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Meine Nachbarschaft: Zum Stulen

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Steigerung der Aufenthaltsqualität des Bonifatiusparks durch Errichtung von Holzbänken entlang der Hauptroute der Spaziergängerinnen und Spaziergänger

06.05.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2124 entstanden aus Vorlage: OF 209/12 vom 07.03.2022 Betreff: Steigerung der Aufenthaltsqualität des Bonifatiusparks durch Errichtung von Holzbänken entlang der Hauptroute der Spaziergängerinnen und Spaziergänger Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität des Bonifatiusparks zusätzliche Parkbänke (Holz) an der hauptsächlich genutzten Spaziergängerinnen- und Spaziergänger-Route sowie den von dort abzweigenden Fußwegen zu errichten (siehe Karte in Anlage) . Begründung: Im Bonifatiuspark befindet sich zwar auf den ersten Blick eine Vielzahl von Sitzgelegenheiten entlang der Steinmauer im nördlichen Teil des Parks. Diese werden von den Spaziergängerinnen und Spaziergängern praktisch nicht genutzt, da sie fernab der Hauptroute, unbequem (Stein, ohne Rückenlehne) und je nach Jahreszeit entweder sehr heiß oder sehr kalt sind. Entlang der Hauptroute sowie den von dort abzweigenden Seitenwegen gibt es hingegen im Bonifatiuspark keine einzige Sitzbank (siehe rote Linien auf der Karte in der Anlage), sondern lediglich einzelne bei den Spielplätzen im westlichen Teil des Parks. Die Errichtung von zusätzlichen Parkbänken (Holz) führt zu einer wesentlichen Erhöhung der Aufenthaltsqualität des Bonifatiusparks. Bereits im Park installierte Müllbehälter können ggf. mit den Parkbänken verbunden werden. 1. Sitzbank entlang Steinmauer 2. Hauptroute ohne Sitzgelegenheit 3. Kartenansicht (Bonifatiuspark) Quelle: Google Earth (Hervorhebung Dr. Rainer Behrend) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1812 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wann kommt die Ausfahrt Richtung Westen für das 14. Polizeirevier

06.05.2022 · Aktualisiert: 20.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2131 entstanden aus Vorlage: OF 224/12 vom 31.03.2022 Betreff: Wann kommt die Ausfahrt Richtung Westen für das 14. Polizeirevier Der Magistrat wird gebeten, endlich den Mittelstreifen auf der Marie-Curie-Straße umzubauen und zu öffnen, damit es den Fahrern der Polizei-Einsatzfahrzeuge und -Streifenwagen ermöglicht wird, direkt Richtung Rosa-Luxemburg-Straße zu fahren. Dies wurde schon vor vielen Jahren angekündigt. Gibt es inzwischen einen Zeitplan, ab wann ein direktes Fahren Richtung Westen möglich ist? Begründung: Schon kurz nachdem das 14. Polizeirevier in die Marie-Curie-Straße 32 zog, sollte der Mittelstreifen entsprechend umgebaut werden. Nun befindet sich auch die Dienststelle des Verkehrsdienstes in der Marie-Curie-Straße 30. Im Alarmfall müssen die Fahrer der Einsatzfahrzeuge nach Osten fahren und an der Kreuzung Zur Kalbacher Höhe/Olof-Palme-Straße wenden. Dabei geht, insbesondere im Berufsverkehr, viel wertvolle Zeit verloren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2007 Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4327 Antrag vom 19.08.2024, OF 460/8 Auskunftsersuchen vom 05.09.2024, V 1009 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spender für Hundekotbeutel für die Hundeauslauffläche Bonifatiuspark

18.02.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1741 entstanden aus Vorlage: OF 178/12 vom 03.02.2022 Betreff: Spender für Hundekotbeutel für die Hundeauslauffläche Bonifatiuspark Der Magistrat wird gebeten, an der bereits 2019 beschlossenen Hundeauslauffläche im Bonifatiuspark, östlich, einen Spender für Hundekotbeutel aufzustellen. Begründung: Die Anzahl der Hundehalter am Riedberg steigt weiter an, der Park wird in großem Umfang genutzt. Ein aufgestellter Spender wird die Sauberkeit der Parkfläche unterstützen, wenn auch unbeabsichtigt kein eigener Beutel verfügbar ist. Für eine regelmäßige Bestückung hat sich eine Patin angeboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1087 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen

18.02.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1733 entstanden aus Vorlage: OF 166/12 vom 07.02.2022 Betreff: Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen Der Magistrat wird gebeten, an allen Hauptstraßen und Einfahrtsstraßen, auf denen (ggf. streckenweise) Tempo 30 gilt, dies durch Fahrbahnmarkierungen den Verkehrsteilnehmern noch deutlicher zu machen. Dies betrifft im Einzelnen: Kalbach: - Talstraße, ca. auf Höhe der Hausnummer 121 - Bonifatiusstraße, noch vor der Hausnummer 6 Riedberg: - Nordende Altenhöferallee auf Höhe des Sportplatzes (beide Richtungen) - Altenhöferallee nördlich des Kreisels Riedbergallee (beide Richtungen) - Nordende Zur Kalbacher Höhe (Richtung Süden) - Carl-Hermann-Rudloff-Allee auf Höhe der IGS Kalbach-Riedberg (bzw. künftig Höhe Judith-Kerr-Schule, beide Richtungen) Begründung: Während Autofahrerinnen und Autofahrer sich gut daran gewöhnt haben, dass Nebenstraßen üblicherweise "30er-Zonen" sind, zeigen sie sich immer wieder überrascht, wenn Tempo 30 auch ganz oder teilweise auf vermeintlichen Hauptstraßen gilt. Die Fahrbahnmarkierung ist eine vergleichsweise günstige Möglichkeit, an die richtige Geschwindigkeit zu erinnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1499 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“: Tempo 30 auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt

18.02.2022 · Aktualisiert: 23.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.02.2022, OA 155 entstanden aus Vorlage: OF 167/12 vom 03.02.2022 Betreff: Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten": Tempo 30 auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt am Main unterzeichnet das Positionspapier "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für städteverträglicheren Verkehr" des Deutschen Städtetags. 2. Die Stadt Frankfurt am Main bewirbt sich um die Teilnahme am Modellversuch, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren. Begründung: Das Baugebiet Riedberg ist mit vier Straßenanbindungen an das überörtliche Straßennetz angebunden und bietet keine Anreize für die Durchfahrung, sofern das Fahrziel nicht im Wohngebiet selbst liegt. Bereits jetzt ist die Straße Zur Kalbacher Höhe auf Tempo 30 begrenzt, ebenso ein Teilbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee. Um den Fahrzeugverkehr ruhiger und disziplinierter zu gestalten, dem Radverkehr einen sicheren Verkehrsraum zu bieten und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den zahlreichen Kindern, Querungen der Fahrbahn zu erleichtern, sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Damit würde auch die Lärmbelastung der dicht bebauten inneren Erschließungsstraßen, insbesondere in den Nachtstunden, deutlich gemildert. Die auf dem Riedberg verkehrenden Buslinien werden durch eine Tempo-30-Regelung nicht behindert, da diese Buslinien bereits heute durch Fahrbahnverengungen und zahlreiche Haltestellen Tempo 30 in der Regel nicht überschreiten können. Die vor Jahren für ganz Kalbach eingerichtete Tempo-30-Zone hat sich trotz anfänglicher Bedenken überaus positiv entwickelt. Die gesamte Verkehrssituation in Kalbach hat sich entspannt, sodass Tempo 30 inzwischen von allen Anwohnerinnen und Anwohnern befürwortet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1648 Antrag vom 02.10.2022, OF 297/12 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 23.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 155 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1407, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kultur auf dem Riedberg fördern

18.02.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1737 entstanden aus Vorlage: OF 172/12 vom 03.02.2022 Betreff: Kultur auf dem Riedberg fördern Der Magistrat wird gebeten, auf begründete Anfragen einzelner Straßenmusiker Sondergenehmigungen am Riedberg in ein oder zwei definierten Zonen - z. B. die große Treppe im Bonifatiuspark an der Grundschule bzw. ein festzulegender Bereich des Kätcheslachparks - zu erteilen, damit diese ihren kulturellen Beitrag zwei- bis dreimal in der Woche auf dem Riedberg leisten können. Die Nutzung von Verstärkern wird erlaubt. Begründung: An den Ortsbeirat wurde eine Anfrage eines im Stadtteil sehr geschätzten Straßenmusikers herangetragen, um eine Sondergenehmigung durch das Ordnungsamt zu erhalten. Aus Datenschutzgründen wird der Namen des Musikers nicht genannt, kann aber vonseiten des zuständigen Amtes bei der Ortsvorsteherin erfragt werden. Dies stellt eine kulturelle Bereicherung für den Ortsbezirk dar, die für alle Bürgerinnen und Bürger kostenfrei und nach eigenem Belieben angenommen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1427 Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Konrad-Zuse-Straße sicherer machen

