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Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“: Tempo 30 auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.02.2022, OA 155 entstanden aus Vorlage: OF 167/12 vom 03.02.2022 Betreff: Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten": Tempo 30 auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt am Main unterzeichnet das Positionspapier "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für städteverträglicheren Verkehr" des Deutschen Städtetags. 2. Die Stadt Frankfurt am Main bewirbt sich um die Teilnahme am Modellversuch, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren. Begründung: Das Baugebiet Riedberg ist mit vier Straßenanbindungen an das überörtliche Straßennetz angebunden und bietet keine Anreize für die Durchfahrung, sofern das Fahrziel nicht im Wohngebiet selbst liegt. Bereits jetzt ist die Straße Zur Kalbacher Höhe auf Tempo 30 begrenzt, ebenso ein Teilbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee. Um den Fahrzeugverkehr ruhiger und disziplinierter zu gestalten, dem Radverkehr einen sicheren Verkehrsraum zu bieten und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den zahlreichen Kindern, Querungen der Fahrbahn zu erleichtern, sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Damit würde auch die Lärmbelastung der dicht bebauten inneren Erschließungsstraßen, insbesondere in den Nachtstunden, deutlich gemildert. Die auf dem Riedberg verkehrenden Buslinien werden durch eine Tempo-30-Regelung nicht behindert, da diese Buslinien bereits heute durch Fahrbahnverengungen und zahlreiche Haltestellen Tempo 30 in der Regel nicht überschreiten können. Die vor Jahren für ganz Kalbach eingerichtete Tempo-30-Zone hat sich trotz anfänglicher Bedenken überaus positiv entwickelt. Die gesamte Verkehrssituation in Kalbach hat sich entspannt, sodass Tempo 30 inzwischen von allen Anwohnerinnen und Anwohnern befürwortet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1648 Antrag vom 02.10.2022, OF 297/12 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 23.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 155 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1407, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 32 1
Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1733 entstanden aus Vorlage: OF 166/12 vom 07.02.2022 Betreff: Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen Der Magistrat wird gebeten, an allen Hauptstraßen und Einfahrtsstraßen, auf denen (ggf. streckenweise) Tempo 30 gilt, dies durch Fahrbahnmarkierungen den Verkehrsteilnehmern noch deutlicher zu machen. Dies betrifft im Einzelnen: Kalbach: - Talstraße, ca. auf Höhe der Hausnummer 121 - Bonifatiusstraße, noch vor der Hausnummer 6 Riedberg: - Nordende Altenhöferallee auf Höhe des Sportplatzes (beide Richtungen) - Altenhöferallee nördlich des Kreisels Riedbergallee (beide Richtungen) - Nordende Zur Kalbacher Höhe (Richtung Süden) - Carl-Hermann-Rudloff-Allee auf Höhe der IGS Kalbach-Riedberg (bzw. künftig Höhe Judith-Kerr-Schule, beide Richtungen) Begründung: Während Autofahrerinnen und Autofahrer sich gut daran gewöhnt haben, dass Nebenstraßen üblicherweise "30er-Zonen" sind, zeigen sie sich immer wieder überrascht, wenn Tempo 30 auch ganz oder teilweise auf vermeintlichen Hauptstraßen gilt. Die Fahrbahnmarkierung ist eine vergleichsweise günstige Möglichkeit, an die richtige Geschwindigkeit zu erinnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1499 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Kultur auf dem Riedberg fördern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1737 entstanden aus Vorlage: OF 172/12 vom 03.02.2022 Betreff: Kultur auf dem Riedberg fördern Der Magistrat wird gebeten, auf begründete Anfragen einzelner Straßenmusiker Sondergenehmigungen am Riedberg in ein oder zwei definierten Zonen - z. B. die große Treppe im Bonifatiuspark an der Grundschule bzw. ein festzulegender Bereich des Kätcheslachparks - zu erteilen, damit diese ihren kulturellen Beitrag zwei- bis dreimal in der Woche auf dem Riedberg leisten können. Die Nutzung von Verstärkern wird erlaubt. Begründung: An den Ortsbeirat wurde eine Anfrage eines im Stadtteil sehr geschätzten Straßenmusikers herangetragen, um eine Sondergenehmigung durch das Ordnungsamt zu erhalten. Aus Datenschutzgründen wird der Namen des Musikers nicht genannt, kann aber vonseiten des zuständigen Amtes bei der Ortsvorsteherin erfragt werden. Dies stellt eine kulturelle Bereicherung für den Ortsbezirk dar, die für alle Bürgerinnen und Bürger kostenfrei und nach eigenem Belieben angenommen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1427 Aktenzeichen: 41
Fußga ̈ngeru ̈berweg am U ̈bergang Olof-Palme-Straße/Lurgiallee einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2022, OF 116/8 Betreff: Fußga ̈ngeru ̈berweg am U ̈bergang Olof-Palme-Straße/Lurgiallee einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Übergang der Olof-Palme-Straße zur Lurgiallee einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: An dieser Stelle des Straßenverlaufs ist es aktuell sehr schwierig und gefährlich die Straße als Fußgänger zu überqueren. Es ist ein wichtiger Anschluss zwischen dem nahegelegenen Wohngebiet und der U-Bahnstation Riedwiese / Mertonviertel. Ebenfalls dient der Fußweg zur Anbindung an den Riedberg, von Heddernheim aus. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 116/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 116/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenStreusalzeinsatz auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1484 entstanden aus Vorlage: OF 147/12 vom 29.12.2021 Betreff: Streusalzeinsatz auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, auf die FES hinzuwirken, auf den Einsatz von Streusalz auf dem Riedberg ganz zu verzichten oder diesen so minimal wie möglich zu halten . Begründung: Mitte Dezember 2021 (vermutlich 17.12.) wurde im Bereich der Altenhöferallee, Riedbergallee und Alfred-Wegener-Straße, ohne dass der Deutsche Wetterdienst für Frankfurt eine Glättewarnung ausgesprochen hat und auch keine für die kommenden Tage angesagt war, stark Streusalz ausgebracht. Da das gesamte Oberflächenwasser des Riedbergs über Retensionsbecken zwischengespeichert und dann in die Kätcheslachmulde abgeführt wird, bildet Streusalzeintrag für Gewässer, Vegetation und Bauwerke eine zusätzliche Belastung. Aus Umwelt- und Kostengründen sollte der Salzeinsatz - sofern überhaupt notwendig - durch Sand oder Split als Streumittel ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 791 Aktenzeichen: 79 4
