Meine Nachbarschaft: Baustraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Kein Autoverkehr auf dem Weg Alte Riedbergstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1690 entstanden aus Vorlage: OF 175/12 vom 20.10.2012 Betreff: Kein Autoverkehr auf dem Weg Alte Riedbergstraße Vorgang: OA 225/12 OBR 12; OM 1358/12 OBR 12; ST 1515/12 Der Magistrat wird entsprechend der Anregungen OA 225 und OM 1358 vom 22.06.2012 erneut gebeten, die aufgehobene Straßenverbindung über die Alte Riedbergstraße durch bauliche Barrieren (Schranke, Poller oder Steinblöcke) wirkungsvoll zu sperren, sodass lediglich eine Fuß- und Radwegeverbindung auf dem das Landschaftsschutzgebiet querenden Weg verbleibt. Die Aussagen der Stellungnahme ST 1515 vom 14.09.2012 werden vom Ortsbeirat zurück- gewiesen, da die von der Verwaltung vorgeschlagene Beschilderung zur Unterbindung des illegalen Autoverkehrs schon seit längerer Zeit besteht, jedoch nicht zu einer Einstellung des Schleichverkehrs auf diesem Verbindungsweg geführt hat. Begründung: Der Rückbau der lange Zeit als Baustraße genutzten Feldwegeverbindung über die Alte Riedbergstraße ist Bestandteil des Bebauungsplans und des landschaftlichen Begleitplans. Diese bauleitplanerische Festsetzung wurde wiederholt von der Hessen Agentur gegenüber dem Ortsbeirat und auch gegenüber Anwohnern, die den Schleichverkehr beanstandet hatten, bestätigt. Die Hessen Agentur hat letztmals am 21.06.2012 dem Ortsbeirat den Rückbau dieser Wegeverbindung und die Unterbindung des Schleichverkehrs zugesichert. Die mit der Vorlage ST 1515 des Straßenverkehrsamtes begründete Offenhaltung des Verkehrsweges infolge einer intensiven Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge ist nicht nachvollziehbar. Zu Zeiten intensiver landwirtschaftlicher Aktivitäten (z. B. Erntezeit) könnten bewegliche Poller den Landwirten eine Durchfahrt ermöglichen, sofern sie keine der Umfahrungsmöglichkeiten über andere Feldwege nutzen möchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.06.2012, OA 225 Anregung an den Magistrat vom 22.06.2012, OM 1358 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1515 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 128 Aktenzeichen: 32 1
Leerbachstraße 92
Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1502 entstanden aus Vorlage: OF 232/2 vom 05.09.2012 Betreff: Leerbachstraße 92 Der Magistrat wird gebeten, 1. sicherzustellen, dass vor Durchführung von Sanierungs-, Umbau- oder Abrissarbeiten an dem oben genannten Objekt dem Ortsbeirat 2 das Gesamtvorhaben vorgestellt wird; 2. zu prüfen und zu berichten, welche rechtlichen Vorgaben (z. B. für die Ausnutzung des Baufeldes, die Gebäudehöhe oder den zukünftigen Zuschnitt der Wohnungen) für einen Umbau bzw. einen Neubau des Objektes aktuell bestehen, z. B. aufgrund der Erhaltungssatzung; 3. sicherzustellen, dass die bestehende westendtypische Grünfläche im Innenhof des Karrees Böhmerstraße/Auf der Körnerwiese/Gervinusstraße/Leerbachstraße durch einen möglichen Neubau des oben genannten Objektes in ihrem Wert für die Bewohner nicht reduziert wird. Begründung: Das Haus Leerbachstraße 92 steht seit Jahren leer. Der Eigentümer hat mitgeteilt, dass er das Haus abreißen und möglichst vergrößert und mit Tiefgarage neu errichten möchte, sofern die Bauaufsicht dies zulässt. Das Gebäude Leerbachstraße 92 war bislang ein Wohnhaus mit 18 Wohneinheiten. Es ist nicht auszuschließen, dass diese zukünftig durch wenige, sehr teure Großraumwohnungen ersetzt werden. Aktuell wird bereits das Wohnhaus Leerbachstraße 90 umgebaut, das als Gründerzeitbau als besonders erhaltenswert einzustufen ist. Es ist nicht auszuschließen, dass die beiden Investoren der Projekte Leerbachstraße 90 und 92 gemeinsam vorgehen, da beide Häuser im rechten Winkel zueinander stehen und eine Außenmauer teilen, mit dem Ziel, größer zu bauen, eine Tiefgarage für beide Häuser zu schaffen und dabei die Grünflächen und Gärten im Karree in ihre Baupläne mit einzubeziehen. Letzteres gilt es aus Sicht des Ortsbeirates 2 unbedingt zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1934 Aktenzeichen: 63 0
