Vorgezogenes Verkehrsgutachten für das Baugebiet Bonames-Ost
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM
2802 entstanden aus
Vorlage: OF 563/10 vom
07.01.2014 Betreff: Vorgezogenes Verkehrsgutachten für das Baugebiet
Bonames-Ost Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen,
dass vor der weiteren Verfolgung der Aufstellung eines Bebauungsplans für die
Wohnbebauung in Bonames-Ost, Planungsbezeichnung "Am Eschbachtal", ein
vorgezogenes Verkehrsgutachten von einer unabhängigen Stelle erarbeitet und
vorgelegt wird, das sich mit den Auswirkungen des Baugebiets sowohl auf den
Individualverkehr als auch auf den ÖPNV befasst sowie die Grundbelastung durch
überörtlichen Verkehr, der um das Gebiet herumgeleitet werden muss, ermittelt.
Das Gutachten soll zwei Annahmen als Grundlage berücksichtigen, sowohl die
bisher diskutierte Variante mit bis zu 1.350 Wohnungen als auch vergleichsweise die vom Magistrat kürzlich ins
Spiel gebrachte und vom Ortsbeirat abgelehnte Variante von bis zu
2.000 Wohnungen, um die jeweiligen Auswirkungen abschätzen zu können und
zu klären, ob letztere Variante die verkehrliche Infrastruktur nicht ohnehin
überfordert. Begründung: Entgegen den Ergebnissen früherer Diskussionen, die
unter Abwägung der zu berücksichtigenden Belange für das Gebiet zu einer
maximalen Zahl von circa 1.350 Wohneinheiten geführt hatten, beabsichtigt
der Magistrat jetzt, bis zu 2.000 Wohnungen zu bauen. Für die
Abwägungsentscheidungen im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans stellt
sich die drängende Frage, welche verkehrlichen Auswirkungen eine Bebauung
dieses Gebiets hat und welches Grundaufkommen an überregionalem Verkehr zu
berücksichtigen ist. Dies ist für die Ausgestaltung der Umgehung von Bonames
von erheblichem Belang, insbesondere für die Querung der U-Bahn-Linie nach
Nieder-Eschbach/Bad Homburg durch eine entsprechende Straße sowie dafür, ob der
öffentliche Nahverkehr in diesem Bereich für weitere Einwohner überhaupt
aufnahmefähig ist. Dabei sollte zum Vergleich auch die vom Magistrat bevorzugte
Variante mit 2.000 Wohneinheiten in eine Berechnung einbezogen werden, um
zu klären, ob eine solche die verkehrliche Infrastruktur nicht ohnehin
überfordern würde. Bisher liegen nur vage Annahmen bezüglich eines möglichen
künftigen Verkehrsaufkommens vor, die auf veralteten Zahlen beruhen, wie sich
aus der öffentlichen Informationsveranstaltung vom vergangenen Oktober
ergab. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 07.04.2014, ST 477