Meine Nachbarschaft: Antoninusstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Einfahrt Busse von der Antoninusstraße in die Konstantinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2014, OM 3031 entstanden aus Vorlage: OF 423/8 vom 10.03.2014 Betreff: Einfahrt Busse von der Antoninusstraße in die Konstantinstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie bei der Einfahrt der Busse der Buslinie 60 von der Antoninusstraße in die Konstantinstraße die Verkehrsteilnehmer auf der Konstantinstraße in Richtung Titusstraße vor der Einmündung besser geschützt werden können. Begründung: Aufgrund der schmalen Konstantinstraße befahren die Busse bei dem Einbiegen in die Konstantinstraße einige Meter die linke Fahrspur (linke Fahrspur aus Sicht des Busfahrers = Fahrspur von der Straße In der Römerstadt in Richtung Titusstraße). Siehe hierzu auch beigefügtes Bild. Befindet sich ein Fahrzeug unmittelbar vor der Einmündung der Antoninusstraße, so muss beim Einbiegen des Busses das Fahrzeug zurücksetzen. Radfahrer, die sich beim Einbiegen der Busse vor der Einmündung befinden, fühlen sich "eingequetscht" und haben Schwierigkeiten, kurzfristig auszuweichen (z. B. zurückzufahren). Eine denkbare Lösung wäre zumindest ein Hinweisschild auf die Busse in der Konstantinstraße. Eine andere denkbare Möglichkeit wäre eine bedarfsgesteuerte Ampelanlage, die von den Busfahrern ausgelöst wird und die Verkehrsteilnehmer in der Konstantinstraße von der Einmündung entfernt hält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1231 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1595 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 11.09.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine vorläufige schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Überarbeitung Gehweg zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Tacitusstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2013, OM 2720 entstanden aus Vorlage: OF 391/8 vom 04.11.2013 Betreff: Überarbeitung Gehweg zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Tacitusstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie der Gehweg zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Tacitusstraße (Beginn gegenüber Titusstraße 73 - 75 und Ende gegenüber Tacitusstraße 90) hinsichtlich dauerhafter Benutzung (bei jeder Wetterlage) verbessert werden kann. Es wäre wünschenswert, wenn zumindest ein schmaler Gehweg mit wasserdurchlässigem Material hergestellt werden könnte . Begründung: Auf dem oben genannten Gehweg bilden sich immer wieder Pfützen und Moraststellen, die zum Teil unter dem Laub nicht immer erkennbar sind. Bei schlechter Witterung und auch einige Tagen danach müssen die Nutzer des über 200 Meter langen Weges immer wieder umkehren, da sonst starke Verschmutzung des Schuhwerkes nicht zu vermeiden wäre. Somit kann der Weg dauerhaft nur mit entsprechendem Schuhwerk bzw. nur nach einigen Tagen mit stabilem schönen Wetter mit normalen Schuhen benutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2014, ST 406 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 240 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 867 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 67 0
Nutzung des Gewerbeobjektes Ecke Antoninusstraße/Habelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2013, OF 368/8 Betreff: Nutzung des Gewerbeobjektes Ecke Antoninusstraße/Habelstraße Der Presse war zu entnehmen - so berichten Anwohner -, dass das Gewerbeobjekt (früherer Netto-Markt) an der Ecke Antoninusstraße/Habelstraße nun als Wettbüro genutzt werden soll. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten, zu den nachfolgenden Fragen Auskunft zu geben: 1. Hat der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte Person einen Antrag auf Nutzung des oben genannten Objektes als Wettbüro, Spielhalle oder ähnlichem gestellt? 2. Würde oder wurde eine solche Nutzung genehmigt, obwohl nach dem gültigen Bebauungsplan NW 82a Nr. 1 der Bereich als "allgemeines Wohngebiet" ausgewiesen ist? 3. Welche Überlegungen des Eigentümers hinsichtlich der weiteren Nutzung des schon einige Zeit leerstehenden Objektes sind der Stadt Frankfurt am Main bekannt? Begründung: Eine Nutzung des oben genannten Gewerbeobjektes als Wettbüro, Spielhalle oder ähnlichem muss kritisch gesehen werden, da der Bereich im weiteren Verlauf der Antoninusstraße als sozialer Brennpunkt betrachtet wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 26.09.