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Meine Nachbarschaft: Spitzenstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Integratives Wohnprojekt Im Niederfeld

13.03.2017 · Aktualisiert: 04.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1354 entstanden aus Vorlage: OF 60/14 vom 25.02.2017 Betreff: Integratives Wohnprojekt Im Niederfeld Der Magistrat wird gebeten, darauf Einfluss zu nehmen, dass die Abstimmung und das Zusammenwirken zwischen dem Investor Solgarden, dem DRK und dem Sozialdezernat so gestaltet wird, dass mittelfristig, bei einem Rückgang der Anzahl unterzubringender Flüchtlinge und Asylsuchender, die dabei neu belegbaren Wohnungen zunehmend mit Senioren belegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1085 Aktenzeichen: 51

OA (Anregung Ortsbeirat)

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35

10.03.2017 · Aktualisiert: 22.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 134 entstanden aus Vorlage: OF 82/15 vom 20.02.2017 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 35 wird unter Maßgabe folgender ergänzender konkreter städtebaulicher Ziele zugestimmt: 1. In dem neuen Baugebiet ist in der weiteren Planung bzw. im Planungsentwurf an geeigneter Stelle bereits eine Fläche im Mehrgeschosswohnungsbau für eine Seniorenwohnanlage, gegebenenfalls ein betreutes Wohnstift, mit für die Bewohner selbst zu bewirtschaftenden Ein- bis Zweizimmerwohnungen und einer Größe bis zu maximal 20 Wohneinheiten als Sonderbau zwingend festzusetzen; 2. in zentraler Lage im Neubaugebiet ist schon bei der Planaufstellung eine Fläche für einen allgemeinen Kinder- und Jugendtreff/offenes Gemeinschafts- beziehungsweise Begegnungszentrum (gegebenenfalls mit Bewirtung) und für einen öffentlichen Spielplatz vorzusehen; 3. hinsichtlich einer optimierten Nutzung der Bauflächen für Eigenheime ist bei der weiteren Planung für diese Flächenressource verstärkt der Bau attraktiver kleinteiliger Reihenhausanlagen (vier bis sechs Häuser) mit jeweils kleinem Gartenanteil festzusetzen und diese für das Umlegungsverfahren zeitnah vorzubereiten; 4. beim Geschosswohnungsbau soll dieser hinsichtlich der Höhe maximal für drei Vollgeschosse (gegebenenfalls ist im Einzelfall aufgrund der topografischen Lage des Baugrundstückes auch der zusätzliche Ausbau des Dachgeschosses möglich) festgelegt werden; 5. bei der geplanten Siedlungsstruktur ist sich an der angrenzend bestehenden Bebauung im Norden zu orientieren; 6. es sind ausreichend Stellplätze für Pkw auf den Baugrundstücken (Tiefgarage prüfen) und im öffentlichen Verkehrsraum festzusetzen; 7. hinsichtlich der Begrünung (und gegebenenfalls auch als bebauungsplaninterne Ausgleichsflächen) soll verstärkt im Randbereich entlang der im Westen liegenden U-Bahn-Trasse auf einen Sicht- und Lärmschutz durch einen Streifen mit aufgelockerten Baumbepflanzungen im Alleestil (dazwischen öffentliche Parkplätze) gesetzt werden; 8. die Anzahl von insgesamt maximal 260 Wohneinheiten für dieses Gebiet soll in der weiteren Planung keinesfalls überschritten werden; eine Reduzierung der Anzahl der gesamten Wohneinheiten ist zugunsten vermehrter Reihenhausbebauung sowie aufgelockerter Bebauung im Geschosswohnungsbau anzustreben; 9. die Haupterschließungsstraßen sollen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden; 10. die Erdgeschosswohnungen aller Mehrfamilienhäuser sind barrierefrei auszulegen: Erreichbarkeit ohne Treppenstufen, rollstuhlgerechte Türrahmen. Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 917 trägt Nieder-Eschbach, neben den noch bereitzustellenden Nieder-Eschbacher Gemarkungsflächen für das Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, maßgeblich zur Bewältigung des Wohnraumbedarfs in Nieder-Eschbach bzw. im Frankfurter Norden bei. Für die Erstellung einer attraktiven, barrierefreien Seniorenwohnanlage in Nieder-Eschbach besteht ein hoher Bedarf. Viele ältere Nieder-Eschbacher suchen kleine Wohnungen, die sie ggf. noch selbst bewirtschaften können. Die sonstigen Forderungen und Anregungen für die inhaltliche Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 917 sollten bei der Planung Berücksichtigung finden, da hierfür Bedarfe in Nieder-Eschbach bestehen. Die 6,6 Hektar große Fläche für das Baugebiet ist als Arrondierung der dortigen Bebauungsrandlage innerhalb Nieder-Eschbachs bestens geeignet und passt sich an die vorhandene Siedlungsstruktur optimal an. Diese Fläche war bereits seit den frühen Achtzigerjahren als Wohnbauentwicklungsfläche vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1132 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 35 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 134 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2017, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen OA 134), LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 35 und OA 134 = Ablehnung) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen OA 134), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.05.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Nichtbefassung Beschlussausfertigung(en): § 1212, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einfahrt Nieder-Erlenbach Mitte

27.02.2017 · Aktualisiert: 24.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2017, OF 78/13 Betreff: Einfahrt Nieder-Erlenbach Mitte Das Amt für Straßenbau und Erschließung möge während der Kanalbauarbeiten zum Anschluss des Westrandes an das Kanalnetz eine Sperrung der Einfahrt Nieder Erlenbach Mitte vermeiden. Stattdessen sollte die Ausfahrt durch den Erlenbacher Stadtweg gesperrt werden. Begründung: Bedingt durch die Bauarbeiten ist die Sperrung einer Fahrspur im Bereich der Einfahrt Mitte notwendig. Das Amt schlägt im Moment die Sperrung der Einfahrt nach Nieder Erlenbach vor. Dies behindert jedoch die Buslinien 25, 27 und 29 welche dort zu ihrem Endhaltepunkt fahren müssen. Lediglich die 65 passiert die Einfahrt Mitte in auswärtiger Richtung. Durch Erhalt der Einfahrt Mitte könnten die 25, 27 und 29 weitgehend unbehindert fahren während die 65 z.B. durch den Ortskern Alt-Erlenbach Richtung Bad Vilbel fahren könnte. Der abgehende PKW Verkehr müsste auf die Ausfahrten Ost und die Nieder Eschbacher Straße ausweichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 13 am 14.03.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 78/13 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fertigstellung der Verkehrsflächen HarheimSüd

13.02.2017 · Aktualisiert: 12.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1238 entstanden aus Vorlage: OF 53/14 vom 29.01.2017 Betreff: Fertigstellung der Verkehrsflächen Harheim-Süd Der Magistrat wird gebeten, bei den Baumaßnahmen zur Fertigstellung von Gehwegen zusätzlich e inen Lückenschluss von circa 20 Metern zwischen Jacob-Quirin-Weg und Korffstraße herzustellen. Begründung: Bei dieser Verbindung handelt es sich um einen Bereich, der zum einen als Schulweg dient und zum anderen als der nahe liegendste Weg zu den öffentlichen Verkehrsmitteln führt. Mittlerweile hat sich hier ein Trampelpfad etabliert, der mit Gefahren verbunden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 858 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erschließung Baugebiet Harheim Süd, Bebauungsplan Nr. 686 hier: Endausbau von Straßen, Plätzen, Parkplätze, Bürgersteigen, Gehwegen und Fußwegen

10.02.2017 · Aktualisiert: 16.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2017, OF 55/14 Betreff: Erschließung Baugebiet Harheim Süd, Bebauungsplan Nr. 686 hier: Endausbau von Straßen, Plätzen, Parkplätze, Bürgersteigen, Gehwegen und Fußwegen Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben über die 1. Gestaltung und Ausführung des Fußweg entlang des o.g. Baugebiet 2. Gestaltung und Ausführung des Fußwegs hinter der alten Bebauung "Am Auweg" und "Haintalstraße". Begründung: Die uns vorliegenden ehemaligen Pläne beinhalteten auch einen Fußweg vom Kreisel bis zum Urnbergweg entlang des o. g. Baugebietes. Im Ausführungsplan zur ST 17 vom 09.01.2017 ist dieser angesprochene Fußweg nicht enthalten. Daher ist auch nicht zu erkennen, wie dieser gestaltet bzw. ausgeführt wird. Bei dem unter 2. angesprochenen Fußweg, ist auch keine Gestaltung bzw. Ausführung ersichtlich. Hier muss auch ein Konzept kreiert werden, ansonsten wird dieser Gehweg von den Anliegern zweckentfremdet und letztendlich nicht mehr genutzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 337 2017 Die Vorlage OF 55/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Fahrradanlehnern im Erlenbacher Stadtweg/Ecke Neue Fahrt für mehr Verkehrssicherheit

