Bessere Straßenquerung Mainzer Landstraße/Straßenbahnhaltestelle „Wickerer Straße“
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM
48 entstanden aus Vorlage:
OF 1/1 vom 17.04.2016
Betreff: Bessere Straßenquerung Mainzer
Landstraße/Straßenbahnhaltestelle "Wickerer Straße"
Der Magistrat wird
aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Wartezeiten an den
Fußgängerampeln Mainzer Landstraße/Straßenbahnhaltestelle "Wickerer Straße" für
zu Fuß Gehende verkürzt werden. Der Magistrat wird
weiterhin aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Querungszeit
("Grünphase") für zu Fuß Gehende verlängert wird. Begründung: Aus dem Schreiben einer Anwohnerin: "Hallo, zunächst möchte ich mich ganz herzlich für
die Aufstellung eines Geschwindigkeitsmessgerätes an der Ecke Wickerer
Straße/Mainzer Landstraße bedanken. Auf der anderen Straßenseite wäre ebenfalls
ein solches Gerät nötig, aber darum geht es mir heute nicht. Ich möchte
vielmehr darauf aufmerksam machen, dass die Fußgängerampel an der
Straßenbahnhaltestelle "Wickerer Straße" viel zu lange braucht, bis sie auf
"Grün" für die Fußgänger umschaltet. Man hat das Gefühl, minutenlang warten zu
müssen, bis die Ampel für die Fußgänger grünes Licht zeigt. Die Grünphase an
sich ist dann aber zu kurz, sodass ältere Menschen und Kinder die Strecke von
Straßenseite zu Straßenseite gar nicht in dieser Zeit bewältigen können. Ich
rege an, die Zeit des Umschaltens der Ampel auf Grün zu verkürzen und die
Grünphase für die Fußgänger zu verlängern. Wenn es so lange dauert, bis es für
die Fußgänger Grün wird, verleitet das sehr, die Straße vorher schon zu
überqueren. Das ist für mich ein Gefahrenpunkt, besonders für Kinder, die die
nahe gelegene Grundschule in der Ackermannstraße besuchen. Vielleicht können
Sie das ja anregen? Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Wirken für das
Gallus. Mit freundlichen Grüßen ..." Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.08.2016, ST 1004
Aktenzeichen: 32 1