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Meine Nachbarschaft: Bachforellenweg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel

23.01.2018 · Aktualisiert: 12.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2659 entstanden aus Vorlage: OF 477/1 vom 03.01.2018 Betreff: Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel Vorgang: OM 2702/13 OBR 1; ST 300/14; OM 3075/14 OBR 1; ST 213/15; OM 4144/15 OBR 1; ST 1247/15; OM 4822/15 OBR 1; ST 532/16 Der Magistrat wird gebeten, einen Erzeugermarkt einzurichten, auf dem regionale, möglichst auch hessenspezifische Produkte angeboten werden. Hierfür sind aus Sicht des Ortsbeirats folgende Standorte geeignet: 1. Die Hirtenstraße mit Teilen des dortigen Spielplatzes, 2. das Grundstück Gutleutstraße 168 un d 3. die Passage im Behördenzentrum im Gutleut. Begründung: Der Ortsbeirat 1 hat den Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner des Gutleut, in ihrem Quartier einen Erzeugermarkt einzurichten, seit 2013 in bereits vier Anträgen an den Magistrat herangetragen (auf dem Rottweiler Platz, auf dem Westhafenplatz, als Zwischennutzung des Grundstücks Speicherstraße 53 und auf dem Bachforellenweg zwischen Zanderstraße und Karpfenweg). "Nach anfänglich positiver Grundauffassung" (die Hafenmanagement GmbH urteilte, dass ein solcher Markt von den Bewohnern gut angenommen würde) lehnte der Magistrat die Einrichtung aus unterschiedlichen Gründen ab: - auf dem Rottweiler Platz und dem Bachforellenweg wegen mangelndem Brandschutz (vgl. ST 300 und ST 532), - auf dem Westhafenplatz wegen mangelnder Einigung mit dem Grundstückseigentümer (vgl. ST 213) und - in der Speicherstraße 53, da in absehbarer Zeit dort eine Immobilie entwickelt werden sollte (vgl. ST 1247). Nachdem eine Bürgerbefragung des Nachbarschaftsbüros und zahlreiche Gespräche mit Bewohnern des Gutleuts ihren dringenden Wunsch nach einem solchen Markt bekräftigt haben, schlägt der Ortsbeirat nun drei weitere Standorte vor: 1. In der Hirtenstraße in der Wurzelsiedlung: Die Idee, hier am Samstag einen Markt abzuhalten, ist bei den Bewohnern der Wurzelsiedlung, die in ihrem näheren Umfeld keinerlei Möglichkeit haben, Obst, Gemüse, frische Brötchen oder Ähnliches einzukaufen, auf Begeisterung gestoßen. Ein Erzeugermarkt an dieser Stelle wäre auch für die Bewohner der an der Camberger Brücke im Bau befindlichen 173 Wohnungen attraktiv; 2. Das (mutmaßlich private) Grundstück Gutleutstraße 168: Dieses Grundstück, welches lediglich zeitweise als Parkplatz genutzt wird, ist wegen seiner Lage in dem am dichtesten bewohnten Bereich des Gutleuts ein idealer Standort, der an allen Tagen der Woche gleichermaßen attraktiv wäre; 3. Die Passage im Behördenzentrum: Auch dieser Standort ist von seiner Erreichbarkeit her ideal. Die zahlreichen Ausbuchtungen würden genügend Ständen Platz geben, ohne im Falle eines Notfalls die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen zu behindern. Darüber hinaus lädt diese Passage durch die Ruhe dort und ihre freundliche Gestaltung zum Verweilen ein und fördert damit nachbarschaftliches Miteinander. Dieser Standort würde sich für einen Markt an Samstagen anbieten. Auf die weiteren Begründungen in den bisher gestellten Anträgen des Ortsbeirates wird Bezug genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2702 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3075 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 213 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4144 Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1247 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4822 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 532 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 767 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 982 Antrag vom 28.07.2018, OF 664/1 Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3535 Aktenzeichen: 90 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit im Westhafen: Das Kopfsteinpflaster im Westhafen auf dem Bachforellenweg rund um den Westhafen Tower bis zur Werftstraße barrierefrei gestalten - wiederholte Sachstandsanfrage

23.01.2018 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2660 entstanden aus Vorlage: OF 478/1 vom 03.01.2018 Betreff: Barrierefreiheit im Westhafen: Das Kopfsteinpflaster im Westhafen auf dem Bachforellenweg rund um den Westhafen Tower bis zur Werftstraße barrierefrei gestalten - wiederholte Sachstandsanfrage Vorgang: V 210/16 OBR 1; ST 443/17; OM 2048/17 OBR 1 Der Magistrat wird nochmals aufgefordert, dem Ortsbeirat seine in der Stellungnahme vom 27.02.2017, ST 443, für das Frühjahr 2017 zugesagte Planung für den geforderten barrierefreien Ausbau rund um den Westhafen Tower vorzustellen und einen Termin für die Durchführung der Maßnahme zu benennen. Begründung: Die Planung wurde trotz wiederholter Aufforderung des Ortsbeirates bisher nicht vorgestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 210 Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 443 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2048 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 489 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkstreifen für Kita in der Hafenstraße