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 840 2013 Die Vorlage OF 368/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenErneuerung Zebrastreifen Kaltmühlstraße/Titusstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2013, OF 315/8 Betreff: Erneuerung Zebrastreifen Kaltmühlstraße/Titusstraße Die Stadtbezirksvorsteherin wird gebeten, zu veranlassen, dass die Fahrbahnmarkierungen der beiden Zebrastreifen im Kreuzungsbereich Heddernheimer Landstraße / Kaltmühlstraße / Titusstraße erneuert bzw. wieder hergestellt werden. Begründung: In dem oben genannten Kreuzungsbereich sind die Farbbahnmarkierungen unvollständig. Siehe hierzu die dem Antrag beigefügten Bilder auf Seite 2. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 16.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 315/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 20.06.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 315/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenGrundsanierung der Habelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2013, OF 317/8 Betreff: Grundsanierung der Habelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt die längs überfällige Grundsanierung der Habelstraße. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, bei der Sanierung die folgenden Punkte zu beachten: a) Die für Heddernheim typische Gasbeleuchtung bleibt in der vollen Straßenlänge erhalten. b) Die vor der kleinen Ladengalerie "Habelstraße 34" vorhandenen Parkplätze bleiben ebenfalls erhalten. c) Im Kreuzungsbereich zur Antoninusstraße ist die Durchfahrt für den Bus der Linie 60 zu erleichtern. Begründung: Der Ortsbeirat 8 hat sich in der Vergangenheit für den Erhalt der Gasbeleuchtung ausgesprochen. Die kleine Ladengalerie steht derzeit leer, soll aber wieder revitalisiert werden. Hierzu ist auch ein vernünftiges Parkplatzkonzept notwendig, da auch dort ein Supermarkt integriert ist. Derzeit müssen die Busse im Straßenknick stark abbremsen, um gleich wieder zu beschleunigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 16.05.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 317/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenAnkauf von Belegrechten im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2013, OF 304/8 Betreff: Ankauf von Belegrechten im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Auch in Niederursel, der Nordweststadt und in Heddernheim ist die Zahl der sozial gebundenen Wohnungen rückläufig. Eine Strategie, den Bedarf für solche Wohnungen zu decken, ist unter anderem der Ankauf von Belegungsrechten im bestehenden privaten wie städtischen Wohnungsbestand. Im Wohnungsmarktbericht der Stadt Frankfurt am Main für 2011 ist dazu für die Gesamtstadt folgendes ausgesagt: "Seit 2007 werden Belegungsrechte angekauft. Im Berichtsjahr waren es Belegungsrechte für 104 Wohnungen. Diese Wohnungen stehen dem Amt für Wohnungswesen unmittelbar für die Versorgung der registrierten Wohnungssuchenden zur Verfügung. Mit der ABG Frankfurt Holding und der Nassauischen Heimstätte wurde vertraglich vereinbart, dass in bestimmten Liegenschaften jede frei werdende Wohnung in den Belegrechtsankauf aufgenommen wird. Dies betrifft insgesamt 1.254 Wohnungen". Im Wohnraumförderungsgesetz (§ 31) sind drei wesentliche Aspekte genannt, die zur Anwendung in der Praxis der Übertragung der Belegungs- und Mietbindungen zu beachten sind und die Grundvoraussetzungen für das Zustandekommen eines Kooperationsvertrages zwischen der zuständigen fördernden Stelle und dem jeweiligen Vertragspartner bilden. Die drei Aspekte sind: die Förderwohnungen und Ersatzwohnungen müssen unter Berücksichtigung des Förderzwecks gleichwertig sein; es ist sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt des Übergangs die Wohnungen bezugsfertig oder frei sind; die Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie viele Wohnungen in Niederursel, der Nordweststadt und in Heddernheim sind seit 2007 aus der Sozialbindung gefallen? 2. Wie hoch ist speziell in der Nordweststadt der prozentuale Anteil an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung? Wie hoch ist er in den entsprechenden Wohnquartieren im Stadtteil Heddernheim (Antoninusstraße, Konstantinstraße, Titusstraße, Siedlung Römerstadt)? 