Meine Nachbarschaft: Bachforellenweg
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Vorlagen
Picknickbank für den Rottweiler Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7557 entstanden aus Vorlage: OF 1771/1 vom 20.10.2025 Betreff: Picknickbank für den Rottweiler Platz Vorgang: OIB 436/25 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Rottweiler Platz vor dem Hauseingang der Hausnummer 30 unmittelbar vor den Arkaden auf öffentlichem Grundstück eine Picknickbank aufstellen zu lassen. Begründung: Auf dem Rottweiler Platz spielen Kinder gerne Ballspiele und zielen dabei auch auf die Hauseingangstür mit der Hausnummer 30. Dabei geraten Anwohnende manchmal in die Schusslinie. Damit die Kinder weiterhin auf dem Platz spielen können, ohne die Anwohnenden zu beeinträchtigen, soll eine am Rottweiler Platz bereits bewährte Picknickbank aufgestellt werden. Sie stellt eine kreative Lösung dar und bietet eine Mehrfachnutzung. Einerseits können sich die dort lebenden Familien und Senior*innen über die zusätzlichen Sitzgelegenheiten freuen. Andererseits bildet die Bank einen Puffer zwischen Platzfläche und Hauseingängen, wenn Kinder dort spielen. Foto: Google Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.08.2025, OF 1692/1 dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.10.2025, OIB 436
Begrünung des Mittelstreifens in der Hafenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7164 entstanden aus Vorlage: OF 1657/1 vom 03.06.2025 Betreff: Begrünung des Mittelstreifens in der Hafenstraße Der Magistrat wird gebeten , den Mittelstreifen der Hafenstraße zwischen Gutleutstraße und Hafentunnel auf voller Länge intensiv zu begrünen. Begründung: Der Stabmattenzaun auf dem Mittelstreifen der Hafenstraße soll vermutlich dem Schutz der Fußgehenden dienen, die bisher selbstgefährdend die Straße querten. Eine Begrünung ist unter ökologischen und ästhetischen Gesichtspunkten sinnvoll und schafft eine natürliche Barriere. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1890 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradweg- und Fußgängerwegmarkierungen vor dem Hafentunnel erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6655 entstanden aus Vorlage: OF 1549/1 vom 26.02.2025 Betreff: Fahrradweg- und Fußgängerwegmarkierungen vor dem Hafentunnel erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradweg- und Fußgängerwegmarkierungen vor dem Hafentunnel - von der Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße kommend - zu erneuern. Begründung: Die Markierungen vor dem Hafentunnel sind sehr verblasst, sodass gerade bei etwas schlechteren Lichtverhältnissen die Abgrenzung von Fahrradweg und Fußgängerweg für Verkehrsteilnehmer schwer ersichtlich ist. Deshalb kommt es an dieser Stelle auch schon mal zu Beinahe-Kollisionen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1314
Radaufstellflächen Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße in Richtung Norden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5818 entstanden aus Vorlage: OF 1380/1 vom 24.08.2024 Betreff: Radaufstellflächen Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße in Richtung Norden Vorgang: OM 1131/21 OBR 1; ST 889/22 Der Ortsbeirat 1 nimmt an, dass die in der Stellungnahme vom 08.04.2022, ST 889, für Mai 2022 angekündigte Erneuerung des Steuergerätes der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße und die Anpassung der Steuerungsparameter mittlerweile seit über zwei Jahren abgeschlossen ist. Außerdem sollte das Versetzen der Detektionsmittel (Induktionsschleifen) vor den Haltelinien nun auch rechtzeitig erledigt worden sein. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, nun endlich die Haltelinien in Richtung Norden für Linksabbieger und Geradeausfahrende um fünf Meter zurückversetzen zu lassen und gemäß Ortsbeiratsbeschluss aus der Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1131, sogenannte Fahrradaufstellflächen vor den Haltelinien für den motorisierten Individualverkehr für Radfahrende rot markieren zu lassen, um nach Jahren der Verzögerung sicheres Linksabbiegen für Radfahrende in Richtung Baseler Platz sicherzustellen. Die Strecke zwischen Pkw-Haltelinie und Absenkung des Gehweges soll mit Abweisern gegen Befahren und Beparken geschützt werden. Das vom Magistrat vorgeschlagene indirekte Linksabbiegen vom rechten Fahrbahnrand ist wegen fehlender Sicht durch parkende Pkws extrem gefährlich und damit inakzeptabel. Für diese Maßnahme bedarf es auch keiner grundlegenden Umplanung der Kreuzung. Foto: Alexander Mitsch (Beispiel vergleichbare Kreuzung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1131 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 889 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 105 Beratung im Ortsbeirat: 1
Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5835 entstanden aus Vorlage: OF 1356/1 vom 13.08.2024 Betreff: Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass nach Starkregenereignissen die Wassermassen auf der Mainzer Landstraße, insbesondere zwischen Galluswarte und Hafenstraße, schneller abfließen und sich keine stundenlangen, großflächigen Wasserflächen auf den Fahrbahnen bilden. Begründung: Regelmäßig bilden sich nach Starkregen große Wasserflächen auf der Mainzer Landstraße. Das Problem besteht seit einigen Monaten und wurde auch bereits im Mängelmelder im Juni gemeldet (ID 94199). Der Radstreifen ist durch die Wassermassen zeitweise unbenutzbar. Die Wasserflächen gefährden sowohl den Fahrzeugverkehr als auch zu Fuß Gehende auf den Gehwegen durch Spritzwasser. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 130 Beratung im Ortsbeirat: 1
Verlegung des E-Scooter-Parkplatzes vor dem Saalbau Gutleut
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5830 entstanden aus Vorlage: OF 1349/1 vom 13.08.2024 Betreff: Verlegung des E-Scooter-Parkplatzes vor dem Saalbau Gutleut Der Magistrat wird gebeten, den vor dem Saalbau Gutleut in der Rottweiler Straße auf dem Gehweg markierten E-Scooter- Abstellplatz in den Bereich eines derzeitigen Pkw-Parkplatzes verlegen zu lassen. Beschilderung und Markierungen sind anzupassen. Begründung: Unmittelbar innerhalb des markierten E-Scooter-Abstellplatzes befindet sich eine Bodeneinbauhülse zur Aufstellung des alljährlichen Weihnachtsbaumes auf dem Rottweiler Platz. Der Baum ist bei der Bevölkerung sehr beliebt. Außerdem dient der Platz als Kinderspielfläche, als Vorplatz des Saalbaus Gutleut und für zahlreiche Feste, die die Nachbarschaft dort organisiert. Der E-Scooter-Abstellplatz wird sehr gut angenommen, sodass zeitweise viel mehr E-Scooter im Umfeld abgestellt werden, als in die markierte Fläche passen. Rollstuhlfahrende Die E-Scooter sind auf Pkw-Stellplätzen in der Nähe des jetzigen Standorts besser aufgehoben, da sie die Gehwege nicht einschränken. Es soll eine ausreichend große Fläche dafür umgewidmet, markiert und beschildert werden. Bild: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1957
