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Meine Nachbarschaft: Steuernagelstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altglascontainer in der Kleyerstraße 62 bis 64

14.08.2018 · Aktualisiert: 08.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3534 entstanden aus Vorlage: OF 662/1 vom 29.07.2018 Betreff: Altglascontainer in der Kleyerstraße 62 bis 64 Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat geeignete alternative Standorte für den im Betreff genannten Altglascontainer vorzuschlagen . Begründung: Mit dem bestehendem Standort gibt es durch die angrenzende gastronomische Nutzung Probleme. Da eine Vielzahl von Faktoren bei der Auswahl des Standortes berücksichtigt werden müssen, wird der Magistrat gebeten, zunächst Vorschläge zu machen, damit der Ortsbeirat dann endgültig entscheiden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2201 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Jährlich eine Sitzung des Ortsbeirats in der Friedrich-Ebert-Siedlung organisieren

17.05.2018 · Aktualisiert: 14.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2018, OF 630/1 Betreff: Jährlich eine Sitzung des Ortsbeirats in der Friedrich-Ebert-Siedlung organisieren Die Menschen, die in den Siedlungen westlich des Homburger Damms leben, beklagen immer wieder, dass sie sich "abgehängt" fühlen, dass an sie bei Überlegungen, wie man das Gallus für die Menschen attraktiver machen könnte, nicht gedacht wird. Viele erklären, dass man ihnen kein Forum bieten würde, wo sie ihre Wünsche, Anregungen und Kritiken vorbringen könnten. Es handelt sich nicht nur um die südlich der Mainzer gelegene Friedrich-Ebert-Siedlung. Auch die Bewohnerinnen und Bewohner der kleinen Quartiere nördlich der Mainzer Landstraße fühlen sich nicht wahrgenommen: Die Erbbausiedlung (zwischen Homburger Damm und Schmidtstraße) sowie die Mönchhof-Siedlung (zwischen Schmidtstraße und Kleingärten/Autobahnbrücke). Selbstverständlich können die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Siedlung die Sitzungsorte im Gallus problemlos zu Fuß oder mit Bus und Bahn erreichen. Wenn der Ortsbeirat aber zu einer Sitzung in der Friedrich-Ebert-Siedlung einlädt, ist dies eine andere Geste: "Der Ortsbeirat kommt zu den Menschen." Diese Geste signalisiert viel deutlicher, dass man die Bewohnerinnen und Bewohner dieses Teils des Gallus als "zugehörig" wahrnimmt und daran interessiert ist, ins Gespräch zu kommen. Eine Einrichtung westlich des Homburger Damms/nördlich der Mainzer, die einen geeigneten Raum für eine Sitzung des Ortsbeirats zur Verfügung stellen könnte, ist uns nicht bekannt. Für das Friedrich-Ebert-Siedlung südlich der Mainzer könnte eine Anfrage wegen eines Raums für die Sitzung an die beiden Schulen in der Ackermannstraße gehen. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten, zu beschließen: Der Ortsvorsteher wird beauftragt, ab 2019 für jährlich eine Sitzung des Ortsbeirats einen Raum im Gallus westlich des Homburger Damms zu suchen. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 630/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: U.B.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Linie 14 über die Kleyerstraße in Richtung Westen hier: Friedrich-Ebert-Siedlung besser an den ÖPNV anschließen

08.05.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3124 entstanden aus Vorlage: OF 596/1 vom 17.04.2018 Betreff: Verlängerung der Linie 14 über die Kleyerstraße in Richtung Westen hier: Friedrich-Ebert-Siedlung besser an den ÖPNV anschließen Vorgang: B 95/18 Der Magistrat wird aufgefordert, die ab Dezember im Gallus eingesetzte Straßenbahnlinie 14 über die Kleyerstraße in Richtung Westen zu verlängern. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 95, wird bereits die Möglichkeit einer Weiterführung der Linie 14 über die Kleyerstraße in Richtung Westen angesprochen. Angesichts der bereits jetzt steigenden Bevölkerungszahl im Gallus und der zu erwartenden weiteren Steigerung durch die Bebauung des Avaya-/Telenorma-Geländes, muss vor allem der Bereich südlich der Mainzer Landstraße besser an den ÖPNV angebunden werden. Dies muss zeitnah geschehen, da die existierenden Verkehrsmittel im Gallus bereits an ihrer Belastungsgrenze angelangt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 95 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1618 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Linie 14: ÖPNV im Gallus vernetzen, Umstiege ermöglichen

08.05.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3125 entstanden aus Vorlage: OF 597/1 vom 17.04.2018 Betreff: Verlängerung der Linie 14: ÖPNV im Gallus vernetzen, Umstiege ermöglichen Vorgang: OM 2193/17 OBR 1; ST 2522/17 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, eine mögliche Verlängerung der Linie 14 über die Kleyerstraße in Richtung Westen 1. mit dem bereits geforderten und nicht abschließend verworfenen zweiten S-Bahn-Halt im Gallus zu verbinden und 2. so zu führen, dass eine Süd-Nord-Verbindung entsteht (beispielsweise über die Haltestelle "Mönchhofstraße", Bereich Schmidtstraße/Am Römerhof), die einen Anschluss an die Endhaltestelle der entstehenden Stadtbahn U 5 im Europaviertel ermöglicht. Begründung: Angesichts der immer weiter steigenden Bevölkerungszahlen im Gallus muss der ÖPNV ausgebaut und besser vernetzt werden. Zu dieser Erweiterung gehört vor allem der bereits geforderte zweite S-Bahn-Halt im Gallus, der eine Verbindung nach Höchst ohne Umweg über den Hauptbahnhof ermöglicht. Dieser wird laut Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2522, planerisch nicht aufgegeben und soll realisiert werden. Des Weiteren bestehen im Gallus nur wenige Verbindungen von Süden nach Norden (und umgekehrt), welche höchstens von Bussen angeboten werden. Hier sollten daher keine Denkverbote herrschen und überlegt werden, ob und wie eine mögliche ober- oder unterirdische Verbindung aussehen könnte, die einen Anschluss an das Stadt-/U-Bahn-Netz im Europaviertel ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2017, OM 2193 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2522 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1722 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlende Spenderstationen für Hundekotbeutel in der Friedrich-Ebert-Siedlung

08.05.2018 · Aktualisiert: 28.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3126 entstanden aus Vorlage: OF 598/1 vom 19.04.2018 Betreff: Fehlende Spenderstationen für Hundekotbeutel in der Friedrich-Ebert-Siedlung Der Magistrat wird aufgefordert, in der Friedrich-Ebert-Siedlung an folgenden Standorten weitere Spenderstationen für Hundekotbeutel aufzustellen: 1. Auf der Ackermannstraße in Höhe der Hausnummern 17 bis 23, 2. auf der Grünfläche zwischen den Häusern bzw. neben den Mülleimern zwischen Steuernagelstraße und Kleyerstraße, 3. am Ende der Sackgasse der Ackermannstraße/Übergang zur Cordierstraße neben der Bürgermeister-Grimm-Schule und 4. gegenüber der Serbisch-Orthodoxen-Gemeinde auf der Sondershausenstraße im Übergang zum Fußgängerweg (zur Cordierstraße gehörend) neben der großen Grünanlage. Alle Standorte sind auf der Karte eingezeichnet, da diese zum Teil mit Straßenbezeichnungen nicht genau angegeben werden können. Das Quartiersmanagement Gallus hat bereits erklärt, für diese Spenderstationen die Patenschaft übernehmen zu wollen. Begründung: Es gibt einige Beschwerden der Anwohner über Hundekot in den genannten Bereichen. Mit den bereits vorhandenen Spenderstationen wurden gute Erfahrungen gemacht. So kann Kot von den Besitzern einfach und schnell entsorgt werden und stellt somit auch keine Gefahr für auf den Wiesen spielende Kinder dar. Quelle: https://www.google.de/maps/place/Kleyerstra%C3%9Fe,+60326+Frankfurt+am+Main/@50. 0983178,8.6222865,16z/data=!4m5!3m4!1s0x47bd0bc4c0a82aff:0x4b97e0669b9bee01!8m2! 3d50.0976709!4d8.6310949 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1521 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Im Galluspark/Julius-Munk-Anlage: Probleme mit Hundekot und Müll sowie Hunden auf dem Bolzplatz

