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Meine Nachbarschaft: Walter-Kolb-Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Fahrradbügeln

22.03.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4430 entstanden aus Vorlage: OF 1189/5 vom 05.03.2019 Betreff: Aufstellen von Fahrradbügeln Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen Fahrradbügel aufzustellen: 1. Darmstädter Landstraße 4, nachdem die Parkbuchten aufhören; 2. Gutzkowstraße 24/Ecke Stegstraße, im Bereich der markierten Fläche; 3. Laubestraße, jeweils vor den Hausnummern 27, 33, 37, 39; 4. Schifferstraße, gegenüber der Hausnummer 66, nachdem die Parkplätze aufhören; 5. Auf der Verkehrsinsel auf der Elisabethenstraße auf der Höhe der Hausnummer 47, im Bereich der Kreuzung Brückenstraße; 6. Laubestraße 39/Ecke Schwanthalerstraße; 7. Textorstraße 62, nachdem die Parkplätze aufhören; 8. Stegstraße, jeweils vor den Hausnummern 52, 56, 60, 64. Begründung: In Sachsenhausen fehlen zahlreiche Fahrradabstellplätze. Daher ist es Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern häufig nicht möglich, ihre Fahrräder ordnungsgemäß abzustellen. Durch das Aufstellen von Fahrradbügeln kann hier entgegengewirkt und mögliche Störungen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1233 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel in Alt-Sachsenhausen

22.03.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4431 entstanden aus Vorlage: OF 1191/5 vom 03.03.2019 Betreff: Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel in Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird aufgefordert, an einem geeigneten Fußgängerübergang in oder in unmittelbarer Nähe zu Alt-Sachsenhausen eine Fußgängerampel mit einem Frau-Rauscher-Motiv aufzustellen. Hierfür infrage kommen vor allem die Dreieichstraße, der Affentorplatz, die Paradiesgasse, die Elisabethenstraße, die Wallstraße, die Schulstraße sowie die Walter-Kolb-Straße. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, sich ggf. nachdrücklich bei den zuständigen höheren Stellen auf Bezirks-, Landes- oder Bundesebene um eine Ausnahmegenehmigung zu bemühen, falls die Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel nach Ansicht des Magistrats nicht unmittelbar mit den üblichen Richtlinien für Lichtsignalanlagen in Überreinstimmung gesehen wird. Begründung: Eine Verkehrsampel mit einem Motiv der Frau Rauscher passt sehr gut zum Stadtteil Sachsenhausen und insbesondere zu Alt-Sachsenhausen und dürfte darüber hinaus einen nicht unerheblichen Werbeeffekt für den Stadtteil haben. Fußgängerampeln mit einem eigenen thematischen, historischen oder regionalen Bezug sind in den letzten Jahren häufiger aufgestellt worden, so z. B. letztes Jahr an der Konstablerwache in Frankfurt anlässlich des Christopher Street Days. In Gladbeck, Duisburg und Freiberg (Sachsen) existieren Fußgängerampeln mit Bergmännern, in Bremen (zeitweilig) mit den Bremer Stadtmusikanten, in Mainz mit den "Mainzelmännchen", in Friedberg mit Elvis Presley. Am Weseler Bahnhof gibt es (im Zuge einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Bezirksregierung) eine Fußgängerampel mit einem Esel. Bei dieser Anregung handelt es sich nicht um einen (verspäteten) Karnevalsscherz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2009 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbahnhaltestellen „Südbahnhof“ senioren-/behindertengerecht verbessern

22.03.2019 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4439 entstanden aus Vorlage: OF 1204/5 vom 28.02.2019 Betreff: Straßenbahnhaltestellen "Südbahnhof" senioren-/behindertengerecht verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob das Ein- und Aussteigen zu den Straßenbahnlinien 15, 16 und 18 für Senioren und Behinderte verbessert werden kann. Die Höhendifferenz zwischen Straßenbahneinstieg und Vorplatz-/Gehwegniveau soll mittels Teilaufpflasterungen (je ca. 5 Meter x 2,5 Meter) oder zumindest provisorisch mittels Schrägrampen ausgeglichen werden. Diese Teilbereiche sind jeweils nach den Haltestellenüberdachungen sinnvoll und möglich; ggf. wird der Magistrat gebeten aufzu zeigen, wie er das gegenwärtig gänzliche Fehlen von Einstiegs-/Ausstiegshilfen verbessern kann. Begründung: Das Problem besteht im Ortsbezirk 5 an mehreren Stellen; der Ortsbeirat erwartet im Zuge der Umplanung/Umgestaltung des Schweizer Platzes eine bauliche dauerhafte Gesamtlösung; im Falle Vorplatz Südbahnhof (Diesterwegplatz) ist eine Teil- oder provisorische Maßnahme möglich und dringend erforderlich. Der intensiv und verkehrlich hochfrequentierte Platz ist nicht nur durch den Südbahnhof wichtig, der Platz dient dienstags und freitags als Wochenmarkt und ist auch durch das Postamt von großer Bedeutung. Als Beispiel einer immerhin denkbaren Hilfe dient die Anrampung an der Haltestelle "Stresemannallee/Gartenstraße". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1311 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abbiegemöglichkeiten vom und auf den Mainuferradweg

22.03.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4438 entstanden aus Vorlage: OF 1203/5 vom 04.03.2019 Betreff: Abbiegemöglichkeiten vom und auf den Mainuferradweg Der Magistrat wird gebeten , sichere Abbiegemöglichkeiten zwischen Mainuferradweg und folgenden Querstraßen zu schaffen: Große Rittergasse, Schifferstraße, Dürerstraße und Rembrandtstraße. Der Bordstein ist dort abzusenken. Altenativ ist durch Piktogramme auf der Fahrbahn kenntlich zu machen, dass auf- und abfahrende Radfahrer die Fahrbahn nutzen. Begründung: Derzeit wird Radfahrenden aus Sachsenhausen nur an wenigen Stellen die Möglichkeit eingeräumt, auf den Mainuferradweg aufzufahren. An den anderen Punkten ist es nur möglich, wenn zumindest von oder bis zur nächsten Ampel auf der Fahrbahn gefahren wird. Radfahrende dürfen den Radweg frühzeitig verlassen, um sich zum Abbiegen einzuordnen, oder sie fahren bis zur nächsten Absenkung auf der Fahrbahn. Vielen Autofahrern ist diese Regelung nicht bekannt und sie rechnen daher nicht mit Radverkehr auf der Fahrbahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1237 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwege und Rettungswege im Bereich des Krankenhauses Sachsenhausen

22.03.2019 · Aktualisiert: 10.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4437 entstanden aus Vorlage: OF 1202/5 vom 04.03.2019 Betreff: Gehwege und Rettungswege im Bereich des Krankenhauses Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten , den ruhenden Verkehr im Bereich der Schulstraße und der Nebenstraßen verstärkt zu überwachen, da entweder die Zu- und Abfahrt des Krankenwagens oder die Gehwege regelmäßig zugeparkt werden. Begründung: Patienten und Besucher des Krankenhauses Sachsenhausen müssen sowohl zu Fuß als auch mit dem Krankenwagen dorthin gelangen. Für Autofahrer ist das nahe gelegene Parkhaus Alt-Sachsenhausen gedacht, nicht der Gehweg, nicht der Rettungsweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1204 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Verkehrssituation Radweg Schaumainkai Höhe Untermainbrücke

