Meine Nachbarschaft: Spitzenstraße
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Vorlagen
Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.11.2015, OM 4709 entstanden aus Vorlage: OF 294/15 vom 19.10.2015 Betreff: Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 die Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg sowie die verkehrlichen Auswirkungen - insbesondere in der Berner Straße - zeitnah in einer eigenen Sitzung vorzustellen. Begründung: Die Probleme in den betroffenen Stadtteilen sind unterschiedlich, sodass in einer eigenen Sitzung vertieft auf Fragen aus Nieder-Eschbacher Sicht eingegangen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 221 Aktenzeichen: 61 00
Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 910 .Südöstlicher Urnbergweg.
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2015, OF 217/14 Betreff: Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 910 "Südöstlicher Urnbergweg" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft über den derzeitigen Sachstand zur weiteren Entwicklung des Bebauungsplans Nr. 910 und wünscht sich hier eine heterogene Gestaltung der geplanten Wohneinheiten. Von besonderem Interesse ist, ob und wann die in diesem Gebiet angesiedelten Gewerbebetriebe das Baugebiet verlassen bzw. eventuell den Gewerbebetrieb einstellen. Des Weiteren hätten wir gerne Auskunft über die jetzt geplante Anzahl von Wohneinheiten, die geplante Anzahl an Parkmöglichkeiten und wann mit einer Bebauung gerechnet werden kann. Begründung: Der derzeitig angesiedelte Gewerbebetrieb beeinträchtigt die umliegenden Wohngebiete und jetzt auch das neue Wohngebiet "Im Niederfeld" beträchtlich durch den Verkehr von LKW und Baufahrzeugen sowie an- und abfahrenden Fahrzeugen der angesiedelten Mitarbeiter. Die Verlagerung der Gewerbebetriebe und der dadurch entfallende Fahrzeugverkehr würde merklich die Situation in den Wohngebieten verbessern. Aufgrund des vorliegenden Wohnungsmangels in Frankfurt, sollte zumindest in den Gebieten, in denen derzeit schon eine Bebauung von Wohnungen möglich ist, diese auch in die Realität umgesetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 09.11.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1512 2015 Die Vorlage OF 217/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "und wünscht sich hier eine heterogene Gestaltung der geplanten Wohneinheiten" gestrichen werden und im letzten Satz vor dem Wort "und" die Worte "die Lage des Spielplatzes" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.09.2015, OM 4552 entstanden aus Vorlage: OF 867/10 vom 14.09.2015 Betreff: Pförtnerampel zum Harheimer Weg an der künftigen Ortsrandstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an der künftigen Ortsrandstraße für den aus Osten kommenden Straßenverkehr, der in den Harheimer Weg fährt, eine Pförtnerampel geplant und umgesetzt wird. Begründung: Seit Jahren wird der im Harheimer Weg vorhandene Durchgangsverkehr heftig kritisiert. Eine eventuelle weitere Erhöhung des Durchgangsverkehr in Bonames ist vermeidbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1746 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellung eines Schutzzaunes zwischen Jakob-Quirin-Weg und Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4387 entstanden aus Vorlage: OF 214/14 vom 07.09.2015 Betreff: Aufstellung eines Schutzzaunes zwischen Jakob-Quirin-Weg und Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, am Jakob-Quirin-Weg zum Harheimer Weg hin einen Schutzzaun aufzustellen, um zu unterbinden, dass spielende Kinder ungehindert auf die Umgehungsstraße gelangen können. Begründung: Der Jakob-Quirin-Weg und der Harheimer Weg sind nur durch eine provisorische Leitplanke getrennt, sodass die Gefahr besteht, dass Kinder auf die Umgehungsstraße geraten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 21 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 524 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 66 0
Ausweisung des Jakob-Quirin-Weges als verkehrsberuhigten Bereich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4386 entstanden aus Vorlage: OF 213/14 vom 23.08.2015 Betreff: Ausweisung des Jakob-Quirin-Weges als verkehrsberuhigten Bereich Der Magistrat wird gebeten, zeitgleich mit der endgültigen Fertigstellung der Straße Jakob-Quirin-Weg im Baugebiet Harheim-Süd diese als verkehrsberuhigten Bereich einzurichten. Begründung: Bereits in der Planung ist dieser Weg als verkehrsberuhigter Bereich angelegt. Die Straßenoberfläche wird mit Verbundsteinen gepflastert sein, ein separater Gehweg ist nicht vorgesehen. Somit werden sich alle Verkehrsteilnehmer die öffentlichen Wegeflächen teilen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1733 Aktenzeichen: 32 1
Bauplanung im Frankfurter Norden
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.07.2015, OA 655 entstanden aus Vorlage: OF 284/15 vom 16.06.2015 Betreff: Bauplanung im Frankfurter Norden Vorgang: M 146/14 Der Ortsbeirat erkennt an, dass es zurzeit einen erhöhten Druck auf die Stadt Frankfurt gibt, neuen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Der Druck ergibt sich teilweise aus internen Gründen (innere Fluktuation, Suche nach kostengünstigem Wohnraum) und externen Gründen (Zuzug). Der Ortsbeirat steht dem Bereitstellen von neuem Wohnraum - auch im Frankfurter Norden - positiv gegenüber, sofern er sich ökologisch und sozial verträglich gestaltet. Dabei ist allerdings der Fokus nicht nur auf das Erstellen von neuem Wohnraum für eine zukünftige Bevölkerung zu setzen, sondern auch die Wohnqualität im bestehenden Stadtteil für die vorhandenen Anwohner zu erhalten und möglichst weiter zu verbessern. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen geschehen: - Verdichtung in bereits vorhandenen Siedlungsbereichen; - vereinfachte Umwandlung von Gewerberaum in Wohnraum (hierzu ist die Änderung der HBO sowie diverser Planungsgesetzgebungen vorzunehmen); - Umwandlung von Grün- und Freiflächen (durch Bebauungspläne). Allerdings sieht der Ortsbeirat auch, dass das Bereitstellen von neuem Wohnraum wiederum den Zuzug von außen weiter verstärken wird. Frankfurt kann aber auf Dauer dem Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum auf seinem mit circa 240 Quadratkilometer kleinen Stadtgebiet nicht alleine begegnen. Das Erstellen von neuem Wohnraum - auch außerhalb von Frankfurt - inklusive der notwendigen Verkehrsinfrastruktur ist somit im Endeffekt unumgänglich. Hierzu sind die direkt an Frankfurt grenzenden Gemeinden deutlich stärker einzubinden. Im Frankfurter Norden sind im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) bereits verschiedene Flächen als Wohnbaufläche ausgewiesen, teilweise bereits seit über 30 Jahren. Diese Flächen schmiegen sich an vorhandene Siedlungsstrukturen an und erweitern diese. Sie befinden sich außerhalb von Landschaftsschutz und regionalen Grünzügen, vorhandene Frischluftschneisen sind ebenfalls beachtet. Im Frankfurter Norden werden zurzeit zwei verschiedene Projekte zur Bereitstellung von Wohnraum diskutiert. Dies ist zu einem ein neuer Stadtteil zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach und Harheim. Allerdings sind zurzeit keine konkreten Angaben zur Dichte, genauen Lage, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen und zur notwendigen neuen Verkehrsanbindung vorhanden. Dieser Stadtteil hätte den Vorteil, dass sich die potenzielle Wohnbevölkerung außerhalb bereits vorhandener sozialer Strukturen neu findet und sich somit in vorhandenen Strukturen relativ wenige Verwerfungen ergeben. Allerdings ist dieser Bereich als landwirtschaftliches Gebiet ausgewiesen und liegt - zu Recht - teilweise im Landschaftsschutzbereich II (strenge Schutzbestimmung) sowie im regionalen Grünzug. Auch sind hier bereits viele Ausgleichsflächen anderer Bauprojekte ausgewiesen. Zusätzlich wäre die Bereitstellung von neuen beziehungsweise der Ausbau von vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen unumgänglich, was zurzeit wegen der dazu notwendigen sehr hohen Kosten kaum realisierbar ist. Der Aus- oder Neubau von Straßen würde zusätzlich die vorhandene Siedlungsstruktur belasten. Eine Anbindung an das bestehende Schienennetz wäre aufgrund langer Planungszeiten, langer Strecken und ebenfalls hoher Kosten nur langfristig zu erwarten. Dieser Stadtteil würde ein zurzeit zusammenhängendes und somit gut nutzbares landwirtschaftliches Gebiet zerstören. Verbleibende Reste zwischen dem neuen und den alten Stadtteilen beziehungsweise den neuen Verkehrstrassen würden landwirtschaftlich nicht mehr gut nutzbar sein. Damit würde der weiteren Verdrängung der Landwirtschaft Vorschub geleistet. Der Ortsbeirat lehnt diese Bebauungsplanung einer Trabantenstadt auf wertvollem landwirtschaftlichen Boden daher u. a. aus ökologischen und infrastrukturellen Gründen ab. Das andere angesprochene Projekt ist die Siedlungserweiterung Bonames-Ost durch den Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg. Hier sind die Bedingungen anderes (wie oben bereits beschrieben): - Außerhalb von Landschaftsschutz und regionalem Grünzug; - ebenfalls außerhalb des bereits seit Langem projektierten Stadtpark Nieder-Eschbach; - bessere (wenn auch nicht gute) Anbindung an vorhandene Verkehrsinfrastruktur. Außerdem gab es bereits eine in einem längeren Prozess mit der vorhandenen Bevölkerung abgestimmte Planung. Diese wurde