07.02.2017 · Aktualisiert: 30.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2017, OM 1188 entstanden aus Vorlage: OF 72/13 vom 14.01.2017 Betreff: Aufstellen von Fahrradanlehnern im Erlenbacher Stadtweg/Ecke Neue Fahrt für mehr Verkehrssicherheit Der Magistrat wird gebeten, im Erlenbacher Stadtweg (Kurve Hausnummer 2)/Ecke Neue Fahrt Fahrradanlehner aufzustellen. Diese sind so aufzustellen, dass dort keine Parkmöglichkeit mehr vorherrscht, jedoch zwei Pkws in entgegengesetzter Richtung aneinander vorbeifahren könnten. Quelle: openstreetmap.org Begründung: Die Kurve im Erlenbacher Stadtweg/Ecke Neue Fahrt wird immer wieder als Parkmöglichkeit genutzt. Dies verhindert jedoch, dass zwei Pkws in dieser Kurve aneinander vorbeifahren können. Pkws von der Ortsmitte kommend sind somit gezwungen, auf die Gegenfahrbahn zu fahren. Bei Gegenverkehr muss dieser ausweichen und befährt den Bürgersteig. Diese Situation hat schon vermehrt zu Unfällen oder Eigentumsbeschädigungen an dieser Stelle geführt. Fahrradanlehner würden das Parken in der Kurve verhindern und wären zudem ein Anreiz für mehr Fahrradverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 797 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verbreiterung des Brückenbauwerks über den Eschbach als Grundlage für einen sicheren Radweg von Nieder-Erlenbach nach Bonames

15.01.2017 · Aktualisiert: 01.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2017, OF 76/13 Betreff: Verbreiterung des Brückenbauwerks über den Eschbach als Grundlage für einen sicheren Radweg von Nieder-Erlenbach nach Bonames Vorgang: ST 1557/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, als Anregung aus der ST 1557 vom 21.11.2016 hervorgehend, den Magistrat zu bitten das Brückenbauwerk in angesetzter Holzbauweise über den Eschbach zwischen Maßbornstraße und Korffstraße zu verbreitern. Hiermit könnte die Grundlage für den Ausbau eines sicheren direkten Radweges von Nieder-Erlenbach nach Bonames über Harheim gelegt werden, wie sie im regionalen Flächennutzungsplan enthalten ist. Begründung: Wie in der ST 1557 vom 21.11.2016 des Verkehrsdezernats der Stadt Frankfurt beschrieben ist ein durchgängiger Radweg von Nieder-Erlenbach nach Bonames im regionalen Flächennutzungsplan bereits enthalten. Ein bisheriger Ausbau ist nicht möglich, da das Brückenbauwerk über den Eschbach die nötigen Vorgaben nicht erfülle. Ein Ausweichen auf den Erlenbacher Stadtweg wäre regelwerkskonform möglich. Die Nutzung des Erlenbacher Stadtwegs für den Radverkehr weist dennoch nicht die Sicherheitsstandards auf, welche durch einen Radweg gegeben sind. Zudem ist die Straße durch deren Beschaffenheit an einigen Stellen nur sehr schlecht einsehbar. Aus den aufgeführten Gründen aus OM 536 und V 139 wäre deshalb ein Ausbau des Brückenbauwerks ein sinnvoller Ausbau um den Schutz der Bürger*innen im Radverkehr zu gewährleisten. Auch für Kinder als Verkehrsteilnehmer auf dem Fahrrad wäre dies eine notwendige Maßnahme um deren nötigen Schutz sicherzustellen, insbesondere da eine Zunahme des Radverkehrs durch den Bau des Gymnasium Nord abzusehen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1557 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 13 am 07.02.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 76/13 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Polizeiposten Bonames beibehalten

13.01.2017 · Aktualisiert: 23.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.01.2017, OA 104 entstanden aus Vorlage: OF 65/15 vom 28.12.2016 Betreff: Polizeiposten Bonames beibehalten Laut Vorstellung im Ortsbeirat soll im Rahmen der Zusammenlegung des 14. und 15. Polizeireviers auch der bisherige Polizeiposten in Bonames geschlossen werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Polizeidirektion beziehungsweise dem Land Hessen darauf hinzuwirken, dass 1. der Polizeiposten in Bonames weiterhin beibehalten wird und 2. im Rahmen des Bebauungsplans "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" auf der geplanten Gemeinbedarfsfläche der Neubau eines Polizeipostens vorgesehen wird. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat seit mehreren Jahrzehnten wiederholt die Forderung gestellt, das bisherige 14. Polizeirevier aus seiner bisherigen Randlage im Revier in den Bereich Bonames/Nieder-Eschbach zu verlegen, um einen deutlich verbesserten Zugang der Bewohner des Frankfurter Nordens zum Polizeirevier zu haben, zuletzt im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan "Am Eschbachtal-Harheimer Weg". Dies wurde seitens des Landes immer zurückgewiesen. Nachdem jetzt der Standort des bisherigen 14. Polizeireviers im Nordwestzentrum aufgegeben werden muss, plant das Land, die beiden Polizeireviere im Mertonviertel zusammenzulegen - ohne Rücksprache mit den betroffenen Ortsbeiräten und ohne auf deren bisherige Forderungen einzugehen. Der neue Standort ist dabei ähnlich schlecht von Nieder-Eschbach und den anderen Stadtteilen im Frankfurter Norden aus zu erreichen wie der bisherige (und vice versa), was von der Bevölkerung als erhebliches Sicherheitsmanko verstanden wird. In der Hauptverkehrszeit kommt es bei der Erreichbarkeit zusätzlich zu Problemen durch Stauungen. Auch per ÖPNV ist der neue Standort nur bedingt und mit teilweise erheblichem Aufwand erreichbar. Ob die in Aussicht gestellte Erweiterung um einen Streifenwagen im neuen Revier die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl tatsächlich verbessert beziehungsweise die schlechte Erreichbarkeit aufwiegt, ist nicht belegt. Durch die geplante Zusammenlegung der beiden Polizeireviere (14. Revier und 15. Revier) und die räumliche Verlagerung des 15. Polizeireviers in das Mertonviertel soll der Polizeiposten Bonames an der U-Bahn-Station ebenfalls geschlossen werden. Die Bürger des nördlichen Stadtgebiets müssten dann künftig ins Mertonviertel, um polizeiliche Angelegenheiten, wie z. B. Anzeigenaufnahme, regeln zu können. Dies ist gerade für ältere oder eingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger kaum leistbar, da sie das "neue" Revier in der Marie-Curie-Straße 30 wesentlich schlechter als den Posten in Bonames erreichen können, gleich ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit eigenem Fahrzeug. Des Weiteren wird durch den "Abzug" der Polizei das subjektive Sicherheitsgefühl (sog. Angsträume), gerade an der U-Bahn-Station "Bonames", erheblich abnehmen. Die Befürchtungen der Bürger, keine Polizei mehr in den nördlichen Stadtgebieten zu haben und zu sehen, nehmen zu. Die Bevölkerung bedarf eines Polizeipostens vor Ort, der zumindest tagsüber einfach erreichbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1158 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 18.01.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OA 104 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) 8. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.02.2017, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 9. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.03.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 104 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OA 104 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1103, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 § 1221, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 32

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gedenkplaketten in Nieder-Eschbach