08.05.2018 · Aktualisiert: 28.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3127 entstanden aus Vorlage: OF 599/1 vom 12.04.2018 Betreff: Im Galluspark/Julius-Munk-Anlage: Probleme mit Hundekot und Müll sowie Hunden auf dem Bolzplatz Vorgang: OM 1304/17 OBR 1; ST 1086/17 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Bereich Im Galluspark/Julius-Munk-Anlage - zwischen dem Bolzplatz und den Häusern der Wohnanlage "Smiles" sowie den restlichen Teil der Anlage - also die Wiese vor dem Spielplatz und der Kita Adlerwerke explizit nicht für Hunde zu erlauben. Dies soll durch (weitere) Verbots- bzw. Hinweisschilder geschehen, die außerdem auf den Hundeauslauf im Bereich zwischen Römischem Ring und Messe verweisen; 2. dies durch verstärkte Kontrollen zu überprüfen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Fläche zwischen dem Bolzplatz und den Häusern der Wohnanlage "Smiles" offiziell als Liegewiese ausgewiesen werden kann; 4. sollte die Ausweisung als Liegewiese nicht möglich sein, dort eine Spenderstation für Hundekotbeutel aufzustellen; 5. an der Kleyerstraße außerdem eine weitere Spenderstation für Hundekotbeutel aufzustellen. Begründung: Für den Abschnitt zwischen dem Bolzplatz und den Häusern haben Anwohner bereits im vergangenen Jahr bei der Stadt den Wunsch geäußert, diese Fläche als Liegewiese auszuweisen - dann wären dort keine Hunde erlaubt. Die Stadt verwies darauf, dass dort bald Sportgeräte aufgestellt würden (siehe auch ST 1086). Dies wird von den Anwohnern begrüßt. Gleichzeitig fürchten diese aber, dass die Geräte ebenso wie der neue, von der Stadt angelegte Rasen verdreckt werden. Bisher konnte nicht beobachtet werden, dass der Hundekot entfernt wird. Täglich benutzen Hundebesitzer den Bolzplatz als Spielplatz für Hunde, obwohl dort bereits ein Verbotsschild steht. Jugendliche berichten, dass sie selbst schon Hundebesitzer ansprechen mussten, ihnen Platz zu machen - auf dem Bolzplatz! Es muss sichergestellt werden, dass diese für Kinder und Jugendliche so dringend benötigten Frei- und Bewegungsflächen im Gallus auch von diesen genutzt werden können. Auch die anderen Wiesen rund um den Bolz- und Spielplatz werden offensichtlich als "Hundeklo" genutzt, trotz vorhandener Mülleimer sammelt sich einiges an Unrat an. Durch eine Spenderstation für Hundekotbeutel kann zumindest vermieden werden, dass diejenigen Hundebesitzer, die nicht bis zum Europagarten laufen wollen, das Geschäft ihrer Vierbeiner entsorgen können. Hunde"auslauf" auf dem Bolzplatz: Mögliche Liegewiese: Trotz Reinigung durch die Stadt am Morgen sieht es nachmittags schon wieder so aus: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1304 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1086 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1522 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundeauslaufflächen in der Friedrich-Ebert-Siedlung ermöglichen

08.05.2018 · Aktualisiert: 31.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3128 entstanden aus Vorlage: OF 600/1 vom 19.04.2018 Betreff: Hundeauslaufflächen in der Friedrich-Ebert-Siedlung ermöglichen Vorgang: OM 2718/13 OBR 1; ST 302/14; V 665/17 OBR 1; ST 191/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, auf der Grünanlage entlang der Kleyerstraße einen Bereich abzutrennen, von der Kleyerstraße aus begehbar zu machen und als Hundeauslauf zu nutzen. Alternativ wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob sich die Fläche des Sportplatzes Westend (ein Tennisplatz, der nicht mehr benutzt wird) dafür eignet und einer der bereits vorhandenen Zugänge dafür genutzt werden kann, sodass die Sportfläche nicht mit Hunden gequert werden muss. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob, wie 2014 berichtet, weiterhin ein Auslauf auf der Fläche in der Kleyerstraße neben dem Kleingartengelände eingerichtet werden kann (vgl. ST 302). Die möglichen Standorte sind auf der Karte gekennzeichnet. Begründung: Hunde sind generell in Frankfurt an der Leine zu führen. Doch gerade das kann bewirken, dass Hunde, die sich in einer Anlage begegnen, aggressiv reagieren und andauernd bellen. Hier ist ein klar erkennbarer, abgetrennter Bereich, auf dem man die Hunde frei laufen lassen kann, hilfreich, da somit gleichzeitig auch Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche geschützt werden. Die Bewohner der Friedrich-Ebert-Siedlung haben in der Nähe wenig Möglichkeiten, ihre Hunde (frei) auszuführen und wünschen sich eine bessere bzw. nähere Auslauffläche als die geplante Fläche neben dem Europagarten. Die zweitgenannte Fläche wurde in der Vorlage ST 302 positiv beschieden, sollte der Ortsbeirat Mittel für einen Zaun aus seinem Budget dafür zur Verfügung stellen. Da dies aber nun schon vier Jahre her ist und der Magistrat laut der Vorlage ST 191 keine Hundeauslaufflächen mehr einzäunen möchte, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Bedingungen diese Ausweisung weiterhin möglich wäre und ob eventuell doch ein Zaun aufgestellt werden könnte. Quelle: https://www.google.de/maps/place/Kleyerstra%C3%9Fe,+60326+Frankfurt+am+Main/@50. 0983178,8.6222865,16z/data=!4m5!3m4!1s0x47bd0bc4c0a82aff:0x4b97e0669b9bee01!8m2! 3d50.0976709!4d8.6310949 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2718 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 302 Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 665 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 191 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1523 Antrag vom 16.05.2023, OF 877/1 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4057 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schrägparken durchgängig in der Tevesstraße

08.05.2018 · Aktualisiert: 28.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3119 entstanden aus Vorlage: OF 590/1 vom 22.04.2018 Betreff: Schrägparken durchgängig in der Tevesstraße Der Magistrat wird gebeten, das Schrägparken in der gesamten Tevesstraße auf nördlicher Seite einzurichten. Entsprechend dem westlichen Teil der Tevesstraße, wo das Schrägparken für Autos schon eingerichtet ist (Bild 1), soll es nach der Kreuzung mit der Herxheimerstraße (Bild 2) weitergeführt werden. Bisher parken die Autos dort längs. Für die Umbaumaßnahmen müssen die alten Poller zurückgebaut werden. Sollte es aus verkehrstechnischen Gründen notwendig sein, dass die auf der südlichen Seite der Tevesstraße parkenden Autos nun halb auf der Fahrbahn, halb auf dem Gehweg stehen müssen, wird der Magistrat gebeten, auf dem Gehweg eine weiße Linie aufzutragen, die dem Parkenden verdeutlich, dass der Gehweg nicht "zugeparkt" werden darf. Begründung: Das Parkplatzproblem in der Stadt und auch in der Friedrich-Ebert-Siedlung ist bekannt. Gerade in den Nachtzeiten ist es sehr schwer, einen Parkplatz zu finden. Bei der Begehung der Friedrich-Ebert-Siedlung unter der Leitung des Quartiersmanagements und der Beteiligung vieler Anwohner und verschiedener Ämter kam die Idee auf, das Schrägparken in der Tevesstraße weiter auszubauen. Die Vertreter der Ämter hatten zunächst keine Bedenken. Durch das Entfernen der alten Poller könnte das Schrägparken eingeführt werden. Den Fußgängern wird dadurch kein Platz genommen. So könnten viele neue Parkplätze entstehen, ohne dass es für Radfahrer und Fußgänger zu Einschränkungen kommt. Bild 1 Bild 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1435 Antrag vom 15.05.2021, OF 46/1 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 204 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ersatzhaltestelle „Rebstöcker Straße“ kennzeichnen

08.05.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3121 entstanden aus Vorlage: OF 592/1 vom 21.04.2018 Betreff: Ersatzhaltestelle "Rebstöcker Straße" kennzeichnen Der Magistrat wird aufgefordert, in der Rebstöcker Straße die Ersatzhaltestelle sichtbar zu kennzeichnen, an der die Straßenbahnen abfahren, wenn die Hauptstrecke auf der Mainzer Landstraße, z. B. wegen eines Unfalls, gesperrt ist und über die Kleyerstraße umfahren wird. Da die Strecke ab Dezember sowieso durch die Linie 14 genutzt werden soll, ist es sinnvoll, die bereits jetzt als Ersatzhaltestelle und später sicherlich regulär genutzte Haltestelle dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen. Wünschenswert wäre hierbei natürlich auch eine zeitnahe barrierefreie Gestaltung. Außerdem wird der Magistrat gebeten, für diesen, leider doch öfter auftretenden Fall, einen Hinweis an der eigentlichen Haltestelle "Rebstöcker Straße" auf die in der Querstraße liegende Ersatzhaltestelle anzubringen. Begründung: Regelmäßig ereignen sich auf der Mainzer Landstraße Unfälle, welche eine Sperrung derselben zur Folge haben. Glücklicherweise können die Straßenbahnen der Linien 11 und 21 im Falle eines Unfalls zwischen der Galluswarte und der Haltestelle "Rebstöcker Straße" die Mainzer Landstraße über die alte Strecke in der Kleyerstraße umfahren. Dabei halten die Bahnen jedoch an einer anderen Stelle und bedienen nicht die reguläre Haltestelle "Rebstöcker Straße" oder pendeln zurück. Fahrgäste, die an der regulären Haltestelle stehen, wissen aber meist nicht, dass dies der Fall ist oder sind unsicher, an welcher Stelle sie in die Bahn steigen sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1428 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordstein absenken und Sperrfläche einrichten