allerdings zugunsten einer deutlich höheren Dichte verworfen. Damit ergaben sich erneut heftige Verwerfungen mit der betroffenen Bevölkerung und den betroffenen Ortsbeiräten, die politisch für diese Bevölkerung stehen. Der Ortsbeirat steht dem Bauprojekt durchaus positiv gegenüber, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu sind folgende Fragen zu klären: Bezüglich der Vorlage M 146 - Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel: - Wie wurden die Kriterien der angegebenen Magistratsvorlage bei der Planung des Baugebietes berücksichtigt? - Inwieweit verträgt sich die Planung der weiteren Baugebiete mit den Zielen der Frankfurter Anpassungsstrategie? - Welche negativen Auswirkungen sind auf Kalt- und Frischluftschneisen zu erwarten und wie kann diesen begegnet werden? Bezüglich sozialer Auswirkungen auf die Bevölkerung: In Bonames wohnen zurzeit etwa 6.000 bis 7.000 Menschen und man verspürt noch immer die sozialen Auswirkungen des Wohngebietes Am Bügel mit zurzeit circa 5.000, demnächst etwa 6.000 Bewohnern (Dies ist nicht ausschließlich auf die dortige Baustruktur und Wohnungsbelegpolitik zurückzuführen.). Wie wirkt sich eine Steigerung der Bevölkerung um 3.000 Menschen (wie im existierenden Bebauungsplan vorgesehen) beziehungsweise um 5.000 Menschen (wie im aktuellen städtebaulichen Entwurf vorgesehen) auf die vorhandene Bevölkerung aus? Der Ortsbeirat hält einen Zuwachs von höchstens 3.000 bis 3.500 Einwohnern (respektive circa 1.500 Wohneinheiten) für maximal verkraftbar. Bezüglich sozialer Infrastruktureinrichtungen im Kinder- und Jugendbereich: Wie wird den sozialen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen? Aus Sicht des Ortsbeirates sind u. a. zwingend notwendig: - Krabbelstuben, Kindergarten, Kita, Schule, Spielplätze; - Bolzplatz mit mindestens zwei Spielfeldern und eventuell einer Rollschuhbahn; - Flächen, auf denen sich Jugendliche und junge Erwachsene treffen können, ohne dass dies störend auf den Rest der Bevölkerung wirkt. Bezüglich sozialer Infrastruktureinrichtungen im Behinderten- und Seniorenbereich: Wie wird den Wohnbedürfnissen von Behinderten und Senioren Rechnung getragen werden? Aus Sicht des Ortsbeirates sind u. a. zwingend notwendig: - Eine Altenpflegeeinrichtung mit angeschlossener Tagesbetreuung; - einen Bereich für noch aktive Menschen mit und ohne Behinderungen beziehungsweise noch aktiven Senioren, bei denen eine zunehmende Betreuung abzusehen ist. Vorstellbar sind hierzu circa 100 Wohneinheiten inklusive einer zentralen Einrichtung für eine Low-Level-Betreuung. In dem Bereich sind ebenso viele weitere Wohneinheiten auszuweisen, sodass durch eine Durchmischung eine Art Mehrgenerationenbereich entsteht. Er sollte neben der restlichen Bebauung, aber keinesfalls vollständig getrennt davon ausgewiesen werden (Dies entspricht dem in der Bevölkerung bereits öfters geäußerten Wunsch, im Alter eine bedarfsgerechte Wohnung im Umkreis des bisherigen Wohnorts zu finden.). Bezüglich Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung: Welche Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung sind notwendig? Der Ortsbeirat hält es für angebracht, dass mehrere öffentliche Bereiche als Treffpunkt der Bevölkerung (wünschenswert mit mindestens zwei Restaurationseinrichtungen) sowie mietbare Räume für private Freizeitgestaltung vorgesehen werden. Auch sind mehrere Ladenlokale zur Versorgung vorzusehen. Bezüglich öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV) und Individualverkehr (IV): Welche zusätzlichen Verkehrsbelastungen im ÖPNV und IV sind zu erwarten? Dem ÖPNV wird durch eine neue U-Bahn-Station Rechnung getragen. Jedoch ist die vorhandene Linie U 2 als einzige direkte Verbindung in die Stadtmitte in der Hauptverkehrszeit bereits heute (Taktdichte, Anzahl der Wagen pro Zug) auf der Strecke zwischen Willy-Brandt-Platz und Bonames (20 bis 25 Minuten Fahrzeit) mit mindestens ebenso vielen stehenden wie sitzenden Fahrgästen ausgelastet. Die Linie U 9 bietet hinsichtlich Wagenzahl und Taktdichte noch Kapazitäten. Sie ist aber in der Hauptverkehrszeit deutlich weniger attraktiv, da die Verlängerung ab der bisherigen Endstation Ginnheim Richtung Innenstadt/Hauptbahnhof fehlt. - Welche deutlichen Verbesserungen sind hier (noch) möglich? - Kann eine neue Bushaltestelle im Bereich der neuen U-Bahn-Haltestelle sich positiv auf die Nutzung des Busses auswirken? Der Ortsbeirat erachtet dies als sinnvoll, da sich die Busfahrzeiten aus Richtung Harheim zur einer U-Bahn-Station um 5 Minuten verkürzen. - Welche neuen Verkehrsbeziehungen und -belastungen im IV sind auf der Randstraße, im weiteren Verlauf auf der Berner Straße und nicht zuletzt innerhalb Bonames zu erwarten? - Welche aktuellen Kordonzahlen und welche neuen Prognosen liegen vor? - Wie kann einer unverhältnismäßigen Attraktivitätssteigerung der Verkehrsverbindung zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach von außerhalb entgegengewirkt werden? - Wie kann der steigenden Verkehrsbelastung in der Berner Straße begegnet werden? Die geplante Ortsrandstraße dient planerisch der Anbindung des Baugebiets an das überörtliche Straßennetz und hat keine beziehungsweise nur eine untergeordnete regionale Bedeutung. Trotzdem ist zu befürchten, dass sie verstärkt auch von Verkehr von außerhalb Frankfurts in Richtung der Autobahnen 661 und 5 genutzt wird. Der Ortsbeirat hält einen plangleichen Übergang der U-Bahn-Strecke für deutlich attraktivitätsmindernd. Dies ist auch hinsichtlich der Bau- und Unterhaltskosten deutlich kostengünstiger. Bezüglich Fahrradrouten: Wie wird das Baugebiet an bestehende Fahrradrouten angeschlossen? Der Ortsbeirat hält beidseitige Fahrradwege an der Ortsrandstraße für unverzichtbar. Sie sollen (nach Möglichkeit ohne Ortsdurchfahrten) an das bestehende oder geplante Radwegesystem im Nidda- und Eschbachtal angeschlossen werden. Bezüglich der inneren Erschließung: Kann die innere Erschließung des Baugebietes so angepasst werden, dass sich eine Verminderung des Schleichverkehrs durch Bonames ergibt? Das Baugebiet wird zurzeit durch zwei Einmündungen an die Randstraße angeschlossen. Nach Meinung des Ortsbeirates sind diese folgendermaßen umzukonzeptionieren: - Die nördliche Einmündung ist als Hauptzufahrt mittels eines Kreisels zu gestalten, mit der Möglichkeit einer Verbindung zum Harheim Weg in Bonames; - die südliche Einmündung sowie die innere Gestaltung der Anwohnerstraßen ist so zu gestalten, dass die Durchfahrt nach Bonames erschwert wird (Dies ist auch im Sinne einer Busanbindung an die U-Bahn-Station.). Bezüglich Grünflächen- und Freiraumgestaltung: - Welche Grünflächen zur Freizeitnutzung sind innerhalb und außerhalb des Baugebietes vorgesehen? - Wie kann der bisher lediglich geplante Grüngürtelpark Nieder-Eschbach diese Aufgabe erfüllen? Der Ortsbeirat hält den Grüngürtelpark als Bereich für die heutige und besonders zukünftige Sicherung von Freiflächen zur Freizeitgestaltung für absolut notwendig, sowohl für das neue wie auch für die bereits vorhandenen Baugebiete. Er stellt auch eine wichtige Grünverbindung zwischen dem Grüngürtel an der Nidda und dem Regionalpark Vordertaunus dar. Aktuell können hier auch im Baugebiet wegfallende Kleingärten entlang des Eschbachs neu ausgewiesen werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wohnbauplanung im Frankfurter Norden an den vorgenannten Ausführungen auszurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 Anregung vom 29.04.2016, OA 2 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 08.07.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 655 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 655 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6255, 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.09.2015 Aktenzeichen: 61 00
Bessere Straßenbeleuchtung in verschiedenen Bereichen von Nieder-Erlenbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4327 entstanden aus Vorlage: OF 260/13 vom 16.06.2015 Betreff: Bessere Straßenbeleuchtung in verschiedenen Bereichen von Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung an den Kreuzungen Alt-Erlenbach/Niedereschbacher Straße, Niedereschbacher Straße/Kurmarkstraße, Alt-Erlenbach/Neue Fahrt sowie Erlenbacher Stadtweg/Hohe Brück mit leuchtstarken Straßenlaternen neuer Bauart vorzunehmen. Hierdurch werden die Sichtverhältnisse in den dunklen Monaten deutlich verbessert und dadurch das Unfallrisiko reduziert. Begründung: Vor Kurzem wurden in der Straße Alte Fahrt auf Höhe der Hausnummer 28 dreißig neue leuchtstarke Laternen angebracht, die eindrucksvoll die Fähigkeit neuer Lichttechnik unter Beweis stellen. In deutlichem Kontrast zu den schummerigen alten Straßenlampen leuchten diese sehr intensiv und die dunkle Gasse sehr gut aus. Eine Verwendung solcher lichtstarker Lampen sollte gerade die teilweise schwer einsehbaren Rechts-vor-Links-Kreuzungen mit stärkerer Verkehrsbelastung sicherer machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1471 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2016, ST 682 Aktenzeichen: 91 52
