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Meine Nachbarschaft: Zur Untermühle

Vorlage

Idee

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überwachung des Halteverbotes in der Reginastraße/Alt-Harheim

11.01.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2016, OM 4862 entstanden aus Vorlage: OF 231/14 vom 11.01.2016 Betreff: Überwachung des Halteverbotes in der Reginastraße/Alt-Harheim Vorgang: OM 2576/13 Der Magistrat wird gebeten, das Halteverbot in der Reginastraße/Alt-Harheim durchzusetzen, wenn nötig durch mehrmaliges Kontrollieren. Begründung: Mit der Vorlage OM 2576 vom 28.10.2013 hatte der Ortsbeirat ein Halteverbot an der Ausfahrt zur Reginastraße/Alt-Harheim beantragt. Dieses Halteverbot war notwendig, da Entsorgungsfahrzeuge und auch private Anlieferer diesen Bereich nicht passieren konnten und daher u. a. der Müll nicht entsorgt bzw. der Einsatz von Feuerwehr und Notfallfahrzeugen behindert wurde. Foto entstand am 10.01.2016 um 14:00 Uhr Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2576 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 437 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Integrierter Schulentwicklungsplan Frankfurt am Main hier: Bau eines Gymnasiums

11.01.2016 · Aktualisiert: 27.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2016, OM 4865 entstanden aus Vorlage: OF 234/14 vom 11.01.2016 Betreff: Integrierter Schulentwicklungsplan Frankfurt am Main hier: Bau eines Gymnasiums Der Schulentwicklungsplan berichtet über den großen Bedarf für den Bau eines Gymnasiums im Frankfurter Norden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit im Rahmen und nach Beschlussvorlage des Baugebietes "Am Eschbachtal" in Bonames vorzugsweise die Planung und damit der Bau eines Gymnasiums vorgezogen werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2016, ST 662 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 6 Aktenzeichen: 40 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherungspflicht für die Gebäude Reginastraße 2 und 4 in Harheim

11.01.2016 · Aktualisiert: 30.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2016, OM 4863 entstanden aus Vorlage: OF 232/14 vom 11.01.2016 Betreff: Sicherungspflicht für die Gebäude Reginastraße 2 und 4 in Harheim Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Gebäude Reginastraße 2 und 4 abgesichert werden, nachdem aus dem maroden Gebäude Reginastraße 2 am letzten Wochenende diverse Steine herausgebrochen sind und auf der öffentlichen Straße liegen. Des Weiteren kann aufgrund des Allgemeinzustandes, durch herabfallende Gebäudeteile, eine erhebliche Gefährdung der Mitbürgerinnen und Mitbürger entstehen. In diesem Zusammenhang sollte aufgrund der Situation auch der Zugang zu den Grundstücken und Gebäuden abgesichert sein, um auch für Kinder ein Schadensrisiko zu eliminieren. Begründung: Die Gebäude Reginastraße 2 und 4 verfallen schon seit vielen Jahren, ohne dass von den Eigentümern eingegriffen wird. Im Jahr 2013 wurde in den Ortsbeirat schon einmal ein Antrag zur Sicherungspflicht eingebracht, der aber aufgrund der Zusage eines Eigentümers, sich um den Sachverhalt zu kümmern, zurückgezogen wurde. Zwischenzeitlich hat sich die Situation weiterhin verschlechtert, was daher Anlass gibt, hier mit Nachdruck tätig zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 434 Aktenzeichen: 63 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 687 Abpollerung zwischen Im Niederfeld/Haintalstraße beziehungsweise Im Niederfeld/Am Auweg

07.12.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2015, OM 4813 entstanden aus Vorlage: OF 225/14 vom 07.12.2015 Betreff: Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 687 Abpollerung zwischen Im Niederfeld/Haintalstraße beziehungsweise Im Niederfeld/Am Auweg Der Magistrat wird gebeten, den oben genannten Bebauungsplan derzeit insofern nicht umzusetzen, sodass vorläufig keine Abpollerung zwischen der Straße Im Niederfeld und der alten Harheimer Bebauung vorgenommen wird, um das gewünschte Zusammenwachsen im Stadtteil nicht zu behindern. Die seinerzeit geplante Abpollerung erscheint nach heutiger Betrachtung nicht zweckmäßig, da dadurch zwar der Verkehr von einzelnen Bewohnern im südlichen Teil abgehalten wird, andere Bewohner Harheims aber mit zusätzlichem Verkehr belastet werden. Vor allem wird dann der Verkehr zum Ortsmittelpunkt ausschließlich über die Straße Hermannspforte abgewickelt, die zum einen sehr eng und darüber hinaus zum Teil eine Spielstraße ist. Eine Arrondierung eines Stadtteils durch ein Neubaugebiet sollte darüber hinaus auch zu einem Zusammenwachsen eines Stadtteils führen. Eine Abpollerung und damit Abgrenzung ist kein gutes Signal für ein nachbarschaftliches Miteinander der Neubürgerinnen und Neubürger mit den schon länger in Harheim Lebenden. Des Weiteren wird sich durch die geplante Umwandlung des nahen Gewerbegebietes in ein Wohngebiet das derzeitige Verkehrsaufkommen stark reduzieren, was die allgemeine Verkehrssituation im ganzen Südwesten von Harheim verbessert. In jedem Fall sollte der Fortgang der Verkehrssituation abgewartet und weiter evaluiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 439 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sachstand hinsichtlich des Provisoriums für das Gymnasium Nord

29.11.2015 · Aktualisiert: 15.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2015, OF 513/12 Betreff: Sachstand hinsichtlich des Provisoriums für das Gymnasium Nord In den vergangenen Wochen wurde viel über die weiterführenden Schulplätze diskutiert. Auch im Gymnasium Riedberg gab es hierzu eine Informationsveranstaltung durch das Staatliche Schulamt. Da jedoch im Hinblick auf die zahlreichen Neubaugebiete im Frankfurter Norden hier im Gymnasialbereich mit weiter hohen Schülerzahlen zu rechnen ist, ist die Sorge der Familien nach nicht ausreichenden Plätzen für das kommende Schuljahr begründet. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen: 1. Warum wird das Provisorium für das Gymnasium Nord in Westhausen errichtet wird und nicht in der Nähe des endgültigen Standorts? 2. Ist der im Bebauungsplan Nr. 516 ausgewiesene Standort für das Gymnasium Nord endgültig? 3. Wann beabsichtigt der Magistrat es zu eröffnen? 4. Was wird es kosten und wann wird es wie im städtischen Haushalt abgesichert? 5. Wann rechnet der Magistrat mit einer Genehmigung des neuen Gymnasiums Nord durch das Kultusministerium? Begründung: Aus der aktuellen Seite des Stadtplanungsamtes zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ergibt sich ein Planungskonzept, welches auch einen Standort für eine weiterführende Schule ausweist. Da nunmehr ein endgültiger Standort für das weitere Gymnasium im Frankfurter Norden gefunden scheint, muss jetzt zügig mit der Errichtung eines Provisoriums begonnen werden und zwar im Hinblick auf die Neubaugebiete im gesamten Frankfurter Norden und den hohen Bedarf hier vor Ort. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 11.12.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 513/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg

06.11.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.11.2015, OM 4709 entstanden aus Vorlage: OF 294/15 vom 19.10.2015 Betreff: Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 die Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg sowie die verkehrlichen Auswirkungen - insbesondere in der Berner Straße - zeitnah in einer eigenen Sitzung vorzustellen. Begründung: Die Probleme in den betroffenen Stadtteilen sind unterschiedlich, sodass in einer eigenen Sitzung vertieft auf Fragen aus Nieder-Eschbacher Sicht eingegangen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 221 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung der Tempo-30-Zone im Baugebiet Harheim-Süd

29.06.2015 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4263 entstanden aus Vorlage: OF 205/14 vom 15.06.2015 Betreff: Einrichtung der Tempo-30-Zone im Baugebiet Harheim-Süd Der Magistrat wird gebeten, die abschließende Gestaltung und Herstellung der Straßen Im Niederfeld und Spitzenstraße im Baugebiet Harheim-Süd so durchzuführen, dass der Charakter einer Tempo-30-Zone deutlich wird. Im Einzelnen soll Folgendes eingerichtet werden: 1. In der Straße Im Niederfeld angezeichnete oder durch Bepflanzung eingerichtete Parkbuchten auf der nordöstlichen Seite vor den Hausnummern 102, 62 bis 76, 50 bis 56 und 32 bis 34, um die Straße an diesen Stellen zu verengen. 2. In der Spitzenstraße, alternierend auf beiden Straßenseiten, Parkbuchten vor den Hausnummern 14 bis 18 sowie in dem Bereich der Spitzenstraße zwischen den beiden Zufahrten zum Jakob-Quirin-Weg. 3. In der Straße Im Niederfeld ist in der Höhe der öffentlichen Grünfläche in dem Grünzug vom Spielplatz Hermannspforte die Verwendung von grünem Asphalt bzw. einer grünen Pflasterung erforderlich. 4. In der Straße Im Niederfeld ist im Einfahrtsbereich in die Tempo-30-Zone eine Fahrbahnverengung mit Bepflanzung einzurichten. 5. In der Straße Im Auweg soll in Höhe der öffentlichen Grünfläche die Verwendung von grünem Asphalt bzw. Pflasterung den Grünzug unterstreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1485 Anregung an den Magistrat vom 09.11.2015, OM 4720 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünzug zwischen Spielplatz Hermannspforte und der öffentlichen Grünfläche/Parkanlage im Baugebiet Harheim-Süd, Im Niederfeld

