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Meine Nachbarschaft: Zur Kalbacher Höhe

Vorlage

Idee

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und dadurch werden alle gefundenen
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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eine „unendliche Geschichte“ - Fußgängerquerung Marie-Curie-Straße

22.10.2020 · Aktualisiert: 25.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2020, OM 6718 entstanden aus Vorlage: OF 588/8 vom 05.10.2020 Betreff: Eine "unendliche Geschichte" - Fußgängerquerung Marie-Curie-Straße Der Magistrat wird gebeten, das "Projekt" Fußgängerquerung Marie-Curie-Straße umgehend zum Abschluss zu bringen - vor allen Dingen auch vor dem Hintergrund, dass die entsprechende Radwegbeschilderung Richtung Oberursel/Bad Homburg schon lange erfolgt ist und die Radfahrer am Neumühlenweg auf eine Umleitung geschickt werden müssen. Begründung: Wie bekannt ist, gibt es seit dem Jahr 2011 immer wieder die Zusage für die oben genannten Querung. Zuletzt wurde die Inbetriebnahme nach einem Schreiben des Verkehrsdezernats "zum Ende der ersten Jahreshälfte 2020" vorgesehen. Mittlerweile ist es Oktober und es hat sich leider immer noch nichts getan. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 490 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung/Versetzung Verkehrsschild „Ende Tempo-30-Zone“ an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen

28.08.2020 · Aktualisiert: 15.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6446 entstanden aus Vorlage: OF 609/12 vom 08.08.2020 Betreff: Entfernung/Versetzung Verkehrsschild "Ende Tempo-30-Zone" an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsschilder "Ende Tempo-30-Zone" an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen zu entfernen oder an die Kreuzung Zur Kalbacher Höhe/Marie-Curie-Straße zu versetzen. Begründung: Die Verkehrsschilder führen dazu, dass viele Autofahrer mit Blick auf das Ende der Tempo-30-Zone schon im Vorfeld ab dem Kreisel Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee ihr Tempo deutlich erhöhen, um z. B. noch die Grünphase an der Ampel Zur Kalbacher Höhe/Marie-Curie-Straße zu erreichen. Die oftmals starke Beschleunigung und die hohe Geschwindigkeit gefährden Fußgänger, die z. B. die Straße Zur Kalbacher Höhe aus Richtung Am Bonifatiusbrunnen und umgekehrt in Höhe des Lidl-Parkplatzes überqueren wollen, und machen die Ein- und Ausfahrt zum Lidl-Parkplatz oftmals zu einem Wagnis. Durch die Entfernung bzw. Versetzung der Schilder würde deutlicher festgelegt, dass die Tempo-30-Zone erst an der Kreuzung Zur Kalbacher Höhe/Marie-Curie-Straße endet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2004 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30

28.08.2020 · Aktualisiert: 31.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6457 entstanden aus Vorlage: OF 608/12 vom 12.08.2020 Betreff: Tempo 30 Der Magistrat wird gebeten, in der Altenhöferallee zwischen den beiden Kreiseln an der Riedbergallee und der Friedrich-Dessauer-Straße eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 einzurichten. Begründung: Auf diesem Streckenabschnitt kommt es immer wieder zu teils waghalsigen Manövern auf der Straße. Oftmals überqueren hier auch ältere und gehbehinderte Bewohnerinnen und Bewohner aus den angrenzenden Senioren- und Pflegeheimen die Straße und werden durch schnell fahrende Fahrzeuge gefährdet. Da Tempo 30 auf dem ganzen Riedberg nicht möglich scheint, wird eine Temporeduktion an dieser Stelle vorgeschlagen, um die Situation für alle Beteiligten zumindest an dieser Stelle zu entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2005 Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 586 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Taktile Bodenleitsysteme für Blinde und Sehbehinderte auf dem Riedberg

28.08.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6452 entstanden aus Vorlage: OF 585/12 vom 05.06.2020 Betreff: Taktile Bodenleitsysteme für Blinde und Sehbehinderte auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum im Bereich der nachstehenden Kreuzungen bzw. Einmündungen im Quartier "Mitte" des Riedbergs keine bzw. nicht an allen Übergängen sog. taktile Bodenleitsysteme für Blinde und Sehbehinderte vorhanden sind sowie - sofern für das Fehlen der Markierungen keine Sachgründe bestehen - entsprechende taktile Markierungen anzubringen: 1. Einmündung Robert-Koch-Allee in Riedbergallee; 2. Kreuzung Robert-Koch-Allee/Hans-Bethe-Straße (hier fehlt die entsprechende Markierung an einer von vier Ecken); 3. Einmündung Joseph-von-Fraunhofer-Straße in Robert-Koch-Allee (hier fehlt die Markierung auf einer der beiden Seiten); 4. Ecke Friedrich-Dessauer-Straße/Robert-Koch-Allee; 5. Übergang über die Otto-Schott-Straße am Ende der Joseph-von-Fraunhofer-Straße; 6. Übergang über die Ernst-Abbe-Straße am Ende der Otto-Schott-Straße. Begründung: Taktile Markierungen bzw. Bodenleitsysteme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, sich insbesondere im öffentlichen Raum und an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel sicherer und leichter zu bewegen. Entsprechende Markierungen sind in weiteren Bereichen des Riedbergs vorhanden. An den oben genannten Stellen fehlen diese, ohne dass ohne Weiteres ersichtlich wäre, warum diese dort fehlen. Daher wird der Magistrat um entsprechende Prüfung und Berichterstattung bzw. um Ergänzung der entsprechenden Markierungen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 304 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

An der Sandelmühle - Raser ausbremsen

20.08.2020 · Aktualisiert: 11.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2020, OM 6369 entstanden aus Vorlage: OF 563/8 vom 05.08.2020 Betreff: An der Sandelmühle - Raser ausbremsen Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen die Straße An der Sandelmühle, beginnend an dem Bahnübergang Sandelmühle bis zum Alexander-Riese-Weg, mit Piktogrammen zu versehen, die auf die 30- km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung hinweisen. Begründung: Nach mehreren Beinaheunfällen zwischen Fußgängern, Fahrradfahrern und den viel zu schnell fahrenden Pkws und aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Pkws diese Straße als Abkürzung in Richtung Eschersheim nutzen, braucht es ein visuelles Zeichen analog zur Olof-Palme-Straße. Die Verkehrsschilder zur Geschwindigkeitsbegrenzung an beiden Enden des Straßenzuges reichen hier nicht aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 1998 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Information über das Bauprojekt „Berghöfe“ (südlich Konrad-Zuse-Straße)

14.08.2020 · Aktualisiert: 07.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2020, OF 603/12 Betreff: Information über das Bauprojekt "Berghöfe" (südlich Konrad-Zuse-Straße) Im Zuge des Investorenauswahlverfahrens (Dezember 2014), an dem auch Vertreter des Ortsbeirats 12 als nicht stimmberechtigte Sachverständige beteiligt waren, war immer davon die Rede, dass das Quartier überwiegend mit Eigentumswohnungen bebaut werden sollte. Entsprechend sah auch das den Zuschlag erhaltende Angebot der Deutsche Wohnwerte Heidelberg (Nr. 14) den Bau von 215 Eigentumswohnungen und 107 Mietwohnungen vor. Wie nun kürzlich auf Anfrage von der Deutsche Wohnwerte zu erfahren war, werden nun ausschließlich Mietwohnungen erstellt. Bauträger sei die Frankfurter Wohnwerte GmbH mit Sitz in Heidelberg. Während der Baustart des Projektes natürlich sehr zu begrüßen ist, wäre es wünschenswert, wenn auch der Ortsbeirat über wesentliche Änderungen in der geplanten Bebauung des Ortsbezirkes informiert wird. Nur so kann er auch eine informative Mittlerrolle zwischen dem Magistrat und den Anwohnerinnen und Anwohnern wahrnehmen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, über die wesentlichen Änderungen bei diesem Projekt zu berichten und die nachfolgenden Fragen zu beantworten. Hierzu ergeben sich folgende Fragen: 1. Wer hat wann entschieden, dass nun ausschließlich Mietwohnungen erstellt werden? Warum wurde die Öffentlichkeit darüber nicht informiert? 2. Wurde die Anzahl der Wohnungen durch verdichtete Bebauung und/oder eine höhere Geschosszahl gegenüber der ursprünglichen Planung erhöht? 3. Welche Kategorien von Mietwohnungen werden erstellt? Welche Anteile entfallen auf die einzelnen Kategorien: Freifinanziert, Förderweg 1, Förderweg 2, Mittelstandsprogramm, Frankfurt Fairmieten u.a.? 4. Ist die Stadt Frankfurt am Main direkt oder indirekt (z.B. über die ABG) an der Frankfurter Wohnwerte GmbH beteiligt oder hat sie direkt oder indirekt Kredite oder Zuschüsse (z.B. wegen der Nutzungsänderung) an die Frankfurter Wohnwerte gegeben? 5. Wann ist mit der Gesamtfertigstellung zu rechnen? Begründung: Gegenüber der ursprünglichen Planung wurde die aktuelle Planung wesentlich geändert. Das nun ausschließliche Angebot von Mietwohnungen bedeutet für Kaufinteressenten, die lange auf dieses Bauprojekt gewartet haben, eine herbe Enttäuschung. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Frankfurt am Main die den Ortsbeirat und die Öffentlichkeit nicht unverzüglich über diese wesentliche Planungsänderung informiert hat. Der Magistrat sollte das nun nachholen und die vorstehenden Fragen umgehend erschöpfend beantworten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1746 2020 Die Vorlage OF 603/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlegung der Poller in der Straße Kreuzerhohl vom Riedberg Richtung Niederursel