Einrichtung der Tempo-30-Zone im Baugebiet Harheim-Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4263 entstanden aus Vorlage: OF 205/14 vom 15.06.2015 Betreff: Einrichtung der Tempo-30-Zone im Baugebiet Harheim-Süd Der Magistrat wird gebeten, die abschließende Gestaltung und Herstellung der Straßen Im Niederfeld und Spitzenstraße im Baugebiet Harheim-Süd so durchzuführen, dass der Charakter einer Tempo-30-Zone deutlich wird. Im Einzelnen soll Folgendes eingerichtet werden: 1. In der Straße Im Niederfeld angezeichnete oder durch Bepflanzung eingerichtete Parkbuchten auf der nordöstlichen Seite vor den Hausnummern 102, 62 bis 76, 50 bis 56 und 32 bis 34, um die Straße an diesen Stellen zu verengen. 2. In der Spitzenstraße, alternierend auf beiden Straßenseiten, Parkbuchten vor den Hausnummern 14 bis 18 sowie in dem Bereich der Spitzenstraße zwischen den beiden Zufahrten zum Jakob-Quirin-Weg. 3. In der Straße Im Niederfeld ist in der Höhe der öffentlichen Grünfläche in dem Grünzug vom Spielplatz Hermannspforte die Verwendung von grünem Asphalt bzw. einer grünen Pflasterung erforderlich. 4. In der Straße Im Niederfeld ist im Einfahrtsbereich in die Tempo-30-Zone eine Fahrbahnverengung mit Bepflanzung einzurichten. 5. In der Straße Im Auweg soll in Höhe der öffentlichen Grünfläche die Verwendung von grünem Asphalt bzw. Pflasterung den Grünzug unterstreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1485 Anregung an den Magistrat vom 09.11.2015, OM 4720 Aktenzeichen: 32 1
Grünzug zwischen Spielplatz Hermannspforte und der öffentlichen Grünfläche/Parkanlage im Baugebiet Harheim-Süd, Im Niederfeld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4264 entstanden aus Vorlage: OF 206/14 vom 15.06.2015 Betreff: Grünzug zwischen Spielplatz Hermannspforte und der öffentlichen Grünfläche/Parkanlage im Baugebiet Harheim-Süd, Im Niederfeld Der Magistrat wird gebeten, den oben bezeichneten Grünzug so zu gestalten, dass eine erkennbare Sichtbeziehung und Wegeverbindung von der Grünfläche bis zum Spielplatz entsteht. Die Erweiterung sollte in gleicher Weise alleenartig bis zur Straße Im Niederfeld erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2015, ST 1577 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 67 0
Harheim - Baugebiet Süd hier: Erhöhte Geschwindigkeit von Pkws und Lkws in der Straße Im Niederfeld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2015, OM 4138 entstanden aus Vorlage: OF 200/14 vom 30.04.2015 Betreff: Harheim - Baugebiet Süd hier: Erhöhte Geschwindigkeit von Pkws und Lkws in der Straße Im Niederfeld Der Magistrat wird gebeten, bis auf Weiteres eine Geschwindigkeitsanzeigetafel in der Straße Im Niederfeld einzurichten. Begründung: Die etwa 600 Meter lange und geradlinige Straße Im Niederfeld verleitet den Kfz-Verkehr zur unerwünschten schnelleren Fahrweise. Es scheint dringend geboten, dieser die Anwohner gefährdenden Fahrweise Einhalt zu gebieten. Dabei ist es zunächst sehr hilfreich, mit der Einrichtung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel eine psychologische Barriere zu setzen. Um einen realen geschwindigkeitsmindernden Zustand zu erhalten, stehen im Ortsbeirat Überlegungen an, einen mäanderisierenden Einbau im Straßenraum vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1300 Aktenzeichen: 32 1
Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Bau eines Gymnasiums im Frankfurter Norden
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.05.2015, OA 630 entstanden aus Vorlage: OF 204/14 vom 18.05.2015 Betreff: Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Bau eines Gymnasiums im Frankfurter Norden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob sich das im Bebauungsplanverfahren befindliche Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg als Standort für ein künftiges Gymnasium im Frankfurter Norden eignet. Begründung: Wie Presseberichten zu entnehmen ist, werde, Äußerungen der Schuldezernentin zufolge und vor dem Hintergrund gestiegener und steigenden Zahlen von Schülerinnen und Schülern, die auf ein Gymnasium gehen möchten, unter Hochdruck ein verkehrsgünstig gelegener Standort für ein neues Gymnasium gesucht. Das zukünftige Neubaugebiet liegt unmittelbar am U-Bahn-Strang der Linien U 2 und U 9 und ist von vielen Stadtteilen aus mit der U-Bahn oder dem Fahrrad gut zu erreichen. Es wird damit auch dem Wunsch vieler Eltern auf Wohnortnähe entsprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.01.2016, B 16 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 242 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 27.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.07.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 31. Sitzung der KAV am 07.09.2015, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 630 wird abgelehnt. 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 14.09.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 43. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.10.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 630 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, BFF und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) FDP (= Annahme) 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.10.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 630 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.10.2015, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage OA 630 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6448, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.10.2015 Aktenzeichen: 40 34
Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets „Nieder-Eschbach Nord“ sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2015, OA 621 entstanden aus Vorlage: OF 273/15 vom 31.03.2015 Betreff: Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets "Nieder-Eschbach Nord" sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 Vorgang: B 458/14; OA 592/15 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. dass in Anlage zur Vorlage B 117 aufgeführte Wohnbauland-Entwicklungsprogramm (WEP) 2015 so abzuändern, dass das dort aufgeführte Baugebiet Nr. 20 "Nieder-Eschbach Nord" mit geschätzten 300 Wohneinheiten (siehe Seiten 10 und 18) wegen des extrem schwierigen bau- und planungsrechtlichen sowie hohen unwirtschaftlichen Aufwandes bei einer möglichen Umsetzung gestrichen und aus dem WEP 2015 herausgenommen wird (auf den Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 458, sowie auf die Anregung OA 592 wird ausdrücklich verwiesen); 2. dass es für das Baugebiet Nr. 2 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" bei der dort aufgeführten Anzahl von 1.360 Wohneinheiten (siehe Seite 13) bleibt. Eine weitere Verdichtung mit einer massiven Erhöhung der Wohneinheiten soll nicht weiter verfolgt werden. Vor diesem Hintergrund ist auf Seite 16 beim Baugebiet Nr. 2 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" in der Tabelle die mit Sternchen versehene Option zur Klarstellung zu streichen. Begründung: Wie bereits in der Vorlage B 458 vom Magistrat dargestellt, unterliegt das Plangebiet "Nieder-Eschbach Nord" sehr vielen Entwicklungshemmnissen, die eine mögliche Bebauung sehr unwirtschaftlich machen. Auch hinsichtlich der geringen Größe des Baugebiets ist die Anzahl von geschätzten 300 Wohneinheiten wohl weit überzogen. Die Planung sollte daher eingestellt werden und ist demzufolge im WEP 2015 herauszunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 458 Anregung vom 16.01.2015, OA 592 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2015, ST 1569 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 29.04.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.06.2015, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER (OA 621 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (OA 621 = Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.06.2015, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.07.2015, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 117 = Kenntnis, OA 621 = vereinfachtes Verfahren) RÖMER, REP und Stv. Krebs (B 117 = Kenntnis, OA 621 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 117 = Zurückweisung, OA 621 = Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE , FDP, BFF, RÖMER und REP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung), LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Krebs (B 117 = Kenntnis, OA 621 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6046, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 § 6172, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 64 0
Fahrradweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßbornstraße und Korffstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2015, OF 196/14 Betreff: Fahrradweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßbornstraße und Korffstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, aus welchem Grund der mit der OM80 im Jahr 2011 beantragte Lückenschluss, der zudem laut der Stellungnahme des Magistrats ST780 im Jahr 2012 als Bestandteil einer projektierten überörtlichen Fahrradroute des "Regionalverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main" bezeichnet und somit langfristig in Aussicht gestellt wurde, in der Radverkehrs-Konzeption 2014 B108 plötzlich nicht mehr vorhanden ist. Ist daraus zu entnehmen, dass sowohl die Anregungen des Ortsbeirates wie auch das o.g. Projekt der überörtlichen Fahrradroute und gleichzeitig die ST780 durch die B108 im Jahr 2014 obsolet werden und keine Bedeutung für die Planung des Radverkehrs in Frankfurt mehr spielen und muss in der Konsequenz der bereits in Aussicht gestellte aber kalt abservierte Radweg nun erneut beantragt werden, oder handelt es sich nur um einen kleinen handwerklichen Fehler in der B108, der ohne weitere Beantragung korrigiert werden kann? Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 20.04.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1308 2015 Die Vorlage OF 196/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenBefestigung einer Wegeverbindung für Radverkehr von Hermannspforte bis Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2015, OF 195/14 Betreff: Befestigung einer Wegeverbindung für Radverkehr von Hermannspforte bis Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den unbefestigten Teil der Wegeverbindung zwischen Hermannspforte und Homburger Landstraße (unten in schwarz eingezeichnet) zu befestigen und so herzustellen, dass er für Radverkehr geeignet ist. Begründung: Zwar besteht auf der südlichen Niddaseite ein für Radverkehr befestigter Weg, ebenso wie entlang des Harheimer Weges ein Wirtschaftsweg der auch für Radverkehr eingerichtet ist. Für eine Fahrt Richtung Eschersheim etwa zur Ziehenschule oder IGS Eschersheim wäre die oben vorgeschlagene Verbindung etwa 1,5 km kürzer. Dazu müsste nur etwa 800 Meter derzeit unbefestigter (und bei regnerischem Wetter für Radfahrer nicht nutzbarer) Weg mit einer anderen Oberfäche ausgerüstet werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 20.04.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1309 2015 Die Vorlage OF 195/14 wird mit der Maßgabe als Auskunftsersuchen an den Magistrat beschlossen, dass nach dem Wort "gebeten" die Worte "zu prüfen und zu berichten" eingefügt werden. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen 2 CDU (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenToilettenanlage für Busfahrer am Erlenbacher Stadtweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3952 entstanden aus Vorlage: OF 239/13 vom 19.02.2015 Betreff: Toilettenanlage für Busfahrer am Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine geeignete permanente Toilettenanlage für die Busfahrerinnen und Busfahrer am Erlenbacher Stadtweg eingerichtet werden kann. Begründung: Die blaue Chemietoilette am Erlenbacher Stadtweg ist kein Anblick, der das Ortsbild Nieder-Erlenbachs positiv bereichert. Leider ist dieses permanente Toilettenhäuschen notwendig, um den dort wartenden Busfahrern eine Möglichkeit zu einem Toilettenbesuch zu ermöglichen. Zu allem Überfluss wird das Häuschen auch regelmäßig Opfer von Vandalen, die es umstoßen und dadurch noch zusätzlich für eine Geruchsbelästigung der Anwohner sorgen. Analog zu der Toilettenanlage am Buswendeplatz in Harheim sollte auch in Nieder-Erlenbach an der Busendhaltestelle eine permanente Toilettenanlage eingerichtet werden, um die unangenehmen Zustände rund um die Chemietoilette zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 703 Antrag vom 08.05.2017, OF 94/13 Auskunftsersuchen vom 23.05.2017, V 478 Antrag vom 07.07.2017, OF 113/13 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2025 Anregung an den Magistrat vom 12.06.2018, OM 3350 Antrag vom 26.08.2019, OF 237/13 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5056 Aktenzeichen: 91 22
Verlegung der Baumscheibe in der Philipp-Schnell-Straße 69
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2015, OF 192/14 Betreff: Verlegung der Baumscheibe in der Philipp-Schnell-Straße 69 Der Ortsbeirat bitten den Magistrat zu veranlassen, dass die Baumscheibe gegenüber Haus Nr. 69 zurück verlegt wird. Begründung: Die im ersten Bauabschnitt bei der Erneuerung der Philipp-Schnell-Str. erstellte Baumscheibe gegenüber Haus Nr. 69, ist zu weit vorgebaut, sodass die einbiegenden Fahrzeuge in Richtung Alt Harheim, über die Umrandung der Baumscheibe fahren und diese Umrandung (Bordsteine) auch schon beschädigt haben, daher ist diese Baumscheibe zurück zu verlegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 14 am 16.03.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 14 am 20.04.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 18.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 29.06.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 07.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 12.10.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsermittlungen als Grundlage, um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3778 entstanden aus Vorlage: OF 732/10 vom 05.01.2015 Betreff: Verkehrsermittlungen als Grundlage, um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah durch Verkehrszählungen, Kennzeichenerfassungen und Verkehrsbefragungen über einen zusammenhängenden Zeitraum von sieben Tagen die Belastungen folgender Straßen zu ermitteln: - Sigmund-Freund-Straße; - Heiligenstockweg; - Hofhausstraße; - Harheimer Weg; - Am Dachsberg. Ferner wird der Magistrat gebeten, die hieraus gewonnenen Erkenntnisse dem Ortsbeirat 10 vorzustellen und als Grundlage für Entlastungsstrategien zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 322 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 1
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2015, OA 594 entstanden aus Vorlage: OF 257/15 vom 16.01.2015 OF 257/15 vom 16.01.2015 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Vorgang: OA 437/13 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Berichte des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 und B 465, werden zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die Planung einzuarbeiten, speziell die Forderung des Ortsbeirates 15, die Anzahl der Wohnungen auf maximal 1.320 zu beschränken, wie in der Vorlage OA 437 ausgeführt. Begründung: Die Antwort des Magistrats ist ausweichend, nichtssagend und vermessen. Der Ortsbeirat 15 machte konkrete Vorschläge wegen der besseren Kenntnis der Verhältnisse im Frankfurter Norden. Dieser, in der Vorlage OA 437 erstellte konstruktive Vorschlag ist stattdessen weiterzuverfolgen und muss inhaltlich in diesem Sinne umgesetzt werden. Der Ortsbeirat 15 steht für eine maßvolle Bebauung, welche sich bereits im Wesentlichen im Kompromissergebnis der Planungen aus 1998 widerspiegelt. Zum Bericht 464: Zu Punkt 1.: Der Ortsbeirat 15 ist weiter der Ansicht, dass durch die Festsetzung einer maximalen Anzahl von Wohneinheiten sich ein bauliches Konzept erstellen lässt. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Ortsbeiräte können sehr wohl abschätzen, was für ihre Stadteile sinnvoll ist und was nicht, denn sie haben die Ortskenntnis und kennen daher die Lebensverhältnisse. Es wäre im Sinne aller, die Anzahl der Wohneinheiten aus dem damaligen Bebauungsplanentwurf auf das aktuelle Konzept zu übertragen. Zu Punkt 2.: Es kann nicht sein, dass man noch nicht sagen kann, wo diese Flächen sein werden und wie der Schutz und die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen dabei nur angemessen und nicht vorrangig berücksichtigt werden. Dafür spricht aber die Aussage in der Vorlage B 465 (siehe unten). Im Landschaftsplanentwurf zum Bebauungsplan Nr. 516 (Stand: September 1998) heißt es z. B.: "Vorrangiges Ziel innerhalb des Baugebietes ist es, den durch Freizeitgärten und Obstbaum-Hochstämmen geprägten Gebietscharakter nicht zu zerstören, sondern als wesentliches Merkmal der ‚lokalen Identität und zur Minimierung des Eingriffes' mit in das städtebauliche Konzept zu integrieren." Zu Punkt 6.: 20 Stellplätze sind effektiv zu wenig. Nur weil der Magistrat davon ausgeht, dass am Park-and-ride-Parkplatz an der Haltestelle Kalbach noch ausreichend Kapazität besteht, wird diese trotzdem schon heute nicht ausgenutzt. Über die Hälfte des Parkplatzes wird nicht belegt. Des Öfteren schlägt dort ein Zirkus seine Zelte auf. Vielmehr werden z. B. in Nieder-Eschbach die umliegenden Straßen und der große Parkplatz zugeparkt, anstatt nach Kalbach zu fahren. Der Park-and-ride-Parkplatz in Nieder-Eschbach ist voll belegt. Zu Punkt 7.: Eine Polizeiaußenstelle für das 15. Polizeirevier ist im Vorfeld zur möglichen Umsetzung planungsrechtlich vorzusehen. Zum Bericht 465: Die Aussage "Im Gegenteil würde bei einer unangemessenen niedrigen Bebauungsdichte der Druck auf die Inanspruchnahme weiterer Landwirtschaftsflächen ansteigen", trifft voll die Vorgehensweise und die Vermessenheit einiger Stadtplaner. Die Begehren und Befürchtungen der Ortsbeiräte sowie der ansässigen Bürgerinnen und Bürger werden von diesen nicht oder nur unzureichend ernst genommen. Wieso erfolgen dann die Anhörungen, wenn am Ende doch nicht auf die Bürgerinnen und Bürgern eingegangen wird. Eine Stadt kann und muss nicht ins Unermessliche wachsen, nur weil einige Planer und der Oberbürgermeister vermeintlich nur das Beste für das Geld herausholen wollen. Es geht hier nicht nur um das Geld, sondern auch um den Lebensraum, die Lebensqualität und um die lokale Identität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2013, OA 437 Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 923 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 18 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE und 1 SPD gegen 1 GRÜNE, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 604 2015 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 604 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 189/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 464 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 465 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 und OA 604 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung, OA 604 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5793, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 5794, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 Aktenzeichen: 61 00