29.06.2015 · Aktualisiert: 08.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4264 entstanden aus Vorlage: OF 206/14 vom 15.06.2015 Betreff: Grünzug zwischen Spielplatz Hermannspforte und der öffentlichen Grünfläche/Parkanlage im Baugebiet Harheim-Süd, Im Niederfeld Der Magistrat wird gebeten, den oben bezeichneten Grünzug so zu gestalten, dass eine erkennbare Sichtbeziehung und Wegeverbindung von der Grünfläche bis zum Spielplatz entsteht. Die Erweiterung sollte in gleicher Weise alleenartig bis zur Straße Im Niederfeld erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2015, ST 1577 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Bau eines Gymnasiums im Frankfurter Norden

18.05.2015 · Aktualisiert: 14.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.05.2015, OA 630 entstanden aus Vorlage: OF 204/14 vom 18.05.2015 Betreff: Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Bau eines Gymnasiums im Frankfurter Norden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob sich das im Bebauungsplanverfahren befindliche Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg als Standort für ein künftiges Gymnasium im Frankfurter Norden eignet. Begründung: Wie Presseberichten zu entnehmen ist, werde, Äußerungen der Schuldezernentin zufolge und vor dem Hintergrund gestiegener und steigenden Zahlen von Schülerinnen und Schülern, die auf ein Gymnasium gehen möchten, unter Hochdruck ein verkehrsgünstig gelegener Standort für ein neues Gymnasium gesucht. Das zukünftige Neubaugebiet liegt unmittelbar am U-Bahn-Strang der Linien U 2 und U 9 und ist von vielen Stadtteilen aus mit der U-Bahn oder dem Fahrrad gut zu erreichen. Es wird damit auch dem Wunsch vieler Eltern auf Wohnortnähe entsprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.01.2016, B 16 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 242 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 27.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.07.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 31. Sitzung der KAV am 07.09.2015, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 630 wird abgelehnt. 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 14.09.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 43. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.10.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 630 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, BFF und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) FDP (= Annahme) 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.10.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 630 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.10.2015, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage OA 630 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6448, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.10.2015 Aktenzeichen: 40 34

OA (Anregung Ortsbeirat)

Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets „Nieder-Eschbach Nord“ sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117

24.04.2015 · Aktualisiert: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2015, OA 621 entstanden aus Vorlage: OF 273/15 vom 31.03.2015 Betreff: Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets "Nieder-Eschbach Nord" sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 Vorgang: B 458/14; OA 592/15 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. dass in Anlage zur Vorlage B 117 aufgeführte Wohnbauland-Entwicklungsprogramm (WEP) 2015 so abzuändern, dass das dort aufgeführte Baugebiet Nr. 20 "Nieder-Eschbach Nord" mit geschätzten 300 Wohneinheiten (siehe Seiten 10 und 18) wegen des extrem schwierigen bau- und planungsrechtlichen sowie hohen unwirtschaftlichen Aufwandes bei einer möglichen Umsetzung gestrichen und aus dem WEP 2015 herausgenommen wird (auf den Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 458, sowie auf die Anregung OA 592 wird ausdrücklich verwiesen); 2. dass es für das Baugebiet Nr. 2 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" bei der dort aufgeführten Anzahl von 1.360 Wohneinheiten (siehe Seite 13) bleibt. Eine weitere Verdichtung mit einer massiven Erhöhung der Wohneinheiten soll nicht weiter verfolgt werden. Vor diesem Hintergrund ist auf Seite 16 beim Baugebiet Nr. 2 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" in der Tabelle die mit Sternchen versehene Option zur Klarstellung zu streichen. Begründung: Wie bereits in der Vorlage B 458 vom Magistrat dargestellt, unterliegt das Plangebiet "Nieder-Eschbach Nord" sehr vielen Entwicklungshemmnissen, die eine mögliche Bebauung sehr unwirtschaftlich machen. Auch hinsichtlich der geringen Größe des Baugebiets ist die Anzahl von geschätzten 300 Wohneinheiten wohl weit überzogen. Die Planung sollte daher eingestellt werden und ist demzufolge im WEP 2015 herauszunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 458 Anregung vom 16.01.2015, OA 592 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2015, ST 1569 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 29.04.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.06.2015, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER (OA 621 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (OA 621 = Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.06.2015, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.07.2015, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 117 = Kenntnis, OA 621 = vereinfachtes Verfahren) RÖMER, REP und Stv. Krebs (B 117 = Kenntnis, OA 621 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 117 = Zurückweisung, OA 621 = Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE , FDP, BFF, RÖMER und REP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung), LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Krebs (B 117 = Kenntnis, OA 621 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6046, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 § 6172, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 64 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kinderzentrum - In den Schafgärten 23/Harheim hier: Defizit im Kindergartenbereich

20.04.2015 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4024 entstanden aus Vorlage: OF 199/14 vom 17.04.2015 Betreff: Kinderzentrum - In den Schafgärten 23/Harheim hier: Defizit im Kindergartenbereich Es zeichnet sich ab, dass im Kindergartenbereich etwa 28 Kinder aus Harheim mit steigender Tendenz nicht versorgt werden können. Organisatorisch wäre es möglich, auf dem Schulerweiterungsgelände einen Waldkindergarten mit einer Gruppe einzurichten. In dieser Gruppe könnten etwa 20 Kinder bis 14:30 Uhr betreut werden. Die Essensversorgung könnte über den Caterer der Grundschule gewährleistet werden. Für diese Betreuungsinitiative ist es erforderlich, auf dem Schulerweiterungsgelände einen entsprechend geeigneten Pavillon/Container aufzustellen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür zu sorgen, dass mit der Aufstellung eines Pavillons/Containers kurzfristig das Betreuungsdefizit im Kindergartenbereich beseitigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1109 Aktenzeichen: 40 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßbornstraße und Korffstraße

04.04.2015 · Aktualisiert: 29.04.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2015, OF 196/14 Betreff: Fahrradweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßbornstraße und Korffstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, aus welchem Grund der mit der OM80 im Jahr 2011 beantragte Lückenschluss, der zudem laut der Stellungnahme des Magistrats ST780 im Jahr 2012 als Bestandteil einer projektierten überörtlichen Fahrradroute des "Regionalverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main" bezeichnet und somit langfristig in Aussicht gestellt wurde, in der Radverkehrs-Konzeption 2014 B108 plötzlich nicht mehr vorhanden ist. Ist daraus zu entnehmen, dass sowohl die Anregungen des Ortsbeirates wie auch das o.g. Projekt der überörtlichen Fahrradroute und gleichzeitig die ST780 durch die B108 im Jahr 2014 obsolet werden und keine Bedeutung für die Planung des Radverkehrs in Frankfurt mehr spielen und muss in der Konsequenz der bereits in Aussicht gestellte aber kalt abservierte Radweg nun erneut beantragt werden, oder handelt es sich nur um einen kleinen handwerklichen Fehler in der B108, der ohne weitere Beantragung korrigiert werden kann? Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 20.04.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1308 2015 Die Vorlage OF 196/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Befestigung einer Wegeverbindung für Radverkehr von Hermannspforte bis Homburger Landstraße

04.04.2015 · Aktualisiert: 29.04.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2015, OF 195/14 Betreff: Befestigung einer Wegeverbindung für Radverkehr von Hermannspforte bis Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den unbefestigten Teil der Wegeverbindung zwischen Hermannspforte und Homburger Landstraße (unten in schwarz eingezeichnet) zu befestigen und so herzustellen, dass er für Radverkehr geeignet ist. Begründung: Zwar besteht auf der südlichen Niddaseite ein für Radverkehr befestigter Weg, ebenso wie entlang des Harheimer Weges ein Wirtschaftsweg der auch für Radverkehr eingerichtet ist. Für eine Fahrt Richtung Eschersheim etwa zur Ziehenschule oder IGS Eschersheim wäre die oben vorgeschlagene Verbindung etwa 1,5 km kürzer. Dazu müsste nur etwa 800 Meter derzeit unbefestigter (und bei regnerischem Wetter für Radfahrer nicht nutzbarer) Weg mit einer anderen Oberfäche ausgerüstet werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 20.04.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1309 2015 Die Vorlage OF 195/14 wird mit der Maßgabe als Auskunftsersuchen an den Magistrat beschlossen, dass nach dem Wort "gebeten" die Worte "zu prüfen und zu berichten" eingefügt werden. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen 2 CDU (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geplante Schließung des 15. Polizeireviers und Verlegung in das Mertonviertel

