Meine Nachbarschaft: An der Wellenburg
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Vorlagen
Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1164 entstanden aus Vorlage: OF 122/12 vom 09.01.2017 Betreff: Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung auf den Zufahrtsstraßen nach Kalbach-Riedberg dahin gehend zu verbessern, dass beide Teile des Stadtteils ausgeschildert sind und hierzu, soweit erforderlich, Gespräche mit Nachbarkommunen sowie der Straßenverkehrsverwaltung beziehungsweise Hessen Mobil aufzunehmen. Insbesondere schlägt der Ortsbeirat folgende Anpassungen der Beschilderung vor: - Vor und an der Kreuzung "Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten" zum einen von Bonames kommend für den Geradeausverkehr sowie für den Linksabbiegeverkehr von Kalbach kommend und für den Rechtsabbiegeverkehr vom Martinszehnten kommend zusätzlich zu "F-Niederursel" und "Oberursel" auch "F-Riedberg" zu ergänzen; - an der Kreuzung "Rosa-Luxemburg-Straße/Am Weißkirchener Berg" bzw. "Frankfurter Landstraße" zusätzlich zu "F-Kalbach" auch "F-Riedberg" auszuweisen; - an der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg/L 3019" aus Kalbach kommend für den Linksabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen; - an der Kreuzung "Lange Meile/L 3019" aus Kalbach kommend für den Links abbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen sowie - auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 (Heddernheim) der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "F-Riedberg" zu ergänzen. Begründung: Zahlreiche Hinweisschilder auf den Zufahrtsstraßen zum Stadtteil enthalten unvollständige und teilweise irreführende Angaben zu den beiden Teilen des Stadtteils. Dies kann dazu führen, dass Ortsfremde fehlgeleitet werden. Darüber hinaus trägt dies besser dem gewachsenen Stadtteil Rechnung. Daher wird der Magistrat gebeten, im Sinne einer Verbesserung der Beschilderung selbst tätig zu werden beziehungsweise zur Verbesserung der Beschilderung mit den zuständigen Nachbarkommunen beziehungsweise den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Kontakt aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 684 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1828 Aktenzeichen: 66 7
Gefährliche Kanaldeckel
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 128/12 Betreff: Gefährliche Kanaldeckel Der Ortbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sich mit der zuständigen Firma in Verbindung zu setzen, die für den Einbau der Kanalkästen verantwortlich ist, die sich auf der Kalbacher Hauptstraße vor dem Alten Rathaus und auf der anderen Straßenseite, sowie auf dem Bürgersteig gegenüber der Straße Am Schlinkenborn befinden. Diese Firma ist aufzufordern, die Abdeckungen dieser Kästen so einzubauen, dass keine Kanten hervorragen. Begründung: Die Kanaldeckel stehen zwischen zwei und fünf Zentimeter hervor und sind gefährliche Stolperfallen. Dieser Antrag ist so dringend, weil bereits am 29. Dezember eine Seniorin aus Kalbach an einem herausragenden Kanaldeckel gestolpert und hingefallen ist. Sie hat sich eine Schulterverletzung zugezogen, so dass ein Krankenwagen angefordert werden musste. Sie ist über einen der Kanaldeckel, der nicht einmal sehr hoch hervorsteht, gestolpert, Nicht auszudenken wenn jemand über den unverantwortlich hochstehend Kanaldeckel an der Bushaltestelle vor dem Alten Rathaus stolpert und hinfällt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 128/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenMehr Sicherheit für Schulkinder und Fußgänger im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.12.2016, OM 1066 entstanden aus Vorlage: OF 117/12 vom 09.12.2016 Betreff: Mehr Sicherheit für Schulkinder und Fußgänger im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, wie in dem Ortstermin am 07.12.2016 zwischen Vertretern der Stadtverwaltung und Mitgliedern des Ortsbeirats 12 einvernehmlich vereinbart, die Fahrbahnquerungen im Zuge der Fußwegeverlängerungen An der Wellenburg und Am Schlittenberg für Schulkinder und Fußgänger sicherer zu gestalten. Dazu ist die Fahrbahn im Bereich des Fußweges Am Schlittenberg in Höhe des Spielplatzes mittels Fahrbahnmarkierungen von beiden Seiten einzuengen und mit Pollern abzusichern. In Höhe der Fußwegeverbindung An der Wellenburg sind die mehrere Meter zurückgesetzten Poller auf dem südlichen Bürgersteig in Richtung Bordsteinkante zu versetzen, um das Parken auf dem Fußweg auszuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 569 Aktenzeichen: 66 0
Instandsetzung des Wegekreuzes (Steinkruzifix) Am Weißkirchener Berg/An der Bergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 896 entstanden aus Vorlage: OF 94/12 vom 20.10.2016 Betreff: Instandsetzung des Wegekreuzes (Steinkruzifix) Am Weißkirchener Berg/An der Bergstraße Der Magistrat wird gebeten, an dem unter Denkmalschutz stehenden Wegekreuz von 1875 an der Kreuzung der Straßen Am Weißkirchener Berg und An der Bergstraße Instandsetzungsarbeiten vorzunehmen, da erhebliche Schäden und Abplatzungen an dem Sandsteinkreuz aufgetreten sind. Begründung: Die vor etlichen Jahren vorgenommenen Ausbesserungen weisen inzwischen erhebliche Schadstellen auf. Damit sich das Ausmaß der Schäden nicht erhöht und zur Sicherheit von Passanten wird eine Instandsetzung für erforderlich gehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 268
Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan Nr. 688 in ein reines Wohngebiet umdefinieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2016, OF 93/12 Betreff: Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan Nr. 688 in ein reines Wohngebiet umdefinieren Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan B 688 wie folgt zu ändern: Die im Bebauungsplan B 688 an der Ecke Kalbacher Stadtpfad / Am Hasensprung (Flurstücke 3964-3968) ausgewiesene Fläche "Fläche für Gemeinbedarf - Grundschule" wird umdefiniert und statt wie bisher als "Sonderfläche Gemeinbedarf" zukünftig als reines Wohngebiet (WR) mit einer Grundflächenzahl (WRZ) von maximal 0,3 für die Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern vorgesehen. Begründung: Der Bebauungsplan B 688 sieht an der Ecke Kalbacher Stadtpfad / Am Hasensprung (Flurstücke 3964-3968) derzeit noch eine Gemeinbedarfsfläche "Fläche für Gemeinbedarf - Grundschule" vor. Derzeit wird die Fläche für eine Kita Auslagerung genutzt. Langfristig besteht in Kalbach kein Bedarf mehr für eine "Fläche für Gemeinbedarf - Grundschule". Die Grundschule wurde am alten Standort erweitert. Darüber hinaus sind auch keine anderweitigen langfristigen Nutzungsmöglichkeiten als Gemeinbedarfsfläche ersichtlich. Insbesondere kommt mangels Bedarf auch keine dauerhafte Nutzung für eine Kindertagesstätte in Betracht. Weitere Gemeinbedarfszwecke sind ebenfalls nicht ersichtlich. Für die Verwendung der Gemeinbedarfsfläche etwa für die Errichtung eines Bürgerhauses etc. ist der Standort mitten in einem Wohngebiet ungeeignet, da bereits die straßenmäßige Erschließung nicht hinreichend gesichert ist bzw. ein Verkehr erzeugt würde, der den Anwohnern nicht zumutbar ist. Vor diesem Hintergrund sowie in Anbetracht des Bedarfes nach Wohnungen in Frankfurt und des Baubestandes im unmittelbaren Umfeld bietet sich daher die Umwidmung der Gemeinbedarfsfläche in eine Fläche zur Nutzung als reines Wohngebiet, insbesondere zur Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern an. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 93/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenVerlegung der Bushaltestelle „Rathaus Kalbach“