Geplante Schließung des 15. Polizeireviers und Verlegung in das Mertonviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2015, OM 3764 entstanden aus Vorlage: OF 251/15 vom 31.12.2014 Betreff: Geplante Schließung des 15. Polizeireviers und Verlegung in das Mertonviertel Der Magistrat wird gebeten, beim Land Hessen der (in Zeitungsberichten angedeuteten) Verlegung des 15. Polizeireviers in das Mertonviertel unter Zusammenlegung mit dem 14. Polizeirevier zu widersprechen. Stattdessen soll eine Verlegung in den Bereich des Bebauungsplans Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - favorisiert werden. Begründung: Bereits seit den Eingemeindungen im Jahre 1972 wurde seitens der Ortsteile nördlich der Nidda die Ferne zum jetzigen Standort des 15. Polizeireviers und die damit verbundenen langen und umständlichen Wege kritisiert. Mehrfach wurde eine Verlegung des Reviers an einen zugänglicheren Standort gefordert. Zuletzt geschah dies durch den Ortsbeirat 15 im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 516, in dem bereits eine Fläche für den Gemeinbedarf für eine Feuerwache vorgesehen ist. Bei einer Verlegung ins Mertonviertel wird die Erreichbarkeit des Reviers gegenüber dem jetzigen Standort aus dem Frankfurter Norden (nördlich der Nidda) nochmals deutlich verschlechtert, was der Sicherheit und dem Sicherheitsgefühl der Einwohner abträglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2015, ST 608 Aktenzeichen: 32
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146„Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrat
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2015, OA 593 entstanden aus Vorlage: OF 256/15 vom 31.12.2014 OF 256/15 vom 31.12.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146 "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Vorgang: M 146/14 Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.06.2015 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 516 vor der Realisierung entsprechend der aktualisierten Kriterien auf Auswirkungen und Anpassungen auf den Klimawandel zu prüfen und gegebenenfalls zu verändern, hauptsächlich in Bezug auf 1. Umwelt- und Klimaverträglichkeit der geplanten stärkeren Verdichtung und Versiegelung; 2. Kaltluft- und Frischluftzufuhr zum Stadtteil Bonames und in Richtung Innenstadt bei geänderten Rahmenbedingungen (nach Entstehen der Gewerbegebiete Nieder-Eschbach und Wohngebiet Riedberg); 3. verkehrliche Belastung im Straßenverkehr und im ÖPNV. Begründung: Die letzte Fassung des Bebauungsplans Nr. 516 stammt aus der Zeit der Jahrtausendwende und entspricht hinsichtlich neuerer Klimaforschung nicht mehr aktuellen Erkenntnissen. Da der Bebauungsplan Nr. 516 ohnehin hinsichtlich des Frankfurter Bedarfs an Wohnfläche überarbeitet wird, muss eine Aktualisierung hinsichtlich Umwelt- und Klimakriterien ebenfalls erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14 Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE und 1 SPD gegen 1 GRÜNE, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 604 2015 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 604 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 189/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 464 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 465 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 und OA 604 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung, OA 604 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 593 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 5793, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 5794, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 6268, 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.09.2015 Aktenzeichen: 61 00
Spielplatz am Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2014, OF 714/10 Betreff: Spielplatz am Harheimer Weg Der Bestand an Spielgeräten auf dem Spielplatz am Harheimer Weg in Bonames sieht wie folgt aus: ein veraltetes und von außen beschmiertes Spielhaus, eine Tischtennisplatte ohne Netz und eine Kletterwand, die für Jüngere ungeeignet ist. Während der letzten Jahre sind viele Geräte abgebaut worden, allerdings ohne, dass sie durch neue ersetzt worden sind". Der Grund dafür war die mangelnde Sicherheit der maroden Geräte gewesen. Dieser Spielplatz, der frequentiert wird, muss durch eine sofortige Maßnahme in den Zustand gebracht werde, dass dieser wieder nutzbar ist. Die vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, mit den zuständigen Ämtern nach einer schnellen Lösung zu suchen und diese dann umzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 714/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 714/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
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S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2014, OF 245/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Qualifizierung der Ortsrandstraße Bei der sogenannten Ortsrandstraße (Baugebiet 516) handelt es sich um den Autobahnzubringer vom Harheimer Weg zum Autobahnanschluß Nieder-Eschbach. Dies wurde bereits früher bei der seinerzeitigen Planung des AB-Anschlusses N-E so vorgesehen. Gleichzeitig sollte diese Straße als Umgehungsstraße für Bonames dienen. Ohne weitere Begründung wurde nach einigem hin und her dann der Begriff Ortsrandstraße vom damaligen Planungsdezernenten eingeführt. Dieser Begriff ist keine amtliche Klassifizierung für Straßen. Für Umgehungsstraßen und Autobahnzubringer ist vielmehr eine Planfeststellung erforderlich. Diese soll offenbar umgangen werden. Die Straße ist nun wie auch die anderen Straßen in das Baugebiet integriert. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft: Aus welchem Grund wurde dieser Autobahnzubringer nicht einer Planfeststellung unterzogen wie zum Beispiel die Anna-Lindh-Allee? Bedeutet die Benennung "Ortsrandstraße", dass die Kosten für den Straßenbau in die Gesamtkalkulation für das Baugebiet einfließen und somit die Anlieger dann auch für den Straßenbau des Autobahnzubringers zahlen müssen? Nach welchen amtlichen Kriterien werden generell neue Straßen qualifiziert? Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 07.11.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 245/15 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen 2 CDU, FREIE WÄHLER und NPD (= Annahme) bei Enthaltung 3 CDU
Partei: FREIE_WÄHLER
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2014, OM 3579 entstanden aus Vorlage: OF 170/14 vom 28.09.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 910 so zu entwickeln, dass auch Mehrfamilienhäuser in den Zonen 2 bis 4 (hinter der Philipp-Schnell-Straße) gebaut werden können. Die Traufhöhe sollte die in Harheim übliche Höhe von 2,5 Stockwerken aber nicht überschreiten. Begründung: Aufgrund der derzeitigen Wohnraumsituation in Frankfurt sollte hier ein breiteres Spektrum der Wohnbebauung ermöglicht werden. Im Entwurf zum o. g. Bebauungsplan sind derzeit nur Reihenhäuser mit einer Wohneinheit vorgesehen. Nach der Ansicht des Ortsbeirates sollte, um auch denen gerecht zu werden, die sich kein derartiges Eigentum oder die Miete in einem Reihenhaus leisten können, eine Möglichkeit eröffnet werden, in kleineren Wohneinheiten in Harheim zu wohnen, wie sie in Mehrfamilienhäusern geschaffen werden können. Der Ortsbeirat denkt hierbei im Speziellen auch an Krankenschwestern, Polizeibeamte und dergleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 11 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg hier: Konzept Wohnbebauung/Verkehrserschließung
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.10.2014, OA 568 entstanden aus Vorlage: OF 169/14 vom 27.09.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg hier: Konzept Wohnbebauung/Verkehrserschließung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das am 08.09.2014 im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Ortsbeirat vorgestellte Bebauungskonzept dahin gehend zu überprüfen bzw. planerisch zu ergänzen, dass folgende städtebauliche Parameter eingehalten werden: 1. Die Anzahl der Wohneinheiten mit einer Belegungsdichte von etwa drei Personen pro Wohneinheit ist auf eine verkehrsverträgliche Belastung der Philipp-Schnell-Straße hin zu überprüfen und zu begründen. 2. Für die Verkehrsanbindung des neuen Baugebietes ist zu vermeiden, dass die Entlastung der Philipp-Schnell-Straße durch die vollständige Auflösung des Gewerbegebietes nicht durch eine erhöhte Belastung infolge des entstehenden Individualverkehrs konterkariert wird. Damit wäre allen Beteiligten nicht gedient. 3. Für die Verkehrsanbindung ist dem Ortsbeirat ein schlüssiges Verkehrskonzept vorzulegen. 4. Die erforderlichen Stellplätze sollten auf den zu bildenden Parzellen nachgewiesen werden. 5. Es ist zu prüfen, ob ein Stellplatz pro Wohneinheit ausreichend ist. Die Prüfung ist der Realität geschuldet, dass in den meisten Haushalten dieser Bebauungskategorie zwei Kraftfahrzeuge vorhanden sind. 6. Die Straßenbreiten sind so anzulegen, dass parkende Fahrzeuge nicht zwingend hälftig die Bürgersteige benutzen müssen, um den regulären Verkehr zu ermöglichen. 