3. Wie viele Wohnungen in welchen Liegenschaften der ABG und der Nassauischen Heimstätte (gemäß Ziffer 2, gegliedert nach frei finanzierten Wohnungen und ehemaligen Sozialwohnungen), sind seit 2007 nach frei werden wie vertraglich vereinbart in den Belegrechtsankauf aufgenommen worden? 4. Werden vom Magistrat auch neue Belegrechte in Wohnungsbeständen der privaten Deutschen Annington Immobiliengruppe erworben? Wenn ja, wie viele und in welchen Häusern? 5. Erwirbt der Magistrat im Ortsbezirk auch Belegrechte bei sonstigen Gesellschaften (z.B. GWH), Genossenschaften (z.B. Volks-, Bau- und Sparverein eG) und privaten Eigentümern? Wenn ja, wie viele und in welchen Häusern? Erwirbt er auch Belegrechte bei Privatwohnungen aus Konkursmassen (z.B. ehem. Gesellschaft für Immobilien und Beteiligungen AG, Haus: Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202)? 6. Sind dem Magistrat Umstände bekannt, die auf einen Missbrauch der dem zugekauften Belegrecht unterliegenden Wohnungen durch die Bewohner bzw. die Eigentümer hindeuten (Überbelegung, Untervermietung etc.)? 7. Wie viele Sozialwohnungen werden bis 2020 prognostiziert in der Nordweststadt und in Heddernheim (Trennung entsprechend Ziffer 2) aus der Bindung fallen und wie viele Sozialwohnungen plant der Magistrat bedarfsorientiert durch Neubau bzw. An-, Rückkauf, Verlängerung und Tausch von Belegungsrechten im Wohnungsbestand vorzuhalten, um auch weiterhin kommunale Wohnungswirtschaft in diesen Stadtteilen effektiv steuern zu können? 8. Sieht der Magistrat durch sein bisheriges Vorgehen, Belegrechte bei öffentlichen und privaten Wohnungseigentümern in der Nordweststadt bzw. in Heddernheim anzukaufen, die sozial stabile Bewohnerstruktur der einzelnen Wohnblocks gewahrt und wird er fürderhin auch dafür Sorge tragen, dass durch diesen Eingriff die intakte Bewohnerstruktur des Stadtteils weiterhin erhalten bleibt? Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.02.2013, OF 289/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 11.04.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 707 2013 1. Die Vorlage OF 289/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 304/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenSanierung der Fahrbahndecke im Bereich Antoninusstraße/Habelstraße/Titusstraße/ Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2013, OM 1892 entstanden aus Vorlage: OF 283/8 vom 07.01.2013 Betreff: Sanierung der Fahrbahndecke im Bereich Antoninusstraße/Habelstraße/Titusstraße/ Heddernheimer Landstraße Der Magistrat wird beauftragt, - die Fahrbahndecke im Bereich der Antoninusstraße/Habelstraße/Titusstraße/ Heddernheimer Landstraße zu erneuern; - die Fahrbahnmarkierung des Fußgängerüberweges kurz vor der Einmündung der Habelstraße in die Titusstraße (Habelstraße 37 bzw. Habelstraße 46) wieder vollständig herzustellen. Begründung: Die Fahrbahndecke in dem oben genannten Viertel ist durch Bauarbeiten immer wieder aufgerissen und zum Teil nur unzureichend wiederhergestellt worden. Ebenso ist durch Eingriffe in den Straßenbelag die Fahrbahnmarkierung des Fußgängerüberweges nur noch teilweise vorhanden. Siehe hierzu das beigefügte Bild Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 544 Aktenzeichen: 66 5
Beseitigung von Brandrückständen vor Antoninusstraße 107a - 113
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2013, OF 273/8 Betreff: Beseitigung von Brandrückständen vor Antoninusstraße 107a - 113 Der Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, zu veranlassen, dass Brandrückstände vor dem Gebäude Antoninusstraße 107A - 113 (im Durchgangsbereich von der Konstantinstraße zur Serverusstraße) beseitigt werden. Begründung: Die Brandrückstände, die vermutlich von der Sylvesternacht stammen, beeinträchtigen den Einfahrtbereich zu den Parkplätzen hinter dem Gebäude Antoninusstraße 107A - 113. Siehe hierzu das beigefügte Bild. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 273/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenÖffentlicher Raum Titusstraße/Ecke Habelstraße - Aufenthaltsqualität grundlegend verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2012, OM 1772 entstanden aus Vorlage: OF 270/8 vom 14.11.2012 Betreff: Öffentlicher Raum Titusstraße/Ecke Habelstraße - Aufenthaltsqualität grundlegend verbessern Auch in Heddernheim gibt es städtischen Raum, der darauf wartet, grundlegend neu gestaltet und genutzt werden zu können. Unkoordiniert stehen in diesem Bereich ein Glascontainer, ein Kleidercontainer, eine Litfaßsäule und eine Telefonzelle. Viele Quadratmeter abschraffierte Straßenfläche ergeben ungeschöpfte Potenziale. Die vier vorhandenen stattlichen Laubbäume dagegen sind für eine neue Platzgestaltung eine gute Grundlage. Vor diesem Hintergrund möge der Magistrat prüfen und berichten, wie dieser Bereich neu gestaltet werden könnte. In diesen Prozess sind die angrenzenden Bewohner und Eigentümer von Beginn an mit einzubeziehen. Begründung: Ein überbreiter, abschraffierter Straßenraum, ungenutzte Fläche unter dem bestehenden Baumbestand - und weit und breit keine Bank zum Ausruhen: In diesem Bereich ist Veränderung nötig und möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST 384 Aktenzeichen: 61 0
Leerstand in Nordweststadt-Parkhäusern für Carsharing nutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2012, OM 851 entstanden aus Vorlage: OF 118/8 vom 11.01.2012 Betreff: Leerstand in Nordweststadt-Parkhäusern für Carsharing nutzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Zusammenarbeit mit der Parkhaus-Betriebsgesellschaft und Anbietern von Carsharing-Angeboten (z. B. Stadtmobil, Book-N-Drive, Flinkster) in den Berichten zufolge wenig ausgelasteten Tiefgaragen in der Nordweststadt Carsharing-Stationen eingerichtet werden können. Begründung: Es wird immer wieder berichtet, dass die Tiefgaragen in der Nordweststadt nicht ausgelastet sind. Trotzdem sind oberirdische Parkplätze Mangelware. Der Bedarf an Mobilität ist offensichtlich. Carsharing-Stationen sind im Bereich des Ortsbezirks 8 selten. Es gibt bspw. eine Station im Nordwestzentrum und eine in der Antoninusstraße, eine Station am Campus Riedberg, aber gar keine im Bereich Nordweststadt-Niederursel. Ein dezentrales Angebot mit unterschiedlichen Fahrzeugklassen, das den Bedürfnissen der Bürger entgegenkommt, kann beispielhaft aufzeigen, dass nicht immer ein eigenes Auto erforderlich ist, und für eine sinnvolle Auslastung der Tiefgaragen sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2012, ST 533 Aktenzeichen: 61 0
Halteverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hessestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 681 entstanden aus Vorlage: OF 90/8 vom 18.10.2011 Betreff: Halteverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hessestraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. das absolute Halteverbot auf der Hessestraße im Bereich zwischen der Einfahrt zum Parkplatz REWE-Markt (Hausnummer 1 bis 5) und der Kreuzung Heddernheimer Landstraße aufgehoben wird; 2. auch auf der Hessestraße im Bereich zwischen der Dillenburger Straße und der Heddernheimer Landstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingeführt wird, da diese auf der Heddernheimer Landstraße und der Antoninusstraße seit langen Jahren gilt. Somit entsteht ein geschlossenes Tempo 30-Gebiet und der Schilderwald kann gelichtet werden. Begründung: Nach dem Umbau des Kreuzungsbereiches vor dem REWE-Markt wurde "über Nacht" ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Massive Kontrollen folgten. Dies führte damals schon zu beträchtlichem Ärger bei den an der Hesse- und Antoninusstraße ansässigen Geschäftsinhabern. Während der Bebauungsphase auf dem ehemaligen "Liebmann-Gelände" wurde das Verbot aufgehoben. Mittlerweile ist es seit einigen Monaten wieder in Kraft getreten. Im Sinne der Geschäftsinhaber und Anwohner sowie der ebenfalls beantragten Geschwindigkeitsreduzierung ist ein absolutes Halteverbot in diesem Bereich nicht angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2012, ST 326 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 945 Auskunftsersuchen vom 23.01.2014, V 921 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung der Erkennbarkeit der umgebauten Bushaltestelle in der Antoninusstraße in Höhe der Hausnummer 64
