Aufstellung von Abfallbehältern mit Abdeckung in den Parks von Kalbach-Riedberg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM
3384 entstanden aus Vorlage:
OF 313/12 vom
22.05.2018 Betreff: Aufstellung von Abfallbehältern mit
Abdeckung in den Parks von Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die in
den Parks von Kalbach-Riedberg bisher überwiegend offenen Abfallbehälter mit
Abdeckungen nachzurüsten oder durch Abfallbehälter mit
Abdeckungen zu ersetzen. Begründung: Der Ortsbeirat 12 hat sich in den vergangenen Jahren
immer wieder mit der unbefriedigenden Müllsituation in Kalbach-Riedberg
beschäftigt und auch die eine oder andere Verbesserung erzielt (mehr
Abfallbehälter, häufigere Leerung). Ein wesentliches Problem - auf das die
Anwohner immer wieder hinweisen - besteht nach wie vor: Vor allem im Bonifatiuspark und im Kätcheslachpark
kann man immer wieder beobachten, wie sich Elstern und Krähen - bisweilen auch
andere Vogelarten und sonstige Tiere - auf der Suche nach Futter über die
offenen Abfallbehälter hermachen, den Inhalt der Abfallbehälter herausziehen
und im weiten Umfeld verstreuen. Durch den Wind wird der Abfall nach und nach
in den Parks und darüber hinaus verteilt, sodass ein wenig schönes Bild
entsteht. Entsprechendes Bildmaterial liegt der Stadt vor. Um dem genannten
Problem Herr zu werden, ist es notwendig, die bisher fast ausschließlich
offenen Abfallbehälter mit Abdeckungen nachzurüsten oder auszutauschen und bei
Neuaufstellungen nur noch Abfallbehälter mit Abdeckung zu verwenden.
Entsprechende Modelle sind am Markt vorhanden und wurden z. B. auch schon
am Mainufer aufgestellt. Bei Durchführung einer solchen Aktion wäre auch zu
überlegen, ob man dann nicht auch von vornherein größere Abfallbehälter
aufstellt. Gerade an den Wochenenden können die derzeit vorhandenen
Abfallbehälter in den Parks von Kalbach-Riedberg das leider stetig wachsende
Müllaufkommen nicht mehr fassen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.09.2018, ST 1851
Aktenzeichen: 67 1