16.01.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2015, OM 3764 entstanden aus Vorlage: OF 251/15 vom 31.12.2014 Betreff: Geplante Schließung des 15. Polizeireviers und Verlegung in das Mertonviertel Der Magistrat wird gebeten, beim Land Hessen der (in Zeitungsberichten angedeuteten) Verlegung des 15. Polizeireviers in das Mertonviertel unter Zusammenlegung mit dem 14. Polizeirevier zu widersprechen. Stattdessen soll eine Verlegung in den Bereich des Bebauungsplans Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - favorisiert werden. Begründung: Bereits seit den Eingemeindungen im Jahre 1972 wurde seitens der Ortsteile nördlich der Nidda die Ferne zum jetzigen Standort des 15. Polizeireviers und die damit verbundenen langen und umständlichen Wege kritisiert. Mehrfach wurde eine Verlegung des Reviers an einen zugänglicheren Standort gefordert. Zuletzt geschah dies durch den Ortsbeirat 15 im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 516, in dem bereits eine Fläche für den Gemeinbedarf für eine Feuerwache vorgesehen ist. Bei einer Verlegung ins Mertonviertel wird die Erreichbarkeit des Reviers gegenüber dem jetzigen Standort aus dem Frankfurter Norden (nördlich der Nidda) nochmals deutlich verschlechtert, was der Sicherheit und dem Sicherheitsgefühl der Einwohner abträglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2015, ST 608 Aktenzeichen: 32

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465

16.01.2015 · Aktualisiert: 15.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2015, OA 594 entstanden aus Vorlage: OF 257/15 vom 16.01.2015 OF 257/15 vom 16.01.2015 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Vorgang: OA 437/13 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Berichte des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 und B 465, werden zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die Planung einzuarbeiten, speziell die Forderung des Ortsbeirates 15, die Anzahl der Wohnungen auf maximal 1.320 zu beschränken, wie in der Vorlage OA 437 ausgeführt. Begründung: Die Antwort des Magistrats ist ausweichend, nichtssagend und vermessen. Der Ortsbeirat 15 machte konkrete Vorschläge wegen der besseren Kenntnis der Verhältnisse im Frankfurter Norden. Dieser, in der Vorlage OA 437 erstellte konstruktive Vorschlag ist stattdessen weiterzuverfolgen und muss inhaltlich in diesem Sinne umgesetzt werden. Der Ortsbeirat 15 steht für eine maßvolle Bebauung, welche sich bereits im Wesentlichen im Kompromissergebnis der Planungen aus 1998 widerspiegelt. Zum Bericht 464: Zu Punkt 1.: Der Ortsbeirat 15 ist weiter der Ansicht, dass durch die Festsetzung einer maximalen Anzahl von Wohneinheiten sich ein bauliches Konzept erstellen lässt. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Ortsbeiräte können sehr wohl abschätzen, was für ihre Stadteile sinnvoll ist und was nicht, denn sie haben die Ortskenntnis und kennen daher die Lebensverhältnisse. Es wäre im Sinne aller, die Anzahl der Wohneinheiten aus dem damaligen Bebauungsplanentwurf auf das aktuelle Konzept zu übertragen. Zu Punkt 2.: Es kann nicht sein, dass man noch nicht sagen kann, wo diese Flächen sein werden und wie der Schutz und die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen dabei nur angemessen und nicht vorrangig berücksichtigt werden. Dafür spricht aber die Aussage in der Vorlage B 465 (siehe unten). Im Landschaftsplanentwurf zum Bebauungsplan Nr. 516 (Stand: September 1998) heißt es z. B.: "Vorrangiges Ziel innerhalb des Baugebietes ist es, den durch Freizeitgärten und Obstbaum-Hochstämmen geprägten Gebietscharakter nicht zu zerstören, sondern als wesentliches Merkmal der ‚lokalen Identität und zur Minimierung des Eingriffes' mit in das städtebauliche Konzept zu integrieren." Zu Punkt 6.: 20 Stellplätze sind effektiv zu wenig. Nur weil der Magistrat davon ausgeht, dass am Park-and-ride-Parkplatz an der Haltestelle Kalbach noch ausreichend Kapazität besteht, wird diese trotzdem schon heute nicht ausgenutzt. Über die Hälfte des Parkplatzes wird nicht belegt. Des Öfteren schlägt dort ein Zirkus seine Zelte auf. Vielmehr werden z. B. in Nieder-Eschbach die umliegenden Straßen und der große Parkplatz zugeparkt, anstatt nach Kalbach zu fahren. Der Park-and-ride-Parkplatz in Nieder-Eschbach ist voll belegt. Zu Punkt 7.: Eine Polizeiaußenstelle für das 15. Polizeirevier ist im Vorfeld zur möglichen Umsetzung planungsrechtlich vorzusehen. Zum Bericht 465: Die Aussage "Im Gegenteil würde bei einer unangemessenen niedrigen Bebauungsdichte der Druck auf die Inanspruchnahme weiterer Landwirtschaftsflächen ansteigen", trifft voll die Vorgehensweise und die Vermessenheit einiger Stadtplaner. Die Begehren und Befürchtungen der Ortsbeiräte sowie der ansässigen Bürgerinnen und Bürger werden von diesen nicht oder nur unzureichend ernst genommen. Wieso erfolgen dann die Anhörungen, wenn am Ende doch nicht auf die Bürgerinnen und Bürgern eingegangen wird. Eine Stadt kann und muss nicht ins Unermessliche wachsen, nur weil einige Planer und der Oberbürgermeister vermeintlich nur das Beste für das Geld herausholen wollen. Es geht hier nicht nur um das Geld, sondern auch um den Lebensraum, die Lebensqualität und um die lokale Identität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2013, OA 437 Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 923 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 18 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE und 1 SPD gegen 1 GRÜNE, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 604 2015 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 604 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 189/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 464 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 465 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 und OA 604 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung, OA 604 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5793, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 5794, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 Aktenzeichen: 61 00

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146 „Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrat

16.01.2015 · Aktualisiert: 20.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2015, OA 593 entstanden aus Vorlage: OF 256/15 vom 31.12.2014 OF 256/15 vom 31.12.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146 "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Vorgang: M 146/14 Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.06.2015 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 516 vor der Realisierung entsprechend der aktualisierten Kriterien auf Auswirkungen und Anpassungen auf den Klimawandel zu prüfen und gegebenenfalls zu verändern, hauptsächlich in Bezug auf 1. Umwelt- und Klimaverträglichkeit der geplanten stärkeren Verdichtung und Versiegelung; 2. Kaltluft- und Frischluftzufuhr zum Stadtteil Bonames und in Richtung Innenstadt bei geänderten Rahmenbedingungen (nach Entstehen der Gewerbegebiete Nieder-Eschbach und Wohngebiet Riedberg); 3. verkehrliche Belastung im Straßenverkehr und im ÖPNV. Begründung: Die letzte Fassung des Bebauungsplans Nr. 516 stammt aus der Zeit der Jahrtausendwende und entspricht hinsichtlich neuerer Klimaforschung nicht mehr aktuellen Erkenntnissen. Da der Bebauungsplan Nr. 516 ohnehin hinsichtlich des Frankfurter Bedarfs an Wohnfläche überarbeitet wird, muss eine Aktualisierung hinsichtlich Umwelt- und Klimakriterien ebenfalls erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14 Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE und 1 SPD gegen 1 GRÜNE, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 604 2015 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 604 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 189/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 464 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 465 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 und OA 604 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung, OA 604 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 593 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 5793, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 5794, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 6268, 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.09.2015 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen Am Römerbrunnen und Ortsende

12.01.2015 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2015, OM 3751 entstanden aus Vorlage: OF 185/14 vom 21.12.2014 Betreff: Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen Am Römerbrunnen und Ortsende Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei Herausnahme des Abschnitts in der Maßbornstraße zwischen Ortseingang und In den Aspen aus der Tempo-30-Zone und der Einführung einer regulären Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h die in diesem Abschnitt wegen Unvereinbarkeit mit § 45 Ziffer 1c StVO entfernten Radstreifen wieder aufgezeichnet werden können. Begründung: Die eingerichteten Fahrbahnverengungen als Ersatz für die Radfahrstreifen behindern den Radverkehr und verringern subjektiv und objektiv die Sicherheit für den Zweiradverkehr und haben sich so nicht bewährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2015, ST 630 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 253 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen Am Römerbrunnen und Ortsende

12.01.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2015, OM 3750 entstanden aus Vorlage: OF 184/14 vom 21.12.2014 Betreff: Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen Am Römerbrunnen und Ortsende Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob nach Entfernung des Schutzstreifens wegen Unvereinbarkeit mit § 45 Ziffer 1c StVO die Einrichtung eines farbigen Schutzstreifens ohne Anbringung weiterer Markierungen zulässig wäre. Begründung: Die eingerichteten Fahrbahnverengungen als Ersatz für die Radfahrstreifen behindern den Radverkehr und verringern subjektiv und objektiv die Sicherheit für den Zweiradverkehr und haben sich so nicht bewährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2015, ST 630 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 253 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

eungesheimFraktion: SPDTitel/Betreff: Neustrukturierung der Polizeireviere; Keine Schließung des 15. Polizeireviers - Neuer Standort im Ortsbezirk.10

