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Meine Nachbarschaft: Schalksbornstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Änderung der Vorfahrt an der Ecke Erlenseer Straße/Nordring

12.06.2012 · Aktualisiert: 26.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2012, OF 123/16 Betreff: Änderung der Vorfahrt an der Ecke Erlenseer Straße/Nordring Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. an der Nordseite der Erlenseer Straße ca. 30 m vor der Kurve am Nordring eine große optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen, die die aus Richtung der B 521 - meist zu schnell - kommenden Fahrzeuge auf den nach der Kurve, jetzt eigentlich von der Bushaltestelle zu weit entfernten Zebrastreifen und mögliche Fußgänger hinweist. 2. die abknickende Vorfahrt der Erlenseer Straße aufzuheben und mittels des Straßenverkehrsschildes "Vorfahrt beachten" den von Osten kommenden Verkehr an der Kreuzung Erlenseer Straße/Nordring/Frohngrundweg zu verlangsamen. Begründung: Zu 1. Eine optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige würde die nach wie vor zu schnell fahrenden Fahrzeuge deutlich verlangsamen und die Unfallgefahr verringern. Zu 2. Die Ausfahrt aus dem Frohngrundweg nach Osten ist mitten in der abknickenden Vorfahrtsstraße sehr gefährlich, weil man praktisch bis in die Straßenmitte fahren muß, um sehen zu können, was von Osten kommt. Wenn die Vorfahrt beachtet werden muß, müssen von Osten kommende Fahrzeuge zwangsläufig an dieser Stelle langsamer werden, weil die Kreuzung schlecht einsehbar ist. Das würde auch Fußgänger mit schützen, die heute die Erlenseer Straße knapp hinter der Kurve überqueren, weil an der Ecke Nordring die Bushaltestelle und der Eingang zum Kinderspielplatz ist. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 12.06.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 123/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und WBE gegen SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige an der Ecke Erlenseer Straße/Nordring auf der Nordseite der Erlenseer Straße

23.04.2012 · Aktualisiert: 26.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2012, OF 115/16 Betreff: Optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige an der Ecke Erlenseer Straße/Nordring auf der Nordseite der Erlenseer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. an der Nordseite der Erlenseer Straße ca. 30 m vor der Kurve am Nordring eine große optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen, die die aus Richtung der B 521 - meist zu schnell - kommenden Fahrzeuge auf den nach der Kurve, jetzt eigentlich von der Bushaltestelle zu weit entfernten Zebrastreifen und mögliche Fußgänger hinweist. 2. zu prüfen, ob ein Zebrastreifen etwas weiter nördlich, in räumlicher Nähe zur Bushaltestelle auf der Erlenseer Straße aufgebracht werden kann, um das jetzt übliche gefährliche Queren am Drängelgitter direkt nach der Kurve zu verhindern, weil dort auch der Eingang zum Spielplatz auf dem Berger-Marktplatz ist. Begründung: Eine optische Blinkanlage oder Geschwindigkeitsanzeige würde die nach wie vor zu schnell fahrenden Fahrzeuge deutlich verlangsamen und die Unfallgefahr verringern. Nach der Verlegung der Bushaltestelle aus der Erlenseer Straße an den Nordring liegt der Zebrastreifen an der Erlenseerstraße jetzt ungünstig zur neuen Bushaltestelle, so dass viele Fußgänger schon vor dem Zebrastreifen die Straße queren und auch Fußgänger, die in den Nordring wollen, die Querung kurz nach dem an der südlichen Ecke Erlenseer Straße angebrachten "Drängelgitter" vorziehen. Diese Fußgänger und selbst der in Höhe der Straße "Am Berger Marktplatz" angebrachte Zebrastreifen sind für die von Osten - meist zu schnell- kommenden Fahrzeuge durch die Kurve sehr schlecht erkennbar. Da die Bushaltestelle jetzt doch von sehr vielen Kindern und älteren Menschen benutzt wird, sollte dieser Gefahrenpunkt schnellstmöglich beseitigt werden, bevor etwas passiert. Anlage 1 (ca. 168 KB) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 16 am 15.05.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 115/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 12.06.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 115/16 wurde zurückgezogen.