22.03.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4435 entstanden aus Vorlage: OF 1200/5 vom 04.03.2019 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation Radweg Schaumainkai Höhe Untermainbrücke Der Magistrat wird gebeten, den Knotenpunkt Mainuferweg (Hochkai) in Höhe der Untermainbrücke in folgenden Punkten umzugestalten: 1. Die Aufstellfläche und Haltelinie für den Radverkehr ist in beiden Richtungen vor die Fußgängerfurt über den Schaumainkai zurückzusetzen; 2. Entfernung oder Versetzen des Pollers auf der Westseite des Brückenkopfes; 3. Entfernung der Streuscheiben mit dem Radfahrersymbol an den Fußgängerampeln am Brückenkopf. Begründung: Zu 1. und 2.: Radfahrende auf dem Schaumainkai fahren zurzeit bis direkt an die Bordsteinkante. Sie stehen dann bei Rotlicht auf der Fußgängerfurt und behindern den querenden Fußverkehr. Dazu kommt auf der Westseite des Brückenkopfes ein Poller, der mittig auf dem Radweg steht. Zu 3.: Der Radverkehr kann sich, wie es auch an der Alten Brücke praktiziert wird, nach der Hauptampel richten. Untermainbrücke - Poller auf dem Radweg Alte Brücke - Aufstellflächen vor der Fußgängerfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1342 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Schifferstraße auf Höhe Abtsgäßchen

22.03.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4432 entstanden aus Vorlage: OF 1195/5 vom 06.03.2019 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Schifferstraße auf Höhe Abtsgäßchen Der Magistrat wird gebeten, in der Schifferstraße auf Höhe Abtsgäßchen Messungen mittels ViaCount-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Schifferstraße beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1301 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation für Reisebusse verbessern

15.02.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4236 entstanden aus Vorlage: OF 1117/5 vom 04.01.2019 Betreff: Parksituation für Reisebusse verbessern Vorgang: OM 3230/14 OBR 5; ST 258/15 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Parkplätze in der Babenhäuser Landstraße stadtauswärts zumindest teilweise in Parkplätze für Reisebusse umzuwandeln; 2. Parkflächen am Südfriedhof zumindest am Wochenende und nachts für Reisebusse freizugeben; 3. den Busparkplatz in der Walter-Kolb-Straße 9-11 einer ordnungsgemäßen Verwendung zuzuführen und gegebenenfalls auf mainziel.de richtig auszuweisen; 4. Parkplätze für Reisebusse z u bewirtschaften. Die Gebühren sind nach Schadstoffausstoß zu staffeln. Begründung: Der Ortsbeirat wünscht, die Busparkplätze am Mainufer aufzuheben. Dagegen wurde eingewandt, dass es zu wenig Alternativen gebe. Dem möchte der Ortsbeirat mit oben genannten Vorschlägen abhelfen. Zu 1: Früher wurden die Parkplätze in der Babenhäuser Landstraße durch Lkws genutzt. Dies führte zu Problemen, weil Berufskraftfahrer in ihren Fahrzeugen übernachteten und die Motoren laufen ließen. Diese Probleme sind mit Busfahrern nicht zu erwarten, da ihnen Hotelzimmer zur Verfügung stehen. Auch in seiner Stellungnahme ST 258 hat der Magistrat auf Parkflächen in der Babenhäuser Landstraße verwiesen, um der misslichen Situation mit den Reisebussen am Südfriedhof zu begegnen. Zu 2: Trotz der Verbote stehen häufig Reisebusse am Südfriedhof. Diese Busse bedienen Gäste des Leonardo Royal Hotels. Nach Einschätzung des Ortsbeirats besteht kein Grund, die Parkflächen nicht zumindest zeitweise für Reisebusse zur Verfügung zu stellen. Zu 3: Dem Ortsbeirat ist nicht bekannt, ob der Parkplatz nicht von Reisebussen angesteuert wird, weil dort immer falsch geparkt wird, oder ob dort falsch geparkt wird, weil ohnehin keine Reisebusse dort parken oder parken sollen. Auf mainziel.de wird der Parkplatz nicht angezeigt. Der Magistrat möge die Situation klären und entweder den Busparkplatz in Pkw-Parkplätze umwandeln oder die Haltestelle von Falschparkern frei halten. Zu 4: Der Ortsbeirat begrüßt den Vorschlag des Vereins der Frankfurter Stadt- und Gästeführer, die Busparkplätze zu bewirtschaften. Wenn es nichts kostet, wird dort geparkt, wo es am einfachsten ist. Parkflächen werden von Fahrzeugen blockiert, die ebenso gut weiter außerhalb abgestellt werden könnten. Zudem gibt die Bewirtschaftung Anlass, einen ausreichenden Kontrolldruck durch die Stadtpolizei aufrechtzuerhalten. Die Dieselantriebe der Busse tragen erheblich zur Schadstoffbelastung in der Stadt bei. Die Staffelung der Parkgebühren nach Schadstoffausstoß könnte zur Vermeidung eines allgemeinen Dieselfahrverbotes beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3230 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 258 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1294 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße

04.01.2019 · Aktualisiert: 24.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 1116/5 Betreff: Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. den teilweise vorhandenen Radfahrstreifen auf der Walter-Kolb-Straße bis zur Schweizer Straße zu verlängern und an der Kreuzung Schweizer-/Gartenstraße eine indirekte Linksabbiegermöglichkeit einzurichten. 2. in der Gegenrichtung ab der Schweizer Straße bis zum Beginn des Radfahrstreifens in Höhe Schulstraße eine Radverkehrsanlage einzurichten. Begründung: Die Walter-Kolb-Straße ist mit vier Fahrspuren bis zur Oppenheimer Landstraße überdimensioniert und verführt zu überhöhten Geschwindigkeiten. In dem Abschnitt wäre ein überbreite Kfz-Spur pro Richtung ausreichend. Im Abschnitt bis zur Schweizer Straße ist die Gartenstraße dreispurig. Wenn hier kein Radfahrstreifen eingerichtet werden kann, sollte ein Schutzstreifen markiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1121 2019 Die Vorlage OF 1116/5 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel für das Brückenviertel

23.11.2018 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3972 entstanden aus Vorlage: OF 1085/5 vom 05.11.2018 Betreff: Fahrradbügel für das Brückenviertel Der Magistrat wird gebeten, im Sachsenhäuser Brückenviertel an der Kreuzung Brückenstraße/Schulstraße/Wallstraße Fahrradbügel unter Wegfall maximal eines Pkw-Stellplatzes zu installieren. Begründung: Beim Ortstermin im Brückenviertel am 31.10.2018 wurde sowohl vonseiten des Amtes für Straßenbau und Erschließung als auch dem Gewerbeverein Brückenviertel die Schaffung von Fahrradstellplätzen an der Kreuzung Brückenstraße/Schulstraße/Wallstraße befürwortet; insbesondere vor dem Hintergrund, dass bereits in Zeiten, in denen das Viertel wenig frequentiert ist, nahezu alle Fahrradabstellmöglichkeiten (Laternen, Schildermasten) belegt sind. Der Ortsbeirat 5 begrüßt dieses Ansinnen, da es sowohl verkehrspolitisch als auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll und erwünscht ist, dass Frankfurts Bürgerinnen und Bürger vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad umsteigen. Um den Umstieg zu erleichtern, sind Fahrradabstellmöglichkeiten vorzusehen. Unter Beachtung der im Brückenviertel angespannten Parksituation ist der Wegfall von Pkw-Parkplätzen aber auf einen zu begrenzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 470 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltebereiche für Fahrradfahrer an Ampeln schaffen

