Sicherungspflicht für die Gebäude Reginastraße 2 und 4 in Harheim
Begründung
Reginastraße 2 und 4 in Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob die Sicherungspflicht für die etwas maroden o. g. Gebäude gegen herabfallende Gebäudeteile (Putz, Steine, Ziegel usw.) auf die öffentliche Straße und auch das Betreten der Grundstücke und Gebäude durch die Eigentümer erfüllt ist. Bei Verletzung dieser Sicherungspflicht sollte diese eingefordert werden. Begründung: Die o. g. Gebäude verfallen schon seit vielen Jahren, ohne dass von den Eigentümern eingegriffen wird. Zwischenzeitlich haben einige Bürger ihre Bedenken geäußert, dass sie einen Schaden durch herabfallende Gebäudeteile bei der Benutzung der öffentlichen Straße (Reginastraße) erleiden könnten. In diesem Zusammenhang sollte aufgrund der Situation auch der Zugang zu den Grundstücken und Gebäuden abgesichert sein, um auch für Kinder ein Schadensrisiko zu eliminieren.