Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generationen 55plus auf dem Avaya/TevesGelände
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 08.09.2015, OA 661 entstanden aus Vorlage:
OF 648/1 vom
23.08.2015 Betreff: Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer
Wohnraum für Generationen 55plus auf dem Avaya-/Teves-Gelände Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
26.01.2006, § 10712; OA 487/07 OBR 1 Mit Beschluss vom 26.01.2006, § 10712, hat die
Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass der Magistrat dafür Sorge tragen
soll, dass "künftig in Frankfurter Neubaugebieten - wie zum Beispiel am
Rebstock oder auf dem Riedberg - 10 bis 15 Prozent der Bauflächen für
gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen,
Genossenschaften etc. vorgehalten werden". Diesem Beschluss wurde seither auf
deutlich unter einem Prozent der Bauflächen Rechnung getragen, sodass aufgrund
der anerkannt positiven gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialen Effekte
nun verstärkt geeignete Rahmenbedingungen für diese Wohnformen zu schaffen
sind. Mit dem Bebauungsplan Nr. 905 -
Kleyerstraße/Ackermannstraße - wird derzeit (Stand: August 2015) für das Gebiet nördlich der
Kleyerstraße und südöstlich der Rebstöcker Straße Planungsrecht für ein
Wohngebiet geschaffen. Ein Teil der Flächen befindet sich in städtischem
Eigentum, sodass hier auch eine dem o. g. Beschluss folgende Vergabe in
Erbbaurecht oder die Konzeptvergabe an einen mietpreisdämpfend wirkenden
Bestandshalter (z. B. Genossenschaft, Stiftung o. Ä.) anzustreben
ist. Dies vorangestellt, möge die
Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu
tragen, dass auf dem sogenannten Avaya-/Teves-Gelände der Beschluss § 10712 der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt und circa
15 Prozent der Fläche für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von
Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten wird und dem
steigenden Bedarf an selbstorganisierten, generationenübergreifenden
Wohnprojekten und bezahlbarem Wohnraum der Generation 55plus Rechnung getragen
wird, indem die Flächenvergabe nach dem Konzeptverfahren durchgeführt wird.
Begründung: Die deutlich wachsende Zahl der Seniorinnen und
Senioren der Frankfurter Stadtbevölkerung will solange wie möglich
selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung leben. Beste Voraussetzungen dafür
bieten selbstorganisierte Wohnprojekte, bei denen sich Menschen entweder
generationenübergreifend oder altershomogen vor dem Einzug zusammenfinden, um
dann gemeinsam in eine Hausgemeinschaft zu ziehen, und wo bewusst eine deutlich
intensivere und achtsamere Nachbarschaft gelebt und gepflegt wird als es bei
gängigen, zufällig zustande kommenden Wohnsituationen der Fall ist. Die Stadt hat die Vorteile dieser Wohnkonzepte
erkannt, mit Beschlüssen den Weg geebnet und muss nun für die
Umsetzung/Realisierung Sorge tragen. Der Vorteil dieser Wohnkonzepte besteht
u. a. darin, dass alterstaugliche Wohnungen mit integrativen, sozialen und
nachbarschaftlichen Bezügen entstehen können; das Sozialgefüge des Stadtteils
wird gestärkt und Pflege-, Familien- und kommunale Hilfssysteme entlastet.
Gerade in einem Stadtteil wie dem Gallus, mit einem
hohen Anteil an Wohnbevölkerung, einem hohen Anteil an Wohnungen, die im Besitz
von Wohnungsbaugesellschaften sind, und in dem zunehmend über Flächenumnutzung
und Nachverdichtung neuer, hochpreisiger Wohnraum entsteht, sind diese
Wohnformen besonders nötig. Verschiedene Beschlüsse der letzten Jahre weisen
darauf hin, dass in der Stadt Frankfurt deutlich mehr beispielgebende
innovative Wohnformen gewollt sind. So wurde beispielsweise bereits 2007 im
Ortsbeirat beschlossen, auf die Umsetzung von Wohnformen nach dem "Bielefelder
Modell" hinzuwirken. Die dort gewählte Begründung ist aktueller denn je:
"'Wir werden weniger, älter und bunter' -
demografischer Wandel meint nicht nur die Zunahme der älteren
Bevölkerungsgruppe, sondern auch die Differenzierung ihrer Lebensformen. Die
Nachfrage nach Angeboten des selbstbestimmten Wohnens im Alter rückt in den
Mittelpunkt des zukünftigen Wohnungsbaus und der Quartiersentwicklung. Neben
Ansprüchen an die Wohnung, die Wahlfreiheit sowie die Bezahlbarkeit von
notwendigen Dienstleistungen gewinnen soziale Qualitäten des Wohnens im Alter
mehr und mehr an Bedeutung. Besonders hoch eingeschätzt werden: - Kontakt, Geselligkeit, Kommunikation; - Freizeitgestaltung und kulturelle
Angebote; - Leben in der
Gemeinschaft, Nachbarschaft; - soziale Bindungen und Sicherheit im Alltag."
Allgemein besteht Konsens über die positive Wirkung
neuer Wohnformen. Bundesweit gibt es rund 1.000 als qualitativ anerkannte
Wohnprojekte. In Tübingen oder Freiburg sind ganze Stadtviertel mit einer
Vielfalt gemeinschaftlicher Wohnprojekte entstanden. Gemessen an diesen
Städten, Berlin oder der Schweiz hat Frankfurt einen enormen Nachholbedarf.
Allein bei der Umsetzung von Projekten für bessere,
altersgerechte Wohnformen sind in Frankfurt am Main gegenwärtig noch die
entsprechenden Weichen zu stellen. Auch der jüngst beschlossene
Liegenschaftsfonds kann dem Bedarf nur in Einzelfällen entsprechen und ist vor
allem auf den o. g. Beschluss § 10712 nicht anwendbar, weil mit dem
Liegenschaftsfonds lediglich diejenigen Liegenschaften mobilisiert werden
sollen und können, die nicht marktfähig sind. Das hierfür festgeschriebene
Konzeptverfahren hat sich allerdings bereits in anderen Städten als
Vergabeverfahren bewährt und sollte hier übernommen werden. Die positiven ökonomischen, sozioökonomischen und
sozialen Effekte gemeinschaftlichen Wohnens im Alter für Kommunen,
Wohnungswirtschaft und Bewohnerinnen und Bewohner wurden mittlerweile
hinreichend nachgewiesen. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung hat mit einer
wissenschaftlichen Untersuchung die positiven Effekte für das Leben im Alter
festgestellt. Insofern wäre es mehr als wünschenswert, wenn auch in Frankfurt
am Main innovative Projekte gestartet werden könnten, um Erfahrungen zu sammeln
und künftig zu lokal bewährten Vorgehensweisen zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
18.09.2007, OA 487
Stellungnahme
des Magistrats vom 11.01.2016, ST 25
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 16.09.2015 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.10.2015, TO I, TOP
31 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage OA 661 wird im
vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 43. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.10.2015, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage OA 661 wird im
vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= Vereinfachtes Verfahren) BFF und RÖMER (= Annahme)
32.
Sitzung der KAV am 12.10.2015, TO II, TOP 26
Beschluss: Der Vorlage OA 661 wird zugestimmt.
45. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.10.2015, TO II, TOP 24
Beschluss: Die Vorlage OA 661 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER
und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6451, 45. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 15.10.2015 Aktenzeichen: 64 0