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2011, OF 72/8 Betreff: Verbesserung der Erkennbarkeit der umgebauten Bushaltestelle in der Antoninusstraße in Höhe der Hausnummer 64 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bessere Erkennbarkeit der Bushaltestelle in der Antoninusstraße in Höhe der Hausnummer 64 durch das Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen und/oder durch das Aufbringen eines reflektierenden Anstriches auf die in die Fahrbahn ragende Einstiegszone der Bushaltestelle herzustellen. Begründung: Die in die Fahrbahn ragende Einstiegszone der Bushaltestelle ist für heranfahrende Radfahrer in der Dunkelheit nur spät auszumachen. Die Antoninusstraße verläuft über die gesamte Länge der Straße auf einer weitgehend gleichbleibenden Höhe. In Höhe der Hausnummer 64 ragt unvermittelt die Einstiegszone der Bushaltestelle in die Fahrbahn. Dies kann einen rasch heranfahrenden Radfahrer, besonders bei Regen und Dunkelheit, zu einem heftigen Ausweich- und Bremsmanöver zu zwingen, oder gar zu einer Kollision mit der Bordsteinumrandung führen. Durch die optische Kenntlichmachung kann diese Gefahr wirkungsvoll reduziert werden. (Vorder- und Rückansicht der Bushaltestelle Antoninusstraße in Heddernheim) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Der zuständige Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBordsteinabsenkung in der Antoninusstraße (vor der Hausnummer 52)
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2011, OF 36/8 Betreff: Bordsteinabsenkung in der Antoninusstraße (vor der Hausnummer 52) Vor der Hausnummer 52 in der Antoninusstraße hat sich der Bordstein, nebst Bordsteinkannte, erheblich abgesenkt und stellt eine nicht ungefährliche Stolperfalle dar. Der Stadtbezirksvorsteher möge sich bitte um eine Beseitigung kümmern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 11.08.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: Der zuständige Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt konsolidieren und unnötige Projekte streichen hier: Verbesserung der Radverkehrsführung im Erich-Ollenhauer-Ring
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.06.2011, OA 31 entstanden aus Vorlage: OF 16/8 vom 19.05.2011 Betreff: Haushalt konsolidieren und unnötige Projekte streichen hier: Verbesserung der Radverkehrsführung im Erich-Ollenhauer-Ring Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 3549/08 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Beschluss § 3549 vom 28.02.2008 (M 234/07) wird aufgehoben und die Planung nicht weiter verfolgt. Die bestehenden Radwege rund um den Erich-Ollenhauer-Ring werden durch geeignete Markierungen besser gesichert. Begründung: Die mittelfristige Finanzplanung des Magistrats rechnet bis 2014 mit einem kumulierten Defizit von rund 1 Mrd. Euro (M 72/11). Zahlreiche Projekte des mit dem Doppelhaushalt 2010/11 beschlossenen Investitionsprogramms stehen dem Vernehmen nach zur Disposition, um eine Nettoneuverschuldung zu verhindern. Der Plan zum Umbau des Hammarskjöldrings bzw. der Titusstraße bis zur Einmündung in den Erich-Ollenhauer-Ring zugunsten einer verbesserten Radverkehrsführung rund um das Nordwestzentrum wird im Stadtteil Nordweststadt und in Heddernheim weiterhin kritisch gesehen. Kosten von mindestens 2,4 Mio. Euro und Nutzen stehen in keinem Verhältnis, da rund um den Erich-Ollenhauer-Ring nur geringe Radverkehrszahlen festzustellen sind. Dagegen fallen für den Autoverkehr im Bereich des Hammarskjöldrings und der Titusstraße die gewohnten und notwendigen Wendeschleifen weg. Ein Verzicht auf diesen großen Umbau des Erich-Ollenhauer-Rings schafft im Haushalt finanzielle Spielräume für andere wichtige und vordringlichere Projekte in der Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 70 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 15.06.2011 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.08.2011, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 31 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. und Bunte (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 451, 2. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.08.2011 Aktenzeichen: 66 2
Standortvorschlag für die Feuerwache 21