26.11.2021 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1151 entstanden aus Vorlage: OF 143/12 vom 26.11.2021 Betreff: Konrad-Zuse-Straße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit in der Konrad-Zuse-Straße mit den folgenden Maßnahmen zu verbessern: 1. Anbringung von Fahrbahnmarkierungen auf der Konrad-Zuse-Straße und den einmündenden Straßen zur Erinnerung an das Rechts-vor-links-Gebot. 2. An der Querung des Grünzuges "Topographischer Weg" ist eine Aufpflasterung oder Aufasphaltierung ähnlich den Straßenquerungen des Grünzuges "Römische Straße" vorzunehmen. 3. Die Geschwindigkeit auf dieser Straße ist durch ein ViaCount-Gerät für den Zeitraum von mindestens einem Monat zu überprüfen und der Ortsbeirat über das Ergebnis zu informieren. Begründung: Die Konrad-Zuse-Straße verläuft zwischen der Straße Zur Kalbacher Höhe und der Altenhöferallee, und sie ist als Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule 1 ausgezeichnet. Durch viele Baustellen in dieser Straße und dem zunehmenden Autoverkehr ist an dieser Stelle die Sicherheit des Schulwegs oft beeinträchtigt. Auch Anwohnerinnen und Anwohner klagen seit Jahren über zu schnelle Autos in der Konrad-Zuse-Straße. Fahrbahnmarkierungen, wie die oben beschriebenen Balken an den einmündenden Straßen, in die Konrad-Zuse-Straße würden den Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere den Schulkindern mehr Sicherheit geben. Gerade im Bereich der Querung mit dem Topographischen Weg und der dort befindlichen Einmündung Zum Kreuzegut kommt es dabei zu gefährlichen Situationen und zu mindestens einem Unfall. Dies wird weiter durch das Gefälle des Topographischen Wegs in diesem Bereich begünstigt, wodurch querende Kinder auf Rädern schneller sind, als es manche Autofahrerinnen und Autofahrer erwarten. Die jüngst angepassten Querungen für die Römische Straße zeigen, wie eine geeignete Anpassung der Querung gestaltet werden kann. Da in der Konrad-Zuse-Straße kein Busverkehr stattfindet, bietet sich eine solche Lösung prinzipiell an. Um Klarheit über die Häufigkeit von Verkehrswidrigkeiten zu bekommen, bittet der Ortsbeirat um Erhebung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge durch ein ViaCount-Gerät. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 769 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Konrad-Zuse-Straße sicherer machen

15.11.2021 · Aktualisiert: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 121/12 Betreff: Konrad-Zuse-Straße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit in der Konrad-Zuse-Straße insbesondere an der Querung des Grünzuges "Topographischer Weg" zu verbessern, z. B. durch eine Aufpflasterung oder Aufasphaltierung ähnlich den Straßenquerungen des fast fertigen Grünzuges "Römische Straße". Begründung: Anwohner:innen klagen seit Jahren über zu schnelle Autos in der Konrad-Zuse-Straße. Gerade im Bereich der Querung mit dem Topographischen Weg und der dort befindlichen Einmündung der Straße "Zum Kreuzegut" kommt es dabei immer wieder zu gefährlichen Situationen, die auch schon zu mindestens einem Unfall geführt haben. Dies wird weiter dadurch begünstigt, dass der Topographische Weg in diesem Bereich spürbar nach Süden abfällt und dadurch querende Kinder auf Rädern schneller sind, als es manche Autofahrer:innen erwarten. Die jüngst anpassten Querungen für die Römische Straße zeigen, eine geeignete Anpassung der Querung gestaltet werden kann. Da in der Konrad-Zuse-Straße kein Busverkehr stattfindet, bietet sich eine solche Lösung prinzipiell an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 121/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee

12.11.2021 · Aktualisiert: 11.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 141/12 Betreff: Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Amt für Straßenbau- und Erschließung zu formulieren mit folgendem Inhalt: Sehr geehrte Damen und Herren, aus den vier beigefügten Bildern vom 31.10.2021 ergibt sich, dass sich schon bei geringsten Niederschlagsmengen das Wasser auf dem Zebrastreifen staut. Der Abfluss ist dort höher. Daher ist an dieser Stelle ein Überqueren der Straße auf dem Zebrastreifen nicht möglich. Die zwischenzeitliche telefonische Kontaktaufnahme mit dem und persönliche Inaugenscheinnahme durch das Stadtentwässerungsamt hat ergeben, dass es sich um eine notwendige bauliche Maßnahme handelt, die die Zuständigkeit Ihres Amtes erfordert. Um kurzfristige Anpassung des Gullydeckels wird gebeten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Begründung: Ergibt sich aus den privaten anliegenden Fotos. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.01.2024, OF 483/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 141/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "In diesem Zuge könnte auch gleich der Asphalt-Rest am Bordstein in der ersten Parkbucht nördlich des Kreisels entfernt werden, der von einer früheren Baumaßnahme zurückgeblieben ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Geschwindigkeitsüberprüfung per ViaCount entlang der Konrad-Zuse-Straße

12.11.2021 · Aktualisiert: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 137/12 Betreff: Geschwindigkeitsüberprüfung per ViaCount entlang der Konrad-Zuse-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Überprüfung der Geschwindigkeit auf der Konrad-Zuse-Straße ein ViaCount-Gerät für den Zeitraum von z.B. einem Monat zu installieren und 2. den Ortsbeirat über das Ergebnis zu informieren. Begründung: Es kommt immer häufiger zu Beschwerden von Anwohner*innen gegenüber dem Ortsbeirat 12, dass die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 entlang der Konrad-Zuse-Straße von den Verkehrsteilnehmer*innen nicht eingehalten und der Fußgängerübergang nicht beachtet wird. Dies bringt gerade die Schüler*innen der Grundschule Riedberg in Gefahr, denn die Konrad-Zuse-Straße sowie der Fußgängerübergang entlang des topographischen Wegs sind Bestandteil ihres Schulwegs. Um Klarheit über die Häufigkeit der Verkehrswidrigkeiten zu bekommen, bitten wir um Erhebung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge durch ein ViaCount-Gerät. Über das Ergebnis soll der Ortsbeirat 12 in Nachgang informiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 137/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundeauslauffläche auf dem Riedberg im östlichen Teil des Bonifatiusparks

29.10.2021 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 981 entstanden aus Vorlage: OF 116/12 vom 14.10.2021 Betreff: Hundeauslauffläche auf dem Riedberg im östlichen Teil des Bonifatiusparks Vorgang: OM 4629/19 OBR 12; ST 1486/19 Der Magistrat wird gebeten, aufgrund der Stellungnahme vom 05.08.2019, ST 1486, die zugesicherte Hundeauslauffläche im östlichen Teil des Bonifatiusparks auszuweisen und entsprechend zu beschildern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4629 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1486 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 96 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit an der Grundschule Riedberg erhöhen

29.10.2021 · Aktualisiert: 21.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 969 entstanden aus Vorlage: OF 98/12 vom 16.10.2021 Betreff: Verkehrssicherheit an der Grundschule Riedberg erhöhen An der Ampelanlage an der Grundschule Riedberg (Kreuzung Zur Kalbacher Höhe/Käthe-Kruse-Straße) kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlage an dieser Kreuzung mit einer fußgängerfreundlicheren Schaltung zu versehen. Die Grünphase für Fußgängerinnen und Fußgänger sollte in diesem Zuge verlängert werden und die Gelbphase für den Autoverkehr sollte etwas länger geschaltet werden, um dem Autoverkehr mehr Reaktionszeit zum Halten zu geben. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, gemeinsam mit dem 14. Polizeirevier weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Die Ampelanlage an der Grundschule Riedberg ist insbesondere für Schülerinnen und Schüler ein wichtiger Punkt, um die Straße Zur Kalbacher Höhe zu überqueren. Mit sehr einfachen Maßnahmen kann an dieser Stelle die Verkehrssicherheit für Kinder erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 363 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Beseitigung der übrigen Baumaterialien sowie der mobilen Toilettenkabine am Ende des westlichen Teils des Bonifatiusparks