Partei: FREIE_WÄHLER

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bürgersteig im Frohn-Grundweg auf der rechten Seite bis zum Haus Nordring 101

14.02.2012 · Aktualisiert: 23.04.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.02.2012, OA 148 entstanden aus Vorlage: OF 98/16 vom 29.01.2012 Betreff: Bürgersteig im Frohn-Grundweg auf der rechten Seite bis zum Haus Nordring 101 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Frohn-Grundweg von der Straße Nordring bis zur offiziellen Einfahrt und Eingang zum Haus Nordring 101 auf der rechten Seite mit erhöhten Kantensteinen auszubauen, um eine abgrenzende Wirkung zu den landwirtschaftlichen Flächen zu erzielen. Begründung: Die auf der rechten Seite parkenden Pkw, obwohl ein absolutes Halteverbot eingerichtet ist, stehen auf landwirtschaftlichen Flächen und beanspruchen immer mehr landwirtschaftliche Fläche beim Parken. Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen haben schon zur Selbsthilfe gegriffen und Holzpfosten zur Abgrenzung eingesetzt. Der Ausbau des Frohn-Grundweges ist daher dringend erforderlich, damit die Abgrenzung zu den landwirtschaftlichen Flächen deutlich erkennbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2012, ST 1391 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 22.02.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.03.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 148 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1382, 8. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.03.2012 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Legalisierung der Parksituation in der Straße .Am Weißen Turm.

01.01.2012 · Aktualisiert: 25.01.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2012, OF 86/16 Betreff: Legalisierung der Parksituation in der Straße "Am Weißen Turm" Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird aufgefordert, die derzeit bestehende Parksituation in der genannten Straße im Abschnitt zwischen Landgraben und Vilbeler Landstraße zu legalisieren. Hierzu ist beidseitig die Beschilderung "Parken mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig" anzubringen. Begründung: In der genannten Straße ist die derzeitige Parksituation zwar gängige Praxis und einzige Möglichkeit des Abstellens von PKW, da andernfalls der Fließverkehr kein Durchkommen fände und das Parken damit nach StVO gänzlich untersagt wäre. Auch verbleibt genügend Fläche, um als Gehweg zur Verfügung zu stehen. Da es in letzter Zeit verstärkt zur Verteilung von Strafzetteln in Bereichen kommt, die jahrzehntelang unbedenklich beparkt wurden ist es nötig, in den genannten Bereichen Rechtssicherheit zu schaffen (vergl. Fotos im Anhang). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 86/16 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Entfernung der Sperrflächen in Bergen

25.10.2011 · Aktualisiert: 27.09.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2011, OA 89 entstanden aus Vorlage: OF 59/16 vom 09.10.2011 Betreff: Entfernung der Sperrflächen in Bergen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Sperrflächen, die bei der Aufstellung der Poller für die Tempo-30-Zone aufgetragen wurden - die Poller wurden im Jahr 2007 wieder entfernt, aber die Sperrflächen nicht -, sofort zu entfernen. Dies ist in den Straßen Ludwig-Klemann-Weg, Nidderauer Straße, Schalksbornstraße, Haingasse und Schönecker Straße der Fall. Begründung: In einigen Fällen wurden Fahrzeughalter mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro belegt, die auf den Sperrflächen parkten. Der Ortsbeirat hat im Jahr 2006 die Entfernung der Poller gewünscht, damit in den Wohngebieten mehr Parkplätze zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 452 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 02.11.2011 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2011, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 89 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 937, 5. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 06.12.2011 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ortstermine mit der Stadtpolizei/Ordnungsbehörde

11.10.2011 · Aktualisiert: 09.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2011, OF 58/16 Betreff: Ortstermine mit der Stadtpolizei/Ordnungsbehörde Der Ortsbeirat 16 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, nunmehr verbindlich mit der Stadtpolizei, resp. weiteren mit der Ordnung des ruhenden Verkehrs in Bergen-Enkheim betrauten Institutionen Ortstermine an den neuralgischen Punkten des Stadtteils anzuberaumen. Begründung: Immer wieder kommt es in den Straßen Bergen-Enkheims zur Ausstellung von Strafzetteln wegen unzulässigen Parkens, die sich den Bürgern (und auch den lokalen Politikern) nicht erschließen. Vor dem Hintergrund der Parksituation in den engen Wohnstraßen des Stadtteiles ist aber oft ein anderes Parkverhalten nicht nur nicht zu erwarten, sondern auch teilweise gar nicht möglich oder es wäre der Verkehrssituation überhaupt nicht dienlich, wenn der eng ausgelegten ausgeschilderten Parkordnung Folge geleistet würde (Beispiele hierfür sind etwa die Parksituation in den Straßen "Am Weißen Turm, Heinrich-Bingemer-Weg oder auf der Markstraße). Da andererseits den Ordnungshütern rechtlich gar keine andere Möglichkeit gelassen wird, als diese "Parkverstöße" zu ahnden, muss mit diesen zusammen und den zuständigen Handelnden von Seiten des Ordnungsamtes dringend eine Begehung der betreffenden Straßen stattfinden, um entweder eine der Situation angemessene Beschilderung zu erreichen oder sonst der Situation angemessen Rechnung zu tragen. Die derzeitige Situation ist jedenfalls stellenweise unhaltbar und eine Zumutung für die Bürger des Stadtteils. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 25.10.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 58/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und LINKE. gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Durchgehend rechts vor links auf dem Nordring

13.09.2011 · Aktualisiert: 22.10.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.09.2011, OA 74 entstanden aus Vorlage: OF 48/16 vom 13.09.2011 Betreff: Durchgehend rechts vor links auf dem Nordring Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 31.01.2012 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, nach Beendigung der Straßenbaumaßnahmen in der Marktstraße auf dem Nordring in kompletter Länge rechts vor links einzuführen, um die durchschnittliche Geschwindigkeit des Verkehrs zu reduzieren und den Nordring zudem für den Pendlerverkehr weniger attraktiv zu machen. Begründung: Eine entsprechende Regelung auf dem Landgraben hat sich seit Jahren bewährt. Auch hier konnte durch die Maßnahme erreicht werden, dass insgesamt langsamer gefahren wird und an den Kreuzungen mehr Rücksicht genommen werden muss. Im Nordring ist, wie auch die vorgenommenen Radarmessungen beweisen, eine weitere Maßnahme zur Reduzierung der Verkehrsgeschwindigkeit anzuraten. Radarmessungen im Zeitraum vom 10. Februar 2011 bis 18. Juli 2011 belegen die gefahrenen Geschwindigkeiten von 47 km/h bis 62 km/h deutlich. Zudem macht diese Maßnahme den Nordring weniger attraktiv für die täglichen Pendlerströme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.06.2012, B 296 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 21.09.2011 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.11.2011, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 74 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.03.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 74 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Beschlussausfertigung(en): § 746, 4. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.11.2011 § 1399, 8. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.03.2012 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Sanierung Außenfassade des Weißen Turms

13.09.2011 · Aktualisiert: 25.09.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.09.2011, OA 75 entstanden aus Vorlage: OF 39/16 vom 25.08.2011 Betreff: Sanierung Außenfassade des Weißen Turms Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Außenfassade des Weißen Turmes in der Gangstraße zu sanieren. Im Zuge der Sanierung sollte auch eine Außenbeleuchtung, insbesondere an der Turmspitze, installiert werden. Begründung: Der Weiße Turm, ein ehemaliger Bestandteil der Berger Stadtbefestigung, ist ein wichtiges historisches Baudenkmal Bergen-Enkheims. Leider wurde die Erhaltung der Bausubstanz in den vergangenen Jahrzehnten sehr vernachlässigt, was einem solch geschichtsträchtigen Gebäude nicht gerecht wird. Durch zum Teil löchrige Fensterschotten ist der Turm heute nur noch ein Schlupfwinkel für Ratten, Mäuse und Tauben. Um dem Turm aus seinem Schattendasein zu befreien und etwas mehr Beachtung zuteil werden zu lassen, könnte dieser in einen Rundgang zu den historischen Gebäuden in Bergen-Enkheim integriert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2012, ST 127 Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 21.09.2011 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 27.10.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 75 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) 4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 31.10.2011, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 75 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 747, 4. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses vom 27.10.2011 Aktenzeichen: 23 22

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einrichtung der Verkehrsführung rechts vor links im Nordring

29.08.2011 · Aktualisiert: 14.10.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2011, OF 47/16 Betreff: Einrichtung der Verkehrsführung rechts vor links im Nordring Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Mit Beendigung der Straßenbaumaßnahmen in der Markistraße wird im gesamten Nordring nach der Straßenverkehrsordnung die Verkehrsführung RECHTS vor LINKS eingerichtet. Begründung: Der Nordring ( 30 km/h ) wird grundsätzlich mit überhöhter Geschwindigkeit befahren. Radarmessungen in dem Zeitraum vom 10. Februar 2011 bis 18. Juli 2011 belegen die gefahrenen Geschwindigkeiten von 47 km/h bis 62 km/h deutlich. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2011, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 47/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 48/16 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Durchgehend Rechts-vor-Links auf dem Nordring