05.12.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2520 entstanden aus Vorlage: OF 455/1 vom 11.11.2017 Betreff: Parkstreifen für Kita in der Hafenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der östlichen Seite der Hafenstraße, zwischen Gutleutstraße und Hafentunnel, wieder eine Parkmöglichkeit für Eltern einzurichten, die ihre Kinder von Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und 10:15 Uhr in die Kita Zauberhut im Behördenzentrum mit dem Auto bring en und zwischen 14:15 Uhr und 17:15 Uhr wieder abholen. Dazu soll ein Hinweisschild aufgestellt werden, das die Berechtigung auf die Eltern der Kinder, die die Kita besuchen, beschränkt. Begründung: Der betreffende Parkstreifen, der früher den Eltern vorbehalten war, die ihre Kinder morgens mit dem Auto zur Kita Zauberhut bringen und abends wieder abholen, wurde mit der Begründung ausschließlich Bussen eingeräumt, dass die Eltern die kurzen Wege von ihrer Wohnung im Gutleutviertel zur Kita mit den Kindern zu Fuß gehen oder in der Gutleutstraße parken könnten. Diese Argumentation vermag nicht zu überzeugen. Die Annahme, diese Eltern würden im Gutleutviertel wohnen und im Behördenzentrum arbeiten, trifft nur einen kleinen Teil der Eltern zu. Die etwa 25 Prozent der Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Kita bringen, tun dies, weil sie entweder - weiter entfernt wohnen, aber bei der Platzvergabe nur in der Kita Zauberhut berücksichtigt wurden, - berufstätig sind und einen Teil ihrer Kinder zur Schule und andere in den Kindergarten bringen, - in einem anderen Stadtteil wohnen, aber im Behördenzentrum arbeiten oder - weil sie selbst oder ihr Kind/ihre Kinder behindert sind. Auch das Argument, diese Eltern könnten ja in der Gutleutstraße parken, überzeugt nicht. In der Regel sind dort keine Parkmöglichkeiten vorhanden. Im Interesse der Eltern und Kinder ist zumindest eine zeitliche Regelung erforderlich, welche in der Bringzeit (Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 10:15 Uhr) und in der Abholzeit (Montag bis Freitag von 14:15 Uhr bis 17:15 Uhr) das Parken ausschließlich Personen gestattet, welche die Kinder in die Kita Zauberhut bringen oder von dort abholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 488 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum

05.12.2017 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2521 entstanden aus Vorlage: OF 456/1 vom 11.11.2017 Betreff: Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum Der Magistrat wird aufgefordert, die Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum durch einen Zebrastreifen oder eine andere zweckmäßige Regelung zu sichern. Begründung: An der Einmündung der Werftstraße in die Gutleutstraße wird die früher zweispurige Gutleutstraße stadtauswärts durch eine Insel auf eine einzige, wenn auch relativ breite Fahrbahn verengt. Auf diese Verengung weist lediglich ein rot-weiß gestreiftes Schild an der Spitze der Insel hin, ein Schild, wie es in der Regel als Warnung an Baustellen zu finden ist. Die Tatsache, dass dieses Schild schon häufig umgefahren wurde, macht deutlich, dass Fußgänger, die bereits eine Seite der Fahrbahn überquert haben und nun auf der Insel stehen, nicht mehr sicher sind. Insbesondere zu Zeiten des üblichen Berufsverkehrs - zu einer Zeit also, in der sich besonders viele Autos vor der Insel arrangieren müssen, wer Vorfahrt haben soll, und sich gleichzeitig besonders viele Berufstätige, die zum Behördenzentrum streben, auf der Insel befinden - ist diese Regelung außerordentlich gefährlich. Diese Querung wird auch nicht nur von Angestellten des Behördenzentrums genutzt, sondern auch von vielen Menschen, die südlich der Gutleutstraße wohnen und dort ihren Weg zum Hauptbahnhof abkürzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 512 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Eine Givebox für das Gutleut - Gegen das ständige Wegwerfen

19.11.2017 · Aktualisiert: 13.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2017, OF 454/1 Betreff: Eine Givebox für das Gutleut - Gegen das ständige Wegwerfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten eine Givebox im Gutleut aufzustellen. Als Standort soll ein schmaler Grünstreifen am Gehweg an der Gutleutstraße/Ecke Hafenstraße hin in Betracht gezogen werden. Die Givebox soll dabei in Form von zwei umgestalteten Telefonzellen aufgestellt werden. Das Projekt Stadtteilbotschafter übernimmt die Kosten für die Beschaffung sowie die Umgestaltung der Givebox in Höhe von bis zu 2.000 €. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Projekt mit bis zu 2.000 € für die Kosten eines Fundaments und einer schmalen Pflasterung im Bereich um die Givebox. Das Fundament ist aufgrund des Gewichts (je 300 kg) der Telefonzellen nötig. Die Pflasterung soll als Ersatz der umliegenden Rasenfläche dienen, die durch häufiges Betreten zu Matsch und so ggf. zu einer Rutschgefahr führen könnte. Das Projekt wird durch Deborah Leuthold als Stadtteilbotschafterin der Stiftung Polytechnische Gesellschaft und Cornelia Stark für den Gude Leut e.V. betreut. Begründung: Eine Givebox ist ein Schrank, in den Gegenstände gelegt werden können, welche noch heil sind, aber nicht mehr vom Eigentümer benötigt werden. Aus der Givebox kann sich sodann jemand anderes diesen Gegenstand kostenlos mitnehmen. Das Prinzip gleicht dem eines Bücherschranks und dürfte sich ähnlicher Beliebtheit erfreuen. Es ist zunehmend zu beobachten, dass Gegenstände weggeworfen werden, die nicht kaputt sind. Andere Menschen könnten diese aber gebrauchen und müssten für einen neuwertigen Gegenstand mehr Geld bezahlen. Das Projekt steuert damit der Wegwerfgesellschaft entgegen und fördert das Bewusstseins für den nachhaltigen Umgang mit den Rohstoffen der Erde. Der vorgeschlagene Standort würde sich eignen, da viele Bürgerinnen und Bürger dort entlanggehen und somit die Nutzung des Schranks hoch sein dürfte. Der niederschwellige Austausch von Gegenständen durch die Givebox ermöglicht und fördert zudem, dass sich verschiedene Menschen aus der gleichen Nachbarschaft gegenseitig unterstützen. Der Standort sorgt für eine hohe Bekanntheit. Somit wird es einer hohen Anzahl an Anwohnerinnen und Anwohnern des Gutleutviertels ermöglicht von der Givebox zu erfahren und sie auch zu nutzen. Abbildung 1: Standort im Gutleut (Quelle: OpenStreet Map) Abbildung 2: Beispiel einer Umgestaltung - hier Bücherschrank (Quelle: https://www.alltagsabenteurer.de/blog/blogseite-2/) Abbildung 3: Standort Hafenstraße/Gutleutstraße Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 05.12.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 155 2017 Die Vorlage OF 454/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbänke im Gutleut

