Meine Nachbarschaft: Zur Kalbacher Höhe
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Eine neue Grundschule für den Stadtteil
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 377/8 Betreff: Eine neue Grundschule für den Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Ortsbezirk 8 wird eine weitere Grundschule gebaut. Dazu wird ein Teil des ehemaligen Lurgi-Geländes im Südosten, angrenzend an Lurgiallee und Olof-Palme-Straße von der Planung für eine Wohnbebauung ausgenommen. Begründung: Die Grundschulen im Ortsbezirk mit Einzugsbereich Heddernheim-Riedwiese, Heddernheim Ost und Niederursel Ost klagen über Raummangel bei steigenden Anmeldungen. Für die neuen Aufgaben der Schule ist die Raumausstattung unzureichend. Räume, die eigentlich für eine Bibliothek, für den Förderunterricht, Mittags- und Nachmittagsbetreuung oder Eltern-/Schülergespräche vorgesehen waren, werden längst als Klassenzimmer gebraucht. Mit den neu entstehenden Wohnungen und dem Zuzug junger Familien im Gebiet Sandelmühle und Lurgiallee kommen die räumlichen Kapazitäten der Grundschulen an Grenzen, die keine improvisierte Umnutzung mehr möglich machen. Dies betrifft vor allem die Heinrich-Kromer-Schule und die Robert-Schumann-Schule. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 377/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKeine Anbindung des Quartiers „An der Sandelmühle“ an die Fernwärme?
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2023, OF 358/8 Betreff: Keine Anbindung des Quartiers "An der Sandelmühle" an die Fernwärme? Die großen Mehrfamilienhaus-Bauten der ABG "An der Sandelmühle" entlang der Olof-Palme-Straße sind inzwischen fast fertig gestellt, die Eigentums-Wohnungen aus dem Mehrfamilienhaus entlang des nördlich gelegenen Urselbach werden ebenfalls schon zum Verkauf angeboten. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Warum wurde bei der Auswahl der Bauträger und der Einreichung der Planungen das schon am 14. Mai 2019 im Römer vorgestellte Klimaschutzteilkonzept für das geplante Quartier "An der Sandelmühle" des Instituts "ebök Planung und Entwicklung GmbH" nicht berücksichtigt? 2. Warum gab es bisher keine Auflage und auch keine städtische Empfehlung an die Bauträger, die schon in den Straßen An der Sandelmühle und Im Kupferhammer verlaufende Fernwärmeleitung zu nutzen und mit einem ringförmigen Anschluss die neuen Häuser an das Fernwärmenetz anzuschließen? Ist der Anschluss an das Fernwärmenetz für die noch nicht gebauten Ein- und Mehrfamilienhäuser hinter dem ABG Gebäuderiegel an den U-Bahn Gleisen noch möglich, ist der Anschluss noch Teil der Planungen? 3. Warum wurde auch das Konzept der Versorgung über Solaranlagen und Photovoltaik nicht berücksichtigt? Warum gab es keine Auflagen und keine Empfehlungen zur Einhaltung des Passivhausstandards? Begründung: Selbst im Bebauungsplan vom 02.01.2017 wird auf das Überwärmungspotential des Gebietes hingewiesen, das zwar im Einzugsbereich der Luftbahnen von Niddatal und Urselbachtal liege, aber durch die nördliche Abraumhalde und die südliche Versiegelung nur geringe Abkühlungswerte hat. Auch der fünfgeschossige Baukörper entlang der Olof-Palme-Straße, der als Lärmschutz der dahinter liegenden Gebäude konzipiert ist, bremst die Durchlüftung dieses Neubaugebietes und der Gebäude auf der westlichen Seite der Straße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVorstellung des Bauprojektes der Johann Wolfgang Goethe-Universität
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 443/12 Betreff: Vorstellung des Bauprojektes der Johann Wolfgang Goethe-Universität Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten in Absprache mit der Ortsvorsteherin des 8 er Ortsbeirates, die für die Planung und den Neubau der Universität verantwortlichen Personen unter Beteiligung der Ortsbeiräte 8 und 12 zu einer Informationsveranstaltung einzuladen. Begründung: Das große Bauvorhaben der Universität an der Riedbergallee im Bereich des 8 er Ortsbeirates hat bei dem Bau auch Auswirkungen auf den Ortsbezirk 12 (Riedberg) durch Baustellenverkehr, Verschmutzung, wegfallenden Parkraum etc. Um rechtzeitig für das nötige Verständnis und Akzeptanz für den Bau zu werben, bedarf es einer umfassenden Information durch den Bauträger, die Johann Wolfgang Goethe-Universität. Dies dient auch gleichzeitig einer Öffnung der Uni zu den betroffenen Stadtteilen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 443/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRadfahrer besser absichern am Beginn der Otto-Schott-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4522 entstanden aus Vorlage: OF 422/12 vom 11.09.2023 Betreff: Radfahrer besser absichern am Beginn der Otto-Schott-Straße Der Magistrat wird gebeten, geradeaus fahrende Radfahrer auf der Riedbergallee am Südende der Otto-Schott-Straße besser gegenüber rechts abbiegenden Autofahrern zu schützen, z. B. durch eine durchgehende Rotfärbung des Radweges an dieser Stelle. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: An dieser Kreuzung biegen über die Hälfte der Kraftfahrzeuge rechts ab, um die Tiefgaragen der dichten Wohnbebauung und des Einkaufszentrums zu erreichen. Vorfahrtsberechtigte Radfahrer, die geradeaus fahren, geraten leicht in gefährliche Konflikte mit den rechts abbiegenden Fahrzeugen. Eine farbliche Hervorhebung des Radweges an dieser Stelle kann das Bewusstsein für diesen Konflikt schärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2400 Aktenzeichen: 32-1
Fernwärme in Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4527 entstanden aus Vorlage: OF 431/12 vom 31.08.2023 Betreff: Fernwärme in Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2660/22 OBR 12 Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen laut Gesetzentwurf der Bundesregierung bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Dazu gehört auch Frankfurt. Damit dieses Vorhaben gelingen kann, sollte die Stadt Anregungen der Ortsbeiräte mit berücksichtigen, da diese sich mit den örtlichen Gegebenheiten bestens auskennen. Der Magistrat wird gebeten, bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zu prüfen, 1. ob die vorhandenen Fernwärmeleitungen im Bereich des neu errichteten Baugebietes "Berghöfe" durch den Bonifatiuspark in den Bereich des Bauabschnittes von "Heddernheim Nord" mit u. a. den Straßen Im Klausenstück, Crutzenkirchweg, Am Bonifatiusbrunnen etc. verlängert werden können ; 2. ob das auf dem Riedberg vorhandene Fernwärmenetz über die Straße Am Bonifatiusbrunnen und 3. über die Straße An der Bergstraße auf einfachem Weg - weil durch das Feld - nach Kalbach geführt werden kann und 4. ob die Wärme aus den beiden Rechenzentren im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" sowie 