Meine Nachbarschaft: Schalksbornstraße
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Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 311/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 2 GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenAbstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6024 entstanden aus Vorlage: OF 293/16 vom 21.10.2024 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder Der Magistrat wird gebeten, eine geeignete Abstellmöglichkeit für Fahrräder und Roller der Schülerinnen und Schüler der Schule am Landgraben in Abstimmung mit der Schulleitung, Polizei und dem Radfahrbüro zu schaffen. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass die Kinder keine weiten Wege gehen und die Straße nicht queren müssen. Auch bittet der Ortsbeirat darum, keine Parkplätze dafür abzubauen. Begründung: An der Ecke Landgraben/Am Weißen Turm befindet sich vor dem Eingang der Schule am Landgraben ein Geländer. Dieses wird genutzt, um Fahrräder und Roller abzustellen. Manchmal versperren Teile der Fortbewegungsmittel den Gehweg, was die Passierbarkeit schwierig macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 423 Beratung im Ortsbeirat: 16
Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 281/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 281/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: WBE, CDU, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und Linke (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: BFF
Weiter lesenNeugestaltung Marktplatz Bergen
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.09.2023, OA 395 entstanden aus Vorlage: OF 205/16 vom 04.09.2023 Betreff: Neugestaltung Marktplatz Bergen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung des Marktplatzes in Bergen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 16 zu erstellen und dieses Nutzungskonzept baldmöglichst umzusetzen. Hierfür sollen bereits Planungsmittel in den Haushalt 2024 und Mittel für die erforderlichen Baumaßnahmen in den Haushalt 2025 in ausreichender Höhe eingestellt werden. Begründung: Der Marktplatz in Bergen wird begrenzt im Norden von dem Nordring, im Osten von der Erlenseer Straße, im Süden von der Straße Berger Marktplatz und im Westen von der Schönecker Straße. Der Berger Marktplatz ist bereits heute schon ein wichtiger Treffpunkt im Ortsteil, an dem sich Menschen jeden Lebensalters aufhalten und treffen. Einmal im Jahr findet auf dem Berger Marktplatz der Berger Markt mit seiner jahrhundertealten Tradition statt. Zur nördlichen Grenze hin befinden sich die Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Bergen und das Jugendhaus. Leider ist der Platz in einem miserablen, lieblosen Zustand. Der Ortsbeirat 16 schlägt deswegen ein Gesamtkonzept für die Neugestaltung vor, um den Platz schöner und attraktiver für Alt und Jung zu machen und um eine bessere Nutzung dieser großen Fläche mitten im Stadtteil zu erreichen. Ziel ist es, den Marktplatz so zu gestalten, dass er einerseits für spielerische und sportliche Aktivitäten optimiert und andererseits wieder schöner und einladender gestaltet wird, damit sich auch in Zukunft dort gerne Menschen aufhalten und verweilen. Zudem soll der Platz über die bisherigen Nutzungen hinaus zusätzliche neue Angebote für die Bevölkerung machen, beispielsweise durch öffentliche Toiletten oder E-Ladestationen. Folgende Hinweise, Vorschläge und Ideen seitens des Ortsbeirates sollten soweit als möglich Berücksichtigung finden: I. Ist-Zustand des Berger Marktplatzes 1. Die Spielplatzgeräte wurden nach und nach, teilweise schon vor Jahren, abgebaut und nicht mehr erneuert. Ein großer Teil des Spielplatzes, gut ein Drittel, kann somit nicht mehr genutzt werden. Gleichwohl ist der Spielplatz immer gut besucht, die fehlenden Spielgeräte müssten dringend erneuert, aber auch ergänzt und aufgestockt werden. 2. Die Skateboardpipe ist schon über 20 Jahre alt. Sie wird aktuell zum Klettern, darauf Herumfahren mit Skateboard, Fahrrad oder Roller und zum Rumrutschen genutzt. Kinder und Jugendliche frequentierten die Rampe stark, die jedoch nicht mehr zeitgemäß und auch nicht ausreichend ist. 3. Die Pump-Track-Bahn, die zeitweise auf dem Marktplatz stand, ist von der Stadt einfach abgebaut worden, ohne jegliche Ersatzvornahme. 4. Der Boden vor dem einzigen Basketballkorb ist uneben und lädt nicht zum Spielen ein. Auch die beiden Fußballtore sind lieblos auf dem Marktplatz hingestellt und werden eher von Kleinkindern zum Klettern benutzt als von Jugendlichen zum Kicken. 5. Es gibt kaum Sitzmöglichkeiten auf dem Berger Marktplatz, außer auf dem Spielplatz und einer Bank vor dem Jugendhaus. Somit gibt es gerade für ältere Bürger, die sich auch die Aktivitäten der Jüngeren, z. B. ihrer Kinder und Enkel, anschauen wollen, keine Möglichkeit, entspannt an einem schattigen Plätzchen zu verweilen. 6. Im Sommer ist der Platz staubig und uneben, im Winter ist der Platz schlammig und matschig. II. Neugestaltung 1. Ein eingezäunter Multifunktionsplatz für Fußball, Basketball und Volleyball usw. mit einem geeigneten Bodenbelag könnte z. B. zwischen dem zum Nordring hin gelegenen Feuerwehrhaus und Jugendhaus aufgebaut werden. 2. Es müssen nicht nur die alten, abgebauten Spielgeräte ersetzt werden, sondern es müssen neue, moderne Spielgeräte aufgestellt werden, die den heutigen Ansprüchen genügen. Im Bereich des Spielplatzes können auch einige neue Bäume gepflanzt werden, ohne dass dadurch die Nutzung der Spielmöglichkeiten für die Kinder beeinträchtigt wird. 3. Z. B. an der Stelle, wo einst die Pump-Track-Bahn stand, könnte ein kleiner Skatepark mit Mulden und Hügeln eingerichtet werden, auf der sich Hindernisse wie z. B. Kanten, Geländer und Rampen befinden. Hier kann man dann mit allem, was rollt darauf herumfahren und spielen. Dieser Park könnte mit Bäumen am Rand beschattet werden, wenn die Stadt sicherstellen kann, dass die Früchte der Bäume von der Stadt aus der Bahn regelmäßig entfernt werden, um Unfälle zu vermeiden. 4. Unter den schon vorhandenen und gegebenenfalls noch zu ergänzenden Bäumen auf der Westseite des Platzes könnten zwei Boulebahnen errichtet werden, die auch für Boccia und andere Spiele geeignet sind. Hier können dann auch in lockerer Gestaltung Spieltische, Tischtennisplatten, ein Feld für Schach und Ähnliches errichtet werden. 5. Sitzmöglichkeiten in aufgelockerter Gestaltung zum Ausruhen der Spieler und für Zuschauer sowie für betreuende (Groß-) Eltern sollten mit eingeplant und errichtet werden. 6. Ein ausreichend großer Bereich in der Mitte des Platzes muss jedoch für den jährlich stattfindenden Berger Markt weiterhin zur Verfügung stehen, um hier das Festzelt, Fahrgeschäfte und Buden aufzustellen. Hierzu ist der Grund des Marktplatzes neu herzurichten in einer Art und Weise, die ein leichtes Versickern von Regenwasser ermöglicht, ohne dass der Platz Stolperfallen oder Hindernisse für Kinder und Jugendliche und für den Berger Markt bietet. Bäume dürfen in dem Bereich, in dem der Berger Markt aufgebaut wird, nicht errichtet werden! Diese Fläche in der Mitte des Berger Marktplatzes ist auch für andere Zwecke und Veranstaltungen zu nutzen, z. B. für einen Weihnachtsbaumverkauf, Oldtimer-Show, Außenveranstaltungen des Jugendhauses und dergleichen. 7. Eine öffentliche Toilettenanlage ist vorzusehen. Sie könnte errichtet werden in Nähe des Feuerwehrhauses und/oder des Jugendhauses, da für beide Gebäude ja bereits eine Erschließung und die Entsorgung vorhanden ist. Die öffentliche Toilettenanlage sollte nach dem neuen Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt am Main errichtet werden - unter Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel auch mit einer Behindertentoilette. 8. Im Übrigen sollte der gesamte Platz landschaftsgärtnerisch mit Bäumen, Pflanzen und Pflaster so ausgestaltet werden, dass er nicht nur schöner wird und zum Verweilen einlädt, sondern dass sich auch zukünftig kein intensiver Pflegeaufwand ergibt, weil die Stadt nicht in der Lage ist, eine solche Pflege dauerhaft zu leisten. 9. Fitnessgeräte sowohl für Senioren als auch für Jugendliche können zusammenhängend oder verteilt auf einzelne Stellen in die Ausgestaltung des Berger Marktplatzes integriert werden. 10. Im westlichen Bereich des Platzes zur Schönecker Straße hin, wo derzeit bereits Autos abgestellt werden, sollte möglichst eine ganze Parkreihe mit E-Ladestationen ausgestattet werden. Dies gilt auch für die schon vorhandenen Parkplätze am nördlichen Rand und am südlichen Rand des Berger Marktplatzes, wobei diese Parkplätze nicht nur von Benutzern und Besuchern des Berger Marktplatzes, sondern auch von Anwohnern und vor allem im südlichen Bereich auch von Besuchern des angrenzenden Berger Friedhofs genutzt werden. 