19.06.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6220 entstanden aus Vorlage: OF 588/12 vom 19.06.2020 Betreff: Verlegung der Poller in der Straße Kreuzerhohl vom Riedberg Richtung Niederursel Im Januar 2020 hat das Grünflächenamt die Planung für die neue Kleingartenanlage an der Kreuzerhohl im Rahmen der Bürgerfragestunde vorgestellt. Insgesamt wurde die Planung als gelungen von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern sowie den Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates 12 bezeichnet. Lediglich die Verkehrsanbindung für Kraftfahrzeuge, die nach dem aktuellen Stand ausschließlich über Niederursel durch die Kreuzerhohl erfolgen soll, wurde kritisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Poller, die sich aktuell am Ende der Max-von-Laue-Straße befinden, so zu versetzen, dass die Anbindung der neuen Kleingartenanlage einschließlich der Nutzung der vorgesehenen Parkplätze ausschließlich über die Max-von-Laue-Straße vom Campus Riedberg möglich ist; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Verlängerung der Max-von-Laue-Straße zur Riedbergallee einen Wendehammer in Absprache mit dem Straßenverkehrsamt erhalten soll; 3. nach Fertigstellung der Planung diese in den Ortsbeiräten 8 und 12 vorzustellen. Begründung: 1. Um einen permanenten Kraftfahrzeugverkehr vom Riedberg durch ganz Niederursel über die Straße Kreuzerhohl zu den Kleingärten zu vermeiden, sind die vorhandenen Poller um wenige Meter Richtung Niederursel zu versetzen. Nach heutigem Stand sind zukünftige Pächterinnen und Pächter der neuen Anlage fast ausschließlich auf dem Riedberg wohnhaft. 2. Da zahlreiche Kinder zur Kita Kairos mit dem Auto gebracht werden, dient es allen voran den Kindern, die bauliche Situation zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1793 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo 30 in der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee - aber nur in eine Richtung. Ist das gewollt?

05.06.2020 · Aktualisiert: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2020, OF 583/12 Betreff: Tempo 30 in der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee - aber nur in eine Richtung. Ist das gewollt? Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die an der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee in Richtung Riedbergallee kurz vor dem Bereich der IGS Kalbach-Riedberg angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 nach der IGS Kalbach-Riedberg nicht wieder aufgehoben bzw. nicht nur für eine bestimmte Strecke angeordnet wird (wie etwa im Bereich der Marie-Curie-Schule), während in der Gegenrichtung (Richtung Graf-von-Stauffenberg-Allee ) die entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung erst kurz vor der IGS angeordnet wird. Begründung: Aus Sicht der Verkehrsteilnehmer kann die Tatsache, dass die entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung in der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee nach der Beschilderung in einer Fahrtrichtung nur im Bereich der IGS Kalbach-Riedberg, in der anderen Fahrtrichtung jedoch scheinbar für die gesamte Straße bis hin zur Riedbergallee angeordnet scheint, zu Missverständnissen führen. Der Magistrat wird daher gebeten, den Sachverhalt zu prüfen und ggf. die Beschilderung so anzupassen, dass in beide Fahrrichtungen die identischen Regelungen gelten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 583/12 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerfreundliche Ampelschaltung für den Kreuzungsbereich MarieCurieStraße/Altenhöferallee/Lurgiallee

28.05.2020 · Aktualisiert: 26.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6081 entstanden aus Vorlage: OF 534/8 vom 29.02.2020 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltung für den Kreuzungsbereich Marie-Curie-Straße/Altenhöferallee/Lurgiallee Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Lurgiallee/Marie-Curie-Straße/Altenhöferallee fußgängerfreundlicher zu gestalten. Begründung: Wenn man von der Lurgiallee Richtung Altenhöferallee läuft, um die Marie-Curie-Straße zu überqueren, muss man als Fußgänger sehr lange warten. Das gilt ebenfalls für die Gegenrichtung. Es ist nicht möglich, die Straße bis zur Mitte zu überqueren, da die Fußgängerampel erst Grün wird, wenn der Autoverkehr in beide Richtungen auf der Marie-Curie-Straße Rot hat. Das Überqueren lediglich bis zur Mitte ist von der Ampelschaltung nicht vorgesehen. Da dies ein Schulweg zum Gymnasium Riedberg ist und sich im Umkreis einige Bürogebäude befinden und derzeit an einem Studentenwohnheim gebaut wird, ist dort besonders zu den Stoßzeiten sehr viel Verkehr, sowohl Fahrzeuge als auch Fußgänger. Zur Entzerrung und zum besseren Fließen des Fußgängerverkehrs wird deshalb um eine für Fußgänger freundliche Ampelschaltung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1414 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit südlicher Teil Zur Kalbacher Höhe

13.03.2020 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5938 entstanden aus Vorlage: OF 547/12 vom 29.02.2020 Betreff: Verkehrssicherheit südlicher Teil Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit im südlichen Teil der Straße Zur Kalbacher Höhe, insbesondere im Teilabschnitt zwischen dem Kreisel Renoirallee/Zur Kalbacher Höhe und der Kreuzung Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe, entschieden zu erhöhen. Dies kann z. B. durch verstärkte Kontrollen, eine fest installierte Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung oder regelmäßigen Einsatz von mobilen Anlagen erfolgen. Über potenziell erfolgte Geschwindigkeitsmessungen ist dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Schon mehrfach machten Anwohner darauf aufmerksam, dass im südlichen Teil der Straße Zur Kalbacher Höhe die zulässigen Geschwindigkeiten teils stark überschritten werden. So kam es zu mehreren Beinah-Unfällen, teils auch mit Kindern. Insbesondere zu Stoßzeiten versuchen Autofahrer oft noch die Ampel zu "erwischen" und beschleunigen stark. Aus persönlichen Gesprächen ist bekannt, dass in diesem Bereich auch schon Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt wurden. Der Ortsbeirat bittet, über diese zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 965 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auf dem Riedberg

13.03.2020 · Aktualisiert: 31.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 entstanden aus Vorlage: OF 539/12 vom 30.01.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und wenn ja, in welchen Bereichen auf den inneren Erschließungsstraßen des Riedbergs, der Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Ergebnisse der Prüfungen in einer Sitzung des Ortsbeirates öffentlich vorzustellen, um im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern die Einführung etwaiger zusätzlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen zu erörtern. Begründung: Das Baugebiet Riedberg ist mit vier Straßenanbindungen an das überörtliche Straßennetz angebunden und bietet keine Anreize für die Durchfahrung, sofern das Fahrziel nicht im Wohngebiet selbst liegt. Bereits jetzt ist die Straße Zur Kalbacher Höhe auf Tempo 30 begrenzt, ebenso ein Teilbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee. Um den Fahrzeugverkehr ruhiger und disziplinierter zu gestalten, dem Radverkehr einen sicheren Verkehrsraum zu bieten und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den zahlreichen Kindern, und Querungen der Fahrbahn zu erleichtern, sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Damit würde auch die Lärmbelastung der dicht bebauten inneren Erschließungsstraßen, insbesondere in den Nachtstunden, deutlich gemildert. Die auf dem Riedberg verkehrenden Buslinien werden durch eine Tempo-30-Regelung nicht behindert, da diese Buslinien bereits heute durch Fahrbahnverengungen und zahlreiche Haltestellen Tempo 30 in der Regel nicht überschreiten können. Die vor Jahren für Kalbach eingerichtete Tempo-30-Zone hat sich trotz anfänglicher Bedenken überaus positiv entwickelt. Die gesamte Verkehrssituation in Kalbach hat sich entspannt, sodass Tempo 30 inzwischen von allen Anwohnern befürwortet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7064 Antrag vom 26.04.2021, OF 8/12 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Reparatur der Spielgeräte im Bonifatiuspark