21.08.2011 · Aktualisiert: 14.10.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2011, OF 37/16 Betreff: Durchgehend Rechts-vor-Links auf dem Nordring Der Ortsbeirat 16 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem Nordring in kompletter Länge Rechts-vor-Links einzuführen, um die durchschnittliche Geschwindigkeit des Verkehrs zu reduzieren und den Nordring zudem für den Pendlerverkehr weniger attraktiv zu machen. Begründung: Eine entsprechende Regelung auf dem Landgraben hat sich seit Jahren bewährt. Auch hier konnte durch die Maßnahme erreicht werden, dass insgesamt langsamer gefahren wird und an den Kreuzungen mehr Rücksicht genommen werden muss. Im Nordring ist, wie auch die vorgenommenen Radarmessungen beweisen, eine weitere Maßnahme zur Reduzierung der Verkehrsgeschwindigkeit anzuraten. Zudem macht diese Maßnahme den Nordring weniger attraktiv für die täglichen Pendler. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 37/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 48/16 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Restaurierung des Weißen Turms in Bergen

08.08.2011 · Aktualisiert: 14.10.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2011, OF 44/16 Betreff: Restaurierung des Weißen Turms in Bergen Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt den Weißen Turm in der Gangstraße, fertiggestellt 1472, und eines der eindruckvollsten Zeugnisse der im 19. Jahrhundert widerrechtlich abgerissenen Stadtmauer von Bergen, unter Einsatz auch von Geldern des Denkmalschutzes so zu restaurieren, dass er wieder mittels eines hölzernen oder stählernen Aufganges - wie z.B. bei den Stadttürmen in Rothenburg oder der Kaiserpfalz in Gelnhausen - begehbar wird und evtl. auch für kleine Sonderausstellungen des Heimatmuseums genutzt werden kann. Auf jeden Fall muß aber ein ordentliches Tor, sowie dichte ansehnlichen Luken eingebaut werden und das Turmdach regelmäßig von Gebüsch und aufwachsendem Unkraut befreit werden, um der Zerstörung des Mauerwerks durch Wurzeln vorzubeugen. Begründung: Der Weiße Turm ist ein wichtiges Zeugnis der Bergen-Enkheimer Geschichte. Der Turm ist innen nicht mehr begehbar, das Tor ist mehr als dürftig und die Bausubstanz gefährdet. Auf seinem Dach wachsen schon wieder Büsche. Mit einer Sanierung und dem Einbau eines hölzernen oder stählernen Aufganges sowie einer evtl. möglichen Nutzung für kleine Ausstellungen könnte der Turm die Attraktivität Bergen-Enkheims für Besucher sehr steigern und auch den Bürgern einen bisher verwehrten Blick in die Vergangenheit gewähren. Damit wird auch für die Zukunft die Bausubstanz erhalten und der Turm kann zu besonderen Anlässen für interessierte Besucher zur Besichtigung geöffnet werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 44/16 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, WBE und SPD gegen CDU, FREIE WÄHLER und LINKE. (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behindertengerechte Straßenführung und Bürgersteige in Bergen-Enkheim Umgestaltung der Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße

31.05.2011 · Aktualisiert: 02.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 106 entstanden aus Vorlage: OF 18/16 vom 31.05.2011 Betreff: Behindertengerechte Straßenführung und Bürgersteige in Bergen-Enkheim Umgestaltung der Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße Der Magistrat wird beauftragt, bei der Erneuerung von Straßen und Neuerstellung von Bürgersteigen darauf zu achten, dass neue Straßen und Bürgersteige, auch die Einfahrten zu Grundstücken, behindertengerecht ausgeführt werden, das heißt, ein nur unmerkliches Gefälle erhalten, damit sie auch von Rollstuhlfahrern, Senioren mit Gehhilfen, Blinden und anderen Behinderten problemlos begangen werden können. Für die Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße bietet sich ein Umbau der Verkehrsfläche als verkehrsberuhigter Bereich (sogenannte "Spielstraße") mit Abschaffung des Niveauunterschiedes beim Bürgersteig an, ähnlich der Anlage der Gangstraße im Bereich hinter der Stadthalle in Bergen. Generell müssen nach und nach Bürgersteige mit zu starkem Gefälle Richtung Straße behindertengerecht nachgebessert werden. Begründung: In Frankfurt und auch in Bergen-Enkheim werden die Menschen immer älter. Wiederholt kommen nun Klagen, wonach ältere und behinderte Menschen die Bürgersteige nicht nutzen können, weil sie zu steil Richtung Straße abfallen und damit die Unsicherheit beim Begehen noch verstärken. Auch die Anlage der Einfahrten müssen diese Belange berücksichtigen. Generell sind die Baumaßnahmen so auszuführen, dass behinderte Menschen nicht mehr auf die oft besser ausgebaute Straße ausweichen müssen. Am Beispiel Bornweidstraße könnte die sogenannte Verrohrung zur Fließwasseranbindung vom Riedsee zum Voltensee für die Baumaßnahme genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2011, ST 1005 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenkreuzung Nordring/Landgraben

