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Sindlingen: Sinnvolle, wohnungsnahe Zuordnung der Wählerinnen und Wähler zu den Wahllokalen 601-01/Meisterschule und 601-02/kath. Gemeindehaus bereits zur Europawahl 2019 dringend erforderlich

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4081 entstanden aus Vorlage: OF 889/6 vom 12.11.2018 Betreff: Sindlingen: Sinnvolle, wohnungsnahe Zuordnung der Wählerinnen und Wähler zu den Wahllokalen 601-01/Meisterschule und 601-02/kath. Gemeindehaus bereits zur Europawahl 2019 dringend erforderlich 1. Der Magistrat wird gebeten, eine sinnvolle, wohnungsnahe Zuordnung der Wählerinnen und Wähler zu den beiden in Sindlingen-Süd verbliebenen Stimmbezirken 601-01 und 601-02 zu veranlassen. 2. Die Änderung ist im Hinblick auf die kommende Europawahl unverzüglich vorzunehmen. 3. Die Korrektur ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen. 4. Die Korrekturen sind auf den Wahlbenachrichtigungen kenntlich zu machen. Begründung: Die Zahl der Stimmbezirke in Sindlingen-Süd ist zur Landtagswahl 2018 von früher drei auf jetzt zwei Bezirke verändert worden. Viele Wählerinnen und Wähler sahen sich unsinnigen Zuordnungen gegenüber. So mussten die Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenanlage in der Huthmacherstraße an ihrem bisherigen Wahllokal im katholischen Gemeindezentrum vorbeigehen, um quer durch Sindlingen-Süd zu dem ihnen neu zugeordneten Wahllokal in der Meisterschule zu gelangen. Wählerinnen und Wähler aus der Herrmann-Brill-Straße waren wiederum gezwungen, an ihrem bisherigen Wahllokal im katholischen Gemeindezentrum vorbeizulaufen, um zum neuen Wahllokal in der Meisterschule zu gelangen. Unterwegs begegneten sich dann Wählerinnen und Wähler der beiden unsinnig zugeordneten Bereiche. Am Wahltag war auch zu erkennen, dass viele Wahlberechtigte die neuen Zuordnungen nicht erkannt hatten. Allein am weggefallenen Wahllokal in der Gustavsallee erschienen schätzungsweise mehr als 100 Bürgerinnen und Bürger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 491 Aktenzeichen: 12 1