05.01.2015 · Aktualisiert: 21.01.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2015, OF 742/10 Betreff: Neustrukturierung der Polizeireviere; Keine Schließung des 15. Polizeireviers - Neuer Standort im Ortsbezirk 10 Der Ortsbezirk 10 hat sich in den letzten Jahren sehr vergrößert und wird dies durch weitere Neubaugebiete auch weiter wachsen. Seit dem Jahr 2002 sind mehr als 10100 Bewohner (Stand 31.12.2013) hinzugekommen. Allein die neu geplanten Neubaugebiete belaufen sich auf 2000 WE (planerisch wird 2,5 Personen pro WE gerechnet). Hierbei sind die durch Verdichtungen zusätzlich entstanden WE nicht mitgezählt. Dies ist bereits eine Herausforderung für die zuständigen Reviere, so dass es nicht nachvollziehbar ist, dass hier ein Revier geschlossen werden soll. Für das neue Baugebiet am "Eschbachtal" sind mehr als 1200 Wohneinheiten geplant. Hier sind als Infrastruktur Maßnahmen unter anderem 3 Kitas, eine Grundschule, Bürgerhaus und eine Feuerwache, mit der Option dem 15. Polizeirevier einen neuen Standort zu ermöglichen diskutiert als notwendig erachtet worden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 
 Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Hessischen Landesregierung Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, dass das 15. Polizeirevier nicht geschlossen wird sondern im Ortsbezirk 10 einen neuen Standort , im Baugebiet "Am Eschbachtal", erhält. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 742/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baugebiet „Am Eschbachtal“ (ehemals „Bonames-Ost“), Bebauungsplan Nr. 516 hier: Prüfung hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel

01.12.2014 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2014, OM 3670 entstanden aus Vorlage: OF 182/14 vom 16.11.2014 Betreff: Baugebiet "Am Eschbachtal" (ehemals "Bonames-Ost"), Bebauungsplan Nr. 516 hier: Prüfung hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 516 vor der Realisierung entsprechend aktualisierter Kriterien auf Auswirkungen und Anpassungen auf den Klimawandel zu prüfen und gegebenenfalls zu verändern, hauptsächlich im Bezug auf - Umwelt- und Klimaverträglichkeit der geplanten stärkeren Verdichtung und Versiegelung; - Kaltluft- und Frischluftzufuhr zum Stadtteil Bonames und in Richtung Innenstadt bei geänderten Rahmenbedingungen (nach Entstehen der Gewerbegebiete Nieder-Eschbach und Wohngebiet Riedberg). Begründung: Die letzte Fassung des Bebauungsplans stammt aus der Jahrtausendwende und entspricht hinsichtlich neuerer Klimaforschung nicht mehr aktuellen Erkenntnissen. Da der Bebauungsplan ohnehin hinsichtlich des Frankfurter Bedarfs an Wohnfläche überarbeitet wird, muss eine Aktualisierung hinsichtlich Umwelt- und Klimakriterien ebenfalls erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 365 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ergänzung des Neubaugebiets Harheim-Süd - Bebauungsplan Nr. 910

22.09.2014 · Aktualisiert: 22.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2014, OF 173/14 Betreff: Ergänzung des Neubaugebiets Harheim-Süd - Bebauungsplan Nr. 910 Wir schlagen vor, die Grundstücke links vom Urnbergweg Nr. 71, 72, 73, 74 und 75 in den Bebauungsplan mit einzuschließen und bis zum Kreisverkehr an der Spitzenstraße eine Südumgehung zu planen. Begründung: Eine Südumgehung südlich des Eschbachs würde alle Straßen in Harheim stark entlasten, vor allem die Korffstraße und die Philipp-Schnell-Straße, sowie die Kreuzung In den Biegen / An der Pfarrwiese, an der täglich mindestens 600 Autos durchfahren. Auch bei Reparaturarbeiten wäre eine Ausweichmöglichkeit gegeben. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 13.10.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage OF 173/14 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Alfred Quirin gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD

Partei: FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halteverbot an der Einmündung Keltenstraße in die Maßbornstraße

08.09.2014 · Aktualisiert: 27.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2014, OM 3376 entstanden aus Vorlage: OF 166/14 vom 24.08.2014 Betreff: Halteverbot an der Einmündung Keltenstraße in die Maßbornstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Keltenstraße im Kurvenbereich der Einmündung in die Maßbornstraße ein Halteverbot einzurichten. Begründung: Durch parkende Fahrzeuge in der Kurve unmittelbar an der Einmündung ist die Einsehbarkeit in den Kreuzungsbereich beeinträchtigt und außerdem wird die Keltenstraße im Kurvenbereich zu sehr verengt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2014, ST 1460 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung der Parkbänke im Stadtteil Harheim

14.07.2014 · Aktualisiert: 01.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2014, OM 3304 entstanden aus Vorlage: OF 164/14 vom 30.06.2014 Betreff: Instandsetzung der Parkbänke im Stadtteil Harheim Der Magistrat wird gebeten, die im Stadtteil Harheim aufgestellten Parkbänke, bei denen die Algen bzw. das Moos und der Schimmel die Sitzflächen erobert haben beziehungsweise die verschmutzt sind, zu reinigen oder instand zu setzen. Hierbei handelt es sich um folgende Parkbänke: - Eine Bank an den Spielgeräten bzw. dem Basketballkorb an der Riedhalsstraße; - zwei Bänke direkt an der Riedhalsstraße auf dem Bürgersteig; - Fußweg zum Born/Riedhalsstraße (b ei einer Bank fehlt ein Sitzbrett und sie ist verschmutzt, eine weitere Bank ist verschmutzt); - die Vierergruppe Bänke in der Riedhalsstraße; - die Holzauflage der Umrandung am Kreuz/Parkplatz zur Untermühle; - zwei Bänke am Parkplatz zur Untermühle; - eine Bank am Fußweg hinter dem Bürgerhaus "In den Schafgärten" (stark verschmutzt); - zwei Bänke, Spielplatz am Bürgerhaus "In den Schafgärten"; - vier Bänke, Grünstreifen "Am Auweg" hinter der Kirche. Begründung: Im Stadtteil sind diverse Parkbänke am Eschbach, am Born, im Auweg usw. aufgestellt. Diese Parkbänke sind in einem Zustand (verschmutzt mit Algen- und Moosbelag oder Schimmel), bei dem sich niemand mehr darauf ausruhen möchte, weil man sich die Kleidung verschmutzt. Bei einigen fehlen auch Bretter auf den Sitzflächen und an den Lehnen. Zumindest benötigen diese Bänke, die ehemals mit öffentlichen Mitteln angeschafft wurden, dringend eine Auffrischung, ansonsten müssen sie mit viel Geld in naher Zukunft ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2014, ST 1339 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einengungen auf der Maßbornstraße

14.07.2014 · Aktualisiert: 01.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2014, OM 3303 entstanden aus Vorlage: OF 158/14 vom 02.06.2014 Betreff: Einengungen auf der Maßbornstraße Der Magistrat wird gebeten, die Einengungen auf der Maßbornstraße entsprechend den Plänen des Straßenverkehrsamtes einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2014, ST 1337 Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2014, ST 1413 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sanierung der Brücken des Ortsbezirkes 14

15.05.2014 · Aktualisiert: 24.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2014, OF 161/14 Betreff: Sanierung der Brücken des Ortsbezirkes 14 Im Jahre 2010 wurden die Ortsbeiräte über das Vorhaben "Sanierung, Ersatzneubau, bauliche und betriebliche Erhaltung inklusive der erforderlichen Planungsleistungen und Finanzierung von Ingenieurbauwerken des Straßenverkehrs als Öffentliche-Private-Partnerschaft" mittels der M46. aber auch durch einen Vortrag des Dezernenten Uwe Becker im Ortsbeirat informiert. Nun wurde dieses Projekt nicht umgesetzt, jedoch der Zustand der Brücken hat sich in der Zwischenzeit nicht verbessert. Für den Ortsbezirk 14 waren folgende Brücken in unterschiedlichem Zustand aufgeführt: Fußwegbrücke über den Eschbach (an der Schule) Fußwegbrücke über den Eschbach (am Bürgerhaus) Fußwegbrücke über den Eschbach (Harheimer Stadtweg) Straßenbrücke Erlenbacher Stadtweg über den Eschbach / Brücke Straßenbrücke Maßbornstraße Daher fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Wann ist eine Sanierung der Brücken im Ortsbezirk 14 geplant und liegt eine Prioritätenliste vor, die dem Ortsbeirat zur Verfügung gestellt werden kann? Begründung: Der Zustand der Brücken im Ortsbezirk 14 wurde im Jahr 2010 erhoben und entsprechend dokumentiert. Dieser Zustand hat sich im Verlauf der letzten 4 Jahre nicht gebessert. Da das PPP-Projekt aufgegeben wurde, wünscht der Ortsbeirat Informationen, wie weiter mit den Brücken verfahren wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 16.06.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1051 2014 Die Vorlage OF 161/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umsetzung des Radverkehrsnetzes/Radfahrstreifen in der Maßbornstraße