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2016, OF 88/12 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linie 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Ein Vertreter der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist bei der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Begründung: Mit der ST 1214 vom 9.9.2016 teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Rathaus Kalbach die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34, entgegen des Beschlusses des Ortsbeirats (OM 4990 vom 22.1.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR. 109 vom 19.9.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 5 2016 Die Vorlage OF 88/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
Weiter lesenVerkehrssichere Fußgängerquerungen im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 91/12 Betreff: Verkehrssichere Fußgängerquerungen im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat, dem Straßenverkehrsamt und der Stadtpolizei zu veranlassen, um vor Ort zu erörtern mit welchen Maßnahmen eine sichere Querung der Straße Im Hasensprung im Bereich der Fußwegeverlängerung An der Wellenburg und Freizeitpark Kalbach ermöglicht werden kann. Begründung: Die beiden Hauptfußwegeachsen die vom Ortskern in Richtung der Feldgemarkung führen, werden sowohl von spazierengehenden Personen wie auch von Schulkindern genutzt. Durch beidseits parkende Autos in der Straße Im Hasensprung wird die Straßenquerung erschwert, da das Sichtfeld sowohl für Passanten wie auch aus fahrenden Autos eingeschränkt ist. In einem Ortstermin sollen Möglichkeiten erörtert werden, mit denen die Straßenquerung für Personen sicherer gestaltet werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 91/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Kalbach" die Straßenbezeichnung "/Am Schlittenberg" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKeine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 entstanden aus Vorlage: OF 82/12 vom 20.09.2016 Betreff: Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach 1. Der Magistrat (Bauaufsicht und Liegenschaftsamt) wird aufgefordert, verstärkt darauf zu achten, dass die schmalen Bürgersteige im Ortskern von Kalbach durch private Baumaßnahmen nicht in Anspruch genommen und der öffentlichen Nutzung dauerhaft entzogen werden. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,5 Meter breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 50 Zentimeter mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. 3. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme nicht zum Baugrundstück gehörender öffentlicher Verkehrsflächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen. Begründung: Die 2016 fertiggestellten bzw. in Ausführung befindlichen Neubaumaßnahmen Kalbacher Hauptstraße 30 und 37 führten zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Beanstandet wurde die weitere Reduzierung der schmalen Bürgersteige vor den Gebäuden. Besonders einschränkend ist die Ausführung des Neubauprojekts Kalbacher Hauptstraße 37. Der Standort neben drei Geschäften und einer Sparkasse führt zu zahlreichem Fußgängerverkehr. Die jetzt vollzogene Bürgersteigreduzierung, durch eine stärkere Wärmedämmung und in Hüfthöhe vorstehende Fensterbänke, auf eine Breite von unter einem Meter führt zu Einschränkungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere wenn sie einen Rollator oder Kinderwagen mitführen. Begegnungen sind ohne Ausweichen auf die Fahrbahn nicht mehr möglich. Durch den mangelnden Erhalt öffentlicher Wegeflächen wird die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern erhöht. In der Tat ist bei zahlreichen Grundstücken in alten Ortskernen ein schmaler Teil des Bürgersteigs vor den Gebäuden in privatem Besitz. Dies resultiert aus der Zeit des Hessischen-Nassauischen Baurechts. Die vordere Dachkante des Gebäudes durfte nicht über die Grundstücksgrenze ragen. Durch den Dachüberstand blieb die Gebäudewand zwangsläufig von der Grenze zurück. Dieser schmale Grundstücksstreifen ist zwar in den meisten Fällen noch in Privatbesitz geblieben, gleichwohl gehört er aber nach wie vor zur öffentlichen Verkehrsfläche, ist damit der privaten Nutzung entzogen und kann ausschließlich zum Zwecke des öffentlichen Verkehrs verwendet werden. Die vor einigen Jahren erfolgte Einmessung dieser geringen Teilflächen mit der Bildung separater Flurstücksnummern sollte einen Erwerb dieser Verkehrsflächen durch die Stadt ermöglichen. Auch wenn in vielen Fällen dieser Eigentumswechsel noch nicht erfolgt ist, sind daraus keine Bebauungsrechte der Eigentümer abzuleiten, denn entscheidend ist nicht die Eigentumssituation, sondern die Zweckbestimmung dieser Flächen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Anregung vom 10.03.2017, OA 133 Aktenzeichen: 66 2
Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 718 entstanden aus Vorlage: OF 83/12 vom 26.09.2016 Betreff: Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs Der Magistrat wird gebeten, 1. unmittelbar nach dem Zebrastreifen an der Einfahrt in die Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot mit markierter Sperrfläche von mindestens fünf Metern Länge einzurichten; 2. den Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung auszubessern beziehungsweise die fehlenden Pflastersteine zu ersetzen. Begründung: Zu 1.: Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es zulässig, unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen am Beginn der Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um den aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in die Schule. Der betroffene Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen entschärft werden. Zu 2.: Der Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung ist an der Bordsteinkante kaputt. Hier fehlen Pflastersteine, und die Steine, die noch liegen, sind locker. An dieser Ecke befindet sich ein Zebrastreifen, der auf dem offiziellen Schulweg der Kinder liegt. Diese defekte Stelle im Bürgersteig ist eine Gefahr für Kinder und Erwachsene. Da die Kurve sehr eng ist und sehr oft das Parkverbot gegenüber in der Talstraße missachtet wird, hatte der Bus, der die Kinder aus der Bonameser Kita zu den Containern in den Kalbacher Stadtpfad brachte, Probleme, auf der Straße zu bleiben, und fuhr auf die Kante des Bürgersteigs. Das hält der stärkste Bürgersteig nicht aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1618 Aktenzeichen: 32 1
Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2016, OF 84/12 Betreff: Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür Der Magistrat wird gebeten, an dem denkmalgeschützten alten Rathausgebäude die äußeren Oberflächen der beiden Türflügel des Haupteingangs mit einem neuen Anstrich zu versehen. Begründung: Die Oberflächen der Türflügel sind in unterschiedlichem Zustand, teils grau verwittert und teils mit Anstrichresten behaftet. Es ist der öffentlichen Nutzung des Gebäudes abträglich, wenn die im barocken Stil gestaltete Tür einen vernachlässigten Eindruck macht. Auch im Hinblick auf den Schutz des Holzes wäre ein neuer Anstrich der Außenseite angebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 84/12 einen Brief an die Verwaltung zu schreiben und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 558 entstanden aus Vorlage: OF 68/12 vom 25.08.2016 Betreff: Verkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse Der Magistrat wird gebeten, nach Fertigstellung der Bauarbeiten auf dem Grundstück Kalbacher Hauptstraße Nr. 37 einen Verkehrsspiegel anzubringen, um bei Ausfahrt aus der Neugasse auf die Kalbacher Hauptstraße Einblick in den westlichen Verkehrsbereich zu erhalten. Begründung: Der Neubau in der Kalbacher Hauptstraße Nr. 30 versperrt eine einwandfreie Sicht in den westlichen Straßenverlauf. Fahrzeuge müssen sich in die Hauptstraße hineintasten. Ein Spiegel, wie er an der Parallelstraße der Neugasse, der Gickelgasse, vorhanden ist, schafft Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1563 Aktenzeichen: 66 7
Neuer Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 557 entstanden aus Vorlage: OF 67/12 vom 23.08.2016 Betreff: Neuer Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, den Verkehrsspiegel an der Kreuzung Talstraße/Am Hasensprung durch einen doppelten Spiegel ersetzen zu lassen. Begründung: Der Verkehrsspiegel an der oben erwähnten Stelle ist zweckmäßig, aber nur für die Verkehrsteilnehmer, die von Osten in die Straße Am Hasensprung einbiegen wollen. Diese können sehr gut die entgegenkommenden Pkw aus der Straße Am Hasensprung sehen. Die Verkehrsteilnehmer, die von Westen kommen, können durch die rechts parkenden Pkw nicht in die Straße Am Hasensprung einsehen. Der Verkehrsspiegel ist in diesem Fall auch keine Hilfe, weil er nur Einsicht für die von Osten kommenden Verkehrsteilnehmer gewährt. Man muss ziemlich weit in die Straße Am Hasensprung einbiegen, um ein entgegenkommendes Fahrzeug wahrzunehmen und dann gegebenenfalls wieder zurücksetzen. Diese Rückwärtsaktionen sind nicht ungefährlich, weil sich genau dort ein Zebrastreifen und der Schulweg befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1564 Antrag vom 12.11.2020, OF 666/12 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6939 Aktenzeichen: 66 7
Asphaltierung der verlängerten Straße An der Bergstraße in Richtung Zum Taubenzehnten
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2016, OF 52/12 Betreff: Asphaltierung der verlängerten Straße An der Bergstraße in Richtung Zum Taubenzehnten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dass der durch Betonplatten versiegelte, beleuchtete Wirtschaftsweg zwischen der Straße "An der Bergstraße" und dem Spielplatz vor dem "Johann-Beyer-Weg" eine neue Asphaltdecke erhält. Begründung: Inzwischen sind die dort vorhandenen Betonplatten beschädigt und teilweise auch gebrochen. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Asphaltierung. Dies ist umso wichtiger, da dieser Weg der einzig beleuchtete Verbindungsweg von Kalbach zum Riedberg ist und noch als Schulweg genutzt wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 52/12 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF
Weiter lesenAusbau der Bonifatiusstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 284 entstanden aus Vorlage: OF 49/12 vom 18.06.2016 Betreff: Ausbau der Bonifatiusstraße Vorgang: M 208/91; M 124/16 Der Magistrat wird gebeten, den 1991 geplanten Ausbau der Bonifatiusstraße zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße entsprechend den Planunterlagen der Vorlage M 208 vom 30.08.1991 mit beidseitigen Bürgersteigen und Parklängsstreifen und einer Fahrbahnbreite von 6,5 Metern unter Berücksichtigung von Fahrradstreifen herzustellen und damit eine für den öffentlichen Nahverkehr der Buslinien 24 und 29 angemessene Fahrstraße zu schaffen. Begründung: Die derzeit nur einseitig bebaute Bonifatiusstraße mit einseitigem Bürgersteig von 1,6 Metern und einer Fahrbahn von 5 Metern ist in keiner Weise geeignet, um die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil Kalbach einschließlich des Gewerbegebiets um die ehemalige "Carbone" aufzunehmen. Nach Aussagen im Magistratsvortrag M 124 vom 10.06.2016 entstehen durch die Fahrverzögerungen der Buslinie 29 jährlich nicht unerhebliche Mehrkosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2016, M 124 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1213 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrssicherheit an der Kita Krambambuli
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 158 entstanden aus Vorlage: OF 23/12 vom 23.05.2016 Betreff: Verkehrssicherheit an der Kita Krambambuli Der Magistrat wird gebeten, das im Bereich der Abzweigung zur Straße An der Wellenburg auf der Fahrbahn der Straße Kalbacher Stadtpfad aufgemalte Zeichen 136 (Kinder) zu erneuern. Begründung: Das im Bereich der Abzweigung zur Straße An der Wellenburg auf der Fahrbahn der Straße Kalbacher Stadtpfad aufgemalte Zeichen 136 (Kinder) ist infolge von Fahrbahnausbesserungsarbeiten kaum noch zu erkennen und sollte daher erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1087 Aktenzeichen: 66 5
Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 156 entstanden aus Vorlage: OF 19/12 vom 20.05.2016 Betreff: Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse Der Magistrat wird gebeten, in der Gickelgasse die Ein- und Ausfahrtsituation durch die Aufstellung von Pollern sowohl neben dem Gebäude Talstraße 7 als auch Kalbacher Hauptstraße 24 zu sichern und damit das Parken von Pkw unmittelbar in der Ein- und Ausfahrt der Gasse zu verhindern. Begründung: Die Einfahrt in die Gickelgasse von der Talstraße ist nur möglich, wenn kein Fahrzeug unmittelbar im Eckbereich der Gickelgasse steht. Das angeordnete absolute Halteverbot wird leider regelmäßig ignoriert. Auch die nördliche Ausfahrt in die Kalbacher Hauptstraße ist erschwert, soweit im Ausfahrtsbereich ein Fahrzeug parkt. Nicht nur Notfallfahrzeuge haben dann keine Zufahrt, auch die Müllabfuhr kann dann die Gickelgasse nicht anfahren und die Mülltonnen bleiben ungeleert. Bis zur Fertigstellung der Baustelle sollten zumindest im Eckbereich zur Talstraße Poller aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1086 Aktenzeichen: 32 1
