Spielplatz für die Kinder der Friedrich-Ebert-Siedlung
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM
1703 entstanden aus Vorlage:
OF 295/1 vom
02.05.2017 Betreff: Spielplatz für die Kinder der
Friedrich-Ebert-Siedlung Spielplätze sind rar für die Kinder in der
Friedrich-Ebert-Siedlung. Im gesamten Bereich zwischen Bahndamm/Autobahn und
Kleyerstraße/Mainzer Landstraße gibt es keinen größeren zugänglichen
Spielplatz, der für Kinder attraktiv ist und auf dem sie sich bewegen
können. Zugleich befindet sich hinter den
beiden Schulen (Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-Schule) ein großer,
attraktiver Spielplatz mit großkronigen Bäumen, der jedoch nur über das
Schulgelände betreten und damit außerhalb der Schulstunden nicht genutzt werden
kann. Vor diesem Hintergrund wird der
Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten,
1. warum der Spielplatz nicht zur Nutzung freigegeben
wird; 2. ob es möglich ist,
einen öffentlichen Zugang herzustellen, der nicht über das Schulgelände
führt; 3. ob dem berechtigten
Sicherheitsinteresse der Schule dadurch Rechnung getragen werden kann, dass das
Tor, das vom Schulgelände auf den Spielplatz führt, außerhalb der Schulstunden
geschlossen wird; 4. welche
Möglichkeiten der Magistrat sieht, den Spielplatz in einen öffentlich und
ganztägig bespielbaren Platz für Kinder umzubauen. Begründung: Dass hier ein solches Grundstück, das so dringend
gebraucht wird, die meiste Zeit abgesperrt und eine Nutzung nicht möglich ist,
ist in einer Stadt mit begrenzten Ressourcen nur schwer einzusehen. Befürchtungen der Schule, dass es zu Vandalismus auf
dem Schulgelände kommt, wenn der Spielplatz für die allgemeine Nutzung geöffnet
wird, sind berechtigt, solange der Spielplatz nur über das Schulgelände
betreten werden kann. Abhilfe könnte hier geschaffen werden, indem der Zaun an
einer Seite zum öffentlichen Weg hin geöffnet wird. Der Zaun zwischen Spielplatz und Schulgelände ist so
hoch, dass er nur schwer überklettert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.08.2017, ST 1539
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.03.2018, ST 607
Aktenzeichen: 67 2