13.01.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2017, OM 1072 entstanden aus Vorlage: OF 58/15 vom 19.10.2016 Betreff: Gedenkplaketten in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Ortsbeirat 15 geeignete Stellen im Ortsbezirk auszuweisen, um - wie in den Bildern gezeigt - entlang eines Weges von interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gedenkplaketten anbringen zu lassen. Begründung: Was in anderen Städten guten Anklang findet, ist auch für Nieder-Eschbach interessant. Offenbar gibt es viele Interessenten, die eine solche Plakette zum Gedenken an eine besondere Gelegenheit gerne nutzen. Geeignete Stellen lassen sich sicherlich auch im geplanten Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 679 Aktenzeichen: 60 3

OA (Anregung Ortsbeirat)

Parkplätze Neubaugebiet „Südöstlich Urnbergweg“

09.01.2017 · Aktualisiert: 15.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.01.2017, OA 103 entstanden aus Vorlage: OF 45/14 vom 15.12.2016 Betreff: Parkplätze Neubaugebiet "Südöstlich Urnbergweg" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den weiteren Planungen des Neubaugebiets "Südöstlich Urnbergweg", im Bereich der um das Gebiet herumführenden Straßen, auf den ohnehin versiegelten Flächen (Urnbergweg, Eckstraße, Im Kalk) eine möglichst große Anzahl Parkplätze an den Straßenrändern vorzusehen. Die Planung soll dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Die Erfahrungen in Wohngebieten mit ähnlicher Struktur (Harheim-Nord, Harheim-Süd) zeigen, dass die im Bebauungsplan Nr. 910 innerhalb des zu bebauenden Geländes vorgesehenen Stellplätze (nur rund ein Stellplatz pro Wohneinheit) nicht ausreichen werden, um die Pkws der Bewohner abzustellen. Um ein Ausweichen der Pkw-Fahrer des Neubaugebiets und der Besucher der Arztpraxis im Urnbergweg auf die umliegenden Straßen (Am Auweg, Im Niederfeld) zu vermeiden, erscheint das Bereitstellen von Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum unverzichtbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.07.2017, B 226 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 18.01.2017 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 103 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 103 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass neben einer möglichst großen Anzahl an Parkplätzen auch eine angemessene Anzahl an Baumstandorten eingeplant werden soll. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage OA 103 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass neben einer möglichst großen Anzahl an Parkplätzen auch eine angemessene Anzahl an Baumstandorten eingeplant werden soll. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1102, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 66 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wasserleitungen Korffstraße

16.12.2016 · Aktualisiert: 23.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2016, OF 46/14 Betreff: Wasserleitungen Korffstraße Der OBR bittet den Magistrat um Auskunft, ob es Pläne zur Sanierung der Wasserleitungen in der Korffstraße gibt bzw. ob Probleme mit dem Zustand der Leitungen bekannt sind. Begründung: Es gibt einerseits Beschwerden von Anwohnern im Zusammenhang mit bereits aufgetretenen Rohrschäden und andererseits Aussagen der Mainova über die Presse, dass die Leitungen in Ordnung seien. Dies ergibt für den Ortsbeirat kein einheitliches Bild von der Situation. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 14 am 09.01.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 295 2017 Die Vorlage OF 46/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absolutes Halteverbot überwachen und Einhaltung durchsetzen

05.12.2016 · Aktualisiert: 23.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1048 entstanden aus Vorlage: OF 39/14 vom 20.11.2016 Betreff: Absolutes Halteverbot überwachen und Einhaltung durchsetzen Der Magistrat wird gebeten, die im Stadtteil Harheim begründet eingeführten absoluten Halteverbote zu überwachen und deren Einhaltung durchzusetzen. Begründung: Aufgrund der Verkehrssituation wurde zum Beispiel in der Philipp-Schnell-Straße vor dem Haus Nr. 69 oder in der Reginastraße gegenüber dem Haus Nr. 41, ein absolutes Halteverbot vom Ortsbeirat beantragt und entsprechend auch angeordnet, was die Anlieger aber nicht abhält, sich dem zu widersetzen beziehungsweise dieses absolute Halteverbot nicht zu beachten. Aufgrund dieser Situation werden zum Beispiel Mülltonnen nicht geleert, da die FES nicht in die Reginastraße einfahren kann. Der Hintergrund ist, dass niemand dieses Halteverbot überwacht und daher der Missachter auch mit keinen Repressalien zu rechnen hat, er hat quasi exklusiv einen Parkplatz für sich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 458 Aktenzeichen: 32 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einzelhandelsversorgung in Harheim

07.11.2016 · Aktualisiert: 19.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 903 entstanden aus Vorlage: OF 34/14 vom 20.10.2016 Betreff: Einzelhandelsversorgung in Harheim Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung und der Betrieb eines sogenannten Smart-Marktes im Bereich beziehungsweise in der Nähe des Wohngebiets Harheim-Süd möglich ist. Begründung: Das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept zeigt auf, dass etwa die Hälfte der Einwohner des Stadtteils fußläufig den einzigen Verbrauchermarkt im Stadtteil nicht erreichen können. Neben dem weitgehend fertiggestellten Wohngebiet Harheim-Süd mit etwa 750 Neubürgern entstehen im Wohngebiet am Urnbergweg bald weitere etwa 100 Einfamilienhäuser mit etwa 300 weiteren Bewohnern. Zusätzlich werden in der geplanten Wohnanlage Im Niederfeld etwa 150 Menschen eine Wohnung finden, für die ein Leben ohne ein eigenes Auto unausgesprochen vorgesehen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 388 Aktenzeichen: 92 31

OA (Anregung Ortsbeirat)

Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung

04.11.2016 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.11.2016, OA 89 entstanden aus Vorlage: OF 59/15 vom 04.11.2016 Betreff: Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung Vorgang: B 1014/03; V 220/16 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der Umsetzung der Planung weiterhin mit Priorität nur die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die positive Prüfung seitens des Magistrats und das Einvernehmen mit den Verkehrsträgern hin (vgl. B 1014), welche die Machbarkeit ebenfalls aufgrund der besonderen Ortslage positiv ansahen und dies dann in den Bebauungsplan einarbeiten ließen (siehe Anlage mit Ausbauplan des beschrankten Bahnüberganges). Die Querung mittels eines Brückenbauwerkes beziehungsweise einer Unterführung wird aus städtebaulichen Gründen (negatives Landschaftsbild) sowie wegen des extrem großen Flächenverbrauchs, der enorm höheren Investitionskosten und der Unterhaltungskosten weiterhin abgelehnt. Der Vorschlag des für Bonames zuständigen Ortsbeirates 10 zum Bau einer Unterführung oder eines Brückenbauwerks für die Ortsrandstraße ist negativ zu bescheiden. 2. vor dem Hintergrund des Wunsches der Bonameser nach verkehrlicher Entlastung die Machbarkeit einer echten Ortsumgehung mit einer Straße, die vom Harheimer Weg abzweigt, südöstlich an Bonames vorbeigeht und über das angrenzende Niddatal an die Homburger Landstraße Richtung Frankfurter Berg angebunden ist, als mögliche Alternative vertiefend zu prüfen. Begründung: Mit dem Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220, hat der Ortsbeirat 10 den Bau einer Brücke oder Unterführung zur Querung der Gleise der Stadtbahn vorgeschlagen. Auch ein Vertreter der Initiative L(i)ebenswertes Bonames hat dies vorgeschlagen (siehe Bericht in der FNP vom 04.11.2016), der jedoch nicht die Interessen der mit der Ortsrandstraße belasteten Nieder-Eschbacher vertritt und augenscheinlich die verkehrlichen Probleme im weiteren Verlauf der Ortsrandstraße negiert. Der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hat sich aus mehreren Gründen für eine schrankenunterstützte Querung ausgesprochen und eingesetzt. So zieht dieser beschrankte Übergang - neben dem Vorteil der extrem günstigeren Ausbaukosten, dem geringeren Flächenverlust, dem Erhalt eines freundlicheren Landschaftsbildes - mit einer gewollten Hürde durch die zeitweise geschlossenen Bahnschranken einen Attraktivitätsverlust für den überörtlichen Verkehr auf dieser Straße nach sich, was vom Ortsbeirat 15 ausdrücklich auch so erwünscht ist. Die Straße soll letztendlich vordringlich der Anbindung des neuen Baugebietes dienen. Wenn die Bewohner im Ortskern von Bonames eine echte und wirkungsvolle Ortsumgehung zur Entlastung des Harheimer Weges und der Straße Am Burghof haben wollen, ist dies nur durch eine alternative Planung zu erreichen. Hier bietet sich eine Südostumgehung von Bonames an. Dies gilt es zu prüfen. Der Ortsbeirat 15 sieht hier durchaus Möglichkeiten für eine Umgehung, die dann wirklich eine wäre. Auch wenn ein solches Vorhaben einen Eingriff in das Landschaftsumfeld darstellt und unter Umständen naturschutzrechtliche Belange betroffen sind, sollte dieser Vorschlag hinsichtlich der Machbarkeit unter planungs- und baurechtlichen Anforderungen vertiefend geprüft werden. Die Vor- und Nachteile sind zu ermitteln, die dann bei der Gegenüberstellung von Landschaftsschutz und verkehrlicher Entlastung für Bonames abzuwägen sind. Anlage 1 (ca. 530 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220 Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OA 89 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Annahme), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 871, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Natur- und Grünflächen erhalten. Keine weitere Versieglung oder Bebauung in Harheim