08.05.2018 · Aktualisiert: 28.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3120 entstanden aus Vorlage: OF 591/1 vom 22.04.2018 Betreff: Bordstein absenken und Sperrfläche einrichten Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Bordstein auf Höhe des Hauses Ackermannstraße 1-9 abgesenkt wird und anstatt eines Parkplatzes eine Sperrfläche eingerichtet wird, die mit Pollern gesichert wird. Die Sperrfläche soll mit einem weißen Kreuz auf dem Boden markiert werden. Begründung: Vor dem Haus der Ackermannstraße 1-9 befinden sich viele Mülltonnen. Diese sollen durch größere Müllcontainer ersetzt werden, so der Wunsch der Bewohner. Damit diese Container von der FES abgeholt werden können, bedarf es baulicher Maßnahmen. Der Bordstein muss auf Höhe des Mülleimerstandortes abgesenkt werden. Ein Parkplatz muss als Sperrfläche ausgewiesen werden, damit die Müllabfuhr jederzeit an die Container kommen kann. Zusätzlich sollte die Sperrfläche noch mit zwei Pollern gesichert werden, sodass es nicht möglich ist, auf der Sperrfläche zu parken. Diese Maßnahme wurde mit den Anwohnern und den entsprechenden Ämtern besprochen und fand breite Zustimmung. Die Maßnahme sollte ungefähr in dem auf dem Foto sichtbaren Bereich zwischen den beiden parkenden Autos durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1616 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg ändern

08.05.2018 · Aktualisiert: 28.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3117 entstanden aus Vorlage: OF 588/1 vom 22.04.2018 Betreff: Radweg ändern Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Radweg für rechts abbiegende Radfahrer an der Ecke Kleyer straße/Sondershausenstraße wieder so verlegt wird, dass Radfahrer sicher rechts abbiegen können. Dazu sollte der Radweg nicht über die Haltebucht für Busse (rechts) führen, aber auch nicht unnötig die Sperrfläche umfahren werden müssen, sondern der Radweg sollte direkt an der Haltebucht in einem Bogen vorbeigeführt werden. Begründung: Derzeit müssen Radfahrer, die von der Kleyerstraße rechts in die Sondershausenstraße abbiegen wollen, einen unnötigen Umweg um die weiß markierte Sperrfläche fahren. Dies vermeiden naturgemäß alle Radfahrer und nehmen die Abkürzung über die Bushaltestelle bzw. den Warteplatz für Busse. Dieser Bereich ist aber für den Busverkehr ausgelegt und nicht für Radfahrer. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1615 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller auf Sperrfläche

08.05.2018 · Aktualisiert: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3118 entstanden aus Vorlage: OF 589/1 vom 22.04.2018 Betreff: Poller auf Sperrfläche Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Sperrfläche (weiß markie rt) an der Ecke Steuernagelstraße/Sondershausenstraße auf der nördlichen Seite gut sichtbar abgepollert wird. Begründung: Autos, die aus der Steuernagelstraße in die Sondershausenstraße abbiegen möchten, müssen, wie üblich, rechts vor links beachten. Da die Sperrfläche jedoch oft zugeparkt wird, teilweise mit Lastwagen, ist der von rechts kommende Verkehr schwer oder gar nicht zu sehen. Um freie Sicht auf die Straße zu haben, muss die Sperrfläche frei gehalten werden. Dazu ist es notwendig, die Sperrfläche abzupollern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1432 Antrag vom 17.12.2019, OF 1151/1 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerampel auf der Kleyerstraße/Schwalbacher Straße begehbar und sicherer machen

08.05.2018 · Aktualisiert: 28.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3116 entstanden aus Vorlage: OF 587/1 vom 21.04.2018 Betreff: Fußgängerampel auf der Kleyerstraße/Schwalbacher Straße begehbar und sicherer machen Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um den Überweg der Fußgängerampel auf der Kleyer straße (Ecke Schwalbacher Straße) durchgängig für Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen begehbar zu machen. Dazu sollte die bestehende Abpollerung um zwei Poller östlich des Überweges und einen Poller westlich davon ergänzt werden, damit Autos nicht auf dem Gehweg und/oder im Bereich des Fußgängerüberweges der Fußgängerampel parken können. Begründung: Sowohl vor, hinter als auch teilweise auf dem Fußgängerüberweg wird auf der Straße und schräg auf dem Gehweg geparkt. Verbotsschilder sind hier wahrscheinlich wenig hilfreich, da jedem Führerscheinbesitzer klar sein sollte, dass man nicht auf einem Fußgängerüberweg bzw. an einer -ampel parken darf. Da dieses Verhalten aber trotzdem von einigen Mitbürgern an den Tag gelegt wird, müssen daher Maßnahmen ergriffen werden, die den Gehweg und den Fußgängerüberweg frei halten. Es bestehen im Bereich der Einmündung der Schwalbacher Straße in die Kleyerstraße bereits rot-weiße Poller, doch lassen diese einen für Autos ausreichend großen Bereich der Straße bis zum Überweg der Fußgängerampel frei, sodass dieser zum Parken genutzt wird. Daher sollten die Bereiche neben dem Überweg komplett abgepollert werden, damit Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen auf die Straße gelangen können. Mögliche Standorte der Poller: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1614 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abwärme von Rechenzentren zur Beheizung von Wohnraum nutzen

10.04.2018 · Aktualisiert: 27.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2978 entstanden aus Vorlage: OF 523/1 vom 24.02.2018 Betreff: Abwärme von Rechenzentren zur Beheizung von Wohnraum nutzen Der Magistrat wird aufgefordert, durch Beratung, Vermittlung und Berücksichtigung in den relevanten Genehmigungsverfahren dafür Sorge zu tragen, dass die im Bereich des Bebauungsplans Kleyerstraße/Ackermannstraße möglichen - noch zu errichtenden - Wohnungen ganz oder teilweise mit Abwärme der Rechenzentren in der Kleyerstraße beheizt werden. Begründung: Durch die neue und enger verzahnte Nachbarschaft von neuem Wohnungsbau und bestehenden und neuen Rechenzentren könnten kostenintensive Auflagen für den Betreiber auf dem ehemaligem Telenormagelände entstehen. Durch die umweltfreundliche Weiternutzung der Abwärme würden diese Mehrkosten langfristig aufgefangen werden. Das wohnortnahe und Wege reduzierende Arbeiten wird durch eine derartige Kooperation gestützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1233 Aktenzeichen: 91 50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße mehr Sicherheit für Rad Fahrende

10.04.2018 · Aktualisiert: 25.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2996 entstanden aus Vorlage: OF 572/1 vom 24.03.2018 Betreff: Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße mehr Sicherheit für Rad Fahrende Vorgang: ST 406/16; ST 231/18 Bereits seit Jahren fordert der Ortsbeirat 1 Radwege auf der Mainzer Landstraße. Die Straße ist nicht nur für Autofahrende eine wichtige Verbindungsstraße zu Arbeitsplätzen im Stadtgebiet. Aufgrund des Bevölkerungswachstums, gerade im Gallus, hat auch die Zahl der Radfahrenden stark zugenommen. Die Infrastruktur ist nicht mitgewachsen. Mit der Stellungnahme ST 231 vom 09.02.2018 hat der Magistrat angekündigt, in 2018 stadteinwärts und stadtauswärts Radwege auf der Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße anzulegen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 406, führt der Magistrat eine Reihe von Problemen für Radfahrende westlich der Galluswarte an. Die angesprochenen Gefahrenlagen werden auch von Radfahrenden wahrgenommen. Nach nunmehr zwei Jahren sollte der Magistrat zumindest provisorische Lösungen für die Probleme gefunden haben. Ein weiteres jahrelanges Abwarten und Hinnehmen der Gefahrenstellen, bis die Mainzer Landstraße grundsaniert wird, ist bei ständig steigendem Verkehrsaufkommen nicht hinnehmbar. In der Stellungnahme ST 406 wird weiterhin auch die Einrichtung eines Radfahrstreifens zwischen Sondershausenerstraße und Rebstöcker Straße "demnächst" zugesagt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. mitzuteilen, wann der im Februar 2016 angekündigte Radstreifen im Bereich Sondershausenerstraße und Rebstöcker Straße angelegt wird; 2. mitzuteilen, wann die ebenfalls im Februar 2016 angekündigten Radstreifen zwischen Galluswarte und Rebstöcker Straße (stadteinwärts und stadtauswärts) angelegt werden; 3. mitzuteilen, wie er die für Radfahrende gefährliche und für Straßenbahnen hinderliche Situation auflösen will, die dadurch entsteht, dass die zweispurige Mainzer Landstraße nach Einmündung der Schmidtstraße einspurig weiterläuft; der Autoverkehr läuft hier in der Regel ungeachtet der Straßenlage zweispurig weiter, indem neben der gesamten Straße auch die Straßenbahnschienen genutzt wird; 4. die Möglichkeit zu klären, ob vor der Kreuzung Mainzer Landstraße/Schmidtstraße (z. B. auf Höhe Autobahnbrücke) bereits Hinweisschilder aufgestellt werden können, die Autofahrende dazu auffordern, sich einzufädeln, da die Straße nach der Kreuzung einspurig verläuft; 5. die Möglichkeit zu klären, ob die rechte Fahrspur der Schmidtstraße als ausschließliche Rechtsabbiegerspur ausgewiesen werden kann (Markierung auf Fahrbahn übermalen), sodass von der Schmidtstraße aus nur noch einspurig in die Mainzer Landstraße eingefahren werden kann; 6. im Bereich der Galluswarte stadtauswärts zumindest provisorische (bis zur Umgestaltung der Verkehrsfläche an der Galluswarte) Markierungen oder sonstige Maßnahmen vorzunehmen, die Radfahrenden deutlich aufzeigen, wo der Radweg verläuft. Aktuell ist die Situation zwischen der Unterführung und der Hufnagelstraße für Fußgänger und Radfahrende völlig unklar; gleichzeitig ist Radfahrenden hier nicht zuzumuten, auf der Straße zu fahren; aufgrund der Abbiegebeziehungen und Straßeneinmündungen, Ampelanlagen und Fußgängerüberwegen. Bei gleichzeitig geringer Breite von Straßen sind Radfahrende hier hochgradig gefährdet, da sie aufgrund der Gesamtsituation leicht außerhalb des Sichtwinkels von Autofahrenden geraten können; 7. zwischen der Einmündung Kleyerstraße und der Unterführung Galluswarte (über die Kreuzungen Weilburger Straße und Camberger Brücke) für Radfahrende auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts, zumindest bis zur endgültigen Neuordnung der Verkehrsflächen, an der Galluswarte (im Rahmen der Grundsanierung der Mainzer Landstraße, ST 406) eine sichere Radwegverbindung auszuweisen. Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, dass vor dem Hostel an der Weilburger Straße häufig (insbesondere morgens und abends bei Berufsverkehr) Busse halten und an dieser Stelle die Radfahrenden zu gefährlichen Ausweichmanövern zwingen; 8. zu prüfen, ob die Fahrradwege an der Mainzer Landstraße nach belgischem Vorbild durch das Auftragen reflektierender Farbmasse optisch hervorgehoben werden können. Da auch aus den Stellungnahmen des Magistrats deutlich wird, dass die Situation für Radfahrende zwischen Galluswarte und Schmidtstraße durch eine Vielzahl von Gefahrenquellen gekennzeichnet ist, würde sich diese Maßnahme anbieten. W ie schon vom Ortsbeirat 1 in der Vorlage OM 2774 für den Bereich um den Hauptbahnhof angeregt, würde sich auch hier anbieten, dass Autofahrenden der Radweg deutlich sichtbar gemacht wird. Begründung: Der gesamte Verkehr auf der Mainzer Landstraße bedarf dringend einer Neuordnung. Gerade im Hinblick auf die Ausweisung von größeren Wohngebieten im Gallus und damit erhöhtem Verkehrsaufkommen, muss die Mainzer Landstraße sicherer werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 406 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 231 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1282 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 271 Antrag vom 23.08.2021, OF 132/1 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 682 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kinder bemalen Mülleimer