05.05.2014 · Aktualisiert: 07.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2014, OF 156/14 Betreff: Umsetzung des Radverkehrsnetzes/Radfahrstreifen in der Maßbornstraße Während in der B108 Radfahrstreifen und Schutzstreifen als sinnvoller Lösungsansatz für eine sichere Radwegsplanung dargestellt wird, werden wenige Tage vor der Beratung die Radfahrstreifen beiderseits der Maßbornstraße arbeitsaufwendig von der Straße gefräst. Der Magistrat möge bitte Auskunft geben, wer und aus weichem Grund die Entfernung der Markierungen veranlasst hat und ob die Schutzstreifen im Zuge der Umsetzung der Radverkehrsnetzkonzeption wieder angebracht werden. Und wenn ja, wann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.04.2014, B 108 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 05.05.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1001 2014 1. Die Beratung der Vorlage B 108 wird so lange zurückgestellt, bis die Stellungnahme des Magistrats zu der Vorlage V 1001 vom 05.05.2014 vorliegt. 2. Die Vorlage OF 156/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung einer Überdachung an der Bushaltestelle der Buslinie 28 in Harheim

05.05.2014 · Aktualisiert: 18.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3064 entstanden aus Vorlage: OF 155/14 vom 22.04.2014 Betreff: Errichtung einer Überdachung an der Bushaltestelle der Buslinie 28 in Harheim Vorgang: OM 81/11 OBR 14; ST 949/11 Der Magistrat wird eindringlich aufgefordert, beim RMV bzw. der VGF darauf hinzuwirken, dass eine Überdachung für die Bushaltestelle der Busl inie 28 in Harheim an der Ecke Korffstraße/Winkelgasse errichtet wird. Begründung: Die o. g. Anregung wurde mit der Vorlage OM 81 vom 30.05.2011 schon einmal gestellt. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 949, wurde mitgeteilt, dass aufgrund von nicht ausreichenden Längs- und Quermaßen die Platzierung einer Wartehalle nicht möglich ist. Der Ortsbeirat bittet trotzdem noch einmal zu prüfen, ob gegebenenfalls ein anderer, z. B. auch nach allen Seiten offener Wartehallentyp eingesetzt oder auch eine Verschiebung hier zielführend sein kann. Die o. g. Bushaltestelle des ÖPNV ist stark frequentiert, da sie die Fahrgäste des Ortskerns Harheim, Harheim-Südwest und zwischenzeitlich auch des Neubaugebiets Harheim-Süd aufnehmen muss. Derzeit stehen die Fahrgäste bei Wind und Wetter im Freien, wenn sie auf den Bus warten. Dies ist ein Zustand, der verbessert werden muss, da dies auch einen Teil der Attraktivität des ÖPNV darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2011, OM 81 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 949 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 996 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 960 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2017, OM 2076 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Harheim/Quellenstraße hier: Beleuchtung des „Restweges“ zwischen Maßbornstraße und Riedhalsstraße zum Sportplatz

05.05.2014 · Aktualisiert: 23.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3062 entstanden aus Vorlage: OF 148/14 vom 16.04.2014 Betreff: Harheim/Quellenstraße hier: Beleuchtung des "Restweges" zwischen Maßbornstraße und Riedhalsstraße zum Sportplatz Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der "Restweg" der Quellenstraße auf einer Strecke von circa 50 Metern im Anschluss an die öffentliche Straße mit umweltfreundlichen Laternen (LED/Solar) beleuchtet wird. Begründung: Die Beleuchtung dient der Sicherheit der Wegbenutzer zur Sportanlage und zum zukünftigen Seniorenfitnessparcours. Der Antrag wurde vom Ortsbeirat wiederholt gestellt und vom Magistrat abgelehnt. Dabei sollen die Gründe der Ablehnung nicht herhalten, um die Sicherheit der Bevölkerung nicht zu gefährden. Zunehmend wird die fehlende Beleuchtung zum Anlass massiver Beschwerden seitens der Bürgerinnen und Bürger genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 878 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neubaugebiete im Ortsbezirk 10

18.03.2014 · Aktualisiert: 29.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2989 entstanden aus Vorlage: OF 595/10 vom 01.03.2014 Betreff: Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, keine Planungen für weitere Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 zu beginnen, bevor der Bebauungsplan Nr. 516 ("Am Eschbachtal - Harheimer Weg", früher Bonames-Ost) zu einem befriedigenden Ergebnis geführt hat. Begründung: Im Ortsbezirk 10 sind nunmehr insgesamt vier neue Baugebiete vorgesehen: - Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg", früher Bonames-Ost; - Nr. 813 "Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hildenfeld" ("Hilgenfeld"); - Nr. 876 "Nördlich An der Wolfsweide"; - Nr. 907 "Berkersheim Ost". Für die ersten beiden gibt es schon Aufstellungsbeschlüsse aus dem Jahre 2001. Für Bonames-Ost liegt auch bereits eine aktuelle Planung vor. Hier gibt es erhebliche Bedenken seitens der Bürgerinnen und Bürger und der betroffenen Ortsbeiräte 10, 14 und 15. Bevor eine zufriedenstellende Lösung gefunden ist, sollten keine weiteren Planungsvorhaben angegangen werden, da es auch in den anderen vorgesehenen Gebieten entsprechende Probleme gibt. Man wird dort sehr aufmerksam verfolgen, wie die Dinge für Bonames-Ost gelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 798 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg

18.03.2014 · Aktualisiert: 29.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2990 entstanden aus Vorlage: OF 596/10 vom 25.02.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, das Bebauungsplanverfahren Nr. 516 (Am Eschbachtal - Harheimer Weg) dahin gehend zu verändern, dass die Kleingärten, die direkt an die Siedlungshäuser Seulberger Straße grenzen, und die davor befindlichen Streuobstwiesen erhalten bleiben, wie es in dem Bebauungsplan von 1998 auch vorgesehen war. Des Weiteren möchte der Ortsbeirat 10 nochmals darauf hinweisen, dass die Anzahl der geplanten Wohneinheiten, die mit 1.190 Wohneinheiten angegeben ist, mit einer eventuellen Erhöhung um maximal zehn Prozent zu deckeln ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 904 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 299 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wegfall der Bäume zur Schaffung von Parkraum und Ausweichbuchten in der Philipp-Schnell-Straße

03.02.2014 · Aktualisiert: 27.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2014, OF 137/14 Betreff: Wegfall der Bäume zur Schaffung von Parkraum und Ausweichbuchten in der Philipp-Schnell-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die betroffenen Bürger in der Philipp-Schnell-Straße sollen entscheiden: "Im Rahmen des grundhaften Ausbaus der Philipp-Schnell-Straße werden die Bäume gefällt und sollen neu gepflanzt oder zur Gewinnung von Ausweichbuchten und zusätzlichem Parkraum nicht mehr ersetzt werden. Begründung: In Harheim macht sich großer Unmut über die Fällung und neuen Bepflanzung der Bäume breit. Hierüber sollen nicht die entscheiden, die nicht betroffen sind, da sie an anderer Stelle wohnen, sondern diejenigen Bürger, die in der Philipp-Schnell-Straße wohnen. Insbesondere sollen die Bürger dabei berücksichtigen: 7 m breite Straße mit 2-seitigem Parken. Durchfahrtsbreite max. 3 m Keine Ausweichbucht von Spitzenstraße bis Hermannspforte auf ca. 260 m Keine Ausweichbucht von Hermannspforte bis Auweg auf 230 m Zusätzlicher Verkehr in der Philipp-Schnell-Straße durch Harheim-Süd Keine Haltemöglichkeit für den Kindergarten Keine Haltemöglichkeit für Kirchgänger Keine Haltemöglichkeit für Kunden von Zeitungsladen und Pizzeria Die Wurzeln der neuen Bäume gefährden die Kanalhausanschlüsse. Hier bedarf es besonderer Schutzmaßnahmen. Wer bezahlt die entstehenden Schäden? Ist ausreichend Abstand zu den Gas- und Wasserhausanschlüssen gewahrt? Die Empfehlung des DVGW (GW 125) - mindestens 2,50 m Abstand zur Baumachse wird in der Fachwelt als unzureichend erachtet, wenn keine zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden. Dieser Umstand muss vorab geprüft werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 24.02.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 137/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorgezogenes Verkehrsgutachten für das Baugebiet Bonames-Ost

