Meine Nachbarschaft: Unterweg
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Bürgergarten - Sanierungsarbeiten durchführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5359 entstanden aus Vorlage: OF 1091/1 vom 05.10.2019 Betreff: Bürgergarten - Sanierungsarbeiten durchführen Der Magistrat wird gebeten, im Bürgergarten in der Eschenheimer Anlage (gegenüber dem Kino Metropolis) Sanierungsarbeiten am Mauerwerk und am Medusenbrunnen durchführen zu lassen. Wie auf den Bildern zu sehen ist, müssen einzelne Mauersteine ersetzt werden. Pflanzen, die im Mauerwerk wachsen und dieses beschädigen, sollten entfernt werden. Der Medusenbrunnen bedarf ebenso einer Sanierung und Instandsetzung. Begründung: Der Bürgergarten ist ein wahres Schmuckstück im Anlagenring und findet oft viel zu wenig Beachtung. Rund um den Eschenheimer Turm ist viel Verkehr und der Bürgergarten mit seinen Pflanzen, Wegen und Brunnen bietet eine Oase der Ruhe und Erholung in unmittelbarer Nähe. Daher sollte dieser Bürgergarten in seiner Pracht erhalten bleiben. Dazu sind im hinteren Bereich rund um den Medusenbrunnen Sanierungsarbeiten notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 250 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1362 Aktenzeichen: 67 0
Fahrradständer Schleidenstraße/Unterweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5205 entstanden aus Vorlage: OF 724/3 vom 03.09.2019 Betreff: Fahrradständer Schleidenstraße/Unterweg Der Magistrat wird aufgefordert, Fahrradständer an der Ecke Schleidenstraße/Unterweg einzurichten. Die besonders große Fläche soll dazu genutzt werden, auch Fahrradständer für Lastenfahrräder einzurichten. Begründung: An der Abzweigung Schleidenstraße/Unterweg befindet sich ein schraffierter Verkehrsbereich. Im Moment wird die steigende Zahl an Fahrrädern und Lastenfahrrädern in dem Bereich an einen privaten Gartenzaun angeschlossen. Auf der schraffierten Verkehrsfläche kann man Fahrradständer montieren und somit weiteren Abstellraum für Fahrräder schaffen. Angesichts der Größe der Fläche sollten Abstellplätze für Lastenfahrräder unbedingt in die Planung mit aufgenommen werden. Die Zahl der Lastenfahrräder steigt rapide, was durchaus zu begrüßen ist, allerdings fehlen sowieso schon Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, von Lastenfahrrädern ganz zu schweigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 237 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Sicherheit der Schulwege zur Liebfrauenschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5202 entstanden aus Vorlage: OF 716/3 vom 29.05.2019 Betreff: Sicherheit der Schulwege zur Liebfrauenschule Vorgang: OM 1709/17 OBR 1 Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Schulelternbeirat und den zuständigen Behörden eine Schulwegebegehung der Schulwege der Kinder aus dem Nordend zur Liebfrauenschule anzuberaumen, um geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu ergreifen. Der Ortstermin soll gemeinsam mit dem Ortsbeirat 1 stattfinden. Begründung: Die Schulwege der Kinder aus dem Nordend zur Liebfrauenschule führen alle über stark befahrene Straßen und unübersichtliche Ampelanlagen. Sie sind durchgehend unsicher und bedürfen einer grundlegenden Überprüfung, vor allem die Querungen über den Anlagenring und die Bleichstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1709 Antrag vom 16.11.2020, OF 1005/3 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6988 Antrag vom 22.12.2021, OF 184/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1476 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - „Römer-Park“ nicht aufgeben!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5074 entstanden aus Vorlage: OF 479/8 vom 26.08.2019 Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - "Römer-Park" nicht aufgeben! Vorgang: V 1258/19 OBR 8; ST 1506/19; M 110/19 -vertr.- Seit über 20 Jahren will der Ortsbeirat in der Nordweststadt mit einer Freilichtanlage an die Römerstadt NIDA (das "teutsche Pompeji") erinnern, dort, wo die alten Ami-Baracken umwuchert von wildem Grün auf einem komplizierten Bundesgrundstück stehen. Die letzte große Freifläche auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134, die noch Überreste dieser bedeutenden provinzialrömischen Siedlung birgt und auf der das Denkmalamt seit 1991 bereits gräbt, soll jetzt, wie es der gültige Bebauungsplan aus den 60er-Jahren hergibt, mit Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG überbaut werden. Der Magistrat teilt zu einer Anfrage des Ortsbeirates wörtlich mit: "Geplant ist, in den neu gestalteten Freiflächen einige der Fundstücke aus den Ausgrabungen zu präsentieren und so vor Ort erlebbar zu machen." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 einen Interessenausgleich zwischen den Erfordernissen der Stadtentwicklung und der Denkmalpflege sicherzustellen und sorgfältig zu prüfen, wie die bedeutenden, derzeit auf dem Areal gesicherten Reste römischer Siedlungsstrukturen, wie z. B. die Fundamente der römischen Villa mit Fußbodenheizung, in die Keller der vorgesehenen Wohngebäude (wie beim Erhalt der Wallanlagen im Neubau der Stiftung Waisenhaus in der Bleichstraße) und/oder in die Freiraumgestaltung integriert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können; 2. dem Ortsbeirat das Bauvorhaben der ABG sowie die Konzepte zur Präsentation römischer Überreste umgehend in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.05.2019, V 1258 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1506 Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 110 (nicht öffentlich) Anregung vom 17.10.2019, OA 477 (nicht öffentlich) Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2365 Aktenzeichen: 61 00
Abbiegespur Bleichstraße in die Petersstraße testweise sperren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4826 entstanden aus Vorlage: OF 992/1 vom 18.06.2019 Betreff: Abbiegespur Bleichstraße in die Petersstraße testweise sperren Der Magistrat wird gebeten, in der Bleichstraße die Abbiegespur in die Petersstraße für den Zeitraum von einem halben Jahr zu sperren. Die links abbiegenden Autos müssen dann die Geradeausspur benutzen. Dies sollte auch auf der Straße so aufgemalt werden. Nach diesem Testzeitraum soll evaluiert werden, ob die Maßnahme für mehr Sicherheit im Kreuzungsbereich für Fußgänger sorgt. Ist dies der Fall, soll die Spur dauerhaft gesperrt werden. Andernfalls sind andere Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit erhöhen. Begründung: Die Linksabbiegerspur ist eine Gefahr für die Fußgänger, die die Petersstraße bei Grün queren wollen, denn diese werden oft übersehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1942 Aktenzeichen: 32 1