Bessere Entwässerung der Regenwassermulde im Kätcheslachbereich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 22 entstanden aus Vorlage: OF 15/12 vom 16.04.2016 Betreff: Bessere Entwässerung der Regenwassermulde im Kätcheslachbereich Vorgang: OM 405/11 OBR 12; ST 67/12 Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls auch unter Beteiligung der Hessen Agentur, nunmehr kurzfristig dafür zu sorgen, dass die nördlich der verlängerten Straße An der Bergstraße beginnende Entwässerungsmulde, die sich zu ihrem Ende bis zum äußeren Pflanzbereich des Kätcheslachteiches erstreckt, in Zukun ft eine bessere Entwässerung erfährt. Begründung: In den vergangenen Jahren und verstärkt im regenreichen Sommer 2011 sowie auch im Jahr 2015 kam es oftmals am Ende des Abflusses der Entwässerungsmulde zu einem Rückstau des sich angesammelten Regenwassers, das sich bis auf die Randbereiche des umliegenden Feldes erstreckte und in den überfluteten Bereichen keinerlei Landwirtschaft zuließ. Dies gilt auch für die Anpflanzung am Randbereich des Kätcheslachteichs, die bei Überflutung einem dauerhaften Bewuchs nicht standhält. Das Ableiten des rückgestauten Wassers der Regenwassermulde könnte im Zuge einer Durchlässigkeit mittels Rohrleitung in den als entwässerungstechnisches Bauwerk vorgesehenen Kätcheslachteich erfolgen. Da laut Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 67, dieser bemüht ist, eine Lösung zu finden, die aber offensichtlich noch nicht vorliegt, ist daran zu erinnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.09.2011, OM 405 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 67 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2016, ST 1023 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2016, ST 1467 Aktenzeichen: 67 0
Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4990 entstanden aus Vorlage: OF 535/12 vom 22.01.2016 Betreff: Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach Vorgang: OM 4378/15 OBR 12 Der Magistrat wird in Abstimmung mit traffiQ und der VGF gebeten, 1. die mit traffiQ vereinbarte Verlegung der Haltestelle der Buslinie 29 "Uni Campus Riedberg" in den südwestlichen Bereich des Riedbergplatzes, wie anlässlich einer gemeinsamen Ortsbesichtigung am Riedberg im Protokoll vom 02.07.2015 dokumentiert und durch Beschluss des Ortsbeirats 12 mit der Vorlage OM 4378 vom 10.07.2015 bestätigt, zu vollziehen. Die nördlich des Kreisverkehrsplatzes liegende Haltestelle an der Riedbergallee, die im Zuge des aktuellen Fahrplanwechsels von "Uni Campus Riedberg" in "Riedbergzentrum" umbenannt wurde, ist als Bedarfshaltestelle zu erhalten und zur Vermeidung von Irritationen mit einer Namensbezeichnung ohne Bezug zum Zentrum zu versehen; 2. die Pläne, die Haltestelle der Buslinien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach aufzulösen und eine Verlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 vorzunehmen, einzustellen. Die Haltestelle "Rathaus Kalbach" ist direkt vor dem Gebäude in der derzeitigen Positionierung barrierefrei auszubauen. Zwischen Oberkante Bürgersteig am Gebäudesockel und der Fahrbahn liegt ein Gefälle von circa 10 Zentimeter . Um die fehlenden Zentimeter für die Bordsteinanhebung zu erzielen, ist zu prüfen, ob durch eine leichte Fahrbahnabfräsung mit geringer Erhöhung des Bürgersteigs das notwendige Niveau erreicht werden kann. Begründung: In einer geringfügigen Bürgersteiganhebung von wenigen Zentimetern sieht der Ortsbeirat keine Beeinträchtigung des Kulturdenkmals Altes Rathaus. Das derzeitige Bürgersteigniveau ist neuzeitlich und entspricht nicht dem historischen Zustand. Erst kürzlich wurde auf der Gebäuderückseite, mit Zustimmung der Denkmalpflege, der Gebäudesockel wesentlich verändert und erhöht. Eine Haltestellenverlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 bewirkt für die Bewohner erhebliche Nachteile und findet nach Kenntnis des Ortsbeirats nicht deren Zustimmung. Der Bürgersteig ist an dieser Stelle mit 2 Metern Breite zu schmal für eine überdachte Wartehalle. Wartende Fahrgäste dürften vor den Wohnungsfenstern mit 1,25 Meter Brüstungshöhe die Wohnsituation in der Erdgeschosswohnung erheblich belasten. Durch die bei diesem Standort schmale Fahrbahnbreite der Kalbacher Hauptstraße wird eine Anordnung der Bushaltestellen für beide Fahrtrichtungen auf gleicher Höhe verkehrstechnisch als äußerst ungünstig beurteilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2015, OM 4378 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 795 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1214 Initiative vom 04.11.2016, OI 5 Aktenzeichen: 92 13
Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4854 entstanden aus Vorlage: OF 512/12 vom 28.11.2015 Betreff: Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich Vorgang: OM 2247/13 OBR 12; ST 1233/13 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, was die mit der Stellungnahme des Magistrats ST 1233 aus 2013 angekündigte Überprüfung der Notwendigkeit der Einrichtung eines absoluten Halteverbots ergeben hat. Sollte das Ergebnis der Überprüfung zu keinem Halteverbot in dem Kurvenbereich führen, wird der Magistrat wegen der unübersichtlichen Kurvensituation um eine Einschränkung des Parkens mittels Beschilderung und markierter Sperrflächen gebeten. Auch ein Parken halbseitig auf dem Bürgersteig vor dem Haus Nr. 40 sollte ausgeschlossen werden. Begründung: Die Fertigstellung der Tiefgarage der Wohnanlage "Park Carre" ist seit geraumer Zeit beendet. Leider hat die Verlegung der Tiefgaragenausfahrt zu einer Verschärfung der Parksituation geführt, da mittlerweile der gesamte Kurvenbereich beidseitig mit der Folge zugeparkt wird, dass der Kurvenbereich nicht eingesehen werden kann und auch keinerlei Ausweichmöglichkeiten für Fahrzeuge verbleiben. Ein Begegnungsverkehr der Pkw ist derzeit im Kurvenbereich nicht möglich, was zu unnötigen Rangiermanövern führt. Besonders problematisch ist die Situation, wenn Rettungsfahrzeuge zügig diesen Bereich anfahren müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2247 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1233 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 457 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit im Kalbacher Stadtpfad: Verkehrsgefährdungen vor der Kindertagesstätte und dem