07.11.2017 · Aktualisiert: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2393 entstanden aus Vorlage: OF 433/1 vom 22.10.2017 Betreff: Sitzbänke im Gutleut Der Magistrat wird gebeten, im Gutleutviertel zwei weitere Sitzbänke aufzustellen. Eine Bank soll an der Ecke Speicherstraße/Schleusenstraße auf der westlichen Seite aufgestellt werden, die zweite Sitzbank soll an der Werftstraße auf Höhe der Saalbau Gutleut zwischen den Bäumen stehen. Begründung: Vor Kurzem wurde eine neue Sitzbank an der östlichen Seite der Ecke Speicherstraße/Schleusenstraße aufgestellt. Diese wird sehr gut angenommen. Gerade am Nachmittag, wenn die Sonne scheint, wird die Bank gerne genutzt. Auf der gegenüberliegenden Seite ist auf einer ähnlichen Fläche noch Platz für eine weitere Bank, die sich die Anwohner wünschen. Damit ergäbe sich für diesen Bereich auch ein schönes Gesamtbild mit zwei Sitzbänken. Die zweite Sitzbank an der Werftstraße sollte zwischen den Bäumen aufgestellt werden. Dieser Bereich liegt zwischen dem Rottweiler Platz und der Speicherstraße. Leider wird dort oft Sperrmüll abgestellt. Um den Bereich sinnvoll für alle Anwohner nutzbar zu machen, sollte dort eine Sitzbank aufgestellt werden. Für den genauen Standort wäre es wünschenswert, den dortigen Nachbarschaftsverein Gude Leut e. V. zu kontaktieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 135 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wegeverbindung Gutleut

07.11.2017 · Aktualisiert: 12.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2394 entstanden aus Vorlage: OF 434/1 vom 22.10.2017 Betreff: Wegeverbindung Gutleut Der Magistrat wird gebeten, die Wegeverbindung von der Gutleutstraße zum Behördenzentrum (Finanzamt) zu pflastern. Konkret handelt es sich um den Weg von der Ampel an der Kreuzung Gutleutstraße/Hafenstraße leicht bergauf zum Behördenzentrum (siehe Fotos). Begründung: Jeden Tag nehmen sehr viele Menschen den Weg vom Hauptbahnhof ins Gutleutviertel über das Behördenzentrum (Finanzamt) und dann weiter zur Gutleutstraße, zur Hafenstraße und zum Westhafen. Dabei wählen sie am Finanzamt einen Trampelpfad, der vom Finanzamt hinunter zur Kreuzung führt. Dieser Trampelpfad wird täglich von Hunderten Fußgängern genutzt. Es wäre deshalb angebracht, aus diesem Pfad einen offiziellen Fußgängerweg zu machen, der gepflastert ist. So kommen Personen mit Kinderwagen und Rollstühle leichter den Berg hinauf, Fußgänger müssen bei Regen nicht durch den Dreck laufen und die angrenzende Rasenfläche wäre durch eine klare Abgrenzung besser geschützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 18 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung Hafenstraße/Speicherstraße

07.11.2017 · Aktualisiert: 04.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2398 entstanden aus Vorlage: OF 438/1 vom 22.10.2017 Betreff: Ampelschaltung Hafenstraße/Speicherstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Hafenstraße/Speicherstraße zu überarbeiten, sodass die Wartezeit für Fußgänger, welche die Hafenstraße queren wollen, verkürzt wird. Begründung: Die Wartezeit für Fußgänger an der Kreuzung ist unverhältnismäßig lang. Viele Fußgänger auf dem Weg zum oder vom REWE-Markt müssen die Hafenstraße überqueren. An der Ampel dort warten sie teilweise sehr lange, insbesondere wenn das Anforderungssignal nicht gedrückt wurde. Es ist nicht ersichtlich, warum die Fußgänger nicht generell Grün bekommen, wenn die Autos Rot haben. Insgesamt sollte eine Optimierung der Ampelschaltung für die Fußgänger überprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 413 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Urban Gardening im Gutleut

19.09.2017 · Aktualisiert: 19.12.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2017, OM 2201 entstanden aus Vorlage: OF 416/1 vom 17.09.2017 Betreff: Urban Gardening im Gutleut Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass dem Verein Gude Leut e. V. aus dem Gutleut die öffentliche Grünfläche hinter der Liegenschaft Gutleutstraße 147 (Flur 128, Flurstück 7/7) als Urban-Gardening- Projekt zur Verfügung gestellt wird und den Verein bei der Umsetzung zu unterstützen. Begründung: Seit vielen Jahren engagiert sich die Nachbarschaftsinitiative für das Zusammenleben im Gutleut. In diesem Rahmen möchte der Verein ein Urban-Gardening-Projekt im Gutleut umsetzen. Die Grünflächen vor Ort sind äußerst begrenzt. Es existiert jedoch eine öffentliche Grünfläche, die zurzeit brachliegt und von niemandem genutzt wird. Deshalb soll nun diese Grünfläche als Garten und Erholungsort für die Anwohner umgestaltet bzw. genutzt werden. Für den Aufbau, die Pflege und die Nutzung setzt sich der Verein ein, indem er Hochbeete und Sitzmöglichkeiten zum nachbarschaftlichen Austausch schaffen möchte. Dabei ist die kompetente und tatkräftige Unterstützung des Grünflächenamtes ausdrücklich gewünscht. Der Garten soll allen Menschen aus dem Gutleut zur Verfügung stehen. Hobbygärtner sind genauso willkommen wie Familien mit Kindern oder Senioren. Der Garten soll den Menschen eine Möglichkeit bieten, mit ihren Nachbarn in Kontakt zu kommen und sich auch über die gärtnerischen Themen hinaus auszutauschen. Zudem trägt das Projekt einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz in der Großstadt bei. Der Verein Gude Leut e. V. übernimmt schon jetzt erfolgreich eine Patenschaft des Grünflächenamtes mit der Pflege von Pflanzkübeln am Rottweiler Platz. Nach diesem Vorbild soll auch eine Patenschaft für die besagte Grünfläche (in Kooperation mit dem Grünflächenamt) übernommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2496