Sicherheit für querenden Radverkehr am Scheffeleck
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 entstanden aus Vorlage: OF 624/3 vom 31.01.2019 Betreff: Sicherheit für querenden Radverkehr am Scheffeleck Der Magistrat wird gebeten, für den aus der Eckenheimer Landstraße stadteinwärts fahrenden Radverkehr, der die Eschenheimer Anlage überquert, um in den Anlagenring zu fahren, den Fahrradweg umzugestalten: Die vorgesehene Querung der Eckenheimer Landstraße soll farblich gekennzeichnet werden vom Fahrradweg quer über die Straße auf die Verkehrsinsel. Begründung: Die vorgesehene Querung der Eckenheimer Landstraße ist ohne deutlich sichtbare Spur für alle Verkehrsteilnehmer ein gefährliches Unterfangen und führt jeden Tag zu Beinaheunfällen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Antrag vom 16.11.2020, OF 1003/3 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 Antrag vom 08.10.2021, OF 126/3 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1280 Aktenzeichen: 32 1
Radentscheid-Projekte im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4681 entstanden aus Vorlage: OF 623/3 vom 07.02.2019 Betreff: Radentscheid-Projekte im Nordend Die Frankfurter Regierungsparteien haben Vertreter des Radentscheids zu Gesprächen eingeladen. In mehreren Runden, die noch andauern, werden einvernehmliche Lösungen gesucht, um einen Bürgerentscheid abzuwenden und maßgebliche Forderungen der Initiative direkt vom Magistrat umsetzen zu lassen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, in diesen Gesprächen folgende Fahrrad-Projekte im Nordend mit einzubringen und für deren Umsetzung verbindliche Zusagen zu geben und verschiedene Gestaltungsvarianten zu entwickeln: 1. Einrichtung durchgehender Fahrradspuren auf der gesamten Friedberger Landstraße; 2. Einrichtung einer Fahrradspur entlang des gesamten Anlagenrings, sowohl als von Fußgängerwegen getrennte Spur in den Grünanlagen als auch abgetrennter Bereich auf der mehrspurigen Ringstraße (wo machbar, zusammen mit einer Busspur). Zu dieser Radroute soll es gute Querungsmöglichkeiten und Anbindungen an allen Anschlussstellen im Nordend geben (Eschenheimer Anlage/Friedberger Anlage, Anschluss Sandweg, Palmstraße, Fichtestraße, Berger Straße, Friedberger Landstraße, Mercatorstraße, Scheffelstraße, Eckenheimer Landstraße, Unterweg, Sternstraße, Blumenstraße, Oeder Weg und Eschersheimer Landstraße). Die Finanzierung dieser Projekte kann aus Mitteln der Stellplatzablöse erfolgen. Die Verwendung dieser Mittel für Fahrradprojekte erfolgte in den vergangenen Jahren nur in bescheidenem Umfang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1758 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 638 Aktenzeichen: 32 1
Sindlingen: Sinnvolle, wohnungsnahe Zuordnung der Wählerinnen und Wähler zu den Wahllokalen 601-01/Meisterschule und 601-02/kath. Gemeindehaus bereits zur Europawahl 2019 dringend erforderlich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4081 entstanden aus Vorlage: OF 889/6 vom 12.11.2018 Betreff: Sindlingen: Sinnvolle, wohnungsnahe Zuordnung der Wählerinnen und Wähler zu den Wahllokalen 601-01/Meisterschule und 601-02/kath. Gemeindehaus bereits zur Europawahl 2019 dringend erforderlich 1. Der Magistrat wird gebeten, eine sinnvolle, wohnungsnahe Zuordnung der Wählerinnen und Wähler zu den beiden in Sindlingen-Süd verbliebenen Stimmbezirken 601-01 und 601-02 zu veranlassen. 2. Die Änderung ist im Hinblick auf die kommende Europawahl unverzüglich vorzunehmen. 3. Die Korrektur ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen. 4. Die Korrekturen sind auf den Wahlbenachrichtigungen kenntlich zu machen. Begründung: Die Zahl der Stimmbezirke in Sindlingen-Süd ist zur Landtagswahl 2018 von früher drei auf jetzt zwei Bezirke verändert worden. Viele Wählerinnen und Wähler sahen sich unsinnigen Zuordnungen gegenüber. So mussten die Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenanlage in der Huthmacherstraße an ihrem bisherigen Wahllokal im katholischen Gemeindezentrum vorbeigehen, um quer durch Sindlingen-Süd zu dem ihnen neu zugeordneten Wahllokal in der Meisterschule zu gelangen. Wählerinnen und Wähler aus der Herrmann-Brill-Straße waren wiederum gezwungen, an ihrem bisherigen Wahllokal im katholischen Gemeindezentrum vorbeizulaufen, um zum neuen Wahllokal in der Meisterschule zu gelangen. Unterwegs begegneten sich dann Wählerinnen und Wähler der beiden unsinnig zugeordneten Bereiche. Am Wahltag war auch zu erkennen, dass viele Wahlberechtigte die neuen Zuordnungen nicht erkannt hatten. Allein am weggefallenen Wahllokal in der Gustavsallee erschienen schätzungsweise mehr als 100 Bürgerinnen und Bürger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 491 Aktenzeichen: 12 1
Freischneiden des Durchfahrt-Verboten-Schildes am Feldwegeanschluss Mittelweg, gegenüber der Hausnummer 47 am Fritz-Schubert-Ring
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2018, OF 216/16 Betreff: Freischneiden des Durchfahrt-Verboten-Schildes am Feldwegeanschluss Mittelweg, gegenüber der Hausnummer 47 am Fritz-Schubert-Ring Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, das "Durchfahrt Verboten-Verkehrsschild am Feldwegeanschluss Mittelweg am Fritz-Schubert endlich freizuschneiden, nachdem es nach dem Laubabfall wieder zu sehen ist. Begründung: Im Sommer, als das Schild durch einen am Wegrand stehenden Zwetschgenbaum total zugewachsen und nicht zu sehen war, wurden mehrmals von der Polizei an hinter dem Schild parkende Kraftfahrzeuge "Knöllchen" verteilt. Leider wurde unserer Bitte in der "Aktuellen Viertelstunde", den Baum zu beschneiden nicht nachgekommen. Vielleicht haben die Arbeiter der Straßenverkehrsamtes das Schild auch nicht finden können. Es wäre deshalb bürgerfreundlich, wenn das Schild während der Wintermonate für die nächste Saison freigeschnitten würde. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 27.11.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 216/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenWegweiser für Fahrradspuren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3355 entstanden aus Vorlage: OF 448/3 vom 15.03.2018 Betreff: Wegweiser für Fahrradspuren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an unübersichtlichen Kreuzungen wie z. B. jene am Eschernheimer Tor oder an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Bleichstraße/Seilerstraße zusätzliche Wegweiser zu weiterführenden Fahrradspuren installiert werden können. Sie sollen den Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern die vorgesehene Wegführung anzeigen und hierdurch eine Hilfestellung geben, um die richtige und vorgesehene Wegführung wählen zu können . Diese ist oft situativ nicht erfassbar. Begründung: Fahrspuren für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sind häufig vorhanden und sehr zu begrüßen. Sie nützen jedoch wenig, wenn die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer verloren auf der Kreuzung stehen, weil es ihnen kurzfristig nicht möglich war, die intendierte Verkehrsführung zu durchschauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1989 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 7