22.06.2021 · Aktualisiert: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 71/12 Betreff: Beseitigung der übrigen Baumaterialien sowie der mobilen Toilettenkabine am Ende des westlichen Teils des Bonifatiusparks Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Abtransport der - nach den abgeschlossenen Kanalbauarbeiten - übrigen gebliebenen Baumaterialien sowie die mobile Toilettenkabine zu sorgen. Fotos privat Begründung: Die Kanalbauarbeiten am Ende des westlichen Teils des Bonifatiusparks in Höhe der Kreuzung der Straßen Im Klausenstück und Crutzenkirchweg sind seit mehreren Monaten abgeschlossen und der Weg in Richtung Park ist neu gepflastert. Seit dem stehen die restlichen Baumaterialien und die mobile Toilettenkabine an dieser Stelle. Unmittelbar neben diesem Lagerplatz befindet sich ein Spielplatz für Kleinkinder. Die dort lagernden restlichen Baumaterialien sowie die Toilettenkabine stellen eine Gefahrenquelle für Kinder da und beeinträchtigen das Landschaftsbild. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 71/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuanlegung Beachvolleyballfeld

11.06.2021 · Aktualisiert: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 324 entstanden aus Vorlage: OF 17/12 vom 24.04.2021 Betreff: Neuanlegung Beachvolleyballfeld Der Magistrat wird gebeten, eines der bestehenden Volleyballfelder im Stadtteil in ein neues Beachvolleyballfeld umzuwandeln. Begründung: Da der Wegfall des öffentlichen Beachvolleyballfeldes am Rande des Bonifatiuspark durch Wohnbebauung eingetroffen ist, schlägt sich das negativ auf die Vielfalt freier Sportflächen im Stadtteil nieder. Zwar gibt es zwei Volleyballfelder, jedoch keines mit Sand. Um ein weiteres attraktives öffentliches Sportangebot zu gewährleisten, bedarf es eines Beachvolleyballfeldes. Ein möglicher Standort könnte eines der beiden Volleyballfelder nahe des Studierendenwohnheims und hinter dem Familienzentrum "Billabong" sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1616 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe: höhere Priorisierung

07.05.2021 · Aktualisiert: 07.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 122 entstanden aus Vorlage: OF 9/12 vom 24.04.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe: höhere Priorisierung Vorgang: OM 6735/20 OBR 12; ST 610/21 Der Magistrat wird gebeten, eine in der Stellungnahme vom 12.03.2021, ST 610, begrüßte Maßnahme zur Verkehrsberuhigung als besonders wichtig zu priorisieren, sodass sie zeitnah realisiert werden kann. Begründung: Zur Querung der Kalbacher Höhe von dem östlichen zum westlichen Teil des Bonifatiusparks (unterhalb der Grundschule Riedberg und des Prozessionswegs) ist kein sicherer Fußgängerübergang vorhanden. Diese Querung entlang der Bonifatiusroute und des Kinderwanderwegs wird nicht nur stark von Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil genutzt, sondern auch immer mehr von Pilgern der Bonifatiusroute. Aufgrund des zu erwartenden Neubezugs des Baugebiets "Burghöfe" nahe dem westlichen Teil des Bonifatiusparks ist davon auszugehen, dass diese Querung noch stärker frequentiert wird, da sich in dem Baugebiet "Parkstadt 2000" ein weiterer Discounter zur Grundversorgung befindet. Daher wird der Magistrat gebeten, für die Aufpflasterung zur Verkehrsberuhigung, wie in der Anregung des Ortsbeirates 12 vom 23.10.2020, OM 6735, vorgeschlagen und in der Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 610, begrüßt, entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen und diese so zeitnah zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6735 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 610 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1600 Antrag vom 16.06.2022, OF 261/12 Auskunftsersuchen vom 01.07.2022, V 439 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Krähensichere Mülleimer in Harheim

03.05.2021 · Aktualisiert: 25.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 1 entstanden aus Vorlage: OF 1/14 vom 11.04.2021 Betreff: Krähensichere Mülleimer in Harheim Der Magistrat wird gebeten, die öffentlichen Mülleimer in Harheim und entlang des Eschbachs nach Nieder-Eschbach sowie entlang der Nidda nach Bad Vilbel bzw. Bonames durch krähensichere Mülleimer zu ersetzen. Außerdem ist zu prüfen, ob diese ggf. durch größere Behälter ersetzt werden müssen. Begründung: Der Inhalt der öffentlichen Mülleimer in Harheim wird regelmäßig von Krähen und anderen Vögeln oder auch Tieren wie Waschbären nach Nahrungsresten durchsucht und dabei großflächig um die Mülleimer verteilt. Durch die Tiere und Wind werden Verpackungsreste und anderer Müll in die umliegende Natur und die Flüsse eingetragen. Durch die vermehrte Nutzung der Naherholungsgebiete während der Pandemie-Situation sind die Mülleimer generell voll oder überfüllt, sodass die Verschmutzung seit 2020 stark zugenommen hat. Der Entleerung der Mülleimer durch Tiere kann mit entsprechenden Konstruktionen entgegengewirkt werden, siehe Beispielfoto vom Riedberg. Dort sind die Mülleimer im April 2021 ersetzt worden. Eine solche Lösung ist für Harheim auch umzusetzen. Darüber hinaus sind an einigen Stellen die Mülleimer zu klein, insbesondere am Jägersteg am Eschbach. Hier reicht der kleine, offene Mülleimer nicht aus und muss durch einen größeren, geschlossenen Mülleimer ersetzt werden. Mülleimer am Jägersteg Neuer krähensicherer Mülleimer im (Bild privat am 11.04.2021) Bonifatiuspark am Riedberg (Bild privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1353 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlende Bäume im Quartier „Am Bonifatiusbrunnen“

27.11.2020 · Aktualisiert: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6946 entstanden aus Vorlage: OF 675/12 vom 16.11.2020 Betreff: Fehlende Bäume im Quartier "Am Bonifatiusbrunnen" Der Magistrat wird gebeten, in der Pflanzsaison Winter 2020/21 die im Folgenden aufgeführten gut zwei Dutzend fehlenden Bäume neu zu pflanzen und deren dauerhafte Bestandspflege sicherzustellen. Quelle: openstreetmap.org und Mitwirkende plus eigene Markierungen Wo Bild Ostende Bonifatiuspark: fehlender Baum auf dem gepflasterten Endplatz Parallel zur U 9-Strecke: Potenzial für zwei bis drei weitere Bäume Promenade zwischen "Skylineblick" und Bonifatiuspark: drei Bäume plus einer fehlen Zur Kalbacher Höhe, Querung Bonifatiuspark (im Bild vorne links): ein Baum fehlt Zur Kalbacher Höhe 3/Ecke Am Bonifatiusbrunnen: ein Baum fehlt Südende Monetweg, gegenüber Renoirallee 60: ein abgesägter Baum Renoirallee 93: Baum fehlt Direkt unterhalb der Grundschule Riedberg/Rampe Bonifatiuspark: drei Bäume fehlen, Baumstütze stabil ausgeführt? Mittelstreifen der Marie-Curie-Straße: Zahlreiche Lücken in der mittleren Baumreihe, Potenzial für mehr als 12 weitere Bäume (Bilder von Ost nach West aufgenommen). Gegenüber dem 14. Polizeirevier vorerst keine Baumpflanzungen, da hier ggf. eine Querung für Einsatzfahrzeuge eingerichtet wird. Bilder: Marita Hörberg und Ronald Bieber Begründung: Die genannten Bäume und Pflanzen fehlen oder sind abgestorben. Der nun kommende Winter bietet sich für notwendige Ersatzpflanzungen an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 552 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reparatur bzw. Ersatz von Wegweisern und einer Informationstafel im Bereich des Bonifatiusparks

