Einrichtung einer Halteverbotszone im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM
2937 entstanden aus Vorlage:
OF 270/12 vom
24.02.2018 Betreff: Einrichtung einer Halteverbotszone im
nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück Der Magistrat wird gebeten, dafür zu
sorgen, dass im nördlichen Bereich der Straße Im Klausenstück von der
Linksabbiegung zu den Häusern Nr. 26 usw. bis zur Einmündung in den
Crutzenkirchweg vor dem Bonifatiuspark auf der westlichen Seite eine
Halteverbotszone eingerichtet wird. Begründung: Im oben beschriebenen Bereich der Straße Im
Klausenstück wird regelmäßig auf beiden Seiten geparkt. Das führt dazu, dass
der Gehweg auf der westlichen Seite durch parkende Autos so stark eingeschränkt
wird, dass z. B. mit einem Kinderwagen kein Durchkommen mehr möglich ist.
Stehen die Autos aber weitgehend auf der Straße und auf der anderen
Straßenseite stehen auch Autos, so kommen normale Pkw nur mit Mühe,
Krankenwagen oder gar die Feuerwehr gar nicht mehr durch die verbleibende
Gasse. Eine Halteverbotszone (und natürlich die Einhaltung des Halteverbots)
auf der westlichen Straßenseite würde das Problem lösen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.06.2018, ST 1045
Aktenzeichen: 32 4