Spielplatzinitiative „Roter Platz“ mit Mitteln des Ortsbeirats unterstützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2018, OF 619/1 Betreff: Spielplatzinitiative "Roter Platz" mit Mitteln des Ortsbeirats unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Des Ortsbeirats unterstützt aus seinem Budget die Spielplatzinitiative "Roter Platz" bei der Anschaffung eines dringend benötigten Containers. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren; der Auftrag an den Magistrat gilt bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Spielplatzinitiative "Roter Platz" besteht aus Kinder- & Familienzentrum Innenstadt (Diakonisches Werk Frankfurt e.V.), Kinderzentrum Bleichstraße (Kita Frankfurt), Kita Liebfrauen (Caritasverband Frankfurt e.V.) und ESB Liebfrauen (Caritasverband Frankfurt e.V.). Diese Initiative möchte einen Container in der Eschenheimer Anlage aufstellen, um Familien das Ausleihen von Spielgeräten und Biertischgarnituren, sowie allen Einrichtungen das Lagern von Gerätschaften für die Gartenarbeit zu ermöglichen. Seit Jahrzehnten ist die Initiative im Stadtteil engagiert und belebt die Eschenheimer Anlage mit den vielfältigsten Aktionen und Festen für alle, auch dafür ist ein Container vor Ort hilfreich. Der Gestattungsvertrag vom Grünflächenamt wird von der Geschäftsstelle des Diakonischen Werkes für Frankfurt gegengezeichnet. Die Kosten für den Container belaufen sich auf ca. 1500,00 €. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 220 2018 Die Vorlage OF 619/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenRaserei und Lärm in der Bleichstraße nervt Anwohner und gefährdet Kinder
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3130 entstanden aus Vorlage: OF 602/1 vom 22.04.2018 Betreff: Raserei und Lärm in der Bleichstraße nervt Anwohner und gefährdet Kinder Der Magistrat wird aufgefordert, auf der gesamten Länge der Bleichstraße Tempo 30 auszuweisen und den Autoverkehr an der signalgesteuerten Querungshilfe für zu Fuß Gehende in Höhe der Peterskirche dauerhaft technisch zu überwachen. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, gut ausgebaute Radwege in beiden Richtungen anzulegen und auf beiden Straßenseiten die Gehwege auf mindestens zwei Meter zu verbreitern. Weiterhin wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und wo Bäume angepflanzt werden können. Begründung: Seit Jahrzehnten fordern Anwohner, Vertreterinnen und Vertreter der Kinder- und Bildungseinrichtungen, aber auch Gewerbetreibende aus der Umgebung, das Tempo in der stark bewohnten Bleichstraße nachhaltig zu reduzieren. Geschehen ist bislang nichts, dabei ist es täglich das gleiche Drama: Missachtung der roten Ampel und Gefährdung von zu Fuß Gehenden, kollektive Raserei und aufheulende Motoren, um wenige Meter voranzukommen. Rücksichtsvolle, mit angepasster Geschwindigkeit fahrende Autofahrerinnen und Autofahrer werden angehupt und bedrängt. Die Straße mit ihren teilweise vier Fahrspuren scheint eines der letzten Relikte der falschen Verkehrspolitik der 70er-Jahre zu sein und verleitet außerordentlich einladend zum Rasen, obwohl sich in dem Bereich zahllose Wohnungen befinden und Kinder dort zur Kita oder zur Grundschule gehen. Der Spielplatz Drachenburg in den Wallanalagen wird von vielen Kindern aus der Innenstadt besucht. Auch sie müssen die überflüssig gefährliche Straße queren. Da sich der Verkehr in den Folgestraßen ohnehin wieder staut, macht die Aufrechterhaltung mehrerer Fahrspuren in der Bleichstraße verkehrlich keinen Sinn, ein langsameres und gleichmäßigeres Fahren wegen der größeren Sicherheit und des geringeren Lärms aus Sicht der Anwohnerschaft aber umso mehr. Mit dem Anlegen von Radwegen wird dem stark gestiegenen Fahrradaufkommen Rechnung getragen und der Radverkehr weiter gestärkt. Durch die zurzeit sehr schlechten Gehwege wird der Fußverkehr stark behindert. Zusätzliche Bäume können der sommerlichen Erwärmung vorbeugen, das Kleinklima verbessern und Staub binden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1724 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 36 0
Straßenschäden beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3068 entstanden aus Vorlage: OF 460/3 vom 05.04.2018 Betreff: Straßenschäden beseitigen Der Magistrat wird gebeten, im Nordend Straßenschäden (Löcher in der Asphaltdecke) zu beseitigen. Es handelt sich um folgende Stellen: 1. Mittelweg, vor der Hausnummer 4. 2. Oeder Weg, vor der Hausnummer 34 (Immobilienbüro) direkt hinter der Haltelinie an der Ampel. 3. Elkenbachstraße (Merianstraße/Herderstraße). 4. Herderstraße vor Elkenbachstraße. Begründung: Die Stellen sind bei Dunkelheit, insbesondere für Fahrradfahrer, schwer zu erkennen und stellen eine Gefahr dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1333 Aktenzeichen: 66 5
Umgestaltung Vilbeler Straße auf Höhe der Elefantengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2979 entstanden aus Vorlage: OF 534/1 vom 25.02.2018 Betreff: Umgestaltung Vilbeler Straße auf Höhe der Elefantengasse Der Magistrat wird gebeten, die Vilbeler Straße auf Höhe der Elefantengasse folgendermaßen umzugestalten: Beim Übergang zwischen den beiden Fahrspuren der Vilbeler Straße auf Höhe der Elefantengasse wird der abgesenkte Bordstein auf beiden Seiten entfernt, sodass eine durchgängige Asphaltdecke entsteht. Das blaue Verkehrsschild, Zeichen 222 (Blaues Schild mit Pfeil "rechts vorbei"), wird ersetzt durch ein Schild, das deutlich macht, dass geradeaus und links abgebogen werden kann. Insbesondere muss auf dem Schild dargestellt werden, dass Autos, die in Richtung Konrad-Adenauer-Straße/Sachsenhausen/Frankfurt-Süd fahren wollen, dort links abbiegen können und sollen, das heißt einen U-Turn machen können. Begründung: Die Belastung der Alten Gasse ist durch ein hohes Verkehrsaufkommen zurzeit sehr stark. Dies liegt auch daran, dass viele Autofahrer, die aus dem Parkhaus "Konrad-Adenauer-Straße" fahren, nicht sehen, dass man unmittelbar nach dem Befahren der Vilbeler Straße links abbiegen kann, um auf die Konrad-Adenauer-Straße in südlicher Richtung zu gelangen. Viele Autofahrer nehmen dann den Umweg über die Alte Gasse und die Bleichstraße. Durch das Verkehrszeichen 222 und den abgesenkten Bordstein wird dem Autofahrer suggeriert, man könne nur geradeaus fahren. Hier müssen deshalb die Verkehrsschilder und die Asphaltdecke so umgestaltet werden, dass jedem Autofahrer klar wird, dass er durch einen U-Turn an besagter Stelle schneller auf die Konrad-Adenauer-Straße gelangt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1277 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 184 Aktenzeichen: 66 0