11. Angedacht und geprüft werden sollte auch die Möglichkeit, ob beispielsweise in Verbindung mit der öffentlichen Toilettenanlage ein Kiosk oder Café errichtet werden könnte, das auch die vielen Bewohner in der Umgebung vielleicht mit einem gewissen Grundbedarf versorgen könnte, da sich im gesamten Osten des Stadtteils Bergen kein einziges Einzelhandelsgeschäft mehr befindet. Quelle: Google Earth 1. Eingezäunter Bolz -und Basketballplatz 2. Kinderspielplatz - Klettergerüste, Rutschbahn, Schaukel, Sandkasten, Tischtennisplatten 3. Kleiner Skatepark mit Mulden und Hügeln 4. 2 Boule-Bahnen 5. Schattige Sitzgelegenheiten mit vielleicht einem Kiosk oder Café-Lage am Eingang zum Marktplatz auch für Friedhofsbesucher gut zu erreichen. 6. Ausreichend Platz für das Festzelt anlässlich Berger Markt, wasserdurchlässiger Belag 7. Toilettenanlage mit Behindertentoilette, barrierefrei 8. Bäume und Sitzgelegenheiten 9. Fitnessgeräte für Senioren und Jugendliche 10. E-Lade-Station Quelle: Gartenbaum.de Quelle: Hamburger Wochenblatt.de Quelle: eigenes Foto Quelle: Wikipedia Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 27.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 12.10.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 395 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 395 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 115 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 395 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme); FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 66 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 395 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 16 am 24.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bußgeldflut in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2023, OF 207/16 Betreff: Bußgeldflut in Bergen-Enkheim An vielen Stellen in Bergen-Enkheim häufen sich die, von den Ordnungsbehörden erteilten Bußgelder für falsches Parken, obwohl nicht anders geparkt wird, als bisher üblich. Verzweifelte ANWOHNER wenden sich an den Ortsbeirat mit der Bitte um Unterstützung. Aktuell hat sich im Bereich Am Weißen Turm / Usastraße eine Bürgerinitiative zusammengeschlossen, um Klarheiten zu finden. Eine Umfrage unter den Anwohnern ergab Anregungen, die nun vor Ort besprochen werden sollten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, baldmöglichst einen Ortstermin im Bereich Am Weißen Turm / Usastraße zu organisieren, zu dem Anwohner, Polizei, Straßenverkehrsamt und evtl. Presse sowie weitere potentiell betroffene Ämter oder Behörden eingeladen werden. Bei diesem Ortstermin sollen folgende, in einer Umfrage bei Anwohnern ermittelten Vorschläge erörtert werden: Unisono wird von den Anwohnern gefordert, das "halbhüftige" Parken auf dem Gehweg wie bisher zu erlauben. Sollte dies nicht möglich sein, votieren: 45,24 % für Versetztes Parken 33,33 % für Parkverbot auf einer Straßenseite 14,29 % für Einbahnstraßenregelung 7,14 % sind Uneinsichtig Begründung: Seit einigen Monaten häufen sich die Beschwerden von verärgerten Bürgerinnen und Bürgern aus der Röhrborngasse, Am Weißen Turm und andere Bergen-Enkheimer Straßen, weil von Seiten der Stadt Frankfurt ein besonderes Augenmerk auf verbotenes halbhüftiges Parken geworfen wird und Bergen-Enkheim davon ganz besonders betroffen zu sein scheint. Der Ortsbeirat hatte diesbezüglich bereits vor einigen Monaten, als erste Beschwerden eingingen nachgefragt, warum so streng geahndet wird und auch in der Stadtverordnetenversammlung war das "verbotene halbhüftige Parken auf Gehwegen" bereits ein Thema. Die Antworten aus dem Magistrat waren vielschichtig und haben andernorts sogar dazu geführt, dass Halteverbote expliziter ausgeschildert wurden und weitere Parkplätze weggefallen sind. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass Gehwege Sonderwege für Fußgänger/innen sind und Parken auf Gehwegen unzulässig ist, außer es ist explizit mittels Bodenmarkierung oder Verkehrszeichen erlaubt. Gemäß StVO darf das Parken auf dem Gehweg aber nur zugelassen werden, wenn genügend Platz (im Normalfall 2,50 Meter) für den ungehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern bleibt. Weiterhin seien Gehwege nicht so belastbar wie Straßen, weshalb das stetige Gewicht von Fahrzeugen die Gehwege beschädigen würden. Auch die Sichtweise und Erwartungshaltung der Bevölkerung habe sich verändert, was die Ahndung solcher Parkverstöße angeht. Es würde allgemein verstärkt gefordert, den Bedürfnissen schwächerer Verkehrsteilnehmender mehr Priorität beizumessen, was auch zu einer veränderten Aufgabenwahrnehmung der städtischen Verkehrspolizei führt. Bei dem Ortstermin soll im Allgemeinen über die Situation im Allgemeinen und die Wünsche der Betroffenen im Besonderen eingegangen werden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 207/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
Weiter lesenVerzeichnis Straßenbenennung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4259 entstanden aus Vorlage: OF 201/16 vom 26.06.2023 Betreff: Verzeichnis Straßenbenennung Der Magistrat wird gebeten, die Namen "Minna Weil" und "Ammes Schneider" in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen aufzunehmen. Begründung: Der Anteil von Frauennamen bei der Benennung von Straßen in Frankfurt ist gering. Dadurch ist auch eine öffentliche Wahrnehmung ihrer Leben und Handlungen vermindert. Eine Veränderung dieses Zustandes soll unterstützt werden. Minna Weil (1890-1942) wurde am 30.05.1942 mit ihren Söhnen Richard Weil und Walter Siegfried Weil nach Sobibor deportiert. Alle wurden ermordet. Sie war zuvor wohnhaft "Am Berger Spielhaus 7" in Bergen-Enkheim. An die Geschichte unseres Landes und das Leid dieser Frau soll durch die Benennung einer Straße nach ihr erinnert werden. Ammes Schneider (1918-2007) unterstützte den Stadtschreiberpreis Bergen-Enkheim durch ihr unermüdliches persönliches Engagement. Die Bergen-Enkheimerin erinnert an den Beitrag von Frauen an kulturellen und sozialen Errungenschaften im Stadtteil. An diese Mühen soll durch die Benennung einer Straße nach ihr erinnert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2457 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Baugebiet Bergen Nord
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2023, OF 169/16 Betreff: Baugebiet Bergen Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Planung für ein mögliches Baugebiet "Bergen Nord" weiter vorangetrieben wird und ggf. was der derzeitige Stand der Planung ist. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 02.03.2020, B 94 heißt es bezüglich der Reduktion des Siedlungsbeschränkungsgebietes: "Für nicht mehr betroffene unbebaute Bereiche ... würde diese Art der Beschränkung tatsächlich wegfallen. Solche Flächen finden sich vor allem im Norden von Bergen-Enkheim. Entsprechend wird hier das Baugebiet Bergen-Nord zwischen Nordring und B521 als zukünftig mögliche Entwicklungsfläche gesehen. ..." Sollten sich die Planungen hier konkretisieren, wäre es sehr wünschenswert, wenn der OBR 16 frühzeitig eingebunden würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 640 2023 Die Vorlage OF 169/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenKreuzungsbereiche und Einmündungen im Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben/Nordring und Markstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2022, OF 145/16 Betreff: Kreuzungsbereiche und Einmündungen im Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben/Nordring und Markstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung damit zu beauftragen, in dem oben genannten Wohngebiet zur Sichtbarmachung des 5 m-Parkverbotsbereiches in den betroffenen Einmündungs- bzw. Kreuzungsbereichen Parkwinkel zur Kenntlichmachung der zulässigen Parkflächen auf die Fahrbahnen aufzutragen. Begründung: Gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten. Gegen diese Regelung der StVO wird jedoch in dem Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben / Nordring und Marktstraße regelmäßig verstoßen. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, in denen keine Kontrollen durch das Ordnungsamt erfolgen, werden die Kreuzungs- und Einmündungsbereiche permanent verbotswidrig zugeparkt. Somit ist an diesen Stellen für Pkw kein gefahrloses Abbiegen möglich, da die hierfür notwendige Übersicht in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen nicht gegeben ist. Für größere Fahrzeuge wie Transporter und Lkw wird das Abbiegen zudem teilweise massiv erschwert bzw. unmöglich gemacht, was insbesondere bei Notfalleinsätzen von Blaulichtkräften zu nicht hinnehmbaren Verzögerungen bei der Anfahrt führen kann. Zudem dient der 5 m-Parkverbotsbereich dem Schutz von querenden Fußgängern in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen. Durch das Auftragen von Bodenmarkierungen wird der 5 m-Parkverbotsbereich an den betreffenden Kreuzungen und Einmündungen eindeutig sichtbar gemacht und die Hemmschwelle, dort verbotswidrig zu parken, deutlich erhöht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 145/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, 2 GRÜNE, FDP und LINKE gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 2 Grüne und SPD