27.11.2020 · Aktualisiert: 20.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6941 entstanden aus Vorlage: OF 669/12 vom 13.11.2020 Betreff: Reparatur bzw. Ersatz von Wegweisern und einer Informationstafel im Bereich des Bonifatiusparks Vorgang: OM 2483/17 OBR 12; ST 352/18 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die beschädigten metallenen Wegweiser "Bonifatiusbrunnen" und "Krutzenkirche" an der westlichen Verlängerung des Prozessionsweges bzw. nördlich der Straße Am Bonifatiusbrunnen repariert oder erneuert werden. Die teilweise zerstörte Tafel 10 des Geo-Pfads (südlich der Grundschule Riedberg) müsste ersetzt werden. Begründung: Die Wegweiser bzw. die Informationstafel sind offenbar leider mutwillig beschädigt bzw. zerstört worden. Sie sollten dennoch in nächster Zeit repariert bzw. ersetzt werden. Vandalismus führt bekanntlich nicht selten zu Nachahmereffekten. Diese Anregung wurde vom Ortsbeirat bereits am 01.12.2017 einstimmig beschlossen (OM 2483). Mit der Stellungnahme vom 19.02.2018, ST 352, hat der Magistrat mitgeteilt: "Die Reparatur von Wegweisern und Informationsschildern wird veranlasst." Auch nach drei Jahren ist das leider noch nicht geschehen und sollte nun umgehend durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2483 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 352 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 551 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2021, ST 1304 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe

23.10.2020 · Aktualisiert: 23.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6735 entstanden aus Vorlage: OF 657/12 vom 06.10.2020 Betreff: Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Straße Zur Kalbacher Höhe zwischen der Grundschule Riedberg und dem Prozessionsweg einzuleiten, um einen sicheren Fußgängerübergang in Höhe des Bonifatiusparks zu gewährleisten. Als Beispiel könnte hier die Aufpflasterung in der Leberecht-Migge-Anlage dienen. Begründung: Der Fußgängerübergang wird stark von Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil genutzt. Dabei überqueren dort auch Kinder die Straße. Vermehrt fühlen sich die Bürgerinnen und Bürger durch die Fahrweise vieler Autofahrerinnen und Autofahrer gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 610 Antrag vom 24.04.2021, OF 9/12 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 122 Antrag vom 16.06.2022, OF 261/12 Auskunftsersuchen vom 01.07.2022, V 439 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz Fasanenweg, Spielplätze Riedberg

23.10.2020 · Aktualisiert: 06.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6732 entstanden aus Vorlage: OF 652/12 vom 06.10.2020 Betreff: Spielplatz Fasanenweg, Spielplätze Riedberg Monatelang wurde die große Drehscheibe auf dem Spielplatz Fasanenweg durch Bauzäune gesichert, da das Spielgerät nicht mehr sicher war. Nun wird mit großem Bedauern festgestellt, dass diese nicht instand gesetzt, sondern demontiert wurde. Seit vielen Monaten sind die drei Spielplätze im Bereich des westlichen Bonifatiusparks auf dem Riedberg umzäunt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Spielplatz Fasanenweg wieder mit einer Drehscheibe attraktiv zu machen; 2. die drei Spielplätze im westlichen Teil des Bonifatiusparks instand zu setzen sowie 3. die Beinpresse der Seniorenfitnessanlage instand zu setzen. Begründung: Da der Ortsbezirk Kalbach-Riedberg sehr familienfreundlich ist, ist dieser für Kinder auf intakte Spielplätze angewiesen, die dem Bewegungsdrang abwechslungsreiche Spielgeräte bieten. Nachdem auf dem Spielplatz Fasanenweg nun nur noch wenige Spielgeräte vorhanden sind, ist dringend wieder die überaus beliebte Drehscheibe zu montieren. Diese Drehscheibe hat als einziges Spielgerät die komplette Dauer seit den frühen 90er-Jahren des Spielplatzes den Kindern Freude bereitet und sich damit als überaus robust erwiesen. Darüber hinaus war diese auch inklusionsgerecht bespielbar und erreichbar gewesen. Auch die anderen drei Spielplätze sind dringend instand zu setzen, da sie seit geraumer Zeit den Kindern nicht zum Spielen dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 36 Antrag vom 26.04.2021, OF 18/12 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 325 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung/Versetzung Verkehrsschild „Ende Tempo-30-Zone“ an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen

28.08.2020 · Aktualisiert: 15.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6446 entstanden aus Vorlage: OF 609/12 vom 08.08.2020 Betreff: Entfernung/Versetzung Verkehrsschild "Ende Tempo-30-Zone" an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsschilder "Ende Tempo-30-Zone" an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen zu entfernen oder an die Kreuzung Zur Kalbacher Höhe/Marie-Curie-Straße zu versetzen. Begründung: Die Verkehrsschilder führen dazu, dass viele Autofahrer mit Blick auf das Ende der Tempo-30-Zone schon im Vorfeld ab dem Kreisel Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee ihr Tempo deutlich erhöhen, um z. B. noch die Grünphase an der Ampel Zur Kalbacher Höhe/Marie-Curie-Straße zu erreichen. Die oftmals starke Beschleunigung und die hohe Geschwindigkeit gefährden Fußgänger, die z. B. die Straße Zur Kalbacher Höhe aus Richtung Am Bonifatiusbrunnen und umgekehrt in Höhe des Lidl-Parkplatzes überqueren wollen, und machen die Ein- und Ausfahrt zum Lidl-Parkplatz oftmals zu einem Wagnis. Durch die Entfernung bzw. Versetzung der Schilder würde deutlicher festgelegt, dass die Tempo-30-Zone erst an der Kreuzung Zur Kalbacher Höhe/Marie-Curie-Straße endet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2004 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Information über das Bauprojekt „Berghöfe“ (südlich Konrad-Zuse-Straße)

14.08.2020 · Aktualisiert: 07.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2020, OF 603/12 Betreff: Information über das Bauprojekt "Berghöfe" (südlich Konrad-Zuse-Straße) Im Zuge des Investorenauswahlverfahrens (Dezember 2014), an dem auch Vertreter des Ortsbeirats 12 als nicht stimmberechtigte Sachverständige beteiligt waren, war immer davon die Rede, dass das Quartier überwiegend mit Eigentumswohnungen bebaut werden sollte. Entsprechend sah auch das den Zuschlag erhaltende Angebot der Deutsche Wohnwerte Heidelberg (Nr. 14) den Bau von 215 Eigentumswohnungen und 107 Mietwohnungen vor. Wie nun kürzlich auf Anfrage von der Deutsche Wohnwerte zu erfahren war, werden nun ausschließlich Mietwohnungen erstellt. Bauträger sei die Frankfurter Wohnwerte GmbH mit Sitz in Heidelberg. Während der Baustart des Projektes natürlich sehr zu begrüßen ist, wäre es wünschenswert, wenn auch der Ortsbeirat über wesentliche Änderungen in der geplanten Bebauung des Ortsbezirkes informiert wird. Nur so kann er auch eine informative Mittlerrolle zwischen dem Magistrat und den Anwohnerinnen und Anwohnern wahrnehmen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, über die wesentlichen Änderungen bei diesem Projekt zu berichten und die nachfolgenden Fragen zu beantworten. Hierzu ergeben sich folgende Fragen: 1. Wer hat wann entschieden, dass nun ausschließlich Mietwohnungen erstellt werden? Warum wurde die Öffentlichkeit darüber nicht informiert? 2. Wurde die Anzahl der Wohnungen durch verdichtete Bebauung und/oder eine höhere Geschosszahl gegenüber der ursprünglichen Planung erhöht? 3. Welche Kategorien von Mietwohnungen werden erstellt? Welche Anteile entfallen auf die einzelnen Kategorien: Freifinanziert, Förderweg 1, Förderweg 2, Mittelstandsprogramm, Frankfurt Fairmieten u.a.? 4. Ist die Stadt Frankfurt am Main direkt oder indirekt (z.B. über die ABG) an der Frankfurter Wohnwerte GmbH beteiligt oder hat sie direkt oder indirekt Kredite oder Zuschüsse (z.B. wegen der Nutzungsänderung) an die Frankfurter Wohnwerte gegeben? 5. Wann ist mit der Gesamtfertigstellung zu rechnen? Begründung: Gegenüber der ursprünglichen Planung wurde die aktuelle Planung wesentlich geändert. Das nun ausschließliche Angebot von Mietwohnungen bedeutet für Kaufinteressenten, die lange auf dieses Bauprojekt gewartet haben, eine herbe Enttäuschung. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Frankfurt am Main die den Ortsbeirat und die Öffentlichkeit nicht unverzüglich über diese wesentliche Planungsänderung informiert hat. Der Magistrat sollte das nun nachholen und die vorstehenden Fragen umgehend erschöpfend beantworten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1746 2020 Die Vorlage OF 603/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auf dem Riedberg