5. aus der in Prüfung befindlichen Biogasanlage im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" ebenfalls in das Wärmenetz eingespeichert werden könnte (OM 2660). Begründung: Für die Bürgerinnen und Bürger in Kalbach-Riedberg ist Planungssicherheit wichtig. Sie sollten frühzeitig wissen, über welche Optionen sie beim Austausch einer alten Heizungsanlage verfügen können. Außerdem wird davon ausgegangen, dass nach einer energetischen Sanierung eines Wohngebäudes der Energiebedarf sinkt. Das heißt, dass das im Ortsteil bereits existierende Fernwärmenetz schon bei gleicher Einspeiseleistung zukünftig mehr Haushalte als heute versorgen kann. Ein Anschluss weiterer Straßenzüge an das existierende Fernwärmenetz ist daher sinnvoll. Die Bekanntgabe der Ausbaupläne sollte rechtzeitig erfolgen. Auch soll so vermieden werden, dass z. B. die Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer zuvor bereits eine Wärmepumpe installiert haben und die notwendige Anschlussdichte für einen wirtschaftlichen Ausbau und Betrieb des Fernwärmenetzes verloren geht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2660 Anregung vom 08.11.2024, OA 504 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 393 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradständer vor der Riedbergallee Nr. 15
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 425/12 Betreff: Fahrradständer vor der Riedbergallee Nr. 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an die Hausverwaltung der Riedbergallee 15 zu schreiben mit der Bitte die dortigen Fahrradständer zu ersetzen oder die defekten zu demontieren. Begründung: s. Anlage Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 425/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenPlanungen für den Neubau der Kita Sonnenwind vorstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4316 entstanden aus Vorlage: OF 410/12 vom 03.07.2023 Betreff: Planungen für den Neubau der Kita Sonnenwind vorstellen Vorgang: V 543/22 OBR 12; F 1455/23; ST 636/23; B 172/23 Der Magistrat wird gebeten, die konkreten Planungen für den Neubau der Kita Sonnenwind im Ortsbeirat 12 öffentlich vorzustellen. Die Vorstellung soll sowohl die baulichen Planungen (wie soll die Kita innen und im Außenbereich aussehen) als auch die zeitlichen Planungen umfassen. Begründung: Der Neubau der Kita Sonnenwind am Südende der Straße Zur Kalbacher Höhe wurde bereits 2019 in Aussicht gestellt. Im Bericht B 172, Anhang 5, wird für den Neubau der Kita Sonnenwind kein Umsetzungsdatum avisiert, obwohl laut Frage F 1455 mit einem Baubeginn 2024 gerechnet wird. Gemäß Stellungnahme ST 636 sollte die Bau- und Finanzierungsvorlage nunmehr vorliegen ("Mitte 2023"). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.11.2022, V 534 Frage vom 23.02.2023, F 1455 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 636 Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 172 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 497 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-1
Spielgeräte im westlichen Bonifatiuspark ersetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4317 entstanden aus Vorlage: OF 412/12 vom 29.06.2023 Betreff: Spielgeräte im westlichen Bonifatiuspark ersetzen Der Magistrat wird gebeten, die beiden defekten Spielgeräte im westlichen Bonifatiuspark unterhalb des "Alten Gerichts platzes" wieder instand zu setzen. Begründung: Seit Monaten sind die Spielgeräte nicht nutzbar. Gerade in den Sommermonaten wird der Spielplatz stark frequentiert von spielenden Kindern aus der Nachbarschaft sowie der Grundschule Riedberg und der Kita Sonnenwind. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2068 Aktenzeichen: 67-2
Eingrenzung der Hundeauslauffläche im Bonifatiuspark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4322 entstanden aus Vorlage: OF 420/12 vom 08.07.2023 Betreff: Eingrenzung der Hundeauslauffläche im Bonifatiuspark Vorgang: OM 3106/22 OBR 12; OIB 227/23 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Installation einer kombinierten einseitigen Begrenzung (auf Flucht der beiden Schilder) aus einem ca. 80 Zentimeter hohen Stabgitterzaun in der Mitte und einer beidseitigen, geleitenden Strauchpflanzung, damit auf lange Sicht der Zaun nicht mehr zu sehen ist, vorzunehmen. 2. Diese Maßnahme wird teilweise aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro finanziert (siehe OIB 227). Begründung: Allseits bekannte Mail des Grünflächenamtes vom 04.07.2023, das zur Umsetzung der Maßnahme einen entsprechenden Antrag benötigt. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3106 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.05.2023, OIB 227 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2166 Antrag vom 11.06.2024, OF 1306/1 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5739 Aktenzeichen: 67-0
Verkehrsführung für Einsatzfahrzeuge des 14. Polizeireviers endlich erleichtern!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4327 entstanden aus Vorlage: OF 320/8 vom 20.06.2023 Betreff: Verkehrsführung für Einsatzfahrzeuge des 14. Polizeireviers endlich erleichtern! Vorgang: OM 2131/22 OBR 12; ST 2007/22 Der Magistrat wird gebeten, die für das 2. Quartal 2023 angekündigte Öffnung des Mittelstreifens der Marie-Curie-Straße mit Ampelregelung für Einsatzfahrzeuge des 14. Polizeireviers, der Polizeidirektion Nord sowie weiterer in der Marie-Curie- Straße stationierter Einheiten wie dem Zentralen Objektschutz oder der Direktion Verkehrssicherheit endlich zu realisieren. Begründung: Seit Eröffnung des neuen, zusammengelegten Reviers sind inzwischen fünf Jahre vergangen. Inzwischen ist der Standort um eine Außenstelle des Polizeipräsidiums Frankfurt mit 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiter gewachsen. Die Einsatzfahrzeuge müssen bei Fahrten Richtung Rosa-Luxemburg-Straße/Nordwestzentrum zunächst bis zur Kreuzung Olof-Palme-Straße/Marie-Curie-Straße fahren, dann umständlich wenden und denselben Weg am Revier vorbei zurückfahren. Wertvolle Zeit geht verloren. Für den Durchstich gibt es angeblich einen Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und dem PP Frankfurt sowie eine fertige Entwurfsplanung. Der Magistrat hat zuletzt am 09.09.2022 die Ausschreibung nach einem erforderlichen Magistratsbeschluss und eine Realisierung im 2. Quartal 2023 in Aussicht gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2131 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2007 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2396 Antrag vom 19.08.2024, OF 460/8 Auskunftsersuchen vom 05.09.2024, V 1009 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Ist Heddernheim für die zunehmenden Hochwasserereignisse gerüstet?