20.10.2016 · Aktualisiert: 11.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 35/14 Betreff: Natur- und Grünflächen erhalten. Keine weitere Versieglung oder Bebauung in Harheim Der Magistrat wird beauftragt über die geplanten Baugebiete B516 Am Eschbachtal-Harheimer Weg und B910 Urnbergweg hinaus keine weiteren Neubaugebiete im Ortsbezirk 14 vorzusehen oder zu planen, die einen Verlust von Grün- oder Naturfläche mit sich bringen, sondern im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit der Ressource Boden das Bauen nur noch auf bereits versiegelter Flächen zuzulassen. Begründung: Gerade wenn die Einwohnerzahlen in Frankfurt wachsen, müssen die Naturflächen mehr denn je als Erholungsflächen, als Agrarflächen und als für das Stadtklima bedeutungsvolle Grünflächen geschützt und erhalten werden, und dürfen nicht weiter verbraucht werden. In Harheim ist in den letzten zehn Jahren im Baugebiet Harheim-Nord und im Baugebiet Harheim-Süd Ackerfläche in Wohnraum umgewandelt und verbraucht worden. Bei Umsetzung des B516 wird weiter auf Harheimer Gemarkung wertvoller Boden versiegelt. Lediglich der B910 wandelt vorbildlich bereits versiegelte Fläche eines Gewerbegebiets um in ein Wohngebiet. Die Natur- und Grünflächen sind jedoch endlich und gleichzeitig stehen in Frankfurt im Jahr 2015 allein Gewerberaum einer Fläche von ca. 20.000 Drei-Zimmer-Wohnungen ungenutzt leer, also Fläche, die bereits versiegelt ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 35/14 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterung des Radwegenetzes im Nordosten: Schließung der Radweglücke zwischen dem bestehenden Radweg Nieder-Erlenbach - Harheim und Harheim - Bonames

06.09.2016 · Aktualisiert: 18.04.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2016, OM 536 entstanden aus Vorlage: OF 35/13 vom 21.08.2016 Betreff: Erweiterung des Radwegenetzes im Nordosten: Schließung der Radweglücke zwischen dem bestehenden Radweg Nieder-Erlenbach - Harheim und Harheim - Bonames Der Magistrat wird gebeten, die Radweglücke in Richtung Bonames zwischen Maßbornstraße und Korffstraße in Harheim zügig zu schließen, spätestens aber mit dem Bau des Gymasiums Nord in Bonames. Die erforderlichen Mittel stehen in der Stellplatzablöse zur Verfügung. Begründung: Die direkte Fahrradwegeverbindung zwischen allen Frankfurter Stadtteilen (hier zwischen Nieder-Erlenbach, Harheim und Bonames) steht noch aus. Immer noch werden Radfahrer auf dem Weg zur Arbeit oder Schule über Umwege geführt. Dabei kann gerade der Umstieg vom motorisierten Individualverkehr aufs Fahrrad neben einer Verkehrsentlastung dazu beitragen, die ambitionierten Ziele der Reduktion der CO2-Emissionen in der Green City Frankfurt zu erreichen. Zudem kommt den direkten Wegeverbindungen in den Stadtteilen im Frankfurter Norden aufgrund des dünneren Angebots des ÖPNV für alle täglichen Fahrten eine hohe Bedeutung zu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1557 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1352

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pflegemaßnahmen am Wegkreuz Hermannspforte/Philipp-Schnell-Straße

05.09.2016 · Aktualisiert: 29.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 528 entstanden aus Vorlage: OF 25/14 vom 20.08.2016 Betreff: Pflegemaßnahmen am Wegkreuz Hermannspforte/Philipp-Schnell-Straße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Fläche um das o. g. Wegkreuz einer Pflege wie dem Schneiden der Büsche und Bearbeiten der Flächen unterzogen wird. Gegebenenfalls ist ein Konzept zu erstellen, wie die Freifläche z. B. abgedeckt werden kann, um die Kosten einer ständigen Pflege zu minimieren. Begründung: Das hier befindliche Kreuz wurde mit Mitteln aus der Bevölkerung und des Ortsbeirates restauriert. Daher ist es schade, dass diese Fläche in einem so unansehnlichen Zustand ist. Viele Büsche sind von Unkraut überwuchert und auf der freien Fläche macht sich weiteres Unkraut breit. Daher muss diese Fläche, um einer möglichen Vermüllung vorzubeugen, gepflegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1762 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Endausbau von Straßen, Parkplätzen, Bürgersteigen und Wegen im Baugebiet Harheim-Süd

05.09.2016 · Aktualisiert: 24.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 526 entstanden aus Vorlage: OF 23/14 vom 20.08.2016 Betreff: Endausbau von Straßen, Parkplätzen, Bürgersteigen und Wegen im Baugebiet Harheim-Süd Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann die Straßen, Parkplätze, Bürgersteige und Wege auf der Baugebietsgrenze zur landwirtschaftlichen Fläche und auch zum alten Baugebiet hin (Am Auweg/Haintalstraße) endausgebaut werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die neue Planung dem Ortsbeirat vorzulegen. Begründung: Zwischenzeitlich sind mindestens 80 Prozent der Bauplätze in diesem Baugebiet bebaut. Dies bedingt, dass der Endzustand der Zufahrt bzw. Zugangsinfrastruktur herzustellen ist. Die Anlieger haben das Bedürfnis, u. a. ihre Vorgärten endgültig anzulegen, wofür die endgültige Straßen- bzw. Bürgersteighöhe benötigt wird. Gerade auch vor diesem Hintergrund ist der Endausbau notwendig und noch im Jahr 2016 anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 17 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung eines Schutzzaunes zwischen Jakob-Quirin-Weg und Harheimer Weg

05.09.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 524 entstanden aus Vorlage: OF 3/14 vom 15.04.2016 Betreff: Aufstellung eines Schutzzaunes zwischen Jakob-Quirin-Weg und Harheimer Weg Vorgang: OM 4387/15 OBR 14; ST 21/16 Der Magistrat wird erneut aufgefordert, am Jakob-Quirin-Weg zum Harheimer Weg hin einen Schutzzaun aufzustellen, um zu verhindern, dass spielende Kinder auf die Umgehungsstraße gelangen können. Begründung: Der Ortsbeirat ist überrascht über die Zurückweisung der Vorlage OM 4387 vom 07.09.2015 und weist seinerseits die in der Stellungnahme vom 11.01.2016, ST 21, aufgeführte Begründung zurück. Es geht darum, dass spielende Kinder nicht auf die Umgehungsstraße geraten. Eine Leitplanke ist nicht geeignet, die hierfür notwendige Schutzfunktion zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4387 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 21 Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1590 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Der schiefe Kreisel von Harheim

20.08.2016 · Aktualisiert: 08.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2016, OF 22/14 Betreff: Der schiefe Kreisel von Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, um Auskunft : Handelt es sich bei der baulichen Umsetzung des Kreisels an der Kreuzung Harheimer Weg/Im Niederfeld/Spitzenstraße um planerische Absicht , oder um einen Bau- bzw. Planungsfehler ? Welche Maßnahmen zur Korrektur sind geplant ? Begründung: Der Kreisel hängt stark zu den Seiten ab und weist zahlreiche Unebenheiten auf. Negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit sind offensichtlich. Antragsteller: CDU BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 138 2016 Die Vorlage OF 22/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 GRÜNE, 1 SPD und BFF; 1 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung)