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2011, OF 51/8 Betreff: Standortvorschlag für die Feuerwache 21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, der Magistrat möge prüfen und berichten, ob durch eine Überbauung der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen der Titusbrücke im Süden und der Dillenburger-Brücke im Norden unter anderem ein sinnvoller Standort für die Feuerwache 21 entstehen kann. Bereits Ende der 80er Jahre im vorigen Jahrhundert wurde vom Betreiber des Nordwestzentrums eine Überbauung der Rosa-Luxemburg-Straße ins Auge gefasst. Dem Magistrat müssten damals gefertigte Planungsunterlagen zugegangen sein, die heute dienlich sein können. Neben der Ausweitung der Einzelhandelsverkaufsflächen waren ein ansprechender Zugang mit Rolltreppen von der Titusstraße aus ins Einkaufszentrum angedacht und ein Kino geplant. Dieses Projekt Überbauung hat sich unter anderem wegen des Wegzugs der Fachhochschule und dem Kinosterben erübrigt. Derzeit ist an eine Verlegung der Feuerwache 21 in das Quartier Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt gedacht inmitten von Wohnungen angrenzend an die Römerstadtschule. Ein Standort auf der überbauten Rosa-Luxemburg-Straße hätte hingegen beachtenswerte Vorteile: 1. Optimale Verkehrsverbindungen für die Einsatzfahrzeuge auf leistungsfähigen Straßen, wie über die Dillenburger Straße in die nordwestlichen Stadtteile, die Rosa-Luxemburg-Straße nach Norden und Süden, die Marie-Curie-Straße nach Osten und in naher Zukunft die ebenfalls geplante Praunheimer Umfahrung nach Westen. 2. Alles Verbindungen, die Notfallfahrzeuge mit einem Zeitgewinn von bis zu 90 Sekunden gegenüber dem angedachten Standort neben der Römerstadtschule erreichen können. 3.Verschonung von zusätzlichem Lärm im Wohnquartier Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt und auf dem Schulgelände. 4. Weitere Nutzungenmöglichkeiten auf dem bis zu 300 m lang, überbaubaren Straßenstück sind denkbar, wie beispielsweise gedeckte Sportstätten, Kinderbetreuung und andere Sozialeinrichtungen, Bürogebäude etc. 5. In der Nordweststadt wird gerade eine Nachverdichtung in Wohngebieten diskutiert. Das bedingt wiederum Flächen für ein erweitertes Angebot an Dienstleistungen, die auf der Straßenüberbauung Raum hätten. 6. Die Römerstadtschule wünscht sich schon seit geraumer Zeit ein größeres Schulgelände, zumal ein Trend zur Ganztagsbetreuung deutlich zu erkennen ist. Das noch brachliegende, angrenzende Gelände soll daher nicht neuer Standort für die Feuerwache 21 werden. Abgesehen von den Rampen links und rechts der Hauptfahrspuren könnte alles überbaut werden Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 11.08.2011, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 51/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 51/8 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenStandortvorschlag für die Feuerwache 21
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2011, OF 30/8 Betreff: Standortvorschlag für die Feuerwache 21 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, der Magistrat möge prüfen und berichten, ob durch eine Überbauung der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen der Titusbrücke im Süden und der Dillenburger-Brücke im Norden unter anderem ein sinnvoller Standort für die Feuerwache 21 entstehen kann. Bereits Ende der 80er Jahre im vorigen Jahrhundert wurde vom Betreiber des Nordwestzentrums eine Überbauung der Rosa-Luxemburg-Straße ins Auge gefasst. Dem Magistrat müssten damals gefertigte Planungsunterlagen zugegangen sein, die heute dienlich sein können. Neben der Ausweitung der Einzelhandelsverkaufsflächen waren ein ansprechender Zugang mit Rolltreppen von der Titusstraße aus ins Einkaufszentrum angedacht und ein Kino geplant. Dieses Projekt Überbauung hat sich unter anderem wegen des Wegzugs der Fachhochschule und dem Kinosterben erübrigt. Derzeit ist an eine Verlegung der Feuerwache 21 in das Quartier Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt gedacht inmitten von Wohnungen angrenzend an die Römerstadtschule. Ein Standort auf der überbauten Rosa-Luxemburg-Straße hätte hingegen beachtenswerte Vorteile: 1. Optimale Verkehrsverbindungen für die Einsatzfahrzeuge auf leistungsfähigen Straßen, wie über die Dillenburger Straße in die nordwestlichen Stadtteile, die Rosa-Luxemburg-Straße nach Norden und Süden, die Marie-Curie-Straße nach Osten und in naher Zukunft die ebenfalls geplante Praunheimer Umfahrung nach Westen. 2. Alles Verbindungen, die Notfallfahrzeuge mit einem Zeitgewinn von bis zu 90 Sekunden gegenüber dem angedachten Standort neben der Römerstadtschule erreichen können. 