13.03.2020 · Aktualisiert: 31.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 entstanden aus Vorlage: OF 539/12 vom 30.01.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und wenn ja, in welchen Bereichen auf den inneren Erschließungsstraßen des Riedbergs, der Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Ergebnisse der Prüfungen in einer Sitzung des Ortsbeirates öffentlich vorzustellen, um im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern die Einführung etwaiger zusätzlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen zu erörtern. Begründung: Das Baugebiet Riedberg ist mit vier Straßenanbindungen an das überörtliche Straßennetz angebunden und bietet keine Anreize für die Durchfahrung, sofern das Fahrziel nicht im Wohngebiet selbst liegt. Bereits jetzt ist die Straße Zur Kalbacher Höhe auf Tempo 30 begrenzt, ebenso ein Teilbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee. Um den Fahrzeugverkehr ruhiger und disziplinierter zu gestalten, dem Radverkehr einen sicheren Verkehrsraum zu bieten und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den zahlreichen Kindern, und Querungen der Fahrbahn zu erleichtern, sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Damit würde auch die Lärmbelastung der dicht bebauten inneren Erschließungsstraßen, insbesondere in den Nachtstunden, deutlich gemildert. Die auf dem Riedberg verkehrenden Buslinien werden durch eine Tempo-30-Regelung nicht behindert, da diese Buslinien bereits heute durch Fahrbahnverengungen und zahlreiche Haltestellen Tempo 30 in der Regel nicht überschreiten können. Die vor Jahren für Kalbach eingerichtete Tempo-30-Zone hat sich trotz anfänglicher Bedenken überaus positiv entwickelt. Die gesamte Verkehrssituation in Kalbach hat sich entspannt, sodass Tempo 30 inzwischen von allen Anwohnern befürwortet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7064 Antrag vom 26.04.2021, OF 8/12 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit südlicher Teil Zur Kalbacher Höhe

13.03.2020 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5938 entstanden aus Vorlage: OF 547/12 vom 29.02.2020 Betreff: Verkehrssicherheit südlicher Teil Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit im südlichen Teil der Straße Zur Kalbacher Höhe, insbesondere im Teilabschnitt zwischen dem Kreisel Renoirallee/Zur Kalbacher Höhe und der Kreuzung Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe, entschieden zu erhöhen. Dies kann z. B. durch verstärkte Kontrollen, eine fest installierte Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung oder regelmäßigen Einsatz von mobilen Anlagen erfolgen. Über potenziell erfolgte Geschwindigkeitsmessungen ist dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Schon mehrfach machten Anwohner darauf aufmerksam, dass im südlichen Teil der Straße Zur Kalbacher Höhe die zulässigen Geschwindigkeiten teils stark überschritten werden. So kam es zu mehreren Beinah-Unfällen, teils auch mit Kindern. Insbesondere zu Stoßzeiten versuchen Autofahrer oft noch die Ampel zu "erwischen" und beschleunigen stark. Aus persönlichen Gesprächen ist bekannt, dass in diesem Bereich auch schon Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt wurden. Der Ortsbeirat bittet, über diese zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 965 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Reparatur der Spielgeräte im Bonifatiuspark

01.03.2020 · Aktualisiert: 18.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2020, OF 540/12 Betreff: Reparatur der Spielgeräte im Bonifatiuspark Der Magistrat wird beauftragt, die defekten und derzeit gesperrten Spielgeräte im Bonifatiuspark zu reparieren, damit diese wieder nutzbar sind. Die Reparaturkosten der Spielgeräte von voraussichtlich ca. 12.000,00 Euro werden vom Grünflächenamt, dem Stadtschulamt und dem Ortsbeirat zu je 1/3 übernommen, das Grünflächenamt übernimmt zusätzlich die Logistik. Der Ortsbeirat finanziert diese Maßnahme aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von 4.000,00 Euro. Begründung: Die öffentlichen Spielgeräte sollen künftig auch von der Grundschule Riedberg genutzt werden können, die aus Kapazitätsgründen seit einiger Zeit oberhalb des Parks in zusätzlichen Pavillons auf dem Alten Gerichtsplatz untergebracht ist. Es handelt sich um eine Instandsetzungsmaßnahme von öffentlichen Spielgeräten (vgl. § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziff. 3 GOOBR) und ist somit aus dem Ortsbeiratsbudget finanzierbar. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 405 2020 Die Vorlage OF 540/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spender für Hundekottüten im Kalbacher Freizeitpark und im Bonifatiuspark aufstellen

29.11.2019 · Aktualisiert: 23.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5513 entstanden aus Vorlage: OF 505/12 vom 17.11.2019 Betreff: Spender für Hundekottüten im Kalbacher Freizeitpark und im Bonifatiuspark aufstellen Der Magistrat wird gebeten, im Freizeitpark Kalbach und im Bonifatiuspark auf dem Riedberg Spender für Hundekottüten aufzustellen und dabei zu prüfen, ob es plastikfreie Varianten der Beutel gibt. Im Freizeitpark Kalbach bieten sich Stationen am Zugang von der Kalbacher Hauptstraße oder vom Kalbacher Stadtpfad an. Im Bonifatiuspark sollten die Spender im Bereich der neu ausgewiesenen Hundefreilauffläche angebracht werden. Begründung: In diesen Parkanlagen werden viele Hunde ausgeführt, und es gibt immer wieder Beschwerden von Anliegern, dass der Kot nicht von den Hundebesitzern entfernt wird. Sie hoffen, dass diese Situation sich mit dem Aufstellen von Hundekottütenspendern verbessert. Es haben sich auch schon Hundehalter bereit erklärt, als Pate zur Verfügung zu stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 187 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altglascontainer südlicher Riedberg

29.11.2019 · Aktualisiert: 08.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5511 entstanden aus Vorlage: OF 502/12 vom 15.11.2019 Betreff: Altglascontainer südlicher Riedberg Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des südlichen Riedbergs Altglascontainer aufzustellen. Diese sind in der Nähe und in gleicher Anzahl wie die wegfallenden Container am Cézanneweg zu positionieren. Dabei sollten die Container unterirdisch angelegt werden. Als mögliche Standorte sollten die südwestliche Ecke Konrad-Zuse-Straße/Topgraphischer Weg und die nördliche Ecke Renoirallee/Zur Kalbacher Höhe geprüft werden. Begründung: Aufgrund der Baumaßnahme am Cézanneweg fallen dort zumindest temporär Altglascontainer weg. Um lange Wege für die Bewohner des Quartiers zu vermeiden, sind diese in der Nähe zu ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 416 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unansehnliche Werbetafeln entlang der Marie-Curie-Straße

12.09.2019 · Aktualisiert: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5078 entstanden aus Vorlage: OF 470/8 vom 22.08.2019 Betreff: Unansehnliche Werbetafeln entlang der Marie-Curie-Straße Der Magistrat wird gebeten, in den Bereichen Rosa-Luxemburg-Straße und Marie-Curie-Straße die beiden dort befindlichen unansehnlichen und mit Graffiti versehenen Werbetafeln mit der Aufschrift "CKV City Concept - Wohnstile Europas" zu entfernen und ggf. die Firma an den Beseitigungskosten teilhaben zu lassen. Die Schilder befinden sich a) auf der Marie-Curie-Straße, an der Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße (Richtung Oberursel); b) ca. 40 Meter weiter unmittelbar im Kurvenbereich der Rosa-Luxemburg-Straße (stadteinwärts - siehe Kartenausschnitt) (Karte: OpenStreetMap - Bilder: Ralf Porsche) Begründung: Historisch betrachtet dürfte es sich bei den Werbetafeln um ein Relikt aus den Anfängen der Besiedelung des Riedbergs um Ende der 90er-Jahre des letzten Jahrtausends handeln. Seinerzeit verwiesen derartige Bildtafeln augenscheinlich auf die um Käufer werbenden Projekt- und Maklerbüros des "Europaquartiers" entlang der Straße Zur Kalbacher Höhe. Die Ansiedelung der Bewohner auf diesem Areal wurde bereits vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen, jedoch die Werbung nicht entfernt. Inzwischen fällt sie der Verwahrlosung anheim. Eine Entfernung ist daher angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2411 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Geförderter Wohnungsbau in Kalbach-Riedberg