E-ScooterParkzonen in der Schleusenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1350/1 Betreff: E-Scooter-Parkzonen in der Schleusenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zwei E-Scooter Parkzonen in der Schleusenstraße einzurichten. Diese sollen jeweils am Ende der Straße an der Ecke zur Speicherstraße eingerichtet werden, und zwar an den Stellen, wo am 17.7.2024 jeweils zwei Radbügel auf einem Parkplatz installiert wurden (siehe Bild). Begründung: Am 17.Juli 2024 wurden in der Schleusenstraße an der Ecke Speicherstraße westlich und östlich jeweils zwei Radbügel auf einen PKW Parkplatz installiert. Diese Radbügel wurden bislang von keinem einzigen Radfahrer genutzt. Weder tagsüber noch nachts wurden jemals Räder dort abgestellt. Da es nur wenige Meter weiter bereits 12 Radbügel gibt, die genutzt, aber nicht ausgelastet sind, kann auf die neu installierten Radbügel gut verzichtet werden. Stattdessen sollten die Plätze zu E-Scooter Parkzonen umgewidmet werden, denn diese werden genau an dieser Stelle gebraucht. Viele Nutzer von E-Scootern fahren Richtung Main und Westhafen, da es dort Arbeitsplätze und Gastronomie gibt. Die nächste E-Scooter Parkzone befindet sich jedoch in der Esslinger Straße und ist viel zu klein und überlastet. Bildquelle: Michael Weber Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1350/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und SPD (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenSpeicherstraße endlich verkehrssicher machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5530 entstanden aus Vorlage: OF 1265/1 vom 07.05.2024 Betreff: Speicherstraße endlich verkehrssicher machen Vorgang: OM 6335/20 OBR 1; ST 1645/21; OM 1598/22 OBR 1; ST 1356/22; OM 4403/23 OBR 1; ST 23/24 Die Verkehrssituation für zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende auf der Speicherstraße ist bei Querungen nach wie vor miserabel. Das Argument, dass derzeit aufgrund der Sperrung der Camberger Brücke die Kapazität erhöht sein müsse, ändert nichts daran, dass der Verkehr für alle Verkehrsteilnehmenden sicher sein muss. Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Anregungen unmittelbar umzusetzen: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6335; Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1598; Anregung an den Magistrat vom 12.03.2023, OM 4403. Begründung: Sowohl per Fahrrad als auch zu Fuß ist die Fortbewegung auf der Speicherstraße sehr gefährlich. Das Abbiegen mit Fahrrad von der Hafenstraße nach Osten in Richtung Innenstadt ist eine Mutprobe, da unangekündigt der Radweg endet und dieser in der Kurve mit der Kfz-Fahrspur verschmilzt. Autofahrende nutzen in der Kurve häufig die volle Breite der Straße und drängen damit die Radfahrenden ab. Das Queren auf Höhe der Schleusenstraße ist höchst gefährlich. In einer S-Kurve sollen Fahrradfahrende nach links auf die Friedensbrücke und dabei gleichzeitig die Schienen der Hafenbahn queren. Auch für die zu Fuß Gehenden ist die Querung an der Schleusenstraße eine Zumutung, wenn sie auf der Mittelinsel umgeben von tosendem Verkehr stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6335 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1645 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1598 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1356 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4403 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 23 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1896 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1
E-ScooterMarkierung im Gutleut entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5392 entstanden aus Vorlage: OF 1210/1 vom 06.04.2024 Betreff: E-Scooter-Markierung im Gutleut entfernen Der Magistrat wird gebeten, die frisch markierten E-Scooter-Parkzonen auf dem Rottweiler Platz und in der Esslinger Straße zu entfernen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat frühzeitig in die Markierung von E-Scooter-Parkzonen und Lieferzonen einzubinden, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Begründung: Die E-Scooter-Parkzonen befinden sich jeweils auf völlig ungeeigneten Plätzen. Bei der Zone auf dem Rottweiler Platz befindet sich die Öse für den Weihnachtsbaum direkt in der Mitte der Parkzone. Sollen nun die E-Scooter um den Baum gruppiert werden im Dezember? Zudem spielen die Kinder des Gutleuts sehr gerne auf diesem Platz. Abgesehen davon ist der Standort ungeeignet, da dort niemand seinen E-Scooter abstellen möchte. Gleiches trifft auf die Parkzone in der Esslinger Straße zu. Hier ist die Zone parallel zur Straße markiert. Die parkenden Autos links und rechts sind jedoch schräg angeordnet. Ebenso besteht hier keinerlei Notwendigkeit seinen E-Scooter abzustellen. Besser geeignet wäre die Fläche an der Schleusenstraße/Ecke Speicherstraße neben den Glascontainern. Dort werden auch jetzt schon sehr häufig E-Scooter geparkt. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.08.2024, OF 1347/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5829 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 291 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1212/1 Betreff: Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, a) wie viele Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel kürzlich eingerichtet wurden bzw. noch geplant sind und wie viele Stellplätze (getrennt nach Anwohner/öffentlich) dadurch entfallen sind bzw. noch entfallen werden und b) weshalb der Ortsbeirat dabei nicht eingebunden wurde, welcher vor Ort am besten darüber Bescheid weiß, welche Maßnahmen wo konkret sinnvoll sind oder auch nicht. Begründung: Kürzlich wurden sowohl im Bahnhofsviertel als auch im Gutleutviertel zahlreiche Lieferzonen eingerichtet. Alleine im Gutleutviertel sind dadurch mindestens 19 Stellplätze entfallen (z.B. Schleusenstraße, Werftstraße, Rottweiler Straße, Esslinger Straße, Rottweiler Platz, Gutleutstraße). Darüber hinaus erstrecken sich die ausgewiesenen Lieferzonen im Gutleutviertel überwiegend in einem kleinen Wohnareal, wo es bisher keine größeren Probleme mit Lieferdiensten gab. Weder der Ortsbeirat noch Anwohnende wurden vorab in Kenntnis gesetzt oder gar eingebunden. Diese Art von Tatsachenschaffung sorgt für Frust und Unmut unter Anwohnenden, welche in ihrer Lebenssituation beeinträchtigt werden und dadurch die positive Verbindung zu ihrer Stadt verlieren können. Fotos privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 931 2024 Die Vorlage OF 1212/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenLieferzone vor Werftstraße 14 rückgängig machen und Anwohnerparkplätze erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1211/1 Betreff: Lieferzone vor Werftstraße 14 rückgängig machen und Anwohnerparkplätze erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die kürzlich ohne Einbindung des Ortsbeirats sowie von Anwohnenden eingerichtete Lieferzone vor Werftstraße 14 rückgängig zu machen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Alternativ kann eine Lieferzone vor Gutleutstraße 139 (Gaststätte "Zur Biertone") eingerichtet werden. Begründung: Bisher erfolgte die Warenanlieferung vollkommen problemlos am Ende der Straße, wo ohnehin ein Halteverbot dauerhaft eingerichtet ist und dort viel Platz für Warenanlieferung vorhanden ist. Die Warenanlieferung hat dort niemanden gestört und Anwohner auch nicht in einer unzumutbaren Art und Weise eingeschränkt. Anwohnende beschweren sich, von der Stadt vor vollendete Tatsachen gestellt worden zu sein. Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt kann die Lieferzone stattdessen problemlos vor Gutleutstraße 139 eingerichtet werden. Dort befinden sich keine Anwohnerparkplätze, die entfallen müssten. Bisher hatten sich 50 Anwohner 9 Anwohnerparkplätze geteilt. Die Anwohnerparkplätze zu reduzieren ist daher unverhältnismäßig und an dieser Stelle vor allem auch unnötig. Für eine kleine Straße, welche in einer Sackgasse mündet, wäre es eine enorme Lärmbelastung, dort LKWs einfahren zu lassen, um diese dort entladen zu lassen. Vor allem, wenn dies problemlos an anderer Stelle möglich wäre, wie o.g., und lediglich öffentliche Parkplätze statt Anwohnerparkplätze entfallen müssten. Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1211/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenKontaktschleife Hafenstraße/Adam-Riese-Straße für Radfahrer ertüchtigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 1168/1 Betreff: Kontaktschleife Hafenstraße/Adam-Riese-Straße für Radfahrer ertüchtigen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kontaktschleife in der Hafenstraße auf der Linksabbiegerspur für Linksabbieger zur Adam-Riese-Straße auch für Radfahrer zu ertüchtigen. Begründung: Die Kontaktschleife registriert aktuell nur PKW/LKW, weshalb Radfahrer hier aktuell keine Möglichkeit haben, ordnungsgemäß links abzubiegen. Radfahrer sind bei der Planung und Umsetzung von verkehrlichen Maßnahmen ausreichend zu berücksichtigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1168/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1168/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenKontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5094 entstanden aus Vorlage: OF 1143/1 vom 17.01.2023 Betreff: Kontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass künftig inmitten von Wegebeziehungen anstatt grauer Poller nur noch StVO-konforme, kontrastreiche, rot-weiße Poller verwendet werden, die auch von Menschen mit schlechterer Sehkraft erkannt werden. Weiterhin sollen an folgenden Stellen entweder die grauen Poller durch kontrastreiche rot-weiße Poller ersetzt oder mit deutlichen rot-weißen Aufklebern sichtbarer gemacht werden: - Südlicher Fuß-/Radweg um das Skyline-Plaza, ein Poller am Geh-/Radweg; - Camberger Straße /Mainzer Landstraße unter der Eisenbahnbrücke: ein Poller auf Gehweg; - Mainzer Landstraße 193 bis 197, Einfahrt 195 bis 197: acht Poller auf Gehweg; - Mainzer Landstraße 191 bis 193, Einfahrt 191 bis 193: drei Poller auf Gehweg; - Speicherstraße 42 bis 44, Zufahrt Tiefgarage Nr. 42: zwei Poller auf Gehweg; - Speicherstraße 2, Fußgängerüberweg, sechs Poller am Fußgängerüberweg; - Weilburger Straße 3 bis 5, Zufahrt Parkplatz Ärztehaus: vier Poller auf Gehweg; - Weilburger Straße 17, Zufahrt Hinterhof: zwei Poller auf Gehweg; - Pariser Straße 2 bis 10, zwei Zufahrten, acht Poller auf Gehweg. Begründung: Wenn inmitten eines Weges ein "unsichtbarer" Poller steht, so ist dies sehr gefährlich für die zu Fuß Gehenden, insbesondere für sehbehinderte Menschen. Gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 StVO müssen Sperrpfosten rot-weiß gestreift sein. Kontrastreicher rot-weißer Poller (Hafenstraße), grauer Poller vs. kontrastreicher rot-weißer Poller (Skyline Plaza) - Fotos: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1153
Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4821 entstanden aus Vorlage: OF 1078/1 vom 28.11.2023 Betreff: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich! Vorgang: OM 3943/23 OBR 1; ST 2317/23 Der Magistrat wird gebeten, wie in der Anregung an den Magistrat OM 3943 unter Ziffer 1. gefordert, die generelle Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt Mainzer Landstraße zwischen Hafenstraße und Rudolfstraße aufzuheben und den Gehweg baulich zu sichern. Wie in der Stellungnahme vom 06.11.2023, ST 2317, erörtert, entfallen die bestehenden Stellplätze ersatzlos zugunsten zusätzlichen Platzes für den Fußverkehr - mit Ausnahme einer auf dem Hochbord neu einzurichtenden Lieferzone. Begründung: Mit der Anregung an den Magistrat OM 3943 beabsichtigte der Ortsbeirat nicht, statt dem Gehwegparken das Parken auf der Fahrbahn der Mainzer Landstraße zu erlauben. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass dies dort unmöglich ist, und es ginge am Ziel der ursprünglichen Anregung (mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr) vorbei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3943 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2317 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 534
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radschutzstreifen in der Adam-Riese-Straße verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4795 entstanden aus Vorlage: OF 1034/1 vom 02.11.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radschutzstreifen in der Adam-Riese-Straße verlängern Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Radschutzstreifen in der Adam-Riese-Straße von der Einmündung Hafenstraße bis über die S- Kurve hinaus beidseitig verlängern zu lassen. Begründung: In der S-Kurve des Adam-Riese-Platzes stellen sich stadteinwärts derzeit drei unterschiedliche Situationen dar: - absolutes Halteverbot Ende (Pfeil nach rechts, Verkehrszeichen Nr. 283-20); - "vermeintlich nicht geregelte Fläche" auf der Länge von zehn Metern und - Radschutzstreifen. Die "vermeintlich nicht geregelte Fläche" wird innerhalb der Kurve von Fahrzeugen dauerhaft zum Halten und Dauerparken genutzt. Vielfach werden auch der Radschutzstreifen und der Halteverbotsbereich zugeparkt. Die restliche Fahrbahnbreite reicht nicht mehr aus, um zu Rad und mit dem Pkw in beide Richtungen gefahrlos die Kurve zu passieren. Außerdem fahren die meisten Autofahrer dort nicht mit angepasster Geschwindigkeit. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 368 Aktenzeichen: 32-1
