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Spielplatz für die Kinder der Friedrich-Ebert-Siedlung

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1703 entstanden aus Vorlage: OF 295/1 vom 02.05.2017 Betreff: Spielplatz für die Kinder der Friedrich-Ebert-Siedlung Spielplätze sind rar für die Kinder in der Friedrich-Ebert-Siedlung. Im gesamten Bereich zwischen Bahndamm/Autobahn und Kleyerstraße/Mainzer Landstraße gibt es keinen größeren zugänglichen Spielplatz, der für Kinder attraktiv ist und auf dem sie sich bewegen können. Zugleich befindet sich hinter den beiden Schulen (Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-Schule) ein großer, attraktiver Spielplatz mit großkronigen Bäumen, der jedoch nur über das Schulgelände betreten und damit außerhalb der Schulstunden nicht genutzt werden kann. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. warum der Spielplatz nicht zur Nutzung freigegeben wird; 2. ob es möglich ist, einen öffentlichen Zugang herzustellen, der nicht über das Schulgelände führt; 3. ob dem berechtigten Sicherheitsinteresse der Schule dadurch Rechnung getragen werden kann, dass das Tor, das vom Schulgelände auf den Spielplatz führt, außerhalb der Schulstunden geschlossen wird; 4. welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, den Spielplatz in einen öffentlich und ganztägig bespielbaren Platz für Kinder umzubauen. Begründung: Dass hier ein solches Grundstück, das so dringend gebraucht wird, die meiste Zeit abgesperrt und eine Nutzung nicht möglich ist, ist in einer Stadt mit begrenzten Ressourcen nur schwer einzusehen. Befürchtungen der Schule, dass es zu Vandalismus auf dem Schulgelände kommt, wenn der Spielplatz für die allgemeine Nutzung geöffnet wird, sind berechtigt, solange der Spielplatz nur über das Schulgelände betreten werden kann. Abhilfe könnte hier geschaffen werden, indem der Zaun an einer Seite zum öffentlichen Weg hin geöffnet wird. Der Zaun zwischen Spielplatz und Schulgelände ist so hoch, dass er nur schwer überklettert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 607 Aktenzeichen: 67 2