Fahrradwege auf der Olof-Palme-Straße und Hessestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1466 entstanden aus Vorlage: OF 88/8 vom 06.01.2022 Betreff: Fahrradwege auf der Olof-Palme-Straße und Hessestraße Vorgang: OM 1243/21 OBR 8 Der Magistrat wird gebeten, Optionen für einen Fahrradweg oder Schutzstreifen auf der Olof- Palme-Straße und Hessestraße zu prüfen und zu realisieren. Begründung: Die Olof-Palme-Straße ist eine wichtige Verbindungsstraße zwischen Heddernheim und dem Riedberg. Mit dem geplanten Schul- und Wohnungsbau an der Lurgiallee wird die Bedeutung der Straße für Radfahrer auch absehbar zunehmen. Gegenwärtig gibt es dort leider keinen Radweg - vergleiche hierzu auch die Vorlage vom 02.12.2021, OM 1243, zur Lurgiallee, die in die Olof-Palme-Straße einmündet. Auf der Olof-Palme-Straße gilt zwar ein Tempolimit von 30 km/h, allerdings ist die Straße baulich auf 50 km/h ausgerichtet. Dementsprechend häufig wird die Geschwindigkeitsbegrenzung dort missachtet. Das macht die Straße für Fahrradfahrer besonders unangenehm. Die Straße sollte breit genug sein, immerhin besteht eine Verengung im Bereich der U-Bahn-Station "Riedwiese", wobei trotzdem noch zwei Autos aneinander vorbeifahren können. Der Ortsbeirat bevorzugt einen vollwertigen Radweg (auch ein Zweirichtungsradweg anstatt zwei einzelner Wege), würde aber auch einen Schutzstreifen begrüßen, sollte das nicht möglich sein. (via OpenStreetMap, betroffene Straßen rot eingekreist) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1243 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1091 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradweg fortführen Einmündung Altenhöferallee auf die Lurgiallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1243 entstanden aus Vorlage: OF 79/8 vom 14.11.2021 Betreff: Fahrradweg fortführen Einmündung Altenhöferallee auf die Lurgiallee Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrradwegmarkierung an der Kreuzung Altenhöferallee/Marie-Curie-Straße, von Nordwesten kommend in die Lurgiallee einmündend, neu zu ordnen. Begründung: Wie auf den nachfolgenden Abbildungen illustriert, überqueren Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, von der Altenhöferallee kommend, die Kreuzung in Richtung Lurgiallee auf einem Radweg, der dann jedoch abrupt vor einer Bordsteinkante endet. Die Radfahrerinnen und Radfahrer können sich dann zwar auf die Fahrbahn der Autos einfädeln, müssen aber, um nicht überfahren zu werden, anhalten. Es wäre wünschenswert, wenn dort die Verkehrsführung neu und sicherer geordnet würde. Abbildungen 1 & 2: Links der Radweg mit Hinführung, rechts die Sicht einer Fahrradfahrerin/eines Fahrradfahrers mit plötzlichem Ende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1466 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 803 Aktenzeichen: 32 1
Konrad-Zuse-Straße sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1151 entstanden aus Vorlage: OF 143/12 vom 26.11.2021 Betreff: Konrad-Zuse-Straße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit in der Konrad-Zuse-Straße mit den folgenden Maßnahmen zu verbessern: 1. Anbringung von Fahrbahnmarkierungen auf der Konrad-Zuse-Straße und den einmündenden Straßen zur Erinnerung an das Rechts-vor-links-Gebot. 2. An der Querung des Grünzuges "Topographischer Weg" ist eine Aufpflasterung oder Aufasphaltierung ähnlich den Straßenquerungen des Grünzuges "Römische Straße" vorzunehmen. 3. Die Geschwindigkeit auf dieser Straße ist durch ein ViaCount-Gerät für den Zeitraum von mindestens einem Monat zu überprüfen und der Ortsbeirat über das Ergebnis zu informieren. Begründung: Die Konrad-Zuse-Straße verläuft zwischen der Straße Zur Kalbacher Höhe und der Altenhöferallee, und sie ist als Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule 1 ausgezeichnet. Durch viele Baustellen in dieser Straße und dem zunehmenden Autoverkehr ist an dieser Stelle die Sicherheit des Schulwegs oft beeinträchtigt. Auch Anwohnerinnen und Anwohner klagen seit Jahren über zu schnelle Autos in der Konrad-Zuse-Straße. Fahrbahnmarkierungen, wie die oben beschriebenen Balken an den einmündenden Straßen, in die Konrad-Zuse-Straße würden den Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere den Schulkindern mehr Sicherheit geben. Gerade im Bereich der Querung mit dem Topographischen Weg und der dort befindlichen Einmündung Zum Kreuzegut kommt es dabei zu gefährlichen Situationen und zu mindestens einem Unfall. Dies wird weiter durch das Gefälle des Topographischen Wegs in diesem Bereich begünstigt, wodurch querende Kinder auf Rädern schneller sind, als es manche Autofahrerinnen und Autofahrer erwarten. Die jüngst angepassten Querungen für die Römische Straße zeigen, wie eine geeignete Anpassung der Querung gestaltet werden kann. Da in der Konrad-Zuse-Straße kein Busverkehr stattfindet, bietet sich eine solche Lösung prinzipiell an. Um Klarheit über die Häufigkeit von Verkehrswidrigkeiten zu bekommen, bittet der Ortsbeirat um Erhebung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge durch ein ViaCount-Gerät. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 769 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Konrad-Zuse-Straße sicherer machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 121/12 Betreff: Konrad-Zuse-Straße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit in der Konrad-Zuse-Straße insbesondere an der Querung des Grünzuges "Topographischer Weg" zu verbessern, z. B. durch eine Aufpflasterung oder Aufasphaltierung ähnlich den Straßenquerungen des fast fertigen Grünzuges "Römische Straße". Begründung: Anwohner:innen klagen seit Jahren über zu schnelle Autos in der Konrad-Zuse-Straße. Gerade im Bereich der Querung mit dem Topographischen Weg und der dort befindlichen Einmündung der Straße "Zum Kreuzegut" kommt es dabei immer wieder zu gefährlichen Situationen, die auch schon zu mindestens einem Unfall geführt haben. Dies wird weiter dadurch begünstigt, dass der Topographische Weg in diesem Bereich spürbar nach Süden abfällt und dadurch querende Kinder auf Rädern schneller sind, als es manche Autofahrer:innen erwarten. Die jüngst anpassten Querungen für die Römische Straße zeigen, eine geeignete Anpassung der Querung gestaltet werden kann. Da in der Konrad-Zuse-Straße kein Busverkehr stattfindet, bietet sich eine solche Lösung prinzipiell an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 121/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGeschwindigkeitsüberprüfung per ViaCount entlang der Konrad-Zuse-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 137/12 Betreff: Geschwindigkeitsüberprüfung per ViaCount entlang der Konrad-Zuse-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Überprüfung der Geschwindigkeit auf der Konrad-Zuse-Straße ein ViaCount-Gerät für den Zeitraum von z.B. einem Monat zu installieren und 2. den Ortsbeirat über das Ergebnis zu informieren. Begründung: Es kommt immer häufiger zu Beschwerden von Anwohner*innen gegenüber dem Ortsbeirat 12, dass die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 entlang der Konrad-Zuse-Straße von den Verkehrsteilnehmer*innen nicht eingehalten und der Fußgängerübergang nicht beachtet wird. Dies bringt gerade die Schüler*innen der Grundschule Riedberg in Gefahr, denn die Konrad-Zuse-Straße sowie der Fußgängerübergang entlang des topographischen Wegs sind Bestandteil ihres Schulwegs. Um Klarheit über die Häufigkeit der Verkehrswidrigkeiten zu bekommen, bitten wir um Erhebung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge durch ein ViaCount-Gerät. Über das Ergebnis soll der Ortsbeirat 12 in Nachgang informiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 137/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 141/12 Betreff: Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Amt für Straßenbau- und Erschließung zu formulieren mit folgendem Inhalt: Sehr geehrte Damen und Herren, aus den vier beigefügten Bildern vom 31.10.2021 ergibt sich, dass sich schon bei geringsten Niederschlagsmengen das Wasser auf dem Zebrastreifen staut. Der Abfluss ist dort höher. Daher ist an dieser Stelle ein Überqueren der Straße auf dem Zebrastreifen nicht möglich. Die zwischenzeitliche telefonische Kontaktaufnahme mit dem und persönliche Inaugenscheinnahme durch das Stadtentwässerungsamt hat ergeben, dass es sich um eine notwendige bauliche Maßnahme handelt, die die Zuständigkeit Ihres Amtes erfordert. Um kurzfristige Anpassung des Gullydeckels wird gebeten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Begründung: Ergibt sich aus den privaten anliegenden Fotos. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.01.2024, OF 483/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 141/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "In diesem Zuge könnte auch gleich der Asphalt-Rest am Bordstein in der ersten Parkbucht nördlich des Kreisels entfernt werden, der von einer früheren Baumaßnahme zurückgeblieben ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrssicherheit an der Grundschule Riedberg erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 969 entstanden aus Vorlage: OF 98/12 vom 16.10.2021 Betreff: Verkehrssicherheit an der Grundschule Riedberg erhöhen An der Ampelanlage an der Grundschule Riedberg (Kreuzung Zur Kalbacher Höhe/Käthe-Kruse-Straße) kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlage an dieser Kreuzung mit einer fußgängerfreundlicheren Schaltung zu versehen. Die Grünphase für Fußgängerinnen und Fußgänger sollte in diesem Zuge verlängert werden und die Gelbphase für den Autoverkehr sollte etwas länger geschaltet werden, um dem Autoverkehr mehr Reaktionszeit zum Halten zu geben. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, gemeinsam mit dem 14. Polizeirevier weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Die Ampelanlage an der Grundschule Riedberg ist insbesondere für Schülerinnen und Schüler ein wichtiger Punkt, um die Straße Zur Kalbacher Höhe zu überqueren. Mit sehr einfachen Maßnahmen kann an dieser Stelle die Verkehrssicherheit für Kinder erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 363 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Hundeauslauffläche auf dem Riedberg im östlichen Teil des Bonifatiusparks
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 981 entstanden aus Vorlage: OF 116/12 vom 14.10.2021 Betreff: Hundeauslauffläche auf dem Riedberg im östlichen Teil des Bonifatiusparks Vorgang: OM 4629/19 OBR 12; ST 1486/19 Der Magistrat wird gebeten, aufgrund der Stellungnahme vom 05.08.2019, ST 1486, die zugesicherte Hundeauslauffläche im östlichen Teil des Bonifatiusparks auszuweisen und entsprechend zu beschildern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4629 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1486 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 96 Aktenzeichen: 67 0
Tempo 40 für den Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 970 entstanden aus Vorlage: OF 100/12 vom 18.10.2021 Betreff: Tempo 40 für den Riedberg Vorgang: OM 121/21 OBR 12; ST 1346/21 Der Magistrat wird gebeten, für die folgenden Haupterschließungsstraßen des Riedbergs die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h festzulegen, um so für den Ortsbezirk 12 das neue Verkehrskonzept für Frankfurt umzusetzen: Altenhöferallee, Riedbergallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Herrmann-Rudloff-Allee. Begründung: Im neuen Frankfurter Koalitionsvertrag findet sich in Zeile 2069 f. die Vereinbarung: "Auf allen Grundnetzstraßen in/an dicht besiedelten Wohngebieten innerhalb der Stadtgrenzen gilt grundsätzlich Tempo 40 [...]". Damit ist ein klarer politischer Wille definiert, den geltenden Rechtsrahmen anders auszulegen als dies bislang der Fall war und wie es in anderen Gemeinden, z. B. Freiburg oder Oberursel, bereits jetzt der Fall ist. Gemäß der Stellungnahme vom 19.07.2021, ST 1346, sind die genannten Straßen als Haupterschließungsstraßen definiert und dürften somit dem Grundnetz zuzurechnen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1346 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 552 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Zebrastreifen für den Übergang OlofPalmeStraße zur Kaltmühle einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 62/8 Betreff: Zebrastreifen für den Übergang Olof-Palme-Straße zur Kaltmühle einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass ein Zebrastreifen für die Querung Olof-Palme-Straße zur Kaltmühle geschaffen wird. Begründung: Als Fußgänger erleben die Bürgerinnen und Bürger jeden Tag, dass bei dem Versuch die Straße zu queren, der fließende Verkehr kein Durchkommen ermöglicht. Wenn dann noch die U-Bahn dazwischenkommt, vergeht viel Zeit ehe man vorankommt. Auch Wanderer, die auf den ausgeschilderten Wanderweg einschwenken wollen, wird dies aufgrund der aktuellen Situation sehr erschwert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 62/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenErinnerung: Tempo 30 auf der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 586 entstanden aus Vorlage: OF 50/12 vom 23.06.2021 Betreff: Erinnerung: Tempo 30 auf der Altenhöferallee Vorgang: OM 6457/20 OBR 12; ST 2005/20 In der Stellungnahme vom 23.11.2020, ST 2005, bestätigt der Magistrat, dass ausgehend vom Kreisel Altenhöferallee/Riedbergallee auf der Altenhöferallee Tempo 30 angeordnet wird. Dieser Abschnitt soll das Alten- und Pflegeheim beinhalten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dieses Vorhaben nun auch umzusetzen. Der Bereich soll idealerweise bis zum nächsten Kreisel am Gymnasium Riedberg ausgeweitet werden. Begründung: Es wird auf die ursprüngliche Anregung (OM 6457) verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6457 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2005 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1986 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 589 entstanden aus Vorlage: OF 53/12 vom 23.06.2021 Betreff: Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten Vorgang: OM 336/21 OBR 12 In der Anregung OM 336 des Jahres 2021 wird der Magistrat gebeten, einen möglichen zukünftigen Schulweg entlang der Alten Riedbergstraße zu beleuchten. Ein Blick auf den Stadtplan offenbart, dass ein Großteil des Einzugsbereichs der IGS aus Kalbach nördlich und nordwestlich der IGS kommen wird und somit der W eg über die Alte Riedbergstraße einen erheblichen Umweg bedeuten würde. Es ist zu befürchten, dass dieser Weg nicht angenommen wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Fußweg in der Verlängerung der Straße Am Schlittenberg Richtung Feldweg bis zum Kätcheslachweiher und von dort zur Ecke Alte Riedbergstraße/Riedbergallee bis zur U-Bahn zu beleuchten. Negative Beeinträchtigungen der Insekten- und Tierwelt durch Lichtverschmutzung sollen minimiert werden. Dies kann durch adaptiv geschaltete Lampen gesehen, eine Beschränkung der Leuchtdauer auf die entsprechenden Zeiten, in denen Kinder den Schulweg nutzen und/oder entsprechend tierfreundliche Beleuchtung. Hier bietet sich zum Beispiel die vom BUND empfohlene langwellige Beleuchtung an, die möglichst niedrig angebracht wird. Durch eine entsprechende Richtcharakteristik kann die Beleuchtung auf den Weg als solchen reduziert werden. Begründung: Der Weg entlang des Schlittenbergs entspricht der kürzesten Wegebeziehung und somit auch dem vermutlich faktischen Schulweg in der Zukunft. In vollem Bewusstsein, dass dieser Weg durch ein Landschaftsschutzgebiet verläuft, sorgt dieser Weg jedoch dafür, dass die kürzeste Strecke mit Lampen versehen werden muss. Auch wenn die Beleuchtung der Alten Riedbergstraße sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung wäre, werden hierdurch große Teile Kalbachs von einem kurzen und sicheren Schulweg abgeschnitten. Gleichzeitig verläuft der Weg entlang eines zukünftigen Vogelschutzgebiet, welches durch die Lampen beeinträchtigt werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 336 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2162 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52
Nachfrage Kita Sonnenwind
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2021, OF 62/12 Betreff: Nachfrage Kita Sonnenwind Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Planungen bezüglich des Neubaus/Umzugs der Kita Sonnenwind auf das Grundstück Ecke Marie Curie Straße/Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen zu berichten und mitzuteilen, wann mit einer Fertigstellung der neuen Kita Sonnenwind gerechnet wird. Begründung: Ende Oktober 2019 verkündete Stadtrat Schneider und im November 2019 Stadträtin Weber, dass ein Grundstück an der Ecke Marie Curie Straße/Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen, das bereits einem Investor für den Bau von Wohnungen in Erbpacht versprochen gewesen sei, für die Stadt zurückgeholt wurde. Eine Baumasseprüfung habe ergeben, dass sich hierauf ein viergruppiger Kindergarten errichten ließe. In ca. 2,5 Jahren nach offizieller Auftragserteilung durch die Schuldezernentin könne hier eine neue Kita Sonnenwind eröffnet werden, d.h. die jetzige Kita Sonnenwind in neue Räumlichkeiten umziehen. Seit der Verkündung sind nunmehr mehr als 1,5 Jahre vergangen. Sollte die Kita plangemäß in ca. 1 Jahr umziehen, müssten inzwischen konkrete Planungen bestehen, die sowohl für den Ortsbeirat als auch für die mehr als 900 Unterzeichner*innen der Onlinepetition von Interesse sind. Auch ist natürlich wissenswert, ob der Zeitplan gehalten werden kann, da gerüchteweise die geplante Modulbauweise aufgrund der Beschaffenheit des Grundstücks nicht umgesetzt werden kann. Darüber hinaus ist der Zeitplan für das Projekt für die Planung der Kita Sonnenwind und der Grundschule von großem Interesse vor dem Hintergrund, dass das Bauprojekt Berghöfe immer mehr Formen annimmt und ein erweitertes Platzangebot für beide Einrichtungen notwendig ist und immer mehr wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 122 2021 Die Vorlage OF 62/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBeseitigung der übrigen Baumaterialien sowie der mobilen Toilettenkabine am Ende des westlichen Teils des Bonifatiusparks
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 71/12 Betreff: Beseitigung der übrigen Baumaterialien sowie der mobilen Toilettenkabine am Ende des westlichen Teils des Bonifatiusparks Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Abtransport der - nach den abgeschlossenen Kanalbauarbeiten - übrigen gebliebenen Baumaterialien sowie die mobile Toilettenkabine zu sorgen. Fotos privat Begründung: Die Kanalbauarbeiten am Ende des westlichen Teils des Bonifatiusparks in Höhe der Kreuzung der Straßen Im Klausenstück und Crutzenkirchweg sind seit mehreren Monaten abgeschlossen und der Weg in Richtung Park ist neu gepflastert. Seit dem stehen die restlichen Baumaterialien und die mobile Toilettenkabine an dieser Stelle. Unmittelbar neben diesem Lagerplatz befindet sich ein Spielplatz für Kleinkinder. Die dort lagernden restlichen Baumaterialien sowie die Toilettenkabine stellen eine Gefahrenquelle für Kinder da und beeinträchtigen das Landschaftsbild. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 71/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenBesseres Busangebot für Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 entstanden aus Vorlage: OF 33/12 vom 28.05.2021 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im Zehn-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Buslinie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Buslinie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Buslinie 28 (neuer Linienverlauf ab 2023), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen-Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U 3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahn-Station "Kalbach" aus durch Kalbach nach Weißkirchen- Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U 3 von und nach Oberursel bestehen, oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S 5 und in Zukunft an die Regionaltangente West (RTW). 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf Grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. 6. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: a) Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hochtaunus) gültig und erhältlich sein. b) Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von zwei Kilometern zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürgerinnen bzw. Bürger müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potenzial für schnellen Klimaschutz. Zu Ziffer 1.: Die Buslinie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Buslinie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als zehn Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. Ziffer 2.: Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Buslinien (M)29, M60, M72/M73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus circa 25 Prozent schneller als eine Fahrt mit U 8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. Ziffern 3., 4. und 6.: Viele Bewohnerinnen bzw. Bewohner aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel, um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Buslinie im Stundentakt sehr unattraktiv, und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrerinnen bzw. Autofahrern ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahn-Station "Weißkirchen/Steinbach" ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S 5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West (RTW) angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. Ziffer 5.: Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist langem Warten an den Ampeln oder schwierigem Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. Ziffer 7.: In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Buslinie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacherinnen bzw. Kalbacher zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 Aktenzeichen: 92 13
Neuanlegung Beachvolleyballfeld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 324 entstanden aus Vorlage: OF 17/12 vom 24.04.2021 Betreff: Neuanlegung Beachvolleyballfeld Der Magistrat wird gebeten, eines der bestehenden Volleyballfelder im Stadtteil in ein neues Beachvolleyballfeld umzuwandeln. Begründung: Da der Wegfall des öffentlichen Beachvolleyballfeldes am Rande des Bonifatiuspark durch Wohnbebauung eingetroffen ist, schlägt sich das negativ auf die Vielfalt freier Sportflächen im Stadtteil nieder. Zwar gibt es zwei Volleyballfelder, jedoch keines mit Sand. Um ein weiteres attraktives öffentliches Sportangebot zu gewährleisten, bedarf es eines Beachvolleyballfeldes. Ein möglicher Standort könnte eines der beiden Volleyballfelder nahe des Studierendenwohnheims und hinter dem Familienzentrum "Billabong" sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1616 Aktenzeichen: 67 0
Kann die ehemalige VDM-Deponie wieder als Naherholungsgebiet genutzt werden?
