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Vorgezogenes Verkehrsgutachten für das Baugebiet Bonames-Ost

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2802 entstanden aus Vorlage: OF 563/10 vom 07.01.2014 Betreff: Vorgezogenes Verkehrsgutachten für das Baugebiet Bonames-Ost Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass vor der weiteren Verfolgung der Aufstellung eines Bebauungsplans für die Wohnbebauung in Bonames-Ost, Planungsbezeichnung "Am Eschbachtal", ein vorgezogenes Verkehrsgutachten von einer unabhängigen Stelle erarbeitet und vorgelegt wird, das sich mit den Auswirkungen des Baugebiets sowohl auf den Individualverkehr als auch auf den ÖPNV befasst sowie die Grundbelastung durch überörtlichen Verkehr, der um das Gebiet herumgeleitet werden muss, ermittelt. Das Gutachten soll zwei Annahmen als Grundlage berücksichtigen, sowohl die bisher diskutierte Variante mit bis zu 1.350 Wohnungen als auch vergleichsweise die vom Magistrat kürzlich ins Spiel gebrachte und vom Ortsbeirat abgelehnte Variante von bis zu 2.000 Wohnungen, um die jeweiligen Auswirkungen abschätzen zu können und zu klären, ob letztere Variante die verkehrliche Infrastruktur nicht ohnehin überfordert. Begründung: Entgegen den Ergebnissen früherer Diskussionen, die unter Abwägung der zu berücksichtigenden Belange für das Gebiet zu einer maximalen Zahl von circa 1.350 Wohneinheiten geführt hatten, beabsichtigt der Magistrat jetzt, bis zu 2.000 Wohnungen zu bauen. Für die Abwägungsentscheidungen im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans stellt sich die drängende Frage, welche verkehrlichen Auswirkungen eine Bebauung dieses Gebiets hat und welches Grundaufkommen an überregionalem Verkehr zu berücksichtigen ist. Dies ist für die Ausgestaltung der Umgehung von Bonames von erheblichem Belang, insbesondere für die Querung der U-Bahn-Linie nach Nieder-Eschbach/Bad Homburg durch eine entsprechende Straße sowie dafür, ob der öffentliche Nahverkehr in diesem Bereich für weitere Einwohner überhaupt aufnahmefähig ist. Dabei sollte zum Vergleich auch die vom Magistrat bevorzugte Variante mit 2.000 Wohneinheiten in eine Berechnung einbezogen werden, um zu klären, ob eine solche die verkehrliche Infrastruktur nicht ohnehin überfordern würde. Bisher liegen nur vage Annahmen bezüglich eines möglichen künftigen Verkehrsaufkommens vor, die auf veralteten Zahlen beruhen, wie sich aus der öffentlichen Informationsveranstaltung vom vergangenen Oktober ergab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 477