Endlich mehr Sicherheit für Fußgänger an der Kreuzung Bleichstraße/Petersstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2887 entstanden aus Vorlage: OF 536/1 vom 25.02.2018 Betreff: Endlich mehr Sicherheit für Fußgänger an der Kreuzung Bleichstraße/Petersstraße Vorgang: OM 1709/17 OBR 1; ST 1761/17 Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung dahin gehend überarbeiten zu lassen, dass die Sicherheit für Fußgänger an der Kreuzung Bleichstraße/Petersstraße erheblich erhöht wird. Es handelt sich hier um die Querung/Fußgängerübergang der Petersstraße von Ost nach West. Zu prüfen wäre, ob die vierte nach links abbiegende Fahrspur auf der Bleichstraße geschlossen werden sollte, um die Autofahrer dazu zu bringen, in einem größeren Radius nach links abzubiegen. Denkbar wäre auch eine Markierung auf der Fahrbahn, die den Autofahrern zeigt, in welchem Radius sie abbiegen müssen oder ein größerer Warnhinweis auf der Linkabbiegerspur: "Achtung Fußgänger". Weitere Alternativen sind zu prüfen. Begründung: Auf eine Anregung vom 23.05.2017 des Ortsbeirates 1 (OM 1709) antwortete der Magistrat in der Stellungnahme ST 1761, dass durch die gelben Blinklichter und den Zeitvorsprung von drei Sekunden, den die Fußgänger haben, die Sicherheit in diesem Bereich gewährleistet sei. Verkehrsteilnehmer seien "eindeutig erkennbar". Dies ist eindeutig nicht der Fall! Die Gefahr für Fußgänger, die die Petersstraße bei Grün von Ost nach West überqueren wollen, ist immer noch extrem hoch. So berichten es Anwohner und Gewerbetreibende. Die Presse berichtete auch darüber. Die wartenden Fußgänger, zu denen oft auch Kinder der Kindertagesstätte in der Bleichstraße 25 und Schüler gehören, werden durch das Haus Bleichstraße 28 verdeckt, sodass diese von Autofahrern erst im letzten Moment gesehen werden. Die Autofahrer werden durch die Verkehrsführung auf der Linksabbiegerspur dazu veranlasst, in einem fast rechten Winkel links abzubiegen. Dadurch gefährden sie die Fußgänger und landen fast auf der zweispurigen Fahrbahn des Gegenverkehrs in der Petersstraße. Viele Autos kommen mit relativ hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung zugefahren und biegen zügig links ab. Die Situation an besagter Stelle muss endlich verbessert werden, bevor etwas Schlimmeres passiert. (Bild 1: Quelle Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1709 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1761 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1062 Aktenzeichen: 66 2
Geschwindigkeitsmessungen am Fritz-Schubert-Ring in Höhe „Mittelweg“/Grünanlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2787 entstanden aus Vorlage: OF 148/16 vom 13.11.2017 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen am Fritz-Schubert-Ring in Höhe "Mittelweg"/Grünanlage Der Magistrat wird gebeten, in Anbetracht der feuchten Witterung mit gefrierender Straßenoberfläche am Fritz-Schubert-Ring in der steilsten Hanglage am "Mittelweg" in allen Monaten mit Nachtfrostgefahr mindestens zweimal pro Monat zwischen 07:30 Uhr und 14:00 Uhr die Geschwindigkeit der Richtung Süden fahrenden Fahrzeuge zu messen und Raser kostenpflichtig zu verwarnen. Begründung: Neben dem Anliegerverkehr, dem Kindertaxiverkehr zu den Schulen und dem Pendlerverkehr von der Nordumgehung hat auch der stetig wachsende Schleichverkehr durch den ampelgesteuerten Engpass am Berger Rathaus enorm zugenommen. Da die meisten Unfälle am Fritz-Schubert-Ring in den Herbst- und Wintermonaten wegen zu schnellen Fahrens bei Glätte im steilen Kurvenbereich zwischen "Mittelweg" und Schwimmbad verursacht wurden - die abrupt ausgebremsten Fahrzeuge kommen dann ins Schlingern oder Schleudern und sind nicht mehr zu steuern -, müssen die zu schnell fahrenden Autofahrer, und das sind viele, diszipliniert werden. Die Aufforderung "langsam fahren" an der Ecke Speierlingweg ist nur zeitweise vorhanden und wird von den meisten Fahrern ignoriert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1001 Aktenzeichen: 32 4
Kurvenbereiche Sternstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2018, OM 2691 entstanden aus Vorlage: OF 331/3 vom 19.10.2017 Betreff: Kurvenbereiche Sternstraße Vorgang: OM 3749/14 OBR 3; ST 1509/15 Der Magistrat wird gebeten, die Kurvenbereiche Sternstraße/Mittelweg und Sternstraße/Oberweg durch Markierungen oder andere Maßnahmen so zu gestalten, dass diese Bereiche nicht mehr zugeparkt werden. Das an der Ecke Sternstraße/Mittelweg befindliche, kaum erkennbare Halteverbotsschild soll entfernt werden. Begründung: Schon vor drei Jahren wurden bei einer Begehung mit der Ortsvorsteherin und dem Leiter des Straßenverkehrsamtes diese Maßnahmen verabredet. Geschehen ist seither nichts. Hier soll dieser Antrag zur Erinnerung dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.12.2014, OM 3749 Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1509 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 821 Aktenzeichen: 32 1
Umgestaltung und Begrünung der Alten Gasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2665 entstanden aus Vorlage: OF 497/1 vom 21.01.2018 Betreff: Umgestaltung und Begrünung der Alten Gasse Der Magistrat wird aufgefordert, die Alte Gasse ähnlich wie die Große Friedberger Straße oder die Schäfergasse durch Begrünung und Neuaufteilung des Straßenraums sowie die folgenden Maßnahmen städtebaulich aufzuwerten: 1. Die Einrichtung von 30 Fahrradbügeln verteilt auf die Länge der Alten Gasse; 2. das Aufstellen von vier zusätzlichen Mülleimern, gleichmäßig verteilt auf beide Straßenseiten; 3. das Aufstellen und Betreuen von je einem großen Pflanzkübel auf der Freifläche der Alten Gasse/Ecke Bleichstraße (etwa in Höhe der Hausnummer 71) und Alte Gasse/Ecke Rosenbergerstraße oder wenn möglich die Pflanzung von Bäumen. Bei der Bepflanzung wird der Magistrat gebeten, besonders effiziente Arten hinsichtlich der Luftfilterung auszuwählen; 4. in Absprache mit den ansässigen Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. deren Vermieterinnen und Vermietern soll, sofern möglich, zudem eine Begrünung der Häuser veranlasst werden; 5. die Aufstellung einer Parkbank auf der Freifläche der Alten Gasse/Ecke Bleichstraße (etwa in Höhe der Hausnummer 71); 6. Durchführung von Verkehrskontrollen, um die Einhaltung des geltenden Verkehrsrechts zu gewährleisten. 7. Errichtung von öffentlichen Toilettenanlagen, die 24 Stunden zu nutzen sind. Begründung: Mehrere Frankfurterinnen und Frankfurter sowie Geschäftstreibende haben mit einer Unterschriftensammlung mitgeteilt, dass die Alte Gasse deutlich hinter der Attraktivität und Aufenthaltsqualität anderer Geschäftsstraßen zurückfällt, obwohl sie sogar zur Innenstadt zählt. Pflanzen und Begrünung gibt es überhaupt nicht. So, wie die Straße derzeit gestaltet ist, wird sie ihrer Brückenfunktion von der Innenstadt ins Nordend nicht gerecht. Es gibt kaum Mülleimer, kaum Fahrradbügel, keine Begrünung und keine Bänke. Das Fehlen von Pflanzen ist vor allem vor dem Hintergrund der starken Verkehrsauslastung bedenklich. Die Schadstoffe, die durch den Verkehr entstehen, werden vor Ort nicht gefiltert. Außerdem verbessert eine Begrünung die Aufenthaltsqualität. Viele Kunden der Geschäftsanlieger nutzen das Fahrrad, zum Abstellen dieser fehlen Fahrradbügel. Die Anwohnerinnen und Anwohner berichten zudem, dass häufig zu schnell gefahren wird. Das stellt neben einer Gefährdung auch eine Lärmbelastung dar. Die Maßnahmen scheinen auch im Hinblick auf die Schülerinnen und Schüler der Liebfrauenschule dringend erforderlich zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 911 Antrag vom 26.02.2019, OF 893/1 Antrag vom 03.03.2019, OF 892/1 Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4403 Aktenzeichen: 66 0
Haushalt 2018 Erhalt und Wiederherstellung von Klein- und Kleinstgrünanlagen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 384/3 Betreff: Haushalt 2018 Erhalt und Wiederherstellung von Klein- und Kleinstgrünanlagen Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, Mittel für den Erhalt, die Wiederherstellung und die Pflege für Klein- und Kleinstgrünanlagen bereitzustellen. Begründung: Im dicht bebauten Nordend werden auch die kleinen und kleinsten Grünflächen wie beispielsweise die Paul-Hindemith-Anlage und der Adlerflychtplatz im Oeder Weg oder die Grünfläche Jahnstraße Ecke Sternstraße dringend benötigt. Ihre Pflege wird zum Teil stark vernachlässigt. Damit der Erhalt nicht am fehlenden Geld scheitert, sollten ausreichend Mittel bereit gestellt werde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO II, TOP 5 Beschluss: Etatanregung EA 110 2018 Die Vorlage OF 384/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchadstoffbelastung Bleichstraße/Alte Gasse
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2017, OF 489/1 Betreff: Schadstoffbelastung Bleichstraße/Alte Gasse Der Ortsvorsteher wird aufgefordert, den Magistrat um Beantwortung folgender fragen zu bitten: 1. Gibt es Messungen über Schadstoffwerte in den bewohnten Bereichen Bleichstraße und Alte Gasse? 2. Wenn ja, wann wurden diese erstellt und welche Werte wurden ermittelt? 3. Wenn nein, warum wurde in diesen Wohnstraßen bislang keine Werte ermittelt? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 23.01.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 730 2018 Die Vorlage OF 489/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFeste Blitzanlage an der Ampel Bleichstraße in Höhe Peterskirche
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2017, OF 392/3 Betreff: Feste Blitzanlage an der Ampel Bleichstraße in Höhe Peterskirche Der Ortsbeirat möge beschließen, dem OBR 1 zu empfehlen, den Magistrat aufzufordern, auf der Bleichstraße zwischen Eschenheimer Tor und Alte Gasse eine 30-Zone einzurichten sowie eine fest installierte Blitzanlage an der Fußgängerampel in Höhe der Peterkirche. Dabei handelt es sich um einen Schulweg, der vornehmlich von Kindern des Nordends genutzt wird. Begründung: Es handelt sich bei der Fußgängerampel an der Bleichstraße um einen Teil des Schulwegs für Schülerinnen und Schüler des Schulbezirks der Liebfrauenschule sowie für Kinder, die die Kindertagesstätten an der Bleichstraße besuchen. Es ist in der letzten Zeit immer wieder zu Zwischenfällen gekommen, weil die Autos auf der Bleichstraße zu schnell fahren und die Ampel übersehen, dies vor allem auch zu den Hauptverkehrszeiten, in denen die Schülerinnen und Schüler zur Schule oder nach Hause gehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.05.2019, OF 716/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 392/3 tätig zu werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
Weiter lesenVorgärten überprüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2225 entstanden aus Vorlage: OF 304/3 vom 09.08.2017 Betreff: Vorgärten überprüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob nachfolgend genannte Vorgärten im westlichen Nordend der Vorgartensatzung entsprechend genutzt werden beziehungsweise ob es Ausnahmegenehmigungen gibt oder hier weitere Maßnahmen zur Begrünung ergriffen werden müssen: 1. Jahnstraße 47, 49, 51 (vor den Restaurants) 2. Sternstraße 19 3. Oberweg 4, 12, 46 4. Wielandstraße 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 10 Aktenzeichen: 63 0
Fahrradbügel am Eschenheimer Turm
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2017, OM 2195 entstanden aus Vorlage: OF 406/1 vom 03.09.2017 Betreff: Fahrradbügel am Eschenheimer Turm Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass östlich des Eschenheimer Turms, an der Ecke Eschenheimer Tor/Bleichstraße, zahlreiche neue Fahrradbügel aufgestellt werden. Insbesondere an der Ecke des Hotels Fleming's (Eschenheimer Tor/Bleichstraße) werden Abstellmöglichkeiten benötigt. So eignet sich die relativ große Fläche zwischen dem Taxistand und dem Hotel in der Bleichstraße beispielsweise dafür (siehe Bilder). Begründung: Im Bereich des Eschenheimer Turms befinden sich zahlreiche gastronomische Betriebe, die auch gerne mit dem Rad angefahren werden. Die vorhandenen Fahrradbügel, beispielsweise vor dem Kino Metropolis, reichen schon lange nicht mehr aus, sodass mittlerweile jedes Verkehrsschild und jeder Baum genutzt werden muss, um das Fahrrad sicher abstellen zu können. Es werden daher dringend neue Fahrradbügel in diesem Bereich benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2413 Aktenzeichen: 66 2