01.03.2020 · Aktualisiert: 18.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2020, OF 540/12 Betreff: Reparatur der Spielgeräte im Bonifatiuspark Der Magistrat wird beauftragt, die defekten und derzeit gesperrten Spielgeräte im Bonifatiuspark zu reparieren, damit diese wieder nutzbar sind. Die Reparaturkosten der Spielgeräte von voraussichtlich ca. 12.000,00 Euro werden vom Grünflächenamt, dem Stadtschulamt und dem Ortsbeirat zu je 1/3 übernommen, das Grünflächenamt übernimmt zusätzlich die Logistik. Der Ortsbeirat finanziert diese Maßnahme aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von 4.000,00 Euro. Begründung: Die öffentlichen Spielgeräte sollen künftig auch von der Grundschule Riedberg genutzt werden können, die aus Kapazitätsgründen seit einiger Zeit oberhalb des Parks in zusätzlichen Pavillons auf dem Alten Gerichtsplatz untergebracht ist. Es handelt sich um eine Instandsetzungsmaßnahme von öffentlichen Spielgeräten (vgl. § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziff. 3 GOOBR) und ist somit aus dem Ortsbeiratsbudget finanzierbar. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 405 2020 Die Vorlage OF 540/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule (ESF) nutzen Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208

23.01.2020 · Aktualisiert: 18.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2020, OA 525 entstanden aus Vorlage: OF 513/8 vom 07.01.2020 Betreff: Das Lurgi-Gelände für einen Neubau der Europäischen Schule (ESF) nutzen Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208 Vorgang: M 263/17 Bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der ESF in der Ortsbeiratssitzung vom Dezember wurde Stadtrat Schneider auch auf das schon vor längerer Zeit für die Schule angedachte Lurgi-Gelände angesprochen. Das Grundstück wurde aber von einem Investor für 100 Millionen Euro gekauft und dies wird als zu teuer für die Stadt eingestuft. Vor dem Hintergrund der Vorlage M 208 - Vorkaufssatzung Nr. 7 - Nördlich Lurgiallee -, mit der Erwerbsmöglichkeit durch die Stadt und dem Verweis in der Magistratsvorlage auf den Bebauungsplan Nr. 922, in dem auch eine weiterführende Schule möglich ist, soll dieses Gelände unbedingt wieder für einen Standort der Europäischen Schule ins Auge gefasst werden. Es stellt sich außerdem die Frage, ob zurzeit alle zur Verfügung stehenden Mittel vonseiten des Baudezernats ausgeschöpft werden. Dieses vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob entsprechend des Vortrags des Magistrats vom 06.12.2019, M 208, das Lurgi-Gelände erworben und aufgrund des Bebauungsplans Nr. 922 unter anderem als Standort für die Europäische Schule ausgewiesen werden kann . Begründung: Das Grundstück Lurgiallee 5 wird im Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 263, unter Punkt Zu I. mit einer Größe von ca. 8,5 Hektar angegeben. Mit dieser Grundstückgröße kann der Flächenbedarf der Europäischen Schule mit rund 47.000 Quadratmetern in jedem Fall erfüllt werden. Bei der Versteigerung des Grundstücks wurde ein Preis von 102 Millionen Euro angegeben. Bei der Vorstellung der Machbarkeitsstudie von Herrn Stadtrat Schneider in der Ortsbeiratssitzung am 04.12.2019 wurde von ihm der Wert von 100 Millionen Euro genannt. Bei der oben genannten Grundstücksgröße ergibt sich ein Quadratmeterpreis von rund 1.200 Euro. Somit beträgt der anteilige Kaufpreis rund 56 Millionen Euro. Ferner ist zu berücksichtigen, dass bei dem genannten Quadratmeterpreis sicherlich nur eine hochpreisige Wohnbebauung möglich ist. Die Chance auf eine zusammenhängende Fläche für den besonderen Bedarf für einen neuen Standort der Europäischen Schule sollte in jedem Fall genutzt werden. Der Betrag für den Grundstückserwerb verringert sich auch noch durch das dann wieder frei gewordene Grundstück und die bestehenden Gebäude am jetzigen Standort der Europäischen Schule. Ein weiterer Vorteil des Standortes Lurgiallee 5 liegt darin, dass der umfangreiche Bring- und Holverkehr durch die nahe U-Bahn-Station "Riedwiese" gemindert werden kann. Der übrige Bring- und Holverkehr (Individualverkehr) lässt sich leichter über die vierspurige Marie-Curie-Straße und dem nahen Autobahnanschluss abwickeln, zumal mit der nahen Autobahn A 661 eine direkte Verbindung zum Hauptstandort der EZB gegeben ist. Bei einem Gespräch mit einem Schulleiter der Europäischen Schule wurde von diesem ausgeführt, dass ein größerer Teil der Schülerinnen und Schüler im Bereich Riedberg wohnhaft ist. Somit kann durch den neuen wohnortnahen Standort die Schule auch zu Fuß oder mit dem Rad erreicht werden. Der für die Eltern aufwendige und für die Anwohner belastende Hol- und Bringverkehr im Bereich der Nordweststadt (insbesondere auf dem Praunheimer Weg) würde sich deutlich vermindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 263 Vortrag des Magistrats vom 06.12.2019, M 208 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1011 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 525 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 208 = Annahme, OA 525 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 525 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 73 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 5200, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer rund um das Riedbergzentrum wiederherstellen

17.01.2020 · Aktualisiert: 20.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5645 entstanden aus Vorlage: OF 532/12 vom 06.01.2020 Betreff: Fahrradständer rund um das Riedbergzentrum wiederherstellen Vorgang: OM 5508/19 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, dem Eigentümer des Riedbergzentrums anzubieten, die bisher verbauten Fahrradständer gegen Kostenübernahme durch den Eigentümer gegen städtische Ständer auszutauschen (Markierung B, C und D im Bild) und idealerweise die Zahl der Ständer noch zu erhöhen, insbesondere am Südeingang (B). Dieses Angebot ist möglicherweise auch sinnvoll für die Fahrradständer vor den Gebäuden Riedbergallee 15 und 17 (siehe OM 5508, Markierung E und F). Quelle des Luftbilds: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2019, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Begründung: Die rund um das Riedbergzentrum installierten Fahrradständer haben sich als konstruktiv mangelhaft erwiesen, da in dem roten bzw. schwarzen Schaumstoff sich Nässe festsetzt und die Ständer direkt am Boden durch Rost abbrechen. Hierdurch schrumpft die Zahl der Ständer immer weiter, teilweise bleiben Stolperstellen zurück. Ein für die Stadt kostenneutrales Angebot zum Austausch kann für den Eigentümer das Problem nachhaltig lösen. Zusätzliche Ständer am Südeingang würden dem an dieser Stelle besonders großen Bedarf helfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5508 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 793 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kalbach-Riedberg an einen Radschnellweg Frankfurt anbinden