Parteien: CDU, BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lückenschluss des Radweges entlang des Erlenbacher Stadtweges zwischen Nieder-Erlenbach und Bonames (zwischen Maßbornstraße und Korffstraße in Harheim)

04.07.2016 · Aktualisiert: 05.10.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 328 entstanden aus Vorlage: OF 10/14 vom 19.06.2016 Betreff: Lückenschluss des Radweges entlang des Erlenbacher Stadtweges zwischen Nieder-Erlenbach und Bonames (zwischen Maßbornstraße und Korffstraße in Harheim) Der Magistrat wird gebeten, zeitgleich mit der Planung und dem Bau des Gymnasiums in Bonames den Lückenschluss in der direkten Radwegeverbindung zu planen und umzusetzen. Die erforderlichen Mittel stehen durch die Stellplatzablöse zur Verfügung. Begründung: Die direkte Fahrradwegeverbindung zwischen allen Frankfurter Stadtteilen - hier zwischen Nieder-Erlenbach, Harheim und Bonames - steht noch aus. Immer noch werden Radfahrer auf dem Wege zur Arbeit (oder Schule) über Umwege geführt. Dabei kann gerade der Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad neben einer Verkehrsentlastung dazu beitragen, die ambitionierten Ziele der Reduktion der CO2-Emissionen in der Green City Frankfurt zu erreichen. Zudem kommt in den Stadtteilen im Frankfurter Norden aufgrund des dünneren Angebots des ÖPNV den direkten Wegeverbindungen für alle täglichen Fahrten eine hohe Bedeutung zu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1324

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung von Fahrradständern in der Philipp-Schnell-Straße/Ecke Hermannspforte

04.07.2016 · Aktualisiert: 05.10.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 332 entstanden aus Vorlage: OF 16/14 vom 20.06.2016 Betreff: Aufstellung von Fahrradständern in der Philipp-Schnell-Straße/Ecke Hermannspforte Der Magistrat wird gebeten, das Aufstellen von Fahrradständern in der Philipp-Schnell-Straße/Ecke Hermannspforte umzusetzen. Begründung: Im Zuge der Straßenerneuerung der Philipp-Schnell-Straße wurde mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung besprochen, dass auf der nördlichen Straßenseite nach der Baumscheibe auf der verbleibenden Fläche bis zur Hermannspforte Fahrradständer aufgestellt werden. Diese sollen unter anderem auch dazu dienen, dass an dieser Stelle keine Fahrzeuge geparkt werden können. Bis heute ist dies noch nicht geschehen, obwohl augenscheinlich die Erneuerungsmaßnahmen abgeschlossen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1329

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung der Fußgängerüberwege am Kindergarten Kreuzung PhilippSchnellStraße/Am Auweg/Reginastraße/An der Pfarrwiese

04.07.2016 · Aktualisiert: 05.10.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 331 entstanden aus Vorlage: OF 15/14 vom 20.06.2016 Betreff: Erneuerung der Fußgängerüberwege am Kindergarten Kreuzung Philipp-Schnell-Straße/Am Auweg/Reginastraße/An der Pfarrwiese Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in dem im Betreff genannten Bereich, speziell in der Reginastraße und An der Pfarrwiese, wieder herzurichten und die Parkwinkel in der Straße An der Pfarrwiese zu erneuern. Begründung: Die ehemals vorhandenen Kennzeichnungen der Fußgängerüberwege auf dem neuen Pflaster sind teilweise abgetragen und daher nicht mehr vollständig zu erkennen. Gerade aber an dieser Stelle, wo viele Kleinkinder mit einem relativ starken Verkehrsaufkommen konfrontiert werden, sollte die Kennzeichnung der Fußgängerüberwege klar erkennbar sein! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1326

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg

01.07.2016 · Aktualisiert: 15.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 314 entstanden aus Vorlage: OF 26/15 vom 15.06.2016 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. B 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg anhand der in den vier Planungsgesprächen 2014/15 erarbeiteten Eckpunkten weiterzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1378 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1371 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2253 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bushaltestelle „Tempelhof“, Maßbornstraße, ortsauswärts: Verlagerung und Einrichtung einer Querungshilfe

13.06.2016 · Aktualisiert: 02.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2016, OM 209 entstanden aus Vorlage: OF 8/14 vom 28.05.2016 Betreff: Bushaltestelle "Tempelhof", Maßbornstraße, ortsauswärts: Verlagerung und Einrichtung einer Querungshilfe Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der VGF die Bushaltestelle "Tempelhof", Maßbornstraße, ortsauswärts, aus Sicherheitsgründen aus dem unmittelbaren Kurvenbereich zu verlagern und für die Fahrgäste, die dort aussteigen, eine Querungshilfe über die Maßbornstraße einzurichten. Gleichzeitig soll eine überd achte Wartehalle installiert werden. Begründung: Vermutlich wurde die Benutzungsfrequenz dieser Haltestelle bei der Planung völlig unterschätzt. Tatsächlich wird diese eher provisorisch anmutende Haltestelle sowohl zum Zustieg wie auch zum Ausstieg gut genutzt. Dabei ergeben sich jedoch mehrere Probleme. 1. Es kommt immer wieder vor, dass aussteigende Fahrgäste in Zeitnot hinter dem Bus eilig die Straße überqueren, ohne auf die Fahrzeuge zu achten, die von der Kreuzung Erlenbacher Stadtweg/Maßbornstraße ortseinwärts fahren. Nur der gemäßigten Geschwindigkeit der Fahrer ist es zu verdanken, dass es noch zu keinen Personenschäden gekommen ist. Tatsächlich ist an dieser Stelle der Kreuzungsbereich sehr unüberschaubar und daher für Fußgänger nur unter Risiko zu queren. 2. Es ist bereits bekannt, dass zu der Verlagerung (etwa gegenüber "Netto-Markt") Landerwerb erforderlich ist, der in der Vergangenheit bereits abgelehnt worden ist. Trotzdem soll ein erneuter Versuch gestartet werden, um die Verkehrssituation sowohl für Busfahrgäste wie auch für den Straßenverkehr zu verbessern. Alternativ soll geprüft werden, ob dort eine sogenannte KAP-Bushaltestelle mit Straßenverengung einrichtbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1322 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 93 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßensanierung Alte Fahrt

07.06.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 174 entstanden aus Vorlage: OF 16/13 vom 03.05.2016 Betreff: Straßensanierung Alte Fahrt Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Straße Alte Fahrt saniert und instand gesetzt wird. Begründung: Die Straße Alte Fahrt ist umgeben von zum Teil neu sanierten Straßen (Bornweg, Alt-Erlenbach). Damit das Straßenbild in diesem Bereich einheitlich ist, ist es dringend notwendig, auch die stark sanierungsbedürftige Alte Fahrt instand zu setzen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass in den kommenden Monaten und Jahren im Bereich Märker Straße/Hohe Brück/Erlenbacher Stadtweg Kanalarbeiten stattfinden werden. Die Bauarbeiten sollen also in Absprache stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1186

OA (Anregung Ortsbeirat)