Parksituation Krögerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2027 entstanden aus Vorlage: OF 358/1 vom 01.06.2017 Betreff: Parksituation Krögerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass 1. die Einhaltung des Haltverbots im Einmündungsbereich der Krögerstraße und der Bleichstraße häufiger als bisher kontrolliert wird; 2. die Ordnungsmäßigkeit der Beparkung der Krögerstraße auf beiden Straßenseiten im Bereich der Hofeinfahrt der Liegenschaft Krögerstraße 2 und der Zufahrt zu der Liegenschaft Bleichstraße 60-62 häufiger kontrolliert wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche weiteren Maßnahmen in Betracht kommen, um sicherzustellen, dass die vorbezeichneten Einfahrtsbereiche nicht so beparkt werden, dass dort Zu- und Ausfahrten behindert werden. Begründung: Der vorbezeichnete Bereich wird häufig so beparkt, dass Verkehrsteilnehmer erhebliche Schwierigkeiten haben, die beiden Einfahrten zu nutzen, insbesondere diejenige zum Hof der Liegenschaft Krögerstraße 2 (siehe Fotos). Diese Situation ist untragbar. . . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2209 Antrag vom 14.11.2018, OF 820/1 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4175 Aktenzeichen: 32 1
Diagonalsperre Kreuzung Oberweg/Humboldtstraße sofort wieder entfernen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2017, OF 281/3 Betreff: Diagonalsperre Kreuzung Oberweg/Humboldtstraße sofort wieder entfernen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die kürzlich wieder angebrachte Diagonalsperre an der Kreuzung Oberweg/Humboldtstraße sofort wieder zu entfernen. Durch Installation der Diagonalsperre ist die Ausfahrt über den Oberweg auf den Oederweg versperrt, diese muß wieder geöffnet werden, um chaotische Verkehrsverhältnisse in der Jahnstraße zu vermeiden. Begründung: Während des Baus der Hochbahnsteige in der Eckenheimer Landstraße wurde die Diagonalsperre Oberweg/Humboldtstraße entfernt und anschließend nicht wieder aufgebaut, was angesichts der veränderten Verkehrsführung im Viertel absolut sinnvoll war. Sie wurde nun wieder eingebaut und muß sofort wieder entfernt werden. Vor der Neuinstallation teilte sich der Autoverkehr im Viertel unterhalb der Hermannstraße auf die "Ausfahrten" Oberweg zum Oederweg und Jahnstraße zur Eckenheimer Landstraße. Da der Verlauf der Einbahnstraße Mittelweg in der veränderten Verkehrsführung umgekehrt wurde, fällt dieser als Ausfahrt weg. Daher ist die Jahnstraße nach Installation der Diagonalsperre der einzige Ausgang des gesamten Verkehrs aus dem Viertel. Nun ist die schmale Jahnstraße überhaupt nicht dazu ausgelegt, diesem Verkehrsaufkommen gerecht zu werden. Die Situation in der Jahnstraße zeigt, dass das Viertel dringend zwei Ausfahrten braucht und deshalb die Ausfahrt über den Oberweg zum Oederweg wieder geöffnet werden muß. Die Autos in der Jahnstraße parken bis zur Kreuzung mit der Eckenheimer Landstraße, d.h. die Kreuzung ist weder für Autos, noch für Fußgänger einsehbar, vor allem nicht für Kinder. Die Überquerung der Jahnstraße gehört aber zu dem Schulweg der Liebfrauenschüler aus dem Viertel. Es gibt für die Kinder weder einen Zebrastreifen noch einen Fußgängerampel, was bisher kein Problem war, allerdings mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen unbedingt notwendig wäre. Da die Autofahrer die Eckenheimer Landstraße aufgrund der parkenden Autos nicht einsehen können, fahren sie bis über den Fahrradweg auf die Straße. Das zwingt wiederum die Fahrradfahrer dazu, auf die Fahrbahn auszuweichen. Da sich aber genau in Höhe der Jahnstraße die Fahrbahn wegen der Bahnschienen sowieso verengt, ist eine Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer gegeben. Dieses Chaos trägt erheblich zu der ohnehin schon unübersichtlichen Situation an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Anlagenring bei. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis zur Sitzung am 07.12.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenKreuzung Bleichstraße/Petersstraße - Fußgänger vor Linksabbiegern schützen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1709 entstanden aus Vorlage: OF 303/1 vom 08.05.2017 Betreff: Kreuzung Bleichstraße/Petersstraße - Fußgänger vor Linksabbiegern schützen! Der Magistrat wird aufgefordert, weitere sichernde bzw. warnende Elemente für Linksabbieger an der Kreuzung Bleichstraße/Peters straße anzubringen. Begründung: Aufgrund der unübersichtlichen Situation für linksabbiegende Autos werden Fußgänger unnötigen Gefahren ausgesetzt. Linksabbiegende Autos aus der Bleichstraße in die Petersstraße übersehen häufig Fußgänger, die den Fußgängerüberweg überqueren, vor allem, wenn es sich um Schulkinder handelt. Die Kreuzung ist für Linksabbieger, die vor der Ampel warten, nicht gut einsehbar, weil das Eckhaus den Blick versperrt (Bürgersteig ist sehr eng). Vor allem für ortsfremde Autofahrer, die auf den Anlagenring wollen, ist die Situation sehr unübersichtlich. Die Ampelquerung für Fußgänger ist Teil des Schulweges für Kinder aus dem westlichen Nordend, die auf die Liebfrauenschule gehen. Schon häufiger sind Unfälle nur knapp verhindert worden, weil Linksabbieger die Kinder erst im letzten Moment gesehen haben. Zusätzliche sichernde bzw. schützende Maßnahmen sollten dort installiert werden, damit Autofahrer vor dem Abbiegen auf die Fußgänger aufmerksam gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1761 Antrag vom 25.02.2018, OF 536/1 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2887 Antrag vom 29.05.2019, OF 716/3 Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5202 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Anleinpflicht für Hunde im Landschafts- und Naturschutzgebiet in der örtlichen Presse publizieren und durchsetzen und auf Betretungsverbot der privaten Grundstücke mit Schildern an den Feldwegeanschlüssen und den Schutz der Grundstücke und aller Wildtiere
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 109/16 Betreff: Anleinpflicht für Hunde im Landschafts- und Naturschutzgebiet in der örtlichen Presse publizieren und durchsetzen und auf Betretungsverbot der privaten Grundstücke mit Schildern an den Feldwegeanschlüssen und den Schutz der Grundstücke und aller Wildtiere und Pflanzen hinweisen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten in der örtlichen Presse auf die Anleinpflicht für Hunde hinzuweisen und dies auch stichprobenartig zu kontrollieren und die Spaziergänger und sonstigen Besucher mit Schildern darauf hinzuweisen, daß das Betreten der Grundstücke nicht erlaubt ist. Die inzwischen entstandenen Trampelpfade quer über private Grundstücke sind durch geeignete Hecken zu schließen. Begründung: Immer wieder haben Hundebesitzer ihre Hunde nicht an der Leine und gehen zudem noch mit den Tieren quer auf inzwischen entstandenen Trampelpfaden durch fremde Grund- stücke. Am 2.5. 2017 konnte ich beobachten, wie mehrere Rehe am Mittelweg von Süden kommend in Panik den Weg überquerten und mit großen Sprüngen nach Norden flüchteten. Ihnen folgte ein Hund und dann seine Besitzerin, die ihn erst auf dem Weg dann anleinte. Viele Wildtiere haben bereits Junge. Es kann nicht sein, daß sich Spaziergänger und Hundebesitzer über Recht und Gesetz einfach hinwegsetzen, weil ihnen der Rechtsstatus der Grundstücke nicht bekannt ist und sie sich einfach auf die öffentliche Nutzung des Grüngürtels berufen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 109/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: BFF