Spielplatz reduzieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4731 entstanden aus Vorlage: OF 506/12 vom 30.10.2015 Betreff: Verkehrssicherheit im Kalbacher Stadtpfad: Verkehrsgefährdungen vor der Kindertagesstätte und dem Spielplatz reduzieren Der Magistrat wird gebeten, die Ausbausituation des Kalbacher Stadtpfads im Kreuzungsbereich der fußläufigen Wegeverbindung zwischen Freizeitpark und dem Gebiet Kalbach-Süd geringfügig umzugestalten. Entsprechend der vom Ordnungsamt und der Polizeistation nach einem Ortstermin am 25.09.2006 veranlassten Lösung, vor dem Haus mit der Hausnummer 11 eine Einengung mittels Markierung einer Sperrfläche und Aufstellung einer Leitbake vorzunehmen, ist diese Maßnahme auch nach Erneuerung der Straßenoberfläche wieder zu installieren. Begründung: Die Pkw-Nutzerinnen und Pkw-Nutzer sollen durch die Sperrfläche und Einengung zu einer verhaltenen Fahrweise aufgefordert werden. Sie hätten eine verbesserte Sicht in Richtung Freizeitpark, könnten kreuzenden Kindern mehr Beachtung schenken und, soweit notwendig, frühzeitiger bremsen. Nach Beseitigung der Sperrfläche und der Leitbake ist festzustellen, dass fast alle Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer die rechte Einmündung nicht beachten und ungebremst in Richtung Parkplatz weiterfahren. Durch das Abknicken der Fahrbahn ist diese Einmündung auch nicht rechtzeitig sichtbar. Die nach einem Unfall und Verletzung eines Kindes im Jahr 2006 angebrachte Sperrfläche mit Leitbake sollte deshalb kurzfristig wieder installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 139 Aktenzeichen: 32 1
Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4500 entstanden aus Vorlage: OF 475/12 vom 23.08.2015 Betreff: Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern Vorgang: OM 3724/14 OBR 12; ST 282/15 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen entlang der innerhalb Kalbachs befindlichen Straße Am Weißkirchener Berg und im weiteren Verlauf der Kalbacher Hauptstraße auszubessern. Hierbei sind insbesondere die unterbrochenen Wartelinien der untergeordneten Straßen Schwalbenweg, Am Hopfenbrunnen, Zum Bergwerk, Grubweg und Am Oberschlag, die Haltelinie Kalbacher Hauptstraße/An der Grünhohl, die Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote vor dem alten Rathaus Kalbach sowie der Fußgängerüberweg an der Langen Meile wiederherzustellen. Dies gilt ebenso für den Fußgängerüberweg auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 141 (nähe Getränke Retzlaff). Im Zuge der bereits mit der Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 282, entsprochenen, aber noch nicht umgesetzten Anregung "Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach" (OM 3724 vom 05.12.2014) könnten die Ausbesserungen umgesetzt werden. Begründung: Um Gebote und Verbote von Markierungen zu beachten, müssen sie auch erkennbar sein. Insbesondere bei den nicht vorfahrtsberechtigten Straßen mit Gefälle, wie z. B. Schwalbenweg, Grubweg und Am Oberschlag, dienen die Markierungen der Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2014, OM 3724 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 282 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1640 Aktenzeichen: 66 7
Gehwege von Unkraut befreien und Straßenbegleitgrün besser pflegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4501 entstanden aus Vorlage: OF 477/12 vom 27.08.2015 Betreff: Gehwege von Unkraut befreien und Straßenbegleitgrün besser pflegen Der Magistrat wird gebeten, das Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach und auf dem Riedberg zu verbessern. Hierzu soll geprüft werden, ob die Pflegeverträge, die der Magistrat mit der FES GmbH und Privatunternehmern abschließt, in ausreichendem Maße und mit entsprechender Häufigkeit erfüllt werden. Begründung: Es ist vermehrt zu beobachten, dass im Stadtteil Kalbach und auf dem Riedberg einzelne Grünflächen und Straßenzüge augenscheinlich nicht hinreichend gepflegt werden. Zu den vertraglich festgelegten Leistungen der FES GmbH, die mit der Straßenreinigung beauftragt ist, gehört es, Wildwuchs auf Gehwegen zu entfernen. Teilweise wächst das Unkraut jedoch kniehoch und stellt eine Unfallgefahr dar. Die Grünflächen, aber auch Treppen und Straßen, wirken durch den starken Bewuchs mit Unkraut äußerst ungepflegt und verwahrlost. Beispielhaft seien hier die Straße Im Brombeerfeld, die Treppenaufgänge An der Wellenburg und Am Schlittenberg sowie auf dem Riedberg der kleine Platz hinter dem Lidl-Markt genannt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, ob die beauftragten Firmen den Pflegeauftrag gemäß ihrer Verträge erfüllen beziehungsweise ob die Pflegeintervalle verkürzt werden müssen, um ein gepflegtes Ortsbild zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1737 Aktenzeichen: 67 0
Fußgängerampel an der Grundschule Kalbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2015, OF 467/12 Betreff: Fußgängerampel an der Grundschule Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten folgenden Brief an das Straßenverkehrsamt der Stadt Frankfurt am Main zu senden: "Sehr geehrte Damen und Herren, in der Regel wird die Lichtsignalanlage vor der Grundschule Kalbach von Schülerinnen und Schülern der Schule und den umliegenden Kindertagesstätten zur Überquerung der Kalbacher Hauptstraße genutzt. Bedauerlicherweise ist festzustellen, dass die Grünphase für die Fußgänger nicht ausreicht um die Kalbacher Hauptstraße zu queren. Daher werden Sie gebeten, die Schaltung zugunsten der Fußgänger zu verlängern, um einen gefahrlosen Übergang zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen" Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 10.07.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 467/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenProvisorische Maßnahmen zur Schaffung von Gymnasialplätzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4230 entstanden aus Vorlage: OF 444/12 vom 17.05.2015 Betreff: Provisorische Maßnahmen zur Schaffung von Gymnasialplätzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg kurzfristig provisorische Gymnasialplätze geschaffen werden können, insbesondere soll geprüft werden, a) ob eine provisorische Containeranlage als Dependance eines bestehenden Gymnasiums im Frankfurter Norden zum kommenden Schuljahr 2015/2016 in Kalbach in der Straße Am Hasensprung am ehemaligen Containerstandort der Grundschule errichtet werden kann und/oder b) ob das ehemalige KPMG-Gelände an der Marie-Curie-Straße eine wohnortnahe Lösung darstellen könnte. Begründung: Es bedarf sicherlich keiner besonderen Hervorhebung, dass derzeit zu wenig Gymnasien in Frankfurt vorhanden sind. Jedenfalls übersteigt die Nachfrage das Angebot. Viele der Eltern, die für ihre rund 500 Schulkinder keinen Gymnasialplatz bekommen haben, leben im Frankfurter Norden/Nordosten, Nordend, Westend und innenstadtnah. Auch wenn Kalbach nicht um die Ecke liegt, wäre dieser Standort schneller und leichter zu erreichen als Höchst und nur ein Umsteigen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nötig. Abgesehen davon ist dieser Standort für schulische Zwecke im Bebauungsplan Kalbach-Süd ausgewiesen. Entscheidend ist, dass alle Anstrengungen unternommen werden, damit die derzeit verfahrene Lage gelöst wird. Hierbei kommen auch Provisorien, wie etwa das Unterrichten in Containern, in Betracht. Dementsprechend ist - wie im Antragstenor dargestellt - zu prüfen, ob auch im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg solche Möglichkeiten bestehen. Welche Vorschläge hierbei am besten, insbesondere in technischer Hinsicht, umgesetzt werden können, möge die Stadtverwaltung entscheiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1264 Aktenzeichen: 40 1