Partei: BFF
Weiter lesenÜberquerung der B 521 besser sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2898 entstanden aus Vorlage: OF 133/16 vom 24.09.2022 Betreff: Überquerung der B 521 besser sichern Der Magistrat wird gebeten, endlich alles Notwendige zu veranlassen, dass die Querung der B 521 auf den Radweg, der an der Kreuzung Erlenseer Straße/Nordring beginnt und in Richtung Norden zur B 521 führt, durch geeignete Maßnahmen besser gesichert wird. Begründung: Der Fahrradweg zwischen Bergen-Enkheim und Bad Vilbel wird gut angenommen. Die Überquerung der B 521 ist jedoch - besonders in nördliche Richtung - sehr gefährlich. Durch die Kurvenführung der B 521 ist vor allem Richtung Osten nur ein kurzes Stück des Straßenverlaufs einsehbar. Die Fahrzeuge kommen sehr schnell heran, da die an dieser Stelle vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nur von den wenigsten Verkehrsteilnehmern eingehalten wird. Es kommt daher oft zu gefährlichen Situationen bei der Querung der Umgehungsstraße. Durch Maßnahmen wie z. B. Aufstellen von Warnschildern "Fahrradfahrer kreuzen", Verkehrsspiegel für bessere Einsicht in die Kurve und/oder andere wirksame Maßnahmen soll die Sicherheit verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 535 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 66 2
Engstelle auf dem Bürgersteig Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2491 entstanden aus Vorlage: OF 126/16 vom 21.06.2022 Betreff: Engstelle auf dem Bürgersteig Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die sich an der Einmündung Nordring in die Vilbeler Landstraße auf dem Bürgersteig befindlichen Pfosten/Poller so zu versetzen, dass auch Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen diese sehr enge Stelle auf dem Gehweg passieren können und nicht auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Begründung: An der beschriebenen Stelle (siehe Abbildung) ist der Bürgersteig durch zwei Verteilerkästen ohnehin schon schmal. Die Pfosten sind auf dem verbliebenen Bürgersteig nahezu mittig angebracht, sodass ein Durchkommen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen kaum möglich ist und auf die Fahrbahn ausgewichen werden muss. Dies ist an dieser schlecht einsehbaren und viel befahrenen Stelle jedoch gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2463 Aktenzeichen: 66 5
Erstellung eines Gehwegs und eines Fußgängerüberwegs in der Erlenseer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1173 entstanden aus Vorlage: OF 68/16 vom 07.11.2021 Betreff: Erstellung eines Gehwegs und eines Fußgängerüberwegs in der Erlenseer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der nördlichen Erlenseer Straße östlich des Frohngrundweges einen Gehweg zu erstellen, welcher vom Frohngrundweg bis zum Eingang zu einem Gartenstück reicht, das von einer Kita in Bergen-Enkheim als Außengelände genutzt wird. In diesem Bereich wäre eine sichere Straßenüberquerung durch einen dort einzurichtenden Fußgängerüberweg möglich. Begründung: Fußgänger, die vom Nordring oder Frohngrundweg kommen, können die Erlenseer Straße an der Kreuzung zum Nordring nur unter Risiko überqueren, um ihren Weg nach Osten fortzusetzen. Um an der Kreuzung den Übergang zu verhindern, wurde in der Innenkurve der Erlenseer Straße schon vor Jahren ein Geländer aufgestellt. Dies führt dazu, dass die dennoch querenden Fußgänger sich noch länger auf der Straße aufhalten. Abhilfe könnte geschaffen werden, indem an der nördlichen Seite der Erlenseer Straße ein Stück Gehweg erstellt wird, der vom Frohngrundweg bis zum Eingang zu einem Gartenstück reicht, das von einer Kita in Bergen-Enkheim als Außengelände genutzt wird. Hier wäre eine sichere Straßenüberquerung durch einen dort einzurichtenden Fußgängerüberweg möglich. Außerdem müssten die Kinder der Kita nicht von dem Freigelände über einen Graben direkt auf die Straße gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 708 Aktenzeichen: 66 2
Landwirtschaftliche Wirtschaftswege zwischen Nordring, Haingasse und L 521 von Falschparkern räumen, Ränder soweit beschädigt ausbessern und die Wege freischneiden oder freischneiden lassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 529 entstanden aus Vorlage: OF 19/16 vom 17.05.2021 Betreff: Landwirtschaftliche Wirtschaftswege zwischen Nordring, Haingasse und L 521 von Falschparkern räumen, Ränder soweit beschädigt ausbessern und die Wege freischneiden oder freischneiden lassen 1. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass alle Wirtschaftswege zwischen "Frohngrundweg" und Haingasse entlang des Nordrings so freigeschnitten werden, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge diese gefahrlos befahren können. Dazu gehört auch, dass vier Meter Luftraum über den Wegen freigeschnitten werden, damit z. B. hohe Fahrzeuge und Maschinen nicht von tief überhängenden Ästen von Bäumen und Büschen, die zu nahe an den Weg gepflanzt wurden, beschädigt werden. 2. Am "Frohngrundweg" sind im Bereich der Hochhäuser auch die dort auf den beschädigten östlichen Wegrändern illegal parkenden Pkw zu entfernen und der beschädigte Weg zu verbreitern, weil sonst die großen landwirtschaftlichen Maschinen auf den Bürgersteig auf der Westseite des Weges ausweichen müssen, dort unter anderem Fußgänger gefährden und den Bürgersteig beschädigen. Die östliche Seite des "Frohngrundweges" ist zu reparieren, da sonst zu wenig Platz für Erntemaschinen ist. 3. Auch die parallel zur L 521 verlaufenden Wirtschaftswege sind von den anliegenden Grundbesitzern freizuschneiden oder von der Stadt zulasten der Grundstückseigentümer freizuräumen, weil die von Büschen und Bäumen zugewachsenen Wege die landwirtschaftlichen Fahrzeuge beschädigen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1760 Aktenzeichen: 66 0
Parkverstöße im öffentlichen Raum zwischen Marktstraße/Vilbeler Landstraße/Nordring, sowie auf den Feldwegeanschlüssen Richtung Nordumgehung/L 3209/Hohe Straße samt Wirtschaftswegen Richtung Nordosten
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 348/16 Betreff: Parkverstöße im öffentlichen Raum zwischen Marktstraße/Vilbeler Landstraße/Nordring, sowie auf den Feldwegeanschlüssen Richtung Nordumgehung/L 3209/Hohe Straße samt Wirtschaftswegen Richtung Nordosten Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in dem oben aufgeführten Bereich regelmäßig eine Überwachung des ruhenden Verkehrs anzuordnen, um die überhandnehmenden Parkverstöße in den zum Teil sehr schmalen Wohnstraßen zu ahnden. Im Neubaugebiet "Hinter den Obergärten" sind teilweise beide Straßenseiten zugeparkt, so daß bei einem entgegenkommenden Fahrzeug einer mangels Ausweichmöglichkeiten zurückfahren muss. An T-Kreuzungen, wie z.B. der Hohen/Straße/Erlenseer Straße oder Schelmenburgweg/Schalksbornstrasse werden die Fahrzeuge bis direkt an die abbiegende Kurve zugeparkt, so daß man den Gegenverkehr nicht sehen kann. Im Feldwegeanschluss Frohngrundweg stehen direkt ab dem Halteverbotsschild Richtung Norden fast immer Fahrzeuge auf dem unbefestigten Wegrand und die Abzweigung der Hohen Straße über eine kleine Grünanlage wird im Wohngebiet zum "grünen Parkplatz" und im Wirtschaftsweg, der historischen Hohen Straße zum gern genutzten Wandererparkplatz, auf dem die parkenden Fahrzeuge am Wegrand die schweren Bulldogs und Erntefahrzeuge der Landwirte massiv behindern. Dazu kommen noch Pendler aus dem Umland, die wegen der Tarifgrenze in ganz Bergen-Enkheim ihre Fahrzeuge in der Nähe der Bus- und U-Bahnhaltestellen teilweise den ganzen Arbeitstag über abstellen, um in den ÖPNV umzusteigen. Begründung: Dieser aus dem Ruder gelaufene Parkverkehr muss wieder regelmäßig kontrolliert und ggf. sanktioniert werden, um den Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher und sicherer zu gestalten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 348/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
Weiter lesenNeugestaltung des Schelmenburgplatzes in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2020, OM 6993 entstanden aus Vorlage: OF 337/16 vom 11.11.2020 Betreff: Neugestaltung des Schelmenburgplatzes in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der Umgestaltung des Schelmenburgplatzes auf jedwede Grünbepflanzung auf dem Platz zu verzichten, die zulasten von Parkplätzen oder Veranstaltungen gehen würde; 2. die Umgestaltung des Schelmenburgplatzes schnellstmöglich voranzubringen; 3. während der Umgestaltungsphase möglichst auf regelmäßig stattfindende Veranstaltungen auf dem Schelmenburgplatz Rücksicht zu nehmen. Begründung: Bereits im Juni 2017 wurde eine Vorplanung für eine Umgestaltung des Schelmenburgplatzes vorgestellt, der der Ortsbeirat mit der Maßgabe zugestimmt hat, dass auf dem Weg zur Gangstraße eine Bepflanzung mit Sitzgelegenheiten erfolgen soll. Seitdem wartet Bergen-Enkheim auf die Sanierung des Schelmenburgplatzes, die aus unterschiedlichen Gründen immer wieder verschoben wurde. Nunmehr gibt es zwei neue Entwurfsplanungen, die am 10.11.2020 bei einem Ortstermin vorgestellt wurden. Die erste ist eine Weiterentwicklung der Vorplanung aus dem Jahr 2017 und setzt die Wünsche des Ortsbeirates um, die zweite enthält darüber hinaus mitten auf dem Schelmenburgplatz mehrere Bäume. Der Ortsbeirat 16 hat bereits im Jahr 2017 darauf hingewiesen, dass keine Grünbepflanzung auf dem Schelmenburgplatz erfolgen soll, weil dadurch noch mehr dringend benötigter Parkraum entfallen würde und der Platz für das Altstadtfest, das Schelmenspiel und für einen geplanten Wochenmarkt frei gehalten werden soll. Nach jetziger Planung kann die voraussichtlich etwa 16-monatige Bauphase erst im Spätherbst 2021, wahrscheinlicher erst im Frühjahr 2022 beginnen, was die Durchführung des Altstadtfestes und des Schelmenspiels deutlich beeinträchtigen würde. Bei dem Ortstermin wurde darum gebeten, dass der Ortsbeirat seine Anliegen mittels eines Beschlusses noch einmal bekräftigen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 506 Anregung vom 06.07.2021, OA 46 Auskunftsersuchen vom 06.07.2021, V 109 Stellungnahme des Magistrats vom 05.11.2021, ST 2020 Antrag vom 11.10.2022, OF 139/16 Auskunftsersuchen vom 11.10.2022, V 514 Aktenzeichen: 66 0
Zufahrt zur B 521 über den Landgraben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.08.2020, OM 6422 entstanden aus Vorlage: OF 331/16 vom 25.08.2020 Betreff: Zufahrt zur B 521 über den Landgraben Der Magistrat wird aufgefordert, die Zufahrt zur B 521 über den Landgraben mittels des Verkehrszeichens 267 - Einfahrt verboten - mit der zeitlichen Begrenzung von Montag bis Freitag zwischen 06:00 bis 10:00 Uhr zu verbieten. Das Verkehrszeichen ist auf dem Landgraben nach der Einfahrt zum Sportplatz des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim aufzustellen. Eine Sperrung des Landgrabens würde in der oben genannten Zeit nur für circa 20 Meter gelten. Begründung: Durch diese Maßnahme kann der Schleichverkehr in den Morgenstunden vom Nordring über den Landgraben auf die B 521 unterbunden werden, ohne die Zufahrt zum Sportplatz des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim oder zu den Glas-/Altkleiderbehältern zu beeinträchtigen. Eine Wendemöglichkeit wäre an dieser Stelle auch gegeben, die Fahrzeuge könnten ganz normal wenden und zurückfahren. Bei einer Ortsbegehung am 10.03.2020 wurde diese Maßnahme mit Vertretern vom Straßenverkehrsamt und dem Schutzmann vor Ort besprochen, die diese Maßnahme befürworten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 1982 Aktenzeichen: 32 1
Buslinie 83 als Ringbuslinie
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5822 entstanden aus Vorlage: OF 304/16 vom 18.02.2020 Betreff: Buslinie 83 als Ringbuslinie Vorgang: B 495/19 Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 83 (Lohrbergbus) als Ringbuslinie einzurichten. Die Linie 83 verkehrt dann über folgende Route: "Friedberger Warte" - Berger Weg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - BAB 521 zurück zur "Friedberger Warte". Begründung: Der Sinn und die Bedeutung der Linie 83 sind dem Magistrat bekannt. Jedoch weist der Magistrat in seinem Bericht vom 16.12.2019, B 495, den guten Vorschlag des Ortsbeirates mit einer momentan nicht darstellbaren Linienführung zurück. Durch die oben genannte Fahrstrecke verbindet die Linie 83 eine Vielzahl an zusätzlichen Fahrgästen durch den Anschluss an die Buslinien 42 und 43 sowie die Buslinie 551 im Bereich Bergen und an die Straßenbahnlinie 18 sowie den Bus der Linie 34. Sofern ein direktes Abbiegen des Busses vom Klingenweg in die Vilbeler Landstraße nicht möglich ist, ist auch eine Linienführung über Marktstraße, Landgraben und Nordring vorstellbar. Alternativ freut sich der Ortsbeirat über andere Vorschläge seitens des Magistrats, bevor es wieder zu einer pauschalen Ablehnung kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 757 Aktenzeichen: 92 11
Buslinie 83 als Ringbuslinie
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5795 entstanden aus Vorlage: OF 711/11 vom 03.02.2020 Betreff: Buslinie 83 als Ringbuslinie Vorgang: B 495/19 Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 83 (Lohrbergbus) als Ringbuslinie einzurichten. Die Linie 83 verkehrt dann über folgende Route: "Friedberger Warte" - Berger Weg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - BAB 521 zurück zur "Friedberger Warte". Begründung: Der Sinn und die Bedeutung der Linie 83 sind dem Magistrat bekannt. Jedoch weist der Magistrat in seinem Bericht vom 16.12.2019, B 495, den guten Vorschlag des Ortsbeirates mit einer momentan nicht darstellbaren Linienführung zurück. Durch die oben genannte Fahrstrecke verbindet die Linie 83 eine Vielzahl an zusätzlichen Fahrgästen durch den Anschluss an die Buslinien 42 und 43 sowie die Buslinie 551 im Bereich Bergen und an die Straßenbahnlinie 18 sowie den Bus der Linie 34. Sofern ein direktes Abbiegen des Busses vom Klingenweg in die Vilbeler Landstraße nicht möglich ist, ist auch eine Linienführung über Marktstraße, Landgraben und Nordring vorstellbar. Alternativ freut sich der Ortsbeirat über andere Vorschläge seitens des Magistrats, bevor es wieder zu einer pauschalen Ablehnung kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.12.2019, B 495 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 791 Aktenzeichen: 92 11
Feuerwerksverbot an Silvester rund um den Weißen Turm, Altes Rathaus und Nikolauskapelle
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2019, OF 256/16 Betreff: Feuerwerksverbot an Silvester rund um den Weißen Turm, Altes Rathaus und Nikolauskapelle Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll veranlassen, ein Feuerwerksverbot an Silvester rund um das Alte Rathaus, Weißer Turm und Nikolauskapelle anzuordnen. (siehe Skizze) Begründung: Das Alte Rathaus ist nun schon seit einiger Zeit eingerüstet, der Weiße Turm saniert und die Nikolauskapelle ist ebenfalls besonders schützenswert. Am Weißen Turm kam es schon zum letzten Silvester auf der Turmkrone zu etlichen Schmauchspuren, die durch Feuerwerksraketen verursacht wurden. Quelle: Google-Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 20.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 256/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen WBE, SPD und BFF (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsführung Am Weißen Turm (Gangstraße/Am Weißen Turm)
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2018, OF 173/16 Betreff: Verkehrsführung Am Weißen Turm (Gangstraße/Am Weißen Turm) Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten: Das Straßenstück der Straße "Am Weißen Turm" zwischen Ludwig-Klemann-Weg und Gangstraße wieder als Einbahnstraße von West Richtung Ost, wie während der Renovierungsphase des weißen Turmes einzurichten. Begründung: Das Straßenstück ist für einen Begegnungsverkehr zu schmal, die Einbahnregelung während der Renovierungsphase hat sich bewährt und wird von den Anwohnern gewünscht. Die Verbindung wird auch als Schulweg zur Landgrabenschule genutzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 173/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und SPD gegen GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenUmfeld des weißen Turmes (Verkehrsführung und Zustand des Straßenbelages)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2678 entstanden aus Vorlage: OF 152/16 vom 07.01.2018 Betreff: Umfeld des weißen Turmes (Verkehrsführung und Zustand des Straßenbelages) Der Magistrat wird gebeten, eine Neuasphaltierung der Verkehrsfläche vor dem weißen Turm in der Straße Am weißen Turm/Gangstraße vorzunehmen, da die Schlaglöcher momentan behelfsmäßig mit Teer aufgefüllt sind. Es geht hier um circa 30 Quadratmeter. Dabei könnte der Sockel vor dem Turm auf der Südostseite etwas verbreitert werden. Begründung: Durch die Verbreiterung des Sockels wäre der Neuputz des Turmes besser vor Spritzwasser und Salzstreu geschützt, laut Hochbauamt wäre eine Verbreiterung des Sockels aus den vorgenannten Gründen sinnvoll und wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 791 Aktenzeichen: 66 0
Areal zwischen der Vilbeler Landstraße, L 521, Landgraben und der nördlichen Bebauung Nordring
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2017, OF 146/16 Betreff: Areal zwischen der Vilbeler Landstraße, L 521, Landgraben und der nördlichen Bebauung Nordring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat folgende Frage in Bälde zu beantworten: Welche Nutzung bzw. Bebauung ist in diesem Areal möglich und vorgesehen und liegen bereits Bauvoranfragen vor? Antragsteller: WBE CDU SPD GRÜNE BFF LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 28.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 683 2017 Die Vorlage OF 146/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE., FDP
Weiter lesenBerücksichtigung des Neubaugebietes „Bergen-Nord“ bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1932 entstanden aus Vorlage: OF 128/16 vom 01.08.2017 Betreff: Berücksichtigung des Neubaugebietes "Bergen-Nord" bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen Der Magistrat wird aufgefordert, in Gesprächen und Verhandlungen mit dem Land Hessen über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Hessen (LEP) sicherzustellen, dass durch die Anwendung aktueller Berechnungsmethoden der Fluglärm bedingte Siedlungsbeschränkungsbereich, das heißt, die sogenannte umhüllende Isophone, mit der Folge neu festgelegt wird, dass die nordöstlichen Frankfurter Stadtteile, insbesondere der Stadtteil Bergen-Enkheim, nicht mehr von diesen Restriktionen betroffen sind. Begründung: Es ist allgemeiner Konsens, sowohl in der Stadt Frankfurt am Main als auch im Land Hessen, dass im Rhein-Main-Gebiet, insbesondere in der Stadt Frankfurt am Main, dringender Wohnraumbedarf besteht. Eines der möglichen, wenn auch kleineren Wohnbaugebiete könnte in Bergen-Enkheim entstehen, begrenzt durch die Straße Nordring im Süden, die L 521 im Norden, die Vilbeler Landstraße im Westen und die Erlenseer Straße im Osten. Diese Fläche, früher als mögliches Baugebiet "Bergen-Nord" bezeichnet, kann derzeit nicht als Baugebiet genutzt werden, weil 60 Prozent im Siedlungsbeschränkungsgebiet liegen. Diese Festlegung ist durch den regionalen Flächennutzungsplan erfolgt und könnte dann geändert werden, wenn der LEP den Fluglärm bedingten Siedlungsbeschränkungsbereich im Stadtteil Bergen-Enkheim neu festlegt beziehungsweise ganz entfallen lässt. Mit der dann möglichen Realisierung des Baugebietes "Bergen-Nord" könnten ca. 28,7 Hektar brutto (ohne Sportanlage und Kleingartenanlage) bebaut werden. Gemäß den derzeit gültigen Dichtewerten des regionalen Flächennutzungsplans, der 45 Wohneinheiten pro Hektar als möglich ansieht, könnten hier 1.300 Wohneinheiten entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2366
Neugestaltung Schelmenburgplatz Bergen-Enkheim - Vorplanung hier: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2017, M 96
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1770 entstanden aus Vorlage: OF 118/16 vom 05.06.2017 Betreff: Neugestaltung Schelmenburgplatz Bergen-Enkheim - Vorplanung hier: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2017, M 96 Vorgang: M 96/17 Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Neugestaltung des Schelmenburgplatzes die Gestaltung insofern zu erweitern, dass auf dem Platz zwischen Stadthalle und Sparkasse, zur Gangstraße hin, die Bepflanzung von kleinwüchsigen Bäumen, evtl. in Hochbeeten, bis kurz vor die Engstelle gegenüber von "Bergen Erlesen" fortgeführt wird und die Abstände zw ischen den Bäumen mit Sitzgelegenheiten bestückt werden. Begründung: Diese Maßnahme würde den Platz optisch vergrößern und zudem eine Ruhezone mit harmonischer Verbindung zwischen Platz und Gangstraße schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2017, M 96 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1792 Aktenzeichen: 60 10
Weißen Turm in der Gangstraße von Buschwerk unterhalb der Turmhaube dauerhaft entbuschen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2017, OF 93/16 Betreff: Weißen Turm in der Gangstraße von Buschwerk unterhalb der Turmhaube dauerhaft entbuschen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den unterhalb der Turmhaube des Weißen Turmes wieder aufgewachsenen Heister eines vor einigen Jahren auf Wunsch des OBR 16 offensichtlich nicht dauerhaft entfernten Baumes so zu roden, daß er nicht wieder ausschlägt. Wenn die Wurzeln weiter in den Turm wachsen, werden sie Zerstörungen anrichten, die wesentlich teurer zu reparieren sein werden, als die ordnungsgemäße Entfernung des Buschbaumes jetzt kostet. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 07.03.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 93/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenAufbringung von Markierungen in den verkehrsberuhigten Straßen im Ortsgebiet Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 990 entstanden aus Vorlage: OF 87/16 vom 29.11.2016 Betreff: Aufbringung von Markierungen in den verkehrsberuhigten Straßen im Ortsgebiet Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, in den vier verkehrsberuhigten Straßen Alt-Bergen, Am Günthersbrunnen, Am Königshof sowie in der Gangstraße (Teilabschnitt - Marktstraße bis Am weißen Turm) Markierungen, wie auf den beigefügten Fotos dargestellt, auf dem Straßenbelag aufbringen zu lassen. Begründung: Die am Beginn der verkehrsberuhigten Straßen angebrachten Hinweisschilder werden von den Autofahrern oft übersehen und die Straßen mit unverminderter Geschwindigkeit befahren, gerade im morgigem Berufsverkehr, zu einer Zeit, in der diese Bereiche vermehrt auch von Schulkindern auf ihrem Schulweg benutzt werden. Dies stellt dies einen besonderen Gefahrenpunkt dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 462 Aktenzeichen: 32 1
Wartehallen an Bushaltestellen in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 984 entstanden aus Vorlage: OF 84/16 vom 24.11.2016 Betreff: Wartehallen an Bushaltestellen in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, an den Bushaltestellen der Linie 43 in Richtung Bergen Ost: "Vilbeler Landsraße", "Marktstraße", "Karl-Wessendorft-Straße"; der Linie 42 Richtung Bergen: "Heinrich-Bingemer-Weg", "Am Bächelchen", "Nordring/Landgraben", "Nordring/Haingasse"; der Linie 42 Richtung Enkheim: "Hohe Straße", "Erlenseer Straße", "Heinrich-Bingemer-Weg", "Riedbad", "Riedschule"; und der Linie 551 Richtung Bad Vilbel: "Triebstraße", jeweils eine Wartehalle für die Fahrgäste zu errichten. Begründung: Um die Fahrgäste vor Schnee, Regen und Wind zu schützen, wird um Aufstellung jeweils einer Wartehalle mit Sitzgelegenheit gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 547 Aktenzeichen: 92 13
Abwasserentsorgung, Regenwasserbewirtschaftung über Zisternen ohne Überlauf in den Kanal und Versickerung über unterirdische Rigolen in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 792 entstanden aus Vorlage: OF 65/16 vom 17.10.2016 Betreff: Abwasserentsorgung, Regenwasserbewirtschaftung über Zisternen ohne Überlauf in den Kanal und Versickerung über unterirdische Rigolen in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Stimmt es, dass seit etlichen Jahren bei Neubauten in Bergen-Enkheim von der Stadt von den Bauherren verlangt wird, die Neubauten in eine "Weiße Wanne" zu stellen, weil das Regenwasser nicht mehr in den Abwasserkanal geleitet werden darf? 2. Da dies offensichtlich und beweisbar schon geschehen ist, fragen wir den Magistrat, ob ihm bekannt ist, dass der Berger Rücken als ehemaliger Meeresboden eine sehr problematische geologische Schichtung aufweist? Die zum Teil vier und mehr Meter dicke Deckschicht am Berger Hang, die aus wasserundurchlässigem Lehm/Ton/Mergel besteht, liegt auf einer bei Niederschlägen wasserführenden Sandschicht. Dies hat in nassen Jahren schon zu spektakulären Rutschungen auch von Gebäuden und Rissen in vielen Häusern geführt. 3. Nachdem seit etlichen Monaten Satzungen zur Regenwasserbewirtschaftung für etliche Frankfurter Neubaugebiete vom Magistrat erlassen worden sind, fragen wir an, ob es eine solche Satzung auch für ganz Bergen-Enkheim gibt und wer die Einhaltung der Vorschriften angesichts des nicht versickerungsfähigen Bodens mit der darunter liegenden wasserführenden Schicht kontrolliert? 4. Nachdem Forderungen im Ortsbeirat 16 und auch vom Magistrat angemeldet wurden, die Siedungsbeschränkung zwischen Nordring und Nordumgehung Bergen aufzuheben, um dort zu bauen und im Magistrat laut darüber nachgedacht wird, die Äcker zwischen Bergen und Niederdorfelden mit einer Trabantenstadt à la Bügel in Bonames zu bebauen und die Verdichtung im alten Baubestand rasant zunimmt, fragen wir den Magistrat, wie und wohin die Abwässer dieser geplanten Neubaugebiete entsorgt werden sollen, wenn sie denn Wirklichkeit werden sollten? 5. Plant der Magistrat schon aufgrund der eingetretenen Schäden, der weiteren Verdichtung und der geplanten Neubaugebiete eine Erweiterung der Abwasserkanäle? 6. Wer haftet für die Schäden an Nachbargrundstücken beim Überlaufen der genehmigten, nicht an den Abwasserkanal angeschlossenen Zisternen oder unterirdischer Versickerung des Regenwassers? 7. Da alles versickerte Wasser über kurz oder lang entweder nach Norden, Richtung Bad Vilbel, oder nach Süden, nach Enkheim, fließt, erhöht dieses Regenwasser, schon allein durch die massenhafte weitere Versiegelung im alten Baubestand, die Gefahr von Rutschungen, Rissen und Wasserschäden in den Hang- und Tallagen, denn Enkheim wurde ja zum größten Teil auf einem trockengelegten, bis in jüngste Zeit sumpfigen alten Mainarm gebaut. Wie will der Magistrat diese zu erwartenden Schäden vermeiden, wenn er weitere massive Bebauung in Bergen zulässt? Begründung: Die verheerenden Unwetter im Juni 2016 haben schwere Schäden in Bergen-Enkheim angerichtet. Es waren auch nicht die schwersten Unwetter seit hundert Jahren, sondern eines von vielen Unwettern mit schweren Schäden in den letzten 100 Jahren. Nur hat inzwischen die Verdichtung und Versiegelung enorm zugenommen, ohne dass die Abwasserkanäle entsprechend ausgebaut wurden. Es kann nicht angehen, dass die Stadt eine Regenwasserbewirtschaftung auf Kosten und Haftung der Anlieger fordert, weil die Abwasserkanäle nicht ausreichend groß ausgelegt sind. Eine Regenwasserbewirtschaftung über Zisternen mit Nutzung des Wassers kann auch für die Bauherren nützlich sein und helfen, den Abwasserkanal bei Unwettern zeitweilig zu entlasten. Es kann aber nicht angehen, dass dafür die Schädigung der Bauherren und ihrer Nachbarn billigend in Kauf genommen wird, obwohl der Untergrund nicht versickerungsfähig, ja rutschgefährdet ist und trotzdem kein Überlauf in den Kanal vorgesehen ist, weil der Kanal zu klein geworden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 181 Aktenzeichen: 90 31
Geschwindigkeitskontrollen auf dem Neuen Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2016, OF 59/16 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen auf dem Neuen Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vermehrte Geschwindigkeitskontrollen auf dem "Neuen Weg" sowohl bergab ab der Hausnummer 40 und bergauf ab Hausnummer 61 bis zum Heinrich-Bingemer-Weg vornehmen zulassen. Begründung: Trotz Einrichtung einer Geschwindigkeitbegrenzung von Tempo 40 wird diese Regelung nicht von allen Verkehrsteilnehmern eingehalten. Um Unfälle zu vermeiden und die Lärmbelästigung für die Anwohner so gering wir möglich zu halten, bitten wir um kontinuierliche, mobile Kontrollen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 59/16 mit der Maßgabe tätig zu werden, dass die Maßnahme auch am Nordring erfolgen soll und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFußweg um den Weißen Turm in der Gangstraße dauerhaft von parkenden Motorrädern befreien und öfter kontrollieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2016, OF 64/16 Betreff: Fußweg um den Weißen Turm in der Gangstraße dauerhaft von parkenden Motorrädern befreien und öfter kontrollieren Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg in der Gangstraße um den weißen Turm herum, der zum Schulweg der Schule am Landgraben gehört und auch von den Kindern der dahinter befindlichen KITA genutzt wird, durch eine Beschilderung und evtl. geeignete Poller gegen parkende Motorräder und -roller zu schützen und die Einhaltung des Parkverbotes zu kontrollieren. Begründung: In diesem kurzen, schmalen Fußweg, der zum Schulweg gehört, stehen hinter dem Turm regelmäßig mehrere Motorräder. Da Kinder diesen Weg täglich benutzen, ist zu befürchten, dass diese beim Herumalbern so ein schweres Fahrzeug aus Versehen umwerfen, was ein Kind schwer verletzen könnte. Parkende Motorräder gehören an den Straßenrand und nicht auf einen Fußweg, schon gar nicht auf einen offiziellen Weg zur Schule. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 64/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: 3 WBE, 3 CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 WBE und 1 CDU
Partei: BFF
Weiter lesenVerkehrssituation um das Berger Rathaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2016, OF 40/16 Betreff: Verkehrssituation um das Berger Rathaus Vorgang: OA 30/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Den Beschluss des Ortsbeirates vom 28.06.2016 zu OF 11/16 betreffend die Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Marktstraße ersatzlos aufzuheben. Begründung: Aufgrund erheblicher Beschwerden und Bedenken zahlreicher Gewerbetreibend auf der Marktstraße die durch die Einbahnstraßenregelung ihre Existenzen gefährdet sehen, ist die bisherige Ampelregelung zu belassen. Zudem würde eine Einbahnstraßenregelung zu einem erheblichen Verkehrsaufkommen durch die Rückführung der Fahrzeuge über den Nordring und andere Nebenstraßen in Bergen führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 30.08.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 40/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen und somit die Vorlage OA 30 vom 28.06.2016 zurückgezogen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, BFF, LINKE und FDP gegen SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung WBE
Partei: CDU
Weiter lesenKanalnetz in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2016, OF 23/16 Betreff: Kanalnetz in Bergen-Enkheim Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird um Auskunft gebeten Ist das Kanalnetz im Stadtteil Bergen Enkheim, hier Sammlerleitung in der Marktstraße zwischenzeitlich zu klein, bzw. bei Starkregen überlastet. Begründung: Bei dem längeren Starkregen am Nachmittag des 13.05.2016 (Freitag) wurde die Gussabdeckung des Kontrollschachtes Marktstraße Ecke Gangstraße durch die Wassermassen herausgedrückt. Diese Leitung wurde in den 60-ziger Jahren errichtet, zwischenzeitlich ist das Gebiet Bergen Ost dort auch angeschlossen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 28.06.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 23/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 30.08.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 23/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 23/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 01.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 23/16 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenEinrichtung einer neuen Spielstraße (Gangstraße bis Kreuzung Am weißen Turm)
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2016, OF 27/16 Betreff: Einrichtung einer neuen Spielstraße (Gangstraße bis Kreuzung Am weißen Turm) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgendes zu veranlassen die Gangstraße ab Einfahrt Marktstraße bis zur Kreuzung Am weißen Turm in eine Spielstraße umzuwandeln. Begründung: Da sich in diesem Teil der Gangstraße die Kita "Schelme" (ehem. Bibliothek Stadthalle) befindet und die Kinder öfters bei schönem Wetter außen direkt an der Stadthalle hinter den Pollern spielen, wäre es sinnvoll wenn sie auch ungefährdet die (Spiel)Straße nutzen könnten. Es besteht zwar schon Tempo 30 in diesem Stück, aber mit einer Spielstraße wären die Kinder noch mehr geschützt. Die Parkbuchten für die Anwohner sollten erhalten bleiben und entspr. markiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 28.06.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 27/16 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenStraßenschwellen in verkehrsberuhigten Straßen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2016, OF 28/16 Betreff: Straßenschwellen in verkehrsberuhigten Straßen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle Spielstraßen (evtl. auch Tempo-30 Straßen) in Bergen-Enkheim wie z. B. Am Günthersbrunnen oder Am Königshof mit sogenannten Straßenschwellen zu versehen. Und zwar sollten die Schwellen am Anfang in der Mitte, und am Ende der Straßen angebracht werden. Bei längeren Straßen entspr. mehrere in kurzen Abständen. So dass ein schnelles fahren zunichte gemacht wird. Begründung: Da es immer wieder zu Beschwerden von Anwohnern in verkehrsberuhigten Straßen über zu schnell fahrende Kraftfahrzeuge kommt, könnte hier das anbringen von Straßenschwellen Abhilfe schaffen. Mit dieser Maßnahme sind die Fahrzeugführer gezwungen ihr Tempo zu drosseln. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 28.06.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 28/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenGestattung von halbseitigem Parken auf dem Gehweg in der Vilbeler Landstraße vor Hausnummer 244
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2016, OF 354/16 Betreff: Gestattung von halbseitigem Parken auf dem Gehweg in der Vilbeler Landstraße vor Hausnummer 244 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, auf der Vilbeler Landstraße vor Hausnummer 244 (das deckt den kompletten Bereich zwischen Heilsberger Straße und Nordring ab) das halbseitige Parken auf der Fahrbahn zu gestatten. Begründung: Auf dem Gehweg, insbesondere unmittelbar vor der Fußgängerampel in der Vilbeler Landstraße kommt es durch parkende Fahrzeuge, die vorschriftsmäßig der Beschilderung folgend mit beiden Rädern auf dem Gehweg parken dazu, dass der verbleibende Platz für Fußgänger kaum noch ausreicht. Es könnte nun mittels Pollern auf der Länge von mindestens 5 Metern von der Ampel weg eine Fläche zum Parken gesperrt werden. Viel sinnvoller erscheint es jedoch, angesichts der zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreite und des sich zur Ampel hin ohnehin verschmälernden Fahrweges, unkompliziert das halbseitige Parken zu gestatten, wie es ja auch auf Betreiben des Ortsbeirates in der Vilbeler Landstraße zwischen Hausnr. 231 und dem Klingenweg bereits eingerichtet worden ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 16 am 16.02.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 354/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und WBE gegen 3 GRÜNE und SPD (= Annahme) bei Enthaltung1 GRÜNE und BFF
Partei: SPD
Weiter lesenKennzeichnung der Spielstraßen .Am Königshof. und .Alt-Bergen. in FFM-Bergen
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2014, OF 271/16 Betreff: Kennzeichnung der Spielstraßen "Am Königshof" und "Alt-Bergen" in FFM-Bergen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten folgendes zu veranlassen: Beide Spielstraßen werden wegen angeblich wegen fehlender Kennzeichnung als solche oft unerkannt durchfahren. Um diesen Sachverhalt eindeutig darzulegen, sollen an beiden Einfahrtsseiten in diese Straßen entsprechende Verkehrszeichen angebracht werden, damit die entsprechenden StVo- Bedingungen auch sichergestellt werden - Beispiel Gangstraße. Begründung: Wiederholt berufen sich Verkehrsteilnehmer darauf, dass sie diesen Hinweis nicht so erkannt hätten und entsprechend der Straßensituation zügig durchgefahren seien. Wer anwaltlich vertreten war, kam mit dieser Begründung wohl auch ab und an um die Zahlung der fälligen Geldbuße herum. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 04.11.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 271/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSchild .Ende Tempo 30 Zone. Ludwig-Kleemann-Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2014, OF 247/16 Betreff: Schild "Ende Tempo 30 Zone" Ludwig-Kleemann-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortvorsteherin wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung zu bitten, das Schild, welches das Ende und in Gegenrichtung den Beginn der Tempo 30 Zone ankündigt im nördlichen Ludwig-Kleemann-Weg vom Bereich der Einmündung in den Nordring an das obere Ende an die Einmündung zur B521 zu versetzen. Begründung: Derzeit wird dem Autofahrer, der in den nördlichen Teil des Ludwig-Kleemann-Weg einbiegt nach ca. 20 m das Verlassen der Tempo 30 Zone angezeigt. Das bedeutet, dass man auf dem Teilstück bis zur Einmündung zur B521 wieder mit 50 Km/h gefahren werden darf. Das in diesem Bereich viele Fußgänger unterwegs sind, wäre es ein wertvoller Beitrag zur Verkehrssicherung auch dort die Geschwindigkeit zu reduzieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 17.06.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 247/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Freie Wähler gegen WBE (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenWeitere Spender für Hundekottüten in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2014, OF 240/16 Betreff: Weitere Spender für Hundekottüten in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten über die Presse und die Mitglieder des Ortsbeirates werden gebeten in persönlichen Gesprächen Patenschaften zu suchen, die das Befüllen der Spender für Hundekottüten übernehmen. Bei Erfolg soll nach Absprache mit dem Fachamt geprüft werden, ob folgende Standorte zu realisieren sind: 1 x Voltenseeweg, 1 x Jean-Kempf-Weg, 1 x Barbarossastraße/ Rangenbergstraße, 2 x Leuchte ( Hausnummer 31 und 56 ), 1 x Marktplatz, 1 x Nordring/ Haingasse, 1 x Nordring/Landgraben und 1 x Ludwig-Klemann-Weg/Schelmenweg. Anlage 1 (ca. 37 KB) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 06.05.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 240/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: WBE
Weiter lesenWeitere Papierkörbe in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2014, OF 242/16 Betreff: Weitere Papierkörbe in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten mit dem Grünfiächenamt und der FES zu vereinbaren, dass in folgenden Straßen Papierkörbe aufgestellt werden: Nordring/Haingasse, Ludwig-Klemann-Weg/Schelmenweg, Marktplatz, Leuchte 50, Leuchte 35 und Jean-Kempf-Weg/Eingang zur Kleingartenanlage Pfingstweide. Hinweis: An der Stadtmauer/Fritz-Schubert-Ring stehen mit dem Papierkorb an der Haltestelle derVGF 5 Papierkörbe auf ca. 60 Meter Gehweg. Drei Papierkörbe könnten ohne weiteres in den o. g. Standorten eingesetzt werden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 06.05.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 242/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
Weiter lesenParkplatz der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH im Ludwig-Klemann-Weg/Jüdischer Friedhof, Flurstück 25, Flurstücknummer 6
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2992 entstanden aus Vorlage: OF 234/16 vom 03.03.2014 Betreff: Parkplatz der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH im Ludwig-Klemann-Weg/Jüdischer Friedhof, Flurstück 25, Flurstücknummer 6 Der Magistrat wird aufgefordert, in Verhandlungen mit der Nassauischen Heimstätte zu erreichen, dass der oben genannte Parkplatz - wie die anderen Parkplätze der Nassauischen Heimstätte im Nordring, Ludwig-Klemann-Weg, in der Leuchte und im Schelmenweg - mit einem Rasengittersteinbelag versehen wird, um dadurch eine immer wiederkehrende wilde Müll- und Sperrmüllablagerung zu vermeiden. Auch für den Jüdischen Friedhof, direkt hinter diesem Parkplatz liegend, wäre dies eine optische Verbesserung, denn der derzeitige Zustand ist wirklich kein Aushängeschild für Bergen-Enkheim. Begründung: Die Parkplatzfläche ist naturbelassen, und immer wieder werden hier Wildablagerungen von Müll und Sperrmüll, nicht nur alleine von den Mietern der Nassauischen Heimstätte, ausgeübt. Die FES ist immer bemüht, zeitnah die Wildablagerungen von Müll und Sperrmüll zu entsorgen, da aber oft 2 - 3 Wildablagerungen in der Woche stattfinden, ist eine zeitnahe Entsorgung durch die FES nicht immer möglich. Der Parkplatz, ausgestattet mit einem Rasengittersteinbelag, wäre dann ein Hindernis für weitere Wildablagerungen von Müll und Sperrmüll. Die anderen Parkplätze der Nassauischen Heimstätte in Bergen-Enkheim zeigen dies deutlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 846 Aktenzeichen: 92 4
Änderung der Grünphase der Ampelanlage Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2014, OF 228/16 Betreff: Änderung der Grünphase der Ampelanlage Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ) die Grünphase für die Fußgänger an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße in Höhe Nordring zu verlängern. ) eine Rotlichtampel anzubringen, die Richtung Nordring ausgerichtet ist. Begründung: Autofahrer fahren auch noch bei Rotlicht über diese Ampel hinweg, wenn bereits für Fußgänger "grün" angezeigt wird. Fußgänger können erst sicher die Straße überqueren, wenn wirklich die Fahrzeuge still stehen. Dadurch "verkürzt" sich die Grünphase und die Fußgängerampel zeigt bereits wieder "rot" bevor ältere und langsam laufende Personen oder Kinder die andere Straßenseite erreicht haben. Auch wird von Autofahrern die aus dem Nordring nach links in die Vilbeler Landstraße einbiegen die Ampel bei "rot" zu spät erkannt, weil diese sich hauptsächlich auf eine Lücke in dem fließenden Verkehr konzentrieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 18.03.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 228/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenPrüfung der Einrichtung sogenannter sicherer Hol- und Bringzonen in Laufnähe der Bergen-Enkheimer Grundschulen, sowie nach Möglichkeit auch der Schule am Ried