Weiter lesenKlärung der Verkehrsführung Mittelweg/Oberweg/Humboldtstraße nach dem Bau der Hochbahnsteige
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 entstanden aus Vorlage: OF 123/3 vom 31.10.2016 Betreff: Klärung der Verkehrsführung Mittelweg/Oberweg/Humboldtstraße nach dem Bau der Hochbahnsteige Der Magistrat wird aufgefordert, im Mittelweg als verkehrsberuhigendes Element die Parkanordnung zu ändern. Die ersten drei Parkplätze sollen nach der Einfahrt auf der rechten Seite, dann weiter auf der linken Seite bis zur Kreuzung Mittelweg/Klitscherstraße verlegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1046 Antrag vom 12.08.2020, OF 930/3 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Antrag vom 14.05.2022, OF 286/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2276 Antrag vom 29.02.2024, OF 660/3 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5309 Aktenzeichen: 32 1
Glascontainer in der Humboldtstraße und im Oberweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1158 entstanden aus Vorlage: OF 147/3 vom 19.01.2017 Betreff: Glascontainer in der Humboldtstraße und im Oberweg Der Magistrat wird gebeten, die beiden Glascontainer, die im Zuge der Neugestaltung der beiden Haltestellen "Glauburgstraße" und "Musterschule" entfernt wurden, an den folgenden, mit Vertretern der FES abgesprochenen Standorten wieder aufzustellen: 1. Humboldtstraße/Ecke Holzhausenstraße (vor Basic) 2. Oberweg 5 vor der Bäckerei - gegenüber der Musterschule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1006 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1264 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 445 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 18.05.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 79 4
Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1136 entstanden aus Vorlage: OF 212/1 vom 03.01.2017 Betreff: Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen Vorgang: OM 4820/15 OBR 1; ST 406/16; OM 769/16 OBR 1 Anfang des letzten Jahres wurde auf der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte beidseitig ein Schutzstreifen für Fahrradfahrer (gelegentlich auch Radstreifen, Fahrradstreifen, Radweg oder Radfahrweg genannt - Quelle Wikipedia) geschaffen, der von der Bevölkerung sehr gut angenommen wurde und die Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich verbessert hat. Die Verlagerung des Individualverkehrs vom Auto auf das Fahrrad ist ein möglicher Weg, den drohenden Verkehrsinfarkt in Frankfurt zu verhindern. Der Ortsbeirat hat sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen (vgl. z. B. Vorlage OM 769), bisher für andere Verkehrsteilnehmer exklusiv reservierte Flächen auch dem Radverk ehr zugänglich zu machen. Es gibt im Bereich des Ortsbezirks 1 weitere Straßen, die breit genug bzw. mehrspurig sind, sodass auf ihnen Schutzstreifen nach dem Vorbild der Mainzer Landstraße eingerichtet werden könnten. Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es entlang der folgenden Straßen (bzw. ggf. an welchen) möglich ist, einen Schutzstreifen nach gleicher Art wie in der Mainzer Landstraße einzurichten: - Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Baseler Platz und Wiesenhüttenstraße, - Gutleutstraße zwischen Willy-Brandt-Platz und Baseler Platz, - Taunusanlage, - Neue Mainzer Straße, - Hochstraße, - Bleichstraße, - Berliner Straße und Weißfrauenstraße zwischen Kornmarkt und Willy-Brandt-Platz, - Schöne Aussicht (Richtung Westen). Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, die in der Stellungnahme ST 406 abgegebene Versicherung, den Schutzstreifen auf der Mainzer Landstraße ab Galluswarte stadtauswärts weiterzuführen, alsbald umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4820 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 406 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 769 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 830 Antrag vom 08.08.2017, OF 359/1 Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 551 Aktenzeichen: 32 1
Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1130 entstanden aus Vorlage: OF 203/1 vom 02.01.2017 Betreff: Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen gegen die Gefährdung von Personen durch zu schnell fahrende Fahrradfahrer auf den Wegen innerhalb der Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Untermainanlage, Gallusanlage, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Eschenheimer Anlage, Friedberger Anlage und Obermainanlage) zu ergreifen. Hierbei ist insbesondere in Erwägung zu ziehen, 1. die Wege in regelmäßigen Abständen mit entsprechenden Hinweisschildern zu versehen; 2. den Anlagenring vermehrt mit Radfahrstreifen auszustatten; 3. im Rahmen einer Kampagne für ein faires Miteinander in den Grünanlagen zu werben. Die vorbezeichneten Maßnahmen könnten alternativ oder kumulativ umgesetzt werden. Begründung: Die Wege in den Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Wallanlagen) werden sowohl von Fußgängern als auch von Fahrradfahrern genutzt. Hierbei kommt es häufig zu Nutzungskonflikten, weil Fahrradfahrer dort unangemessen schnell fahren und damit Fußgänger behindern und gefährden. Um die Akzeptanz der Nutzung der Wege auch durch Fahrradfahrer zu erhalten und zu stärken, sollte darauf hingewirkt werden, diese Nutzungskonflikte einzudämmen, indem Fahrradfahrer zu größerer Rücksichtnahme angehalten werden. Entsprechende Hinweisschilder können helfen, bei den Fahrradfahrern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Wege nur mit angemessener Geschwindigkeit, ggf. auch Schrittgeschwindigkeit, befahren werden sowie Fußgänger und spielende Kinder nicht behindert oder gefährdet werden dürfen. Die vermehrte Ausstattung der Straßen des Anlagenrings mit Radfahrstreifen kann bewirken, dass Fahrradfahrer, insbesondere solche, die schneller fahren wollen, auf diese ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 702 Antrag vom 02.08.2017, OF 361/1 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2028 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2466 Antrag vom 24.07.2018, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 Aktenzeichen: 67 0