Buslinie 87 soll am REWEMarkt halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4591 entstanden aus Vorlage: OF 1028/1 vom 03.10.2023 Betreff: Buslinie 87 soll am REWE-Markt halten Vorgang: OM 3754/23 OBR 1; ST 1600/23 Am 21. März 2023 forderte der Ortsbeirat in seiner Anregung an den Magistrat, OM 3754, dass die Buslinie 87 auch am REWE-Markt im Gutleut halten solle. Der Magistrat antwortet dazu in seiner Stellungnahme vom 31. Juli 2023, ST 1600, dass es die Buslinie 37 gebe, die genutzt werden könne und aufgrund der Sonderfunktion der Buslinie 87 von einer Bedienung und Einrichtung zusätzlicher Haltestellen abgesehen werde. Diese Antwort ist für die Bewohner des Gutleuts äußerst unbefriedigend und nicht hinnehmbar. Der Bus 37 stellt momentan die einzige Möglichkeit dar, den Supermarkt zu erreichen. Allerdings fällt der 37er Bus oft aus. Dann gibt es gar keine Verbindung. Der 87er Bus könnte die schon vorhandene Haltestelle nutzen, ohne dass dies ein Mehraufwand wäre. Der Magistrat wird daher nochmals gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass - wenn auch nur vorübergehend - der Bus 87 auch am REWE-Markt hält. Weiterhin sind zusätzliche Ein- und Ausstiegsstellen an den folgenden Orten einzurichten: 1. für die Hinfahrt an den vorhandenen Haltestellen "Zanderstraße" und/oder "Rottweiler Platz" sowie Hafenstraße 54 oder Mainzer Landstraße vor Haus 134 (gegenüber von der Haltestelle "Güterplatz") sowie 2. für die Rückfahrt an den Haltestellen "Güterplatz" und Hafenstraße 19 bis 23 oder Gutleutstraße 146 bis 148. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 447 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1055 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Tempo 30 vor der Kita am Westhafen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4405 entstanden aus Vorlage: OF 973/1 vom 22.08.2023 Betreff: Tempo 30 vor der Kita am Westhafen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Straßenabschnitt der Hafenstraße zwischen Gutleutstraße und Speicherstraße vor der Kita am Westhafen in beide Richtungen Tempo 30 anzuordnen und den Bereich entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Im Bereich der Kita soll Tempo 30 angeordnet werden, da dort Pkw-Bring- und Holverkehr besteht und die Kita über einen Zugang zur Straße verfügt. Kinder aus Richtung Rottweiler Platz queren die Straße. Negative Auswirkungen auf den ÖPNV oder Individualverkehr sind nicht zu befürchten. Vielmehr führt die Geschwindigkeitsreduzierung dazu, dass Autofahrende wegen der zahlreichen links in die Speicherstraße abbiegenden Radfahrenden nicht abrupt abbremsen müssen, da sie ihr Tempo den Radfahrenden anpassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 195 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4
Hafenbahnschienen am Fußgängerüberweg in der Speicherstraße fußgängerfreundlich gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4406 entstanden aus Vorlage: OF 976/1 vom 14.07.2023 Betreff: Hafenbahnschienen am Fußgängerüberweg in der Speicherstraße fußgängerfreundlich gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Hafenbahnschienen auf dem Überweg über die Speicherstraße zwischen dem Rewe-Markt und Cronstettenhaus so zu gestalten, dass Personen mit Rollatoren, Rollstühlen, Buggys und Rollern mit kleinen Rädern nicht mehr in den Schienen hängenbleiben. Begründung: An dem genannten Überweg befinden sich zwischen den Schienen und den Betonplatten des übrigen Gehwegs zehn Zentimeter breite Fugen, in denen die kleinen Räder von Rollatoren, Rollstühlen, Rollern und Buggys blockiert werden. Diese Hindernisse können nur mit großer Kraft überwunden werden. Außerdem schaffen sie eine Stolpergefahr für die dort passierenden Personen. Insbesondere für die ohnehin bereits in der Mobilität eingeschränkten Rollator- oder Rollstuhl-Nutzenden besteht dadurch eine erhebliche Sturzgefahr. Kleinkinder sind bereits durch die unerwartete Blockade aus den Wagen gestürzt. Die Querung der Hafenbahnschienen am Mainufer in der südlichen Verlängerung der Wiesenhüttenstraße beweist, dass ein sicherer Überweg der Schienen technisch möglich ist. (Das Foto links zeigt den Überweg Speicherstraße vor dem Rewe-Markt, das Foto rechts zum Vergleich den Überweg Ostseite Haltestelle Mönchhofstraße; Fotos: Tanja Ayesha Pösl) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1768 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-5
Seniorengerechte Bänke im Bachforellenweg am Westhafen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4407 entstanden aus Vorlage: OF 977/1 vom 14.07.2023 Betreff: Seniorengerechte Bänke im Bachforellenweg am Westhafen D er Magistrat wird gebeten, einige der vorhandenen Bänke auf dem Bachforellenweg am Westhafen zwischen der Frankfurter Botschaft und dem Druckwasserwerk seniorengerecht mit Rücken- und Seitenlehnen auszustatten, wie dies bereits im Sommerhoffpark geschehen ist. Begründung: Das nördliche Mainufer ist nicht nur östlich des Westhafen Towers, sondern auch westlich davon, am Westhafen entlang bis zum Druckwasserwerk, ein beliebter Spazier- und Radweg, der an Attraktivität noch gewinnen wird, wenn der Durchgang zum Sommerhoffpark geöffnet sein wird. Zwischen der Frankfurter Botschaft und dem Druckwasserwerk gibt es bereits jetzt zahlreiche Bänke, die aber leider von gehbehinderten Menschen, die besonders darauf angewiesen sind, ab und zu eine Ruhepause einzulegen, nicht genutzt werden können. Mit geringen Mitteln könnte hier Abhilfe geschaffen werden, indem - wie dies im Sommerhoffpark bereits vor einiger Zeit geschehen ist - an einigen Bänken Arm- und Rückenlehnen - insbesondere in der Nähe des Cronstettenhauses - angebracht würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 167 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2052 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4402 entstanden aus Vorlage: OF 970/1 vom 22.08.2023 Betreff: Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten Der Magistrat wird gebeten, nunmehr einen echten und sicheren Fußgängerüberweg in der Gutleutstraße in Richtung Werftstraße in Höhe der Gutleutkaserne einrichten und entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Die stark frequentierte Querung der Gutleutstraße hat für die Menschen im Gutleut enorme Bedeutung. Allerdings herrscht in diesem Abschnitt viel Pkw-Verkehr. Viele Pkw-Fahrer halten sich zudem nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Der Ortsbeirat hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach einen Fußgängerüberweg gefordert. Die derzeitige Fußgängerfurt kann nach den gesetzlichen Änderungen in einen sicheren Fußgängerüberweg ausgebaut und mit dem Verkehrszeichen Nr. 350 "Fußgängerüberweg" versehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.01.2024, OF 1118/1 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 166 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1820 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radweg Hafenstraße in Richtung Speicherstraße weiterführen und Radaufstellstreifen ergänzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4403 entstanden aus Vorlage: OF 971/1 vom 25.08.2023 Betreff: Radweg Hafenstraße in Richtung Speicherstraße weiterführen und Radaufstellstreifen ergänzen Der Magistrat wird gebeten, den Radweg in der Hafenstraße vor der Kreuzung auf die rechte der beiden Pkw-Fahrstreifen zu erweitern und in die Speicherstraße über die Kreuzung hinweg in Richtung Friedensbrücke weiterzuführen. Der Radweg ist mit dem Verkehrszeichen Nr. 237 "Radweg" und die Kreuzung entsprechend mit dem Verkehrszeichen Nr. 138-10 "Achtung Radverkehr" und dem Zusatzschild "Pfeil links" beschildern zu lassen, um auf den links querenden Radverkehr hinzuweisen. Begründung: Die Radwegmarkierung rechts der Geradeausfahrspur in der Hafenstraße endet derzeit an der Kreuzung zur Speicherstraße. Nahezu alle Radfahrenden biegen jedoch links in die Speicherstraße in Richtung Friedensbrücke ab und müssen dazu die Geradeaus- und Rechtsfahrspur queren. Das führt regelmäßig zu Beinahezusammenstößen. Eine nachvollziehbare, klare und sichere Verkehrsführung kommt allen Verkehrsteilnehmenden zugute. Foto und Visualisierung: Alexander Mitsch Quelle: Google Maps mit eigenen Anmerkungen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 23 Antrag vom 07.05.2024, OF 1265/1 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5530 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Rottweiler Platz - Fest des Vereins „Gude Leut e. V.“ unterstützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2023, OF 975/1 Betreff: Rottweiler Platz - Fest des Vereins "Gude Leut e. V." unterstützen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Ortbeirat empfiehlt eine Unterstützung des jährlich stattfindenden Stadteilfestes am Rottweiler Platz, welches durch den Verein "Gude Leut e.V" veranstaltet wird. Die Unterstützung soll aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" (Etat-Antrag 92) erfolgen. Begründung: Seit vielen Jahren veranstaltet der gemeinnützige Verein dieses schöne Nachbarschaftsfest. Das Fest hat keinen kommerziellen Charakter, sondern ist geprägt von einem nachbarschaftlichen Miteinander. Da der Verein keinerlei Einnahmen hat und auch die Angebote auf dem Fest kostenlos bzw. kostengünstig sein sollen, damit wirklich jeder teilhaben kann, empfiehlt der Ortsbeirat dieses Fest zu unterstützen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: Initiative OI 23 2023 Die Vorlage OF 975/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Ortbeirat empfiehlt eine Unterstützung des jährlich stattfindenden Stadteilfestes am Rottweiler Platz, welches durch den Verein "Gude Leut e.V" veranstaltet wird. Die Unterstützung soll aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" (Etat-Antrag 92) erfolgen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), gebeten, aus diesem Sonderetat die Durchführung des Stadteilfestes "Rottweiler Platz" mit maximal 6000 Euro zu bezuschussen. Begründung: Seit vielen Jahren veranstaltet der gemeinnützige Verein dieses schöne Nachbarschaftsfest. Das Fest hat keinen kommerziellen Charakter, sondern ist geprägt von einem nachbarschaftlichen Miteinander. Da der Verein keinerlei Einnahmen hat und auch die Angebote auf dem Fest kostenlos bzw. kostengünstig sein sollen, damit wirklich jeder teilhaben kann, empfiehlt der Ortsbeirat dieses Fest zu unterstützen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSitzbank mit Lehne Speicherstraße/Ecke Werfstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4195 entstanden aus Vorlage: OF 901/1 vom 17.06.2023 Betreff: Sitzbank mit Lehne Speicherstraße/Ecke Werfstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Speicherstraße/Ecke Werftstraße eine Sitzbank mit Lehne aufstellen zu lassen. Begründung: Die oben genannte Stelle eignet sich sehr gut für eine Sitzbank mit Lehne und wäre eine willkommene Gelegenheit für Menschen, zu verweilen und sich auszuruhen, gerade für Menschen, die vom Einkaufen kommen und eine kleine Pause benötigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2023, ST 1876
Straßenbahnschienen Fußgängerüberweg Speicherstraße fußgängerfreund-lich gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 852/1 Betreff: Straßenbahnschienen Fußgängerüberweg Speicherstraße fußgängerfreund-lich gestalten Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Straßenbahnschienen auf dem Überweg über die Speicherstraße in Richtung Rewe so fußgängerfreundlich zu gestalten, dass Rollatoren und Roller mit kleinen Rädern nicht mehr in den Schienen hängenbleiben. Als Beispiel kann hier der für Rollatoren und Roller wesentlich weniger gefährliche Überweg über die Straßenbahnschienen an der Ostseite der Haltestelle Mönchhofstraße dienen. Begründung: An dem genannten Überweg bleiben Gefährte mit kleinen Rädern, insbesondere Rollatoren und Roller, sehr leicht und sehr häufig in den Straßenbahnschienen hängen und schaffen damit eine Stolpergefahr für die dort passierenden Personen. Insbesondere für die ohnehin bereits in der Mobilität eingeschränkten Rollator-Nutzenden bestehen dadurch erhebliche Sturzgefahren. Neben den Schienen liegt dort eine Art "Gummischiene", die zusätzliches Spiel verursacht. An der Haltestelle Mönchhofstraße sind keine solchen Gefahren für zu Fuß Gehende bekannt, und dort ist auch eine solche "Gummischiene" nicht vorhanden. Zum Schutz der betroffenen Fußgänger*innen sollen die Schienen im Bereich des Überwegs in der Speicherstraße daher baulich so gestaltet werden, dass diese Stolpergefahr nicht mehr besteht, denn der Überweg an der Haltestelle Mönchhofstraße zeigt, dass dies möglich ist. Überweg Speicherstraße vor Rewe (Quelle: privat) Überweg Ostseite Haltestelle Mönchhofstraße (Quelle: privat) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 852/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenRad- und Fußweg Adam-Riese-Straße durchlässig machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3932 entstanden aus Vorlage: OF 802/1 vom 12.04.2023 Betreff: Rad- und Fußweg Adam-Riese-Straße durchlässig machen Der Magistrat wird gebeten, den als Rad- und Fußweg sowie als Radweg mit Zwischenwegweiser beschilderten, asphaltierten Weg entlang der Adam-Riese Straße in Richtung Hafenstraße durchgängig freizugeben. Der Weg endet derzeit an einer Schranke. Falls erforderlich, ist die Grundstückseigentümerin einzubeziehen. Begründung: Der beschilderte Rad- und Fußweg ist an der Zufahrt abgepollert und suggeriert aufgrund seiner Breite und asphaltierten Fahrbahn eine durchgängige Wegeverbindung. Er endet jedoch jäh an einer Schranke. Radfahrende und zu Fuß Gehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen müssen sich am Ende des Weges durch die Engstelle durchschlängeln oder gar wieder umdrehen. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1739
Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3943 entstanden aus Vorlage: OF 814/1 vom 13.04.2023 Betreff: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, 1. die Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt Mainzer Landstraße zwischen Rudolfstraße und Hafenstraße aufzuheben und den Gehweg baulich zu sichern; 2. in der Rudolfstraße zwischen Niddastraße und Mainzer Landstraße mit Parkwinkeln das Fahrbahnparken zu verdeutlichen und neben den Einfahrten das Zuparken des Gehweges durch Poller zu unterbinden; 3. im Bereich aus den Punkten 1. und 2. ein bis zwei Lieferzonen einzurichten; 4. zu prüfen und zu berichten, ob die Rudolfstraße im genannten Bereich zumindest teilweise entsiegelt werden kann. Begründung: An der Mainzer Landstraße zwischen Rudolfstraße und Hafenstraße ist der Gehweg durch die markierten Parkstände und die Außengastronomie stark verengt, sodass für Fußgängerinnen und Fußgänger kaum noch Platz übrig bleibt. Durch das Ein- und Ausparken entstehen zusätzlich gefährliche Situationen für Radfahrerinnen und Radfahrer, die den Radschutzstreifen auf der Mainzer Landstraße befahren. Im Sinne der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität sollten diese Parkstände entfallen. Gleichzeitig muss dafür gesorgt werden, dass der Gehweg danach nicht weiterhin als Parkplatz genutzt wird. Die Rudolfstraße weist eine große Fahrbahnbreite auf und ist in diesem Abschnitt eine wenig befahrene Einbahnstraße. Derzeit ist noch genügend Platz für beidseitiges Parken auf der Fahrbahn. Trotzdem wird der Gehweg zugeparkt und Fußgängerinnen und Fußgänger behindert. Es ist grundsätzlich zu prüfen, ob diese Fahrbahndimensionierung wirklich noch zeitgemäß ist oder ob nicht die Möglichkeit besteht, hier Flächen zu entsiegeln und für dringend benötigtes Grün in der Nachbarschaft zu schaffen. Sollte die Dimensionierung beibehalten werden, ist auch hier eine bauliche Sicherung des Gehwegs angebracht. Dadurch würden keine Abstellmöglichkeiten entfallen, es würde lediglich die geltende Parkregelung zum Parken auf der Fahrbahn durchgesetzt. Die Ausweisung von Lieferzonen gestattet es, komfortabel Be- und Entladevorgänge zu realisieren. Im Bereich sind bisher keine Zonen explizit ausgewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2317 Antrag vom 28.11.2023, OF 1078/1 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4821 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Buslinie 87 Briefzentrum - Galluswarte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3754 entstanden aus Vorlage: OF 763/1 vom 05.03.2023 Betreff: Buslinie 87 Briefzentrum - Galluswarte Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Buslinie 87 (zwischen Galluswarte und Wurzelsiedlung) einen Haltepunkt in unmittelbarer Nähe des REWE-Marktes (Speicherstraße 44) erhält. In Fahrtrichtung Galluswarte könnte der Bus die vorhandene Haltestelle Zanderstraße (Buslinie 33) nutzen. Für die Gegenrichtung könnte eine der vorhandenen Haltestellen genutzt werden oder eine Behelfshaltestelle in der Zanderstraße oder Speicherstraße errichtet werden. Begründung: Für Bewohnerinnen und Bewohner der Wurzelsiedlung und des entsprechenden Teils der Gutleutstraße stellt der REWE-Markt in der Speicherstraße eine der raren Einkaufsmöglichkeiten dar. Insbesondere seit der Sperrung der Camberger Brücke können die Lebensmittelgeschäfte im Gallus nur über große Umwege erreicht werden. Die wieder eingesetzte Buslinie 87 könnte in Richtung Galluswarte die Haltestelle am REWE-Markt ohne Umwege bedienen. Für den Rückweg müsste nur eine kleine Umleitung über die Hafenstraße in Kauf genommen werden, um eine große Verbesserung der Mobilität für Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1600 Antrag vom 03.10.2023, OF 1028/1 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4591 Aktenzeichen: 92-11
Hundekottütenspender im Karpfenweg anbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 786/1 Betreff: Hundekottütenspender im Karpfenweg anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, im Karpfenweg im Stadtteil Gutleutviertel zwei Hundekottütenspender nebst Müllkörben anbringen zu lassen. Ein Pate, der die Bestückung dieser Spender zu übernehmen bereit ist, ist dem Ortsbeirat bekannt und kann dem Magistrat bzw. dem Grünflächenamt benannt werden. Begründung: Auf der Hafenmole des Westhafens gehen sehr viele Hundehalter mit ihren vierbeinigen Lieblingen im Karpfenweg Gassi. Leider sammeln aber nicht alle Halter die Hinterlassenschaften ihrer Hunde wieder ein, so dass das Straßenbegleitgrün sehr stark mit Hundekot verunreinigt ist. Die Anbringung von zwei Hundekottütenspendern in diesem Bereich erscheint daher sinnvoll, um diesen Missstand abzustellen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 786/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und Die Partei gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenBücherschrank in der Werftstraße 15/Ecke Gutleutstraße reinigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3258 entstanden aus Vorlage: OF 694/1 vom 20.11.2022 Betreff: Bücherschrank in der Werftstraße 15/Ecke Gutleutstraße reinigen Der Bücherschrank vor der Werfstraße 15 an der Gutleutstraße ist stark mit Tags und Ähnlichem beschmiert. Der Magistrat wird daher gebeten, für die Reinigung des Bücherschranks zu sorgen. Begründung: Der Bücherschrank sollte zur Nutzung einladen und repräsentiert Stadt und Ortsbeirat. Dazu ist es wichtig, dass er repräsentabel aussieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 790
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Bauliche Trennung Radweg Hafentunnel und Umweltspur
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3241 entstanden aus Vorlage: OF 670/1 vom 15.11.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Bauliche Trennung Radweg Hafentunnel und Umweltspur Der Magistrat wird gebeten, den Radweg im Bereich des Hafentunnels zwischen Mannheimer Straße und Niddastraße in Richtung Güterplatz zeitnah in eine sogenannte Umweltspur als Radweg mit Bus frei umwandeln, entsprechend beschildern und mit einer baulichen Trennung, z. B. mit Fahrbahntrennern, versehen zu lassen. Nach Ende der Baustellen am Güterplatz soll der Lückenschluss über die Mainzer Landstraße hinweg erfolgen. Begründung: Wegen der Sperrung der Camberger Straße für Pkw hat das Verkehrsaufkommen in der Hafenstraße und im Hafentunnel in Richtung Güterplatz in den Hauptverkehrszeiten stark zugenommen. Vereinzelte ungeduldige Autofahrende möchten dem Stau entkommen, indem sie in illegaler Weise den Radweg befahren und so Radfahrende gefährden. Das Ergebnis ist, dass sich Autofahrende an der Kreuzung Hafenstraße/Niddastraße gegenseitig blockieren und öffentliche Hupkonzerte veranstalten. Die Busse der Metrobuslinie M 46 hingegen stehen weiterhin im Stau und verspäten sich regelmäßig. Auf einer Umweltspur kommen sowohl Radfahrende als auch die Metrobusse zügig und sicher voran. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 881 Aktenzeichen: 32-1
Zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten am Rottweiler Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3256 entstanden aus Vorlage: OF 692/1 vom 15.11.2022 Betreff: Zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten am Rottweiler Platz Der Magistrat wird gebeten, auf dem Rottweiler Platz im Umfeld des Bürgerhauses SAALBAU Gutleut zusätzliche Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern errichten zu lassen. Begründung: Insbesondere im Zuge öffentlicher Veranstaltungen übersteigt der Bedarf regelmäßig das Angebot. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 879 Aktenzeichen: 66-2
Stau im Hafentunnel vermeiden