7. Die vorhandenen, in der Planung belassenen breiten Straßen sollten mit Bäumen seriell bepflanzt werden. 8. Eine öffentliche Grünfläche inmitten der Bebauung sollte als Anger großzügig ausgewiesen werden. Ein Spielplatz ist vorzusehen. 9. Die Geschossigkeit ist mit maximal zwei Vollgeschossen mit ausgebautem Dachgeschoss oder Flachdach-Penthouse auszuweisen. 10. Das zu bildende Wohngebiet bietet sich aus städtebaulicher Sicht an, neue Wohnkonzepte zu realisieren, wobei auch zweigeschossiger Mietwohnungsbau (als ETW) in kleineren Blöcken vorzusehen ist. Für solch einen Fall könnten auch interne Grünhöfe gestaltet werden. 11. Die in Harheim praktizierte dörfliche Struktur sollte auch in diesem Baugebiet mit einer kleinteiligen Bebauung Qualitätsmerkmal sein. Sie sollte insbesondere landschaftlich Rücksicht nehmen auf die benachbarte Niddaaue. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.01.2015, B 15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.10.2014 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 10.11.2014, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 568 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Bericht vorgelegt wird, bevor der Entwurf des Bebauungsplans fertiggestellt ist. Abstimmung: Ziffern 1. bis 4. und 6. bis 11.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Enthaltung) RÖMER und REP (= Annahme) Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.11.2014, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 568 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Bericht vorgelegt wird, bevor der Entwurf des Bebauungsplans fertiggestellt ist. Abstimmung: Ziffern 1. bis 4. und 6. bis 11.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.11.2014, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 568 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Bericht vorgelegt wird, bevor der Entwurf des Bebauungsplans fertiggestellt ist. Abstimmung: Ziffern 1. bis 4. und 6. bis 11.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, RÖMER und REP (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 5315, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014 Aktenzeichen: 61 02
Ergänzung des Neubaugebiets Harheim-Süd - Bebauungsplan Nr. 910
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2014, OF 173/14 Betreff: Ergänzung des Neubaugebiets Harheim-Süd - Bebauungsplan Nr. 910 Wir schlagen vor, die Grundstücke links vom Urnbergweg Nr. 71, 72, 73, 74 und 75 in den Bebauungsplan mit einzuschließen und bis zum Kreisverkehr an der Spitzenstraße eine Südumgehung zu planen. Begründung: Eine Südumgehung südlich des Eschbachs würde alle Straßen in Harheim stark entlasten, vor allem die Korffstraße und die Philipp-Schnell-Straße, sowie die Kreuzung In den Biegen / An der Pfarrwiese, an der täglich mindestens 600 Autos durchfahren. Auch bei Reparaturarbeiten wäre eine Ausweichmöglichkeit gegeben. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 13.10.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage OF 173/14 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Alfred Quirin gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenSpurrinnen im Kreuzungsbereich L3008/Nieder-Erlenbacher Ortseinfahrten Mitte und West beseitigen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3286 entstanden aus Vorlage: OF 212/13 vom 23.06.2014 Betreff: Spurrinnen im Kreuzungsbereich L3008/Nieder-Erlenbacher Ortseinfahrten Mitte und West beseitigen! Der Magistrat wird gebeten, mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Kontakt aufzunehmen und darauf hinzuwirken, dass die inzwischen stark ausgeprägten Aufwölbungen und Verdrückungen (Spurrinnen) in der Asphaltdecke im Kreuzungsbereich L3008/Niedereschbacher Straße (Ortseinfahrt West) und insbesondere L3008/Erlenbacher Stadtweg (Ortseinfahrt Mitte) instand gesetzt werden. Begründung: An den genannten Stellen, die durch Ampelanlagen geregelt sind und ein hohes Verkehrsaufkommen aufweisen, ist es vermutlich durch Temperatureinwirkung und Radlasten des wartenden/langsam anfahrenden Verkehrs zur Bildung von starken Spurrinnen in der Asphaltdecke gekommen. Sie führen dazu, dass diese Straßenabschnitte nicht nur unangenehm zu befahren sind, sondern auch die Verkehrssicherheit (z. B. durch Ansammlung von Oberflächenwasser in den Vertiefungen, Aquaplaning) beeinträchtigt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1268 Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2014, ST 1421 Aktenzeichen: 66 5
Sanierung der Brücken des Ortsbezirkes 14
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2014, OF 161/14 Betreff: Sanierung der Brücken des Ortsbezirkes 14 Im Jahre 2010 wurden die Ortsbeiräte über das Vorhaben "Sanierung, Ersatzneubau, bauliche und betriebliche Erhaltung inklusive der erforderlichen Planungsleistungen und Finanzierung von Ingenieurbauwerken des Straßenverkehrs als Öffentliche-Private-Partnerschaft" mittels der M46. aber auch durch einen Vortrag des Dezernenten Uwe Becker im Ortsbeirat informiert. Nun wurde dieses Projekt nicht umgesetzt, jedoch der Zustand der Brücken hat sich in der Zwischenzeit nicht verbessert. Für den Ortsbezirk 14 waren folgende Brücken in unterschiedlichem Zustand aufgeführt: Fußwegbrücke über den Eschbach (an der Schule) Fußwegbrücke über den Eschbach (am Bürgerhaus) Fußwegbrücke über den Eschbach (Harheimer Stadtweg) Straßenbrücke Erlenbacher Stadtweg über den Eschbach / Brücke Straßenbrücke Maßbornstraße Daher fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Wann ist eine Sanierung der Brücken im Ortsbezirk 14 geplant und liegt eine Prioritätenliste vor, die dem Ortsbeirat zur Verfügung gestellt werden kann? Begründung: Der Zustand der Brücken im Ortsbezirk 14 wurde im Jahr 2010 erhoben und entsprechend dokumentiert. Dieser Zustand hat sich im Verlauf der letzten 4 Jahre nicht gebessert. Da das PPP-Projekt aufgegeben wurde, wünscht der Ortsbeirat Informationen, wie weiter mit den Brücken verfahren wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 16.06.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1051 2014 Die Vorlage OF 161/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAbstimmung des Fahrplans der Buslinie 65 zur Vermeidung von Begegnungsverkehr im Ortskern von Nieder-Erlenbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3066 entstanden aus Vorlage: OF 202/13 vom 17.04.2014 Betreff: Abstimmung des Fahrplans der Buslinie 65 zur Vermeidung von Begegnungsverkehr im Ortskern von Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, bei traffiQ auf eine Fahrplananpassung der Buslinie 65 in Richtung Bad Vilbel hinzuwirken, sodass deren Busse keinen Begegnungsverkehr mit den in die entgegengesetzte Richtung fahrenden Busse der Buslinien 65, 29 und 25 zwischen den Haltestellen "Hohe Brück" und "Altes Rathaus" haben. Begründung: Der Fahrplan der Buslinie 65 von Bad Homburg nach Bad Vilbel ist leider so angelegt, dass deren Busse sich immer wieder mit den Bussen der in die entgegengesetzte Richtung fahrenden Buslinien genau im engen Ortskern von Nieder-Erlenbach begegnen. Hier ein Beispiel: Nach Bad Vilbel fährt der 65er Bus am Rathaus Nieder-Erlenbach um 15:12 Uhr ab und danach an der Hohen Brück um 15:14 Uhr. Nach Bad Homburg fährt der 65er Bus um 15:13 Uhr an der Hohen Brück ab und danach um 15:14 Uhr am Rathaus Nieder-Erlenbach. Dieses Beispiel zeigt, dass es strukturell im Fahrplan angelegt ist, dass die beiden Busse sich im Erlenbacher Stadtweg beziehungsweise in der Neuen Fahrt begegnen müssen. Die Straßenbreite dieser Straßenabschnitte ist zu eng, als dass zwei Busse aneinander vorbeifahren könnten. Die Folgen sind katastrophal: Die Busse müssen bei ihrer täglichen, fahrplanmäßigen Begegnung in diesem Straßenabschnitt auf den Bürgersteig ausweichen, und es entstehen immer wieder sehr gefährliche Situationen, die bisher nur durch die Umsicht der Verkehrsteilnehmer und der Anwohner zu keinen Verkehrsunfällen geführt haben. Auch sind die Busfahrer immer wieder gezwungen, in dem unübersichtlichen Straßenbereich zu rangieren, wenn sie sich in einer engen Kurve begegnen und die Situation durch zusätzliche Pkws vor und hinter den Bussen verschärft wird. Auf diese Weise besteht täglich eine akute Gefährdung für die Anwohner (zum Beispiel beim Verlassen des Hauses) sowie insbesondere für Fußgänger und Radfahrer (hier v. a. Schul- und Kindergartenkinder), die in einem Moment der Busbegegnung auf dem Bürgersteig beziehungsweise am Straßenrand in die Situation involviert sind. Es besteht dringender Handlungsbedarf, den Fahrplan entsprechend des Antrags umzugestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 857 Aktenzeichen: 92 11
