese Straße als wichtigen Verbindungsweg zum Industriepark Höchst ebenfalls benutzen? Begründung: Auf einem Ortstermin vor einigen Jahren wurde seitens verschiedener Ämter darauf hin gewiesen, dass die o.a. Baustraße nur für den Andienungsverkehr zu den Anlagen ARA und SEVA zugelassen ist. Da die Anlieferungen dieser Anlage zum Teil als Gefahrguttransporte gewertet werden müssen, wäre ein Unfall, bei dem zum Beispiel ein LKW aufgrund von Begegnungsverkehr bei unbefestigtem Fahrbahnrand umstürzt, sowohl juristisch als auch in der Sache (Umweltgefährdung) ein großes Problem. Nun werden offensichtlich Ausweichstellen geschaffen, um dieses Problem zu lösen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob, wenn die Straße dann auch für mehr Verkehr geöffnet wird, nicht dann trotz der baulichen Verbesserungen wieder neu Risiken geschaffen werden, die eigentlich nicht vertretbar sind. Auch die Belange der RadfahrerInnen, die diese Straße benutzen, sind zu berücksichtigen.Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
5
OBR 6
TO I, TOP 9
Auskunftsersuchen V 161 2016 Die Vorlage OF 169/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle