Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 10.03.2017, OA 134 entstanden aus Vorlage:
OF 82/15 vom
20.02.2017 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917
- Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und
für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Vortrag
des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Der Magistratsvorlage M 35 wird
unter Maßgabe folgender ergänzender konkreter städtebaulicher Ziele
zugestimmt: 1. In dem neuen Baugebiet ist in der
weiteren Planung bzw. im Planungsentwurf an geeigneter Stelle bereits eine
Fläche im Mehrgeschosswohnungsbau für eine Seniorenwohnanlage, gegebenenfalls
ein betreutes Wohnstift, mit für die Bewohner selbst zu bewirtschaftenden Ein-
bis Zweizimmerwohnungen und einer Größe bis zu maximal 20 Wohneinheiten
als Sonderbau zwingend festzusetzen; 2. in zentraler Lage im Neubaugebiet ist schon bei
der Planaufstellung eine Fläche für einen allgemeinen Kinder- und
Jugendtreff/offenes Gemeinschafts- beziehungsweise Begegnungszentrum
(gegebenenfalls mit Bewirtung) und für einen öffentlichen Spielplatz
vorzusehen; 3. hinsichtlich einer optimierten
Nutzung der Bauflächen für Eigenheime ist bei der weiteren Planung für diese
Flächenressource verstärkt der Bau attraktiver kleinteiliger Reihenhausanlagen
(vier bis sechs Häuser) mit jeweils kleinem Gartenanteil festzusetzen und diese
für das Umlegungsverfahren zeitnah vorzubereiten; 4. beim Geschosswohnungsbau soll dieser hinsichtlich
der Höhe maximal für drei Vollgeschosse (gegebenenfalls ist im Einzelfall
aufgrund der topografischen Lage des Baugrundstückes auch der zusätzliche
Ausbau des Dachgeschosses möglich) festgelegt werden; 5. bei der geplanten Siedlungsstruktur ist sich an
der angrenzend bestehenden Bebauung im Norden zu orientieren; 6. es sind ausreichend Stellplätze für Pkw auf den
Baugrundstücken (Tiefgarage prüfen) und im öffentlichen Verkehrsraum
festzusetzen; 7. hinsichtlich der Begrünung (und
gegebenenfalls auch als bebauungsplaninterne Ausgleichsflächen) soll verstärkt
im Randbereich entlang der im Westen liegenden U-Bahn-Trasse auf einen Sicht-
und Lärmschutz durch einen Streifen mit aufgelockerten Baumbepflanzungen im
Alleestil (dazwischen öffentliche Parkplätze) gesetzt werden; 8. die Anzahl von insgesamt maximal
260 Wohneinheiten für dieses Gebiet soll in der weiteren Planung
keinesfalls überschritten werden; eine Reduzierung der Anzahl der gesamten
Wohneinheiten ist zugunsten vermehrter Reihenhausbebauung sowie aufgelockerter
Bebauung im Geschosswohnungsbau anzustreben; 9. die Haupterschließungsstraßen sollen nicht als
Spielstraßen ausgewiesen werden; 10. die Erdgeschosswohnungen aller Mehrfamilienhäuser
sind barrierefrei auszulegen: Erreichbarkeit ohne Treppenstufen,
rollstuhlgerechte Türrahmen. Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 917 trägt Nieder-Eschbach,
neben den noch bereitzustellenden Nieder-Eschbacher Gemarkungsflächen für das
Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, maßgeblich zur Bewältigung
des Wohnraumbedarfs in Nieder-Eschbach bzw. im Frankfurter Norden bei. Für die
Erstellung einer attraktiven, barrierefreien Seniorenwohnanlage in
Nieder-Eschbach besteht ein hoher Bedarf. Viele ältere Nieder-Eschbacher suchen
kleine Wohnungen, die sie ggf. noch selbst bewirtschaften können. Die sonstigen
Forderungen und Anregungen für die inhaltliche Erarbeitung des Bebauungsplanes
Nr. 917 sollten bei der Planung Berücksichtigung finden, da hierfür Bedarfe in
Nieder-Eschbach bestehen. Die 6,6 Hektar große Fläche für das Baugebiet ist als
Arrondierung der dortigen Bebauungsrandlage innerhalb Nieder-Eschbachs bestens
geeignet und passt sich an die vorhandene Siedlungsstruktur optimal an. Diese
Fläche war bereits seit den frühen Achtzigerjahren als
Wohnbauentwicklungsfläche vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 13.02.2017, M 35
dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.06.2017, ST 1132
Anregung vom
25.11.2022, OA 278
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.03.2017, TO I, TOP
15 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 35 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 134 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 10. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2017, TO I, TOP 19
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (=
Annahme im Rahmen OA 134), LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (=
Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen
ausgewiesen werden.)
zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE
gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (=
Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD,
FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 35 und OA 134 = Ablehnung)
12. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 35
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (=
Annahme im Rahmen OA 134), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als
Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE
gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und
GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
15.05.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Nichtbefassung Beschlussausfertigung(en):
§ 1212, 12. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 61 00