17.01.2020 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5641 entstanden aus Vorlage: OF 528/12 vom 06.01.2020 Betreff: Kalbach-Riedberg an einen Radschnellweg Frankfurt anbinden Vorgang: NR 1010/19 FRANKFURTER Der Magistrat wird gebeten, bei der Etablierung eines Radschnellwegs für Frankfurt gemäß der Vorlage NR 1010 auch entsprechende Anbindungen für Kalbach und Riedberg einzurichten. Hierfür bieten sich unter anderem die folgenden Achsen an: a) Kalbach - (Alter Flugplatz oder Bonames) - Homburger Landstraße - Frankfurter Berg b) Kalbach - Alter Flugplatz - Niddauferweg - Freibad Eschersheim c) Riedberg - Mertonviertel - Niddabrücke Alt-Eschersheim d) Uni Campus Riedberg - Querung Marie-Curie-Straße/Neumühlenweg - Heddernheim Begründung: Die Vorlage NR 1010 enthält eine grobe Skizze von möglichen Verbindungen, in denen Kalbach-Riedberg bislang nicht explizit angebunden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.10.2019, NR 1010 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 792 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo 30 auf der Altenhöferallee zwischen Riedbergallee und Friedrich-Dessauer-Straße

05.01.2020 · Aktualisiert: 17.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 526/12 Betreff: Tempo 30 auf der Altenhöferallee zwischen Riedbergallee und Friedrich-Dessauer-Straße Im Dezember ereignete sich bedauerlicherweise ein Verkehrsunfall in Höhe des Riedbergzentrums. Es ist unbestritten, dass die Verkehrssituation in diesem Streckenabschnitt unübersichtlich und gefährlich ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Riedbergallee in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln. Begründung: Durch die Nähe zum Gymnasium sind viele junge Fahrradfahrer*innen auf diesen Abschnitt der Straße unterwegs. Ältere Menschen aus den Senioren- und Pflegeheimen überqueren die Altenhöferallee in diesem Bereich, da der Umweg zu den Zebrastreifen sehr weit ist. Auf Grund der Geschäfte und Bäckereien auf beiden Straßenseiten sind ständig Autos in Doppelreihen geparkt, die eine unübersichtliche Situation verursachen. Andere Autofahrer*innen fahren dabei aber noch die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.01.2020, OF 537/12 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.01.2020, OF 537/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 526/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 14.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 526/12 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 537/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altglascontainer südlicher Riedberg

29.11.2019 · Aktualisiert: 08.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5511 entstanden aus Vorlage: OF 502/12 vom 15.11.2019 Betreff: Altglascontainer südlicher Riedberg Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des südlichen Riedbergs Altglascontainer aufzustellen. Diese sind in der Nähe und in gleicher Anzahl wie die wegfallenden Container am Cézanneweg zu positionieren. Dabei sollten die Container unterirdisch angelegt werden. Als mögliche Standorte sollten die südwestliche Ecke Konrad-Zuse-Straße/Topgraphischer Weg und die nördliche Ecke Renoirallee/Zur Kalbacher Höhe geprüft werden. Begründung: Aufgrund der Baumaßnahme am Cézanneweg fallen dort zumindest temporär Altglascontainer weg. Um lange Wege für die Bewohner des Quartiers zu vermeiden, sind diese in der Nähe zu ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 416 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spender für Hundekottüten im Kalbacher Freizeitpark und im Bonifatiuspark aufstellen

29.11.2019 · Aktualisiert: 23.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5513 entstanden aus Vorlage: OF 505/12 vom 17.11.2019 Betreff: Spender für Hundekottüten im Kalbacher Freizeitpark und im Bonifatiuspark aufstellen Der Magistrat wird gebeten, im Freizeitpark Kalbach und im Bonifatiuspark auf dem Riedberg Spender für Hundekottüten aufzustellen und dabei zu prüfen, ob es plastikfreie Varianten der Beutel gibt. Im Freizeitpark Kalbach bieten sich Stationen am Zugang von der Kalbacher Hauptstraße oder vom Kalbacher Stadtpfad an. Im Bonifatiuspark sollten die Spender im Bereich der neu ausgewiesenen Hundefreilauffläche angebracht werden. Begründung: In diesen Parkanlagen werden viele Hunde ausgeführt, und es gibt immer wieder Beschwerden von Anliegern, dass der Kot nicht von den Hundebesitzern entfernt wird. Sie hoffen, dass diese Situation sich mit dem Aufstellen von Hundekottütenspendern verbessert. Es haben sich auch schon Hundehalter bereit erklärt, als Pate zur Verfügung zu stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 187 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer vor der Riedbergallee 17 (gegenüber der Haltestelle „Uni Campus Riedberg“) ersetzen

29.11.2019 · Aktualisiert: 20.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5508 entstanden aus Vorlage: OF 497/12 vom 09.11.2019 Betreff: Fahrradständer vor der Riedbergallee 17 (gegenüber der Haltestelle "Uni Campus Riedberg") ersetzen Der Magistrat wird gebeten, an obiger Stelle die fünf abgebrochenen Haltebügel zum Abstellen von Fahrrädern zu ersetzen. Begründung: Die dort ehemals vorhandenen Fahrradständer wurden rege genutzt und boten auch eine Abstellmöglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV. Der Übergang zwischen Fahrrad und ÖPNV soll mit der Errichtung von Fahrradständern erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5645 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 414 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unansehnliche Werbetafeln entlang der Marie-Curie-Straße

12.09.2019 · Aktualisiert: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5078 entstanden aus Vorlage: OF 470/8 vom 22.08.2019 Betreff: Unansehnliche Werbetafeln entlang der Marie-Curie-Straße Der Magistrat wird gebeten, in den Bereichen Rosa-Luxemburg-Straße und Marie-Curie-Straße die beiden dort befindlichen unansehnlichen und mit Graffiti versehenen Werbetafeln mit der Aufschrift "CKV City Concept - Wohnstile Europas" zu entfernen und ggf. die Firma an den Beseitigungskosten teilhaben zu lassen. Die Schilder befinden sich a) auf der Marie-Curie-Straße, an der Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße (Richtung Oberursel); b) ca. 40 Meter weiter unmittelbar im Kurvenbereich der Rosa-Luxemburg-Straße (stadteinwärts - siehe Kartenausschnitt) (Karte: OpenStreetMap - Bilder: Ralf Porsche) Begründung: Historisch betrachtet dürfte es sich bei den Werbetafeln um ein Relikt aus den Anfängen der Besiedelung des Riedbergs um Ende der 90er-Jahre des letzten Jahrtausends handeln. Seinerzeit verwiesen derartige Bildtafeln augenscheinlich auf die um Käufer werbenden Projekt- und Maklerbüros des "Europaquartiers" entlang der Straße Zur Kalbacher Höhe. Die Ansiedelung der Bewohner auf diesem Areal wurde bereits vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen, jedoch die Werbung nicht entfernt. Inzwischen fällt sie der Verwahrlosung anheim. Eine Entfernung ist daher angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2411 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bushaltestelle in Höhe des 14. Polizeireviers Marie-Curie-Straße

30.08.2019 · Aktualisiert: 29.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2019, OF 480/12 Betreff: Bushaltestelle in Höhe des 14. Polizeireviers Marie-Curie-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unter Einbeziehung des Ortsbeirates 8 zu prüfen in Abstimmung mit Traffiq, ob auf der Marie-Curie-Straße in Höhe des 14. Polizeireviers eine Bushaltestelle in beiden Richtungen für die Linie 29 errichtet werden kann, da dadurch für die Bediensteten des Reviers und auch Besuchern die Erreichbarkeit deutlich verbessert wird. Begründung: Für ältere Besucherinnen und Besuchern sowie mobilitätseingeschränkte Personen ist das Polizeirevier nur umständlich erreichbar. Weiterhin haben die Bediensteten des Reviers inzwischen alle ein Landesticket (Jobticket), was zu gewissen Zeiten auch diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Umstieg auf den ÖPNV ermöglicht. Daher steigert eine gute Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes die Nutzung des ÖPNV. Da es sich bei den heutigen Haltestellen immer nur um Bedarfshaltepunkte handelt, diese in der Regel rund 300 m voneinander entfernt liegen, ist dies eine gute Ergänzung im Haltestellenplan. Damit ist weder der fließende Verkehr noch der Radverkehr nur gering beeinträchtigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 480/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 480/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Geförderter Wohnungsbau in Kalbach-Riedberg

30.08.2019 · Aktualisiert: 23.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2019, OF 474/12 Betreff: Geförderter Wohnungsbau in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, in welchen Objekten in Kalbach-Riedberg geförderter Wohnungsbau realisiert wurde und ob weitere Projekte mit geförderten Wohnungsbau im Stadtteil geplant sind. Bei weiteren Bauvorhaben ist geförderter Wohnungsbau auszuweisen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 16. August 2019 stellte der Geschäftsführer der ABG das Bauprojekt Zur Kalbacher Höhe / Cézanneweg vor. Im Zuge der Vorlage M14 entstand der Eindruck, dass hier auch geförderter Wohnungsbau realisiert wird. Da wider Erwarten im oben genannten Objekt keine geförderten Wohnungen entstehen sollen, wird um die oben genannten Informationen gebeten. Auch wenn die Zusagen zu gefördertem Wohnungsbau nicht pro Stadtteil zu realisieren sind, ist es doch sehr wünschenswert geförderten Wohnungsbau im Stadtteil Kalbach-Riedberg zu realisieren. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1416 2019 Die Vorlage OF 474/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kenntlichmachung der Vorfahrtsregelung auf der Riedbergallee

16.08.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4914 entstanden aus Vorlage: OF 455/12 vom 30.07.2019 Betreff: Kenntlichmachung der Vorfahrtsregelung auf der Riedbergallee Derzeit wird von vielen Verkehrsteilnehmern, die auf der Alten Riedbergstraße/Riedbergallee in westliche Richtung fahren, das Rechts-vor-Links-Gebot an der Einmündung zur Bertha-Bagge-Straße und der östlichen Ausfahrt der Erna-Pinner-Straße nicht beachtet. Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen, wie z. B. die Kennzeichnung einer Haltelinie auf der Riedbergallee, zu ergreifen, um auf die Vorfahrtsreglung hinzuweisen. Begründung: Seitens der Anwohner wurde darauf hingewiesen, dass es an der Kreuzung Riedbergallee/Bertha-Bagge-Straße bzw. Erna-Pinner-Straße immer wieder zu prekären Situationen kommt, weil das Rechts-vor-Links-Gebot von vielen Pkw-Fahrern nicht beachtet wird. Durch Kennzeichnung einer Haltlinie auf der Riedbergallee könnte die Situation entschärft werden. Diese optischen Maßnahmen könnten auch dazu beitragen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung dort eingehalten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2027 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alternativfläche für die temporäre Kita Sonnenwind oder eine andere Kita

16.08.2019 · Aktualisiert: 11.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4920 entstanden aus Vorlage: OF 463/12 vom 25.07.2019 Betreff: Alternativfläche für die temporäre Kita Sonnenwind oder eine andere Kita Der Magistrat wird unter Beteiligung des Ortsbeirates 8 und der Goethe-Universität Frankfurt beauftragt, die heute schon asphaltierte und teils gepflasterte Fläche an der Altenhöferallee/Ecke Alexander-Todd-Straße als möglichen Standort für eine temporäre Kita zu prüfen. Beide Bilder privat Begründung: Durch weitere Wohnbebauung südlich der Konrad-Zuse-Straße ist mit dem Zuzug vieler junger Familien mit Kindern zu rechnen. Schon jetzt fehlen Kindergartenplätze. Daher sollte der Ausbau von Kita-Kapazitäten auch durch einen weiteren Neubau geprüft werden. Außerdem rechnen Käufer, potenzielle Käufer und Mieter mit einer Kita in ihrer unmittelbaren Umgebung. Ein weiterer Kindergarten bzw. der Erhalt der Einrichtung Kita Sonnenwind an einem Standort in unmittelbarer Nachbarschaft steigert damit auch die Attraktivität noch zu vermarktender Wohnungen. Die oben genannte Fläche auf dem Universitätsgelände ist bisher noch nicht in die Auswahl verschiedener Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern sowie Ortsbeiräten einbezogen worden. Zwar liegt diese Fläche im Bereich des Ortsbeirats 8, ist jedoch zwingend in die Prüfung einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 227 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachpflanzung von Bäumen in der Elly-Heuss-Knapp-Straße

16.08.2019 · Aktualisiert: 17.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4919 entstanden aus Vorlage: OF 460/12 vom 30.07.2019 Betreff: Nachpflanzung von Bäumen in der Elly-Heuss-Knapp-Straße Der Magistrat wird gebeten, für die bei Bauarbeiten schwer beschädigten Bäume am Beginn der Elly-Heuss-Knapp-Straße, die mittlerweile entfernt wurden, kurzfristig eine Ersatzbepflanzung vorzunehmen. Begründung: Unmittelbar hinter der Einmündung in die Elly-Heuss-Knapp-Straße wurden bei Bauarbeiten von einem Lkw, der vom Skylineblick in die Elly-Heuss-Knapp-Straße einbiegen wollte, eine Vielzahl von Bäumen so schwer beschädigt, dass sie entfernt werden mussten. Derzeit stehen noch die Baumbügel. Eine Ersatzbepflanzung wurde auch nach langer Zeit nicht vorgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.09.2019, NR 968 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2003 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einsätze des 14. Polizeireviers durch Ausfahrt nach Westen unterstützen

05.08.2019 · Aktualisiert: 29.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2019, OF 465/12 Betreff: Einsätze des 14. Polizeireviers durch Ausfahrt nach Westen unterstützen Der Magistrat wird gebeten, die bei der Einweihung des 14. Polizeireviers an der Marie-Curie-Straße zugesagte Öffnung des Mittelstreifens für eine mit Bedarfsampel gesicherte Ausfahrtmöglichkeit der Polizei-Einsatzkräfte direkt nach Westen einzurichten. Begründung: Das 14. Polizeirevier versorgt ein großes Gebiet von Praunheim bis Nieder-Erlenbach und Harheim. Auch wenn viele Einsatzfahrten aus Streifenfahrten heraus starten, ist es insbesondere für angeforderte Verstärkung notwendig, schnellstmöglich auch vom Polizeirevier aus zu Einsätzen starten zu können. Bei Fahrten nach Westen müssen die Einsatzkräfte bislang aber noch nach Osten fahren und können erst an der großen Kreuzung "Zur Kalbacher Höhe" wenden. Dies verlangsamt die Anfahrt und erhöht auch das Unfallrisiko zusätzlich. Eine Einebnung des Mittelstreifens und eine durch die Polizei steuerbare Bedarfsampel beschleunigt die Einsatzfahrten und macht sie sicherer. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 465/12 wird bis zur Sitzung am 25.10.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 465/12 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Grundstück für einen Neubau der Kita Sonnenwind oder einer weiteren Kita prüfen

10.05.2019 · Aktualisiert: 17.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.05.2019, OA 393 entstanden aus Vorlage: OF 434/12 vom 29.04.2019 Betreff: Grundstück für einen Neubau der Kita Sonnenwind oder einer weiteren Kita prüfen Vorgang: V 817/18 OBR 12; ST 1214/18; OM 4509/19 OBR 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgendes Grundstück in Abstimmung mit dem Eigentümer in eine Prüfung für einen Neubau der Kita Sonnenwind (gemäß OM 4509) oder einer weiteren neuen Kita mit einzubeziehen: Südwestliche Ecke der "Berghöfe", welche gemäß Entwurfsplanung des Bauträgers Deutsche Wohnwerte nicht zur Bebauung geplant ist, aber gemäß Bebauungsplan als Baugrundstück vorgesehen ist. Begründung: Durch weitere Wohnbebauung südlich der Konrad-Zuse-Straße ist mit dem Zuzug vieler junger Familien mit Kindern zu rechnen. Schon jetzt fehlen Kindergartenplätze. Daher sollte der Ausbau von Kita-Kapazitäten auch durch einen weiteren Neubau geprüft werden. Außerdem rechnen Käufer, potenzielle Käufer und Mieter mit einer Kita in ihrer unmittelbaren Umgebung. Ein weiterer Kindergarten bzw. der Erhalt der Einrichtung Kita Sonnenwind an einem Standort in unmittelbarer Nachbarschaft steigert damit auch die Attraktivität noch zu vermarktender Wohnungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.04.2018, V 817 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1214 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4509 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 15.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 17.06.2019, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 393 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 393 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage OA 393 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4267, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung von Tischtennisplatten