02.11.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3935 entstanden aus Vorlage: OF 1042/5 vom 15.10.2018 Betreff: Haltebereiche für Fahrradfahrer an Ampeln schaffen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. wann immer im Ortsbezirk 5 im Bereich von Kreuzungen mit Lichtzeichenanlage die Fahrbahnmarkierungen erneuert werden, Haltezonen für Fahrradfahrer vor den Kraftfahrern angezeichnet werden; 2. sowohl auf der Alten Brücke für aus der Innenstadt kommende als auch für aus der Schweizer Straße auf die Mörfelder Landstraße einfahrende Fahrradfahrer Haltezonen vor den sich dort befindlichen Lichtzeichenanlagen angezeichnet werden. Begründung: Die auf der Fahrbahn markierten Haltezonen an Ampelkreuzungen machen das Radfahren sicherer und komfortabler. Radfahrer werden insbesondere von rechts abbiegenden Autofahrern nicht so leicht übersehen, weil sie in deren Blickfeld auf Grün warten. Zudem müssen sie nicht hinter Autos in deren Abgasen warten. An den genannten Kreuzungen besteht aus Sicht des Ortsbeirates aufgrund der dortigen Verkehrssituationen besonderer Handlungsbedarf, sodass hier mit den Markierungen nicht bis zur nächsten Routineinstandsetzung gewartet werden sollte. Alte Brücke (Südseite) Kreuzung Schweizer Straße/Mörfelder Landstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 342 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbotenes Fahren von Pkws und Lkws auf Straßenbahnschienen vor dem Südbahnhof und durch die Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Darmstädter Landstraße

02.11.2018 · Aktualisiert: 29.01.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3903 entstanden aus Vorlage: OF 991/5 vom 06.09.2018 Betreff: Verbotenes Fahren von Pkws und Lkws auf Straßenbahnschienen vor dem Südbahnhof und durch die Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass mit geeigneten Maßnahmen verhindert wird, dass besonders in den Abendstunden Pkws und Lkws auf Straßenbahnschienen vor dem Südbahnhof und durch die Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Darmstädter Landstraße fahren, obwohl dies dort nicht gestattet ist. Begründung: Nicht nur von Passanten, sondern auch von Bus- und Straßenbahnfahrern wird kritisiert, dass besonders in den Abendstunden die oben genannte Streckenführung von Pkws und Lkws befahren wird. Dies führt zur besonderen Gefährdung nicht nur der Wartenden an den Haltestellen, sondern auch für das Bedienungspersonal von Bussen und Straßenbahnen. Die Straßenführung der Hedderichstraße an der Post vorbei durch die Brückenstraße oder die Bruchstraße zur Textorstraße ist die einzige Möglichkeit, zur Darmstädter Landstraße zu gelangen. Der beschriebene Weg auf den Schienen wird deshalb als Abkürzung genutzt, obwohl die Durchfahrt dort nicht gestattet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 194

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Elisabethenstraße häufiger reinigen

02.11.2018 · Aktualisiert: 29.01.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3913 entstanden aus Vorlage: OF 1010/5 vom 16.10.2018 Betreff: Elisabethenstraße häufiger reinigen Der Magistrat wird gebeten, die Elisabethenstraße häufiger zu reinigen. Nach Möglichkeit sollen auch am Wochenende Reinigungen durchgeführt werden. Begründung: Bürger beschweren sich über eine zunehmende Vermüllung und Beeinträchtigung durch Glasscherben des neu angelegten Bürgersteigs der nördlichen Seite der Elisabethenstraße. Der erst kürzlich neu angelegte Belag des Bürgersteigs ist bereits jetzt in hohem Maße fleckig. In Einzelfällen wurden auch menschliche Exkremente vor den Eingängen der anliegenden Einrichtungen aufgefunden. Um diesem Missstand abzuhelfen, sind häufigere Reinigungen erforderlich. Da die Beeinträchtigungen durch Glasscherben insbesondere am Wochenende auftreten und damit eine nicht unerhebliche Gefährdung einhergeht, sind die Straßenreinigungen auch am Wochenende erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 218

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abwertung der Elisabethenstraße durch Wettbüros verhindern

02.11.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3914 entstanden aus Vorlage: OF 1011/5 vom 12.10.2018 Betreff: Abwertung der Elisabethenstraße durch Wettbüros verhindern Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Elisabethenstraße keine weiteren Wettbüros zu genehmigen und zu prüfen und zu berichten, ob die bestehenden Genehmigungen von Wettbüros zurückgenommen oder widerrufen werden können und dies gegebenenfalls auch den Inhabern gegenüber zu verfügen. Begründung: Die Erdgeschosszone der Elisabethenstraße ist von inhabergeführtem Einzelhandel sowie einer Kindertagesstätte geprägt und erfüllt eine wichtige Versorgungsfunktion für die anliegende Wohnbevölkerung. Die Elisabethenstraße ist aufgrund einer aufwendigen Baustelle bereits seit längerer Zeit vom Publikumsverkehr abgeschnitten und befindet sich nunmehr unter Abwertungsdruck. Dieser Prozess wird durch die bestehenden Wettbüros weiter verstärkt. Nunmehr besteht auch vereinzelter Leerstand, und es ist zu vermeiden, dass diese Liegenschaft zu einem Wettbüro umgenutzt wird. Die antragsgegenständlichen bestehenden Einrichtungen sind aufgrund des durch Tische, Monitore und Getränkeausschank vermittelten Verweilcharakters von bloßen Wettannahmestellen abzugrenzen und als Wettbüros anzusehen. Sämtliche Liegenschaften der nördlichen Seite der Elisabethenstraße befinden sich in einem überwiegend von Wohnnutzung geprägten Gebiet. Denn in den durchweg mehrstöckigen Gebäuden ist lediglich die Erdgeschosszone gewerblich genutzt, in den darüber liegenden Stockwerken ist ausschließlich Wohnnutzung vorhanden. Mithin ist ein faktisches Mischgebiet anzunehmen. Insbesondere liegen die Wettbüros selbst auch nicht in einem Abschnitt, der überwiegend gewerblich genutzt wird. Sie fügen sich daher nicht in den vorhandenen Ordnungsrahmen ein (vgl. zur vergleichbaren Situation: VG Frankfurt am Main, Urt. vom 16.05.2018 - 8 K 6942/17). Die Wettbüros lösen zudem städtebauliche Spannungen in Form eines Trading-Down-Effektes aus und verletzen somit das Rücksichtnahmegebot gemäß § 15 Absatz 1 Baunutzungsverordnung. Dieser erfahrungsmäßig bei Wettbüros anzunehmende Trading-Down-Effekt ist in der Elisabethenstraße umso mehr anzunehmen, als die anderen vorhandenen, nicht störenden Nutzungen wie Zeitschriften- und Kleidungshandel einen deutlich größeren Umsatz erfordern, um einen einem Wettbüro vergleichbaren Gewinn zu erwirtschaften. Somit besteht ein großer Anreiz, bestehende - der Nahversorgung dienende - Nutzungen in Wettbüros umzunutzen. Nach alledem sind Wettbüros in der Elisabethenstraße unzulässig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 447 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Situation vor der Kindertagesstätte Alt-Sachsenhausen

