Einrichtung eines Erzeugermarkts auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel - Sachstand?
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM
3713 entstanden aus
Vorlage: OF 544/1 vom
16.11.2014 Betreff: Einrichtung eines Erzeugermarkts auf dem
Westhafenplatz im Gutleutviertel - Sachstand? Vorgang: OM 3075/14 OBR 1; ST 300/14; ST 991/14 Der Magistrat wird
aufgefordert, den Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand zur Einrichtung eines
Erzeugermarkts auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel zu unterrichten.
Begründung: Mit seiner Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014,
OM 3075, beschloss der Ortsbeirat: "1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen
und zu berichten, ob der Westhafenplatz den in der Stellungnahme des Magistrats
vom 21.02.2014, ST 300, aufgeführten Voraussetzungen entspricht. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, etwa
über die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH, auf dem
Westhafenplatz im Gutleutviertel einen Erzeugermarkt einzurichten, auf dem
regionale, möglichst auch hessentypische Produkte angeboten werden." In der Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014,
ST 991, heißt es dazu u. a.: "Der Westhafenplatz ist keine Fläche in
städtischem Eigentum. Bevor unter Umständen mit der
Grundstückseigentümergesellschaft Kontakt aufgebaut wird, soll die Prüfung des
Platzes hinsichtlich der grundsätzlichen Nutzbarkeit zu Marktzwecken näher
erfolgen. Hierbei werden wieder Brandschutzaspekte eine wesentliche Rolle
einnehmen. Der Magistrat wird zu den Prüfungsergebnissen weiter berichten."
Obwohl seither nochmals mehr als drei Monate
vergangen sind, hat der Magistrat bislang weder gehandelt noch sein Unterlassen
in einer Stellungnahme begründet. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300
Anregung an den
Magistrat vom 06.05.2014, OM 3075
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.08.2014, ST 991
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.02.2015, ST 303