10.05.2019 · Aktualisiert: 25.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4636 entstanden aus Vorlage: OF 435/12 vom 20.04.2019 Betreff: Aufstellung von Tischtennisplatten Der Magistrat wird gebeten, weitere Tischtennisplatten an geeigneten windgeschützten Standorten in Kalbach-Riedberg aufstellen zu lassen. Begründung: Tischtennis spielen hat sich zu einem beliebten Freizeitsport entwickelt - zumal dieser Sport sowohl im Haus als auch im Freien betrieben werden kann. Die wenigen im Freien stehenden Platten in Kalbach-Riedberg werden von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen rege genutzt. Von daher bietet es sich an, an geeigneten Stellen je zwei weitere Platten aufzustellen. Als Plätze bieten sich aus Sicht des Ortsbeirates an: 1. Nördlich des Jugendhauses Riedberg im Kätcheslachpark in der Nähe der Spielplätze; 2. nördlich des Spielplatzes am Topografischen Weg (nördlich Riedbergallee); 3. südlicher Bereich der noch zu erstellenden Parkanlage Römische Straße. Die Standorte liegen in unmittelbarer Nähe vorhandener Spielplätze, weit genug entfernt von Wohnbebauung und einigermaßen windgeschützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1401 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundefreilauffläche auf dem Riedberg

10.05.2019 · Aktualisiert: 29.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4629 entstanden aus Vorlage: OF 417/12 vom 18.03.2019 Betreff: Hundefreilauffläche auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, auf der nach dem Ortstermin vom 08.04.2019 für geeignet erachteten Fläche im Bonifatiuspark, die westlichere der beiden, eine Hundefrei lauffläche einzurichten. Begründung: Bei Hundefreilaufflächen handelt es sich um Flächen, auf denen die Hunde unangeleint laufen dürfen. Laut Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt besteht in weiten Teilen des Stadtgebietes Leinenpflicht. Um eine artgerechte Haltung zu ermöglichen, benötigen Hunde Auslauf. Um dem gerecht zu werden und Konflikte zwischen Hundehaltern und Bürgern, die sich von Hunden gestört fühlen, zu vermeiden, eignen sich Hundefreilaufflächen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1486 Antrag vom 14.10.2021, OF 116/12 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 981 Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3106 Antrag vom 20.04.2023, OF 396/12 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.05.2023, OIB 227 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bauprojekt „Berghöfe“ der Deutschen Wohnwerte südlich der Konrad-Zuse-Straße

23.04.2019 · Aktualisiert: 15.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 438/12 Betreff: Bauprojekt "Berghöfe" der Deutschen Wohnwerte südlich der Konrad-Zuse-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob es im Zuge der erteilten Baugenehmigung des Wohnprojektes Berghöfe mit seinen ursprünglich 322 Wohneinheiten zu Abweichungen und Befreiungen vom Wettbewerbsergebnis insb. hinsichtlich Gebäudehöhe, Geschossflächenzahl und das Verhältnis zwischen Eigentums- und Mietwohnungen sowie innere Erschließung und Zuwegungen gekommen ist, um eine größtmögliche Transparenz und Akzeptanz gegenüber Ortsbeirat und Nachbarn zu erreichen. Begründung: Das o. g. Bauvorhaben hat sich um einige Jahre verzögert und wird aktuell gebaut. Die einzige dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit bekannte aktuelle Information ist auf Grund des Antrages vom 06.06.2017, der einstimmig beschlossen wurde, die Stellungnahme ST 1982 vom 02.10.2017. In dieser wird ausgeführt, dass das Wettbewerbsergebnis in einigen Punkten angepasst wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 10.05.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1268 2019 Die Vorlage OF 438/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Wettbewerbsergebnis" das Wort "/Bebauungsplan" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhalt der Kita Sonnenwind

29.03.2019 · Aktualisiert: 22.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4509 entstanden aus Vorlage: OF 412/12 vom 18.03.2019 Betreff: Erhalt der Kita Sonnenwind Der Magistrat wird gebeten, 1. der beabsichtigten Schließung der Kita Sonnenwind entschieden entgegenzutreten und die Kita Sonnenwind so lange als Kindertagesstätte mit drei Gruppen für 3- bis 6-Jährige an dem jetzigen Standort zu belassen, bis 2. diese im Rahmen eines Neubaus, z. B. auf einem der noch nicht bebauten Baugrundstücke westlich der Kita oder im Bereich Zur Kalbacher Höhe/Ecke Marie-Curie-Straße, insgesamt in neue Räumlichkeiten verlagert werden kann. Auch eine zeitweise Unterbringung in einem Provisorium ist denkbar; 3. weiterhin die neu entstehenden Pavillons auf der angrenzenden Fläche des Alten Gerichtsplatzes nach modernen Ansprüchen so zu bauen, dass diese den Erfordernissen einer ESB/Ganztagsschule für eine 5-zügige Grundschule genügen. Begründung: Im Rahmen des Elterninformationsabends am 13.03.2019 in der Grundschule Riedberg wurden Pläne für eine Verlagerung und Umwandlung von Hortplätzen aus den Kitas Schatzinsel und Weltraum in die ESB der Grundschule Riedberg und im Gegenzug die Verlagerung von Kindergartenplätzen von der Kita Sonnenwind in die Kitas Schatzinsel und Weltraum vorgestellt. Dies würde bedeuten, dass ab dem Jahr 2020 jährlich ca. eine Gruppe im Kindergarten Sonnenwind geschlossen und der jeweils frei werdende Raum von Schulkindern genutzt wird. Für die dieses Jahr aufgenommene Kinder soll Bestandsschutz bestehen. Das heißt, dass mit einem Abschluss des Umbaus erst im Jahr 2023 zu rechnen ist und in der Zwischenzeit ständig Unruhe in einer Kita herrscht, welche bisher für ihre Stabilität im Bereich Personal als auch für das Angebot eines halb offenen Konzepts mit unterschiedlichen Themenräumen bekannt und geschätzt ist. Nach den jetzigen Plänen würden die Kinder der Kita Sonnenwind jährlich neu geordnet werden und jedes Jahr Umbaumaßnahmen in der Kita mit einer Einschränkung des Angebots erfolgen sowie einige Erzieherinnen und Erzieher aus der Kindergartenbetreuung gehen müssen. Die Schaffung von einigen neuen Kindergartenplätzen steht hierbei in keinerlei Verhältnis zu der Zerschlagung bestehender, gut funktionierender Strukturen eines ausgezeichneten Teams. Die Kita Sonnenwind ist eine der ältesten Kindertagesstätten im Stadtteil und genießt einen hervorragenden Ruf. Auch entscheiden sich viele Familien bewusst für eine konfessionell ausgerichtete Kinderbetreuung, diese Möglichkeit würde durch Schließung der Einrichtung eingeschränkt werden. Auch wenn die Räumlichkeiten für die Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder gebraucht werden, gilt es, die Kita-Gemeinschaft und das Betreuungsteam zu erhalten. Es sollten Möglichkeiten der Auslagerung an andere Standorte im Stadtteil geprüft werden. Schon beschlossene, aber noch zu entwickelnde Einrichtungen könnten mittelfristig einen neuen Standort bieten. Auch eine zeitweise Unterbringung in einem Provisorium ist denkbar. Sollte dennoch kurzfristiger Raum für die ESB benötigt werden, könnte man als Zwischenlösung in einem ersten Schritt den Bewegungsraum der Kita in einen ESB-Raum umwandeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.05.2019, OA 393 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2013 Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 585 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2475 Antrag vom 30.10.2022, OF 315/12 Auskunftsersuchen vom 11.11.2022, V 543 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 18.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Hortbetreuung im Bereich der Grundschule Riedberg, Zur Kalbacher Höhe