Errichtung einer Überdachung an der Bushaltestelle der Buslinie 28 in Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3064 entstanden aus Vorlage: OF 155/14 vom 22.04.2014 Betreff: Errichtung einer Überdachung an der Bushaltestelle der Buslinie 28 in Harheim Vorgang: OM 81/11 OBR 14; ST 949/11 Der Magistrat wird eindringlich aufgefordert, beim RMV bzw. der VGF darauf hinzuwirken, dass eine Überdachung für die Bushaltestelle der Busl inie 28 in Harheim an der Ecke Korffstraße/Winkelgasse errichtet wird. Begründung: Die o. g. Anregung wurde mit der Vorlage OM 81 vom 30.05.2011 schon einmal gestellt. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 949, wurde mitgeteilt, dass aufgrund von nicht ausreichenden Längs- und Quermaßen die Platzierung einer Wartehalle nicht möglich ist. Der Ortsbeirat bittet trotzdem noch einmal zu prüfen, ob gegebenenfalls ein anderer, z. B. auch nach allen Seiten offener Wartehallentyp eingesetzt oder auch eine Verschiebung hier zielführend sein kann. Die o. g. Bushaltestelle des ÖPNV ist stark frequentiert, da sie die Fahrgäste des Ortskerns Harheim, Harheim-Südwest und zwischenzeitlich auch des Neubaugebiets Harheim-Süd aufnehmen muss. Derzeit stehen die Fahrgäste bei Wind und Wetter im Freien, wenn sie auf den Bus warten. Dies ist ein Zustand, der verbessert werden muss, da dies auch einen Teil der Attraktivität des ÖPNV darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2011, OM 81 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 949 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 996 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 960 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2017, OM 2076 Aktenzeichen: 92 13
Neubaugebiete im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2989 entstanden aus Vorlage: OF 595/10 vom 01.03.2014 Betreff: Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, keine Planungen für weitere Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 zu beginnen, bevor der Bebauungsplan Nr. 516 ("Am Eschbachtal - Harheimer Weg", früher Bonames-Ost) zu einem befriedigenden Ergebnis geführt hat. Begründung: Im Ortsbezirk 10 sind nunmehr insgesamt vier neue Baugebiete vorgesehen: - Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg", früher Bonames-Ost; - Nr. 813 "Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hildenfeld" ("Hilgenfeld"); - Nr. 876 "Nördlich An der Wolfsweide"; - Nr. 907 "Berkersheim Ost". Für die ersten beiden gibt es schon Aufstellungsbeschlüsse aus dem Jahre 2001. Für Bonames-Ost liegt auch bereits eine aktuelle Planung vor. Hier gibt es erhebliche Bedenken seitens der Bürgerinnen und Bürger und der betroffenen Ortsbeiräte 10, 14 und 15. Bevor eine zufriedenstellende Lösung gefunden ist, sollten keine weiteren Planungsvorhaben angegangen werden, da es auch in den anderen vorgesehenen Gebieten entsprechende Probleme gibt. Man wird dort sehr aufmerksam verfolgen, wie die Dinge für Bonames-Ost gelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 798 Aktenzeichen: 61 0
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2990 entstanden aus Vorlage: OF 596/10 vom 25.02.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, das Bebauungsplanverfahren Nr. 516 (Am Eschbachtal - Harheimer Weg) dahin gehend zu verändern, dass die Kleingärten, die direkt an die Siedlungshäuser Seulberger Straße grenzen, und die davor befindlichen Streuobstwiesen erhalten bleiben, wie es in dem Bebauungsplan von 1998 auch vorgesehen war. Des Weiteren möchte der Ortsbeirat 10 nochmals darauf hinweisen, dass die Anzahl der geplanten Wohneinheiten, die mit 1.190 Wohneinheiten angegeben ist, mit einer eventuellen Erhöhung um maximal zehn Prozent zu deckeln ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 904 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 299 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 00
Grundwassersituation rund um die Liegenschaft am Erlenbacher Stadtweg 32 beachten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2980 entstanden aus Vorlage: OF 197/13 vom 03.03.2014 Betreff: Grundwassersituation rund um die Liegenschaft am Erlenbacher Stadtweg 32 beachten Der Magistrat wird gebeten, beim Umlegungsverfahren für das Baugebiet am Westrand in Nieder-Erlenbach die besondere Grundwassersituation rund um die Liegenschaft am Erlenbacher Stadtweg 32 zu beachten. Begründung: Aufgrund einer unterirdischen Wasserader rund um die oben genannte Liegenschaft herrscht dort eine besondere Grundwassersituation, die zu hoch anstehendem freien Wasser führt. Bei dem anstehenden Umlegungsverfahren für das Baugebiet am Westrand muss dies beachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 847 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 62 0
Baugebiet Harheim-Süd Fußweg hinter den Liegenschaften Am Auweg 16-28 bis zur Spitzenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2014, OF 146/14 Betreff: Baugebiet Harheim-Süd Fußweg hinter den Liegenschaften Am Auweg 16-28 bis zur Spitzenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den bezeichneten Weg so einzurichten, dass er für Fußgänger- und Fahrradverkehr geeignet ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 146/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLange Wartezeiten an der Ampel - ärgerlich und wenig umweltfreundlich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2910 entstanden aus Vorlage: OF 184/13 vom 03.02.2014 Betreff: Lange Wartezeiten an der Ampel - ärgerlich und wenig umweltfreundlich Der Magistrat wird gebeten, mit der zuständigen Straßenverwaltungsbehörde Kontakt aufzunehmen und darauf hinzuwirken, dass die Ampel im Kreuzungsbereich L 3008/Erlenbacher Stadtweg so geschaltet wird, dass die Wartezeit für Fahrzeuge aus Nieder-Erlenbach kommend gegenüber dem jetzigen Zustand (Wartezeit bis zu 2:10 Minuten) deutlich verkürzt wird. Im Gegensatz zur früheren bedarfsgerechten Ampelschaltung reagiert die Ampel nicht mehr auf die Kontaktschleife; der Verkehr auf der L 3008 hat hier unverständlicherweise "freie Fahrt". Während die Ampelschaltung früher schnell reagierte, reagiert sie jetzt sehr träge. So ist es eine ganze Zeit noch "Grün" - auch wenn kein Auto mehr kommt - bis die Ampel dies "merkt". Die Folgen sind wesentli ch längere und ärgerliche Wartezeiten an der Ampel, gepaart mit der entsprechenden Umweltverschmutzung und dem Lärm der laufenden Motoren im Ort. Begründung: Gab es früher an dieser Ampel durch die Kontaktschleife keine Probleme, ist die Ampelschaltung seit dem Umbau der Kreuzung für die Nieder-Erlenbacher Bürgerinnen und Bürger zum Ärgernis geworden. Es kann sogar passieren, dass der Verkehr auf der L 3008 freie Fahrt erhält - mit den jeweiligen Linksabiegern hinterher - und der Kreuzungsverkehr in Richtung Harheim diese Ampelphase gleich zweimal (= über 2 Minuten) abwarten muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2014, ST 640 Aktenzeichen: 32 1
Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.02.2014, OA 466 entstanden aus Vorlage: OF 212/15 vom 14.02.2014 Betreff: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Dem Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30, wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Realisierung der Inbetriebnahme der neuen Bereichswache 10 im Jahr 2017 vorgenommen werden kann. Begründung: Für die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 516 Am Eschbachtal-Harheimer Weg, in dem die neue Bereichswache liegt, werden mehr als fünf Jahre prognostiziert. Außerdem muss mit Klagen gegen den Bebauungsplan gerechnet werden. Zusätzlich muss zu einem ordnungsgemäßen Betrieb der Wache die Ortsrandstraße bereits voll funktionsfähig vorhanden sein und nicht nur als Baustraße, wie dies zumindest für die erste Bauphase des Bebauungsplans auch schon angegeben wurde, existieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 792 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 19.02.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 24.02.2014, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 466 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 30 = Annahme) FDP und NPD (M 30 = Annahme, OA 466 = vereinfachtes Verfahren) Piraten, RÖMER und REP (M 30 und OA 466 = Annahme) 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO II, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 466 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2014, TO II, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 466 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, NPD und REP zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4313, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2014 Aktenzeichen: 37 0