Nieder-Eschbach - der „essbare Stadtteil“ von Frankfurt

03.06.2016 · Aktualisiert: 15.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.06.2016, OA 22 entstanden aus Vorlage: OF 16/15 vom 18.05.2016 Betreff: Nieder-Eschbach - der "essbare Stadtteil" von Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, öffentliche Grünflächen und auch Neuanpflanzungen in Nieder-Eschbach (speziell im Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg") im Sinne des Konzepts "Essbare Stadt" zu gestalten. Für konkrete Umsetzungsvorschläge ist der Ortsbeirat einzubeziehen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Konzept "Essbare Stadt" auch für Frankfurt am Main ein Projekt werden könnte und welche vorhandenen öffentlichen Grünflächen im gesamten bebauten Stadtgebiet hierfür besonders geeignet erscheinen bzw. welche Flächen bei geplanten Neuanpflanzungen in neuen Baugebieten im Sinne der Initiative "Essbare Stadt" vorgesehen und entsprechend gestaltet werden können. Die Vor- und Nachteile des Konzepts sind darzustellen und einen Erfahrungsbericht der Städte Kassel und Andernach einzuholen. Begründung: Die Idee der essbaren Stadt wurde im bundesweiten Innovationswettbewerb "Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen" 2013/14 preisgekrönt. Bundesweit war die "Essbare Stadt" in Kassel die erste Initiative unter diesem Namen und hat eine mittlerweile wachsende Anzahl essbarer Städte mit ihrem Konzept inspiriert. Die Autorenschaft für diese Idee beansprucht ebenfalls die Stadt Andernach. Zum Thema "Ideen finden Stadt" liefert das Projekt in der Kategorie Gesellschaft eine Antwort auf die Frage, wie öffentliche Parks zu Obst- und Gemüsegärten für die Einwohner werden können. "Pflücken erlaubt" statt "Betreten verboten" heißt es in Andernach. Ob Erdbeeren, Salat oder Zwiebeln: Die Stadtverwaltung lässt überall Gemüse, Obst und Kräuter anbauen - und jeder darf sich bedienen. So werden öffentlichen Parks und Grünanlagen zu Gärten für die Bürger. Die öffentlichen Nutzpflanzen zeigen, wie man sich gesund ernährt und steigern die Wertschätzung für regionale Lebensmittel. Ob jäten oder ernten: Jeder darf mitmachen. So könnten die so gestalteten Grünflächen auch Anregungen für Kindergärten und Grundschulen liefern. Quellen: http://essbare-stadt-minden.de/wissenswertes/links-ess bare-stadte/ http://essbare-stadt.de/wp/ http://www.andernach.de/de/leben_in_andernach/essbare_ stadt.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 234 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 08.06.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 22 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 325, 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 30.06.2016 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Projekt „Migranten und Seniorenwohnen“ in der Straße „Im Niederfeld“

28.05.2016 · Aktualisiert: 16.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2016, OF 5/14 Betreff: Projekt "Migranten und Seniorenwohnen" in der Straße "Im Niederfeld" Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Bau und die Einrichtung der Wohnunterkunft für Flüchtlinge über einen befristeten Zeitraum von maximal 6 Jahren ohne die gleichzeitige Maßgabe, einen Teil der Wohnungen für Senioren zu reservieren sinnvoll ist. Begründung: 1. Ein schlüssiges Konzept der gemeinsamen Unterbringung von älteren Menschen und Migranten ist vom vorgesehenen Betreiber bisher nicht vorgelegt worden. Möglicherweise gibt es in dieser Art noch keine empirischen Erfahrungen. 2. zeigt sich, dass es mit der Barrierefreiheit als Kriterium für seniorengerechtes Wohnen alleine nicht getan ist. Auch hinsichtlich anderer Kriterien und Verordnungen sind für die Senioreneignung Bedingungen und Vorgaben einzuhalten. Wenn aber das Bauwerk nur für einen begrenzten Zeitraum der Hauptnutzung für Flüchtlingsunterbringung dienen soll, danach jedoch langfristig einer Nutzung mit völlig anderen Ansprüchen, soll geprüft werden, ob es auch finanziell nicht besser darstellbar ist, die Bauwerke entsprechend der jeweiligen Erfordernisse einzurichten. Zumal die aktuellen Modulbauweisen - wie berichtet - den Auf-/Abbau, die Verlagerung und die Weiterverwendung solcher Bauwerke innerhalb sehr kurzer Zeit ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 13.06.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 5/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsspiegel für mehr Sicherheit zwischen Märker Straße und Erlenbacher Stadtweg

16.05.2016 · Aktualisiert: 09.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2016, OF 11/13 Betreff: Verkehrsspiegel für mehr Sicherheit zwischen Märker Straße und Erlenbacher Stadtweg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern einen Verkehrsspiegel an der Ausfahrt Märker Straße/ Ecke Erlenbacher Stadtweg aufzustellen. Der Spiegel soll eine Einsicht in beide Richtungen des Erlenbacher Stadtwegs, von der Märker Straße kommend sowie in die Märker Straße vom Erlenbacher Stadtweg kommend (aus Richtung der Bushaltestelle Hohe Brück), gewährleisten. Begründung: Diese Straßenecke ist von der Märker Straße kommend in den Erlenbacher Stadtweg abbiegend sehr schlecht bis gar nicht einsehbar. Das gleiche Sichtproblem erfahren Fahrer vom Erlenbacher Stadtweg kommend (aus Richtung der Bushaltestelle Hohe Brück) die in die Märker Straße abbiegen wollen. Diese schlechte Einsicht stellt ein erhebliches Verkehrsrisiko dar. Als eine Hauptverkehrsstraße ist dieser Weg durch Busse, LKW's und PKW's sehr stark frequentiert, welcher den Sicherheitsaspekt zusätzlich unterstreicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 13 am 07.06.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 11/13 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsspiegel für mehr Sicherheit zwischen Hohe Brück und Erlenbacher Stadtweg

16.05.2016 · Aktualisiert: 09.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2016, OF 10/13 Betreff: Verkehrsspiegel für mehr Sicherheit zwischen Hohe Brück und Erlenbacher Stadtweg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern einen Verkehrsspiegel an der Einfahrt zur Straße Hohe Brück/ Ecke Erlenbacher Stadtweg aufzustellen. Der Spiegel soll eine Einsicht rechts in den Erlenbacher Stadtweg, von der Straße Hohe Brück kommend, bei angespannter Parksituation ermöglichen. Begründung: Der ohnehin schon schlechte Einblick in den Erlenbacher Stadtweg von der Straße Hohe Brück kommend, wird zusätzlich durch parkende Autos oder Busse erschwert. Oftmals ist gar keine Einsicht möglich. Um die ohnehin angespannte Parksituation nicht durch Parkverbote weiter zu erschweren schlagen wir einen Verkehrsspiegel vor, welche die Einsicht in den Erlenbach Stadtweg (rechte Seite) auch bei parkenden Fahrzeugen ermöglicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 13 am 07.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 10/13 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung Kanalbauarbeiten Hohe Brück

03.05.2016 · Aktualisiert: 01.08.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 69 entstanden aus Vorlage: OF 2/13 vom 18.04.2016 Betreff: Verkehrsführung Kanalbauarbeiten Hohe Brück Der Magistrat wird gebeten, die Überarbeitung eines Verkehrsleitkonzeptes im Zuge der angekündigten sechsmonatigen Sperrung der Kreuzung Hohe Brück/Märker Straße zu veranlassen. Zur Sicherstellung der Zufahrt in das Gebiet Bornweg /Märker Straße sollte für die verbleibenden Zufahrten über den Bornweg sowie die Alte Fahrt eine temporäre Einbahnstraßenlösung ausgeschildert werden. Der ankommende Verkehr sollte über den Bornweg, der abgehende Verkehr über die Alte Fahrt geführt werden. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind hierbei aufgrund der Schulwegsicherung zu prüfen. Begründung: Die Hauptverkehrslast für den betroffenen Bereich fließt momentan über die Hohe Brück auf den Erlenbacher Stadtweg. Mit Wegfall dieser Zufahrt werden die sehr engen Straßen Bornweg und Alte Fahrt als einzige verbleibende Zufahrten stärker belastet. Ein ungeregelter Begegnungsverkehr bei höherem Verkehrsaufkommen muss in diesen Straßen zwangsläufig zu Verkehrsbehinderungen führen. Eine vorübergehende Einbahnstraßenregelung würde einen besseren Verkehrsfluss in die Zielstraßen ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1009

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zufahrt zum Fußballplatz des SV Bonames 1920, Harheimer Weg 42b, 60437 Frankfurt

03.05.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 66 entstanden aus Vorlage: OF 10/10 vom 16.04.2016 Betreff: Zufahrt zum Fußballplatz des SV Bonames 1920, Harheimer Weg 42b, 60437 Frankfurt Der Sportplatz des SV Bonames 1920 wird unter anderem durch die Aktivitäten der Stadtteilbotschafter stark frequentiert, es finden viele Übungsstunden und Spiele statt. Bei den Veranstaltungen kommt es häufig vor, dass die Zufahrtsstraße dermaßen zugeparkt ist, dass weiterer Zufahrtsverkehr nicht möglich ist. Dadurch wird auch die Anfahrt der Rettungswagen und Feuerwehr behindert, wie schon geschehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine straßenbauliche Lösung zu suchen, damit dieser verkehrliche Engpass aufgearbeitet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST 918 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Öffnung Haintalstraße - Spitzenstraße