14.03.2019 · Aktualisiert: 02.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2019, OF 413/12 Betreff: Hortbetreuung im Bereich der Grundschule Riedberg, Zur Kalbacher Höhe Da das Stadtschulamt strukturelle Veränderungen im Hortbereich im Bereich der Grundschule Riedberg, der Kita Schatzinsel und der Kita Weltraum beabsichtigt, wurde ein Elterninformationsabend durchgeführt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird durch die Verlagerung an der Grundschule Riedberg von Hortplätzen in ESB Plätze derselbe Betreuer*innen Schlüssel zugrundgelegt, den die Kindertagesstätten für die Hortbetreuung vorsehen. 2. Welche Gruppengröße haben EBS Gruppen entstehen im Vergleich zum Hort? 3. Welche beruflichen Grundlagen benötigen die Erzieher*innen für die ESB und welche werden für Hortgruppen in Kitas vorausgesetzt? 4. Wie wird ein Angebot in den Ferien für alle Schüler*innen der Grundschule Riedberg dem Bedarf gerecht? Reicht die vorhanden Erzieher*innen dann aus? 5. Wird es künftig weiter ein (kostenloses?) Angebot für Kinder vor der Schule geben, da davon auszugehen ist, dass dieses - welches bisher die Horte übernommen haben - durch die EBS zu gewährleisten ist? 6. Und / Oder wird es weiter die Frühbetreuung durch den Förderverein geben, so dass die ehemaligen Hortkinder vor und nach der Schule nun unterschiedliche Erzieher*innen haben? Begründung: Die Schließung der Kita Sonnenwind stellt eine Veränderung auf dem Riedberg dar. Durch die weitere Schießung von Hortgruppen in zwei Kitas wird es künftig nicht mehr möglich sein für Kinder in diesem Einzugsbereich nach dem Wechsel in die Schule ein bestehendes räumlich bekanntes Umfeld mit ebenfalls vertrauten Erziehern vorzufinden. Diese Einrichtungen haben auch deshalb die Eltern bewusst gewählt. Daher sind die im Rahmen des Elterninformationsabend entstandenen Fragen zu beantworten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 29.03.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 413/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgänger besser sichern zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße

22.02.2019 · Aktualisiert: 09.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4337 entstanden aus Vorlage: OF 402/12 vom 10.02.2019 Betreff: Fußgänger besser sichern zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße Vorgang: OM 3836/18 OBR 12; ST 164/19 Der Magistrat wird gebeten, die Querung der Otto-Schott-Straße zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße besser zu sichern, z. B. durch markierte und mit Pfosten gesicherte Aufstellflächen vom Straßenrand aus wie im Bild beispielhaft dargestellt. Begründung: Nachdem die Stellungnahme ST 164 klargestellt hat, dass der starke Fußgängerverkehr über die Otto-Schott-Straße nicht durch einen Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") gesichert werden kann, sollten hier andere wirksame Verbesserungen umgesetzt werden. Die Otto-Schott-Straße ist nicht nur durch den Verkehr der umliegenden Wohnblöcke und ihrer Tiefgaragen belastet, sondern zusätzlich durch den gesamten Verkehr in die Tiefgarage des Riedbergzentrums. Während am Südende der Otto-Schott-Straße Fußgänger ggf. im Schutz der Ampel Riedbergallee die Otto-Schott-Straße queren können, ist dies - bei gleicher Verkehrsmenge - auf der Höhe der Hans-Bethe-Straße nicht möglich. Die Einrichtung einer künstlichen Fahrbahnverengung hat sich zur Querung der Straße Am Hasensprung mit dem Weg Am Schlittenberg sehr bewährt und sollte daher auch an dieser Stelle in ähnlicher Weise umgesetzt werden. Dies gilt umso mehr, als die Otto-Schott-Straße für eine Einbahnstraße ungewöhnlich breit ist, da sie ja ursprünglich für ein Befahren in beide Richtungen geplant war. Dadurch werden Autofahrer eher zu zu schnellem Fahren verleitet, während sich die Querungszeit für Fußgänger dadurch verlängert. Auch mit einer Verengung bleibt die Durchfahrt von liefernden Lkws und ggf. sogar Stadtbussen möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3836 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 164 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1036 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im Ortsbezirk 8

19.12.2018 · Aktualisiert: 01.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2018, OF 392/8 Betreff: Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im Ortsbezirk 8 Co 2-Reduktion fürs Klima, weniger Schadstoffe in der Luft, mehr Sicherheit für Kinder - das sind nur einige, gewichtige Vorteile einer Geschwindigkeitsreduktion. Der Ortsbezirk 8 sollte dabei vorangehen und im Rahmen eines Pilotprojektes zeigen, dass Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit sinnvoll und umsetzbar ist. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Rahmen eines Pilotversuches wird im Ortsbezirk 8 als Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 auf Straßen eingeführt. Ausgenommen davon sind folgende Straßen: Marie-Curie-Straße, Dillenburger Str./Maybachbrücke, Rosa-Luxemburg-Straße. Auf denen gilt dann Tempo 50. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 392/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung in den Parkanlagen

30.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4046 entstanden aus Vorlage: OF 376/12 vom 11.11.2018 Betreff: Beleuchtung in den Parkanlagen Vorgang: OM 1163/17 OBR 12; ST 759/17; OM 1980/17 OBR 12; ST 338/18 Der Magistrat wird gebeten, beleuchtete Wegeverbindungen im Kätcheslachpark-Ost und West einzurichten. Unter anderem gemeint ist der Fußweg in der Verlängerung der Straße Am Schlittenberg Richtung Feldweg bis zum Kätcheslachweiher und von dort zur Ecke Alte Riedbergstraße/Riedbergallee bis zur U-Bahn. Dabei wird der Magistrat gebeten, adaptive LED-Straßenlaternen einzusetzen, bei denen Bewegungsmelder ein Signal senden, wann die Laternen ihre maximale Leuchtkraft entfalten sollen. Durch den Neubau der IGS Kalbach-Riedberg wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler, welche den Weg in den frühen Morgenstunden nutzen, langfristig zunehmen. Hier gilt es, rechtzeitig für die Sicherheit der Schulkinder vorzusorgen. Immer wieder wird dies auch von Frauen gewünscht, die den Park in der Dunkelheit meiden und sich dadurch in ihrem Bewegungsradius eingeschränkt fühlen. Hier gilt es, zwischen den Naturschutz- und Sicherheitsaspekten und dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung einen Kompromiss zu finden. Begründung: Mit der Vorlage vom 18.08.2017, OM 1980, wurde die beantragte Beleuchtung mit dem Argument abgelehnt, der in der Nähe befindliche Verbindungsweg am Riedberg vom Johann-Beyer-Weg zur Straße An der Bergstraße in Kalbach könne mit einem geringen Umweg als alternative und beleuchtete Wegeverbindung genutzt werden. Dies ist nicht richtig, da der Weg in Richtung Altenhöferallee in südwestlicher Richtung verläuft und nicht Richtung U-Bahn an der Riedbergallee (südöstlich vom Schlittenberg). Der Fußweg verlängert sich dadurch laut Google-Maps von 13 auf mehr als 25 Minuten. Bei der adaptiven Straßenbeleuchtung wird die Lichtgestaltung im öffentlichen Raum durch dynamisches Licht intelligent optimiert. Bewegungsmelder senden ein Signal, wann die Laternen ihre maximale Leuchtkraft entfalten sollen, so z. B. wenn zu Fuß Gehende auf den Wegen zu erkennen sind. In der restlichen Zeit bleiben die Laternen entweder ganz dunkel oder werden beispielsweise auf 20 Prozent der maximalen Helligkeit reduziert. Die Leuchtintensität, Leuchtdauer oder Sensibilität der Radarsensoren kann variabel eingestellt werden. So können der Energieverbrauch und die Lichtverschmutzung minimiert werden. Die Wege durch den Kätcheslachpark werden von vielen Bürgerinnen und Bürgern oft und gerne genutzt, um kurze Wege vom nördlichen Teil des Riedbergs in die Gebiete südlich des Parks zu haben oder sich zwischen Kalbach und Riedberg zu bewegen. Insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch Seniorinnen und Senioren nutzen die Wege häufig. Gerade in den Wintermonaten ist eine Beleuchtung außerordentlich wichtig, um Unfälle zu vermeiden. Der Ortsbeirat begrüßt in diesem Zusammenhang die Stellungnahme vom 21.04.2017, ST 759, in der eine Beleuchtung des Parkbereiches zwischen Jugendhaus Riedberg und der Johann-Georg-Elser-Straße entlang der westlichen Seite des Piratenspielplatzes in Aussicht gestellt wurde, und freut sich, dass derzeit die Laternen für die Wegeverbindung aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1163 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 759 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1980 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 338 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 551 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerquerung Marie-Curie-Straße