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze in der Gutleutstraße

19.09.2017 · Aktualisiert: 12.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2017, OM 2200 entstanden aus Vorlage: OF 414/1 vom 01.09.2017 Betreff: Parkplätze in der Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Parkplätze entlang der Gutleutstraße zwischen Hafenstraße und Hardenbergstraße auf der Seite mit den geraden Hausnummern (stadtauswärts rechts), die dort vor einigen Jahren entfernt wurden, wieder einzurichten. Begründung: Vor einigen Jahren wurden in dem genannten Straßenbereich Parkplätze gestrichen. Die Anwohner hätten diese Parkplätze gerne wieder zurück, insbesondere da es keinen erkennbaren Grund für den Wegfall dieser Parkplätze gab. Angeblich hat das Verkehrsdezernat bereits vor einiger Zeit einem der Anwohner zugesagt, diese Parkplätze wieder auszuweisen; bis heute ist dies aber nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2448 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1064 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit im Westhafen: Das Kopfsteinpflaster im Westhafen auf dem Bachforellenweg rund um den Westhafen Tower bis zur Werftstraße barrierefrei gestalten - wiederholte Sachstandsanfrage

22.08.2017 · Aktualisiert: 28.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2048 entstanden aus Vorlage: OF 389/1 vom 22.07.2017 Betreff: Barrierefreiheit im Westhafen: Das Kopfsteinpflaster im Westhafen auf dem Bachforellenweg rund um den Westhafen Tower bis zur Werftstraße barrierefrei gestalten - wiederholte Sachstandsanfrage Vorgang: V 210/16 OBR 1; ST 443/17 Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat seine in der Stellungnahme vom 27.02.2017, ST 443, für das Frühjahr 2017 zugesagte Planung für den geforderten barrierefreien Ausbau rund um den Westhafen Tower vorzustellen und einen Termin für die Durchführung der Maßnahme zu benennen. Begründung: Die Planung wurde bisher nicht vorgestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 210 Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 443 Antrag vom 03.01.2018, OF 478/1 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2660 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 228 Antrag vom 28.02.2022, OF 364/1 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1835 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Picknickbänke am Rottweiler Platz

22.08.2017 · Aktualisiert: 07.11.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2032 entstanden aus Vorlage: OF 367/1 vom 06.08.2017 Betreff: Picknickbänke am Rottweiler Platz Der Magistrat wird aufgefordert, am Rottweiler Platz zwei Sitzbänke gegen Picknickbänke auszutauschen und die Standorte mit der Initiative Gude Leut' e. V. abzustimmen. Begründung: Im Zuge der Umgestaltung und Aufwertung des Rottweiler Platzes sind am westlichen Ende zwei Picknickbänke aufgestellt worden. Diese werden sehr gut angenommen und genutzt. Es ist wünschenswert, dieses Angebot auszuweiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2017, ST 2138

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen einer Bank in der Schleusenstraße/Ecke Speicherstraße

13.06.2017 · Aktualisiert: 25.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1780 entstanden aus Vorlage: OF 332/1 vom 28.05.2017 Betreff: Aufstellen einer Bank in der Schleusenstraße/Ecke Speicherstraße Vorgang: E 25/17 An der Schleusenstraße/Ecke Speicherstraße in Richtung Norden wird von den Anwohnenden eine Bank gewünscht. Der Magistrat wird aufgefordert, diesem Wunsch zu entsprechen. Begründung: Die Ecke hat eine Tendenz zur Verwahrlosung, weil dort immer wieder illegal Sperrmüll abgestellt wird. Durch eine Bank würde der Platz eine Aufwertung und Belebung erfahren, der dieser Vermüllung entgegenwirken kann. Jüngst hat der Ortsbeirat der Vorlage E 25 zugestimmt, mit der zusätzliche Mittel zum Aufstellen von Sitzbänken bereitgestellt werden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.04.2017, E 25 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2207 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegaler Abladeplatz von Sperr- und Elektromüll

13.06.2017 · Aktualisiert: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1794 entstanden aus Vorlage: OF 350/1 vom 28.05.2017 Betreff: Illegaler Abladeplatz von Sperr- und Elektromüll An der Ecke Werfstraße/Rottweiler Platz befindet sich in der Feuerwehrzufahrt zum Gebäude der ABG (mit Saalbau) eine ständige Müllkippe . Der Magistrat wird aufgefordert, dass Facility Management der Saalbau anzuweisen, Sperrmüllablagerungen unverzüglich zur Beseitigung zu melden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1973 Aktenzeichen: 91 8

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Toiletten beim Rottweiler Straßenfest zur Verfügung stellen

23.05.2017 · Aktualisiert: 11.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1728 entstanden aus Vorlage: OF 328/1 vom 21.05.2017 Betreff: Toiletten beim Rottweiler Straßenfest zur Verfügung stellen Der Magistrat wird gebeten, bei der Saalbau Betriebsgesellschaft mb H darauf hinzuwirken, dass die Toiletten der Saalbau Gutleut dem Verein Gude Leut e. V. für die Dauer ihres Sommerfestes auf dem Rottweiler Platz am 1. Juli 2017 zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Seit einigen Jahren organisiert der Verein Gude Leut e. V. auf dem Rottweiler Platz ein Nachbarschaftsfest. Es ist ein sehr schönes Fest für die Einwohner des Gutleut - von Nachbarn, für Nachbarn. Gerade deswegen wird es sehr gut angenommen und stellt einen großen Gewinn für das sonst vernachlässigte Gutleut dar. Dass dieser Ort der Begegnung unterstützenswert ist, sieht auch die Stadt Frankfurt so, da das Fest durch das Projekt "Aktive Nachbarschaft" unterstützt wird. Es ist aber für einen kleinen, gemeinnützigen Verein nicht immer leicht, alle Auflagen der Stadt zu erfüllen. Ein Problem sind die Toiletten. Direkt am Rottweiler Platz liegt jedoch die Saalbau Gutleut mit einer ausreichenden Anzahl Toiletten. Es wäre also ein sehr einfacher und hilfreicher Schritt, wenn die Saalbau dem Verein die Toiletten für den Zeitraum von 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr zur Verfügung stellen könnte. Die Gespräche haben sich in den letzten Jahren leider als schwierig erwiesen. Darum nun die Bitte an den Magistrat, tätig zu werden und das nachbarschaftliche Engagement des Vereins zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1431 Aktenzeichen: 91 22

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

FES-Service-(Hotline)-Katastrophe - Gelbe Tonnen in der Speicherstraße 14 und Schleusenstraße 3