30.08.2019 · Aktualisiert: 23.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2019, OF 474/12 Betreff: Geförderter Wohnungsbau in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, in welchen Objekten in Kalbach-Riedberg geförderter Wohnungsbau realisiert wurde und ob weitere Projekte mit geförderten Wohnungsbau im Stadtteil geplant sind. Bei weiteren Bauvorhaben ist geförderter Wohnungsbau auszuweisen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 16. August 2019 stellte der Geschäftsführer der ABG das Bauprojekt Zur Kalbacher Höhe / Cézanneweg vor. Im Zuge der Vorlage M14 entstand der Eindruck, dass hier auch geförderter Wohnungsbau realisiert wird. Da wider Erwarten im oben genannten Objekt keine geförderten Wohnungen entstehen sollen, wird um die oben genannten Informationen gebeten. Auch wenn die Zusagen zu gefördertem Wohnungsbau nicht pro Stadtteil zu realisieren sind, ist es doch sehr wünschenswert geförderten Wohnungsbau im Stadtteil Kalbach-Riedberg zu realisieren. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1416 2019 Die Vorlage OF 474/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alternativfläche für die temporäre Kita Sonnenwind oder eine andere Kita

16.08.2019 · Aktualisiert: 11.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4920 entstanden aus Vorlage: OF 463/12 vom 25.07.2019 Betreff: Alternativfläche für die temporäre Kita Sonnenwind oder eine andere Kita Der Magistrat wird unter Beteiligung des Ortsbeirates 8 und der Goethe-Universität Frankfurt beauftragt, die heute schon asphaltierte und teils gepflasterte Fläche an der Altenhöferallee/Ecke Alexander-Todd-Straße als möglichen Standort für eine temporäre Kita zu prüfen. Beide Bilder privat Begründung: Durch weitere Wohnbebauung südlich der Konrad-Zuse-Straße ist mit dem Zuzug vieler junger Familien mit Kindern zu rechnen. Schon jetzt fehlen Kindergartenplätze. Daher sollte der Ausbau von Kita-Kapazitäten auch durch einen weiteren Neubau geprüft werden. Außerdem rechnen Käufer, potenzielle Käufer und Mieter mit einer Kita in ihrer unmittelbaren Umgebung. Ein weiterer Kindergarten bzw. der Erhalt der Einrichtung Kita Sonnenwind an einem Standort in unmittelbarer Nachbarschaft steigert damit auch die Attraktivität noch zu vermarktender Wohnungen. Die oben genannte Fläche auf dem Universitätsgelände ist bisher noch nicht in die Auswahl verschiedener Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern sowie Ortsbeiräten einbezogen worden. Zwar liegt diese Fläche im Bereich des Ortsbeirats 8, ist jedoch zwingend in die Prüfung einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 227 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundefreilauffläche auf dem Riedberg

10.05.2019 · Aktualisiert: 29.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4629 entstanden aus Vorlage: OF 417/12 vom 18.03.2019 Betreff: Hundefreilauffläche auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, auf der nach dem Ortstermin vom 08.04.2019 für geeignet erachteten Fläche im Bonifatiuspark, die westlichere der beiden, eine Hundefrei lauffläche einzurichten. Begründung: Bei Hundefreilaufflächen handelt es sich um Flächen, auf denen die Hunde unangeleint laufen dürfen. Laut Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt besteht in weiten Teilen des Stadtgebietes Leinenpflicht. Um eine artgerechte Haltung zu ermöglichen, benötigen Hunde Auslauf. Um dem gerecht zu werden und Konflikte zwischen Hundehaltern und Bürgern, die sich von Hunden gestört fühlen, zu vermeiden, eignen sich Hundefreilaufflächen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1486 Antrag vom 14.10.2021, OF 116/12 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 981 Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3106 Antrag vom 20.04.2023, OF 396/12 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.05.2023, OIB 227 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Grundstück für einen Neubau der Kita Sonnenwind oder einer weiteren Kita prüfen

10.05.2019 · Aktualisiert: 17.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.05.2019, OA 393 entstanden aus Vorlage: OF 434/12 vom 29.04.2019 Betreff: Grundstück für einen Neubau der Kita Sonnenwind oder einer weiteren Kita prüfen Vorgang: V 817/18 OBR 12; ST 1214/18; OM 4509/19 OBR 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgendes Grundstück in Abstimmung mit dem Eigentümer in eine Prüfung für einen Neubau der Kita Sonnenwind (gemäß OM 4509) oder einer weiteren neuen Kita mit einzubeziehen: Südwestliche Ecke der "Berghöfe", welche gemäß Entwurfsplanung des Bauträgers Deutsche Wohnwerte nicht zur Bebauung geplant ist, aber gemäß Bebauungsplan als Baugrundstück vorgesehen ist. Begründung: Durch weitere Wohnbebauung südlich der Konrad-Zuse-Straße ist mit dem Zuzug vieler junger Familien mit Kindern zu rechnen. Schon jetzt fehlen Kindergartenplätze. Daher sollte der Ausbau von Kita-Kapazitäten auch durch einen weiteren Neubau geprüft werden. Außerdem rechnen Käufer, potenzielle Käufer und Mieter mit einer Kita in ihrer unmittelbaren Umgebung. Ein weiterer Kindergarten bzw. der Erhalt der Einrichtung Kita Sonnenwind an einem Standort in unmittelbarer Nachbarschaft steigert damit auch die Attraktivität noch zu vermarktender Wohnungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.04.2018, V 817 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1214 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4509 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 15.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 17.06.2019, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 393 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 393 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage OA 393 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4267, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 40 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bauprojekt „Berghöfe“ der Deutschen Wohnwerte südlich der Konrad-Zuse-Straße

23.04.2019 · Aktualisiert: 15.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 438/12 Betreff: Bauprojekt "Berghöfe" der Deutschen Wohnwerte südlich der Konrad-Zuse-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob es im Zuge der erteilten Baugenehmigung des Wohnprojektes Berghöfe mit seinen ursprünglich 322 Wohneinheiten zu Abweichungen und Befreiungen vom Wettbewerbsergebnis insb. hinsichtlich Gebäudehöhe, Geschossflächenzahl und das Verhältnis zwischen Eigentums- und Mietwohnungen sowie innere Erschließung und Zuwegungen gekommen ist, um eine größtmögliche Transparenz und Akzeptanz gegenüber Ortsbeirat und Nachbarn zu erreichen. Begründung: Das o. g. Bauvorhaben hat sich um einige Jahre verzögert und wird aktuell gebaut. Die einzige dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit bekannte aktuelle Information ist auf Grund des Antrages vom 06.06.2017, der einstimmig beschlossen wurde, die Stellungnahme ST 1982 vom 02.10.2017. In dieser wird ausgeführt, dass das Wettbewerbsergebnis in einigen Punkten angepasst wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 10.05.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1268 2019 Die Vorlage OF 438/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Wettbewerbsergebnis" das Wort "/Bebauungsplan" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhalt der Kita Sonnenwind

29.03.2019 · Aktualisiert: 22.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4509 entstanden aus Vorlage: OF 412/12 vom 18.03.2019 Betreff: Erhalt der Kita Sonnenwind Der Magistrat wird gebeten, 1. der beabsichtigten Schließung der Kita Sonnenwind entschieden entgegenzutreten und die Kita Sonnenwind so lange als Kindertagesstätte mit drei Gruppen für 3- bis 6-Jährige an dem jetzigen Standort zu belassen, bis 2. diese im Rahmen eines Neubaus, z. B. auf einem der noch nicht bebauten Baugrundstücke westlich der Kita oder im Bereich Zur Kalbacher Höhe/Ecke Marie-Curie-Straße, insgesamt in neue Räumlichkeiten verlagert werden kann. Auch eine zeitweise Unterbringung in einem Provisorium ist denkbar; 3. weiterhin die neu entstehenden Pavillons auf der angrenzenden Fläche des Alten Gerichtsplatzes nach modernen Ansprüchen so zu bauen, dass diese den Erfordernissen einer ESB/Ganztagsschule für eine 5-zügige Grundschule genügen. Begründung: Im Rahmen des Elterninformationsabends am 13.03.2019 in der Grundschule Riedberg wurden Pläne für eine Verlagerung und Umwandlung von Hortplätzen aus den Kitas Schatzinsel und Weltraum in die ESB der Grundschule Riedberg und im Gegenzug die Verlagerung von Kindergartenplätzen von der Kita Sonnenwind in die Kitas Schatzinsel und Weltraum vorgestellt. Dies würde bedeuten, dass ab dem Jahr 2020 jährlich ca. eine Gruppe im Kindergarten Sonnenwind geschlossen und der jeweils frei werdende Raum von Schulkindern genutzt wird. Für die dieses Jahr aufgenommene Kinder soll Bestandsschutz bestehen. Das heißt, dass mit einem Abschluss des Umbaus erst im Jahr 2023 zu rechnen ist und in der Zwischenzeit ständig Unruhe in einer Kita herrscht, welche bisher für ihre Stabilität im Bereich Personal als auch für das Angebot eines halb offenen Konzepts mit unterschiedlichen Themenräumen bekannt und geschätzt ist. Nach den jetzigen Plänen würden die Kinder der Kita Sonnenwind jährlich neu geordnet werden und jedes Jahr Umbaumaßnahmen in der Kita mit einer Einschränkung des Angebots erfolgen sowie einige Erzieherinnen und Erzieher aus der Kindergartenbetreuung gehen müssen. Die Schaffung von einigen neuen Kindergartenplätzen steht hierbei in keinerlei Verhältnis zu der Zerschlagung bestehender, gut funktionierender Strukturen eines ausgezeichneten Teams. Die Kita Sonnenwind ist eine der ältesten Kindertagesstätten im Stadtteil und genießt einen hervorragenden Ruf. Auch entscheiden sich viele Familien bewusst für eine konfessionell ausgerichtete Kinderbetreuung, diese Möglichkeit würde durch Schließung der Einrichtung eingeschränkt werden. Auch wenn die Räumlichkeiten für die Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder gebraucht werden, gilt es, die Kita-Gemeinschaft und das Betreuungsteam zu erhalten. Es sollten Möglichkeiten der Auslagerung an andere Standorte im Stadtteil geprüft werden. Schon beschlossene, aber noch zu entwickelnde Einrichtungen könnten mittelfristig einen neuen Standort bieten. Auch eine zeitweise Unterbringung in einem Provisorium ist denkbar. Sollte dennoch kurzfristiger Raum für die ESB benötigt werden, könnte man als Zwischenlösung in einem ersten Schritt den Bewegungsraum der Kita in einen ESB-Raum umwandeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.05.2019, OA 393 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2013 Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 585 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2475 Antrag vom 30.10.2022, OF 315/12 Auskunftsersuchen vom 11.11.2022, V 543 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 18.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Hortbetreuung im Bereich der Grundschule Riedberg, Zur Kalbacher Höhe