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 698/1 Betreff: Stau im Hafentunnel vermeiden Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung und Ampelschaltung an der Kreuzung Hafenstraße/ Mainzer Landstraße zu optimieren, um Staus im Hafentunnel und auf der Hafenstraße zu minimieren. Die Ampelschaltung soll dahingehend geändert werden, dass mehr Verkehrsteilnehmer*innen, die von der Hafenstraße aus links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, pro Ampelphase abgewickelt werden können. Die Schaltungen sind so zu optimieren, dass der Straßenbahnverkehr auf der Mainzer Landstraße nicht beeinträchtigt wird. Des Weiteren soll geprüft werden, ob der Verkehr schon frühzeitig aufgeteilt werden kann in 1. Fahrzeuge, die an der oben benannten Kreuzung geradeaus fahren oder rechts abbiegen wollen oder an der Kreuzung Hafenstraße/Niddastraße nach rechts abbiegen wollen, einerseits; und 2. Fahrzeuge, die links in die Mainzer Landstraße bzw. eine Kreuzung zuvor in die Adam-Riese-Straße abbiegen wollen andererseits. Hierzu sollen am Ende des Hafentunnels, wenn die einspurige Straßenführung in zwei Spuren übergeht, entsprechende Markierungen und Beschilderungen angebracht werden. Sollte dies nicht möglich sein, soll die Straßenführung ab der Kreuzung Hafenstraße/ Niddastraße/ Adam-Riese-Straße entsprechend eingeführt werden. Begründung: Durch die überraschende längerfristige Sperrung der Camberger Straße fehlt eine wichtige Wegeverbindung zwischen Gutleut und Gallus. Die erste Möglichkeit, von einem ins andere Viertel zu kommen, ergibt sich an der Hafenstraße, danach erst wieder am Hauptbahnhof. Während die Fahrtrichtung vom Gallus ins Gutleut den Umständen entsprechend gut funktioniert, sind die Wege vom Gutleut ins Gallus schwieriger. Die Ampelphasen lassen an der Kreuzung Hafenstraße/ Mainzer Landstraße meist nur 3-4 Fahrzeuge passieren, weiter östlich ist ein Abbiegen auf die Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts nicht möglich. Daher kommt es vor allem in den Morgenstunden und am späten Nachmittag und Abend zu vermehrten Staus auf der Hafenstraße. Durch eine Optimierung der Ampelphase sollen Staus und über den Umweg hinaus längere Fahrtzeiten vermieden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 698/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenMülleimer Schleusenstraße austauschen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3032 entstanden aus Vorlage: OF 665/1 vom 12.10.2022 Betreff: Mülleimer Schleusenstraße austauschen Der Magistrat wird gebeten, die zwei blauen Mülleimer in der Schleusenstraße/Ecke Speicherstraße durch Mülleimer mit größerem Volumen zu ersetzen. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist, reicht das Volumen der jetzigen Mülleimer (gerade am Wochenende) oft nicht aus. Der Müll landet auf der Straße und zieht infolge dessen weiteren Müll an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2718
Camberger Straße offen halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3022 entstanden aus Vorlage: OF 650/1 vom 17.10.2022 Betreff: Camberger Straße offen halten Der Magistrat wird gebeten , dafür Sorge zu tragen, dass auch während der Bauarbeiten eine Fuß- und Radverbindung parallel zur Camberger Straße besteht. Begründung: Die Camberger Straße stellt eine wichtige Verbindung zwischen Gallus und Gutleut auch für zu Fuß Gehende und Radfahrende dar. Ein Umweg von 2.400 Meter über die Hafenstraße ist hier nicht zumutbar, schon gar nicht über die voraussichtliche Dauer der Bauarbeiten von circa zwei Jahren. Bereits bei der letzten Renovierung der Brücke in den 90er-Jahren gab es deshalb ein Behelfsbauwerk. Warum soll dies nicht auch im dritten Jahrtausend möglich sein? Quelle: Geoportal.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 497 Aktenzeichen: 66-0
Nied: Beim Neubau der IGS 15 gleich CO2-freie Heizungssysteme einplanen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2787 entstanden aus Vorlage: OF 579/6 vom 18.09.2022 Betreff: Nied: Beim Neubau der IGS 15 gleich CO2-freie Heizungssysteme einplanen Der Magistrat wird gebeten, darauf zu achten, dass beim Schulneubau der IGS 15 in Nied alternative Heizmöglichkeiten installiert werden. Dies kann durch einen Anschluss an ein von Abwärme der Rechenzentren gespeistes Nahwärmenetz geschehen oder durch ein Konzept mit Solarthermie und Wärmespeicher wie in der Parkstadt Unterliederbach oder durch weitere Konzepte, wie z. B. aktuell im Neubaugebiet Hilgenfeld. Begründung: In der 13. Sitzung des Ortsbeirats 6 wurde ein Konzept vorgestellt, wie Nahwärme aus Rechenzentren in den Norden Griesheims transportiert werden kann und wie im Prinzip ganz Griesheim allein mit Nahwärme geheizt werden kann. Auch der geplante Neubau der IGS 15 in Nied ist nicht weit von Rechenzentrenstandorten entfernt. Daneben gibt es in Frankfurt Beispiele von Plusenergiehäusern, die ohne oder fast ohne Gasheizung auskommen. Das Plusenergiehaus in der Speicherstraße auf der Basis von Abwärme aus dem anliegenden Abwasserkanal ist ein gutes Beispiel ebenso wie die Häuser in der Kamelienstraße in der Parkstadt Unterliederbach, wo die Heizung durch eine Kombination von Solarthermie, Wärmespeicher (Eisspeicher) und Pelletkraftwerk erfolgt, wobei in der Summe eines Jahres betrachtet mehr Energie erzeugt wird, als die Häuser verbrauchen. Auch im Neubaugebiet Hilgenfeld wird mit modernen Systemen gearbeitet, hier vor allem mit Erdwärme. Angesichts der Energiekrise und der Klimakrise sollten solche Möglichkeiten genutzt werden und keine Schulen mehr gebaut werden, die noch weitgehend auf konventionellen Heizsystemen beruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1505 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30
Griesheim: Schulneubau auf dem ehemaligen FIAT-Gelände CO2-frei beheizen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2794 entstanden aus Vorlage: OF 591/6 vom 18.09.2022 Betreff: Griesheim: Schulneubau auf dem ehemaligen FIAT-Gelände CO2-frei beheizen Der Magistrat wird gebeten, darauf zu achten, dass beim Schulneubau auf dem ehemaligen FIAT-Gelände (Mainzer Landstraße/Ecke Elektronstraße) alternative Heizmöglichkeiten installiert werden. Dies kann durch einen Anschluss an ein von Abwärme der Rechenzentren gespeistes Nahwärmenetz geschehen oder durch ein Konzept mit Solarthermie und Wärmespeicher wie in der Parkstadt Unterliederbach oder durch weitere Konzepte wie z. B. aktuell im Neubaugebiet Hilgenfeld. Begründung: In der 13. Sitzung des Ortsbeirats 6 wurde ein Konzept vorgestellt, wie Nahwärme aus Rechenzentren in den Norden Griesheims transportiert werden kann und wie im Prinzip ganz Griesheim allein mit Nahwärme geheizt werden kann. Die Frage, ob mit dieser Nahwärme auch die neue Schule an der Mainzer Landstraße versorgt werden könne, wurde dahin gehend etwas ausweichend beantwortet, dass die Behörden nicht die schnellsten seien, was wohl so zu verstehen ist, dass die Schule fertig sein wird, bevor die Nahwärme angeschlossen werden kann. Trotzdem stellt sich