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2023, OF 318/8 Betreff: Ist Heddernheim für die zunehmenden Hochwasserereignisse gerüstet? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu folgenden Sachverhalten zu erteilen: 1. "Die Genehmigungsplanung für den Umbau des Eschersheimer Wehrs sieht vor, dass der Umbau des Eschersheimer Wehres als Ausgleichsmaßnahme der Deutschen Bahn AG (DB) für den Bau des 3. und 4. Gleises nach Bad Vilbel hergestellt werden soll. Ein separates wasserrechtliches Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt war nicht notwendig" (ST 1559). Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat, ob diese Stellungnahme des Magistrats auch angesichts der immer kritischer werden Folgen des Klimawandels noch zutrifft? 2. "Der Urselbach wird zukünftig ein HQ 100, das heißt ein Hochwasser, das statistisch alle 100 Jahre einmal auftritt, ausuferungsfrei ableiten können. Die zukünftige Bachbreite wird zwischen 10 bis 15 Metern an der Böschungsoberkante liegen. (ST 1559 und 639). Die Planung sieht vor, dass die Fische und andere Wasserlebewesen das Eschersheimer Wehr durch einen Umfluter bzw. den im Querschnitt vergrößerten Urselbach passieren können". Wann ist mit der Realisierung dieser Vorhaben zu rechnen und ist hier die aktuelle Hochwasserentwicklung aufgrund neuerer Untersuchungen des Regierungspräsidium Darmstadt aus 2022 (Amtsblatt Nr.10) eingeflossen? 3. Das Niederschlagswasser aus dem Stadtteil Frankfurt-Heddernheim wird im Trennsystem gefasst und über mehrere Einleitestellen in die Nidda geführt. Die Regenwasserkanäle liegen im Bereich der zur Versickerung vorgeschlagenen Heddernheimer Wiesen zirka 2,30 m bis 2,90 m unterhalb der Geländeoberkante. (ST 1273). Inwieweit es sichergestellt ist, dass es aufgrund stellenweise sehr alten Wasserkanäle zu keinem weiteren Leitungsbruch wie im September 2022 an den Trinkwasserleitungen im Bereich An der Sandelmühe kommen wird? 4. Inwieweit ist angesichts aktueller (siehe Punkt 2) Hochwasseruntersuchungen sichergestellt, dass die aktuelle Bebauung an der Sandelmühle, Höhe Olof-Palme-Straße keinen negativen Folgen für eine mögliche Hochwassergefährdung auf den Flussverlauf Urselbach/Nidda haben wird? 5. Ist die Planungsfläche Sandelmühle auf notwendige Vorsorgeflächen bei Hochwasser überprüft? Ist der Abstand der Bebauungsplanung zum Uferrand eingehalten und gibt es eine ausreichende Zuwegung im Falle von Hochwasser für Einsatzkräfte? Begründung: Aufgrund aktueller Entwicklungen im Hochwasserschutz, ist eine Überprüfung der zum Teil 20 Jahre alten Sachstände notwendig und überfällig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 731 2023 Die Vorlage OF 318/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenCarsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3951 entstanden aus Vorlage: OF 391/12 vom 24.04.2023 Betreff: Carsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Standorte für die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen zu prüfen und hierbei auch zu prüfen, ob diese ganz oder teilweise mit Ladepunkten für elektrische Carsharing-Fahrzeuge ausgerüstet werden können: - Zur Kalbacher Höhe, gegenüber Nr. 7; - Käthe-Kruse-Straße, gegenüber Nr. 7; - Riedbergallee, bei Nr. 68; - Konrad-Zuse-Straße, bei Nr. 35; - Ludwig-Fulda-Weg, Nähe Riedbergallee; - Ernst-Abbe-Straße, Nähe Altenhöferallee; - Hans-Bethe-Straße, bei Nr. 12; - Eugen-Kaufmann-Straße, bei Nr. 4; - Hans-Poelzig-Straße, bei Nr. 3; - Cäsar-von-Hofacker-Straße, bei Nr. 10; - Altenhöferallee, gegenüber Nr. 187; - An der Bergstraße, bei Nr. 10; - Lange Meile, südlich der Einmündung Im Brombeerfeld; - Am Oberschlag, bei Nr. 3. Begründung: Carsharing ermöglicht es, die Anzahl privater Pkw in der Gesellschaft zu reduzieren. Sollen diese Fahrzeuge emissionsfrei betrieben werden, ist es aber notwendig, anstelle von sogenannten "Free-Floating-Systemen" mit flexiblem Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen eine Lade-Infrastruktur gleich mitzudenken. Die vorgeschlagenen Standorte sorgen für eine akzeptable fußläufige Erreichbarkeit und kombinieren diese mit weiteren Nutzungskombinationen wie Freizeitnutzungen oder Einkäufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1974 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-0
Lärmreduzierung im östlichen Teil der Marie-Curie-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3949 entstanden aus Vorlage: OF 389/12 vom 22.04.2023 Betreff: Lärmreduzierung im östlichen Teil der Marie-Curie-Straße Der Magistrat wird gebeten, unter Beteiligung des Ortsbeirats 8, den Verkehrslärm der Marie-Curie-Straße im Bereich zwischen der Einmündung Zur Kalbacher Höhe und 14. Polizeirevier durch geeignete aktive und passive Maßnahmen zu reduzieren. Hierzu regt der Ortsbeirat insbesondere die folgenden Maßnahmen an: 1. Aufstellung einer Blitzerampel mit Geschwindigkeits- und Rotlichtverstoßerfassung analog zur Ampelanlage an der Kreuzung Marie-Curie-Straße/Altenhöferallee für Fahrzeuge aus Richtung A 661, 2. eine dichtere Bepflanzung des Erdwalls (Foto 1) und Ersatz der fehlenden Bäume auf dem Mittelstreifen der Marie-Curie-Straße und 3. Errichtung einer Lärmschutzwand zwischen Radweg und dem Erdwall entlang der Marie-Curie-Straße, z. B. auf den dort vorhandenen L-Steinen (Foto 2). Foto 1, privat Foto 2, privat Begründung: Das Verkehrsaufkommen auf der Marie-Curie-Straße hat sich in den letzten Jahren weiter stark erhöht. Hinzu kommt die zukünftige Ansiedlung der Kita Sonnenwind. Von der A 661 kommend fühlen sich leider zu viele Autofahrer motiviert, auf der gut ausgebauten Marie-Curie-Straße das Tempo einer Schnellstraße zu fahren anstatt sich an die innerörtlich geltenden 50 km/h zu halten. Die Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich der Bebauung an der Bonifatiusstraße entlang der Marie-Curie-Straße leiden sehr unter dem starken Verkehrslärm. Eine Blitzerampel würde maßgeblich dafür sorgen, dass mit den geringeren Fahrgeschwindigkeiten und der reduzierten Anzahl von Rasern der Verkehrslärm aktiv nachhaltig sinkt und gleichzeitig die Verkehrssicherheit steigt. Den Erdwall rechtsseitig der Marie-Curie-Straße Richtung Altenhöferallee dichter zu bepflanzen und die fehlenden Bäume im Mittelstreifen zu ersetzen, ist nicht nur eine ökologische Maßnahme, sondern kann den Lärm auch passiv senken. Alternativ oder ergänzend kann auf dem Erdwall auch eine Lärmschutzwand als passive Schallschutzmaßnahme errichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1975 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1
Anschluss ans Fernwärmenetz am Riedberg Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 20