21.01.2014 · Aktualisiert: 08.04.2014

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2802 entstanden aus Vorlage: OF 563/10 vom 07.01.2014 Betreff: Vorgezogenes Verkehrsgutachten für das Baugebiet Bonames-Ost Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass vor der weiteren Verfolgung der Aufstellung eines Bebauungsplans für die Wohnbebauung in Bonames-Ost, Planungsbezeichnung "Am Eschbachtal", ein vorgezogenes Verkehrsgutachten von einer unabhängigen Stelle erarbeitet und vorgelegt wird, das sich mit den Auswirkungen des Baugebiets sowohl auf den Individualverkehr als auch auf den ÖPNV befasst sowie die Grundbelastung durch überörtlichen Verkehr, der um das Gebiet herumgeleitet werden muss, ermittelt. Das Gutachten soll zwei Annahmen als Grundlage berücksichtigen, sowohl die bisher diskutierte Variante mit bis zu 1.350 Wohnungen als auch vergleichsweise die vom Magistrat kürzlich ins Spiel gebrachte und vom Ortsbeirat abgelehnte Variante von bis zu 2.000 Wohnungen, um die jeweiligen Auswirkungen abschätzen zu können und zu klären, ob letztere Variante die verkehrliche Infrastruktur nicht ohnehin überfordert. Begründung: Entgegen den Ergebnissen früherer Diskussionen, die unter Abwägung der zu berücksichtigenden Belange für das Gebiet zu einer maximalen Zahl von circa 1.350 Wohneinheiten geführt hatten, beabsichtigt der Magistrat jetzt, bis zu 2.000 Wohnungen zu bauen. Für die Abwägungsentscheidungen im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans stellt sich die drängende Frage, welche verkehrlichen Auswirkungen eine Bebauung dieses Gebiets hat und welches Grundaufkommen an überregionalem Verkehr zu berücksichtigen ist. Dies ist für die Ausgestaltung der Umgehung von Bonames von erheblichem Belang, insbesondere für die Querung der U-Bahn-Linie nach Nieder-Eschbach/Bad Homburg durch eine entsprechende Straße sowie dafür, ob der öffentliche Nahverkehr in diesem Bereich für weitere Einwohner überhaupt aufnahmefähig ist. Dabei sollte zum Vergleich auch die vom Magistrat bevorzugte Variante mit 2.000 Wohneinheiten in eine Berechnung einbezogen werden, um zu klären, ob eine solche die verkehrliche Infrastruktur nicht ohnehin überfordern würde. Bisher liegen nur vage Annahmen bezüglich eines möglichen künftigen Verkehrsaufkommens vor, die auf veralteten Zahlen beruhen, wie sich aus der öffentlichen Informationsveranstaltung vom vergangenen Oktober ergab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 477

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eventuelle Planung für eine weitere Bebauung „Im Hilgenfeld“

26.11.2013 · Aktualisiert: 01.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2694 entstanden aus Vorlage: OF 537/10 vom 23.10.2013 Betreff: Eventuelle Planung für eine weitere Bebauung "Im Hilgenfeld" Vorgang: OM 2603/13 OBR 10; OM 2604/13 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, für zukünftige Bebauungspläne das Hilgenfeld in der Liste der potenziellen 16 Baugebiete mit niedriger Priorität zu behandeln, da die Region schon das geplante neue Baugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg"(ehemals "Bonames-Ost") verkraften muss. Bei einer eventuellen Planung für eine Bebauung des Hilgenfelds sollte nicht über die derzeit bestehende Planung von 2001 hinausgegangen werden. Im Übrigen gelten die Anmerkungen des Ortsbeirats 10 zur Planung "Am Eschbachtal/Harheimer Weg"(OM 2603/13 und OM 2604/13) sinngemäß auch für das Hilgenfeld. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 24.09.2013 wurde der aktuelle Stand zur Bebauung des Hilgenfelds durch das Planungsdezernat vorgestellt. Fazit der Vorstellung war, dass es eine Planung aus 2001 und derzeit keine aktuelle weitere Planung gibt. Demnach ist das Hilgenfeld eines von 16 potenziellen Baugebieten in Frankfurt mit gegenwärtig gleichem Planungsstand. Am 11.10.2013 wurde im SAALBAU Nidda die derzeitige Planung für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" (ehemals "Bonames-Ost") den Bürgerinnen und Bürgern durch das Stadtplanungsamt vorgestellt. Dabei kamen unzählige Bedenken der Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck, die der Ortsbeirat 10 in mehreren Anträgen (OM 2603/13 und OM 2604/13) aufgegriffen hat. Ein weiteres derartiges Projekt in unmittelbarer Nachbarschaft ist demnach nicht sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2603 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2604 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 277 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bereitstellung der Infrastruktur .Am Eschbachtal., Bebauungsplan Nr. 516

01.11.2013 · Aktualisiert: 10.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2013, OF 552/10 Betreff: Bereitstellung der Infrastruktur "Am Eschbachtal", Bebauungsplan Nr. 516 Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 vorgestellt. Die geplanten 2000 Wohneinheiten sind grundsätzlich abzulehnen. Die Anzahl der geplanten Wohnungen ist auf die in der ST 0126/61/98 vom 7.8.1998 mit 1190 Wohneinheiten angegeben mit einer eventuellen Erhöhung um 10%. Die maximale Wohneinheitenanzahl ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten. In der Vorstellung des überarbeiteten Bebauungsplanes wurden als mögliche Infrastrukturen benannt: 3 Kitas, eine Grundschule, Bürgerhaus und eine Feuerwache, mit der Option dem 15. Polizeirevier einen neuen Standort zu ermöglichen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Infrastruktur für das Baugebiet "Am Eschbachtal", mit der in der ST 0126/61/98 angegebenen Wohneinheiten bereitgestellt werden kann, beziehungsweise aus welchen Mitteln sie finanziert werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 897 2013 Die Vorlage OF 552/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten

01.11.2013 · Aktualisiert: 15.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2013, OA 437 entstanden aus Vorlage: OF 203/15 vom 01.11.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2014 Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Bebauungsplan für 2.000 Wohneinheiten, bisher maximal 1.200 Wohneinheiten, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschosswohnungsbaus. Der neue Bebauungsplan ermöglicht einen Zuzug von 5.000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung des 44 Hektar großen Areals eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandenen und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird in Bezug auf den neuen Bebauungsplan beauftragt, 1. die Anzahl der geplanten Wohnungen auf die in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.1998 angegebenen 1.190 (minimal) bis 1.320 (maximal) Wohneinheiten zu begrenzen. Die maximale Anzahl von 1.320 Wohneinheiten ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten und im Textteil des Bebauungsplans festzuschreiben. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2.000 Wohneinheiten wird abgelehnt. 2. zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Planung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden sinnvoll ist. Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche sollte jedoch reduziert bestehen bleiben. 4. die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße/Homburger Landstraße sowie eines schienengleichen beschrankten Übergangs der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn der Baubeginn im Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich bevorsteht. 5. zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. 6. an der neuen U-Bahn-Haltestelle eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park-and-ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für Pkw auszuweisen. 7. im Plangebiet Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für ein Polizeirevier vorzuhalten. Zu prüfen ist, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für das Polizeirevier frei ist oder frei gehalten werden kann. 8. den Bereich um den Dreimärker, der den Treffpunkt der drei Gemarkungen Nieder-Eschbach, Bonames und Harheim markiert, von Bebauung frei zu halten und im Rahmen von "Kunst am Bau" zu gestalten. Der Dreimärker, zurzeit unterirdisch, is t zu sichern. Begründung: Die Präsentation des Bebauungsplans Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zutage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1.200 auf ca. 2.000 wurde auch eine massivere Bebauung von Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1.320 angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der Flaschenhals Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über die Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, sodass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit den beschrankten schienengleichen Querungen und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert werden. Durch die neue Bushaltestelle soll der Übergang von Busbenutzern aus Harheim und Nieder-Erlenbach zur U-Bahn erleichtert beziehungsweise beschleunigt werden. In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des 15. Polizeireviers aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert. Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier. Dies kann nun behoben werden. Die kulturhistorische Bedeutung des Dreimärkers soll durch eine einfache Darstellung auch in Zukunft erfahrbar sein. Die weiteren sich im Baugebiet befindenden Grenzsteine sind zu gegebener Zeit zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Antrag vom 31.12.2014, OF 255/15 Anregung vom 16.01.2015, OA 594 Antrag vom 16.01.2015, OF 257/15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 437 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anzahl der Wohneinheiten auf maximal 1.200 zu begrenzen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 437 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4247, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 § 4688, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.06.2014 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: „Am Eschbachtal/Harheimer Weg“