07.03.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1312 entstanden aus Vorlage: OF 257/1 vom 07.03.2017 Betreff: FES-Service-(Hotline)-Katastrophe - Gelbe Tonnen in der Speicherstraße 14 und Schleusenstraße 3 In der Speicherstraße 14 und der Schleusenstraße 3 im Gutleutviertel (evtl. sind auch noch andere Gebäude betroffen) wird seit Anfang Januar die gelbe Tonne nicht mehr geleert. Die Tonnen quellen deshalb über und die Bewohner sind gezwungen, ihren Plastikmüll über den Restmüll zu entsorgen. Seit Januar wurde zehnmal bei der FES-Service-Hotline angerufen. Die Beschwerden wurden immer wieder aufgenommen, es trat danach jedoch keine Verbesserung der Situation ein. Oft versprochene Rückrufe seitens der FES erfolgten nie und die Situation ist bis heute ungeklärt. Von Service kann hier also keine Rede mehr sein. Der Müll liegt teilweise neben den Tonnen, was Mäuse und Ratten anzieht. Wäre es Sommer, würde es gewaltig anfangen zu stinken. Für die Leerung der gelben Tonnen ist das Tochterunternehmen FAS zuständig. Von diesem Unternehmen gibt es jedoch keine Telefonnummer und auch die Mitarbeiter der FES-Service-Hotline sagen, sie hätten keine Daten der FAS. Es scheint somit dringend erforderlich, dass der Magistrat tätig wird und schaut, was bei der FES los ist. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, bei der FES darauf hinzuwirken, dass 1. die gelben Tonnen in der Speicherstraße 14 und der Schleusenstraße 3 sowie evtl. weiterer Liegenschaften in der Umgebung wieder regelmäßig geleert werden; 2. eine sofortige Nachleerung der gelben Tonnen dieser Liegenschaften erfolgt; 3. das Beschwerdemanagement der FES genau unter die Lupe genommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 981 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein Parkscheinautomat für die Speicherstraße!

14.02.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1260 entstanden aus Vorlage: OF 217/1 vom 29.01.2017 Betreff: Ein Parkscheinautomat für die Speicherstraße! Vorgang: OM 4668/15 OBR 1; ST 1043/16 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Speicherstraße auf Höhe der Hausnummern 40 bis 44 an geeigneter Stelle einen Parksche inautomaten zu installieren. Begründung: Auf Anregung des Ortsbeirats im Jahr 2015 hat die Stadt zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Speicherstraße/Ecke Zanderstraße und zur Entschärfung der Parkplatzsituation vor dem REWE-Markt nunmehr einen Bereich zum Parken mit Parkschein ausgewiesen. Die entsprechenden Schilder wurden aufgestellt, jedoch fehlt nach wie vor der Parkscheinautomat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4668 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 788 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Platz an der Hafenstraße vor dem Gemeindezentrum und der Kita Westhafen muss öfter gereinigt werden

29.11.2016 · Aktualisiert: 05.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 1014 entstanden aus Vorlage: OF 170/1 vom 19.10.2016 Betreff: Der Platz an der Hafenstraße vor dem Gemeindezentrum und der Kita Westhafen muss öfter gereinigt werden Der Magistrat wird aufgefordert, die FES zu veranlassen, dass die untere Hafenstraße, insbesondere der Platz vor dem Gemeindezentrum und der Kita Westhafen, in die Reinigungsklasse III (fünfmal wöchentlich) aufgenommen wird (gemäß § 4 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main), um die häufige Vermüllung dieses Platzes zu vermeiden. Begründung: Der Platz ist leider sehr oft stark vermüllt und mit Abfall, weggeworfenen Kippen und manchmal auch mit anderem Unrat verschmutzt. Hier sind immer viele, auch sehr kleine Kinder unterwegs. Kippen und Unrat auf dem Weg zur Kita sind ein unschöner Empfang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 377 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr fördern - Abstellmöglichkeiten einrichten Fahrradständer an der Speicherstraße/Rotfeder-Ring aufstellen

30.08.2016 · Aktualisiert: 29.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 494 entstanden aus Vorlage: OF 93/1 vom 11.08.2016 Betreff: Radverkehr fördern - Abstellmöglichkeiten einrichten Fahrradständer an der Speicherstraße/Rotfeder-Ring aufstellen Gerade jetzt im Sommer übersteigt der Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten in diesem Bereich das Angebot bei Weitem. Radfahrerinnen und Radfahrer sind gezwungen, die Fahrräder "wild" abzustellen - zum Beispiel am Bachforellenweg, wo sie den Fußgängerinnen und Fußgängern sowie den Radfahrerinnen und Radfahrern im Weg stehen oder am Geländer direkt an der Speicherstraße, wo sie den Auto- und Linienbusverkehr behindern, der durch die große Anzahl an parkenden Lieferfahrzeugen ohnehin nur eingeschränkt funktioniert. Die Stadt darf keine Fahrradstellplätze auf Privatgelände finanzieren. Da nicht immer städtische Flächen zur Verfügung stehen, wo offensichtlich Bedarf besteht, muss die Stadt die Möglichkeit erhalten, Fahrradstellplätze einzurichten und dafür die Kosten zu übernehmen, wenn private Eigentümer dafür die Flächen zur Verfügung stellen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. die nötigen Maßnahmen einzuleiten, um an der südöstlichen Straßenecke Speicherstraße/Rotfeder-Ring Fahrradständer aufzustellen, ähnlich derer, die bereits an der Ecke Rotfeder-Ring/Bachforellenweg aufgestellt wurden. Als Aufstellfläche bietet sich der Bereich neben der kleinen Grünfläche (Baum) an; 2. hier gegebenenfalls mit dem Eigentümer der infrage kommenden Fläche in Kontakt zu treten und dafür zu sorgen, dass die Stadt in diesem Bereich Fahrradständer aufstellen darf. Aufgrund der Kostenübernahme durch die Stadt müssen sie dann der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Begründung: Zusätzliche Fahrradständer auf dem ungenutzten Gehweg an der Ecke des Hauses Speicherstraße 59 könnten die vorgenannten Probleme mindern und auch einen zusätzlichen Anreiz liefern, für Fahrten zur Arbeit aufs Fahrrad umzusteigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1529 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kinderfreundliches Frankfurt: Rottweiler Straße und Werftstraße werden eine Spielstraße