Landschaftsplanerische Aufwertung zweier Stadtteilverbindungswege
Anregung vom 22.06.2012, OA 225 entstanden aus Vorlage: OF 139/12 vom 22.06.2012 Betreff: Landschaftsplanerische Aufwertung zweier Stadtteilverbindungswege Vorgang: B 172/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Feldweg Alte Riedbergstraße zwischen dem Kautenhof und der Talstraße zurückbauen zu lassen, d. h. wieder in den Zustand zurückversetzen zu lassen, den der Feldweg vor dem Baustraßenausbau auf die doppelte Fahrbahnbreite hatte. Im Zuge des Rückbaus ist der Weg unter Beachtung landschaftsplanerischer Belange durch eine alleenartige Baumpflanzung in seiner Funktion als Panoramaweg aufzuwerten. Außerdem sind östlich des Kautenhofs Poller oder eine Schranke anzubringen, um den Schleichverkehr quer durch das Landschafts- und Naherholungsgebiet effektiv zu unterbinden. Der Feldweg zwischen dem Johann-Beyer-Weg und der Straße An der Bergstraße ist, wie vom Magistrat in der Vorlage B 172 angeregt, mit einer Beleuchtung auszustatten und ebenfalls mit einer wegebegleitenden Baumpflanzung zu versehen, um die störenden Lichtmasten besser in das Landschaftsbild einzubinden. Begründung: Der für den Durchgangsverkehr gesperrte Feldweg zwischen Kalbach und Riedberg wurde vor einigen Jahren zu einer zweispurigen Baustraße ausgebaut, um die beim Bau der Stadtbahntrasse anfallenden Erdmassen auf kurzem Wege abtransportieren zu können. Damals wurde dem Ortsbeirat von der Hessen Agentur zugesichert, dass der Weg, der neben der Landwirtschaft primär von vielen Fußgängern, Radfahrern und Reitern genutzt wird, nach Abschluss der Baumaßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand zurückgebaut wird. Durch den Baufortschritt und das Erschließungsstraßennetz am Riedberg wird die Baustraße schon seit Längerem nicht mehr benötigt, der Rückbau ist deshalb zeitnah vorzunehmen. Da eine Beschilderung nicht ausreicht, um den zwischenzeitlich entstandenen Schleichverkehr von Pkw und Lieferfahrzeugen zwischen Riedberg und Kalbach zu unterbinden, sind bauliche Maßnahmen, wie in der Verlängerung der Straße Johann-Beyer-Weg, erforderlich. Die oben aufgeführten beiden autofreien Stadtteilverbindungswege liegen als landschaftsprägende Elemente gut sichtbar in freier Feldlage. Durch eine Baumbepflanzung sind die beiden schnurgeraden Wege als markante Landschaftselemente positiver in das Landschaftsschutzgebiet einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1690 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1701 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 805 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 27.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.08.2012, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.09.2012, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 225 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und REP (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OA 225 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) 21. Sitzung des OBR 12 am 24.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2063, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2012 Aktenzeichen: 32 1
Erinnerungen: .Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Jahnstraße. und .Oeder Weg/ Ecke Querstraße: Erhöhung der Sicherheit für Fahrradfahrer.
Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1350 entstanden aus Vorlage: OF 193/3 vom 07.05.2012 Betreff: Erinnerungen: "Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Jahnstraße" und "Oeder Weg/ Ecke Querstraße: Erhöhung der Sicherheit für Fahrradfahrer" Vorgang: OM 4016/10 OBR 3; ST 617/10; OM 153/11 OBR 3; ST 972/11 Der Magistrat wird aufgefordert, wie in der Stellungnahme ST 617 bereits angekündigt, aber nie umgesetzt, die Jahnstraße auch zwischen Blumenstraße und Oeder Weg entgegen der Fahrtrichtung für Fahrradfahrer zu öffnen und ebenso wie in der Stellungnahme ST 972 zugesagt, und ebenfalls bislang nicht umgesetzt, die Verkehrsführung für die Radfahrer im Oeder Weg/ Ecke Jahnstraße/Querstraße anzupassen. Begründung: Mit der Anregung OM 4016 wurde der Magistrat bereits 2010 zur Öffnung der Jahnstraße aufgefordert. Die Stellungnahme ST 617 bestätigte, dass der Anregung entsprochen wird - explizit auch zwischen Blumenstraße und Oeder Weg. Bis zum heutigen Tag ist dies allerdings nicht geschehen. Für eine Sonderbehandlung dieses Abschnittes ist kein Grund ersichtlich. Die Breite der Jahnstraße beträgt meist mindestens 5 Meter (Höhe Haus Nr. 54: 5 Meter, Höhe Haus Nr. 51: 5,15 Meter). Nur in der leichten Kurve auf Höhe des Hauses Nr. 45 sinkt dort die Breite auf nur 4,45 Meter. Dieser Abschnitt ist aber nur wenige Meter lang und in beide Richtungen gut einsehbar, sodass Radfahrer leicht vorher anhalten können oder alternativ das Rad kurz auf den Fußweg mit sehr niedrigem Bordstein (Einfahrt) heben können, um entgegenkommende Fahrzeuge passieren zu lassen. Zum Vergleich: In der rund 150 Meter langen Baustraße besteht bei ebenfalls einseitigem Parken über die gesamte Länge eine Breite von nur 4,50 Meter - und auch dort sind keine Probleme bekannt. Durch die nicht umgesetzte Anregung ist die Sicherheit gefährdet: Autofahrer rechnen gemäß Beschilderung nicht mit entgegenkommenden Radfahrern, während letztere (womöglich in Unkenntnis der geltenden Besonderheit) davon ausgehen, dieses rund 100 Meter kurze Stück legal befahren zu dürfen. Die Änderung der Verkehrsführung an der Kreuzung Oeder Weg und Querstraße/Jahnstraße wurde in der Anregung OM 153 gefordert und am 08.08.2011 durch den Magistrat in der Stellungnahme ST 972 zur Umsetzung in Aussicht gestellt. Auch hier gibt es noch keine Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.03.2010, OM 4016 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2010, ST 617 Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 153 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 972 Stellungnahme des Magistrats vom 24.09.2012, ST 1560
Endlich Bebauungsplan für das Gebiet Gervinusstraße/Böhmerstraße/Leerbachstraße und Auf der Körnerwiese aufstellen
Antrag vom 22.04.2012, OF 166/2 Betreff: Endlich Bebauungsplan für das Gebiet Gervinusstraße/Böhmerstraße/Leerbachstraße und Auf der Körnerwiese aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Für das Gebiet Leerbachstraße / Böhmerstraße / Auf der Körnerwiese / Gervinusstraße soll ein objektbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Bebauungsplan soll die im rechtsverbindlichen (Bebauungsplan Nw 21 d Nr. Oeder Weg) für das Gebiet Auf der Körnerwiese Nr. 3 - 11 enthaltenen Festsetzungen (WA Allgemeines Wohngebiet IV Geschosse und Grundflächenzahl 0,3) fauf die Grundstücke Böhmerstraße 3 - 15 und Leerbachstraße 88 - 94 sowie Gervinusstraße 24 übertragen. Für das Gebiet Gervinusstraße 22 Colt Telecom ist MK (Misch- und Kerngebiet) nach der derzeitigen Grundstücksausnutzung festzulegen. 2. Die Hinterhöfe sind durch Festsetzungen im Textteil des Bebauungsplans von einer neuen Bebauung freizuhalten. 