02.11.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3917 entstanden aus Vorlage: OF 1015/5 vom 05.10.2018 Betreff: Situation vor der Kindertagesstätte Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die unzumutbaren Zustände vor und um die Kindertagesstätte der AWO in Alt-Sachsenhausen in der Elisabethenstraße schnellstmöglich zu beenden. Begründung: Seit längerer Zeit wird der Eingangsbereich der Kindertagesstätte morgens sehr verschmutzt vorgefunden. Mit Beginn der Bauphasen in der Elisabethenstraße wurde dies extremer. Schon einige Male musste die Polizei benachrichtigt werden, da Obdachlose vor dem Eingang schlafen oder sich vormittags während des Betriebs vor den Eingang legen. Auch kam es oft vor, dass diese Menschen den Bereich nicht räumen wollten und dem Personal nur die Benachrichtigung der Polizei blieb. Außerdem werden Obdachlose auch aggressiv Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher gegenüber, schlagen gegen die Türen und Fenster, drohen und betteln. Leider kam es schon ebenso vor, dass Eltern mit ihren Kindern über einen Obdachlosen steigen mussten, um in die Kindertagesstätte zu gelangen. Des Weiteren wird der Eingang sehr verschmutzt. Regelmäßig finden sich dort Essensreste, Alkohol, Medikamentenreste, Scherben, Kot, Urin, Erbrochenes, Zigarettenkippen, Kissen und Stühle. Der Eingangsbereich und die Fensterfront der Kindertagesstätte sind in einem miserablen Zustand. Ein Kind hat sich bereits an den Glasscherben verletzt als es vor der Tür hingefallen ist und musste im Krankenhaus behandelt werden. Auch der Schmutz und der Geruch sind nur sehr schwer zu entfernen. Das Personal, die Kinder und die Eltern erhoffen sich eine schnelle Besserung der Situation im Bereich der Kindertagesstätte Alt-Sachsenhausen, zum Beispiel durch regelmäßige Kontrollen des Ordnungsamtes und der Polizei und durch verstärkte Reinigungsarbeiten im öffentlichen Bereich vor der Kindertagesstätte. Auch benachbarte Gebäude sind von diesen unhaltbaren Zuständen betroffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 382 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung der Graffitis an den Eingangssäulen zum Oppenheimer Platz

21.09.2018 · Aktualisiert: 17.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3762 entstanden aus Vorlage: OF 972/5 vom 25.08.2018 Betreff: Entfernung der Graffitis an den Eingangssäulen zum Oppenheimer Platz Der Magistrat wird gebeten , die Graffitis an den zur Walter-Kolb-Straße befindlichen Eingangssäulen zum Oppenheimer Platz zu entfernen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die beiden zur Walter-Kolb-Straße befindlichen Eingangssäulen mit Graffitis beschmiert sind. Aus Sicht des Ortsbeirates sind die beschmierten Eingangssäulen dem Gesamtbild des Oppenheimer Platzes nicht zuträglich. Daher bittet der Ortsbeirat um Entfernung derselben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2337

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaffung von durchgängigen Radwegverbindungen im Ortsbezirk 5

21.09.2018 · Aktualisiert: 18.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3760 entstanden aus Vorlage: OF 970/5 vom 29.08.2018 Betreff: Schaffung von durchgängigen Radwegverbindungen im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, in den folgenden Straßen eine durchgängige und sichere Radwegverbindung zu schaffen: 1. Schweizer Straße; 2. Gartenstraße; 3. Mörfelder Landstraße. Begründung: Der Radverkehr in der Stadt Frankfurt am Main nimmt stetig zu. Um diesen noch weiter zu erhöhen, müssen Radwegverbindungen attraktiv und sicher angelegt sein. Besonders problematisch empfindet dies der Ortsbeirat in den oben angegebenen Straßen. Daher wird es als sinnvoll erachtet, zu prüfen und zu berichten, inwieweit in den genannten Straßen eine durchgängige und sichere Radwegverbindung geschaffen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 124 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1635 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planung Diesterwegplatz

21.09.2018 · Aktualisiert: 29.01.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3771 entstanden aus Vorlage: OF 985/5 vom 04.09.2018 Betreff: Planung Diesterwegplatz Vorgang: OM 290/16 OBR 5; ST 763/17 Der Magistrat wird erneut gebeten, den Diesterwegplatz attraktiver zu gestalten. Die in der Stellungnahme ST 763 zugesagten Maßnahmen wurden bisher nur zum kleinen Teil umgesetzt. Der Magistrat wird um eine baldige Vorstellung der zugesagten Planung gebeten. Zur genannten Stellungnahme des Magistrats hat der Ortsbeirat folgende Anmerkungen: Anstelle des Containers befindet sich jetzt ein weiterer Gitterverschlag links (östlich) des Bahnhofsgebäudes. Die Mülllagerung auf dem Platz ist damit entgegen der Stellungnahme des Magistrats institutionalisiert. Die geforderte Hecke als Sichtschutz wird daher immer noch benötigt. Gegen den noch immer ungepflegten Eindruck der Bahnhofsnebengebäude, insbesondere der Treppen und Höfe, sind weitere Maßnahmen erforderlich. Der Ortsbeirat hält die Anbringung eines Sichtschutzes nach wie vor für geeignet. Der Ortsbeirat hält kleinere Andienungsflächen der Saalbau für ausreichend. Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Planung anhand von Beispielen darzulegen, warum die Andienungsflächen auf dem Platz im derzeitigen Umfang benötigt werden. Gegen den ungepflegten Eindruck der Bänke sowie der Kies- und Krautflächen und die Vermüllung auf dem Platz sind weitere Maßnahmen erforderlich. Einige Lauflinien auf dem Platz befinden sich in gerader Verlängerung der auf den Platz mündenden Diesterwegstraße und Stegstraße. Der Ortsbeirat regt erneut an, sie zu verlängern. Es würde die Optik des Pl atzes sicher nicht stören. Gegebenenfalls ist zu prüfen, wo die Wege in der ursprünglichen Platzgestaltung angelegt waren. Es gibt schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts Bänke mit Lehne längs in der Mitte und Sitzflächen nach beiden Seiten, die dem Denkmalschutz eventuell besser entsprechen als die Frankfurter Bänke. Begründung: Bürgerinnen und Bürger in Sachsenhausen warten dringend auf eine Verbesserung der Situation auf dem Diesterwegplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 290 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 763 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 193 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher Existenzvernichtung

08.06.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3310 entstanden aus Vorlage: OF 889/5 vom 16.05.2018 Betreff: Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher Existenzvernichtung Der Magistrat wird aufgefordert, den Geschäftsinhabern in der Elisabethenstraße, die durch die Bauarbeiten in dem Maße einen Umsatzrückgang zu verzeichnen haben, der zu ihrer wirtschaftlichen Existenzvernichtung führt, eine finanzielle Überbrückungshilfe durch Darlehen zu gewähren. Begründung: Seit Monaten finden in der Elisabethenstraße die Bauarbeiten zur Neugestaltung statt. Dies führt laut Presseberichten bei den dort ansässigen Geschäftsinhabern zu erheblichen Umsatzeinbußen. Dies ist grundsätzlich hinzunehmen, da bauliche Neugestaltungen verkehrsüblich und notwendig sind, zumal auch die Betroffenen selbst von der Neugestaltung profitieren. Allerdings sollte es vermieden werden, dass in diesem Zusammenhang wirtschaftliche Existenzen zerstört werden. Droht dies, so sollte den Betroffenen eine Überbrückungshilfe von Seiten der Stadt durch Darlehen gewährt werden. Die Voraussetzungen der konkreten Gefahr einer Existenzvernichtung sind von den Geschäftsinhabern anhand entsprechender Unterlagen darzulegen. Gegebenenfalls kann eine entsprechende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeschaltet werden. Dieses vorliegende Modell ist auch bereits in Mannheim erfolgreich praktiziert worden. Es ist niemandem gedient, wenn nach Abschluss der gesamten Straßenbauarbeiten der überwiegende Teil der Ladengeschäfte einen Leerstand zu verzeichnen hat, weil die entsprechenden Geschäftsinhaber Insolvenz anmelden mussten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 2000 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrung nördliches Mainufer hier: Verkehrszählung in Sachsenhausen