15.04.2016 · Aktualisiert: 06.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2016, OF 2/14 Betreff: Öffnung Haintalstraße - Spitzenstraße Der OBR bittet den Magistrat im Zuge des anstehenden Ausbaus der Spitzenstraße zu prüfen und zu berichten, ob die Absperrung des Teils der Haintalstraße (Zufahrt zu den Hausnummern 52 - 12), der mittels eines durchgezogenen Bürgersteigs von der Spitzenstraße getrennt wird, weiterhin sinnvoll ist. Begründung: Der ursprüngliche Sinn der Absperrung bestand wohl darin, bei der Errichtung des Baugebietes "Haintalstraße" die Anzahl der Zufahrten auf die Spitzenstraße, welche zu der Zeit noch die Straßenverbindung nach Bonames darstellte, aus Gründen der Verkehrssicherheit zu reduzieren. Dieser Grund ist durch den Bau der Umgehungsstraße schon seit Jahrzehnten hinfällig. Zudem klagen Anlieger in der Haintalstraße über Probleme mit der Müllabfuhr, weil wegen verkehrswidrig abgestellter Fahrzeuge im Bereich der Absperrung die Müllabfuhr nicht zu allen Häusern gelangt und Mülltonnen nicht geleert werden. Durch die Öffnung der Straße würde dieses Problem vermieden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 14 am 02.05.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 2/14 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Integratives Wohnprojekt für Menschen mit besonderem Wohnbedarf auf der städtischen Liegenschaft „Im Niederfeld“

21.01.2016 · Aktualisiert: 02.05.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4938 entstanden aus Vorlage: OF 238/14 vom 21.01.2016 Betreff: Integratives Wohnprojekt für Menschen mit besonderem Wohnbedarf auf der städtischen Liegenschaft "Im Niederfeld" Harheim hat sich in den letzten Jahren im Rahmen zweier Wohngebiete deutlich vergrößert. Die alteingesessenen Harheimer haben bisher alle Neubürgerinnen und Neubürger, egal welcher Nationalität, herzlich willkommen geheißen. Dies soll sich auch künftig nicht ändern. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, beim vorliegenden Konzept eines integrativen Wohnprojektes folgende Eckpunkte zu berücksichtigen, um das Gelingen des Vorhabens zu unterstützen: 1. Für Senioren sind mindestens 25 Prozent der Wohnfläche bereitzuhalten, gerne auch für Flüchtlinge im Seniorenalter; 2. die Wohnungen sollten vordringlich mit Familien belegt werden, deren Wohnzeitraum absehbar längerfristig ist; 3. mittelfristig sind diese Personen zur besseren Integration dezentral im Stadtteil unterzubringen; 4. die Belegung, der Stand der Integration und ein eventuell erkennbarer Optimierungsbedarf sind im Rahmen eines der Situation angepassten Zeitrahmens zu evaluieren. Begründung: Ein derartiges Wohnprojekt mit seinen Bedürfnissen kann aus Sicht des Ortsbeirates auch von der Harheimer Bevölkerung akzeptiert und mitgetragen werden. Der Ortsbeirat glaubt jedoch, dass die Beachtung der Punkte 1. bis 4. dazu die Voraussetzung schaffen kann bzw. unumgänglich ist. Darüber hinaus ist der Ortsbeirat überzeugt, dass solch ein Projekt nicht sich selbst überlassen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 709

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erschließung Baugebiet Harheim-Süd hier: Engstelle

12.01.2016 · Aktualisiert: 22.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2016, OF 241/14 Betreff: Erschließung Baugebiet Harheim-Süd hier: Engstelle Der Magistrat wird gebeten, bei der abschließenden Gestaltung und Herstellung der Straßen im Baugebiet Harheim-Süd entweder in der Spitzenstraße am Beginn der T30 Zone oder "Im Niederfeld" zwischen Haintalstraße und Hermannspforte eine weitere Engstelle einzurichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 14 am 15.02.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 241/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wohneinrichtung für Menschen mit besonderem Wohnbedarf in der Straße Im Niederfeld

11.01.2016 · Aktualisiert: 30.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2016, OM 4860 entstanden aus Vorlage: OF 229/14 vom 21.12.2015 Betreff: Wohneinrichtung für Menschen mit besonderem Wohnbedarf in der Straße Im Niederfeld Der Magistrat wird aufgefordert, hinsichtlich der in der Straße Im Niederfeld geplanten Wohnanlage für Menschen mit besonderem Wohnbedarf einzuplanen, dass dort Gemeinschaftsräume auch für die Begegnung mit Menschen außerhalb dieser Anlage sowie eventuell auch als Ort für einen Jugendtreff eingerichtet und genutzt werden können. Begründung: Die Idee der Begegnung von Menschen verschiedener Generationen und verschiedener Kulturen kann sinnvollerweise nicht an den Grenzen dieser Liegenschaft enden, sondern muss idealerweise die Menschen im Stadtteil mit einschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 633 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg (ehemals Bonames-Ost): Zufahrt zum Harheimer Weg

11.01.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2016, OM 4859 entstanden aus Vorlage: OF 227/14 vom 21.12.2015 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg (ehemals Bonames-Ost): Zufahrt zum Harheimer Weg Der Magistrat wird aufgefordert, im Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg (ehemals Bonames-Ost" ) den Harheimer Weg als Tempo-30-Zone einzurichten, zu gestalten und an die Ortsrandstraße mit einem Kreisel anzuschließen. Die Installation einer Pförtnerampel wird abgelehnt. Begründung: Eine entsprechende Verkehrsführung und Gestaltung der Straße für eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 wird dort wirkungsvoller den Verkehr beruhigen, als eine Pförtnerampel, deren Wirkung dort auch hinsichtlich der Busverbindung nachteilige Auswirkungen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 610 Aktenzeichen: 61 00

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 687 Abpollerung zwischen Im Niederfeld/Haintalstraße beziehungsweise Im Niederfeld/Am Auweg

07.12.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2015, OM 4813 entstanden aus Vorlage: OF 225/14 vom 07.12.2015 Betreff: Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 687 Abpollerung zwischen Im Niederfeld/Haintalstraße beziehungsweise Im Niederfeld/Am Auweg Der Magistrat wird gebeten, den oben genannten Bebauungsplan derzeit insofern nicht umzusetzen, sodass vorläufig keine Abpollerung zwischen der Straße Im Niederfeld und der alten Harheimer Bebauung vorgenommen wird, um das gewünschte Zusammenwachsen im Stadtteil nicht zu behindern. Die seinerzeit geplante Abpollerung erscheint nach heutiger Betrachtung nicht zweckmäßig, da dadurch zwar der Verkehr von einzelnen Bewohnern im südlichen Teil abgehalten wird, andere Bewohner Harheims aber mit zusätzlichem Verkehr belastet werden. Vor allem wird dann der Verkehr zum Ortsmittelpunkt ausschließlich über die Straße Hermannspforte abgewickelt, die zum einen sehr eng und darüber hinaus zum Teil eine Spielstraße ist. Eine Arrondierung eines Stadtteils durch ein Neubaugebiet sollte darüber hinaus auch zu einem Zusammenwachsen eines Stadtteils führen. Eine Abpollerung und damit Abgrenzung ist kein gutes Signal für ein nachbarschaftliches Miteinander der Neubürgerinnen und Neubürger mit den schon länger in Harheim Lebenden. Des Weiteren wird sich durch die geplante Umwandlung des nahen Gewerbegebietes in ein Wohngebiet das derzeitige Verkehrsaufkommen stark reduzieren, was die allgemeine Verkehrssituation im ganzen Südwesten von Harheim verbessert. In jedem Fall sollte der Fortgang der Verkehrssituation abgewartet und weiter evaluiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 439 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederherstellung Feldweg - Urnbergweg - unter dem Baugebiet HarheimSüd in der Sraße Im Niederfeld