Öffentlicher Spielplatz Kalbacher Hauptstraße Errichtung einer Tischtennisplatte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4234 entstanden aus Vorlage: OF 456/12 vom 12.05.2015 Betreff: Öffentlicher Spielplatz Kalbacher Hauptstraße Errichtung einer Tischtennisplatte Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Spielplatz Kalbacher Hauptstraße eine Tischtennisplatte errichtet werden kann, um den Kindern der Grundschule Kalbach eine sportlich-spielerische Betätigung zu ermöglichen, die auf dem Schulhof nicht möglich ist. Begründung: Die Prüfung zur Errichtung einer Tischtennisplatte auf dem Schulhof der Grundschule führte zu einem negativen Ergebnis, da auf dem Schulhof für eine Tischtennisplatte kein ausreichender Bewegungsraum zur Verfügung steht beziehungsweise für eine Tischtennisplatte zu viel Fläche beansprucht würde. Da die Grundschulkinder auch den angrenzenden Spielplatz nutzen, wäre dort eine Tischtennisplatte eine sinnvolle Ergänzung des Spielangebots. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1174 Aktenzeichen: 67 2
Straßenkennzeichnung Fasanenweg - Schwalbenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2015, OF 457/12 Betreff: Straßenkennzeichnung Fasanenweg - Schwalbenweg Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Straßenverkehrsamt folgenden Inhaltes zu formulieren: Sehr geehrte Damen und Herren, sie werden gebeten, in Höhe Fasanenweg 26/28 in die Einfahrt zu den Häusern "Fasanenweg 25-35" und "Schwalbenweg 46-58" per Straßenschild mit Hausnummern zu kennzeichnen. Bei der Einfahrt zu diesen Häusern handelt es sich um eine private Straße, die inzwischen häufig von Krankenwagen angefahren wird. Da leider nur die Häuser Fasanenweg bis Nr. 28 und die letzte Häuserreihe Fasanenweg ab Nr. 37 wieder gut erreichbar ist, vergeht in der Regel wertvolle Zeit für Notarztwagen, Krankenwagen, aber auch Taxis, da diese Hausnummern nicht über Navigationssysteme erfasst werden. Mit freundlichen Grüßen Begründung: Zwar handelt es sich um eine reine Anliegerstraße, doch hat auch hier die Stadt für Ihre Bewohnerinnen und Bewohner durch eine klare Kennzeichnung von Straßen und Hausnummern Vorsorge zu treffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 457/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenProvisorisches Gymnasium in Kalbach Am Hasensprung
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2015, OF 445/12 Betreff: Provisorisches Gymnasium in Kalbach Am Hasensprung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine provisorische Containeranlage als Dependance eines bestehenden Gymnasiums im Frankfurter Norden zum kommenden Schuljahr 2015/2016 in Kalbach in der Straße "Am Hasensprung" am ehemaligen Containerstandort der Grundschule, der während deren Umbau genutzt wurde, errichtet werden kann. Diese Container werden so lange genutzt, bis weitere Lösungen der Stadt Frankfurt am Main für die künftigen Gymnasiasten gefunden und fertig gestellt sind. Der Magistrat sorgt dafür, dass bei einer Nutzung als Schulstandort die Anfahrt zur Containeranlage verkehrstechnisch so erschlossen wird, dass im Wohngebiet Kalbach Süd keine Probleme entstehen und für die Grundschülerinnen und Grundschüler, welche die Straße in entgegengesetzter Richtung für ihren Schulweg nutzen, keine Gefahrensituationen auftreten. Begründung: Viele der Eltern, die für ihre rund 500 Schulkinder keinen Gymnasialplatz bekommen haben, leben im Frankfurter Norden/Nord-Osten, Nordend, Westend und innenstadtnah. Auch wenn Kalbach nicht um die Ecke liegt, wäre dieser Standort schneller und leichter zu erreichen als Höchst und nur ein Umsteigen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nötig. Abgesehen davon ist dieser Standort für schulische Zwecke im Bebauungsplan Kalbach-Süd ausgewiesen. Da die Grundschule mit rund 220 Schülern bei kleineren Klassengrößen in genormten Containern für die Bauzeit von rund 2,5 Jahren untergebracht waren, wäre bei Aufstockung der Containeranlage, wie die NGO auf dem Riedberg, für bis zu drei Jahren Platz. Für die Turnhallennutzung müsste evtl. ein Pendelverkehr zu dem Sportzentrum "Am Martinszehnten" eingerichtet, auf die alte Turnhalle im "Grubweg" oder auf die umliegenden Schulen zurückgegriffen werden. Da jedoch diese Containeranlage in Teilen vorhanden ist, kann das Stadtschulamt schnellstmöglich ohne großen Verwaltungsaufwand für eine kurzfristige Entspannung bei der Schulplatzsuche sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 445/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenStraßenkreuzung Bonifatiusstraße/Am Zedernholz mit der Kalbacher Hauptstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2015, OM 3983 entstanden aus Vorlage: OF 421/12 vom 25.02.2015 Betreff: Straßenkreuzung Bonifatiusstraße/Am Zedernholz mit der Kalbacher Hauptstraße Vorgang: M 208/91; OM 1693/12 OBR 12 Der Ortsbeirat begrüßt die positive Beantwortung seiner jahrelangen Bemühungen um eine Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames/Kalbach im Bereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz und nimmt den für Oktober 2015 geplanten Baubeginn erfreut zur Kenntnis. Da durch diese aktivierte Radwegeverbindung der kritische Einmündungspunkt der Straße Am Zedernholz in die Kalbacher Hauptstraße einer Umgestaltung bedarf, wird der Magistrat entsprechend der Anregung vom 02.11.2012, OM 1693, gebeten, diesen Kreuzungspunkt unter Beachtung des Planungsinhalts der Vorlage vom 30.08.1991, M 208, mit einem Zebrastreifen und einer Mittelinsel umzubauen. Anlage Anlage 1 (ca. 125 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1693 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 718 Auskunftsersuchen vom 01.12.2017, V 685 Aktenzeichen: 32 1