30.08.2016 · Aktualisiert: 29.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 485 entstanden aus Vorlage: OF 80/1 vom 14.08.2016 Betreff: Kinderfreundliches Frankfurt: Rottweiler Straße und Werftstraße werden eine Spielstraße Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Rottweiler Straße sowie die Werftstraße im Abschnitt Gutleutstraße bis Speicherstraße vollständig in eine sogenannte Spielstraße umgewandelt werden. Begründung: In der Mitte des Platzes befindet sich ein Spielplatz, der im Jahr 2015 mithilfe des Ortsbeirats und des Grünflächenamtes sorgfältig saniert und mit neuen Spielgeräten ausgestattet wurde. Zurzeit wird der Spielplatz von etwa 100 anwohnenden Kindern regelmäßig genutzt. Im Zuge der Neugestaltung ist ein Sandkasten dazugekommen, in dem jetzt auch sehr kleine Kinder spielen. Der Spielplatz wird außer von den anwohnenden Kindern auch von Kindern der Kindertagesstätte der Evangelischen Hoffnungsgemeinde in der Hafenstraße frequentiert. Es gibt zur Straße keine Abgrenzung, die verhindert, dass ein Ball auf die Straße rollt. Die häufig wild parkenden Autos machen die Situation unübersichtlich. Parkplatzsuchende fahren häufig mit hoher Geschwindigkeit um den Platz herum. Es ist zu befürchten, dass es früher oder später zu einem Unfall kommen könnte. Eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit in diesem Bereich ist daher zwingend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1534 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße - wann antwortet der Magistrat endlich?

07.06.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 186 entstanden aus Vorlage: OF 10/1 vom 12.04.2016 Betreff: Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße - wann antwortet der Magistrat endlich? Vorgang: OM 4668/15 OBR 1 Der Magistrat wird aufgefordert, die Anregung des Ortsbeirats vom 03.11.2015 "Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße" (OM 4668) zu beantworten. Begründung: An der beanstandeten Verkehrssituation hat sich bisher nichts geändert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4668 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1043 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Das Gutleutviertel braucht vor Ort mehr Geldautomaten

16.02.2016 · Aktualisiert: 29.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5049 entstanden aus Vorlage: OF 732/1 vom 20.11.2015 Betreff: Das Gutleutviertel braucht vor Ort mehr Geldautomaten Der Magistrat wird aufgefordert, mit den in Frankfurt am Main ansässigen Sparkassen und Banken Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, dass im Gutleutviertel an geeigneten Stellen Geldautomaten installiert werden, damit die in diesem Stadtteil wohnenden Bürgerinnen und Bürger bequem und problemlos Bargeld abheben können. Als Standort geeignet wäre u. a. die REWE-Filiale an der Ecke Zanderstraße/ Speicherstraße. Begründung: Bei der Versorgung mit Geldautomaten gibt es "weiße Flecken" im Ortsbezirk 1 mit unzureichender und ungenügender Ausstattung mit Geldautomaten im Nahbereich - dazu zählt seit vielen Jahren auch das Gutleutviertel. Sowohl im vorderen Gutleut (Westhafenbereich) als auch im hinteren westlichen Bereich (Johanna Kirchner-AHZ und Wurzelsiedlung) ist im Umkreis von circa einem Kilometer weder eine Bank- noch eine Sparkassenfiliale und somit kein Geldautomat vorhanden. Die Wege zu den nächstgelegenen Geldautomaten (z. B. Hauptbahnhofsbereich und Gallus) sind für Seniorinnen und Senioren mit erschwerten Bedingungen verbunden, wenn sie zu Fuß oder mit dem ÖPNV zurückgelegt werden. Es herrscht somit - stellvertretend für andere Infrastrukturmängel - ein Mangel an Geldautomaten im Gutleutviertel, der schleunigst behoben werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 869 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit im Westhafen: Das Kopfsteinpflaster im Westhafen auf dem Bachforellenweg rund um den Westhafen Tower bis zur Werftstraße barrierefrei gestalten - Sachstandsanfrage

19.01.2016 · Aktualisiert: 22.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4920 entstanden aus Vorlage: OF 717/1 vom 31.12.2015 Betreff: Barrierefreiheit im Westhafen: Das Kopfsteinpflaster im Westhafen auf dem Bachforellenweg rund um den Westhafen Tower bis zur Werftstraße barrierefrei gestalten - Sachstandsanfrage Vorgang: OM 3317/14; ST 1384/14 Der Magistrat wird aufgefordert, endlich Pläne zur Realisierung der Barrierefreiheit im Bereich des Westhafen Towers zu erarbeiten, sofern noch nicht geschehen, und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Mit Beschluss vom 15.07.2014 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, das Kopfsteinpflaster im Westhafen mit einem ca. einen Meter breiten Asphaltstreifen zu überziehen, um diesen Bereich barrierefrei zu gestalten. In seiner Stellungnahme vom 20.10.2014, ST 1384, führte der Magistrat aus: "Der Magistrat wird zur Realisierung der Barrierefreiheit im Bereich des Westhafen Towers eine Planung erarbeiten lassen und diese dem Ortsbeirat nach Abstimmung mit dem Eigentümer vorstellen." Seither ist mehr als ein Jahr vergangen und die Angelegenheit ist dringlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM 3317 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2014, ST 1384 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 517 Antrag vom 06.10.2016, OF 146/1 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 210 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel auf dem Bachforellenweg zwischen der Zanderstraße und dem Karpfenweg