3. Die im Bebauungsplangebiet stehenden erhaltenswerten Bäume sind durch Markierung im Plan und Festschreibung im Textteil als erhaltenswert zu markieren. 4. Als Bebauungsgrenzen sind die Grenzen der derzeit vorhandenen Bebauung festzulegen Begründung: Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan NW 21d Nr.1 Oeder Weg ist für die Grundstücke Auf der Körnerwiese Nr. 3 - 11 als WA Allgemeines Wohngebiet mit IV Geschossen und einer Grundflächenzahl von 0,3, das bedeutet das 30 % des Grundstücks überbaut werden dürfen, festgelegt. Dies sind die gleichen Festsetzungen wie sie in den Bebauungsplänen Nw 21d Nr 1 Oeder Weg, NW 21b Nr.1 Holzhausenstraße und NW 1b NR 1 Eschenheimer Turm in den einzelnen Blöcken mit einem Allgemeinen Wohngebiet festgeschrieben wurden. Wenn der Bebauungsplan NW 21 d Nr1 Oeder Weg nicht durch seinen Zuschnitt an der Straße Auf der Körnerwiese enden würde, so würde die Festsetzung wie bei den anderen Blöcken im Bebauungsplangebiet den ganzen Block umfassen. Deshalb sind die Festsetzungen in den neuen Bebauungsplan zu übertragen. Im Gebiet drohen massive Veränderungen durch Bodenspekulation, siehe Anhang (Rundgang durch das Gebiet.) Aus diesem Grund sind die Grundstücke durch Festschreibung des Bestandes im neuen Bebauungsplan zu erhalten. Die Hinterhöfe sind ebenfalls durch Festschreibung des Bestands von Bebauung freizuhalten und die erhaltenswerten Bäume durch Festschreibung im Textteil des Bebauungsplans zu erhalten. Dies insbesondere, da das Westend im Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt als stark erhitztes Gebiet ausgewiesen ist. Anlage 1 (ca. 1,3 MB) Anlage 2 (ca. 43 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 166/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung zu dem Thema im Ortsbeirat erfolgt ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 166/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 1 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung)
Vorstellung des Neubauprojektes an der Homburger Landstraße 736 (Höhe Konrad-Duden-Weg 1-3)
Antrag vom 26.02.2012, OF 188/10 Betreff: Vorstellung des Neubauprojektes an der Homburger Landstraße 736 (Höhe Konrad-Duden-Weg 1-3) Der Ortsvorsteher wird gebeten, Vertreter des Neubauprojektes eines Vollversorgers an der Homburger Landstraße 736, Höhe Konrad-Duden-Weg 1-3, zu einer Vorstellung einzuladen. Begründung: Der Neubau des oben genannten Vollversorgers geschieht angrenzend an die Gemarkung des Ortsbeirates 10. Deshalb liegt es im Interesse des Ortsbeirates, dieses Projekt zu kennen, insbesondere bezüglich der sich daraus neu gestaltenden Verkehrswege und der geplanten Baustraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 188/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Straßenverbindung „Im Hofheimer Grund“ - „Okrifteler Straße“ in Sindlingen
Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 200 entstanden aus Vorlage: OF 80/6 vom 10.06.2011 Betreff: Straßenverbindung "Im Hofheimer Grund" - "Okrifteler Straße" in Sindlingen Vorgang: V 1605/05 OBR 6; ST 238/06; OM 3979/10 OBR 6; ST 867/10 Der Magistrat wird gebeten, die aktuellen Planungen zum Ausbau der sogenannten Baustraße in Sindlingen zwischen "Okrifteler Straße" und der Straße "Im Hofheimer Grund" im Ortsbeirat 6 vorzustellen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 17. Juni 2010 teilte das Verkehrsdezernat dem Ortsbeirat 6 mit, "dass der Magistrat über den aktuellen Stand der Planung voraussichtlich im vierten Quartal 2010 in einer Ortsbeiratssitzung berichten wird" (ST 867/10). Nachdem dieser Zeitpunkt jetzt weit überschritten ist, bittet der Ortsbeirat 6 nunmehr dringend um Vorstellung der Vorplanungen sowie der weiteren Schritte zur Realisierung einer Maßnahme, die der dringend erforderlichen Verkehrsberuhigung in der Okrifteler Straße dienen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1350 Antrag vom 27.05.2016, OF 66/6 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 106 Aktenzeichen: 66 0