14.03.2019 · Aktualisiert: 02.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2019, OF 413/12 Betreff: Hortbetreuung im Bereich der Grundschule Riedberg, Zur Kalbacher Höhe Da das Stadtschulamt strukturelle Veränderungen im Hortbereich im Bereich der Grundschule Riedberg, der Kita Schatzinsel und der Kita Weltraum beabsichtigt, wurde ein Elterninformationsabend durchgeführt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird durch die Verlagerung an der Grundschule Riedberg von Hortplätzen in ESB Plätze derselbe Betreuer*innen Schlüssel zugrundgelegt, den die Kindertagesstätten für die Hortbetreuung vorsehen. 2. Welche Gruppengröße haben EBS Gruppen entstehen im Vergleich zum Hort? 3. Welche beruflichen Grundlagen benötigen die Erzieher*innen für die ESB und welche werden für Hortgruppen in Kitas vorausgesetzt? 4. Wie wird ein Angebot in den Ferien für alle Schüler*innen der Grundschule Riedberg dem Bedarf gerecht? Reicht die vorhanden Erzieher*innen dann aus? 5. Wird es künftig weiter ein (kostenloses?) Angebot für Kinder vor der Schule geben, da davon auszugehen ist, dass dieses - welches bisher die Horte übernommen haben - durch die EBS zu gewährleisten ist? 6. Und / Oder wird es weiter die Frühbetreuung durch den Förderverein geben, so dass die ehemaligen Hortkinder vor und nach der Schule nun unterschiedliche Erzieher*innen haben? Begründung: Die Schließung der Kita Sonnenwind stellt eine Veränderung auf dem Riedberg dar. Durch die weitere Schießung von Hortgruppen in zwei Kitas wird es künftig nicht mehr möglich sein für Kinder in diesem Einzugsbereich nach dem Wechsel in die Schule ein bestehendes räumlich bekanntes Umfeld mit ebenfalls vertrauten Erziehern vorzufinden. Diese Einrichtungen haben auch deshalb die Eltern bewusst gewählt. Daher sind die im Rahmen des Elterninformationsabend entstandenen Fragen zu beantworten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 29.03.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 413/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Weitere Altkleidercontainer auf dem Riedberg

14.11.2018 · Aktualisiert: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2018, OF 381/12 Betreff: Weitere Altkleidercontainer auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, weitere Standorte für Altkleider-Container auf dem Riedberg zu prüfen und zu genehmigen. Begründung: Altkleider-Container dienen der Sammlung von nicht länger benötigten Kleidungsstücken und auch Schuhen. Die gesammelten Gegenstände werden weiter genutzt oder einer geregelten Verwertung zugeführt. Aus der Bevölkerung kommt immer wieder der Wunsch, doch mehr solcher Container an möglichst zentral gelegenen, gut erreichbaren Standorten durch zugelassene Betreiber aufstellen zu lassen. Als geeignete Standorte auf dem Riedberg bieten sich u.E. an: 1. Die Südseite des Riedbergplatzes zwischen den dort vorhandenen Fahrradständern (dort wäre auch Platz für zwei Container) 2. Die Südwestseite der Querung Topografischer Weg/Konrad-Zuse-Straße 3. Die freie Fläche auf der Nordseite der Einmündung der Renoirallee in die Straße "Zur Kalbacher Höhe" (Die Fläche ist so groß, dass auch der dort im Frühjahr stehende Spargel-Verkaufsstand noch ausreichend Platz hat). Bei dieser Gelegenheit weisen wir darauf hin, dass auf dem Riedberg immer wieder illegale Container aufgestellt werden. Sie sollten umgehend entfernt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 381/12 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU und LINKE. (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pavillon an der Grundschule Riedberg

10.08.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3460 entstanden aus Vorlage: OF 322/12 vom 26.07.2018 Betreff: Pavillon an der Grundschule Riedberg Vorgang: V 817/18 OBR 12; ST 1214/18 Im Rahmen der Ortsbeiratssitzung am 15.06.2018 in der Grundschule Riedberg äußerte die Bildungs- und Integrationsdezernentin Frau Weber den Vorschlag, Schulcontainer im Bereich Marie-Curie-Straße/Ecke Zur Kalbacher Höhe nach eingehender Prüfung aufzustellen, um einen weiteren Standort in Grundschulnähe in Erwägung zu ziehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob ergänzend oder alternativ zum Vorschlag der Schuldezernentin, Schulcontainer auf die gepflasterte Fläche zwischen der Grundschule und dem Baufeld Deutsche Wohnwert ("Alter Gerichtsplatz") aufgestellt werden können. Diese Fläche ist fast doppelt so groß (rund 2.100 Quadratmeter) wie die vonseiten des Schuldezernates vorgeschlagene. Begründung: Die Idee, für die notwendige Erweiterung der Grundschule Riedberg Schulpavillons an die vom heutigen Standort 400 Meter entfernte verkehrsreiche Örtlichkeit Marie-Curie-Straße/Ecke Zur Kalbacher Höhe möglicherweise aufzustellen, hat bei der Schulgemeinde und Elternschaft Unverständnis ausgelöst. Zum einen ist diese Erweiterung mit einem längeren Weg verbunden und die Schulwegsicherheit sind neben einer Beeinträchtigung des Schullebens Argumente, die den Schulelternbeirat zur Formulierung eines offenen Briefes vom 20.06.2018 an die Schuldezernentin veranlasste. Da das oben vorgeschlagene Grundstück, Flurstück 583/12 (Bebauungsplan B 803Ä2), rund doppelt so groß wie u. a. das Flurstück 224, Bebauungsplan B 820 (s. V 817 und dazu ST 1214), ist, dabei vom Flächenzuschnitt rechteckig mit nur wenig Gefälle (ein Meter auf 60 Meter) und eine Zuwegung von allen Seiten möglich ist, ist dieses Grundstück unbedingt in die Planung als Erweiterungsfläche einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.04.2018, V 817 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1214 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2267 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung von Abfallbehältern mit Abdeckung in den Parks von Kalbach-Riedberg