08.06.2018 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3300 entstanden aus Vorlage: OF 872/5 vom 15.05.2018 Betreff: Sperrung nördliches Mainufer hier: Verkehrszählung in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, vor und während der probeweisen Sperrung des nördlichen Mainufers eine Verkehrszählung am Sachsenhäuser Ufer, entlang der Walter-Kolb-Straße, der Gartenstraße, der Kennedyallee und der Mörfelder Landstraße durchzuführen. Die Ergebnisse sind dem Ortsbeirat anschließend vorzustellen. Begründung: Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) möchte ab dem Sommer 2019 das nördliche Mainufer probeweise für den Autoverkehr sperren lassen. Derzeit fahren täglich rund 20.000 Fahrzeuge auf dieser Seite des Mainufers. Durch die geplante Sperrung wird es zu einer Verlagerung des Verkehrs kommen. Von dieser Verlagerung wird insbesondere auch Sachsenhausen negativ betroffen sein. Um die Auswirkungen objektiv bewerten zu können, ist eine umfassende Verkehrszählung vor und während der probeweisen Sperrung nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1879 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (II)

08.06.2018 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3306 entstanden aus Vorlage: OF 883/5 vom 22.05.2018 Betreff: Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (II) Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Deutschherrnufer/Wasserweg eine Absperrung zur Fahrbahn hin anzubringen, die es verhindert, dass Kinder, die die Kindertagesstätte Sachsenhausen verlassen, auf die Straße laufen. Begründung: Die AWO-Kindertagesstätte liegt an einem wichtigen und verkehrsreichen Knotenpunkt direkt am Sachsenhäuser Mainufer. Der Haupteingang dieser Einrichtung befindet sich an der Kreuzung Deutschherrnufer/Wasserweg, direkt gegenüber der Flößerbrücke. In der Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von zehn Monaten bis drei Jahren betreut, denen es durchaus noch an Kenntnissen der Verkehrsregeln mangelt. Sie sind auf den Schutz der Betreuungspersonen und auf die sichere Gestaltung des unmittelbaren Verkehrsraumes angewiesen. Die Gefahr, dass die kleinen Kinder auf die Straße laufen, ist gegeben, da der Bürgersteig nur von Pollern begrenzt wird (siehe Bild). Bereits am 26.06.2015 sowie am 11.09.2015 hat der Ortsbeirat 5 die gleichlautende Vorlage OF 1100/5 diskutiert, diese aber schließlich nicht weiterverfolgt, um das Ergebnis der damals sich im Gange befindlichen Bauarbeiten im o. g. Straßenabschnitt abzuwarten. Nach Einschätzung von Eltern sowie Erzieherinnen und Erziehern der Kindertagesstätte hat sich an der ursprünglichen Gefahreneinschätzung jedoch nichts geändert, sodass eine Absperrung hier Abhilfe schaffen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2023 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6111 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blitzer auf dem Mainufer

08.06.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3308 entstanden aus Vorlage: OF 886/5 vom 20.05.2018 Betreff: Blitzer auf dem Mainufer Der Magistrat wird gebeten, den für Fußgänger und Fahrradfahrer lebensgefährlichen Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen von Kraftfahrzeugen auf dem Mainufer entgegenzutreten und die folgenden Ampeln regelmäßig mit Blitzern zu überwachen: - Untermainbrücke; - Eiserner Steg; - Alte Brücke; - Ignatz-Bubis-Brücke; - Flößerbrücke. Die Überwachungen sollen zwischen Juli und Dezember an jeder Brücke zweimal stattfinden. Der Ortsbeirat soll über das Ergebnis informiert werden. Stationäre Überwachungen sind dann abhängig von der Häufung der Verstöße in Erwägung zu ziehen. Begründung: Sachsenhäuser Bürger fühlen sich durch die regelmäßigen Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße von Kraftfahrzeugen auf dem Mainufer gefährdet. Diese werden sowohl tagsüber - vorwiegend im Berufsverkehr - beobachtet als auch abends. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1729 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen zur Verkehrsinsel auf der Textorstraße/Ecke Brückenstraße schaffen

16.03.2018 · Aktualisiert: 29.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2928 entstanden aus Vorlage: OF 788/5 vom 20.02.2018 Betreff: Zebrastreifen zur Verkehrsinsel auf der Textorstraße/Ecke Brückenstraße schaffen Der Magistrat wird gebeten, zwei Zebrastreifen zur Verkehrsinsel auf der Textorstraße/Ecke Brückenstraße zu schaffen und die Bordsteine abzusenken. Begründung: Auf der Verkehrsinsel befinden sich zwei Altglascontainer. Zudem ist ein Queren der Textorstraße auf Höhe des Cafés Ernst (Textorstraße 40) durch dort parkende Kfzs erschwert und meist mit Kinderwagen unmöglich. Um das Queren der Textorstraße an dieser Stelle zu erleichtern und die Zugänglichkeit der Altglascontainer zu verbessern, bietet sich die Installation von zwei Zebrastreifen an. (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1129 Antrag vom 14.10.2020, OF 1814/5 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6853 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Asphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer

16.03.2018 · Aktualisiert: 03.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2923 entstanden aus Vorlage: OF 783/5 vom 09.02.2018 Betreff: Asphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer Vorgang: OM 2137/17 OBR 5; ST 2532/17 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Hochkai des Deutschherrnufers zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke einen asphaltierten Fahrradweg anzulegen. Soweit der Bebauungsplan Nr. 691 vom 07.03.1995 einem solchen Vorhaben entgegensteht, ist zu prüfen, ob eine Befreiung nach § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt werden kann. Begründung: Der Magistrat hat den Vorschlag des Ortsbeirates 5 in der Vorlage vom 15.09.2017, OM 2137, einen durchgängigen, asphaltierten Fahrradweg (Breite circa zwei Meter) am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim zu schaffen, in seiner Stellungnahme vom 22.12.2017, ST 2532, abgelehnt. Zur Begründung der Ablehnung der Asphaltierung bezüglich des Teilstückes am Deutschherrnufer hat der Magistrat angeführt, dass nach dem für den Bereich geltenden Bebauungsplan Nr. 691 vom 07.03.1995 Wege und Plätze außerhalb der Erschließungsstraßen mit wasserdurchlässigen Belägen auszustatten sind (Schotterrasen, Pflaster mit Rasenfugen, wassergebundene Decke). Zunächst ist festzuhalten, dass ein Teil der zu asphaltierenden Fläche derzeit bereits durch Kopfsteinpflaster versiegelt ist (siehe Foto), insofern steht der genannte Bebauungsplan einer Asphaltierung nicht entgegen. Hochkai des Deutschherrnufers Im Übrigen bietet es sich an zu prüfen, ob eine Befreiung von den genannten Festsetzungen bezüglich des Fahrradweges gemacht werden kann. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen eines Bebauungsplans insbesondere dann befreit werden, wenn ein Gemeininteresse, das bei der Festsetzung des Bebauungsplanes noch nicht oder nicht in seiner konkreten Stärke abschätzbar ist, eine Art Randkorrektur der planerischen Festsetzung erforderlich macht. Dies ist hier der Fall. Der zunehmende Fahrradverkehr war Anfang der 1990er-Jahre in seiner heutigen Gestalt noch nicht absehbar. Dies zeigt auch, dass Fahrradverkehr in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 691 nicht genannt wird (http://www.planas-frankfurt.de/planAS_Daten/Staedtebauliche_Satzungen/Bebauungs plan/Dokumente/B691/Bgr-B691.pdf). Zudem handelt es sich bei der Asphaltierung des Fahrradweges um eine verhältnismäßig kleine Fläche, sodass von einer Art Randkorrektur vorliegend ausgegangen werden kann. Bezüglich der Notwendigkeit des Ausbaues des Fahrradweges entlang des Mainufers wird auf die Anregung des Ortsbeirates 5 an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137, verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2532 Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1653 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreativität und Historizität in Alt-Sachsenhausen fördern