Rad- und Fußweg zwischen Kalbach und Riedberg wiederherstellen
Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4425 entstanden aus Vorlage: OF 378/12 vom 08.08.2010 Betreff: Rad- und Fußweg zwischen Kalbach und Riedberg wiederherstellen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Feldweg zwischen der "Bonifatiusstraße" einerseits und dem "Prozessionsweg" andererseits wieder in einen befahrbaren Zustand versetzen zu lassen, damit dieser auch wieder als Rad- und Fußweg zur Verfügung steht. Begründung: Der oben genannte Feldweg wurde im Rahmen der Stadtbahnbaumaßnahmen auf dem Riedberg als Baustraße verwendet und war durch eine dementsprechende Beschilderung für die Allgemeinheit gesperrt. Seit einiger Zeit könnte der Weg eigentlich wieder benutzt werden, stünde in der neu gebauten Unterführung nicht zirka zehn Zentimeter hoch das Wasser. Dieses Entwässerungsproblem sollte zeitnah behoben werden, damit die Rad- und Fußwegebeziehung zwischen Kalbach und Riedberg wieder freigegeben werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2010, ST 1446 Aktenzeichen: 66 2
Irgendwann muss doch einmal etwas passieren! Verkehrsberuhigung der Okrifteler Straße in Frankfurt am Main-Sindlingen durch Ausbau der sogenannten „Baustraße“ Richtung Hattersheim
Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3979 entstanden aus Vorlage: OF 1403/6 vom 16.02.2010 Betreff: Irgendwann muss doch einmal etwas passieren! Verkehrsberuhigung der Okrifteler Straße in Frankfurt am Main-Sindlingen durch Ausbau der sogenannten "Baustraße" Richtung Hattersheim Vorgang: V 1605/05 OBR 6; ST 238/06 Seit über 25 Jahren befindet sich der Ausbau der sogenannten Baustraße zwischen Okrifteler Straße und dem Sindlinger Knoten zur Entlastung des innerörtlichen Verkehrs angeblich in Planung. Die Bemühungen der Dezernenten Küppers, Protzmann, Wentz und Schwarz waren jedoch bis jetzt ohne Ergebnis. In seiner letzten Stellungnahme vom 7. Februar 2006 bekräftigt der Magistrat zwar seinen Willen, den bestehenden Wirtschaftsweg zur Erschließung der Abwasserreinigungsanlage (= Baustraße) weiterhin zu verfolgen, über Aktivitäten zur Erreichung dieses Ziels wurde jedoch nie berichtet. Auch "die Vorstellung und Erörterung des Bearbeitungsstandes im Ortsbeirat anhand aussagekräftiger Lagepläne" Mitte 2006 fanden leider nie statt. Der Magistrat wird deshalb gebeten, umfassend über den aktuellen Stand der Planung zum Ausbau der Baustraße zu berichten und die Maßnahme in einer Sitzung des Ortsbeirates 6 vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 867 Antrag vom 27.05.2016, OF 66/6 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 106 Aktenzeichen: 32 1
Verletzung der Vorgartensatzung: Parkplätze im Vorgarten
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2009, OM 3712 entstanden aus Vorlage: OF 830/3 vom 29.10.2009 Betreff: Verletzung der Vorgartensatzung: Parkplätze im Vorgarten Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob ihm die eingerichteten Parkplätze in den Vorgärten des Grundstücks Fichardstraße 17, auf dem ständig ein Pkw mit dem Ortskennzeichen MW parkt, und des Eckhauses Baustraße/Eschersheimer Landstraße (südlicher Teil) bekannt sind und ob sie genehmigt sind; 2. im Falle der Genehmigungen dem Ortsbeirat die Gründe dafür zu erläutern; 3. im Falle ungenehmigter Parkplätze umgehend tätig zu werden und die Vorgärten (wieder-) herstellen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2010, ST 285 Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2010, ST 1101 Aktenzeichen: 63 0
Ideen
Keine Ideen gefunden.