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.03.2023, OA 338 entstanden aus Vorlage: OF 374/12 vom 17.03.2023 Betreff: Anschluss ans Fernwärmenetz am Riedberg Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 20 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. die Aufnahme der Grundschule Riedberg (Zur Kalbacher Höhe 15) in die Anlage 1 zum Anschluss an das Fernwärmenetz geprüft wird und 2. an den Ortsbeirat 12 berichtet wird, warum die Liegenschaften Friedrich-Dessauer-Straße 2 (Gymnasium Riedberg) und Magda-Spiegel-Weg 10 (Kinderzentrum Magda-Spiegel-Weg) in der Liegenschaftstabelle möglicher weiterer Anschlüsse geführt werden, obwohl diese bereits an das Fernwärmenetz angeschlossen sein müssten. Begründung: Zum Anschluss der Grundschule Riedberg ist nur eine sehr kurze Verbindungsleitung erforderlich, die dann die Umstellung auf Fernwärme ermöglicht und die Anlieferung der Pellets mit schweren Lkw überflüssig machen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 20 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 803 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ältestenausschusses am 30.03.2023, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 338 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 20 und OA 338 = Annahme) Gartenpartei (M 20 = Ablehnung, OA 338 = Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.03.2023, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau, des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz sowie des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen, die Beratung der Vorlage M 20 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 338 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu b) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 5 Es besteht Einvernehmen im Ortsbeirat (bei einer Enthaltung CDU), die Fristabläufe weiterhin monatlich anzumahnen, bis die jeweilige Antwort des Magistrats vorliegt. Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3145, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2023 Aktenzeichen: 91-50
Ausbau der Fernwärme für den unteren Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3682 entstanden aus Vorlage: OF 327/12 vom 28.11.2022 Betreff: Ausbau der Fernwärme für den unteren Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die Abkehr von der Nutzung fossiler Brennstoffe durch den Ausbau der Fernwärme am unteren Riedberg (südlich des Bonifatiusparks) zu unterstützen, beispielsweise durch eine Unterstützung der Mainova bei der Information und Interessensabfrage der Anwohnerinnen und Anwohner. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob sich dieser Fernwärmeausbau auch für das an der Lurgiallee neu entstehende Baugebiet erweitern lässt, zum Beispiel in Form einer redundanten Versorgung von Mertonviertel und Riedberg in Form von Ringleitungen. Hierbei ist der Ortsbeirat 8 einzubinden. Begründung: Der älteste Teil des Riedbergs wurde - anders als die späteren Teile - nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen, sondern wird fast ausschließlich mit Erdgas beheizt. Eine Versorgung mit Fernwärme macht den Stadtteil unabhängig von Gasimporten und hat das Potenzial, die Wärmeversorgung sukzessive klimafreundlicher zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1515 Beratung im Ortsbeirat: 12
Sichere Fußgängerüberwege an der Kalbacher Höhe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3637 entstanden aus Vorlage: OF 354/12 vom 13.02.2023 Betreff: Sichere Fußgängerüberwege an der Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Beleuchtung der Fußgängerüberwege rund um den Kreisel Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen/Renoirallee auch in der Vegetationsperiode ausreichend ist oder ob eine Verbesserung der Beleuchtung geboten ist. Begründung: An diesem Kreisel befinden sich vier Straßenlaternen, die die Fahrbahn des Kreisels beleuchten. Es gibt aber keine Straßenlaternen, die gezielt die Zebrastreifen ausleuchten, was auch von Anwohnern kritisiert wurde. Gerade wenn die dort erfreulich gut gewachsenen Bäume Laub tragen, reduziert sich die Helligkeit gerade an den Fußgängerüberwegen weiter. Evtl. sind hier zusätzliche Straßenlaternen notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1205 Beratung im Ortsbeirat: 12
Verbesserung der Beleuchtung Kreisel Altenhöferallee/Riedbergallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3638 entstanden aus Vorlage: OF 355/12 vom 09.02.2023 Betreff: Verbesserung der Beleuchtung Kreisel Altenhöferallee/Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung sämtlicher Fußgängerüberwege im o. g. Kreiselbereich durch eine höhere Leuchtkraft so zu verbessern, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrzeugführer durch bessere Sichtbarkeit und Sicht gefahrlos die Übergänge nutzen können. Begründung: Der Knotenpunkt Altenhöferallee/Riedbergallee ist mit Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern, U-Bahnen, Bussen, Pkw und Lkw täglich stark frequentiert. Bei Dunkelheit verschlechtert sich zusätzlich die Erkennbarkeit. Dem ist durch eine bessere Beleuchtung Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1207 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2
Wildes Queren von Gleisen ist zu verhindern, nicht zu fördern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3639 entstanden aus Vorlage: OF 356/12 vom 13.02.2023 Betreff: Wildes Queren von Gleisen ist zu verhindern, nicht zu fördern Vorgang: OM 2658/22 OBR 12; ST 2787/22 Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2787, aufgrund schwerer inhaltlicher Mängel zurück und bittet den Magistrat erneut, wie in Anregung OM 2658 gewünscht, das Ostende des Bonifatiusparks zur U-Bahn-Strecke hin durch Buschwerk abzusichern. Begründung: Die Stellungnahme ST 2787 behauptet, dass es sich um eine bei Hundebesitzern beliebte Verbindung zu Feldwegen auf der anderen Seite der Gleise handeln würde. Dies entspricht in keiner Weise den Beobachtungen vor Ort und lässt sich auch nicht durch Trampelpfade oder Ähnliches belegen. Es überrascht den Ortsbeirat sehr, dass die völlig ungesicherte Querung eines geschotterten Bahndamms nicht nur behauptet und hingenommen wird, sondern sogar als Argument gegen zusätzliche Bepflanzungen genutzt wird. Eine sichere Querung auf die Kalbacher Seite der Gleise besteht für alle Menschen bereits 115 Meter südlich durch eine Unterführung. Auch der Hinweis auf unübliche Einzäunungen geht in dieser Sache fehl, da die Vorlage OM 2658 gerade keinen Zaun, sondern einfaches Buschwerk anregt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2658 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2787 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1208 Beratung im Ortsbeirat: 12
Konrad-Zuse-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3471 entstanden aus Vorlage: OF 338/12 vom 12.01.2023 Betreff: Konrad-Zuse-Straße Vorgang: OM 1151/21 OBR 12; ST 769/22 Der Magistrat wird gebeten, die zu Ziffer 3. in der obigen Stellungnahme zugesicherte Maßnahme (ViaCount-Gerät) umzusetzen. Begründung: Aufgrund reger Bautätigkeit im Bereich "Berghöfe" und steigendem Zuzug von Familien dient die Erhebung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge der allgemeinen Sicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1204 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4900 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1
Konrad-Zuse-Straße - weiterer Fußgängerüberweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3472 entstanden aus Vorlage: OF 339/12 vom 12.01.2023 Betreff: Konrad-Zuse-Straße - weiterer Fußgängerüberweg Der Magistrat wird gebeten, bei dem abgesenkten Bürgersteig neben dem durch Pfosten gesicherten Zugang zu den "Berghöfen" zeitnah einen Fußgängerüberweg zu errichten. Begründung: Zurzeit gibt es nur gesicherte Fußgängerüberwege in Höhe des koreanischen Konsulats und am Topographischen Weg. Das neue Baugebiet "Berghöfe" liegt allerdings schwerpunktmäßig in der Mitte der Konrad-Zuse-Straße. Hier besteht keine Möglichkeit zur sicheren Überquerung der Straße. Da bereits ein Teil der Gebäude bezogen wurde und die beiden vorhandenen Fußgängerüberwege zu weit entfernt liegen, ergibt sich hier schon jetzt der weitere Bedarf. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1202 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2
OF 141/12 vom 12.11.2021 - Gullydeckel Konrad-Zuse-Straße/Ecke Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2023, OF 337/12 Betreff: OF 141/12 vom 12.11.2021 - Gullydeckel Konrad-Zuse-Straße/Ecke Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten an die obige Anregung zu erinnern. Begründung: Seit 31.10.2021 wurde die Gefahrenstelle nicht beseitigt und es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 27.01.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 337/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerbesserung der Verkehrssicherheit in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3287 entstanden aus Vorlage: OF 323/12 vom 28.11.2022 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum durch eine durchgezogene Linie von der Einmündung Ernst-Abbe-Straße bis zur Mittelinsel vor dem Kreisel Riedbergallee zur Vermeidung von Wendemanövern und überraschendem Einfahren in Parkplätze von der Gegenfahrbahn aus zu beruhigen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main,(c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Verkehrssituation zwischen der Einmündung der Ernst-Abbe-Straße und dem Riedbergkreisel ist weiterhin unbefriedigend. Dazu tragen maßgeblich Fahrmanöver bei, bei denen Fahrzeugführer (trotz naher Kreisel) direkt dort mitten im Verkehr wenden, aber auch das zügige Einbiegen auf soeben entdeckte Parkplätze von der jeweils gegenüberliegenden Fahrbahn aus. Eine durchgezogene Linie macht deutlich, dass solches Fahrverhalten an dieser Stelle nicht erwünscht ist und ermöglicht auch bei Bedarf später die Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 865 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit vor der Judith-Kerr-Schule erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3288 entstanden aus Vorlage: OF 324/12 vom 31.10.2022 Betreff: Verkehrssicherheit vor der Judith-Kerr-Schule erhöhen Der Magistrat wird gebeten, vor der Judith-Kerr-Schule mittels Bodenmarkierungen deutlich auf die Tempo-30-Zone hinzuweisen und vor spielenden Kindern zu warnen. Dies sollte nicht nur in der Carl-Hermann-Rudloff-Allee an beiden Enden der Tempo-30-Zone geschehen, sondern auch in der Graf-von-Stauffenberg-Allee für die von der Rosa-Luxemburg-Straße herannahenden und nach rechts abbiegenden Fahrzeuge. Zudem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Judith-Kerr-Schule beispielsweise mittels einer Verkehrsinsel (aufgepflastertes Blumenbeet) möglich ist - analog zu der Lösung, die in der Straße Zur Kalbacher Höhe gefunden und umgesetzt wurde -, ohne dabei auf die bestehenden Fahrradschutzstreifen zu verzichten. Quelle: Google Begründung: Immer wieder kann beobachtet werden, dass Fahrzeuge im Bereich der Schule deutlich schneller als mit den erlaubten 30 km/h unterwegs sind. In der dunklen Jahreszeit sind die dort aufgestellten Tempo-30-Straßenschilder nicht sonderlich gut zu sehen, insbesondere, wenn man von der Graf-von-Stauffenberg-Allee kommend rechts in die Carl-Hermann-Rudloff-Allee einbiegt. Eine Fahrbahnmarkierung könnte hier kurzfristig zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen, während längerfristig eine Verkehrsinsel die erforderliche Verkehrsberuhigung sicherstellen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 801 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerfurten sind keine Parkplätze
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3109 entstanden aus Vorlage: OF 313/12 vom 31.10.2022 Betreff: Fußgängerfurten sind keine Parkplätze Der Magistrat wird gebeten, der illegalen Nutzung von Fußgängerfurten und Andienflächen für Mülltonnen als Parkplätzen entgegenzutreten. Diese Fußgängerfurten befinden sich zwischen den längs der Straßen gepflanzten Bäume, haben aber das normale Fußweg-Pflaster und keine zweite Bordsteinkante zum Rest des Fußwegs hin. Dies kann z. B. durch eine Markierung auf diesem Pflaster oder auf der Fahrbahn davor (wie vor der Walther-Nernst-Straße 1) geschehen. Dies betrifft die folgenden Stellen: - Annette-Kolb-Weg gegenüber der Einmündung des Ludwig-Fulda-Wegs (zweimal); - Ludwig-Fulda-Weg gegenüber der Einmündung Helene-Adler-Weg (nördliche Furt); - Friedrich-Dessauer-Straße gegenüber der Einmündung Walther-Nernst-Straße (östliche Furt); - Joseph-von-Fraunhofer-Straße an der Einmündung Walther-Nernst-Straße (zweimal); - Zur Kalbacher Höhe: a) gegenüber Nelly-Sachs-Platz auf Höhe des Spielplatzes; b) gegenüber der Einmündung Gräfin-Dönhoff-Straße; c) gegenüber der Einmündung der Margarete-Steiff-Straße. Begründung: Da sich diese Furten nicht vor einer Ein-/Ausfahrt befinden, wird die Zweckentfremdung der Furten gerne auf Unkenntnis zurückgeführt, weil es sich vermeintlich um eine durchgehende Reihe von Parkplätzen zwischen Bäumen handelt. Dieser Argumentation soll durch eine Markierung der Boden entzogen werden, ohne gleich auf "Abpollerungen" zurückzugreifen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 578 Aktenzeichen: 32 1
Spielplatz am DRK-Wohnheim für geflüchtete Familien (Cézanneweg 2)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3112 entstanden aus Vorlage: OF 317/12 vom 28.10.2022 Betreff: Spielplatz am DRK-Wohnheim für geflüchtete Familien (Cézanneweg 2) Der Magistrat wird gebeten, auf dem städtischen Grundstück Cézanneweg 2 hinter dem Wohnheim Richtung Lärmschutzwall und Marie-Curie-Straße (s. Pfeil) einen Kleinkinderspielplatz für Kinder bis zehn Jahre zu errichten. Begründung: In dem Wohnheim für Geflüchtete mit 17 Wohneinheiten leben aktuell Familien mit über 50 Kindern, denen in direkter Nähe kein Spielplatz zur Verfügung steht. Die dort lebenden Familien sind bestens in den Stadtteil integriert und die Kinder besuchen zum größten Teil die Grundschule und Kitas in der unmittelbaren Nachbarschaft. Da in diesem Bereich der Parkstadt 2000 keine Spielmöglichkeit für Kinder vorhanden ist, würde dieser Spielplatz nicht nur den Familien im Cézanneweg 2, sondern dem ganzen Umfeld zugutekommen. Mit Blick in die Zukunft könnte ein dortiger Spielplatz von der Kita Sonnenwind für Außenaktivitäten genutzt werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 386 Antrag vom 09.02.2023, OF 359/12 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2023, OIB 206 Aktenzeichen: 67 2
Hundeauslauffläche auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3106 entstanden aus Vorlage: OF 320/12 vom 09.11.2022 Betreff: Hundeauslauffläche auf dem Riedberg Vorgang: OM 4629/19 OBR 12; OM 2658/22 OBR 12 Der Ortsbeirat hatte sich 2019 für eine Hundeauslauffläche im Bonifatiuspark ausgesprochen. In Gesprächen mit dem zuständigen Amt wurden damals zwei mögliche Flächen vorgeschlagen und der Ortsbeirat hatte sich mit Vorlage OM 4629 für die westlichere der beiden ausgesprochen, wobei wohl nicht allen Ortsbeiratsmitgliedern klar war, dass es sich hierbei nicht um die letzte Fläche vor der U-Bahn-Linie handelt, da der Lageplan nicht beigefügt war. Letztlich wurde Anfang September 2022 die beschlossene Wiese beschildert. Direkt danach erhielt der Ortsbeirat Beschwerden, da die genannte Fläche stärker als erwartet auch als Spielfläche genutzt wird und nun Kinder und Hunde in direkter räumlicher Konkurrenz stehen. Daher bittet der Ortsbeirat, die Beschilderung zugunsten der nordöstlichsten Wiese umzusetzen, und bittet für den entstandenen zusätzlichen Aufwand aufseiten des zuständigen Amtes um Verständnis und Entschuldigung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die in der Anlage mit einem X gekennzeichnete Fläche zeitnah als Hundewiese auszuweisen (auf die bereits angeregte Bepflanzung an der U-Bahn-Strecke, OM 2658, sei verwiesen) und mitzuteilen, 2. wie diese Wiese zeitgleich mit