23.01.2018 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2656 entstanden aus Vorlage: OF 473/1 vom 03.01.2018 Betreff: Kinder bemalen Mülleimer Auf dem Riedberg haben Kinder einer Kindertagesstätte Mülleimer, die an Bus- und U-Bahn-Haltestellen und im Umfeld der Einrichtung hängen, ganz nach ihren eigenen Ideen angemalt. Die von Kindern gestalteten Abfallbehälter ersetzen die Standardabfallbehälter, fallen auf und lenken so die Aufmerksamkeit auf das Thema Müll. Die Kinder haben damit ihr Umfeld mit gestaltet; für das Thema Müll im öffentlichen Raum werden so auch die Kleinen sensibilisiert. In Anbetracht der Vermüllung des öffentlichen Raums, der vielen Beschwerden, die in Gallus und Europaviertel über Müll rund um Parkbänke, Haltestellen, auf Spielplätzen etc. laut werden, bieten sich die unterschiedlichsten Maßnahmen an. Es ist sinnvoll, bereits kleine Kinder an die Verantwortung für ihr Umfeld heranzuführen. Da die Abfallbehälter durch die bunte Bemalung mit Kinderzeichnungen gut auffallen, landet vielleicht mehr Müll in den Behältern als auf dem Boden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. mit den zuständigen Ämtern und der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) die Möglichkeit abzustimmen, Kindereinrichtungen im Gallus (z. B. diversen Kitas und Einrichtungen zur Schulkinderbetreuung/Horte, Jugendhaus, Mehrgenerationenhaus) die Materialien zur Gestaltung von Müllbehältern zur Verfügung zu stellen und die Zusammenarbeit der Beteiligten zum erfolgreichen Abschluss des Projekts sicherzustellen; 2. den finanziellen Rahmen und die Fördermittel, die hier stadtintern und VGF zur Verfügung stehen, zu klären und bei fehlenden Komplementärmitteln mit einer detaillierten Kostenaufstellung auf den Ortsbeirat zuzugehen; 3. zu ermitteln, welche Müllbehälter im Rahmen einer solchen Aktion ersetzt und welche zusätzlich installiert werden könnten; als Örtlichkeiten bieten sich z. B. an: Frankenallee zwischen Galluswarte und Rebstöcker Straße, Haltestellen der Buslinie 52, Lotte-Specht-Park (Sitzbänke), Tel-Aviv-Platz, Gleisfeldpark, Bushaltestellen in der Kleyerstraße. Begründung: Über das Bemalen und sich Befassen mit Müllbehältern und dem Thema Müll wird dieses Thema auch kleinen Kindern nahegebracht. Vielen Kindern fehlt auch die Anleitung, Müll nicht im öffentlichen Raum zu entsorgen und sie ahmen oft schlechte Vorbilder nach, die Abfall einfach fallen lassen. Ein Lerneffekt bei kleinen Kindern stellt sich leichter ein als ein Umlernen im Erwachsenenalter. Durch die auffälligen Behälter wird sich vielleicht auch manch ein Erwachsener bewusst, dass Abfälle gesammelt und entsorgt und nicht auf Straßen oder in Grünanlagen gehören. In Anbetracht der wachsenden Vermüllung und Verwahrlosung des öffentlichen Raums sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, dem entgegenzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 835 Aktenzeichen: 79 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße sicherer machen

05.12.2017 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2527 entstanden aus Vorlage: OF 463/1 vom 17.11.2017 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße sicherer machen Vorgang: OM 496/16 OBR 1; ST 1664/16 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, wie die Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße - vor allem für jüngere Verkehrsteilnehmer - sicherer gemacht und die Mainzer Landstraße gefahrlos überquert werden kann. Neben der Option einer Fußgängerampel, die auf die Straßenbahn abgestimmt ist, sollten auch weitere Alternativen ergebnisoffen geprüft werden. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1664, wird die Einrichtung einer Ampelanlage an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße mit Verweis auf den Straßenbahnverkehr und das hohe Verkehrsaufkommen auf der Mainzer Landstraße abgelehnt. Besagtes Verkehrsaufkommen stellt aber ein Problem beim Überqueren der Mainzer Landstraße dar, gerade für Kinder oder Familien mit Kindern. Seit der Belebung des Quartiers durch die neuen Wohnungen auf dem ehemaligen Opelhändlergelände ist an dieser Stelle leider ein vermehrtes Queren der Mainzer Landstraße zu beobachten. Hinzu kommt, wie in der Vorlage OM 496 angemerkt, der Wunsch der Kindertageseinrichtungen in der Kleyerstraße, die Mainzer Landstraße an dieser Stelle überqueren zu können. Mit dem geplanten Bildungscampus an der Krifteler Straße wird (hoffentlich) in naher Zukunft ein weiterer Faktor hinzukommen, der vor allem Schülerinnen und Schüler dazu verleiten könnte, die Mainzer Landstraße an dieser Stelle zu überqueren. Aus diesen Gründen müssen verschiedene Optionen geprüft werden, wie die Überquerung der Mainzer Landstraße an dieser Stelle sicherer ermöglicht werden kann - denn trotz der Ampeln an der Rebstöcker Straße und an der Schwalbacher Straße überqueren sie viele Personen dort tagtäglich, und es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis sich der erste schwerere Unfall ereignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 496 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1664 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 515 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Räume für Kinderturnen - Ressourcen besser ausschöpfen

