Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 687 Abpollerung zwischen Im Niederfeld/Haintalstraße beziehungsweise Im Niederfeld/Am Auweg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.12.2015, OM
4813 entstanden aus Vorlage:
OF 225/14 vom
07.12.2015 Betreff: Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 687
Abpollerung zwischen Im Niederfeld/Haintalstraße beziehungsweise Im
Niederfeld/Am Auweg Der Magistrat wird gebeten, den oben genannten
Bebauungsplan derzeit insofern nicht umzusetzen, sodass vorläufig keine
Abpollerung zwischen der Straße Im Niederfeld und der alten Harheimer Bebauung
vorgenommen wird, um das gewünschte Zusammenwachsen im Stadtteil nicht zu
behindern. Die seinerzeit geplante Abpollerung
erscheint nach heutiger Betrachtung nicht zweckmäßig, da dadurch zwar der
Verkehr von einzelnen Bewohnern im südlichen Teil abgehalten wird, andere
Bewohner Harheims aber mit zusätzlichem Verkehr belastet werden. Vor allem wird
dann der Verkehr zum Ortsmittelpunkt ausschließlich über
die Straße Hermannspforte abgewickelt, die zum einen sehr eng und darüber
hinaus zum Teil eine Spielstraße ist. Eine Arrondierung eines Stadtteils durch ein
Neubaugebiet sollte darüber hinaus auch zu einem Zusammenwachsen eines
Stadtteils führen. Eine Abpollerung und damit Abgrenzung ist kein gutes Signal
für ein nachbarschaftliches Miteinander der Neubürgerinnen und Neubürger mit
den schon länger in Harheim Lebenden. Des Weiteren wird sich durch die geplante Umwandlung
des nahen Gewerbegebietes in ein Wohngebiet das derzeitige Verkehrsaufkommen
stark reduzieren, was die allgemeine Verkehrssituation im ganzen Südwesten von
Harheim verbessert. In jedem Fall sollte der Fortgang der Verkehrssituation
abgewartet und weiter evaluiert werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.03.2016, ST 439
Aktenzeichen: 61 00