Berkersheimer Bahnstraße nicht zur Andienung der Bahn-Baustelle nutzen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2014, OM 2868 entstanden aus Vorlage: OF 569/10 vom 26.01.2014
Betreff: Berkersheimer Bahnstraße nicht zur Andienung der Bahn-Baustelle nutzen
- Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass im Rahmen des Ausbaus der Main-Weser-Bahn die Berkersheimer Bahnstraße nicht zur Andienung der Baustelle mit Lastkraftwagen verwendet wird.
- Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Baustelle anderweitig, zum Beispiel mit Hilfe einer Baustraße entlang der Gleise beispielsweise von der Nidda-Seite her, angefahren werden kann. Insgesamt sollte eine Baustelleneinrichtung vorgenommen werden, die die Anwohner auch im weiteren Umkreis so wenig wie möglich durch Baustellenlärm belästigt. In diesem Zusammenhang bittet der Ortsbeirat 10 darum, die Hanglage Berkersheims zu berücksichtigen, die dazu führt, dass am Bahngleis entstehender Baustellenlärm auch in nominell weit entfernten Teilen des Ortsteils Berkersheim überdeutlich hörbar ist. Begründung: Da im Moment Arbeiten zur Befestigung eines Wegs entlang des Bahngleises in der Nähe des Haltepunkts Berkersheim (Weg zwischen Buswendeschleife und Unterführung) unternommen werden, mehren sich Stimmen in Berkersheim, nach denen eine Andienung der Bahn-Baustelle nicht entlang des Berkersheimer Bahnweges stattfinden soll. Die Bahnstraße ist dazu viel zu eng (der Begegnungsverkehr auch mit Personenkraftwagen ist nicht möglich). Nur über diese Straße sind wichtige Einrichtungen fußläufig zu erreichen (S-Bahn, Lebensmittelmarkt, Bushaltestelle, Friedhof, etc.). Darüber hinaus wird die Bahnstraße als Schulweg genutzt und es steht zu befürchten, dass die Erschütterungen durch den Lastkraftwagenverkehr zu Schäden an den unmittelbar am Straßenrand gelegenen Häusern führen. Bauarbeiten am im Vergleich zum Rest des Stadtteils tiefer gelegenen Bahngleis haben in der Vergangenheit regelmäßig gezeigt, dass sich Lärm von dort anders ausbreitet, als man es von vergleichbaren, aber ebenen Flächen gewohnt ist, sodass Lärmschutzmaßnahmen, die über das in solchen Fällen übliche Maß hinausgehen, wünschenswert wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10