die Frage, ob man das Heizungssystem der Schule nicht gleich so bauen kann, dass es dann relativ schnell und kostensparend an die Nahwärme angeschlossen werden kann, wenn diese verfügbar wird. Außerdem gibt es in Frankfurt Beispiele von Plusenergiehäusern, die ohne oder fast ohne Gasheizung auskommen. Das Plusenergiehaus in der Speicherstraße auf der Basis von Abwärme aus dem anliegenden Abwasserkanal ist ein gutes Beispiel ebenso wie die Häuser in der Kamelienstraße in der Parkstadt Unterliederbach, wo die Heizung durch eine Kombination von Solarthermie, Wärmespeicher (Eisspeicher) und Pelletkraftwerk erfolgt, wobei in der Summe eines Jahres betrachtet mehr Energie erzeugt wird, als die Häuser verbrauchen. Auch im Neubaugebiet Hilgenfeld wird mit modernen Systemen gearbeitet, hier vor allem mit Erdwärme. Angesichts der Energiekrise und der Klimakrise sollten solche Möglichkeiten genutzt werden und keine Schulen mehr gebaut werden, die noch weitgehend auf konventionellen Heizsystemen beruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2184 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2
Kurvenbereich gegen Falschparker sichern - Rottweiler Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2827 entstanden aus Vorlage: OF 631/1 vom 11.09.2022 Betreff: Kurvenbereich gegen Falschparker sichern - Rottweiler Platz Der Magistrat wird gebeten, den Bereich um die Kurve am Rottweiler Platz vor dem Saalbau Gutleut gegen Falschparker zu sichern. Begründung: Im Bereich der Kurve ist das Parken verboten. Dennoch parken immer wieder Pkw in diesem Bereich. Auf dem Bild steht der rote Pkw schon im Halteverbot. Oft stehen noch weitere Pkw dahinter (im markierten Bereich). Da die Straße an dieser Stelle eng ist, wird es für Transportfahrzeuge oder Rettungswagen sehr schwierig durchzukommen. Um den Kurvenbereich permanent von falsch parkenden Pkw frei zu halten, wäre es gut, an dieser Stelle rot-weiße Poller und ggf. Markierungen auf der Straße aufzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 259 Beratung im Ortsbeirat: 1
Rad- und Fußverkehr Güterplatz in Fahrtrichtung Süden sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2418 entstanden aus Vorlage: OF 496/1 vom 07.06.2022 Betreff: Rad- und Fußverkehr Güterplatz in Fahrtrichtung Süden sicherer gestalten Vorgang: V 198/21 OBR 1; ST 378/22 Der Magistrat wird gebeten, am Güterplatz vor der Hochhausbaustelle während der Baustellenzeit in südlicher Fahrtrichtung eine Fahrspur für automobilen Verkehr wegzunehmen und stattdessen einen ausreichend breiten Fußweg sowie einen Radweg/Radstreifen einrichten zu lassen. Begründung: In der Stellungnahme vom 14.02.2022, ST 378, erläutert der Magistrat, dass bei mehrspurigen Straßen bei einer Baustelle eine Spur entfallen soll, wenn nicht genug Platz für Fuß- und Radverkehr besteht. Zwei Fahrspuren für Autos werden an dieser Stelle nicht benötigt, zumal in der Osloer Straße als auch später in der Hafenstraße keine zweispurige Verkehrsführung besteht. Stattdessen ist die Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende an dieser Stelle derzeit eine Zumutung und führt wegen der zu geringen Breite (<1,5 Meter) und den konfusen Bodenbeschriftungen immer wieder zu Konflikten und entspricht nicht den eigenen Vorgaben der Stadt Frankfurt. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.10.2021, V 198 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 378 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2484 Beratung im Ortsbeirat: 1
Ideen
Gutleutviertel Straße einspurig
In den letzten Wochen ist die Speicherstraße im Gutleutviertel unfreiwillig aufgrund von Reparaturen einspurig gewesen. Dies könnte auch dauerhaft umgesetzt werden und aus dem zweiten Fahrstreifen ein freier Streifen gemacht werden. Für die Anwohner ist es beim be- und entladen angenehmer (auch für Müllabholung oder Post) Fahrradfahrer könnten darauf entspannt fahren und Fußgänger haben weniger Zwei Rad Fahrer auf dem Fußweg. Es wäre dann weiterhin eine Spur frei, doch auch Autofahrer fahren gesitteter, wenn nur eine Spur genutzt werden kann, wodurch es ruhiger wird.
Verlängerung der Grünphase
Mein Vorschlag wäre eine Verlängerung der Grünphase an der Ampel Hafenstraßen / Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung Griesheim bis zum Ende der Bauarbeiten an der Camberger Brücke. Die aktuelle Grünphase an dieser Ampel ist so kurz, dass es immer nur 3 - 4 Autos schaffen die Ampel auf einmal zu passieren. Dadurch ist der Rückstau manchmal bis hinter den Hafentunnel und da die Spur zum links abbiegen so kurz ist kommt es regelmäßig zum Verkehrschaos.
Zebrastreifen Gutleutstraße
Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) auf der Gutleutstraße zur Verbindung der Werftstraße und des Durchgangs der Gutleutkaserne.
Den Main zwischen Gerbermühle und Westhafen für ÖPNV nutzen - RiverBus Frankfurt Main River Services
Im Rahmen von gesperrten Straßen (Mainkai) und der Priorität des Klimaschutz mit alternativen Transportmöglichkeiten, wäre die Nutzung des Main für den ÖPNV wünschenswert, nahezu notwendig. Nicht nur als urbane Metropole, sondern auch als internationale Stadt, sollte in so ein repräsentatives und innovatives Projekt umgehend investiert werden. Auf der Strecke ab Gerbermühle bis Westhafen, mehrere moderne elektro RiverBus einsetzen! Haltestellen z.B. Gerbermühle, Osthafen, Hafenpark/EZB, Deutschherrnviertel, Alte Brücke, Eiserner Steg, Untermainbrücke/Schweizer Str., Theodor-Stern-Kai/Friedensbrücke, Westhafen Brücke/Speicherstraße. Siehe Beispielkarte. https://www.youtube.com/watch?v=li60DRi42mw #LieberHeuteAlsMorgen #GermanFuture #FrankfurtMainRiverServices
Buslinie 33: Routenänderung
Vorschlag für eine neue und sinnvollere Route: HBF -> Zanderstr. -> Main-Neckar-Brücke -> Rotfeder-Ring -> Zanderstr. -> Rottweiler Platz -> Güterplatz -> (Platz der Republik, optional) -> HBF Anstatt den Bahnhof doppelt anzufahren (Südseite) fährt der Bus über den Güterplatz und verbindet somit den Bahnhof, den Westhafen und das Skyline-Plaza (Europaviertel). Die Strecke verlängert sich dadurch nur geringfügig. Zugleich wird aber die Qualität der Anbindung in diesem Gebiet stark verbessert.
Barrierefreier Mainuferweg
Kommend vom Westhafen ist der Zuweg zum Mainuferweg in Richtung Innenstadt mit dem Rollstuhl nicht befahrbar. Sowohl zwischen Bachforellenweg und Karpfenweg zum Mainuferweg ist ein kurzes Stück sehr grobem Kopfsteinpflaster zu passieren. Es wäre gut, wenn der Plattenbelag des Bachforellenweges um den Westhafen Tower geführt und an den Mainuferweg angeschlossen werden könnte.
Barrierefreier Mainuferweg
Kommend vom Westhafen ist der Zuweg zum Mainuferweg in Richtung Innenstadt mit dem Rollstuhl nicht befahrbar. Sowohl zwischen Bachforellenweg und Karpfenweg zum Mainuferweg ist ein kurzes Stück sehr grobem Kopfsteinpflaster zu passieren. Es wäre gut, wenn der Plattenbelag des Bachforellenweges um den Westhafen Tower geführt und an den Mainuferweg angeschlossen werden könnte.