07.11.2017 · Aktualisiert: 17.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.11.2017, OA 201 entstanden aus Vorlage: OF 426/1 vom 05.10.2017 Betreff: Räume für Kinderturnen - Ressourcen besser ausschöpfen Dass Kinder sich oft zu wenig bewegen und man möglichst früh damit beginnen sollte, die kindliche Freude an Bewegung zu stärken, ist bekannt. Das Problem sind jedoch meist fehlende Räumlichkeiten, insbesondere im Winter, wenn es früh dunkel wird. Das Problem der fehlenden Räumlichkeiten für Angebote von Sportvereinen hat auch die Stadt Frankfurt erkannt und versucht, vorhandene Räume zeitlich länger zu nutzen oder Schulsporthallen für Vereine nutzbar zu machen. Sowohl die Bevölkerungszahlen als auch die Mitgliederzahlen in Sportvereinen steigen, für eine ausreichende Zahl an neuen Sportstätten fehlen Flächen und finanzielle Mittel. Durch den Zuzug vieler Familien ins sogenannte Europaviertel und durch den Bau großer familiengerechter Wohnungen im sogenannten alten Gallus (Kleyerstraße, Lahn'sche Höfe, ehemaliges Opelgelände usw.) ist ein hoher Bedarf an Sport- bzw. Bewegungsangeboten für Kinder im Krabbel- und Kindergartenalter entstanden. Für diese Gruppen werden Räume benötigt, die für Bewegungsaktivitäten vorgesehen sind, die jedoch von Größe und Ausstattung her keine Schulturnhallen o. Ä. sein müssen. Viele Kindertagesstätten verfügen über einen Raum für Kinderturnen während der regulären Betreuungszeit. Nach 17:00 Uhr sind diese Räume in der Regel ungenutzt. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu klären, wie viele Kindergärten im Gallus über einen Turn- oder Bewegungsraum verfügen; 2. künftig die Nutzung von Bewegungsräumen in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen für Vereine und Gruppen, die Turnen für Kinder im Kindergartenalter anbieten wollen, zu ermöglichen; 3. mit Kinderbetreuungseinrichtungen, die sich in sonstiger Trägerschaft (Kirchen oder Vereine, wie z. B. das Monikahaus) befinden, Vereinbarungen zu treffen, dass auch deren Bewegungsräume genutzt werden können. Begründung: Eltern aus dem Gallus/Europaviertel mit Kindern im Kindergartenalter berichten, dass es kaum Angebote für Kinderturnen gibt. So ist z. B. das Kinderturnen für die bis zu Sechsjährigen in der Hellerhofschule schon bis zum nächsten Jahr ausgebucht. Selbst auf die Warteliste werden keine Kinder mehr aufgenommen, weil die Nachfrage das Angebot bei Weitem übersteigt. Kleinkinderturnen findet in Kleingruppen statt und eine größere Auswahl an Geräten ist nicht notwendig. Auch eine Schulsporthalle ist von der Größe her nicht notwendig. Um bestehende Räumlichkeiten besser zu nutzen und mehr Sport anbieten zu können, sollten hier Räume, die am Spätnachmittag und Abend ohnehin leer stehen, genutzt werden. Möglicherweise können auch Gruppen, die jetzt noch eine Schulturnhalle belegen, in die Turnräume einer Kita umziehen und so Platz schaffen für Sportangebote für ältere Kinder und Erwachsene. Wenn immer wieder darüber geklagt wird, dass sich Kinder zu wenig bewegen und die Rate der übergewichtigen Kinder sehr hoch ist, dann sollte man die Lust kleiner Kinder an Bewegung nutzen und sie an Sport in Gruppen bzw. Vereinen heranführen. Kinder, die schon im Vorschulalter in Sportvereinen aktiv sind, bleiben häufig auch als Erwachsene dabei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 86 Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2997 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 15.11.2017 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 201 wird zugestimmt. 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 04.12.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 201 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2046, 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 04.12.2017 Aktenzeichen: 52 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ein Bücherschrank für die Friedrich-Ebert-Siedlung - Ackermannstraße/Ecke Tevesstraße

01.08.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 362/1 Betreff: Ein Bücherschrank für die Friedrich-Ebert-Siedlung - Ackermannstraße/Ecke Tevesstraße Wie dem Ortsbeirat in der Sitzung im Juni bereits vorgestellt, schlägt das Quartiersmanagement / Stadtteilbüro zusammen mit Aktiven im Stadtteil vor, in der Friedrich-Ebert-Siedlung einen Bücherschrank aufzustellen. Der Bücherschrank würde von der Jugendkulturwerkstatt Falkenhain betreut. Es bietet sich an, die Umgebung des Bücherschranks durch eine Bank einladend zu gestalten; die Erfahrung zeigt, dass die Bank am Bücherschrank in der Frankenallee häufig von Menschen besetzt ist, die Bücher aussuchen, lesen oder sich unterhalten. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Aufstellung eines Bücherschranks, einer Bank sowie eines Mülleimers aus dem Budget des Ortsbeirats bis zu einem Betrag von max. 8.200 € zur Verfügung zu stellen.

Partei: fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz für die Kinder der Friedrich-Ebert-Siedlung

23.05.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1703 entstanden aus Vorlage: OF 295/1 vom 02.05.2017 Betreff: Spielplatz für die Kinder der Friedrich-Ebert-Siedlung Spielplätze sind rar für die Kinder in der Friedrich-Ebert-Siedlung. Im gesamten Bereich zwischen Bahndamm/Autobahn und Kleyerstraße/Mainzer Landstraße gibt es keinen größeren zugänglichen Spielplatz, der für Kinder attraktiv ist und auf dem sie sich bewegen können. Zugleich befindet sich hinter den beiden Schulen (Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-Schule) ein großer, attraktiver Spielplatz mit großkronigen Bäumen, der jedoch nur über das Schulgelände betreten und damit außerhalb der Schulstunden nicht genutzt werden kann. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. warum der Spielplatz nicht zur Nutzung freigegeben wird; 2. ob es möglich ist, einen öffentlichen Zugang herzustellen, der nicht über das Schulgelände führt; 3. ob dem berechtigten Sicherheitsinteresse der Schule dadurch Rechnung getragen werden kann, dass das Tor, das vom Schulgelände auf den Spielplatz führt, außerhalb der Schulstunden geschlossen wird; 4. welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, den Spielplatz in einen öffentlich und ganztägig bespielbaren Platz für Kinder umzubauen. Begründung: Dass hier ein solches Grundstück, das so dringend gebraucht wird, die meiste Zeit abgesperrt und eine Nutzung nicht möglich ist, ist in einer Stadt mit begrenzten Ressourcen nur schwer einzusehen. Befürchtungen der Schule, dass es zu Vandalismus auf dem Schulgelände kommt, wenn der Spielplatz für die allgemeine Nutzung geöffnet wird, sind berechtigt, solange der Spielplatz nur über das Schulgelände betreten werden kann. Abhilfe könnte hier geschaffen werden, indem der Zaun an einer Seite zum öffentlichen Weg hin geöffnet wird. Der Zaun zwischen Spielplatz und Schulgelände ist so hoch, dass er nur schwer überklettert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 607 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefrei - Besser für alle! hier: Übergang Ackermannstraße 74

23.05.2017 · Aktualisiert: 11.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1715 entstanden aus Vorlage: OF 311/1 vom 07.05.2017 Betreff: Barrierefrei - Besser für alle! hier: Übergang Ackermannstraße 74 Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Querungshilfe Ackermannstraße 74 für zu Fuß Gehende barrierefrei ausgestaltet wird, indem die Bordsteine abgesenkt werden. Begründung: Diese Maßnahme erleichtert Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, die Nutzung des Übergangs enorm. Gleichzeitig profitieren aber auch alle anderen Nutzergruppen von der Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1609 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung eines Altglassammelbehälters in der Kleyerstraße im Abschnitt Schwalbacher Straße/Kriegkstraße

23.05.2017 · Aktualisiert: 11.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1726 entstanden aus Vorlage: OF 324/1 vom 08.05.2017 Betreff: Aufstellung eines Altglassammelbehälters in der Kleyerstraße im Abschnitt Schwalbacher Straße/Kriegkstraße Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich Schwalbacher Straße/Kriegkstraße einen weiteren Altglassammelbehälter aufstellen zu lassen. Begründung: Durch den Neubau zahlreicher Wohnungen im Gallus ist die Aufstellung eines zusätzlichen Altglassammelbehälters in diesem Bereich notwendig geworden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1612 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserte Verbindung der Linie 52 zum Ordnungsamt und wieder zurück zur Galluswarte für die Bediensteten und die Kunden des Ordnungsamtes

25.04.2017 · Aktualisiert: 12.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1545 entstanden aus Vorlage: OF 279/1 vom 04.04.2017 Betreff: Verbesserte Verbindung der Linie 52 zum Ordnungsamt und wieder zurück zur Galluswarte für die Bediensteten und die Kunden des Ordnungsamtes Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Busverbindung der Linie 52 zum Ordnungsamt in der Kleyerstraße für Bedienstete und Kunden verbessert und auf jeden Fall zu allen Zeiten zuverlässig in diesem Bereich verkehrt. Besonders ist die Bustaktung von 06:00 Uhr bis 0 8:00 Uhr von der Galluswarte zum Ordnungsamt und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr vom Ordnungsamt zur Galluswarte zu verkürzen. Begründung: Zur vorgenannten Zeit bestehen Mängel in der Fahrplangestaltung zum Nachteil der Beschäftigten und der Besucher des Ordnungsamtes. Diese sind umgehend zu beseitigen. Es handelt sich um eine alte Forderung der Beschäftigten des dortigen Behördenzentrums. Sie wurde bereits abgelehnt, weil eine Untersuchung ergeben haben soll, dass die Verbindung ausreichend sei. Allerdings wurde die Untersuchung nur einmal nach 10:00 Uhr durchgeführt, also zu einer Zeit, wo der Bedarf der Beschäftigten überhaupt nicht mehr bestand. So kann und darf man vonseiten der Stadt mit den eigenen Bediensteten nicht umgehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1386 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkchaos Rebstöcker Straße/Lahnstraße

07.03.2017 · Aktualisiert: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1306 entstanden aus Vorlage: OF 246/1 vom 19.02.2017 Betreff: Parkchaos Rebstöcker Straße/Lahnstraße Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass zu Fuß Gehende in der Rebstöcker Straße im Bereich der Lahnstraße die Gehwege wieder vollständig nutzen und die Straßen sicher queren können. Begründung: Die Rebstöcker Straße ist die kürzeste Verbindung von der Straßenbahn zum Ordnungsamt in der Kleyerstraße. Die Straße wird auf beiden Seiten wild beparkt und Passantinnen und Passanten sind oft gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Besonders dramatisch stellt sich die Situation für Menschen dar, die mehr Platz benötigen und auf abgesenkte Gehsteige im Kreuzungsbereich angewiesen sind (Rollstuhl, Kinderwagen). Bei der Mehrzahl der Kfz-Kennzeichen ist abzulesen, dass es sich nicht um Anwohnerinnen oder Anwohner handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1540 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1544 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1079 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugeparkter Gehweg Schwalbacher Straße