29.11.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4032 entstanden aus Vorlage: OF 367/8 vom 13.11.2018 Betreff: Fußgängerquerung Marie-Curie-Straße Vorgang: OM 239/11 OBR 8; ST 1285/11; OM4807/15 OBR 8; ST 329/16; OM 1198/17 OBR 8; ST 1058/17 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die mit den Anregungen an den Magistrat vom 11.08.2011, OM 239, vom 03.12.2015, OM 4807, und vom 09.02.2017, OM 1198, geforderte Querung der Marie-Curie-Straße bzw. die Umsetzung der Maßnahme endlich ausgeführt wird. Mit den Stellungnahmen des Magistrats vom 28.11.2011, ST 1285, vom15.02.2016, ST 329, und vom 09.06.2017, ST 1058, wurde die Einrichtung der Querung immer wieder zugesagt. Zuletzt für den Herbst 2017! Nun geht der Herbst 2018 zu Ende und es ist wieder nichts geschehen. Begründung: Seit vor einigen Jahren die vorbereitenden Arbeiten abgeschlossen waren, erhält der Ortsbeirat auf seine Anfragen zwar Zusagen für die endgültige Einrichtung der Querung, es passiert jedoch nichts. Es ist nicht hinnehmbar, dass Jahr für Jahr Spaziergänger und Radfahrer an dieser Stelle einen sehr stark befahrenen Autobahnzubringer überqueren. Vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass schon in der Stellungnahme ST 1285 aus dem Jahre 2011 mitgeteilt wurde, dass die Finanzierung gesichert ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.08.2011, OM 239 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2011, ST 1285 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4807 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 329 Anregung an den Magistrat vom 09.02.2017, OM 1198 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1058 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 512 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weitere Altkleidercontainer auf dem Riedberg

14.11.2018 · Aktualisiert: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2018, OF 381/12 Betreff: Weitere Altkleidercontainer auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, weitere Standorte für Altkleider-Container auf dem Riedberg zu prüfen und zu genehmigen. Begründung: Altkleider-Container dienen der Sammlung von nicht länger benötigten Kleidungsstücken und auch Schuhen. Die gesammelten Gegenstände werden weiter genutzt oder einer geregelten Verwertung zugeführt. Aus der Bevölkerung kommt immer wieder der Wunsch, doch mehr solcher Container an möglichst zentral gelegenen, gut erreichbaren Standorten durch zugelassene Betreiber aufstellen zu lassen. Als geeignete Standorte auf dem Riedberg bieten sich u.E. an: 1. Die Südseite des Riedbergplatzes zwischen den dort vorhandenen Fahrradständern (dort wäre auch Platz für zwei Container) 2. Die Südwestseite der Querung Topografischer Weg/Konrad-Zuse-Straße 3. Die freie Fläche auf der Nordseite der Einmündung der Renoirallee in die Straße "Zur Kalbacher Höhe" (Die Fläche ist so groß, dass auch der dort im Frühjahr stehende Spargel-Verkaufsstand noch ausreichend Platz hat). Bei dieser Gelegenheit weisen wir darauf hin, dass auf dem Riedberg immer wieder illegale Container aufgestellt werden. Sie sollten umgehend entfernt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 381/12 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU und LINKE. (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8

25.10.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3810 entstanden aus Vorlage: OF 336/8 vom 28.08.2018 Betreff: Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8 Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park und in der Anlage am Neumühlenweg (zwischen Spielplatz und Marie-Curie-Straße) eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße und der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeeten in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen anzulegen. Gegebenenfalls könnten auch unbepflanzte Baumscheiben bedacht werden; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn und zwischen Auf- und Abfahrt Marie-Curie-Straße ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen. Begründung: Aufgrund des weltweiten Bienensterbens und der starken Zunahme versiegelter Flächen sowie der zum Teil falschen Blumenpflanzung in Privatgärten, ist es notwendig, zusätzliche Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten zu schaffen. Durch den selteneren Schnitt könnte die Ausbreitung blühender Pflanzen gefördert werden, was Insekten, Schmetterlingen und auch Vögeln Lebensraum bietet. Von solchen Wildblumenwiesen profitiert das gesamte städtische Mikroklima. Außerdem verbessert sich die Aufenthaltsqualität bzw. die optische Gestaltung des Straßenbegleitgrüns. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 102 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pavillon an der Grundschule Riedberg

10.08.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3460 entstanden aus Vorlage: OF 322/12 vom 26.07.2018 Betreff: Pavillon an der Grundschule Riedberg Vorgang: V 817/18 OBR 12; ST 1214/18 Im Rahmen der Ortsbeiratssitzung am 15.06.2018 in der Grundschule Riedberg äußerte die Bildungs- und Integrationsdezernentin Frau Weber den Vorschlag, Schulcontainer im Bereich Marie-Curie-Straße/Ecke Zur Kalbacher Höhe nach eingehender Prüfung aufzustellen, um einen weiteren Standort in Grundschulnähe in Erwägung zu ziehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob ergänzend oder alternativ zum Vorschlag der Schuldezernentin, Schulcontainer auf die gepflasterte Fläche zwischen der Grundschule und dem Baufeld Deutsche Wohnwert ("Alter Gerichtsplatz") aufgestellt werden können. Diese Fläche ist fast doppelt so groß (rund 2.100 Quadratmeter) wie die vonseiten des Schuldezernates vorgeschlagene. Begründung: Die Idee, für die notwendige Erweiterung der Grundschule Riedberg Schulpavillons an die vom heutigen Standort 400 Meter entfernte verkehrsreiche Örtlichkeit Marie-Curie-Straße/Ecke Zur Kalbacher Höhe möglicherweise aufzustellen, hat bei der Schulgemeinde und Elternschaft Unverständnis ausgelöst. Zum einen ist diese Erweiterung mit einem längeren Weg verbunden und die Schulwegsicherheit sind neben einer Beeinträchtigung des Schullebens Argumente, die den Schulelternbeirat zur Formulierung eines offenen Briefes vom 20.06.2018 an die Schuldezernentin veranlasste. Da das oben vorgeschlagene Grundstück, Flurstück 583/12 (Bebauungsplan B 803Ä2), rund doppelt so groß wie u. a. das Flurstück 224, Bebauungsplan B 820 (s. V 817 und dazu ST 1214), ist, dabei vom Flächenzuschnitt rechteckig mit nur wenig Gefälle (ein Meter auf 60 Meter) und eine Zuwegung von allen Seiten möglich ist, ist dieses Grundstück unbedingt in die Planung als Erweiterungsfläche einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.04.2018, V 817 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1214 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2267 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung von Abfallbehältern mit Abdeckung in den Parks von Kalbach-Riedberg

15.06.2018 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3384 entstanden aus Vorlage: OF 313/12 vom 22.05.2018 Betreff: Aufstellung von Abfallbehältern mit Abdeckung in den Parks von Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die in den Parks von Kalbach-Riedberg bisher überwiegend offenen Abfallbehälter mit Abdeckungen nachzurüsten oder durch Abfallbehälter mit Abdeckungen zu ersetzen. Begründung: Der Ortsbeirat 12 hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit der unbefriedigenden Müllsituation in Kalbach-Riedberg beschäftigt und auch die eine oder andere Verbesserung erzielt (mehr Abfallbehälter, häufigere Leerung). Ein wesentliches Problem - auf das die Anwohner immer wieder hinweisen - besteht nach wie vor: Vor allem im Bonifatiuspark und im Kätcheslachpark kann man immer wieder beobachten, wie sich Elstern und Krähen - bisweilen auch andere Vogelarten und sonstige Tiere - auf der Suche nach Futter über die offenen Abfallbehälter hermachen, den Inhalt der Abfallbehälter herausziehen und im weiten Umfeld verstreuen. Durch den Wind wird der Abfall nach und nach in den Parks und darüber hinaus verteilt, sodass ein wenig schönes Bild entsteht. Entsprechendes Bildmaterial liegt der Stadt vor. Um dem genannten Problem Herr zu werden, ist es notwendig, die bisher fast ausschließlich offenen Abfallbehälter mit Abdeckungen nachzurüsten oder auszutauschen und bei Neuaufstellungen nur noch Abfallbehälter mit Abdeckung zu verwenden. Entsprechende Modelle sind am Markt vorhanden und wurden z. B. auch schon am Mainufer aufgestellt. Bei Durchführung einer solchen Aktion wäre auch zu überlegen, ob man dann nicht auch von vornherein größere Abfallbehälter aufstellt. Gerade an den Wochenenden können die derzeit vorhandenen Abfallbehälter in den Parks von Kalbach-Riedberg das leider stetig wachsende Müllaufkommen nicht mehr fassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1851 Aktenzeichen: 67 1

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