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 205/16 Betreff: Prüfung der Einrichtung sogenannter sicherer Hol- und Bringzonen in Laufnähe der Bergen-Enkheimer Grundschulen, sowie nach Möglichkeit auch der Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in Laufnähe bis zu 250 Meter im Umkreis der Schule am Landgraben und der Schule am Hang sogenannte Hol- und Bringzonen für SchülerInnen der betroffenen Schulen einzurichten, um damit das tägliche Sicherheitsrisiko vor den Schulen durch kreuz- und quergeparkte "Eltern-Taxis" zu verhindern und den SchülerInnen zumindest ein Minimum an Bewegung zuzumuten. Auch in der weiterführenden Schule am Ried sollte die Situation nach Möglichkeit optimiert werden. Der Magistrat wird auch um Auskunft gebeten, welche rechtlichen Möglichkeiten es für die Schulen gibt, nach Einrichtung solcher Zonen die unmittelbare Andienung bis ans Schultor wirkungsvoll zu untersagen. Begründung: Im aktuellen Heft der ADAC-Motorwelt (siehe Anhang) wird im Zusammenhang mit der kritisch gesehenen Praxis der "Eltern-Taxis" vor den Schulen oben skizziertes vorgeschlagen. Auch unermüdliches Einwirken der Schulen auf Teile der Elternschaft führt offenbar nicht dazu, dass auch diese ihren Kindern den täglichen Schulweg zutraut und das damit zusammenhängende Lernen ermöglicht. Die Verkehrssituation morgens und mittags vor den Schulen bleibt abenteuerlich und eine Gefährdung für alle Kinder. Innerhalb des Radius von 250 Metern und durch Zebrastreifen besichert befindet sich bei der Schule am Landgraben etwa der Bereich des oberen Landgrabens zwischen Nordring und Turnhalle oder bei der Schule am Hang der Fritz-Schubert-Ring unterhalb des Heinrich-Bingemer-Weges, die sich möglicherweise zur Einrichtung solcher Zonen nutzen ließen. Anlage 1 (ca. 232 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 205/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen WBE und SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenGestaltung der Außenanlagen des Jugendhauses Bergen und unter Einbeziehung der Sanierung und Wiederherstellung des Berger Marktplatzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2013, OF 195/16 Betreff: Gestaltung der Außenanlagen des Jugendhauses Bergen und unter Einbeziehung der Sanierung und Wiederherstellung des Berger Marktplatzes Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. nach Fertigstellung des Jugendhauses Bergen, die notwendige Herstellung der Außenanlagen, einschließlich den gepflasterten Zugängen zum Haus, dem Ortsbeirat vor der Bauausführung vorzustellen und diese zügig bauen zu lassen, damit das Haus von Besuchern noch in diesem Herbst trockenen Fußes erreicht werden kann. 2. nach Abriß des alten Jugendhauses die Sanierung und Wiederherstellung des Berger Marktplatzes unter Einbeziehung des Spielplatzes und der Halfpipe und unter Berücksichtigung der Gestaltung der gesamten Grünanlagen und der Außen- anlagen des Jugendhauses zu planen und in den Etat einzustellen. 3. Dem Ortsbeirat die geplante Neugestaltung des Berger-Marktplatzes, der mit dem sehr gelungenen Jugendhaus ein bisher fehlender, ganzjähriger Treffpunkt für Jung und Alt werden könnte, vor Verabschiedung durch die städtischen Gremien vorzustellen. Begründung: Die Außenanlagen müssen zügig hergestellt und mit dem Fußwegenetz Erlenseerstraße und Nordring/Bushaltestelle sowie dem Fußwegenetz auf dem Marktplatz verbunden werden, da das Haus sonst bei Regen von den Besuchern total verschmutzt würde. Der Berger Marktplatz muß dringend saniert und die Spielanlagen modernisiert werden. Der Ortsbeirat möchte in die Planungen einbezogen werden, um auf die end- gültige Gestaltung evtl. noch Einfluß nehmen zu können. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 24.09.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 195/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenWeitere Bushaltestelle der Linie 551 im Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2110 entstanden aus Vorlage: OF 172/16 vom 22.03.2013 Betreff: Weitere Bushaltestelle der Linie 551 im Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in Verhandlungen mit dem RMV die Einrichtung einer weiteren Bushaltestelle der Linie 551 beidseits im Bereich Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße zu erreichen, damit die Anwohner des Neubaugebietes und Patienten der Praxis für Fachärzte in der Vilbeler Landstraße 225 nicht den weiten Weg von der Haltestelle der Linie 551 im Landgraben/Nordring laufen müssen. Begründung: Viele ältere Bürgerinnen und Bürger suchen diese Praxis für Fachärzte auf - eine weitere Haltestelle im Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße würde das kundenfreundliche Verhalten des RMV ergänzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1791 Aktenzeichen: 92 13
Durchgehend rechts vor links auf dem Nordring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2013, OM 2009 entstanden aus Vorlage: OF 162/16 vom 19.02.2013 Betreff: Durchgehend rechts vor links auf dem Nordring Der Magistrat wird aufgefordert, den Nordring in kompletter Länge in die bestehende Tempo-30-Zone 16 1/6 (Bergen-Enkheim Nord) einzubeziehen, um die durchschnittliche Geschwindigkeit des Verkehrs zu reduzieren und den Nordring zudem für den Pendlerverkehr weniger attraktiv zu machen. Begründung: Eine entsprechende Regelung auf dem Landgraben hat sich seit Jahren bewährt, hier konnte durch die Maßnahme erreicht werden, dass insgesamt langsamer gefahren wird und an den Kreuzungen mehr Rücksicht genommen werden muss. Zudem macht diese Maßnahme den Nordring weniger attraktiv für die täglichen Pendlerströme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 629 Aktenzeichen: 32 1
Parkstreifen östlich der Schönecker Straße zum Berger Marktplatz hin
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1603 entstanden aus Vorlage: OF 136/16 vom 10.09.2012 Betreff: Parkstreifen östlich der Schönecker Straße zum Berger Marktplatz hin Der Magistrat wird aufgefordert, den oben genannten Parkstreifen mit Verbundsteinen, wie beim Parkstreifen im Nordring, auszulegen. Begründung: Der nicht bindende Belag des Parkstreifens wird bei starkem Regenfall auf die Schönecker Straße gespült und gelangt so in die Kanalisation. Eine Auslegung des Parkstreifens mit Verbundsteinen wäre wünschenswert und würde auch das Gesamtbild des Berger Marktplatzes erheblich aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 93 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 66 5
Ideen
Blinkschilder für Geschwindigkeit
Es wäre schöne wenn mal mehrere dieser Blinkschilder mit den Smileys im Nordring und Marktstrasse aufgehängt werden, da dort immer zu schnell gefahren wird in den 30 iger Zonen. Da sind 50-60kmh keine Seltenheit. Wir Anwohner mit äußerster Vorsicht aus den Ausfahrten rausfahren weil die so angeschossen kommen, da kannste guggen wie de willst auf einmal ist da einer. Danke
Erstellung eines Gehwegs Erlenseer Str. Fortsetung Idee 1977
Die Kreuzung Erlenseerstr., Nordring, Frohngrundweg am Marktplatz in Ffm-Bergen so zu gestalten, dass Fußgänger die Erlenseerstr. sicher überqueren können und die KITA-Kinder sicher ihr Freizeitgelände erreichen: 1. abknickende Vorfahrt aufheben ( Relikt der ehemaligen Bundesstrasse). 2. Erlenseerstr. so verengen, dass ein Gehweg auf der nördlichen Straßenseite errichtet werden kann. Hierdurch kann der "naturnahe Zustand" (nördliche Straßenseite) erhalten bleiben und ein Fußgängerüberweg etabliert werden, wie es der Magistrat in seiner Ablehnung der Idee 1977 fordert.
Kleinere Busse in Bergen-Enkheim und Seckbach
In Bergen und Seckbach müssen bzw werden die PKWs auf die Fussweg ausweichen damit die Busse durchfahren können. Die Busse fahren teilweise an Stellen vorbei an denen sie ausweichen könnten. Dies ist besonders im Nordring und auf der Marktstraße nach der Erlenseer Str Richtung Ortsausgang. Am alten Rathaus auf der Marktstraße wurde sogar ein Pfosten auf dem Fussweg entfernt damit der Bus mehr Platz bekommt. Beim Emma Budge Heim nutzen die Busse die Fusswege in den Kurven. Dies sieht man an den defekten Kantensteinen.