17.01.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1120 entstanden aus Vorlage: OF 177/1 vom 13.11.2016 Betreff: Zugeparkter Gehweg Schwalbacher Straße Der Magistrat wird aufgefordert, den westlichen Gehweg im Bereich der Liegenschaft Schwalbacher Straße 21 bis zur Lahnstraße mit Pollern gegen illegales Parken abzusichern. Begründung: Der Gehweg wird - obwohl das Parken dort verboten ist - dauerhaft zugeparkt. Den Nummernschildern nach handelt es sich zumeist um Pendler. Die Schwalbacher Straße ist eine wichtige Verbindung für die großen Wohngebiete südlich der Kleyerstraße zur Mainzer Landstraße und sollte daher ungehindert passierbar sein. Insbesondere dürfen Eltern mit Kinderwagen bzw. Passanten mit Rollstühlen nicht gezwungen werden, auf die Fahrbahn auszuweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 687 Aktenzeichen: 32 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung des Platzes „An den Fleschwerken“ durch jugendliche Teilnehmer der IBBildungswerkstatt im Gallus

29.11.2016 · Aktualisiert: 26.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 1021 entstanden aus Vorlage: OF 179/1 vom 13.11.2016 Betreff: Gestaltung des Platzes "An den Fleschwerken" durch jugendliche Teilnehmer der IB-Bildungswerkstatt im Gallus Der Magistrat wird aufgefordert, für eine Umgestaltung des neu benannten Platzes "An den Fleschwerken" Sorge zu tragen und die Realisierung eines Denk- und Mahnmals für die von der Arisierung betroffenen Unternehmen entlang der Kleyerstraße zu unterstützen. Hierzu ist 1. eine Genehmigung der Netzdienste Rhein-Main GmbH zur farblichen Veränderung der Erdgas-Regelanlage Nr. 601 gemäß dem vorgelegten Konzept einzuholen; 2. die Grünfläche - in Absprache mit der IB-Bildungswerkstatt - von Gestrüpp und Wildwuchs zu befreien und einige Sitzmöglichkeiten aufzustellen. Nach erfolgreicher Umsetzung der Maßnahmen in den Ziffern 1. und 2. behält sich der Ortsbeirat 1 vor, aus seinem Budget 750 Euro für Materialkosten der IB-Bildungswerkstatt bereitzustellen. Begründung: Bereits im Rahmen der Diskussion über die Benennung des Platzes wurde mehrfach angeregt, an dieser Stelle in eindrucksvoller Weise an die mit der Arisierung verbundenen - aus heutiger Sicht unglaublichen - Vorgänge zu erinnern. Entwürfe (der IB-Bildungswerkstatt): (c) Alle Fotomontagen: IB-Bildungswerkstatt Anlage (nicht vervielfältigt) Anlage 1_Entwuerfe (ca. 884 KB) Anlage 2_Konzept (ca. 310 KB) Anlage 3_Fotos (ca. 3,4 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 570 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2038 Aktenzeichen: 91 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation im südlichen Gallus: Kleyerstraße/Galluspark

01.11.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 775 entstanden aus Vorlage: OF 154/1 vom 16.10.2016 Betreff: Verkehrssituation im südlichen Gallus: Kleyerstraße/Galluspark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrssituation durch die nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen verbessert werden kann: 1. Stadteinwärtsverkehr ab der Kleyerstraße/Weilburger Straße über die Weilburger Straße an der Galluswarte wieder der Mainzer Landstraße zuführen. Ausnahme: ÖPNV und Anlieger; 2. Tempolimit 30 km/h auf der Kleyerstraße ab der Galluswarte bis zur Eisenbahnbrücke (Kita Galluspark; daneben viele Fußgänger im Bereich des Ordnungsamtes); 3. Geschwindigkeitsanzeige, um "Raser" zu sensibilisieren; 4. s ämtliches Kopfsteinpflaster auf der Kleyerstraße durch Asphalt ersetzen; 5. Geschwindigkeitsmessungen, um die hohe Zahl von Überschreitungen zu reduzieren. Begründung: In den letzten Jahren nimmt der Verkehr auf der Kleyerstraße dramatisch zu. Lärm und Abgase beeinträchtigen die Gesundheit und die Lebensqualität der Anwohner Tag und Nacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 284 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße

30.08.2016 · Aktualisiert: 05.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 496 entstanden aus Vorlage: OF 97/1 vom 14.08.2016 Betreff: Einrichtung einer Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße Der Magistrat wird aufgefordert, eine Ampel an besagter Kreuzung einrichten zu lassen. Begründung: Während der vorletzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 1 schilderten ein Mitarbeiter einer Kita in der Kleyerstraße und ein Mitglied des dortigen Elternbeirats, wie gefährlich es für Gruppen aus Kindertagesstätten aufgrund des im Gallus herrschenden Automobilverkehrs ist, auch nur kleinste Ausflüge (etwa von der Kleyerstraße zur Quäkerwiese) durchzuführen. Sie regten dabei an, die Kleyerstraße aufgrund der dortigen hohen Kitadichte in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln und an der Mainzer Landstraße in Höhe der Krifteler Straße eine Ampel zu errichten, damit die Kinder diese viel und meist auch schnell befahrene Straße wenigstens einigermaßen sicher überqueren können und nicht jedes Mal den Umweg über die Rebstöcker Straße nehmen müssen. Der Ortsbeirat hat diese Anregung aufgenommen und fordert den Magistrat auf, in dieser Sache aktiv zu werden. Schließlich sollte die Sicherheit der Kinder eine höhere Priorität genießen als das Recht auf Rasen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1664 Antrag vom 17.11.2017, OF 463/1 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2527 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erinnerung an die „Arisierung“ der Flesch-Werke AG

14.08.2016 · Aktualisiert: 08.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2016, OF 77/1 Betreff: Erinnerung an die "Arisierung" der Flesch-Werke AG Der bislang unbenannte Platz im Bereich Kleyerstraße 60 bis 64 und Schwalbacher Straße 13 wird in "An den Flesch-Werken" benannt. Zugleich wird unterhalb des Straßenschildes eine Hinweistafel mit Informationen zum namensgebenden Unternehmen und seinem im 3. Reich geflüchteten und enteigneten Inhaber Herbert Flesch angebracht. Begründung: In diesem Bereich bestehen mehrere Möglichkeiten an die einst zwischen den beiden Adler-Werken I und II im Bereich der Schwalbacher Straße 5-7 existierenden Flesch-Werke zu erinnern: Benennung des oben genannten Platzes in "Herbert-Flesch-Platz". Benennung des südlichen Abschnitts der Schwalbacher Straße (zwischen Weilburger Straße und Kleyerstraße) in "Herbert-Flesch-Straße". Benennung des südlichen Abschnitts der Schwalbacher Straße (zwischen Weilburger Straße und Kleyerstraße) in "An den Flesch-Werken". Benennung des oben genannten Platzes in "An den Fle-sch-Werken". Die Möglichkeiten für eine angemessene und klare - unverwechselbare - Benennung der Straße oder des Platzes sind eingeschränkt, da es in Frankfurt bereits einen Hans-Flesch-Platz und eine Karl-Flesch-Straße gibt. Insofern scheiden die Möglichkeiten für eine Benennung nach 1) und 2) von vorneherein aus. Im südlichen Abschnitt der Schwalbacher Straße müssten für eine größere Anzahl von Mieterinnen und Mietern die Adressen geändert werden. Dies führt zu einem nicht unerheblichem Aufwand für die Anwohnerschaft und könnte die Akzeptanz für die Namensänderung erheblich herabsetzen. Durch eine Benennung des Platzes in "An den Flesch-Werken" würde sich das Problem der Verwechslung und der Adressenänderung nicht ergeben und es würde in angemessener Weise an die einst in unmittelbare Nähe stehenden Flesch-Werke erinnert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 30.08.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 77/1 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung der dreieckigen Fläche zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Julius-Munk-Anlage in „An den Fleschwerken“

11.08.2016 · Aktualisiert: 08.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2016, OF 76/1 Betreff: Benennung der dreieckigen Fläche zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Julius-Munk-Anlage in "An den Fleschwerken" Der Ortsbeirat möge nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main beschließen: die dreieckige Fläche zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Julius-Munk-Anlage wird benannt in "An den Fleschwerken". Begründung: Wie von unzähligen anderen, ebenfalls von jüdischen Eigentümern geführten Nachbarfirmen gibt es von den Flesch-Werken heute wegen der Arisierung keine Spur mehr. Diese und unzählige andere jüdische Unternehmen, die zwischen 1933 und 1941 unfreiwillig den Besitzer gewechselt haben, fanden praktisch keinen "Platz" im Gedächtnis der Stadt Frankfurt. Die Verbrechen des Dritten Reiches wurden damit langfristig perpetuiert. Die Flesch-Werke und Herbert Flesch stehen stellvertretend für Tausende ähnlicher Fälle - in Frankfurt und im restlichen Deutschland. Wo den Opfern zu Lebzeiten keine materielle Restitution zuteil wurde, soll ihrer wenigstens heute in würdiger Form gedacht werden. Die Benennung als "An den Fleschwerken" wäre nicht zuletzt ein erster Schritt zur Neugestaltung jenes kleinen dreieckigen Platzes an der Ecke Kleyerstraße / Schwalbacher Straße. Eine Neugestaltung, die aus einem vernachlässigten Dreieck mit Distanzgrün wieder einen begehbaren Ort machen würde, der er noch vor wenigen Jahrzehnten war. Dadurch soll ein Ort entstehen, der außerdem die Möglichkeit bietet, sich über das Thema Ausgrenzung, Entrechtung und Enteignung der deutschen Juden zwischen 1933 und 1939 am Beispiel der Flesch-Werke zu informieren. Wegen der unmittelbaren Nähe zu den Fleschwerken wäre schließlich auch der nötige Ortsbezug hergestellt Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 30.08.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 3 2016 Die Vorlage OF 76/1 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite und dritte Satz des Tenors wie folgt lauten: "Die dreieckige Fläche zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Julius-Munk-Anlage wird benannt in "An den Fleschwerken", wobei die Kleyerstraße mit den anliegenden Hausnummern hiervon unberührt bleibt. Zugleich wird unterhalb des Straßenschildes eine Hinweistafel mit Informationen zum namensgebenden Unternehmen und seinem im Dritten Reich geflüchteten und enteigneten Inhaber Herbert Flesch angebracht." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo-30-Zone in der Kleyerstraße