15.06.2018 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3384 entstanden aus Vorlage: OF 313/12 vom 22.05.2018 Betreff: Aufstellung von Abfallbehältern mit Abdeckung in den Parks von Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die in den Parks von Kalbach-Riedberg bisher überwiegend offenen Abfallbehälter mit Abdeckungen nachzurüsten oder durch Abfallbehälter mit Abdeckungen zu ersetzen. Begründung: Der Ortsbeirat 12 hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit der unbefriedigenden Müllsituation in Kalbach-Riedberg beschäftigt und auch die eine oder andere Verbesserung erzielt (mehr Abfallbehälter, häufigere Leerung). Ein wesentliches Problem - auf das die Anwohner immer wieder hinweisen - besteht nach wie vor: Vor allem im Bonifatiuspark und im Kätcheslachpark kann man immer wieder beobachten, wie sich Elstern und Krähen - bisweilen auch andere Vogelarten und sonstige Tiere - auf der Suche nach Futter über die offenen Abfallbehälter hermachen, den Inhalt der Abfallbehälter herausziehen und im weiten Umfeld verstreuen. Durch den Wind wird der Abfall nach und nach in den Parks und darüber hinaus verteilt, sodass ein wenig schönes Bild entsteht. Entsprechendes Bildmaterial liegt der Stadt vor. Um dem genannten Problem Herr zu werden, ist es notwendig, die bisher fast ausschließlich offenen Abfallbehälter mit Abdeckungen nachzurüsten oder auszutauschen und bei Neuaufstellungen nur noch Abfallbehälter mit Abdeckung zu verwenden. Entsprechende Modelle sind am Markt vorhanden und wurden z. B. auch schon am Mainufer aufgestellt. Bei Durchführung einer solchen Aktion wäre auch zu überlegen, ob man dann nicht auch von vornherein größere Abfallbehälter aufstellt. Gerade an den Wochenenden können die derzeit vorhandenen Abfallbehälter in den Parks von Kalbach-Riedberg das leider stetig wachsende Müllaufkommen nicht mehr fassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1851 Aktenzeichen: 67 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Liegewiesen in den Parks in Kalbach-Riedberg

18.05.2018 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3195 entstanden aus Vorlage: OF 302/12 vom 02.05.2018 Betreff: Liegewiesen in den Parks in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat im Bonifatiuspark, im Kätcheslachpark und im Freizeitpark Kalbach Flächen als Liegewiesen auszuweisen, um den Bewohnerinnen und Bewohnern im Stadtteil Kalbach-Riedberg Flächen auf den Wiesen zur Verfügung zu stellen, auf denen Verunreinigungen durch Hunde möglichst nicht zu erwarten sind. Begründung: Trotz der eindeutigen Regelungen der Grünanlagensatzung sind in den Parkanlagen auf fast allen Wiesen frei laufende Hunde zu beobachten. Verunreinigungen durch die Tiere werden nur zum Teil entfernt. Durch die Ausweisung von Liegewiesen werden Areale geschaffen, auf denen durch entsprechende Beschilderung die Benutzung dieser Flächen durch Hunde deutlicher ausgeschlossen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1575 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3666 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Öffentliche Toiletten an der REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg bereitstellen

28.03.2018 · Aktualisiert: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2018, OF 293/12 Betreff: Öffentliche Toiletten an der REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg bereitstellen Der Magistrat wird gebeten öffentliche Toiletten an der Rewe Filiale in Kalbach ,Lange Meile 33 und an der Lidl Filiale/dem Kebab Haus am Riedberg , Zur Kalbacher Höhe 6 bereitzustellen. Dies sollte bestenfalls in Kooperation mit den jeweiligen Filialen/dem Imbiss realisiert, verantwortet und gewartet werden. (Bitte keine DIXI-Toiletten) Begründung: 1.Um uns und Andere vor ansteckenden Viren und Bakterien zu schützen, gehört das regelmäßige Händewaschen zu einem verantwortungsvollen Umgang, unseren Mitmenschen und uns selbst gegenüber. Vor Allem an öffentlichen Plätzen, an denen Lebensmittel eingenommen werden, sollte die Möglichkeit gegeben sein, sich vor und nach dem Essen die Hände zu waschen. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, ist aber an beiden genannten Orten nicht gegeben. 2. Ebenfalls sollte es selbstverständlich sein, dass Menschen denen Essen und Trinken geboten wird, auch ein gang zur Toilette möglich ist. Doch auch diese sind an zuvor erwähnten öffentlichen Plätzen nicht vorzufinden. DIXI-Toiletten sind für Kinder, körperlich beeinträchtigte und ältere Menschen nur schwierig zu handhaben und sollten daher nur als aller letztes Mittel in frage kommen. Die Toiletten sollten barrierefrei zu erreichen sein. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 293/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Heddernheim-Nord, B-Plan Nr. 537 und B-Plan Nr. 820

26.03.2018 · Aktualisiert: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2018, OF 284/12 Betreff: Heddernheim-Nord, B-Plan Nr. 537 und B-Plan Nr. 820 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten über die weitere Entwicklung der drei unbebauten Grundstücke Am Bonifatiusbrunnen Flurstück 150, 224 (Ecke Zur Kalbacher Höhe), welches nur teilweise bebaut ist im B-Plan 537 sowie Zur Kalbacher Höhe Flurstück 337/1 im B-Plan 820 (ehemals CKV) Auskunft zu geben, ob diese für eine Wohnbebauung oder andere Nutzung wie Kita vorgesehen sind. Begründung: Derzeit ist im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt mit wenig bezahlbarem Wohnraum und fehlender Wohnbauflächen sowie fehlender Flächen für u. a. Kitas jedes brach liegende Grundstück in Betracht zu ziehen. Hierzu verweisen wir auf die ST 1259 vom 19.08.2013. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 817 2018 Die Vorlage OF 284/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pavillons für den Bonifatiuspark sowie den Kätcheslachpark

16.03.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2938 entstanden aus Vorlage: OF 271/12 vom 05.03.2018 Betreff: Pavillons für den Bonifatiuspark sowie den Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, im Bonifatiuspark und Kätcheslachpark jeweils einen Pavillon oder eine sonstige überdachte Sitz- und Tischgruppe unter Beteiligung des Ortsbeirates zu errichten. Begründung: Obwohl bereits viele Parkbänke an den Wegen in den Riedberger Parks existieren, gibt es kaum Tische, an denen sich kleine Gruppen treffen und unterhalten oder bei kurzen Regenschauern unterstellen können. Die Pavillons wären gut für Schachspieler als Wetterschutz, weiterhin bieten sie Regen- und Windschutz für Erholungssuchende. Damit würde zusammenfassend die Aufenthaltsqualität in den Parkanlagen eine Steigerung erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1108 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück

16.03.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2937 entstanden aus Vorlage: OF 270/12 vom 24.02.2018 Betreff: Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück von der Linksabbiegung zu den Häusern Nr. 26 usw. bis zur Einmündung in den Crutzenkirchweg vor dem Bonifatiuspark auf der westlichen Seite eine Halteverbotszone eingerichtet wird. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße Im Klausenstück wird regelmäßig auf beiden Seiten geparkt. Das führt dazu, dass der Gehweg auf der westlichen Seite durch parkende Autos so stark eingeschränkt wird, dass z. B. mit einem Kinderwagen kein Durchkommen mehr möglich ist. Stehen die Autos aber weitgehend auf der Straße und auf der anderen Straßenseite stehen auch Autos, so kommen normale Pkw nur mit Mühe, Krankenwagen oder gar die Feuerwehr gar nicht mehr durch die verbleibende Gasse. Eine Halteverbotszone (und natürlich die Einhaltung des Halteverbots) auf der westlichen Straßenseite würde das Problem lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1045 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reparatur bzw. Ersatz von Wegweisern und einer Informationstafel im Bereich des Bonifatiusparks

01.12.2017 · Aktualisiert: 20.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2483 entstanden aus Vorlage: OF 241/12 vom 14.11.2017 Betreff: Reparatur bzw. Ersatz von Wegweisern und einer Informationstafel im Bereich des Bonifatiusparks Vorgang: OM 1671/17 OBR 12; ST 1370/17 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die beschädigten metallenen Wegweiser "Bonifatiusbrunnen" und "Krutzenkirche" an der westlichen Verlängerung des Prozessionsweges bzw. nördlich der Straße Am Bonifatiusbrunnen repariert oder erneuert werden. Die teilweise zerstörte Tafel 10 des Geo-Pfads (südlich der Grundschule Riedberg) müsste, wie schon in der Stellungnahme ST 1370 zugesagt, ersetzt werden. Begründung: Die Wegweiser bzw. die Informationstafel sind offenbar leider mutwillig beschädigt bzw. zerstört worden. Sie sollten dennoch in nächster Zeit repariert bzw. ersetzt werden. Vandalismus führt bekanntlich nicht selten zu Nachahmereffekten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1671 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1370 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 352 Antrag vom 13.11.2020, OF 669/12 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6941 Aktenzeichen: 67 0

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