Sitzgelegenheiten am Ortsrand von Kalbach-Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2015, OM 3767 entstanden aus Vorlage: OF 413/12 vom 19.12.2014 Betreff: Sitzgelegenheiten am Ortsrand von Kalbach-Süd Der Magistrat wird gebeten, Sitzgelegenheiten (Bank, Stamm, Stein et cetera) entlang des Ortsrandes von Kalbach-Süd an den Wegen An der Bergstraße, An der Wellenburg und Am Schlittenberg einzurichten. Begründung: Viele Bürger nutzen diese Wege am Feldrand sowie deren Verlängerungen, um fußläufig den benachbarten Stadtteil zu erreichen. Darüber hinaus dienen diese Wege nebst Verbindungen vielen zur Naherholung. Um den Aufenthaltscharakter in der Ortsrandlage Kalbach-Süd zu verbessern und nicht nur, aber gerade älteren Mitbürgern das Ausruhen zu ermöglichen, sind Sitzgelegenheiten auf den öffentlichen Grünflächen an den Wegen an der Bebauungsgrenze Kalbachs mit Blick auf den Grünzug angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2015, ST 551 Aktenzeichen: 67 2
Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2014, OM 3724 entstanden aus Vorlage: OF 404/12 vom 22.11.2014 Betreff: Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden, aber kaum noch sichtbaren Fahrbahnmarkierungen mit der großen Ziffer 30 in den Einfahrtsbereichen Am Weißkirchener Berg und Talstraße zu erneuern. Während die Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich Kalbacher Hauptstraße noch sehr gut erhalten ist, wurde es versäumt, nach der Erneuerung der Oberfläche der Straße Lange Meile eine entsprechende Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich aufzubringen, weshalb diese Markierung nachträglich auszuführen ist. Begründung: Der Stadtteil Kalbach ist vollständig als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Ursprünglich wurden die Einfahrtsbereiche mit den sogenannten "Stellvertretern" (inzwischen entfernt) und der Ziffer 30 auf der Straßenoberfläche markiert. Drei Einfahrtsbereiche zweigen von der Landesstraße L 3019 ab, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 70 gilt. Da im Bereich Am Weißkirchener Berg aufgrund der Gefällstrecke und in der Talstraße durch die Fahrbahnbreite die Neigung zu höheren Geschwindigkeiten besteht, bittet der Ortsbeirat um die Erneuerung beziehungsweise Ergänzung der Fahrbahnmarkierung. Eine Unzulässigkeit dieser straßenbehördlichen Anordnung dürfte aufgrund der früheren Anordnung der Kennzeichnung ausgeschlossen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 282 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4500 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5639 Aktenzeichen: 32 1
Beleuchtung des Stadtteilverbindungsweges Johann-Beyer-Weg - An der Bergstraße realisieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2014, OF 403/12 Betreff: Beleuchtung des Stadtteilverbindungsweges Johann-Beyer-Weg - An der Bergstraße realisieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unter Hinweis auf B 172 vom 20.04.2012, ST 805 vom 10.06.2013 und ST 252 vom 17.02.2014 die vom Ortsbeirat 12 gewünschte Beleuchtung des auch als Schulweg rege genutzten Stadtteilverbindungsweges zwischen Kalbach und Riedberg zu realisieren. Begründung: Seit 2011 (OA 6) ist der Ortsbeirat 12 daran interessiert, einen beleuchteten Stadtteilverbindungsweg zwischen Kalbach und Riedberg zu schaffen. Nach der Zustimmung des Magistrats zu einer Beleuchtung des Feldwegs zwischen dem verlängerten Johann-Beyer-Weg und der Straße An der Bergstraße (B 172 vom 20.04.2012) ist bis zum heutigen Tag keine verbindliche Aussage seitens des Magistrats zur Umsetzung erfolgt. Die letzte, ebenfalls unverbindliche Meldung liegt mehr als neun Monate zurück. Viele Bürger Kalbachs und Riedbergs, darunter etliche Schüler, nutzen diesen Weg, um nicht-motorisiert den benachbarten Stadtteil zu erreichen. Eine Beleuchtung steigert die Attraktivität und Sicherheit dieser Verbindung im hohen Maße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 403/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenFehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer 65 bis 125
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3569 entstanden aus Vorlage: OF 384/12 vom 18.09.2014 Betreff: Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer 65 bis 125 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Baumaßnahme Park Carré, Am Hasensprung Nr. 65 bis Nr. 125, die unterlassene Anlage von zentralen Mülltonnenstandplätzen zulässig ist und wie zu verhindern ist, dass die circa 144 Einzelmülltonnen für die 36 Wohneinheiten tagelang auf den öffentlichen Gehwegen stehen und dort den Fußgängerverkehr behindern. Begründung: Da keine zentralen Plätze für die Mülltonnen vorgesehen wurden und für jede einzelne Wohneinheit separate Mülltonnen aufgestellt wurden, fehlt es an Stellflächen für die Tonnen. Da zur Straße teilweise auch nur Treppenanlagen bestehen, werden die Mülltonnen zum Teil länger oder dauerhaft auf den Gehsteigen belassen. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass diese Regelung nicht den städtischen Vorgaben zur Anlage von Mülltonnenstandplätzen entspricht. Sowohl Bewohner der Anlage wie auch Anwohner bemängeln den derzeitigen Zustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 507 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 06.02.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5
Wirtschafts- und Feldweg zwischen dem Kalbacher Stadtpfad und der BAB 661
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2014, OF 382/12 Betreff: Wirtschafts- und Feldweg zwischen dem Kalbacher Stadtpfad und der BAB 661 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Schäden an dem Feldweg in Verlängerung des Kalbacher Stadtpfades ab der Alten Riedbergstraße / Kätcheslachmulde, die durch die Bauarbeiten für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Riedberg bis zu dem Bereich der BAB 661 verursacht wurden, beseitigt werden. Begründung: Zunächst wurde durch schwere Baufahrzeuge neben diesem Feldweg auf der Seite zum Riedberg eine Gasleitung als Ringleitung verlegt. Weiterhin wurde Bauverkehr aus dem Bereich der neuen U-Bahn-Linie dort abgewickelt. Zuletzt ist der Weg mit schweren Lkw' s über die Alte Riedbergallee kommend für Erdaushub vom Riedberg in eine Erddeponie neben der U-Bahn unterhalb des Kautenhofes genutzt worden, um später wieder über die gleichen Wege abgefahren zu werden. Der Wirtschaftsweg war für diesen Schwerverkehr nicht errichtet, so dass die Betonplatten beschädigt sind. Da nunmehr das Baugebiet Riedberg in den Richtung Kalbach liegenden Flächen entwickelt ist, sind vom Verursacher die Schäden zu beseitigen. An dieser Stelle ist daraufhin zu weisen, dass bei der Wiederherstellung der Alten Riedbergstraße, die auch außerhalb des Planungsgebietes liegt, ebenfalls das Verursacher Prinzip anerkannt wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 382/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 