20.06.2016 · Aktualisiert: 14.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2016, OF 58/1 Betreff: Tempo-30-Zone in der Kleyerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, eine Tempo-30-Zone in der Kleyerstraße einzurichten. Begründung: Während der letzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 1 schilderten ein Mitarbeiter einer KiTa in der Kleyerstraße und ein Mitglied des dortigen Elternbeirats, wie gefährlich es für Gruppen aus Kindertagesstätten aufgrund des im Gallus herrschenden Automobilverkehrs ist, auch nur kleinste Ausflüge (etwa von der Kleyerstraße zur Quäkerwiese) durchzuführen. Sie regten dabei an, die Kleyerstraße aufgrund der dortigen hohen Kitadichte in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln. Der Ortsbeirat sollte nun diese Anregung aufnehmen und den Magistrat auffordern, in dieser Sache aktiv zu werden. Schließlich sollte die Sicherheit der Kinder eine höhere Priorität als das Recht auf Rasen genießen. Auf längere Sicht sollte angestrebt werden, den gesamten Bereich des Ortsbeirats in eine Tempo 30-Zone umzuwandeln. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 05.07.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 58/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und PARTEI gegen GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Annahme)

Partei: ÖkoLinX-ARL

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Straßenquerung Mainzer Landstraße/Straßenbahnhaltestelle „Wickerer Straße“

03.05.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 48 entstanden aus Vorlage: OF 1/1 vom 17.04.2016 Betreff: Bessere Straßenquerung Mainzer Landstraße/Straßenbahnhaltestelle "Wickerer Straße" Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Wartezeiten an den Fußgängerampeln Mainzer Landstraße/Straßenbahnhaltestelle "Wickerer Straße" für zu Fuß Gehende verkürzt werden. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Querungszeit ("Grünphase") für zu Fuß Gehende verlängert wird. Begründung: Aus dem Schreiben einer Anwohnerin: "Hallo, zunächst möchte ich mich ganz herzlich für die Aufstellung eines Geschwindigkeitsmessgerätes an der Ecke Wickerer Straße/Mainzer Landstraße bedanken. Auf der anderen Straßenseite wäre ebenfalls ein solches Gerät nötig, aber darum geht es mir heute nicht. Ich möchte vielmehr darauf aufmerksam machen, dass die Fußgängerampel an der Straßenbahnhaltestelle "Wickerer Straße" viel zu lange braucht, bis sie auf "Grün" für die Fußgänger umschaltet. Man hat das Gefühl, minutenlang warten zu müssen, bis die Ampel für die Fußgänger grünes Licht zeigt. Die Grünphase an sich ist dann aber zu kurz, sodass ältere Menschen und Kinder die Strecke von Straßenseite zu Straßenseite gar nicht in dieser Zeit bewältigen können. Ich rege an, die Zeit des Umschaltens der Ampel auf Grün zu verkürzen und die Grünphase für die Fußgänger zu verlängern. Wenn es so lange dauert, bis es für die Fußgänger Grün wird, verleitet das sehr, die Straße vorher schon zu überqueren. Das ist für mich ein Gefahrenpunkt, besonders für Kinder, die die nahe gelegene Grundschule in der Ackermannstraße besuchen. Vielleicht können Sie das ja anregen? Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Wirken für das Gallus. Mit freundlichen Grüßen ..." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1004 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit für Fahrradfahrer auf der Mainzer Landstraße nicht nur stückchenweise

08.12.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4820 entstanden aus Vorlage: OF 697/1 vom 21.11.2015 Betreff: Sicherheit für Fahrradfahrer auf der Mainzer Landstraße nicht nur stückchenweise Der Magistrat wird aufgefordert, den Schutzstreifen für Fahrradfahrer auf dem gesamten Abschnitt der Mainzer Landstraße von der Galluswarte bis zur Schmidtstraße in beide Richtungen fortzuführen. Begründung: Da der Radweg stadteinwärts an der Sondershausenstraße endet und viele Fahrradfahrer auf die Straße ausweichen, wäre es für alle Verkehrsteilnehmer ein hoher Sicherheitsgewinn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 406 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1136 Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1302 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Busverbindung der Linie 52 zwischen dem Ordnungsamt und der Galluswarte für Bürger und Bedienstete des Ordnungsamtes verbessern

08.12.2015 · Aktualisiert: 08.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4819 entstanden aus Vorlage: OF 696/1 vom 20.11.2015 Betreff: Busverbindung der Linie 52 zwischen dem Ordnungsamt und der Galluswarte für Bürger und Bedienstete des Ordnungsamtes verbessern Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Busverbindung der Linie 52 zum Ordnungsamt in der Kleyerstraße für Bürger und Bedienstete des Ordnungsamtes verbessert und auf jeden Fall zu allen Zeiten zuverlässig in diesem Bereich verkehrt. Insbesondere ist die Bustaktung in folgenden Zeiten zu verkürzen: Von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr von der Galluswarte zum Ordnungsamt und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr vom Ordnungsamt zur Galluswarte. Begründung: Zu den vorgenannten Zeiten bestehen Mängel im Fahrplan der Buslinie 52. Diese sind umgehend zu beseitigen. Es dürfen auch keine Bedienstete des Ordnungsamtes wegen überfüllter Busse zurückgelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 407 Aktenzeichen: 92 11

OA (Anregung Ortsbeirat)

Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generationen 55plus auf dem Avaya/TevesGelände