08.12.2015 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4822 entstanden aus Vorlage: OF 699/1 vom 20.11.2015 Betreff: Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel auf dem Bachforellenweg zwischen der Zanderstraße und dem Karpfenweg Vorgang: OM 2702/13 OBR 1; ST 300/14; OM 3075/14 OBR 1; ST 213/15 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob über die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH im Gutleutviertel auf dem Bachforellenweg entlang des Westhafes zwischen der Zanderstraße und dem Karpfenweg oder an einer anderen geeigneten Stelle ein Erzeugermarkt eingerichtet werden kann, auf dem regionale, möglichst auch hessenspezifische Produkte angeboten werden. Begründung: In seiner Sitzung am 26.11.2013 hat der Ortsbeirat die Anregung an den Magistrat, OM 2702, beschlossen und den Magistrat damit gebeten, auf dem Rottweiler Platz einen Erzeugermarkt einzurichten. Dazu hat der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 21.02.2014, ST 300, ausgeführt, dass er die Abhaltung von Wochenmärkten in Frankfurter Stadtteilen begrüßt, dass der Standort Rottweiler Platz den erforderlichen Brandschutzanforderungen aber nicht genüge. Der Antrag wurde daher "trotz anfänglich positiver Grundauffassung" abgelehnt. In seiner Sitzung am 06.05.2014 hat der Ortsbeirat den Magistrat mit seiner Anregung OM 3075 unter Hinweis auf den o. g. Vorgang gebeten, einen solchen Erzeugermarkt auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel einzurichten. Dazu hat der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 213, ausgeführt, das der Westhafenplatz für einen solchen Markt zwar geeignet sei, dass der private Eigentümer des Platzes aber nicht bereit sei, diesen für einen Erzeugermarkt zur Verfügung zu stellen. Der nun vorgeschlagene Standort am Rande des Westhafens (siehe Abbildung) ist besonders gut für einen Wochenmarkt geeignet. Der baumbestandene Weg am Wasser zieht schon jetzt viele Menschen zum Flanieren an, Bänke laden zum Verweilen ein. Wie bereits in der ersten Anregung an den Magistrat (OM 2702) ausgeführt, würde der Wochenmarkt am Westhafen nicht nur helfen, die mangelhaften Einkaufsmöglichkeiten im Gutleutviertel auszugleichen, sondern er könnte gleichzeitig zu einem Ort der Begegnung und damit des Zusammenwachsens der heute noch sehr heterogenen Bewohnerschaft werden. Auf die Begründung der Vorlage OM 2702 vom 26.11.2013 wird ausdrücklich Bezug genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2702 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3075 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 213 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 532 Antrag vom 03.01.2018, OF 477/1 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2659 Antrag vom 28.07.2018, OF 664/1 Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3535 Aktenzeichen: 90 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße

03.11.2015 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4668 entstanden aus Vorlage: OF 688/1 vom 27.10.2015 Betreff: Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße Der Magistrat wird gebeten, den Verkehr an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße und die Parksituation auf der Speicherstraße zwischen der Zanderstraße und der Hafenstraße den Bedürfnissen der Nutzer wie folgt anzupassen: 1. Den von Westen auf der Speicherstraße kommenden Fahrzeugen wird das Abbiegen nach rechts (in Richung Süden) in den verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) der Zanderstraße ermöglicht; 2. in der Speicherstraße zwischen der Zanderstraße und der Hafenstraße werden Parkplätze für Kurzparker mit Parkscheibe ausgewiesen, alternativ werden Parkuhren aufgestellt; 3. für die Überquerung der Speicherstraße an der Ecke Zanderstraße wird eine für Fußgänger günstigere Ampelschaltung vorgesehen. 4. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob den von Westen auf der Speicherstraße kommenden Fahrzeugen das Abbiegen nach links (in Richtung Norden) in die Zanderstraße ermöglicht werden kann. Begründung: Zu 1. Durch die Markierung auf der südlichen Fahrbahn darf ausschließlich geradeaus gefahren werden. Ein Abbiegen nach rechts in die verkehrsberuhigte Zanderstraße ist nicht zulässig. Dies wird ständig - auch von der Polizei - "übersehen". Zu 2. In dem o. g. Teilstück der Speicherstraße gibt es weder für die zahlreichen Kunden des REWE-Supermarkts noch für den daneben liegenden Bäcker Parkplätze. Sie parken deshalb entweder auf dem Bürgersteig oder auf dem für Behinderte reservierten Parkplatz vor dem Cronstetten-Haus. Nach Aussagen aus dem Straßenverkehrsamt gibt es in dem Bereich eine ausreichende Anzahl an Tiefgaragen. Trotzdem parken zahlreiche Anwohner (sei es aus Bequemlichkeit, sei es um die Standgebühren zu sparen) stets auf der Straße. Deshalb wäre es sinnvoll, die vorhandenen Parkplätze für Kurzparker zu reservieren. Zu 3. An der Ecke Speicherstraße/Zanderstraße überquert täglich eine große Zahl von Fußgängern die Speicherstraße, während der Autoverkehr in diesem Bereich eher gering ist. Die derzeitige Ampelschaltung entspricht nicht diesem Benutzungsverhältnis. Das führt dazu, dass die Fußgänger regelmäßig (verbotswidrig) die Speicherstraße überqueren. Eine fußgängerfreundliche Ampelschaltung, wie z. B. am Städel oder am Hauptfriedhof, sollte dem Rechnung tragen. Zu 4. Durch die o. g. Markierung ist das Abbiegen nach links in die Zanderstraße untersagt. Während des Berufsverkehrs staut sich der Verkehr auf der Speicherstraße zwischen der Zanderstraße und der Hafenstraße. Deshalb biegen viele Autofahrer (verbotswidrig, aber zeitsparend) bereits an der Zanderstraße links ein. Dies behindert die von Osten auf der Speicherstraße fahrenden Autos, die sich in die sich verengende Speicherstraße einfädeln. Durch eine bedarfsgerechte Ampelschaltung sollte ein geregelter Ablauf, der allen gerecht wird, ermöglicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 186 Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2016, ST 880 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1043 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1260 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 03.05.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 07.06.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlender Zebrastreifen und Beschilderung Gutleutstraße/Gutleutkaserne/Werftstraße

30.06.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4337 entstanden aus Vorlage: OF 628/1 vom 14.06.2015 Betreff: Fehlender Zebrastreifen und Beschilderung Gutleutstraße/Gutleutkaserne/Werftstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in dem im Betreff genannten Bereich in Höhe der Mittelinsel einen sogenannten Zebrastreifen anzubringen und den Abschnitt entsprechend zu beschildern. Begründung: Foto Google Der Bereich wird von Fußgängerinnen und Fußgängern sehr stark und gerne zum Queren der Gutleutstraße benutzt. Um die Sicherheit der zu Fuß Gehenden zu verbessern, sollte dort auch ein Zebrastreifen nebst Beschilderung angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2015, ST 1531 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zwischennutzung des Grundstücks Speicherstraße Nr. 53