16.03.2018 · Aktualisiert: 03.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2930 entstanden aus Vorlage: OF 791/5 vom 27.02.2018 Betreff: Kreativität und Historizität in Alt-Sachsenhausen fördern Vorgang: OM 2739/18 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Förderkriterien der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen dahin gehend zu ändern, dass gleichrangig zu Wohnnutzungen nunmehr auch - in Anlehnung an die Kriterien des Frankfurter Programms zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative - Nutzungen der Branchen der Kreativwirtschaft gefördert werden. Ebenso soll die Ertüchtigung des historischen Bestands Fördergegenstand sein. Begründung: Gemäß Punkt 1.1 der Förderrichtlinie Alt-Sachsenhausen ist Hauptziel der Förderung, die Wohnfunktion des Viertels zu stärken. Dies konnte allem Anschein nach bisher kaum erreicht werden, zudem ist auch fraglich, ob mit einem solchen Schwerpunkt des Gebiets nicht auch angestammte wünschenswerte Nutzungen der Apfelweinkultur und auch neue Institutionen, wie beispielsweise der Freitagsmarkt, aufgrund zu erwartender Klagen aufgrund sich dann ändernder Lärmschutzrichtwerte verdrängt werden. Dies zeigen nicht zuletzt die Erfahrungen der ebenfalls im Fördergebiet liegenden Einrichtungen des "Markts im Hof" sowie die ehemalige Stereobar, die sich Anwohnerbeschwerden ausgesetzt sehen bzw. sahen. Um solche städtebaulichen Spannungen gar nicht erst entstehen zu lassen, sollte sich der Förderschwerpunkt auf die Kreativwirtschaft erstrecken. Dies auch gerade deshalb, um so an die sehr vorteilhafte Entwicklung des Brückenviertels anknüpfen zu können, welches hierdurch geprägt ist. Mit dem Umbau der Elisabethenstraße ist zu erwarten, dass durch Beseitigung der Barrierewirkung derselben, nunmehr eine wechselseitige Beeinflussung des klassischen Alt-Sachsenhausens sowie des Brückenviertels möglich wird. Auch mit der Ansiedlung der European School of Design wäre ein passendes Leuchtturmprojekt vorhanden. Zudem ist bereits ein Nukleus der Kreativwirtschaft - der kleine Mann mit dem Blitz, Libertine Lindenberg etc. - in dem Viertel vorhanden. Neben der Kreativwirtschaft sollte aber auch der historische Bestand Alt-Sachsenhausens verstärkt, gefördert und auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zu nennen ist hierbei zum Beispiel der gotische Wohnturm, als aber auch die vermutlich (siehe dazu Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2739) in einem Hinterhof der Paradiesgasse gelegenen Reste der Stadtmauer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2739 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1205 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellen

16.02.2018 · Aktualisiert: 17.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2739 entstanden aus Vorlage: OF 760/5 vom 30.01.2018 Betreff: Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das im Hinterhof der Liegenschaft Paradiesgasse 38 auf der südlichen Grenze des Flurstücks 27/2 zur Bebauung der Wallstraße befindliche Mau erwerk Teil der im 14. und 15. Jahrhundert errichteten Stadtbefestigung ist und die Anforderungen an ein Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes erfüllt. Gegebenenfalls wird der Magistrat gebeten, eine Eintragung in das Denkmalverzeichnis anzuregen. Begründung: Das Mauerwerk ist dem Augenschein nach älter als die umgebende gründerzeitliche Bebauung und liegt genau auf der Linie der ehemaligen Stadtbefestigung der zweiten Stadterweiterung. Derzeit befindet sich im Denkmalverzeichnis keine diesbezügliche Eintragung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.02.2018, OF 791/5 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2930 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 861 Antrag vom 01.10.2019, NR 987 Aktenzeichen: 60 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Querungsmöglichkeit der Baustelle Elisabethenstraße schaffen

30.01.2018 · Aktualisiert: 22.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2018, OF 758/5 Betreff: Querungsmöglichkeit der Baustelle Elisabethenstraße schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darauf hinzuwirken, dass in den Arbeitspausen (insbesondere nach Feierabend und am Wochenende) der Baustelle an der Elisabethenstraße die Absperrgitter so gestellt werden, dass eine Querung der Elisabethenstraße von und in die Brückenstraße für den Fußverkehr in direkter Richtung möglich ist. Begründung: Derzeit ist eine Querung der Elisabethenstraße für Fußgänger in direkter Richtung von der Alten Brücke kommend in die südliche Brückenstraße nicht möglich. Vielmehr leiten die Absperrgitter Fußgänger zu einer Querungsstelle weiter östlich unmittelbar auf eine Parkbucht (kurz vor der Zufahrt zur Liegenschaft Brückenstraße 17 von der Elisabethenstraße). Zwischen den parkenden Autos können Fußgänger vom PKW-Verkehr leicht übersehen werden. Nicht zuletzt aus Gründen der Unfallgefahr ist diese Wegeführung eine unhaltbare Situation. Zudem klagen seit der Einrichtung der Baustelle Inhaber der Geschäfte im Brückenviertel über Umsatzeinbußen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 758/5 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg, der entlang der Stresemannallee in südliche Richtung verläuft, an Mainradweg anbinden und besser kennzeichnen

19.01.2018 · Aktualisiert: 13.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2609 entstanden aus Vorlage: OF 704/5 vom 10.12.2017 Betreff: Fahrradweg, der entlang der Stresemannallee in südliche Richtung verläuft, an Mainradweg anbinden und besser kennzeichnen Der Magistrat wird gebeten, 1. d en entlang der Stresemannallee in südliche Richtung verlaufenden Fahrradweg an den entlang des Mains verlaufenden Fahrradweg anzubinden und 2. den Fahrradweg im Bereich zwischen Theodor-Stern-Kai und Gartenstraße besser zu kennzeichnen. Begründung: Derzeit besteht keine Verbindung zwischen dem entlang der Stresemannallee in südliche Richtung verlaufenden Fahrradweg und dem entlang des Mains verlaufenden Fahrradweg. Viele aus der Innenstadt kommende Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer biegen an dieser Stelle von dem aus der Innenstadt kommenden Fahrradweg auf den Theodor-Stern-Kai in Richtung Niederrad ab. In den ersten hundert Metern des Theodor-Stern-Kais ist jedoch kein Fahrradweg ausgewiesen. Weiterhin ist die Kennzeichnung des Fahrradwegs zwischen Theodor-Stern-Kai und Gartenstraße verbesserungsbedürftig. Es ist zwar eine Trennung von Fahrrad- und Fußgängerweg ausgewiesen, eine Kennzeichnung mittels Trennlinie fehlt aber. Auch wären weitere Kennzeichnungen durch Fahrradzeichen bzw. Nachzeichnung der bestehenden auf dem Streckenabschnitt zwischen Theodor-Stern-Kai und Gartenstraße sinnvoll. Blick vom Theodor-Stern-Kai in Richtung Gartenstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 725 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anschluss der Buslinie 36 - Haltestelle „Palmengarten“

19.01.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2615 entstanden aus Vorlage: OF 716/5 vom 05.01.2018 Betreff: Anschluss der Buslinie 36 - Haltestelle "Palmengarten" Der Magistrat wird gebeten, umgehend die Anbindung der Buslinie 36 (Sachsenhausen - Westbahnhof) erneut an die Haltestelle "Palmengarten" zu veranlassen. Begründung: Vor etwa zwei Jahren entschied traffiQ, die Buslinie 36 in Richtung Westbahnhof am Mitscherlichplatz abbiegen zu lassen. Somit kann der Palmengarten nicht mehr direkt angefahren werden. Diese Entscheidung diente wohl den wirtschaftlichen Interessen der traffiQ. Es wurde nicht auf die Bedürfnisse der älteren Generation, der Schulklassen und Familien mit Kindern eingegangen, die nun unnötig lange Umsteige- und Wartezeiten an der Goethe Universität Campus Westend in Kauf nehmen müssen. Da die Buslinie 36 vom Hainerweg kommend bis zur Elisabethenstraße eine große Strecke Sachsenhausens durchfährt und deshalb auch Sachsenhäuser Bürger betroffen sind, die gerne den Palmengarten besuchen, ist es aus den genannten Gründen dringend erforderlich, eine erneute Anbindung an diese Haltestelle durch die Buslinie 36 umzusetzen. Der vorliegende Antrag greift darum nicht zuletzt auch eine Anregung aus dem Seniorenbeirat auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 642 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Gartenstraße