08.09.2015 · Aktualisiert: 30.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 08.09.2015, OA 661 entstanden aus Vorlage: OF 648/1 vom 23.08.2015 Betreff: Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generationen 55plus auf dem Avaya-/Teves-Gelände Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2006, § 10712; OA 487/07 OBR 1 Mit Beschluss vom 26.01.2006, § 10712, hat die Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass der Magistrat dafür Sorge tragen soll, dass "künftig in Frankfurter Neubaugebieten - wie zum Beispiel am Rebstock oder auf dem Riedberg - 10 bis 15 Prozent der Bauflächen für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten werden". Diesem Beschluss wurde seither auf deutlich unter einem Prozent der Bauflächen Rechnung getragen, sodass aufgrund der anerkannt positiven gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialen Effekte nun verstärkt geeignete Rahmenbedingungen für diese Wohnformen zu schaffen sind. Mit dem Bebauungsplan Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße - wird derzeit (Stand: August 2015) für das Gebiet nördlich der Kleyerstraße und südöstlich der Rebstöcker Straße Planungsrecht für ein Wohngebiet geschaffen. Ein Teil der Flächen befindet sich in städtischem Eigentum, sodass hier auch eine dem o. g. Beschluss folgende Vergabe in Erbbaurecht oder die Konzeptvergabe an einen mietpreisdämpfend wirkenden Bestandshalter (z. B. Genossenschaft, Stiftung o. Ä.) anzustreben ist. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass auf dem sogenannten Avaya-/Teves-Gelände der Beschluss § 10712 der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt und circa 15 Prozent der Fläche für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten wird und dem steigenden Bedarf an selbstorganisierten, generationenübergreifenden Wohnprojekten und bezahlbarem Wohnraum der Generation 55plus Rechnung getragen wird, indem die Flächenvergabe nach dem Konzeptverfahren durchgeführt wird. Begründung: Die deutlich wachsende Zahl der Seniorinnen und Senioren der Frankfurter Stadtbevölkerung will solange wie möglich selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung leben. Beste Voraussetzungen dafür bieten selbstorganisierte Wohnprojekte, bei denen sich Menschen entweder generationenübergreifend oder altershomogen vor dem Einzug zusammenfinden, um dann gemeinsam in eine Hausgemeinschaft zu ziehen, und wo bewusst eine deutlich intensivere und achtsamere Nachbarschaft gelebt und gepflegt wird als es bei gängigen, zufällig zustande kommenden Wohnsituationen der Fall ist. Die Stadt hat die Vorteile dieser Wohnkonzepte erkannt, mit Beschlüssen den Weg geebnet und muss nun für die Umsetzung/Realisierung Sorge tragen. Der Vorteil dieser Wohnkonzepte besteht u. a. darin, dass alterstaugliche Wohnungen mit integrativen, sozialen und nachbarschaftlichen Bezügen entstehen können; das Sozialgefüge des Stadtteils wird gestärkt und Pflege-, Familien- und kommunale Hilfssysteme entlastet. Gerade in einem Stadtteil wie dem Gallus, mit einem hohen Anteil an Wohnbevölkerung, einem hohen Anteil an Wohnungen, die im Besitz von Wohnungsbaugesellschaften sind, und in dem zunehmend über Flächenumnutzung und Nachverdichtung neuer, hochpreisiger Wohnraum entsteht, sind diese Wohnformen besonders nötig. Verschiedene Beschlüsse der letzten Jahre weisen darauf hin, dass in der Stadt Frankfurt deutlich mehr beispielgebende innovative Wohnformen gewollt sind. So wurde beispielsweise bereits 2007 im Ortsbeirat beschlossen, auf die Umsetzung von Wohnformen nach dem "Bielefelder Modell" hinzuwirken. Die dort gewählte Begründung ist aktueller denn je: "'Wir werden weniger, älter und bunter' - demografischer Wandel meint nicht nur die Zunahme der älteren Bevölkerungsgruppe, sondern auch die Differenzierung ihrer Lebensformen. Die Nachfrage nach Angeboten des selbstbestimmten Wohnens im Alter rückt in den Mittelpunkt des zukünftigen Wohnungsbaus und der Quartiersentwicklung. Neben Ansprüchen an die Wohnung, die Wahlfreiheit sowie die Bezahlbarkeit von notwendigen Dienstleistungen gewinnen soziale Qualitäten des Wohnens im Alter mehr und mehr an Bedeutung. Besonders hoch eingeschätzt werden: - Kontakt, Geselligkeit, Kommunikation; - Freizeitgestaltung und kulturelle Angebote; - Leben in der Gemeinschaft, Nachbarschaft; - soziale Bindungen und Sicherheit im Alltag." Allgemein besteht Konsens über die positive Wirkung neuer Wohnformen. Bundesweit gibt es rund 1.000 als qualitativ anerkannte Wohnprojekte. In Tübingen oder Freiburg sind ganze Stadtviertel mit einer Vielfalt gemeinschaftlicher Wohnprojekte entstanden. Gemessen an diesen Städten, Berlin oder der Schweiz hat Frankfurt einen enormen Nachholbedarf. Allein bei der Umsetzung von Projekten für bessere, altersgerechte Wohnformen sind in Frankfurt am Main gegenwärtig noch die entsprechenden Weichen zu stellen. Auch der jüngst beschlossene Liegenschaftsfonds kann dem Bedarf nur in Einzelfällen entsprechen und ist vor allem auf den o. g. Beschluss § 10712 nicht anwendbar, weil mit dem Liegenschaftsfonds lediglich diejenigen Liegenschaften mobilisiert werden sollen und können, die nicht marktfähig sind. Das hierfür festgeschriebene Konzeptverfahren hat sich allerdings bereits in anderen Städten als Vergabeverfahren bewährt und sollte hier übernommen werden. Die positiven ökonomischen, sozioökonomischen und sozialen Effekte gemeinschaftlichen Wohnens im Alter für Kommunen, Wohnungswirtschaft und Bewohnerinnen und Bewohner wurden mittlerweile hinreichend nachgewiesen. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung hat mit einer wissenschaftlichen Untersuchung die positiven Effekte für das Leben im Alter festgestellt. Insofern wäre es mehr als wünschenswert, wenn auch in Frankfurt am Main innovative Projekte gestartet werden könnten, um Erfahrungen zu sammeln und künftig zu lokal bewährten Vorgehensweisen zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.09.2007, OA 487 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 25 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 16.09.2015 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.10.2015, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 661 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 43. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.10.2015, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 661 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Vereinfachtes Verfahren) BFF und RÖMER (= Annahme) 32. Sitzung der KAV am 12.10.2015, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage OA 661 wird zugestimmt. 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.10.2015, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 661 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6451, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.10.2015 Aktenzeichen: 64 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung einer Grünanlage nach Dr. Julius Munk (1901 - 1945)

01.03.2015 · Aktualisiert: 25.03.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2015, OF 589/1 Betreff: Benennung einer Grünanlage nach Dr. Julius Munk (1901 - 1945) Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Grünanlage zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Weilburger Straße nach Dr. Julius Munk zu benennen. Begründung: Mit der Benennung der Grünanlage nach Dr. Julius Munk möchte der Ortsbeirat stellvertretend für den Einsatz aller Ärzte, die unter schwierigsten Bedingungen im KZ-Außenlager "Katzbach" Menschenleben zu retten versuchten,ehren. Die Existenz des Frankfurter KZ-Außenlagers "Katzbach" in den Adlerwerken gehört zu den düsteren Kapiteln Frankfurter Stadtgeschichte. Der Ortsbeirat möchte ein Zeichen gegen das Vergessen setzen. Die neue Grünanlage entsteht auf dem ehemaligen Gelände der Adlewerke. Damit können sich die künftigen Nutzer der Grünanlage mit der Geschichte der Adlerwerke sowie den wenigen Lichtblicken in düsteren Zeiten auseinandersetzen. Diese liegen darin, dass es Menschen gegeben hat, die selbst in gefährlichen Zeiten mit aller Entschlossenheit Partei ergiffen haben. Anlage 1 (ca. 164 KB) Anlage 2 (ca. 280 KB) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FREIE WÄHLER FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 17.03.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 62 2015 Die Vorlage OF 589/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FREIE_WÄHLER, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgänger in der Herxheimerstraße schützen

02.12.2014 · Aktualisiert: 16.02.2015

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3719 entstanden aus Vorlage: OF 554/1 vom 02.12.2014 Betreff: Fußgänger in der Herxheimerstraße schützen Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußgängerweg zwischen der Herxheimerstraße und der Sondershausenstraße zwischen dem Bunker und dem Sportplatz so zu sichern, dass Autos diesen Weg nicht mehr befahren können. Begründung: Der Weg war vor den Baumaßnahmen am Sportplatz des SG 1928 Frankfurt e. V. für den Pkw-Verkehr gesperrt. Seitdem fehlt die Abpollerung und Pkws nutzen den Weg als Abkürzung und befahren ihn. Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit, und weil man mit Pkw-Verkehr nicht rechnet, kam es schon oft zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 262

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unerlaubtes Parken in der Schwalbacher Straße vor Rossmann verhindern

15.07.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM 3310 entstanden aus Vorlage: OF 482/1 vom 28.06.2014 Betreff: Unerlaubtes Parken in der Schwalbacher Straße vor Rossmann verhindern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mit zusätzlichen Maßnahmen, wie z. B. durch ein großes auf die Straße gemaltes "absolutes Halteverbotszeichen" (siehe Foto), das unerlaubte Parken zu verhindern ist. Begründung: In diesem Bereich (absolutes Halteverbot) werden immer wieder Fahrzeuge abgestellt bzw. geparkt und damit der Verkehr von der Kleyerstraße und von der Mainzer Landstraße kommend behindert, sodass teilweise ein Rückstau bis zur Mainzer Landstraße festgestellt wurde. Die aufgestellten Straßenschilder werden von den Verkehrsteilnehmern einfach nicht gesehen und nicht beachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1281 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

tleutviertel InnenstadtFraktion: CDUTitel/Betreff: Nach dem Einrichten der behindertengerechten Wahllokale diese auch beflaggen

28.05.2014 · Aktualisiert: 26.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2014, OF 477/1 Betreff: Nach dem Einrichten der behindertengerechten Wahllokale diese auch beflaggen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten ob nachstehende Wahllokale am Wahltag dem Anlass gemäß beflaggt werden können: - Cronstettenhaus, Speicherstraße - Internationale Kita, Ackermannstraße - Internationales Zentrum, Mainzer Landstraße 464 - Begegnungsstätte Gallus, Frankenallee - Goethe Gymnasium, Außenstelle, Rudolfstraße Begründung: Für Demokraten ist der Wahltag ein Festtag. Die neu etablierten behindertengerecht zugänglichen Wahllokale verfügen über keine Fahnenstangen und werden von den Behörden demzufolge auch nicht beflaggt. Da für die deutschlandweit stattfinden Festlichkeiten zum 3. Oktober 2014 in Frankfurt am Main Millionenbeträge zur Verfügung stehen, kann man bei den genannten Örtlichkeiten die Voraussetzung zur Beflaggung am Nationalfeiertag und den kommenden Wahlen schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 17.06.2014, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 477/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER und FDP (= Annahme)

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte sollen neben den Linien 11 und 21 auch die Busabfahrtzeiten der Linie 52 mit angezeigt werden

18.02.2014 · Aktualisiert: 26.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2895 entstanden aus Vorlage: OF 414/1 vom 01.02.2014 Betreff: Auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte sollen neben den Linien 11 und 21 auch die Busabfahrtzeiten der Linie 52 mit angezeigt werden Der Magistrat wird gebeten, mit der VGF Kontakt aufzunehmen und zu klären, ab wann die Busabfahrtszeiten der Linie 52 auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte angezeigt werden. Begründung: Bei der letzten Zusammenkunft der Verkehrsexperten und den Ortsbeiräten am 1. Juli 2013 wurde mitgeteilt, dass die Buslinie 52 in die Anzeigetafeln an der Galluswarte aufgenommen werden soll. Nachdem die Linie 21 nicht mehr über die Kleyerstraße zum Mönchhof bzw. nach Nied-Kirche fährt, wären diese Angaben für die wartenden Verkehrsteilnehmer von großer Hilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 780 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST 1356 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92 13

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