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 7/8 Betreff: Kann die ehemalige VDM-Deponie wieder als Naherholungsgebiet genutzt werden? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Vor einigen Jahren wurde die ehemalige VDM-Deponie an der Olof-Palme-Straße, die in einem Naturschutzgebiet liegt, für die öffentliche Nutzung u.a. als Freizeitgelände gesperrt. Die Begründung seitens des privaten Eigentümers war, dass es hohe Vandalismusschäden gab und die Flächen als Parkplätze für den Bürokomplex Lurgiallee 5 vorgehalten werden müssen, was nach einer Mitteilung des Magistrats auch im Grundbuch als "unwiderrufliche" Dienstbarkeit eingetragen ist. Kürzlich war der Presse zu entnehmen, dass die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG und ein Berliner Projektentwickler das "Lurgi-Haus" erworben haben mit dem Ziel, Wohnungsbau, Bildungseinrichtungen und Einzelhandel zu entwickeln. Anwohnerinnen und Anwohner würden die Fläche der ehemaligen Deponie gerne wieder zur Naherholung nutzen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welchen Sachstand kann der Magistrat zur Zersetzung der auf der Deponie abgelagerten Metalle und anderen Abfallstoffe mitteilen? 2. Zu welchem Ergebnis sind die vor ca. zehn Jahren durchgeführten Brunnenbohrungen hinsichtlich der Grundwasserqualität im Bereich der VDM-Deponie und im ganzen Bereich der ehemaligen VDM-Werke gekommen? Wie ist der Zustand des Grundwassers aktuell? 3. Ist es in den vergangenen zehn Jahren zu Schäden am Naturschutzgebiet gekommen? 4. Werden die Parkplätze auf der Deponie für den verkauften Bürokomplex Lurgiallee 5 noch benötigt? 5. Ist die ABG formal neue Nutznießerin der Parkflächen auf der ehemaligen Deponie? 6. Befürwortet der Magistrat eine Öffnung der VDM-Deponie für Freizeitzwecke? 7. Welches Konzept verfolgt der Magistrat bezüglich der Nutzung der VDM-Deponie im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 922 Nördlich Lurgiallee? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 44 2021 Die Vorlage OF 7/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. die Wörter "und wie lange ist die Haltbarkeit der Abdeckfolie?" und unter Ziffer 6 die Wörter "Wenn ja, wie wird Schutz und Wahrung des Naturschutzgebietes sichergestellt?" angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenOffenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 entstanden aus Vorlage: OF 8/12 vom 26.04.2021 Betreff: Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST 1248/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. das Verkehrskonzept für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben, und aus dem hervorgeht, welches die Haupterschließungsstraßen für Kalbach-Riedberg sind, offenzulegen und 2. belastbare Kriterien des Verkehrskonzepts aufzuzeigen, welche die Altenhöferallee, die Graf-von-Stauffenberg-Allee, die Riedbergallee und die Carl-Hermann-Rudloff-Allee als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Begründung: Mit Anregung des Ortsbeirates vom 13.03.2020 (OM 5933) wurde der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und in welchen Bereichen für die Straßen Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden kann. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248, wurde auf das Verkehrskonzept für den Riedberg verwiesen, dass Straßen "wie z. B. Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee etc." als Haupterschließungsstraßen mit Anbindung an die Hauptverkehrsstraßen Rosa-Luxemburg-Straße, Marie-Curie-Straße und Am Weißkirchener Berg dienen. Anhand der Verweise ist nicht hinreichend nachvollziehbar, dass die genannten Straßen im Verkehrskonzept als Haupterschließungsstraßen ausgewiesen sind und welche belastbaren Kriterien sie als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1346 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 970 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 für Teile der Riedbergallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 123 entstanden aus Vorlage: OF 10/12 vom 26.04.2021 Betreff: Tempo 30 für Teile der Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Riedbergallee zwischen dem Kreisel Altenhöferallee und der Kreuzung Robert-Koch-Allee die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. In Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8 soll dies ebenfalls analog für die Gegenrichtung zwischen der Einmündung Ruth-Moufang-Straße und dem Kreisel Altenhöferallee gelten. (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2021, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: In beiden Richtungen der Riedbergallee gibt es eine ganze Reihe von Gefahrenpunkten, die in Summe eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erfordern: - Ein- und ausparkende Fahrzeuge auf Höhe des Riedbergplatzes; - plötzlich bremsende Fahrzeuge an der Einmündung der Otto-Schott-Straße; - auf fast ganzer Länge der U-Bahn-Station "Uni Campus Riedberg" zahlreiche querende Fußgänger, darunter viele Schülerinnen und Schüler und Studentinnen und Studenten; - ein- und ausparkende Fahrzeuge vor dem Edeka-Markt; - plötzliche Zusammenführung mit dem Radweg direkt vor dem Kreisel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1423 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe: höhere Priorisierung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 122 entstanden aus Vorlage: OF 9/12 vom 24.04.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe: höhere Priorisierung Vorgang: OM 6735/20 OBR 12; ST 610/21 Der Magistrat wird gebeten, eine in der Stellungnahme vom 12.03.2021, ST 610, begrüßte Maßnahme zur Verkehrsberuhigung als besonders wichtig zu priorisieren, sodass sie zeitnah realisiert werden kann. Begründung: Zur Querung der Kalbacher Höhe von dem östlichen zum westlichen Teil des Bonifatiusparks (unterhalb der Grundschule Riedberg und des Prozessionswegs) ist kein sicherer Fußgängerübergang vorhanden. Diese Querung entlang der Bonifatiusroute und des Kinderwanderwegs wird nicht nur stark von Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil genutzt, sondern auch immer mehr von Pilgern der Bonifatiusroute. Aufgrund des zu erwartenden Neubezugs des Baugebiets "Burghöfe" nahe dem westlichen Teil des Bonifatiusparks ist davon auszugehen, dass diese Querung noch stärker frequentiert wird, da sich in dem Baugebiet "Parkstadt 2000" ein weiterer Discounter zur Grundversorgung befindet. Daher wird der Magistrat gebeten, für die Aufpflasterung zur Verkehrsberuhigung, wie in der Anregung des Ortsbeirates 12 vom 23.10.2020, OM 6735, vorgeschlagen und in der Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 610, begrüßt, entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen und diese so zeitnah zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6735 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 610 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1600 Antrag vom 16.06.2022, OF 261/12 Auskunftsersuchen vom 01.07.2022, V 439 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 0
Krähensichere Mülleimer in Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 1 entstanden aus Vorlage: OF 1/14 vom 11.04.2021 Betreff: Krähensichere Mülleimer in Harheim Der Magistrat wird gebeten, die öffentlichen Mülleimer in Harheim und entlang des Eschbachs nach Nieder-Eschbach sowie entlang der Nidda nach Bad Vilbel bzw. Bonames durch krähensichere Mülleimer zu ersetzen. Außerdem ist zu prüfen, ob diese ggf. durch größere Behälter ersetzt werden müssen. Begründung: Der Inhalt der öffentlichen Mülleimer in Harheim wird regelmäßig von Krähen und anderen Vögeln oder auch Tieren wie Waschbären nach Nahrungsresten durchsucht und dabei großflächig um die Mülleimer verteilt. Durch die Tiere und Wind werden Verpackungsreste und anderer Müll in die umliegende Natur und die Flüsse eingetragen. Durch die vermehrte Nutzung der Naherholungsgebiete während der Pandemie-Situation sind die Mülleimer generell voll oder überfüllt, sodass die Verschmutzung seit 2020 stark zugenommen hat. Der Entleerung der Mülleimer durch Tiere kann mit entsprechenden Konstruktionen entgegengewirkt werden, siehe Beispielfoto vom Riedberg. Dort sind die Mülleimer im April 2021 ersetzt worden. Eine solche Lösung ist für Harheim auch umzusetzen. Darüber hinaus sind an einigen Stellen die Mülleimer zu klein, insbesondere am Jägersteg am Eschbach. Hier reicht der kleine, offene Mülleimer nicht aus und muss durch einen größeren, geschlossenen Mülleimer ersetzt werden. Mülleimer am Jägersteg Neuer krähensicherer Mülleimer im (Bild privat am 11.04.2021) Bonifatiuspark am Riedberg (Bild privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1353 Aktenzeichen: 67 0