382/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenKombinationsspielanlage auf dem Spielplatz am Kalbacher Stadtpfad instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2014, OM 3301 entstanden aus Vorlage: OF 361/12 vom 26.06.2014 Betreff: Kombinationsspielanlage auf dem Spielplatz am Kalbacher Stadtpfad instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die Kombinationsspielanlage auf dem Spielplatz am Kalbacher Stadtpfad/Freizeitpark Kalbach vollständig instand zu setzen (Kleinkinderrutsche), die bei einer Inspektion am 17. Juni außer Betrieb genommen und nur teilweise wiederhergestellt wurde. Sollten für diese Maßnahme Hinderungsgründe bestehen, wird um direkte Information gebeten, um nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Begründung: Dieser Spielplatz ist mit Hilfe von Eltern geplant und gebaut worden, demzufolge bei den Kindern sehr beliebt, zumal er im direkten Umfeld der dort wohnenden Familien liegt. Er ist für Kinder einfach und sicher erreichbar, wird von Kindergärten gern genutzt und bietet mit dem angrenzenden Bachlauf des Kalbachs zusätzliche Aufenthalts- und Spielqualität. "Derzeit wird in unserem Hause geprüft, inwieweit eine Instandsetzung möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist." Diese Nachricht des Grünflächenamtes haben in Frankfurt Anfang des Jahres viele Kinderbeauftragte und Ortsbeiräte schriftlich erhalten. Nun, zu Beginn des Sommers, ist auch Kalbach dabei. Im Ortsteil Riedberg werden großzügige Spielplätze und Spielgeräte gebaut, und das ist auch gut so, obwohl man heute schon weiß, dass die Pflege- und Instandhaltungskosten dem Grünflächenamt in Zukunft Schwierigkeiten bereiten werden. Der Spielplatz und die Spielgeräte im direkten Wohnumfeld der Familien im Ortsteil Kalbach müssen selbstverständlich genauso für die Kinder bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1276 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3197 Aktenzeichen: 67 2
Zurückschneiden der Büsche entlang des Bürgersteiges an der Kita Krambambuli
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2014, OF 365/12 Betreff: Zurückschneiden der Büsche entlang des Bürgersteiges an der Kita Krambambuli Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief folgenden Inhaltes an das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main zu schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten Sie die Büsche und Hecken entlang des Grundstückes der gerade im Erweiterungsbau befindlichen Kita Krambambuli am Kalbacher Stadtpfad so zurückzuschneiden, dass der Bürgersteig wieder voll begehbar ist. Aus dem beigefügten Bild ist ersichtlich, dass damit auch der Schulweg für die Schulkinder betroffen ist. Mit freundlichen Grüßen Begründung: Das städtische Grundstück wird regelmäßig von Seiten des Grünflächenamtes über eine Fremdfirma gepflegt. Da sich größere Baumaßnahmen seit geraumer Zeit dort befinden, ist sicherlich der Weg entlang des Bürgersteiges aus dem Blickfeld geraten und kann durch einen einfachen Rückschnitt wieder uneingeschränkt nutzbar gemacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 11.07.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 365/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrssicherheit erhöhen: Ampelschaltung Weißkirchener Berg auf die Stadtbahn ausrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2014, OF 490/8 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Ampelschaltung Weißkirchener Berg auf die Stadtbahn ausrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob es der Entschärfung der Unfallgefahr an der Kreuzung der L3004 (Rosa-Luxemburg-Straße)/ Am Weißkirchener Berg / Stadtbahnstrecke U3 dienlich sein könnte, den kompletten Autoverkehr anzuhalten, wenn die Stadtbahn das Signal "Fahrt" erhält, oder den Bahnübergang zu beschranken. Der Magistrat wird auch gebeten, gegebenenfalls andere Alternativen zur Lösung der Problematik zu suchen und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Immer wieder kommt es an der genannten Kreuzung, die gerade noch im Frankfurter Stadtgebiet ist, zu Unfällen zwischen der Stadtbahn und dem Individualverkehr. Nicht selten sind es Rechts- oder Linksabbieger, die parallel zur Stadtbahn kommen und in die Straße Am Weißkirchener Berg einbiegen wollen, dabei die grüne Ampel für Geradeausfahrer (und Abbieger in die Urselbachstraße) als für sie gültig missinterpretieren und die parallel kommende Stadtbahn übersehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 10.07.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 490/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: GRÜNE
Weiter lesenParkplatz am Kalbacher Stadtpfad für die Kalbacher Kerb frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3210 entstanden aus Vorlage: OF 352/12 vom 30.05.2014 Betreff: Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad für die Kalbacher Kerb frei halten Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass der Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad, gegenüber der Kita Krambambuli, für die Kalbacher Kerb (16. bis 18.08.2014) vollständig zur Verfügung steht. Begründung: Wie in den vergangenen Jahren auch, sollen auf dem besagten Parkplatz Fahrgeschäfte, Verkaufs- und Vergnügungsstände im Zusammenhang mit der Kalbacher Kerb errichtet werden. Zurzeit wird der Parkplatz als Lagerplatz für Baumaterialien für den Umbau der Kita Krambambuli genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2014, ST 1113 Aktenzeichen: 66 3
Vorfahrtsregelung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2014, OF 345/12 Betreff: Vorfahrtsregelung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen, wie etwa Fahrbahnmarkierungen, die bestehende Vorfahrtsregelung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung besonders hervorzuheben, um hierdurch Gefährdungen zu vermeiden. Begründung: Aus welchen Gründen auch immer wird die bestehende Vorfahrtsregelung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung missachtet. Die Verkehrsverstöße treten hierbei nicht vereinzelt sondern ständig auf, so dass Abhilfe dringend notwendig ist, um Verkehrsgefährdungen zu vermeiden. Durch die vorgeschlagenen Fahrbahnmarkierungen (dicke unterbrochene Linie) könnte nach Auffassung des Ortsbeirats die bestehende Vorfahrtsregelung besonders betont werden. Sollten andere/weitere Maßnahmen geeignet sein, um das aufgezeigte Problem zu lösen, werden diese selbstverständlich vom Ortsbeirat unterstützt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 09.05.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 345/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 13.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 345/12 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
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