3. Verschonung von zusätzlichem Lärm im Wohnquartier Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt und auf dem Schulgelände. 4. Weitere Nutzungenmöglichkeiten auf dem bis zu 300 m lang, überbaubaren Straßenstück sind denkbar, wie beispielsweise gedeckte Sportstätten, Kinderbetreuung und andere Sozialeinrichtungen, Bürogebäude etc. 5. In der Nordweststadt wird gerade eine Nachverdichtung in Wohngebieten diskutiert. Das bedingt wiederum Flächen für ein erweitertes Angebot an Dienstleistungen, die auf der Straßenüberbauung Raum hätten. 6. Die Römerstadtschule wünscht sich schon seit geraumer Zeit ein größeres Schulgelände, zumal ein Trend zur Ganztagsbetreuung deutlich zu erkennen ist. Das noch brachliegende, angrenzende Gelände soll daher nicht neuer Standort für die Feuerwache 21 werden. Abgesehen von den Rampen links und rechts der Hauptfahrspuren könnte alles überbaut werden Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 09.06.2011, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 30/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenUmbau von Bushaltestellen in Heddernheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2010, OM 4553 entstanden aus Vorlage: OF 665/8 vom 02.09.2010 Betreff: Umbau von Bushaltestellen in Heddernheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Weshalb wurde der Ortsbeirat nicht vorab über die Umbaumaßnahme an der Bushaltestelle Antoninusstraße informiert und in die Planungen einbezogen? 2. Ist der Umbau weiterer Haltestellen im Stadtteil geplant? Falls ja, welcher? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat hinsichtlich weiterer solcher Umgestaltungsmaßnahmen vorab um Information des Ortsvorstehers, so dass eine Vorstellung der Planungen im Ortsbeirat erbeten werden kann. Begründung: Gegenwärtig werden in Heddernheim Bushaltestellen modernisiert. Damit einher geht eine umfassende bauliche Umgestaltung der Haltebereiche, z.B. werden die Wartezonen an den Haltestellen in die Straße hinein ausgedehnt und aufgepflastert. Anwohner der Antoninusstraße haben sich im Rahmen dessen über die unglücklich ausgeführte Umgestaltung der dortigen Haltestelle beklagt. Es sollten aufgrund anscheinend nicht optimaler Planung mehrere Parkplätze entfallen und die Ein- und Ausfahrt in angrenzende Einmündungen wäre erschwert worden. Letzteres wäre insbesondere im Hinblick auf Einsatzfahrzeuge von größter Relevanz und eventuell lebensbedrohlich. Nur ein schneller Widerspruch durch Ortsansässige und den Ortsvorsteher hat die Umsetzung des Ausbaus in der ursprünglich geplanten Form noch kurzfristig stoppen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2010, ST 1536 Aktenzeichen: 92 13
Vorplanung zur Verbesserung der Radverkehrsführung im Verlauf des Erich-Ollenhauer-Rings
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.04.2008, OA 639 entstanden aus Vorlage: OF 279/8 vom 07.04.2008 Betreff: Vorplanung zur Verbesserung der Radverkehrsführung im Verlauf des Erich-Ollenhauer-Rings Vorgang: M 234/07 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird mit Bezug auf die Vorlage M 234 beauftragt, bei der weiteren Planung zur Verbesserung der Radverkehrsführung im Verlauf des Erich-Ollenhauer-Rings folgende Anregungen einzubeziehen: 1. Titusstraße / Erich-Ollenhauer-Ring 1.1 Hier wird eine Lösung entwickelt, wonach die Wendeschleife erhalten bleibt, indem sie um eine Fahrspurbreite in Richtung Konstantinstraße verschoben wird. Die Wendeschleife kann versetzt und die Kurvenradien können neu gestaltet werden, weil nach dem vorgelegten Plan auf der Titusbrücke je Fahrtrichtung eine Spur entfällt, die unnötigerweise den Rad- und Gehwegen zugeschlagen werden sollen. 1.2 Für den Fall, dass der Wegfall der Wendeschleife unumgänglich ist, werden das Linksabbiegen von der Titusstraße in die Konstantinstraße sowie die Zu- und Abfahrt zu den Garagen hinter den ersten Häusern in der Tacitusstraße in alle Fahrtrichtungen ermöglicht. 1.3 Es ist zu prüfen, ob auf der Titusbrücke in Fahrtrichtung Konstantinstraße Parkplätze als Ladezone statt der angedachten Aufpflasterungen der weggenommenen Fahrspuren geschaffen werden können. 