07.12.2015 · Aktualisiert: 08.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2015, OM 4811 entstanden aus Vorlage: OF 222/14 vom 22.11.2015 Betreff: Wiederherstellung Feldweg - Urnbergweg - unter dem Baugebiet Harheim-Süd in der Sraße Im Niederfeld Der Magistrat wird gebeten, den durch Bautätigkeiten im o. g. Baugebiet beschädigten Feldweg hinter den Häusern der Straße Im Niederfeld von den Hausnummern 110 bis 130 bis zu der Gasleitung wieder herzustellen und an die neuen Gegebenheiten anpassen zu lassen sowie danach auf diesem Abschnitt, vor den Häusern mit den Hausnummern 110 bis 130, ein Parkverbot mit dem Verkehrszeichen Nr. 286 einzurichten. Begründung: Der Feldweg entlang der o. g. Bebauung der Straße Im Niederfeld ist durch die Bautätigkeiten in Harheim-Süd erheblich heruntergefahren, sodass dadurch ein mehrere Zentimeter tiefer und an manchen Stellen über den halben Feldweg sich ausbreitender See entstanden ist. Dieser Mangel sollte behoben werden. Das umzusetzende Parkverbot hat den Sinn, dass da durch ein Parken in diesem Bereich, das den landwirtschaftlichen Verkehr behindert, unterbunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 392 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baugebiet Harheim-Süd hier: Ausbau der Straße Im Niederfeld

07.12.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2015, OM 4810 entstanden aus Vorlage: OF 221/14 vom 22.11.2015 Betreff: Baugebiet Harheim-Süd hier: Ausbau der Straße Im Niederfeld Der Magistrat wird gebeten, für den finalen Ausbau der Straße Im Niederfeld ein Konzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie den Wünschen des Ortsbeirates für ein geordnetes Parkplatzangebot auf der Gesamtlänge der Straße entsprochen werden kann. Ohne bauliche Änderungen sollen folgende Merkmale im Konzept berücksichtigt werden: 1. Die geplante freie geradlinige Länge der Straße von circa 540 Metern soll durch geeignete Maßnahmen unterbrochen werden, um den Kraftfahrzeugverkehr zu einer gemäßigten Fahrzeuggeschwindigkeit zu verleiten. 2. Dabei ist im Konzept zu prüfen, ob eine mäandermäßige Anordnung von einzelnen oder Gruppen von Parkplätzen beidseits der Straße zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen kann. 3. Im Konzept ist sicherzustellen, dass der nördliche Bürgersteig der Straße nicht durch wildes Parken mitbenutzt wird (kein halbseitiges oder ganzflächiges Beparken des Bürgersteigs). Die Ziffern 1. bis 3. vorausgesetzt, stimmt der Ortsbeirat der in der Sitzung am 07.12.2015 vorgestellten Planung, mit Ausnahme der Poller, zu. Dem Ortsbeirat ist das Konzept vor dem endgültigen Ausbau der Straße vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 391 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsgutachten aufgrund des Neubaugebiets „Bonames-Ost“

01.12.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4784 entstanden aus Vorlage: OF 909/10 vom 16.11.2015 Betreff: Verkehrsgutachten aufgrund des Neubaugebiets "Bonames-Ost" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass ein Verkehrsgutachten erstellt wird, welches die jetzigen Planungen des Neubaugebiets "Bonames-Ost" berücksichtigt. Das Verkehrsgutachten soll zeitnah erstellt werden, um gegebenenfalls frühzeitig geeignete Maßnahmen einleiten zu können. Das Gutachten soll folgende Fragen beantworten: 1. Welche Verkehrsströme sind über die Ortsrandstraße aus den umliegenden Stadtteilen und aus dem Neubaugebiet zu erwarten? 2. Inwieweit werden die Verkehrsströme an der U-Bahn-Schranke, hier insbesondere in den Verkehrsspitzenzeiten, aufgehalten? Wie lang wird nach der eventuell zu erwartenden Anzahl der Fahrzeuge die wartende Schlange sein? 3. Inwieweit nutzen Fahrzeuge, um längere Wartezeiten an der U-Bahn-Schranke zu vermeiden, beispielsweise durch die Parallelstraße südlich der U-Bahn-Strecke an den Schulen vorbei, trotz möglicher Pförtnerampel den Straßenverlauf über den Harheimer Weg, dann weiter die Fleckenbühlstraße und weiter die Homburger Landstraße? 4. Wie wird sich der Verkehr bis zum Jahr 2030 entwickeln und sind neue Verkehrsangebote nötig? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 435 Aktenzeichen: 61 10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sachstand hinsichtlich des Provisoriums für das Gymnasium Nord

29.11.2015 · Aktualisiert: 15.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2015, OF 513/12 Betreff: Sachstand hinsichtlich des Provisoriums für das Gymnasium Nord In den vergangenen Wochen wurde viel über die weiterführenden Schulplätze diskutiert. Auch im Gymnasium Riedberg gab es hierzu eine Informationsveranstaltung durch das Staatliche Schulamt. Da jedoch im Hinblick auf die zahlreichen Neubaugebiete im Frankfurter Norden hier im Gymnasialbereich mit weiter hohen Schülerzahlen zu rechnen ist, ist die Sorge der Familien nach nicht ausreichenden Plätzen für das kommende Schuljahr begründet. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen: 1. Warum wird das Provisorium für das Gymnasium Nord in Westhausen errichtet wird und nicht in der Nähe des endgültigen Standorts? 2. Ist der im Bebauungsplan Nr. 516 ausgewiesene Standort für das Gymnasium Nord endgültig? 3. Wann beabsichtigt der Magistrat es zu eröffnen? 4. Was wird es kosten und wann wird es wie im städtischen Haushalt abgesichert? 5. Wann rechnet der Magistrat mit einer Genehmigung des neuen Gymnasiums Nord durch das Kultusministerium? Begründung: Aus der aktuellen Seite des Stadtplanungsamtes zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ergibt sich ein Planungskonzept, welches auch einen Standort für eine weiterführende Schule ausweist. Da nunmehr ein endgültiger Standort für das weitere Gymnasium im Frankfurter Norden gefunden scheint, muss jetzt zügig mit der Errichtung eines Provisoriums begonnen werden und zwar im Hinblick auf die Neubaugebiete im gesamten Frankfurter Norden und den hohen Bedarf hier vor Ort. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 11.12.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 513/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung eines Geldausgabeautomaten in der Allianz-Zweigstelle

09.11.2015 · Aktualisiert: 02.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.11.2015, OM 4719 entstanden aus Vorlage: OF 219/14 vom 25.10.2015 Betreff: Aufstellung eines Geldausgabeautomaten in der Allianz-Zweigstelle Vorgang: OM 4267/15 OBR 14; OM 4268/15 OBR 14; ST 1446/15; ST 1447/15 Der Magistrat wird gebeten, auf die Frankfurter Volksbank, aber auch die Frankfurter Sparkassen dahin gehend einzuwirken, dass in Harheim wieder ein Geldausgabeautomat aufgestellt wird. Der Ortsbeirat 14 schlägt als Aufstellungsort die Zweigstelle der Allianz-Versicherung in der Philipp-Schnell-Straße oder einen anderen geeigneten Standort vor. Begründung: Vor vielen Jahren wurde ein Geldausgabeautomat in den Bankfilialen aufgestellt, um das Bankpersonal zu entlasten. Jetzt, wo das Personal abgebaut oder anderen Aufgaben zugeführt ist, wird dieser dann auch wieder eliminiert. In der Stellungnahme vom 28.09.2015, ST 1446, wurde unter anderem berichtet, dass die Nutzung des Geldautomaten rückläufig war, was von Mitgliedern des Ortsbeirates 14 nicht bestätig werden kann, da es des Öfteren zu Stauungen vor dem Geldautomaten gekommen ist. In der Stellungnahme ST 1446 und auch in der Stellungnahme vom 28.09.2015, ST 1447, sieht der Ortsbeirat zumindest noch nicht einmal einen Ansatz einer Bemühung vonseiten der Frankfurter Volksbank, einen neuen Standort für einen Geldausgabeautomaten suchen zu wollen. In Nieder-Erlenbach sind von zwei Banken Geldausgabeautomaten im Einsatz. Diese dürften sich noch weniger rentieren, da Nieder-Erlenbach auch nicht mehr Einwohner als Harheim hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4267 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4268 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1446 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1447 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 255 Aktenzeichen: 92 31

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