Sindlingen: Sinnvolle, wohnungsnahe Zuordnung der Wählerinnen und Wähler zu den Wahllokalen 601-01/Meisterschule und 601-02/kath. Gemeindehaus bereits zur Europawahl 2019 dringend erforderlich
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM
4081 entstanden aus Vorlage:
OF 889/6 vom
12.11.2018 Betreff: Sindlingen: Sinnvolle, wohnungsnahe
Zuordnung der Wählerinnen und Wähler zu den Wahllokalen 601-01/Meisterschule
und 601-02/kath. Gemeindehaus bereits zur Europawahl 2019 dringend
erforderlich 1. Der Magistrat wird gebeten, eine sinnvolle,
wohnungsnahe Zuordnung der Wählerinnen und Wähler zu den beiden in
Sindlingen-Süd verbliebenen Stimmbezirken 601-01 und 601-02 zu veranlassen. 2. Die Änderung ist im Hinblick auf die kommende
Europawahl unverzüglich vorzunehmen. 3. Die Korrektur ist mit dem
Ortsbeirat abzustimmen. 4.
Die Korrekturen sind auf den Wahlbenachrichtigungen kenntlich zu machen.
Begründung: Die Zahl der Stimmbezirke in Sindlingen-Süd ist zur
Landtagswahl 2018 von früher drei auf jetzt zwei Bezirke verändert worden.
Viele Wählerinnen und Wähler sahen sich unsinnigen Zuordnungen gegenüber. So
mussten die Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenanlage in der
Huthmacherstraße an ihrem bisherigen Wahllokal im katholischen Gemeindezentrum
vorbeigehen, um quer durch Sindlingen-Süd zu dem ihnen neu zugeordneten
Wahllokal in der Meisterschule zu gelangen. Wählerinnen und Wähler aus der
Herrmann-Brill-Straße waren wiederum gezwungen, an ihrem bisherigen Wahllokal
im katholischen Gemeindezentrum vorbeizulaufen, um zum neuen Wahllokal in der
Meisterschule zu gelangen. Unterwegs begegneten sich dann Wählerinnen und
Wähler der beiden unsinnig zugeordneten Bereiche. Am Wahltag war auch zu erkennen, dass viele
Wahlberechtigte die neuen Zuordnungen nicht erkannt hatten. Allein am
weggefallenen Wahllokal in der Gustavsallee erschienen schätzungsweise mehr als
100 Bürgerinnen und Bürger. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 491
Aktenzeichen: 12 1