Etwaige weitere verfügbare Flächen im Ortsbezirk 12 für Gemeinbedarfe und deren Voraussetzungen prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2021, OF 7/12 Betreff: Etwaige weitere verfügbare Flächen im Ortsbezirk 12 für Gemeinbedarfe und deren Voraussetzungen prüfen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der nachstehend beschriebenen und in dem beigefügten Kartenausschnitt markierten Flächen zu prüfen und zu berichten, ob überhaupt und wenn ja unter welchen planungsrechtlichen Voraussetzungen diese Flächen oder Teile davon zusätzlich beplant und als Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen werden können mit dem Ziel, bestehende oder zukünftige Bedarfe unter moderater Erweiterung der bebauten Flächen zu befriedigen. Dabei soll der Magistrat insbesondere berichten, ob und inwieweit bei den angeführten Flächen, soweit sie bereits als Ausgleichsflächen für andere Bebauungen errichtet oder vorgesehen sind, eine Verlagerung der Ausgleichsfläche auf andere Flächen möglich ist. a) Südlich Carl-Herrmann-Rudloff-Allee und westlich Westflügel-Bebauung b) Nördlich Riedbergallee und östlich derzeitiger Bebauungsgrenze c) Nördlich L 3019 bis zur BAB 5 Begründung: Der Riedberg hat eine umfassende bauplanungsrechtliche Regelung in einer Vielzahl von Bebauungsplänen gefunden. Gleichwohl hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt, dass die Beplanung im Hinblick auf die notwendige Bereitstellung von Flächen für Gemeinbedarfe (z.B. Schulen, Kitas, seniorengerechtes Wohnen, um einige Beispiele zu nennen) nicht hinreichend gewesen ist. Dies zeigt sich beispielsweise an der Notwendigkeit einer dritten Grundschule und der Bereitstellung ausreichender Flächen unter Einschluss der Erforderlichkeit eines angemessen großen Schulhofes. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es in Folge der intensiven Beplanung des Riedbergs einschließlich der notwendig von Ausgleichsflächen natürlich herausfordernd ist, weitere Flächen zu aktivieren und dabei gleichzeitig möglichst wenig zusätzliche Versiegelung zu schaffen. Gleichwohl ist festzustellen, dass immer wieder solche Bedarfe entstehen können. Aus dem Blickwinkel des Ortsbeirates wäre es jedoch wünschenswert und geboten, insbesondere zu den im Tenor genannten Flächen, ein klares bauplanungsrechtliches Bild zu haben, damit bei zukünftig auftretenden weiteren Bedarfen die Möglichkeiten etwaiger Nutzungen besser bekannt sind und umfassende Einzelfallprüfungen dann unterbleiben können. Geobasisdaten: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand mm.jjjj, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2021, OF 44/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 7/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 72 2021 1. Die Vorlage OF 7/12 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 44/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenVerbesserung des Radverkehrs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7237 entstanden aus Vorlage: OF 731/12 vom 17.02.2021 Betreff: Verbesserung des Radverkehrs Der Magistrat wird aufgefordert, 1. eine Verbesserung des Bahnüberganges über die U 2 an der Kreuzung Olof-Palme-Straße/Marie-Curie-Straße in Form von der Sicherung und der Einebnung umzusetzen; 2. eine Brücke über die Nidda an der A 661 (auf der dem Mertonviertel zugewandten Seite) und eine Verlängerung des Radweges entlang der A 661 nach Eschersheim zu bauen. Die o. g. Vorhaben sollen in Abstimmung mit den Ortsbeiräten 8 und 9 erfolgen. Begründung: Das Fahrrad als Verkehrsträger erfährt aktuell eine sehr große Popularität und erhält eine wichtige Rolle bei der Verkehrswende. Außerdem trägt der vermehrte Radverkehr einen äußerst positiven Beitrag zur Klimabilanz der Stadt Frankfurt bei. Genau aus diesen Argumenten gilt es, den Radverkehr auch in der städtischen Planung stärker zu berücksichtigen und für eine Neuaufteilung der Verkehrsflächen zu sorgen. Ein erster Schritt dazu sind die oben beschriebenen Maßnahmen. Die genannten Radwege werden insbesondere von Radfahrerinnen und Radfahrer aus Kalbach-Riedberg und dem Norden - zumal dieser auch der Radweg in die Innenstadt ist - genutzt. Diese Maßnahmen erhöhen die Sicherheit und steigern die Attraktivität des Radweges in die Innenstadt. Das Bundesverkehrsministerium hat ein Sonderprogramm "Stadt und Land" aufgelegt, dass besonders vom Straßenverkehr getrennte Radwege aus- und neu gebaut werden sowie Fahrradstraßen, -brücken, -unterführungen und Abstellanlagen. Dafür wurden 660 Millionen Euro bereitgestellt, die seit Ende Januar 2021 beantragt werden können. Die oben genannten Vorschläge passen genau in diese Vorgaben des Bundesverkehrsministeriums. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1225 Aktenzeichen: 66 2
Lastenradparkplätze für das Riedbergzentrum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7236 entstanden aus Vorlage: OF 730/12 vom 19.02.2021 Betreff: Lastenradparkplätze für das Riedbergzentrum Vorgang: OM 1455/17 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Pilotprojekts für Lastenradparkplätze dedizierte Lastenradparkplätze in unmittelbarer Umgebung des Riedbergzentrums einzurichten. Hierfür sollen insbesondere diese vier Standorte geprüft und bei Machbarkeit umgesetzt werden: A: Der letzte Parkplatz auf der linken Seite am östlichen Ende der Ernst-Abbe-Straße kann wie im Beispiel aus Berlin mit drei schräg geparkten Lastenrädern umgesetzt werden. B: Ungenutzte Pflasterfläche an der Südseite der Einmündung Ernst-Abbe-Straße/Altenhöferallee. An dieser Stelle würde es sich anbieten, den Bordstein des kleinen Stichwegs zur Altenhöferallee abzusenken. C: Ungenutzte Pflasterfläche ca. in der Mitte des Riedbergzentrums zur Altenhöferallee. An dieser Stelle existiert bereits ein abgesenkter Bordstein als Zufahrt (früher verlief dort der Radweg). D: Östlichster Abschnitt der Fahrradständer Richtung Riedbergallee, direkt hinter dem Bücherschrank - dies nur in Abstimmung mit den Begrünungsplänen für den Riedbergplatz. Bild: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 03.2020, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: Der Ortsbeirat 12 begrüßt das Pilotprojekt des Straßenverkehrsamts und schlägt die oben genannten Standorte für Lastenräder vor. Lastenräder bieten eine hervorragende Möglichkeit, mittelgroße Einkäufe gut und komfortabel auch ohne Auto durchzuführen und reduzieren dadurch den innerörtlichen Autoverkehr. Durch die Platzierung in Straßennähe geraten die etwas sperrigeren Lastenräder nicht in Konflikt mit Fußgängerinnen und Fußgängern. Im Fall von Vorschlag A wird zusätzlich die Sicht am Fußgängerüberweg über die Ernst-Abbe-Straße verbessert (siehe OM 1455 von 2017). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1455 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1160 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2196 Aktenzeichen: 66 0
Bebauungsplan Nr. 889 „An der Sandelmühle“