19.05.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4144 entstanden aus Vorlage: OF 617/1 vom 03.05.2015 Betreff: Zwischennutzung des Grundstücks Speicherstraße Nr. 53 Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Eigentümer des Grundstücks Speicherstraße Nr. 53 in Verbindung zu treten und die Möglichkeiten einer Zwischennutzung als öffentliche Grünfläche oder für einen Erzeugermarkt auszuloten. (c) Google 2015 Begründung: Das Grundstück liegt schon seit Jahren brach. Eine Zwischennutzung als Grünfläche im Bereich des Westhafens wäre sehr zu begrüßen, denn gerade dieser Bereich des Westhafengebiets ist mit Grünflächen unterversorgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1247 Antrag vom 03.01.2018, OF 477/1 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2659 Antrag vom 28.07.2018, OF 664/1 Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3535 Aktenzeichen: 90 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines Parkscheinautomaten zwischen Werftstraße und Schleusenstraße

28.04.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4122 entstanden aus Vorlage: OF 612/1 vom 22.03.2015 Betreff: Aufstellen eines Parkscheinautomaten zwischen Werftstraße und Schleusenstraße Der Magistrat wird gebeten, zwischen Werftstraße und Schleusenstraße vor den Häusern Gutleutstraße Nr. 127 bis 139 einen Parkscheinautomaten, wie bereits zwischen Hafenstraße und Werftstraße, aufzustellen. Begründung: Die anliegenden Geschäfte klagen über Umsatzeinbußen, weil im obigen Bereich ein eingeschränktes Halteverbot besteht und bereits nach vier bis fünf Minuten vom Überwachungspersonal ein Verwarnungsgeld erhoben wird. Dieser Bereich sollte so eingerichtet werden, dass von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr gegen Zahlung eines Euros für 20 Minuten geparkt werden kann, damit die Kunden ihre Einkäufe erledigen sowie Kurzbesucher bei den Arbeitsgerichten und Finanzämtern parken können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1072 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplätze im Gutleutviertel

20.01.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3795 entstanden aus Vorlage: OF 448/1 vom 31.05.2014 Betreff: Spielplätze im Gutleutviertel Vorgang: ST 1625/13; ST 472/14 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Grundsanierung und Umgestaltung des Spielplatzes am Rottweiler Platz umgehend unter Beteiligung des Gude Leut` e. V. - Verein zur Förderung der Stadtteilkultur im Gutleutviertel Frankfurt am Main und der Kinderbeauftragten des Gutleutviertels zu beginnen und durchzuführen; 2. die wegen Sich erheitsmängeln abmontierten Spielgeräte auf dem Spielplatz in der Schönstraße umgehend durch entsprechende neue Geräte zu ersetzen. Begründung: An beiden Plätzen und in deren näheren Umgebung wohnen viele Kinder - viele von ihnen stammen aus einkommensschwachen Familien, in denen sich nicht selten fünf bis sechs Personen eine Zweizimmerwohnung teilen müssen. Diese Kinder sind in ganz besonderem Maße darauf angewiesen, in der Nähe ihrer Wohnung einen sicheren Platz zum Spielen vorzufinden. Zu 1. Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung am 24.09.2013 den Magistrat einstimmig aufgefordert, den Spielplatz auf dem Rottweiler Platz umzugestalten und zu sanieren, und zwar möglichst bis zum Frühjahr 2014. In seiner Stellungnahme vom 02.12.2013, ST 1625, hat der Magistrat die Grundsanierung des Platzes für "sinnvoll und notwendig" erachtet und zugesagt, nach einer genauen Kostenschätzung wieder auf den Ortsbeirat zuzukommen. Knapp vier Monate später bestätigte der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 28.03.2014, ST 472, die "hohe Dringlichkeit" des Projekts, teilte aber mit, dass noch nicht einmal "mit der Kostenschätzung, die Voraussetzung für die weiteren Abstimmungen und Planungsschritte" sei, begonnen werden konnte. Zu 2. Der Spielplatz in der zu einem Platz erweiterten Schönstraße war bis vor Kurzem ein vielseitig gestalteter und beliebter Spielplatz. Jetzt wurden sowohl eine Wippe wie vor allem das große Klettergerüst mit Rutsche aus Sicherheitsgründen abgebaut, sodass nur noch ein trostloser Restspielplatz geblieben ist. Die Wiederherstellung des bisherigen Standards ist dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1625 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2014, ST 472 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.02.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3795, bezüglich "Spielplätze im Gutleutviertel" wird aufgehoben. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Erzeugermarkts auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel - Sachstand?

02.12.2014 · Aktualisiert: 23.02.2015

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3713 entstanden aus Vorlage: OF 544/1 vom 16.11.2014 Betreff: Einrichtung eines Erzeugermarkts auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel - Sachstand? Vorgang: OM 3075/14 OBR 1; ST 300/14; ST 991/14 Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand zur Einrichtung eines Erzeugermarkts auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel zu unterrichten. Begründung: Mit seiner Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3075, beschloss der Ortsbeirat: "1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Westhafenplatz den in der Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300, aufgeführten Voraussetzungen entspricht. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, etwa über die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH, auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel einen Erzeugermarkt einzurichten, auf dem regionale, möglichst auch hessentypische Produkte angeboten werden." In der Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 991, heißt es dazu u. a.: "Der Westhafenplatz ist keine Fläche in städtischem Eigentum. Bevor unter Umständen mit der Grundstückseigentümergesellschaft Kontakt aufgebaut wird, soll die Prüfung des Platzes hinsichtlich der grundsätzlichen Nutzbarkeit zu Marktzwecken näher erfolgen. Hierbei werden wieder Brandschutzaspekte eine wesentliche Rolle einnehmen. Der Magistrat wird zu den Prüfungsergebnissen weiter berichten." Obwohl seither nochmals mehr als drei Monate vergangen sind, hat der Magistrat bislang weder gehandelt noch sein Unterlassen in einer Stellungnahme begründet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3075 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 991 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 303

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