1.4 Der Magistrat prüft und nennt die Kosten für die Ergänzung des von der Ernst-Kahn-Straße in Tieflage ankommenden Fuß- und Radwegs unter der Titusbrücke hindurch, entlang den Töpferöfen zu der Parkbucht, nahe dem Heddernheimer Steg. 2. Die mit der M 234 vorgelegte Planung sieht für Geh- wie für Radwege jeweils eine Breite von 2,00 m vor. Da davon ausgegangen werden darf, dass die Radwegnutzung im Erich-Ollenhauer-Ring auch und gerade in der Gegenrichtung größer sein wird als die der Fußgänger, sollten Breiten für Fußgänger von 1,50 m und für Radfahrer von 2,50 m vorgehalten werden, soweit es sich um Neuanlagen handelt. 3. Soweit in Höhe von Stichstraßen die Mittelinseln aufgeschnitten werden, ist Stauraum für mindestens zwei Fahrzeuge dort auf jeweils separater Abbiegespur zu schaffen, wo dies die Gesamtbreite einer Straße hergibt und keine Wendeschleifen mehr bestehen sollten. 4. Die Praunheimer Umfahrung soll aus dem Tunnel kommend auf den Knotenpunkt Erich-Ollenhauer-Ring mit dem Hammarskjöldring treffen. Es ist zu prüfen, inwieweit bei der Einmündung des Hammarskjöldrings in den Erich-Ollenhauer-Ring an diesem Knotenpunkt der angedachte Rad- und Gehweg auf den künftigen Straßenbau der Praunheimer Umfahrung abgestimmt werden kann. Begründung: Zu 1.2: Derzeit kann man, vom Erich-Ollenhauer-Ring kommend, am Ende der Titusbrücke linksabbiegend den Garagenhof unmittelbar erreichen. Verlässt man den Garagenhof, ist die bestehende Wendeschleife nützlich, um in ost-westlicher Richtung abzufahren zu können. Werden, wie geplant, Fahrbahnflächen und die Wendeschleife weggenommen, ist ein Einreihen, besonders in die Fahrspur zur Konstantinstraße hin, erschwert. Es wird dann Komplikationen geben, wenn Verkehr aus der Konstantinstraße nach links zum Erich-Ollenhauer-Ring will, aber nicht abfließen kann. Damit wäre zugleich die Fußgänger-Furt auf der Titusstraße verstellt. Zu 1.3: Die Mieter der Grundstücke Titusstraße 69 - 71 benötigen mindestens eine Ladezone zum Be- und Entladen, denn dort besteht seit Jahren ein absolutes Halteverbot. Es wird zwangsläufig auf dem Geh- und Radweg be- und entladen. Zu 1.4: Zumindest bei Tageslicht ist diese Wegeführung eine interessante Alternative abseits des fließenden Verkehrs. Unliebsame Vorfälle innerhalb der heutigen Strecke in Tieflage hielten sich bislang in engen Grenzen. Eine oberirdische Querung der Titusbrücke, wie vorgesehen, war schon immer nicht unproblematisch, weil der Kfz-Verkehr mit hoher Geschwindigkeit vom Erich-Ollenhauer-Ring auf die Titusbrücke zufährt. Gewiss wird der geplante engere Kurvenradius zu langsamerer Fahrweise anhalten. Dennoch bleibt das Problem schneller Fahrer bestehen. Zudem soll es statt der bislang zwei Spuren von der Rosa-Luxemburg-Straße zur Titusbrücke künftig nur noch eine geben. Es wird ungemütlich werden, wenn vom Erich-Ollenhauer-Ring die Titusbrücke erreicht werden soll. Daher macht es Sinn, nicht ausschließlich die angedachte oberirdische Rad- und Gehwegführung in Höhe der Titusbrücke benutzen zu müssen, sondern auch auf den Weg in Tieflage ausweichen zu können. Zu 3.: Es gibt Verkehrsspitzen, die den abbiegenden wie auch den einbiegenden Verkehr aus Stichstraßen erschweren werden. Um den Verkehr vor allem auf den stark befahrenen Straßen in der Nordweststadt nicht zum Erliegen zu bringen, sind ausreichend dimensionierte Abbiegespuren vorzusehen, wenn Wendehämmer entfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2009, ST 6 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 23.04.2008 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.05.2008, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 639 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.06.2008, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 639 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.08.2008, TO I, TOP 70 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Ziffer 1.4 der Vorlage OA 639 wird abgelehnt, der verbleibende Teil der Vorlage wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.08.2008, TO II, TOP 75 Beschluss: a) Die Ziffer 1.4 der Vorlage OA 639 wird abgelehnt. b) Der verbleibende Teil der Vorlage OA 639 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu a) und b) CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, BFF und NPD (= Annahme) sowie LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4468, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.08.2008 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Keine Ideen gefunden.