Gitterzaun oder einer vorgelagerten Hecke parallel zum Radweg/zur U-Bahn am Ende des Parks an der nordöstlichen Seite abgesichert werden kann . Begründung: Im Frankfurter Stadtgebiet sind Hundeauslaufflächen in der Regel nicht eingezäunt. Als einzige Ausnahme hiervon ist die Fläche im Grüneburgpark bekannt. Die Vorlage trägt Anregungen aus der Nachbarschaft Rechnung, da angrenzend Fuß- und Radwege, Erholungs- und Spielflächen und die Gleise der Stadtbahnlinie U 9 verlaufen. Viele der Hundehalter und Anwohner des Stadtteils wünschen sich die Einzäunung der Fläche. Eine entsprechende Petition zur Einfriedung wurde von Bürgern gestartet. Da jedoch das offene Erscheinungsbild des Parks möglichst wenig gestört werden sollte, könnte zur Sicherheit der Hunde nur ein Zaun mit Hecke an einer Seite aufgestellt werden. Im September 2022 sind bei einem feigen Anschlag mehrere Hunde im Umfeld an ausgelegten Giftködern gestorben. Hintergründe der Tat sind noch nicht ermittelt. Unterschiedliche Interessen in der Nutzung der Flächen auf dem dicht besiedelten Riedberg im Zusammenhang mit dem Hundeauslauf sollten berücksichtigt und damit ein friedliches Zusammenleben unterstützt werden. Anlage 1 (ca. 194 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4629 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2658 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 385 Antrag vom 20.04.2023, OF 396/12 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.05.2023, OIB 227 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4322 Aktenzeichen: 67 0
Solaranlage auf dem Neubau der IGS Kalbach-Riedberg, künftige JosephineBakerGesamtschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3113 entstanden aus Vorlage: OF 318/12 vom 28.10.2022 Betreff: Solaranlage auf dem Neubau der IGS Kalbach-Riedberg, künftige Josephine-Baker-Gesamtschule Vorgang: V 403/22 OBR 12; ST 2311/22 Der Magistrat wird 1. beauftragt, eine Lastenreserveermittlung für den Neubau der IGS Kalbach-Riedberg an der Gräfin-Dönhoff-Straße durchzuführen und 2. auf der rund 2.000 Quadratmeter großen Dachfläche möglichst zeitnah eine PV-Anlage zu montieren. Begründung: Im September 2022 wurde der Neubau der obigen Gesamtschule der Schulgemeinde übergeben. Allerdings verfügt diese Schule über keinerlei Fotovoltaikanlagen auf ihren verschiedenen Baukörpern. Von der Dachfläche mit rund 4.000 Quadratmetern ist rund die Hälfte für Solarmodule geeignet. Vor der aktuellen Klimakrise und der Tatsache, dass Frankfurt bis 2030 klimaneutral werden möchte, verwundert dies. Mit der obigen Stellungnahme wurden abschließend alle in 2020 bis 2022 realisierten PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden und auch die neu beabsichtigten aufgelistet. Da hier der Neubau der IGS Kalbach-Riedberg mit seiner überaus großen Fläche (entspricht PV-Anlagen für rund 40 bis 50 Reihenhäuser) fehlt, ist dringendes Handeln angesagt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.05.2022, V 403 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2311 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 635 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 40 40
Gleisbegrünung auch im Bereich des Ortsbezirks 8
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3135 entstanden aus Vorlage: OF 221/8 vom 22.10.2022 Betreff: Gleisbegrünung auch im Bereich des Ortsbezirks 8 Wie in der Frankfurter Rundschau zu lesen war, plant die VGF, "dort, wo es möglich ist, die Gleise blühen zu lassen". Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei der VGF zu beantragen, die U-Bahn-Gleise im Ortsbezirk 8, deren Trassenbereich die erforderlichen Bedingungen erfüllen, in das vorgesehene Programm aufzunehmen. Begründung: Eine Begrünung würde nicht nur der Entsiegelung und damit dem Klimaschutz dienen, sondern auch den Bemühungen des Ortsbeirats 8 helfen, möglichst viel Fläche für Insekten zu schaffen, sowie als zusätzlicher Effekt dem Lärmschutz dienen. Dies würde besonders im Bereich des Krautgartenwegs bis zum Gleisdreieck Bahnhof Heddernheim (A-Linie) und der Olof-Palme-Straße (U-Bahn-Linie 2) zum Tragen kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 851 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92 14
Im Ortsbezirk 8 dringend neue Schulen bauen! Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.10.2022, OA 264 entstanden aus Vorlage: OF 201/8 vom 28.09.2022 Betreff: Im Ortsbezirk 8 dringend neue Schulen bauen! Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Ortsbezirk 8 dringend neue Schulen zu bauen und weitere geeignete Maßnahmen zu prüfen, um die Raumprobleme in den Griff zu bekommen: 1. Zwei neue Grundschulen. Vorgeschlagen werden das Areal der Europäischen Schule nach deren Umzug, um das Gelände wieder mit den Ernst-Reuter-Schulen zu einem Schulzentrum der Nordweststadt zu vereinen, und der ohnehin geplante Standort im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee; 2. eine weiterführende Schule. Vorgeschlagen wird Prüfung und ggf. Erwerb/Erschließung des Areals südlich der für den Chemie-Fachbereich der Universität geplanten Neubauten am Niederurseler Hang ("Universitätsgrün" zwischen Alexander-Todd-Straße und Marie-Curie-Straße/Ecke Altenhöfer Allee); 3. die bis 2024 angesetzten konkreten Planungen für einen Erweiterungsbau der Erich-Kästner-Schule um ein Jahr zu beschleunigen und bereits 2023 abzuschließen; 4. mit gezielten Informationsangeboten bei den Eltern auch für den Realschulabschluss sowie eine anschließende Berufsausbildung zu werben und im Ortsbezirk 8 durch Stärkung etwa der Geschwister-Scholl-Schule die umliegenden Gymnasien und die IGS zu entlasten. Begründung: Nach Angaben des iSEP 2020 - 2029 Seite 6f verfügt die Bildungsregion Mitte-Nord weder über genügend Grundschulplätze noch über genügend Plätze für die Sekundarstufe I. Die räumlichen Kapazitäten halten mit der Zunahme der Schülerzahlen nicht schritt (plus zehn Prozent und plus zwölf Prozent seit 2010 mit weiterer Zunahme bis zum Prognosehorizont des iSEP). Im Primarbereich sieht sich der Magistrat mit dem neuen iSEP sogar gezwungen, die Kapazitäten der ohnehin überbelegten Robert-Schumann-Schule zur Deckung des Bedarfs auch der benachbarten Stadtteile Niederursel und Praunheim auf fünf Züge zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 73 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.10.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 91 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in Punkt 4.4. vorgesehene vierzügige gymnasiale Mittelstufenschule in der Bildungsregion Ost mit Bedarf zum Schuljahr 2022/2023 in ein grundständiges Gymnasium (vierzügig) mit zugehöriger Oberstufe umgewandelt wird. 2. Der Vorlage OA 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 249 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 261 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 264 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 238 und OA 249) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Plenum) sowie FRAKTION (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Plenum) sowie FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 91 = Ablehnung; OA 238, OA 249, OA 261 und OA 264 = Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 91 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in Punkt 4.4. vorgesehene vierzügige gymnasiale Mittelstufenschule in der Bildungsregion Ost mit Bedarf zum Schuljahr 2022/2023 in ein grundständiges Gymnasium (vierzügig) mit zugehöriger Oberstufe umgewandelt wird. 2. Der Vorlage OA 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 249 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 261 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. a) Die Vorlage OA 264 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Kunze, Steinhardt, Lobenstein, Frank-Millman und Papke sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 238 und OA 249) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) zu 5. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2380, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 40-1