19.01.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2612 entstanden aus Vorlage: OF 708/5 vom 30.12.2017 Betreff: Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Gartenstraße Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die dort unlängst erlassene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auch tatsächlich eingehalten wird. Begründung: Anwohner der Gartenstraße beschweren sich über zu viel Lärm durch zu schnell fahrende Pkws, vor allem in den Nachtstunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 687 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Installation einer Ampel in der Gartenstraße/Ecke Cranachstraße

19.01.2018 · Aktualisiert: 13.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2611 entstanden aus Vorlage: OF 707/5 vom 30.12.2017 Betreff: Installation einer Ampel in der Gartenstraße/Ecke Cranachstraße Der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Cranachstraße eine Ampel an der Gartenstraße zu installieren. Diese Ampel soll den Rückstau der Autos an der Ampel in der Gartenstraße/Ecke Schweizer Straße regulieren, sodass Fahrgäste der Straßenbahn an der Haltestelle "Gartenstraße/Schweizer Straße" hier besser und sicherer ein- und aussteigen können. Begründung: Die Straßenbahnhaltestelle "Gartenstraße/Schweizer Straße" liegt mitten auf der Gartenstraße. Da sich die Autos an der Ampel zur Schweizer Straße üblicherweise sehr weit zurück stauen (siehe Abb.), ist es für die aus- und einsteigenden Fahrgäste der Straßenbahn oftmals sehr schwierig, den Bürgersteig der Gartenstraße zu erreichen. Schaltet die Ampel auf Grün und fahren die Autos, ist es sogar sehr gefährlich, von der Straßenbahn auf den Bürgersteig zu gelangen. Eine Ampel für den Autoverkehr an der oben genannten Stelle ist geeignet, diesen Missstand zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 728 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung des Straßenbelages der Gartenstraße

19.01.2018 · Aktualisiert: 13.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2613 entstanden aus Vorlage: OF 710/5 vom 30.12.2017 Betreff: Erneuerung des Straßenbelages der Gartenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Erneuerung des Straßenbelages der Gartenstraße vorzunehmen. Begründung: Anwohner der Gartenstraße sind an den Ortsbeirat herangetreten mit dem Wunsch nach Lärmminderung durch den Autoverkehr in der Gartenstraße. Als ursächlich für den gestiegenen Lärm wird unter anderem auch der schlechte Straßenbelag der Gartenstraße angesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 688 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2018 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.91 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Neugestaltung des Tiefkais im Bereich Eiserner Steg bis Deutschherrnbrücke

03.01.2018 · Aktualisiert: 26.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2018, OF 699/5 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.91 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Neugestaltung des Tiefkais im Bereich Eiserner Steg bis Deutschherrnbrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Neu- bzw. Umgestaltung des Tiefkais am südlichen Mainufer im Abschnitt Eiserner Steg bis Deutschherrnbrücke einzustellen. Begründung: Der Tiefkai des südlichen Mainufers hat für die Anwohner und auch für die Besucher Frankfurts einen hohen Erholungswert. Deshalb sollte der Abschnitt zwischen Eisernem Steg und Deutschherrnbrücke ähnlich dem Museumsufer/Schaumainkai verschönert werden. In diesem Abschnitt sollen die vorhandenen Rasenflächen instandgesetzt werden und mit einigen schattenspendenden Bäumen bepflanzt werden. Größere Abfallbehälter mit Aschenbechern sollen der Vermüllung entgegenwirken. Weitere Bänke sollen aufgestellt werden. Im Abschnitt Alte Brücke und Eisernem Steg soll der zum Hochkai verlaufende Hang mit insektenfreundlichem Gehölz, Stauden und Blumen bepflanzt werden. Beide Seiten des darunter liegenden Asphaltweges sollen mit Gras bepflanzt werden. Auf der westlichen Seite der Alten Brücke zur Kaimauer hin stehen bereits drei Bäume. Hier würde es sich anbieten das Betreiben eines kleinen Biergartens zu genehmigen. Im gesamten genannten Abschnitt ist die Erweiterung des gastronomischen Angebotes, wie es am Schaumainkai bereits besteht, zu genehmigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Etatanregung EA 40 2018 Die Vorlage OF 699/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung ersatzlos entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Überprüfung der Beschilderung Kreuzung Gartenstraße/Stresemannallee

30.12.2017 · Aktualisiert: 26.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 709/5 Betreff: Überprüfung der Beschilderung Kreuzung Gartenstraße/Stresemannallee Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, die Beschilderung im Bereich der Kreuzung Gartenstraße und Stresemannallee (B 44) auf Eindeutigkeit und Unmissverständlichkeit hin zu überprüfen. Begründung: Verkehrsteilnehmer beklagen die unübersichtliche Ausschilderung in diesem Bereich. Dies würde zu unangenehmen und gefährlichen Verkehrssituationen führen. Auch hätte dies rücksichtsloses Fahren zur Folge, wenn beispielsweise Autofahrer, die sich falsch eingeordnet haben, dies ohne große Umwege korrigieren wollen - um Beispiel durch das Überfahren durchgezogener Linien, Zurücksetzen, Schneiden von Zweiradfahrern etc. Quelle: Google-Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 709/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung des Projektes „Die Frankfurter Kunstsäule“ (II)

19.12.2017 · Aktualisiert: 26.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2017, OF 700/5 Betreff: Unterstützung des Projektes "Die Frankfurter Kunstsäule" (II) Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, in Zusammenarbeit mit "Kultur am Main" auf dem Brückenspielplatz an der Einmündung der Brückenstraße in der Gutzkowstraße das Projekt "Die Frankfurter Kunstsäule" zu verwirklichen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,00 Euro. Begründung: Das Projekt "Die Frankfurter Kunstsäule" ist in der Ortsbeiratssitzung am Freitag, dem 10.02.2017 durch Herrn Koch und Herrn Hartlaub vorgestellt worden. Das Projekt stellte im Jahr 2017 eine Bereicherung für den Stadtteil Sachsenhausen dar. Der Ortsbeirat befürwortet das Projekt und würde sich über eine Verwirklichung auch im Jahre 2018 freuen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 163 2018 Die Vorlage OF 700/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrung des Radverkehrs in Einbahnstraßen aufgrund von Baustellen

24.11.2017 · Aktualisiert: 16.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2443 entstanden aus Vorlage: OF 669/5 vom 07.11.2017 Betreff: Sperrung des Radverkehrs in Einbahnstraßen aufgrund von Baustellen Der Magistrat wird gebeten, die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr nicht mehr bei der Einrichtung von Baustellen grundsätzlich aufzuheben. Begründung: Exemplarisch sei hier in der Vergangenheit für mehrere Monate die Stegstraße in Höhe der Gutzkowstraße genannt. Gegenwärtig besteht eine Sperrung in der Waidmannstraße/Ecke Kennedyallee und der Martin-May-Straße/Ecke Gutzkowstraße, in beiden Fällen wegen einer zehn Meter langen Einengung an einer Baustelle. Die Restbreite der Fahrbahn beträgt mindestens drei Meter. Außerdem sind die Strecken gut einsehbar, sodass ein Begegnungsverkehr problemlos möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 170 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überprüfung der Beschilderung im Bereich der Kreuzung Gartenstraße/Stresemannallee