29.10.2013 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2604 entstanden aus Vorlage: OF 529/10 vom 14.10.2013 Betreff: Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die den Bürgerinnen und Bürgern am 11.10.2013 im Haus Saalbau Nidda vorgestellte modifizierte Bauplanung Nr. 516 intensiv überarbeitet und die von den Bewohnerinnen und Bewohnern und den Ortsbeiräten vorgetragenen Bedenken und Anliegen mit aufgenommen und den betroffenen Bürgerinnen und Bürger und Ortsbeiräten vor Befinden in der Stadtverordnetenversammlung erneut vorgestellt werden. Die wesentlichen Bedenken, die berücksichtigt werden sollten, sind: 1. Das Ausmaß der Baumaßnahmen war seinerzeit auf maximal 1.200 Wohneinheiten festgelegt, nun sollen es 2.000 Wohneinheiten mit ca. 5.000 neuen Bewohnerinnen und Bewohnern werden. Das bedeutet nahezu eine Verdoppelung der derzeitigen Bürgerschaft von Bonames. Hier sollte die ursprüngliche Planung beibehalten werden. Eine minimale Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen in Frankfurt am Main sollte geprüft werden; 2. Die Erhaltung der 90 Jahre alten Kleingärten (ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 2001 sicherte seinerzeit den Erhalt). Hier findet gewachsenes, soziales Leben, gerade auch der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, statt; 3. Die landwirtschaftlichen Belange. Hier befindet sich einer der kostbaren landwirtschaftlichen Böden Deutschlands (Lößboden) und wird für die regionale landwirtschaftliche Nahversorgung genutzt, zumal es sich hier um Ausgleichsflächen handelt, die nicht einfach bebaut werden sollten; 4. Umweltschutz von regionaler Fauna und Flora (sind hier die verschiedenen EU-Richtlinien hinreichend berücksichtigt), Erhalt der großen Bäume in der Galgenstraße, des benachbarten Grünstreifens sowie der Streuobstwiese sowie keine riskante Umsiedelung von Vögeln und sonstigen Tieren. Hier sind Oasen im Baugebiet zu entwickeln, die einen Verbleib ermöglichen; 5. Die infrastrukturellen Maßnahmen sollten zeitnah und, wie die Erfahrungen im Frankfurter Bogen zeigen, nicht erst dann stattfinden, wenn die Kinder und Jugendliche schon im neuen Wohnquartier leben. Dazu zählen: 5.1 Schule: Rechtzeitige Abstimmung mit dem Schulamt über einen zeitnahen Bau der notwendigen Grundschule; 5.2 Kita: Ein wesentlich höherer Bedarf an Kitas wurde festgehalten. 6. Freizeiteinrichtungen für Jugendliche; 7. Einrichtungen für seniorengerechtes Leben und Wohnen; 8. Sinnvolles und attraktives Verkehrskonzept für ÖPNV und Individualverkehr, damit nicht ein Autoschleichverkehr durch den Kern von Bonames und durch den Frankfurter Berg entsteht; 9. Die zu errichtende Ortsrandstraße wird als Randstraße und nicht als Bestandteil des Wohngebietes ausgewiesen; 10. Hinsichtlich des Lärmschutzes ist zu prüfen, ob hier eine sinnvolle Maßnahme bei mehrstöckiger Bebauung vorliegt. Begründung: Die am 11.10.2013 vorgestellte Bauplanung bedarf intensiver Überarbeitung, und die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger und Stadtteilpolitikerinnen und Stadtteilpolitiker müssen berücksichtigt und in die Planungen einbezogen werden. Die Bausünden der Siebziger- und Achtzigerjahre, die insbesondere auch soziale Auswirkungen auf gewachsene Wohnquartiere haben können, dürfen nicht, auch nicht in modifizierter Form, wiederholt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2694 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 269 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wie viele und welche Wohnungen fehlen wirklich?

28.10.2013 · Aktualisiert: 25.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2575 entstanden aus Vorlage: OF 125/14 vom 28.10.2013 Betreff: Wie viele und welche Wohnungen fehlen wirklich? Der Magistrat wird aufgefordert, für eine sachgerechte Diskussion von Bebauungsplänen die aktuelle Nachfrage nach Wohnraum und deren zukünftig prognostizierte Entwicklung zu erfassen und detailliert darzustellen nach - Art und Größe der Wohnung (Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus, Anzahl der Zimmer) und - Stadtteil oder Wohnlage. Begründung: "Wohnungsnot" wird als Grund herangezogen, um die Anzahl der Wohneinheiten im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" von ursprünglich 1.200 auf 2.000 anzuheben und vermehrt Wohnblocks zu planen. In dem Begriff ist jedoch die Nachfrage nach völlig unterschiedlichen Arten von Wohnungen zusammengeworfen, vom Wohnraum für Studenten bis zum Penthouse. Weiß man denn so genau, ob diese Art von Wohnungen und in dieser Stadtrandlage - so wie geplant - tatsächlich gesucht sind? Besteht nicht die Gefahr, dass man am tatsächlichen Bedarf mangels belastbarer Daten vorbeiplant und zudem eine nachhaltige Stadt- oder Stadtteilplanung einem vermuteten kurzfristigen Bedarf unterwirft? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 258 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 64 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine Nachverdichtung

28.10.2013 · Aktualisiert: 20.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2013, OA 431 entstanden aus Vorlage: OF 122/14 vom 12.10.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine Nachverdichtung Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2014 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan "Am Eschbachtal" (Bonames-Ost/B-Plan Nr. 516) auf 1.200 Wohneinheiten gemäß der im Jahr 2001 erfolgten Einigung der Gremien mit der betroffenen Bevölkerung zu belassen. Der Vorschlag anlässlich des Anhörungstermins am 11.10.2013 im Haus Nidda, die Anzahl der Wohneinheiten auf 2.000 zu erhöhen, ist daher nicht weiter zu verfolgen. Begründung: Der im Planungsansatz für den Bebauungsplan Nr. 516 unterlegte Faktor von 35 Wohneinheiten je Hektar entspricht dem Faktor für eine dörfliche Mischstruktur. Davon ausgehend, dass der Frankfurter Norden in seiner städtebaulichen Struktur dörflich geprägt ist, hätte eine Nachverdichtung Auswirkungen nicht nur für das geplante Gebiet, sondern auch auf das gesamte benachbarte Siedlungsgebiet des Frankfurter Nordens. Die dörfliche Struktur des Frankfurter Nordens darf nicht mit dem unangepassten Zuwachs von etwa 5.000 bis 6.000 Einwohnern so radikal und städtebaulich sowie unverantwortlich aufs Spiel gesetzt werden. Bonames hat es nötig und verdient, städtebaulich behutsam weiterentwickelt zu werden. Sicherheitsaspekte der Bürger müssten durch erweiterten Bedarf berücksichtigt werden (Polizei, Feuerwehr, Kapazitäten und Wegezeiten zur medizinischen Notversorgung). Die verkehrliche Belastung für den Stadtteil Bonames ist bereits ohne die Nachverdichtung mit Ausstrahlung auf die benachbarten Stadtteile im Berufsverkehr kritisch zu bewerten. Ebenso ist die Auslastung des öffentlichen Personennahverkehrs für die benachbarten Stadtteile in Richtung der weiterführenden Schulen auch heute nicht mehr hinnehmbar. Durch die vom bestehenden Bebauungsplan abweichende Nachverdichtung nimmt der Druck auf die agrarstrukturelle Entwicklungsplanung im Frankfurter Norden zu. Die Bedeutung des hiesigen ruralen Raumes als Kulturlandschaft und Produktionsstätte für die regionale Nahrungskette sollte nicht unterschätzt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die jahrelange planerische Auseinandersetzung hingewiesen, die mit der Einigung auf 1.200 Wohneinheiten für das Gebiet und einer erneuten Auslegung im Jahr 2001 endete. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 15 Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OA 431 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage OA 431 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung NPD 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 431 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 431 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 431 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 437) sowie FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 431 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 10.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 431 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4246, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 § 4687, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.06.2014 § 5251, 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 10.11.2014 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halteverbot im Bereich Reginastraße 2

28.10.2013 · Aktualisiert: 25.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2576 entstanden aus Vorlage: OF 126/14 vom 28.10.2013 Betreff: Halteverbot im Bereich Reginastraße 2 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Bereich der Einmündung Reginastraße 2 in die Straße Alt- Harheim ein Halteverbotsschild aufgestellt wird. Begründung: Durch abgestellte Fahrzeuge im Bereich der o. g. Einmündung kommt es immer wieder zu Situationen, dass Entsorgungsfahrzeuge und auch private Anlieferer diesen Bereich nicht passieren können und letztendlich, wie in der 42. Kalenderwoche wieder einmal geschehen, der Müll in diesem Bereich nicht entsorgt werden kann. Auch ein möglicher Einsatz der Feuerwehr oder von Notfallfahrzeugen würde hier behindert. Diese Situation ist nur durch entsprechende Beschilderung zu lösen, da die Kontakte zwischen den Anwohnern und den Parkenden zu keiner einsichtigen Lösung geführt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST 318 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2016, OM 4862 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 24.02.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine vorläufige schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten

14.10.2013 · Aktualisiert: 05.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 198/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ehemals Bonames-Ost vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Plan für 2000 Wohneinheiten, bisher max. 1200 WE, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschoßwohnungsbaus. Der neue Plan ermöglicht einen Zuzug von 5000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung in dem 44 Hektar großen Areal eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandener und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die Anzahl der Wohneinheiten ist bei der weiteren Planung auf maximal 1320 WE zu beschränken, dass sind 10 % mehr als bisher geplant. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2000 WE wird abgelehnt. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. Ferner wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor dem Hintergrund einer möglichen Reduzierung der Einwohnerzahl im Plangebiet die Schaffung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden entbehrlich ist. Die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße / Homburger Landstraße wird begrüßt. Ferner ist der schienengleiche beschrankte Übergang der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn das Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich realisiert wird. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park+Ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für PKW auszuweisen. Im Plangebiet sind Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für eine Polizeistation vorzuhalten. Begründung: Die Präsentation des B-Planentwurfs Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen zu der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zu Tage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1200 auf ca. 2000 Wohneinheiten wurde auch eine massivere Bebauung in Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1320 Wohneinheiten angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher-Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der "Flaschenhals" Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, so dass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit der beschrankten schienengleichen Querung und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert sind. Neben der bereits geplanten Ansiedlung eines Feuerwehrstützpunktes (Verlagerung der BF aus dem Ortskern von Nieder-Eschbach) sollen für eine eventuelle Verlegung des 15. Polizeireviers aus dem Wickenweg an die Ortsrandstraße Flächen für eine Polizeistation vorgehalten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 198/15 wird durch die Annahme der Vorlage 203/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg

27.09.2013 · Aktualisiert: 01.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2556 entstanden aus Vorlage: OF 186/15 vom 10.09.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Vorgang: ST 1336/13 Der Magistrat wird gebeten, unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 06.09.2013, ST 1336, im Vorfeld zu der am 11. Oktober 2013 im Haus Nidda vorgesehenen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg den Fraktionen im Ortsbeirat Ausfertigungen der bisherigen Planung mit Hinweissynopse der wesentlichen Änderungen als Arbeitspapier zur Verfügung zu stellen. Begründung: Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, dass den Fraktionen in den Ortsbeiräten 10, 14 und 15 bereits im Vorfeld die bisherigen Planungen als Arbeitspapier zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt umso mehr, da sich bei der Umplanung eine Nachverdichtung an Wohneinheiten ergeben könnte. Aus Sicht des Ortsbeirats muss in diesem geplanten Neubaugebiet aber weiterhin Ziel bleiben, vordringlich attraktiven Wohnraum für Bezieher mittleren Einkommens zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1336 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1709 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung Bonames

06.09.2013 · Aktualisiert: 10.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2013, OF 513/10 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2014-17 sind die Investitionsmittel in Höhe vom 3.710.000 Euro einzustellen. Begründung: Das Neubaugebiet Am Eschbachtal-Harheimer Weg (ehemals Bonames Ost) ist ohne die Ortsrandstrasse schwerlich zu erschließen. Da der Wohnungs- und Baugebietsbedarf, in Frankfurt stetig wächst und sich die Stadtteile immer mehr verdichten, ist das Baugebiet, insbesondere da bereits Planungsrecht besteht, in naher Zukunft eine Option. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 24.09.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 215 2013 Die Vorlage OF 513/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicherungspflicht für die Gebäude Reginastraße 2 und 4 in Harheim

31.05.2013 · Aktualisiert: 26.06.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2013, OF 112/14 Betreff: Sicherungspflicht für die Gebäude Reginastraße 2 und 4 in Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob die Sicherungspflicht für die etwas maroden o. g. Gebäude gegen herabfallende Gebäudeteile (Putz, Steine, Ziegel usw.) auf die öffentliche Straße und auch das Betreten der Grundstücke und Gebäude durch die Eigentümer erfüllt ist. Bei Verletzung dieser Sicherungspflicht sollte diese eingefordert werden. Begründung: Die o. g. Gebäude verfallen schon seit vielen Jahren, ohne dass von den Eigentümern eingegriffen wird. Zwischenzeitlich haben einige Bürger ihre Bedenken geäußert, dass sie einen Schaden durch herabfallende Gebäudeteile bei der Benutzung der öffentlichen Straße (Reginastraße) erleiden könnten. In diesem Zusammenhang sollte aufgrund der Situation auch der Zugang zu den Grundstücken und Gebäuden abgesichert sein, um auch für Kinder ein Schadensrisiko zu eliminieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 17.06.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 112/14 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstockung der Anzahl der Plätze der erweiterten schulischen Betreuung (ESB) an der Grundschule Harheim/Kinderzentrum In den Schafgärten

13.05.2013 · Aktualisiert: 15.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM 2169 entstanden aus Vorlage: OF 108/14 vom 28.04.2013 Betreff: Aufstockung der Anzahl der Plätze der erweiterten schulischen Betreuung (ESB) an der Grundschule Harheim/Kinderzentrum In den Schafgärten Der Magistrat wird gebeten, die Anzahl der Plätze der ESB an der Grundschule Harheim/Kinderzentrum In den Schafgärten nach der Fertigstellung des Neubaus des Kinderzentrums In den Schafgärten entsprechend de r räumlichen Gegebenheiten zu erhöhen. Begründung: Harheim hat aufgrund der beiden Baugebiete, in die hauptsächlich Familien mit Kindern ziehen, einen enormen Bedarf an Betreuungsplätzen, auch im Bereich der Schulkinderbetreuung. Die unter der Trägerschaft des Kinderzentrums In den Schafgärten vorgehaltenen Plätze an der Grundschule Harheim reichen schon lange nicht mehr aus. Nun wird für das Jahr 2014 die Fertigstellung des Neubaus des Kinderzentrums In den Schafgärten erwartet. Dieser Bau bietet die räumlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Plätze der ESB, um den entsprechenden Bedarf für die nächsten Jahre abzufedern. Nach einer entsprechenden Beurteilung der räumlichen Gegebenheiten soll die Anzahl der neuen Plätze festgelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1201 Aktenzeichen: 40 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Absage einer angedachten Bebauung der Freiflächen im Frankfurter Norden zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach

12.04.2013 · Aktualisiert: 03.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 12.04.2013, OA 366 entstanden aus Vorlage: OF 165/15 vom 12.04.2013 Betreff: Absage einer angedachten Bebauung der Freiflächen im Frankfurter Norden zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.09.2013 Die SPD-Fraktion im Römer hat im Rahmen einer Pressekonferenz über die regionalen Medien am 4. und 5. April 2013 eine Wohnbebauung der bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen, insbesondere auch innerhalb des regionalen Grünzuges und in Bereichen von bereits durchgeführten Ausgleichsflächen, zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach vorgeschlagen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die hier angedachte großflächige Wohnbebauung des Areals zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach für bis zu 8.000 Wohnungen nicht weiter zu verfolgen. Konkrete Planungen sollen hierzu nicht eingeleitet werden. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, mit Nachdruck und zeitnah die Bebauungsmöglichkeit im Frankfurter Norden durch eine zügige Planung und Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" (vormals "Bonames-Ost") mit der Schaffung von bis zu 1.380 Wohneinheiten zu realisieren. 3. Der Magistrat wird zudem gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten für eine maßvolle Arrondierung von kleinen Bauflächen am Ortsrand der vorhandenen Bebauung bestehen. Gleichfalls soll berichtet werden, welche brachliegenden und nicht mehr benötigten Gewerbe- bzw. Industrieflächen in Frankfurt am Main aus Sicht des Magistrats in allgemeine Wohngebiete umgewandelt werden könnten (z. B. die geplante Umwandlung einer ehemaligen Gewerbefläche im Ben-Gurion-Ring zur Schaffung von Wohnraum für circa 600 Menschen). Begründung: Der Ortsbeirat sieht durchaus einen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum. Dieser ist jedoch vor dem Hintergrund des Schutzes des regionalen Grünzuges, der prägenden Kulturlandschaft in Nieder-Eschbach sowie aufgrund zahlreicher Schwierigkeiten und Hemmnisse nicht im oben genannten Areal zu verwirklichen. Nieder-Eschbach wird mit der Verwirklichung des Bebauungsplanes Nr. 516 seinen Beitrag zu neuem Wohnraum leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2013, B 506 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 17.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 366 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Ablehnung) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (Ziffer 1. = Annahme, Ziffern 2. und 3. = Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage OA 366 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD gegen SPD (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und NPD gegen SPD (= Ablehnung) sowie Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 366 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 3251, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 § 3749, 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 30.09.2013 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lückenschluss des Radwegs zwischen Nieder-Erlenbach und Bonames

08.04.2013 · Aktualisiert: 19.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.04.2013, OM 2097 entstanden aus Vorlage: OF 130/13 vom 03.03.2013 OS 16/14 vom 25.03.2013 Betreff: Lückenschluss des Radwegs zwischen Nieder-Erlenbach und Bonames Vorgang: ST 780/12 Der Magistrat wird gebeten, für den Lückenschluss der Radwegverbindung zwischen Nieder-Erlenbach und Bonames (im Bereich Harheim-Maßbornstraße und Harheim-Korffstraße) 1. die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens auf der Fahrbahn möglichst zeitnah zu prüfen und 2. im Falle eines positiven Ergebnisses für eine zügige Umsetzung zu sorgen; entsprechend des Fahrradschutzstreifens auf der Alten Brücke über den Main, Frankfurt Innenstadt. Begründung: Der Magistrat hatte in seiner Stellungnahme vom 21.05.2012, ST 780, darauf hingewiesen, dass ein Radwege-Lückenschluss kurzfristig in dem betroffenen Streckenabschnitt nicht möglich sei, da das Brückenbauwerk über den Eschbach die hierfür erforderliche Querschnittsbreite nicht aufweisen würde. Der Ortsbeirat ist jedoch der Ansicht, dass die Breite für die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens ausreichend ist und verweist hierfür auf die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens auf der Alten Brücke in der Frankfurter Innenstadt. Die Verbindung von Nieder-Erlenbach über Harheim zur U-Bahn-Station Kalbach (Erlenbacher Stadtweg, K8129) ist eine von nur zwei möglichen Radwegeanbindungen an das Frankfurter U-Bahn-Netz. Bis heute gibt es weder zur Kalbacher noch zur Nieder-Eschbacher U-Bahn-Station einen durchgehenden Radweg von Nieder-Erlenbach aus. Im Sinne der Umsetzung einer neuen Mobilitätsstruktur und der Stärkung des Fuß- und Radverkehrs ist es überfällig, dass die Nieder-Erlenbacher Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, mit dem Fahrrad über eine sichere Radwegeverbindung nahtlos an das Frankfurter U-Bahn-Netz angeschlossen zu werden. Umgekehrt schafft ein solcher Radweg eine bessere Erreichbarkeit der nördlichen Naherholungsgebiete für die Stadtbewohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 780 Antrag vom 03.03.2013, OF 130/13 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2013, ST 853 Aktenzeichen: 66 2

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