Hundeauslauffläche am Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2022, OF 290/12 Betreff: Hundeauslauffläche am Riedberg Der Magistrat wird gebeten, entgegen dem Beschluss OM 4629 von 2019 als Hundeauslauffläche das Wiesenstück am nordöstlichen Ende des Bonifatiusparks auszuweisen. Auf die bereits angeregte Bepflanzung an der U-Bahn-Strecke (OM 2658) sei verwiesen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Darüber hinaus verurteilt der Ortsbeirat scharf, dass vergiftete Köder ausgelegt wurden. Völlig unabhängig davon, ob es einen direkten Zusammenhang mit der Ausweisung der Hundeauslauffläche gibt, handelt es sich dabei auf jeden Fall um eine Straftat, die nicht zu rechtfertigen ist. Der Täter oder die Täterin hat sogar billigend in Kauf genommen, dass die Köder von Kindern gefunden und in den Mund hätten gesteckt werden können. Der Ortsbeirat drückt den Hundehalter:innen sein tief empfundenes Mitgefühl aus. Begründung: Der Ortsbeirat hatte sich 2019 für eine Hundeauslauffläche im Bonifatiuspark ausgesprochen. In Gesprächen mit dem zuständigen Amt wurden damals zwei mögliche Flächen vorgeschlagen und der Ortsbeirat hatte sich mit OM 4629 für die westlichere der beiden ausgesprochen. Die Umsetzung der Beschilderung hatte sich im Anschluss verzögert. Letztlich wurde Anfang September 2022 die beschlossene Wiese beschildert. Direkt danach erhielt der Ortsbeirat Beschwerden, da die genannte Fläche stärker als erwartet auch als Spielfläche genutzt wird und nun Kinder und Hunde in direkter räumlicher Konkurrenz stehen. Daher bittet der Ortsbeirat, die Beschilderung zu Gunsten der nordöstlichsten Wiese umzusetzen und bittet für den entstanden zusätzlichen Aufwand auf Seiten des zuständigen Amtes um Verständnis und Entschuldigung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 290/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Zum diesem Thema beschließt der Ortsbeirat folgende Resolution: "Der Ortsbeirat verurteilt scharf, dass vergiftete Köder ausgelegt wurden. Völlig unabhängig davon, ob es einen direkten Zusammenhang mit der Ausweisung der Hundeauslauffläche gibt, handelt es sich dabei auf jeden Fall um eine Straftat, die nicht zu rechtfertigen ist. Die Täterin oder der Täter hat sogar billigend in Kauf genommen, dass die Köder von Kindern gefunden und in den Mund hätten gesteckt werden können. Der Ortsbeirat drückt den Hundehalterinnen und Hundehaltern sein tief empfundenes Mitgefühl aus." Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 290/12 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHundeauslauffläche und Umfeld schützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 289/12 Betreff: Hundeauslauffläche und Umfeld schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es grundsätzlich zulässig und wie möglich ist, die Hundeauslauffläche im Bonifatiuspark am Riedberg mittels eines Zaunes einzufrieden. Begründung: Im Frankfurter Stadtgebiet sind Hundeauslaufflächen in der Regel nicht eingezäunt. Als einzige Ausnahme hiervon ist die Fläche im Grüneburgpark bekannt. Der Antrag trägt Anregungen aus der Nachbarschaft Rechnung, da angrenzend Fuß- und Radwege, Erholungs- und Spielflächen und die Gleise der Stadt-Bahn-Linie U9 verlaufen. Viele der Hundehalter und Anwohner des Stadtteils wünschen sich die Einzäunung der Fläche. Eine entsprechende Petition zur Einfriedung wurde von Bürgern gestartet. Im September 2022 sind bei einem feigen Anschlag mehrere Hunde im Umfeld an ausgelegten Giftködern gestorben. Hintergründe der Tat sind noch nicht ermittelt. Unterschiedliche Interessen in der Nutzung der Flächen im dicht besiedelten Stadtteil Riedberg und Ängste im Zusammenhang mit dem Hundeauslauf sollten berücksichtigt und damit ein friedliches Zusammenleben unterstützt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 289/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 289/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 320/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBuschwerk am Ostende des Bonifatiusparks
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2658 entstanden aus Vorlage: OF 274/12 vom 29.08.2022 Betreff: Buschwerk am Ostende des Bonifatiusparks Der Magistrat wird gebeten, das Ostende des Bonifatiusparks zur U-Bahn-Strecke hin durch Buschwerk abzusichern. Dies könnte ähnlich zum Buschwerk weiter nördlich (siehe Skizze) geschehen. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Am Ostende des Bonifatiusparks verläuft die U-Bahn-Strecke höhengleich und nahe zum Park. Spielende Kinder, aber auch Hunde von der dort ausgewiesenen Hundewiese könnten dadurch auf die Gleise und in Gefahr geraten. Dichtes Buschwerk kann in wenigen Jahren für einen guten Schutz sorgen, ohne das Landschaftsbild zu beeinträchtigen. Dies wurde auch schon nordwestlich zwischen U-Bahn und der Wiese und dem Spielplatz am Kautenhof umgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3106 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2787 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3639 Antrag vom 20.04.2023, OF 396/12 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.05.2023, OIB 227 Aktenzeichen: 66 0
Trinkbrunnen für Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2655 entstanden aus Vorlage: OF 271/12 vom 29.08.2022 Betreff: Trinkbrunnen für Kalbach-Riedberg Vorgang: V 438/22 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, gemäß dem kommenden gesetzlichen Erfordernis für Trinkwasserbrunnen auch im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Trinkwasserbrunnen einzurichten. Sinnvolle Standorte hierfür im Ortsbezirk sind: - Am Rathaus Kalbach; - vor dem Jugendhaus Riedberg; - in der Nähe der Haltestelle "Riedberg"; - im Bonifatiuspark; - hinter dem Familienzentrum Billabong; - im Freizeitpark Kalbach; - am Skaterpark "Am Martinszehnten"; - am Alten Flugplatz Bonames/Kalbach - sowie am bereits mit der Vorlage V 438 zur Prüfung angeregten Standort Riedbergplatz. Begründung: Gerade in den Sommermonaten ist es wichtig, genug zu trinken. Öffentliche Trinkwasserbrunnen unterstützen dies und helfen so, Gesundheitsschäden und sogar Todesfällen bei Hitzewellen vorzubeugen. Die nächste Fassung des Wasserhaushaltsgesetzes verpflichtet die Kommunen zur Einrichtung solcher Brunnen. Deutschlandweit sollen zunächst rund 1.000 neue Brunnen geschaffen werden (siehe https://www.bmuv.de/pressemitteilung/staedte-und-gemeinden-muessen-trinkwasser-i m-oeffentlichen-raum-kostenlos-bereitstellen). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.07.2022, V 438 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2688 Aktenzeichen: 79 1