24.11.2017 · Aktualisiert: 16.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2433 entstanden aus Vorlage: OF 655/5 vom 08.11.2017 Betreff: Überprüfung der Beschilderung im Bereich der Kreuzung Gartenstraße/Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung im Bereich der Kreuzung Gartenstraße/Stresemannallee (B 44) auf Eindeutigkeit und Unmissverständlichkeit hin zu überprüfen. Begründung: Verkehrsteilnehmer beklagen die unübersichtliche Ausschilderung in diesem Bereich. Dies würde zu unangenehmen und gefährlichen Verkehrssituationen führen. Auch hätte dies rücksichtsloses Fahren zur Folge, wenn beispielsweise Autofahrer, die sich falsch eingeordnet haben, dies ohne große Umwege korrigieren wollen - zum Beispiel durch das Überfahren durchgezogener Linien, Zurücksetzen, Schneiden von Zweiradfahrern et cetera. Quelle: Google-Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 129 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerungen an der Kreuzung Brückenstraße/Schifferstraße

24.11.2017 · Aktualisiert: 16.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2429 entstanden aus Vorlage: OF 649/5 vom 07.11.2017 Betreff: Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerungen an der Kreuzung Brückenstraße/Schifferstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Brückenstraße/ Schifferstraße zwei gelbe Blinklichter anzubringen und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Begründung: Aufgrund der Baumaßnahmen entlang der Elisabethenstraße wird der Verkehr derzeit über die Brückenstraße und dann weiter über die Schifferstraße Richtung Süden geführt. Dies führt zu einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen in diesem Bereich. An die Schifferstraße grenzt der stark frequentierte Spielplatz "Alter Friedhof Sachsenhausen". Zahlreiche Kinder und Jugendliche nutzen die Ampelanlage Brückenstraße/Schifferstraße auf ihrem Weg zu diesem Spielplatz. Kinder und andere Fußgänger, welche die Schifferstraße überqueren, und Autofahrer, die aus der Brückenstraße kommen und in die Schifferstraße abbiegen, haben gleichzeitig eine Grünphase. Durch das Anbringen von gelben Blinklichtern werden die Autofahrer auf die parallele Grünphase der Fußgänger aufmerksam gemacht und die Verkehrssicherheit wird deutlich gesteigert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 168 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5781 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Platz vor dem Kuhhirtenturm

24.11.2017 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2434 entstanden aus Vorlage: OF 657/5 vom 07.11.2017 Betreff: Platz vor dem Kuhhirtenturm Vorgang: F 64/2011; OIB 29/11 OBR 5; ST 1365/14 Der Magistrat wird gebeten, wie angekündigt den Platz vor dem Kuhhirtenturm vor dem Befahren zu sichern und Bänke aufzustellen. Begründung: Derzeit ist die Zufahrt zum Platz von beiden Seiten offen, sodass der Platz zugeparkt wird, obwohl dort Halteverbot besteht. Auch die Durchfahrt durch die Große Rittergasse wird genutzt, obwohl die Straße Fußgängerzone ist. In seiner Antwort auf die Frage vom 10.06.2017, F 64, hat der Magistrat angekündigt, die Zufahrt zum Platz vor dem Kuhhirtenturm aus Richtung Deutschherrnufer durch einen versenkbaren Poller und aus Richtung Große Rittergasse durch normale Poller zu sperren. In seiner Stellungnahme vom 20.10.2014, ST 1365, hat der Magistrat die Aufstellung von fünf Bänken in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat befürwortet diese Maßnahmen weiterhin und bittet um die zeitnahe Umsetzung. Falls der versenkbare Poller nicht kurzfristig installiert werden kann, ist der Platz durch eine provisorische Sperrung zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 10.06.2011, F 64 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.08.2011, OIB 29 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1365 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 643 Antrag vom 10.03.2023, OF 698/5 Auskunftsersuchen vom 05.05.2023, V 665 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängersicherheit im Abtsgäßchen

24.11.2017 · Aktualisiert: 16.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2435 entstanden aus Vorlage: OF 658/5 vom 07.11.2017 Betreff: Fußgängersicherheit im Abtsgäßchen Der Magistrat wird gebeten, das Abtsgäßchen als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und für den Durchgangsverkehr zu sperren. Begründung: Anwohner beobachten häufig gefährlich schnelle Pkws, deren Fahrer mit völligem Unverständnis auf Fußgänger reagieren. Die Kraftfahrer sind wohl der Ansicht, die Fußgänger sollten die schmalen Schrammborde rechts und links der Fahrbahn benutzen. Diese sind jedoch nicht durchgängig begehbar und erfordern für die Benutzung ein Mindestmaß an Sportlichkeit. In der Straße gibt es auch zwei Gaststätten, von deren Besuchern nicht erwartet werden kann, dass sie sich beim Abschied schleunigst von der Straßenfläche entfernen, um eiligen Kraftfahrern die Durchfahrt zu ermöglichen. Außerdem ist an der Einmündung der kleinen Brückenstraße ein eigentlich überflüssiges Tempo-30-Schild angebracht, das Autofahrer nochmals zu einer besonderen Rücksichtnahme auffordern soll. Es vermittelt aber offenbar den falschen Eindruck, dass bis zu diesem Schild die innerorts üblichen 50 km/h gefahren werden dürften, die leider auch immer wieder ausgenutzt werden. Aus diesen Gründen ist es angebracht, das Abtsgäßchen in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln. Das ganz in der Nähe liegende Fritschengäßchen wurde ebenfalls als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Diese Maßnahme hat sich bewährt. Wegen der Enge des Abtsgäßchens ist es unerwünscht, dass diese Straße als Durchfahrt beim Parkplatzsuchverkehr oder als Umfahrung der Ampeln in der Paradiesgasse genutzt wird. Der Ortsbeirat hält es für vertretbar, diese Autos bis zur Paradiesgasse vorfahren zu lassen. Dort führt die Straße zweispurig stadtauswärts. Es ist daher sinnvoll, das Abtsgäßchen für den Kraftfahrzeugverkehr zu sperren und nur für Anlieger freizugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 128 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abfallbehälter und Fahrradbügel für das Brückenviertel II

03.11.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2317 entstanden aus Vorlage: OF 581/5 vom 25.09.2017 Betreff: Abfallbehälter und Fahrradbügel für das Brückenviertel II Vorgang: OM 1648/17 OBR 5; ST 1357/17 Der Magistrat wird gebeten, im Sachsenhäuser Brückenviertel weitere Abfallbehälter und Fahrradbügel zu installieren. Mögliche Standorte: Gelb = Mülleimer; rot = Fahrradständer Quelle: Auszug aus dem Auskunftssystem des Stadtplanungsamtes Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 31.07.2017, ST 1357, mitgeteilt hat, dass er zumindest einen Abfallbehälter an der Kreuzung der Wallstraße mit der Brückenstraße aufstellen wird. Um Verschmutzungen im Brückenviertel, welches in den letzten Jahren zusehends lebendiger geworden ist und wo daher aus Sicht des Ortsbeirates eine positive Entwicklung stattfindet, zu begegnen, ist es sinnvoll, weitere Abfallbehälter in der Wallstraße und der Brückenstraße anzubringen. Auch ist es wünschenswert, hier, wie an vielen anderen Stellen im Stadtgebiet, Möglichkeiten zu schaffen, Fahrräder abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1648 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1357 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 284 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1916 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2048 Aktenzeichen: 79 4

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