Einrichtung eines selbstverwalteten migrantischen Zentrums im Nordend unter Trägerschaft der Gruppe „Project Shelter“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2016, OM 922 entstanden aus Vorlage: OF 88/3 vom 21.09.2016 Betreff: Einrichtung eines selbstverwalteten migrantischen Zentrums im Nordend unter Trägerschaft der Gruppe "Project Shelter" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit leer stehende Immobilien im Nordend (wie beispielsweise in der Berger Straße 6 und 8, der Rappstraße 6 oder der Sternstraße 13) der Gruppe "Project Shelter" zur Einrichtung und zum Betrieb eines selbstverwalteten migrantischen Zentrums und zur Unterbringung obdachloser geflüchteter Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus zumindest vorübergehend überlassen werden können. Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern über eine solche Nutzung einzuleiten. Begründung: Die Gruppe "Project Shelter" setzt sich insbesondere für solche Menschen ein, deren Aufenthaltsstatus infolge der Dublin-III-Regelung bislang ungeklärt ist. Für diese Menschen sind staatlicherseits keine Leistungen vorgesehen. Die Initiative "Project Shelter" möchte erreichen, dass diesen Geflüchteten zumindest vorübergehend eine Unterkunft zur Verfügung steht. Um entsprechende Räumlichkeiten bemüht sich die Gruppe seit Langem. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der nunmehr einsetzenden kühleren Witterungsverhältnisse ist eine rasche Lösung für die betroffenen Menschen unabdingbar. Das seit einigen Wochen betriebene Begegnungscafé bietet keine Unterkunftsmöglichkeit. Gleichzeitig stehen im Nordend einige Gebäude seit vielen Monaten leer. Diese könnten - zumindest vorübergehend - der Unterbringung der ansonsten obdachlosen Menschen dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 401 Aktenzeichen: 51
Jahrelanger Leerstand von zwei Häusern im Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2016, OF 98/3 Betreff: Jahrelanger Leerstand von zwei Häusern im Nordend In den letzten Jahren hatte der Ortsbeirat mehrfach auf den Leerstand der Mehrfamilienhäuser Rappstr. 6 und Sternstraße 13 hingewiesen, die seit vielen Jahren leer stehen, und entsprechende Anträge gestellt. Dem Magistrat müsste dies also bekannt sein. Daher möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat aufzufordern, folgende Fragen zu beantworten: - Wenn es ihm bekannt ist, was hat er unternommen, um gegen diesen Leerstand vorzugehen? - Plant der Magistrat, Maßnahmen zu ergreifen, um diesem Zustand endlich ein Ende zu bereiten? - Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat für die Wiedereinführung des gesetzlichen Verbots der Wohnraumzweckentfremdung? - Welche Anstrengungen hat Frankfurt in den letzten Jahren in diesem Sinne beim Land Hessen unternommen und warum blieben diese bisher erfolglos? - Gibt es andere Instrumente zur Verhinderung von Leerstand und zweckfremder Nutzung, die von der Stadt ergriffen werden (können)? Begründung: Der Presse kann man aktuell entnehmen, dass die Wohnungspreise in Frankfurt weiterhin steigen. Angesichts des großen Mangels vor allem an preiswertem Wohnraum in Frankfurt ist daher die Wiedereinführung des Verbots der Wohnraumzweckentfremdung von höchster Priorität. Es muss folglich immer wieder daran erinnert und der Magistrat aufgefordert werden, darauf hin zu arbeiten, dass den Kommunen endlich konkrete und wirksame Eingriffsmöglichkeiten gegen jede Form von Wohnraumzweckentfremdung an die Hand gegeben werden. In diesem Zusammenhang ist zusätzlich auch auf den fehlenden Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen als einem weiteren Instrument zur Sicherung von preiswertem Wohnraum hinzuweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 06.10.2016, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 186 2016 Die Vorlage OF 98/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP
Partei: SPD
Weiter lesenUmrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2016, OM 548 entstanden aus Vorlage: OF 69/3 vom 24.08.2016 Betreff: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten Angesichts der zunehmende Ausfälle von Gasleuchten, beispielsweise in der Koselstraße und im Mittelweg, wird der Magistrat gebeten, unverzüglich die beschlossene Umrüstung auf LED-Leuchten umzusetzen. Begründung: Eine Instandsetzung der defekten Gasleuchten erscheint angesichts der beschlossenen Umrüstung wirtschaftlich nicht sinnvoll. Allerdings sollte diese Umrüstung jetzt vor dem Herbst/Winter mit früher einbrechender Dunkelheit zügig geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1671 Aktenzeichen: 91 52
Übergang Petersstraße in Höhe der Wallanlagen: Stark von Kindereinrichtungen genutzt, aber zugeparkt und ohne Querungshilfe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 490 entstanden aus Vorlage: OF 88/1 vom 15.08.2016 Betreff: Übergang Petersstraße in Höhe der Wallanlagen: Stark von Kindereinrichtungen genutzt, aber zugeparkt und ohne Querungshilfe Der Magistrat wird aufgefordert, in der Petersstraße in Höhe der Wallanlagen durch 1. Einrichtung einer Querungshilfe (Zebrastreifen), 2. Absenken der Bordsteine und 3. b arrierefreies Abpollern des Gehweges auf beiden Seiten der Straße im Bereich der Querungshilfe einen zumutbaren und benutzbaren Überweg anzulegen, der von den zahlreichen im Umfeld angesiedelten Kindereinrichtungen sicher genutzt werden kann. Das Absenken der Bordsteine kommt letztlich auch Personen zugute, die in der Gehmobilität eingeschränkt sind. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1535 Aktenzeichen: 32 1
Unübersichtliche Lichtzeichenanlage Petersstraße/Bleichstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 197 entstanden aus Vorlage: OF 37/1 vom 22.05.2016 Betreff: Unübersichtliche Lichtzeichenanlage Petersstraße/Bleichstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Trennung der Grünphasen für den aus der Petersstraße ausfahrenden linksabbiegenden und den geradeaus fahrenden Verkehr aufzuheben und stattdessen beiden Verkehren die Ausfahrt aus der Petersstraße nur noch zur gleich en Zeit zu gestatten. Begründung: Für den nach links abbiegenden Verkehr ist die entsprechende Ampel nur schwer einzusehen und wird daher häufig missachtet. Nach Beobachtungen von Anwohnern und in der Folge von Ortsbeiratsmitgliedern passiert dies ständig. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der die Bleichstraße querenden zu Fuß Gehenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1103 Aktenzeichen: 32 1
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