Fällung der alten und kranken Bäume in der Philipp-Schnell-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2014, OF 138/14 Betreff: Fällung der alten und kranken Bäume in der Philipp-Schnell-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen den Magistrat zu bitten, die alten und kranken Bäume in der Philipp-Schnell-Straße zu fällen. Als Ersatz und Ausgleich könnten neue Bäume im Harheimer Grüngürtel gepflanzt werden. Hier finden sich Grundeigentümer, die bereit sind, eigene Flächen zu diesem Zweck zu verkaufen. So wäre den Bürgern in Harheim betreffs der Erhaltung von Bäumen Genüge getan und die Stadt könnte ca. 200.000 € sparen, weil die Folgekosten durch die weitergehende regelmäßige Pflege der Bäume an der Philipp-Schnell-Straße entfallen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 24.02.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 138/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenWegfall der Bäume zur Schaffung von Parkraum und Ausweichbuchten in der Philipp-Schnell-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2014, OF 137/14 Betreff: Wegfall der Bäume zur Schaffung von Parkraum und Ausweichbuchten in der Philipp-Schnell-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die betroffenen Bürger in der Philipp-Schnell-Straße sollen entscheiden: "Im Rahmen des grundhaften Ausbaus der Philipp-Schnell-Straße werden die Bäume gefällt und sollen neu gepflanzt oder zur Gewinnung von Ausweichbuchten und zusätzlichem Parkraum nicht mehr ersetzt werden. Begründung: In Harheim macht sich großer Unmut über die Fällung und neuen Bepflanzung der Bäume breit. Hierüber sollen nicht die entscheiden, die nicht betroffen sind, da sie an anderer Stelle wohnen, sondern diejenigen Bürger, die in der Philipp-Schnell-Straße wohnen. Insbesondere sollen die Bürger dabei berücksichtigen: 7 m breite Straße mit 2-seitigem Parken. Durchfahrtsbreite max. 3 m Keine Ausweichbucht von Spitzenstraße bis Hermannspforte auf ca. 260 m Keine Ausweichbucht von Hermannspforte bis Auweg auf 230 m Zusätzlicher Verkehr in der Philipp-Schnell-Straße durch Harheim-Süd Keine Haltemöglichkeit für den Kindergarten Keine Haltemöglichkeit für Kirchgänger Keine Haltemöglichkeit für Kunden von Zeitungsladen und Pizzeria Die Wurzeln der neuen Bäume gefährden die Kanalhausanschlüsse. Hier bedarf es besonderer Schutzmaßnahmen. Wer bezahlt die entstehenden Schäden? Ist ausreichend Abstand zu den Gas- und Wasserhausanschlüssen gewahrt? Die Empfehlung des DVGW (GW 125) - mindestens 2,50 m Abstand zur Baumachse wird in der Fachwelt als unzureichend erachtet, wenn keine zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden. Dieser Umstand muss vorab geprüft werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 24.02.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 137/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenAmpelschaltung am Harheimer Weg, in Höhe der Straße Im Storchenhain (Grundschule Bonames)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2697 entstanden aus Vorlage: OF 550/10 vom 01.11.2013 Betreff: Ampelschaltung am Harheimer Weg, in Höhe der Straße Im Storchenhain (Grundschule Bonames) Der Magistrat wird gebeten, die strukturelle Gefahrenquelle der Ampelschaltung in Höhe der Straße Im Storchenhain (Grundschule Bonames) durch eine Schulwegbegehung in Augenschein zu nehmen und gegebenenfalls zu verändern. Begründung: Die Ampel für die Autofahrer schaltet auf Rot und zeitgleich zeigt die Fußgängerampel Grün. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 126 Aktenzeichen: 32 1
Eventuelle Planung für eine weitere Bebauung „Im Hilgenfeld“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2694 entstanden aus Vorlage: OF 537/10 vom 23.10.2013 Betreff: Eventuelle Planung für eine weitere Bebauung "Im Hilgenfeld" Vorgang: OM 2603/13 OBR 10; OM 2604/13 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, für zukünftige Bebauungspläne das Hilgenfeld in der Liste der potenziellen 16 Baugebiete mit niedriger Priorität zu behandeln, da die Region schon das geplante neue Baugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg"(ehemals "Bonames-Ost") verkraften muss. Bei einer eventuellen Planung für eine Bebauung des Hilgenfelds sollte nicht über die derzeit bestehende Planung von 2001 hinausgegangen werden. Im Übrigen gelten die Anmerkungen des Ortsbeirats 10 zur Planung "Am Eschbachtal/Harheimer Weg"(OM 2603/13 und OM 2604/13) sinngemäß auch für das Hilgenfeld. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 24.09.2013 wurde der aktuelle Stand zur Bebauung des Hilgenfelds durch das Planungsdezernat vorgestellt. Fazit der Vorstellung war, dass es eine Planung aus 2001 und derzeit keine aktuelle weitere Planung gibt. Demnach ist das Hilgenfeld eines von 16 potenziellen Baugebieten in Frankfurt mit gegenwärtig gleichem Planungsstand. Am 11.10.2013 wurde im SAALBAU Nidda die derzeitige Planung für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" (ehemals "Bonames-Ost") den Bürgerinnen und Bürgern durch das Stadtplanungsamt vorgestellt. Dabei kamen unzählige Bedenken der Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck, die der Ortsbeirat 10 in mehreren Anträgen (OM 2603/13 und OM 2604/13) aufgegriffen hat. Ein weiteres derartiges Projekt in unmittelbarer Nachbarschaft ist demnach nicht sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2603 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2604 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 277 Aktenzeichen: 61 00
Ersatz des ehemaligen Wirtschaftsweges von Urnbergweg bis Spitzenstraße durch einen neuen südlicheren Wirtschaftsweg entlang des Baugebietes Harheim-Süd
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2013, OF 133/14 Betreff: Ersatz des ehemaligen Wirtschaftsweges von Urnbergweg bis Spitzenstraße durch einen neuen südlicheren Wirtschaftsweg entlang des Baugebietes Harheim-Süd Der Magistrat möge beschließen: Die Errichtung eines Wirtschaftsweges von der Spitzenstraße bis zum Urnbergweg. Begründung: Durch das Neubaugebiet Harheim-Süd ist der Wirtschaftsweg entlang der Bebauung entfallen und soll südlich der neuen Bebauung am Feldrand zur Bewirtschaftung der Felder sowie zur Entlastung der Philipp-Schnell-Straße und dem Neubaugebiet-Süd dienen. Derzeit müssen die Traktoren zur Bewirtschaftung der Felder am Harheimer Weg (Fa. Uhl) über den Hellerrain, Auweg zum Urnbergweg fahren. Das Fahren über die Philipp-Schnell-Straße (enge Fahrbahn), den Auweg, Harheim-Süd oder den Urnbergweg ist aus bekannten Gründen nicht mit großen landwirtschaftlichen Fahrzeugen möglich. Vom Hellerrain bis Harheim-Süd befinden sich 4 Sackwege. Es kann und darf nicht sein, dass ein Wirtschaftsweg wegfällt und kein Ersatz geschaffen wird. Bezahlt wurde der Wegfall des alten Wirtschaftsweges durch die Grundstückseigentümer Harheim-Süd. Ein neuer Weg ist noch nicht geschaffen. Die Zufahrt ist nur noch eingeschränkt möglich. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 14 am 24.02.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird zurückgestellt, bis dem Ortsbeirat die Planung für dieses Gebiet vorgestellt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 05.05.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 14.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenEinseitiges Halteverbot in der Philipp-Schnell-Straße Beseitigung der Bäume zur Schaffung von Parkraum
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2013, OF 128/14 Betreff: Einseitiges Halteverbot in der Philipp-Schnell-Straße Beseitigung der Bäume zur Schaffung von Parkraum Der Magistrat möge beschließen: Die Einrichtung des einseitigen Halteverbotes in der Philipp-Schnell-Straße und Schaffung von Parkraum durch das Entfernen der Bauminseln. Begründung: Die Harheimer Einheitspartei, bestehend aus CDU, SPD und den Grünen, kurz: HEP genannt, hat den Antrag der Freien Wähler zur Herstellung einer Zufahrtsstraße für das Gewerbegebiet in Harheim-Süd abgelehnt. Hierdurch ist die Zufahrt zu dem Gewerbegebiet nach wie vor eingeschränkt und eine Belastung für die Anwohner. Auch der Antrag zur Einrichtung eines einseitigen Halteverbotes der Freien Wähler in der Philipp-Schnell-Straße wurde abgelehnt. Den Bewohnern der Philipp-Schnell-Straße wird damit nicht nur der Verkehr weiter zugemutet, es kommt auch zunehmend zu Unfällen mit parkenden Autos. Die Philipp-Schnell-Straße wird ab dem Frühjahr 2014 erneuert und alle Bäume werden gefällt. Die Planung sieht vor, nicht nur die Bauminseln zu erneuern, sondern diese auch in der Breite und Länge zu vergrößern. So sollen die meisten nun nicht nur 3 m lang, sondern 4-5 m lang werde. Auch sind zwei zusätzliche Bauminseln, insgesamt 18 Stück, zwischen Einmündung Auweg und Spitzenstraße vorgesehen. Der o.g. Antrag auf Halteverbot wurde u.a. wegen mangelndem Parkraum abgelehnt. Dies steht im Widerspruch zu der jetzigen Planung. Die Parkplatzsituation soll noch verschärft werden. Die Durchfahrt für alle LKWs ist derzeit nicht gegeben. Dies betrifft nicht nur die LKWs des Gewerbegebietes, sondern auch die der Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr und die Traktoren der Landwirte. Die Philipp-Schnell-Straße ist inkl. Rinne 7 m breit. Da die meisten Autos inkl. Rückspiegel über 2 m breit sind, ist es jetzt schon verboten, gegenüberliegend zu parken, wenn nicht eine Durchfahrtsbreite von 3,05 m gewährleistet ist. (§ 12 Abs. 1 Nr.1 Nr.1 erster Fall RStO). Diese Durchfahrtsbreite ist jedoch nur vorhanden, wenn die parkenden Autos aus Angst um ihren Rückspiegel teilweise auf dem 1,20 m breiten Gehweg parken und damit die Fußgänger behindern. Mir liegt ein Schreiben vom 22.07.2013 vor, das darüber aufklärt, dass die geltende Verkehrsregelung schon jetzt beidseitiges Parken nicht zulässt, wenn sich dadurch die Durchfahrtsbreite auf unter 3,05 m verringert. Zur Einhaltung dieser Regelung empfiehlt er die Einschaltung der Stadtpolizei. Wollen wir in Harheim sich gegenseitig anzeigende und streitende Bürger oder vernünftige Lösungen und Ortsfrieden für alle? Wenn schon jetzt gegenüberliegendes Parken nicht erlaubt ist, holen wir uns die verlorenen Parkplätze anstelle der Baumbepflanzung zurück und suchen gemeinsam geeignetere Standorte für die Bäume. Auch wenn es eine andere Lösung für das derzeitige Gewerbegebiet geben sollte - auch hier wird schon sehr lange ergebnislos verhandelt, so sind dann immer noch nicht die Probleme für die anderen Nutzer gelöst. Die Harheimer Politiker und die Stadtplaner müssen nicht jeden Fehler der Vergangenheit wiederholen und ich fordere Sie auf, meinem Antrag stattzugeben. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 128/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
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