Geopfad Stadt-Land-Fluss: Dreieckstafel Station 10 instand setzen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2122 entstanden aus Vorlage: OF 174/12 vom 03.02.2022 Betreff: Geopfad Stadt-Land-Fluss: Dreieckstafel Station 10 instand setzen! Der Magistrat wird gebeten, sich über das Umweltamt mit den für das Projekt "Geopfad Stadt-Land-Fluss" Verantwortlichen (www.geopfad-frankfurt.de) in Verbindung zu setzen und die Instandsetzung der zu weiten Teilen zerstörten und mit Graffitis übersprühten Dreieckstafel der Station 10 "Fränkische Ammoniten in Frankfurt - Fossiliensuche am Riedberg" zu veranlassen und den Initiatoren des Geopfades gegebenenfalls die hierzu erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Geopfad wird auf der Internetseite www.geopfad-frankfurt.de als "Gemeinschaftsprojekt des Fachbereiches Geowissenschaften/Geografie an der Goethe-Universität und des Ortsbeirates 8 Heddernheim-Niederursel-Nordweststadt der Stadt Frankfurt am Main" ausgewiesen. Seine zehnte und letzte Station "Fränkische Ammoniten in Frankfurt - Fossiliensuche am Riedberg" befindet sich im Bonifatiuspark an der Straße Zur Kalbacher Höhe. Die dort aufgestellte Dreieckstafel ist seit geraumer Zeit in weiten Teilen zerstört und mit Graffitis übersprüht (Fotos siehe Rückseite), was weder dem Erscheinungsbild des Bonifatiusparkes gut zu Gesicht steht noch dem Anliegen des Geopfades gerecht wird, geografische und geowissenschaftliche Sachverhalte näherzubringen und aufzuzeigen. Da das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main als Förderer des Projektes angeführt wird, liegt es nahe, dass dieses die Instandsetzung der Dreieckstafel veranlasst und gegebenenfalls auch die hierzu erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stellt. Fotos: Station 10 Geopfad Stadt-Land-Fluss im Bonifatiuspark/Zur Kalbacher Höhe ((c) Francesco de Palma) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1596 Antrag vom 29.04.2025, OF 614/12 Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7004 Aktenzeichen: 79 0
Wann kommt die Ausfahrt Richtung Westen für das 14. Polizeirevier
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2131 entstanden aus Vorlage: OF 224/12 vom 31.03.2022 Betreff: Wann kommt die Ausfahrt Richtung Westen für das 14. Polizeirevier Der Magistrat wird gebeten, endlich den Mittelstreifen auf der Marie-Curie-Straße umzubauen und zu öffnen, damit es den Fahrern der Polizei-Einsatzfahrzeuge und -Streifenwagen ermöglicht wird, direkt Richtung Rosa-Luxemburg-Straße zu fahren. Dies wurde schon vor vielen Jahren angekündigt. Gibt es inzwischen einen Zeitplan, ab wann ein direktes Fahren Richtung Westen möglich ist? Begründung: Schon kurz nachdem das 14. Polizeirevier in die Marie-Curie-Straße 32 zog, sollte der Mittelstreifen entsprechend umgebaut werden. Nun befindet sich auch die Dienststelle des Verkehrsdienstes in der Marie-Curie-Straße 30. Im Alarmfall müssen die Fahrer der Einsatzfahrzeuge nach Osten fahren und an der Kreuzung Zur Kalbacher Höhe/Olof-Palme-Straße wenden. Dabei geht, insbesondere im Berufsverkehr, viel wertvolle Zeit verloren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2007 Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4327 Antrag vom 19.08.2024, OF 460/8 Auskunftsersuchen vom 05.09.2024, V 1009 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 4
Steigerung der Aufenthaltsqualität des Bonifatiusparks durch Errichtung von Holzbänken entlang der Hauptroute der Spaziergängerinnen und Spaziergänger
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2124 entstanden aus Vorlage: OF 209/12 vom 07.03.2022 Betreff: Steigerung der Aufenthaltsqualität des Bonifatiusparks durch Errichtung von Holzbänken entlang der Hauptroute der Spaziergängerinnen und Spaziergänger Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität des Bonifatiusparks zusätzliche Parkbänke (Holz) an der hauptsächlich genutzten Spaziergängerinnen- und Spaziergänger-Route sowie den von dort abzweigenden Fußwegen zu errichten (siehe Karte in Anlage) . Begründung: Im Bonifatiuspark befindet sich zwar auf den ersten Blick eine Vielzahl von Sitzgelegenheiten entlang der Steinmauer im nördlichen Teil des Parks. Diese werden von den Spaziergängerinnen und Spaziergängern praktisch nicht genutzt, da sie fernab der Hauptroute, unbequem (Stein, ohne Rückenlehne) und je nach Jahreszeit entweder sehr heiß oder sehr kalt sind. Entlang der Hauptroute sowie den von dort abzweigenden Seitenwegen gibt es hingegen im Bonifatiuspark keine einzige Sitzbank (siehe rote Linien auf der Karte in der Anlage), sondern lediglich einzelne bei den Spielplätzen im westlichen Teil des Parks. Die Errichtung von zusätzlichen Parkbänken (Holz) führt zu einer wesentlichen Erhöhung der Aufenthaltsqualität des Bonifatiusparks. Bereits im Park installierte Müllbehälter können ggf. mit den Parkbänken verbunden werden. 1. Sitzbank entlang Steinmauer 2. Hauptroute ohne Sitzgelegenheit 3. Kartenansicht (Bonifatiuspark) Quelle: Google Earth (Hervorhebung Dr. Rainer Behrend) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1812 Aktenzeichen: 67 0
Funktion und preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks auf Schautafeln darstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1738 entstanden aus Vorlage: OF 173/12 vom 03.02.2022 Betreff: Funktion und preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks auf Schautafeln darstellen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an den Hauptzugängen zum Kätcheslachpark über die Riedbergallee sowie die Altenhöferallee und/oder an geeigneten zentralen Stellen auf dem Parkgelände für dessen Besucherinnen und Besucher auf Schautafeln anschaulich und erklärend vermittelt wird, welche Bedeutung und Funktion der Kätcheslachpark als "Frankfurts erster Klimapark" hat. Dabei ist insbesondere auch auf die Auszeichnung der ästhetischen, funktionalen und nachhaltigen Gestaltung des Kätcheslachparks mit dem "Garten-Oskar" hinzuweisen, mit dem das Projekt gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V. ( DGGL) sowie dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15. Oktober 2021 ausgezeichnet wurde. Begründung: Der gut zwölf Hektar große Kätcheslachpark stellt nicht nur einen attraktiven Erholungsraum für die Menschen auf dem Riedberg und seiner Umgebung dar, sondern leistet zugleich auch einen bedeutenden Beitrag zur Klimaanpassung in Frankfurt. Die Anlage mit ihren Gewässern dient durch Regenwasser-Rückhaltebecken, Entwässerung und Wasseraufbereitung dem Hochwasserschutz. Die vielfältigen Funktionen des Parks reichen weit über Sport und Spiel sowie Frischluftversorgung hinaus. Seine Gestaltung verbindet in vorbildlicher Weise die Wohnbebauung am Riedberg mit der Landschaft in der Nidda-Aue. Es erscheint sinnvoll, die preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks und dessen Funktionen den Besucherinnen und Besuchern auf Schautafeln zur Kenntnis zu geben und damit bei diesen auch einen Beitrag zur Bewusstseinsschärfung für den Naturschutz und die Herausforderungen der Klimaanpassung zu leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1065 Aktenzeichen: 67 0
Spender für Hundekotbeutel für die Hundeauslauffläche Bonifatiuspark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1741 entstanden aus Vorlage: OF 178/12 vom 03.02.2022 Betreff: Spender für Hundekotbeutel für die Hundeauslauffläche Bonifatiuspark Der Magistrat wird gebeten, an der bereits 2019 beschlossenen Hundeauslauffläche im Bonifatiuspark, östlich, einen Spender für Hundekotbeutel aufzustellen. Begründung: Die Anzahl der Hundehalter am Riedberg steigt weiter an, der Park wird in großem Umfang genutzt. Ein aufgestellter Spender wird die Sauberkeit der Parkfläche unterstützen, wenn auch unbeabsichtigt kein eigener Beutel verfügbar ist. Für eine regelmäßige Bestückung hat sich eine Patin angeboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1087 Aktenzeichen: 67 0
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