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 632/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 "An der Sandelmühle" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat dem Entwurf des Bebauungsplanes kein Konzept zur Verbesserung der bestehenden Verkehrssituation vorangestellt hat. Vielmehr verweist er darauf, dass die "bestehenden allgemeinen Verkehrsprobleme im Umfeld . . im Rahmen des Bebauungsplanes nicht zu lösen" sind (S. 19). Die Stadtverordnetenversammlung hält diese Feststellung für unbefriedigend, denn im besten Fall erhalten neue Wohngebiete auch eine ausreichende Infrastruktur. Das gilt auch für die Verkehrsanbindung dieses neuen Wohngebietes, die ausschließlich über den überlasteten Bahnübergang Kupferhammer/Sandelmühle erfolgen soll. In Spitzenzeiten gibt es hier an der Schranke heute schon Wartezeiten von bis zu 20 Minuten. Um aus der Not eine Tugend zu machen, wird das Entwicklungsgebiet vom Magistrat kurzerhand zum "autoarmen" Wohngebiet erklärt, auch wenn geplante Tiefgaragen und Stellplätze zeigen, dass die Stadtplanung hier realitätsbezogen von normalem Autoverkehr ausgeht. In Kombination mit den bereits heute auf der Straße An der Sandelmühle bestehenden Kraftfahrzeugbewegungen (Siedlung Brühlfeld, Anwohner Sandelmühle, Gewerbebetrieb Diehl-Aerospace, Camping-Platz mit Hotel/Restaurant, Kleingartenverein Brühlwiese, P+R-Nutzungen am U-Bahnhof Heddernheim, Fußballplatz SV 07 Heddernheim, Freibad Eschersheim usw.) wird dies trotz optimaler ÖPNV-Erschließung zu einem verkehrlichen Desaster führen. Zudem wird es den Schleichverkehr über den Alexander-Riese-Weg erhöhen. Damit das geplante Wohngebiet auf dieser Brachfläche jetzt dennoch zügig verwirklicht werden kann, soll der Bebauungsplan mit Maßgaben beschlossen werden. Dies vorausgeschickt, wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, die Vorlage M 14 / 21 mit folgenden Maßgaben zu beschließen: 1. Der Magistrat stellt eine Erweiterung der Erschließungskapazität für Kraftfahrzeuge sicher. Er wird beauftragt, den folgenden Lösungsansatz zur Vermeidung eines absehbaren Verkehrskollaps am Bahnübergang Hessestraße/Kupferhammer/Olof-Palme-Straße/Sandelmühle umzusetzen: Zweite Erschließung im Bereich "Kaltmühle" (nördlich Urselbach) oder in Höhe "An den Mühlwegen" (südlich Urselbach) mit Lenkung der zu- und abfließenden Verkehrsströme innerhalb des Plangebietes und dadurch Verteilung auf zwei Engpunkte (z.B. als Ein- und Ausfahrt) an den Bahnübergängen anstelle der geplanten Ringerschließung allein über die Zufahrt "An der Sandelmühle". Das in dem Bebauungsplan ausgewiesene Baufeld wird nicht weiter verfolgt, da es einer einer späteren Neubewertung der Situation entgegen steht; der geringfügige Bauflächenverlust durch die zweite nördliche Zufahrt ist durch eine höhere Baudichte im Zentrum des Plangebiets auszugleichen. 2. Der Magistrat stellt Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat alle Zahlen und Berichte zu der Verkehrszählung vom März 2012 offen zur Verfügung. Er stellt zudem die Fahrgastzahlen der im Kreuzungsbereich Sandelmühle/Kupferhammer oftmals im Stau stehenden Buslinie 29 Nieder-Erlenbach-Hohe Brück / Nordwestzentrum zur Verfügung, gegliedert nach Gesamtzahlen und Fahrgastzahlen aus dem Einzugsbereich der Bushaltestellen Emil-v.-Behring-Straße, Sebastian-Kneipp-Straße, Sandelmühle, Zeilweg, Oberschelder Weg. 3. Der Magistrat prüft zur Entlastung der Fahrtzeiten auf der Olof-Palme-Straße im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 922 Lurgigelände eine Verbreiterung der Olof-Palme-Straße zwischen Lurgiallee und Marie-Curie-Straße/A661. 4. Der Magistrat stellt sicher, dass die Interessen des nichtstörenden Gewerbebetriebs An der Sandelmühle 13 (Betriebszeiten tagsüber und nachts, verkehrliche Erreichbarkeit usw.) gewahrt werden. 5. Der Magistrat realisiert die geplante Fahrradstraße auf der Straße "An der Sandelmühle" zwischen Bahnübergang und Alexander-Riese-Weg (ST 1998 v. 23.11.2020) vorerst nicht. Stattdessen ist zunächst eine aktuelle Radverkehrszählung sowie eine Radverkehrsprognose inklusive der voraussichtlichen Zweirad-Mobilität im Zusammenhang mit dem neuen Wohngebiet durchzuführen, um den Bedarf für eine derartige Priorisierung des Radverkehrs auf diesem Straßenabschnitt zu belegen, der eine Erschließungsfunktion u.a. für einen wichtigen Gewerbebetrieb besitzt. 6. Der Magistrat plant für die Gemeinbedarfsfläche "Kita", die sich in unmittelbarer Nähe zum Bahnübergang befindet, separate Hol- und Bringflächen ein, damit der Verkehrsfluss auf der Straße "An der Sandelmühle" in den jeweiligen Hol- und Bringzeiten nicht gänzlich zum Erliegen kommt. 7. Der Magistrat prüft auf den Baufeldern für Mehrfamilienhäuser die Realisierung einer Seniorenwohnanlage, die speziell älteren Menschen aus Heddernheim, die gerne im Stadtteil bleiben wollen, wohnortnahes altersgerechtes Wohnen ermöglicht. 8. Der Magistrat sorgt für eine ausreichende Anzahl von Ladestationen für E-Mobilität in den Tiefgaragen der geplanten Blockbebauung. 9. Der Magistrat stellt im Plangebiet eine ausreichende Zahl oberirdisch angelegter abschließbarer Abstellplätze für E-Bikes und Lastenfahrräder zur Verfügung. 10. Der Magistrat legt dar, warum er neben den Erfahrungswerten der Anwohner und dort befindlichen Firmen selbst den dringenden Appell der Verkehrsexperten des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main "Eine zweite Zufahrt in das Planungsgebiet ist aus verkehrspolizeilicher Sicht unbedingt erforderlich." (Stellungahme 17) nicht berücksichtigt. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 14 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage M 14 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 632/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 3 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenTempo 30 auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7064 entstanden aus Vorlage: OF 703/12 vom 17.12.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST1248/20 Seit nunmehr rund 24 Jahren hat Kalbach Tempo 30, was allseits bekannt ist und sich bewährt hat. Mit der Umsetzung von Tempo 30 haben sich die Verkehrsschilder stark reduziert. Der Rad- und Fußgängerverkehr wurde deutlich sicherer, Personenschäden traten nicht mehr ein. Die Kalbacher Hauptstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihres Ausbaustandards entgegen der Stellungnahme des Magistrats zum Riedberg (ST 1248 vom 26.06.2020) mit regelmäßig verkehrenden Buslinien eine Tempo-30-Straße. Auch Kalbach-Riedberg leidet wie weite Bereiche von Frankfurt unter Feinstaub, da sich eine A 661 mit 80.000 und einer A 5 mit 150.000 täglichen Fahrzeugbewegungen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtteil befinden. Daher müssen alle Möglichkeiten der Reduzierung in Betracht gezogen werden. Daher sollte der Magistrat nicht verkehrspolitische Aspekte über gesundheitliche Risiken stellen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Riedbergallee, die Graf-von-Staufenberg-Allee sowie die Altenhöferallee künftig mit Tempo-30- Streckenanordnungen zu versehen. Begründung: Mit großer Mühe gelingt es der Stadt Frankfurt nur durch ein Tempolimit von 40 km/h, die Umweltbelastungen durch Feinstaub zu reduzieren. Daher sollte in einem hauptsächlich zum Wohnen und Leben bestimmten Ortsbezirk Tempo 30 flächendeckend gelten. Nach § 45 Absatz 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigungen und Schadstoffbelastungen. Die Entscheidung obliegt dann den Straßenverkehrsbehörden aufgrund der eigenen Ermessensgrundlage nach § 45 StVO (bes. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 und 5). Anders als in der Stellungnahme ST 1248 erwähnt, besteht durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen, wenn diese dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen dienen. Dabei muss eine Zustimmung der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 980 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Fehlende Bäume im Quartier „Am Bonifatiusbrunnen“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6946 entstanden aus Vorlage: OF 675/12 vom 16.11.2020 Betreff: Fehlende Bäume im Quartier "Am Bonifatiusbrunnen" Der Magistrat wird gebeten, in der Pflanzsaison Winter 2020/21 die im Folgenden aufgeführten gut zwei Dutzend fehlenden Bäume neu zu pflanzen und deren dauerhafte Bestandspflege sicherzustellen. Quelle: openstreetmap.org und Mitwirkende plus eigene Markierungen Wo Bild Ostende Bonifatiuspark: fehlender Baum auf dem gepflasterten Endplatz Parallel zur U 9-Strecke: Potenzial für zwei bis drei weitere Bäume Promenade zwischen "Skylineblick" und Bonifatiuspark: drei Bäume plus einer fehlen Zur Kalbacher Höhe, Querung Bonifatiuspark (im Bild vorne links): ein Baum fehlt Zur Kalbacher Höhe 3/Ecke Am Bonifatiusbrunnen: ein Baum fehlt Südende Monetweg, gegenüber Renoirallee 60: ein abgesägter Baum Renoirallee 93: Baum fehlt Direkt unterhalb der Grundschule Riedberg/Rampe Bonifatiuspark: drei Bäume fehlen, Baumstütze stabil ausgeführt? Mittelstreifen der Marie-Curie-Straße: Zahlreiche Lücken in der mittleren Baumreihe, Potenzial für mehr als 12 weitere Bäume (Bilder von Ost nach West aufgenommen). Gegenüber dem 14. Polizeirevier vorerst keine Baumpflanzungen, da hier ggf. eine Querung für Einsatzfahrzeuge eingerichtet wird. Bilder: Marita Hörberg und Ronald Bieber Begründung: Die genannten Bäume und Pflanzen fehlen oder sind abgestorben. Der nun kommende Winter bietet sich für notwendige Ersatzpflanzungen an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 552 Aktenzeichen: 67 0
Reparatur bzw. Ersatz von Wegweisern und einer Informationstafel im Bereich des Bonifatiusparks
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6941 entstanden aus Vorlage: OF 669/12 vom 13.11.2020 Betreff: Reparatur bzw. Ersatz von Wegweisern und einer Informationstafel im Bereich des Bonifatiusparks Vorgang: OM 2483/17 OBR 12; ST 352/18 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die beschädigten metallenen Wegweiser "Bonifatiusbrunnen" und "Krutzenkirche" an der westlichen Verlängerung des Prozessionsweges bzw. nördlich der Straße Am Bonifatiusbrunnen repariert oder erneuert werden. Die teilweise zerstörte Tafel 10 des Geo-Pfads (südlich der Grundschule Riedberg) müsste ersetzt werden. Begründung: Die Wegweiser bzw. die Informationstafel sind offenbar leider mutwillig beschädigt bzw. zerstört worden. Sie sollten dennoch in nächster Zeit repariert bzw. ersetzt werden. Vandalismus führt bekanntlich nicht selten zu Nachahmereffekten. Diese Anregung wurde vom Ortsbeirat bereits am 01.12.2017 einstimmig beschlossen (OM 2483). Mit der Stellungnahme vom 19.02.2018, ST 352, hat der Magistrat mitgeteilt: "Die Reparatur von Wegweisern und Informationsschildern wird veranlasst." Auch nach drei Jahren ist das leider noch nicht geschehen und sollte nun umgehend durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2483 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 352 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 551 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2021, ST 1304 Aktenzeichen: 67 0
Signalregelung an der Kreuzung Kupferhammer/Olof-Palme-Straße/Hessestraße/ An der Sandelmühle
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2020, OM 6935 entstanden aus Vorlage: OF 611/8 vom 09.11.2020 Betreff: Signalregelung an der Kreuzung Kupferhammer/Olof-Palme-Straße/Hessestraße/ An der Sandelmühle Der Magistrat wird beauftragt, für den aus der Straße Kupferhammer in Richtung Olof-Palme-Straße bzw. Hessestraße abfließenden Verkehr eine verbesserte Signalregelung durch eine Grünpfeilregelung zu entwickeln, die ein unnötiges Warten verhindert, wenn die Verkehrsteilnehmer aus Richtung Hessestraße bzw. Olof-Palme-Straße aufgrund der geschlossenen Schranke in Höhe der Stadtbahnstation "Sandelmühle" Rot haben. Begründung: Anwohner des Quartiers Riedwiese beklagen sehr lange Haltezeiten an der signalgeregelten Kreuzung bei der Ausfahrt aus der Straße Kupferhammer, wenn die Stadtbahn fährt. Während die Fahrzeuge auf der Hauptstraße Richtung A 661 bzw. Ortskern Heddernheim Rot haben, könnten die Fahrzeuge aus dem Kupferhammer, die in den allermeisten Fällen nicht geradeaus in die Straße An der Sandelmühle fahren, längst ohne Probleme auf die Olof-Palme-Straße oder die Hessestraße abbiegen und ihre Fahrt fortsetzen. Stattdessen sind lange Stehzeiten die Regel. Eine andere Signalisierung, eine Grünpfeilregelung, ein Abbau der Ampel an der Einmündung aus dem Kupferhammer oder eine andere gute Lösung wäre aus Sicht des Ortsbeirates in die Wege zu leiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 739 Aktenzeichen: 32 1
Ein Papierkorb zwischen Olof-Palme-Straße und der Nidda
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 615/8 Betreff: Ein Papierkorb zwischen Olof-Palme-Straße und der Nidda Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zwischen Olof-Palme-Straße und der Nidda, etwa in der Nähe des Vereinsheims "Nassovia Wanderlust", einen Papierkorb aufzustellen. Begründung: Seitens Spaziergängern und Hundehaltern wurde der Wunsch nach einem Mülleimer in diesem Bereich geäußert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 615/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSpielplatz Fasanenweg, Spielplätze Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6732 entstanden aus Vorlage: OF 652/12 vom 06.10.2020 Betreff: Spielplatz Fasanenweg, Spielplätze Riedberg Monatelang wurde die große Drehscheibe auf dem Spielplatz Fasanenweg durch Bauzäune gesichert, da das Spielgerät nicht mehr sicher war. Nun wird mit großem Bedauern festgestellt, dass diese nicht instand gesetzt, sondern demontiert wurde. Seit vielen Monaten sind die drei Spielplätze im Bereich des westlichen Bonifatiusparks auf dem Riedberg umzäunt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Spielplatz Fasanenweg wieder mit einer Drehscheibe attraktiv zu machen; 2. die drei Spielplätze im westlichen Teil des Bonifatiusparks instand zu setzen sowie 3. die Beinpresse der Seniorenfitnessanlage instand zu setzen. Begründung: Da der Ortsbezirk Kalbach-Riedberg sehr familienfreundlich ist, ist dieser für Kinder auf intakte Spielplätze angewiesen, die dem Bewegungsdrang abwechslungsreiche Spielgeräte bieten. Nachdem auf dem Spielplatz Fasanenweg nun nur noch wenige Spielgeräte vorhanden sind, ist dringend wieder die überaus beliebte Drehscheibe zu montieren. Diese Drehscheibe hat als einziges Spielgerät die komplette Dauer seit den frühen 90er-Jahren des Spielplatzes den Kindern Freude bereitet und sich damit als überaus robust erwiesen. Darüber hinaus war diese auch inklusionsgerecht bespielbar und erreichbar gewesen. Auch die anderen drei Spielplätze sind dringend instand zu setzen, da sie seit geraumer Zeit den Kindern nicht zum Spielen dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 36 Antrag vom 26.04.2021, OF 18/12 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 325 Aktenzeichen: 67 2
Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6735 entstanden aus Vorlage: OF 657/12 vom 06.10.2020 Betreff: Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Straße Zur Kalbacher Höhe zwischen der Grundschule Riedberg und dem Prozessionsweg einzuleiten, um einen sicheren Fußgängerübergang in Höhe des Bonifatiusparks zu gewährleisten. Als Beispiel könnte hier die Aufpflasterung in der Leberecht-Migge-Anlage dienen. Begründung: Der Fußgängerübergang wird stark von Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil genutzt. Dabei überqueren dort auch Kinder die Straße. Vermehrt fühlen sich die Bürgerinnen und Bürger durch die Fahrweise vieler Autofahrerinnen und Autofahrer gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 610 Antrag vom 24.04.2021, OF 9/12 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 122 Antrag vom 16.06.2022, OF 261/12 Auskunftsersuchen vom 01.07.2022, V 439 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
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