30.11.2010 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4803 entstanden aus Vorlage: OF 703/16 vom 14.11.2010 Betreff: Straßenkreuzung Nordring/Landgraben Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Vorfahrtregelung aufzuheben und durch "rechts vor links" zu ersetzen. Begründung: Da der Nordring sehr oft als Rennstrecke benutzt wird, würde diese Maßnahme wesentlich zur Verkehrsberuhigung in diesem Bereich beitragen. Beispiel: Rangenbergstraße/Barbarossastraße, hier hat die Einführung der Regelung "rechts vor links" wesentlich zur Verkehrsberuhigung beigetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 371 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortseingangsschild an der Erlenseer Straße und Tempo-30-Beschilderung versetzen

26.10.2010 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4649 entstanden aus Vorlage: OF 675/16 vom 11.10.2010 Betreff: Ortseingangsschild an der Erlenseer Straße und Tempo-30-Beschilderung versetzen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu klären, ob das Ortseingangsschild an der Erlenseer Straße circa 30 Meter nach Osten hinter die Abzweigung in die Hohe Straße versetzt werden kann, 2. weiterhin zu klären, ob auch das Tempo-30-Schild entsprechend nach Osten versetzt werden kann, 3. soweit 1. und 2. möglich sind, diese auch umzusetzen, 4. an der Ecke Nordring/Erlenseer Straße Richtung Osten die in den Ort einfahrenden Fahrzeuge auf ihre Geschwindigkeit hin öfter zu kontrollieren. Begründung: Fahrzeuge, die von der B 521 kommen, fahren in der Regel auch hinter dem Ortseingangsschild noch viel zu schnell und ignorieren fast immer das Tempo-30-Schild, das gleich danach kommt. Das betrifft auch die Linienbusse. Wenn die Schilder weiter nach Osten gesetzt werden, ist die mögliche Geschwindigkeit nach der Ampelanlage niedriger und das Tempo-30-Schild auch besser zu sehen. Um dem guten Willen der Autofahrer etwas nachzuhelfen, sollte deshalb die Geschwindigkeit hin und wieder gemessen und Übertretungen sanktioniert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2011, ST 178 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim

26.10.2010 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4647 entstanden aus Vorlage: OF 656/16 vom 30.08.2010 Betreff: Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim In letzter Zeit ist die Stadtpolizei in Bergen-Enkheim aktiv geworden, um das verbotswidrige Parken auf dem Bürgersteig gemäß § 12 StVO zu ahnden. Das ist keineswegs zu beanstanden, auch wenn auf dem Bürgersteig noch genügend Platz für Fußgänger - auch mit Kinderwagen - vorhanden ist. Gleichwohl führt die polizeiliche Vorgehensweise zu einer Verunsicherung vieler Verkehrsteilnehmer, weil beim "korrekten" Parken auf engen Straßen der fließende Verkehr behindert werden könnte. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er es für angebracht oder fallweise sogar für notwendig hält, in Anbetracht der begrenzten Parkmöglichkeiten in Bergen-Enkheim vermehrt das Verkehrszeichen Z 315 (z. B. 315-55 längs halb auf dem rechten Gehweg) aufstellen zu lassen, damit einerseits weiterhin ausreichend Parkmöglichkeiten bestehen, andererseits aber auch dem fließenden Verkehr Rechnung getragen wird. Sofern erforderlich und/oder zweckmäßig, könnte zusätzlich zur Beschilderung eine weiße durchgezogene Linie auf dem Bürgersteig markieren, wie weit der Bürgersteig zum Parken genutzt werden kann und welcher Abstand zu Häusern bzw. Zäunen/Mauern einzuhalten ist. Besonderer Handlungsbedarf besteht - teilweise nur für bestimmte Abschnitte - für folgende Straßen: - Marktstraße, z. B. von "Am Königshof" bis Conrad-Weil-Gasse - Riedstraße - "Am Weißen Turm" zwischen Landgraben und Vilbeler Landstraße - Usastraße - Speierlingweg - Bruderhofstraße - Ostpreußenstraße zwischen Westpreußen- und Stettiner Straße. Begründung: In vielen Straßen von Bergen-Enkheim parken Pkws mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig ohne Behinderung von Fußgängern, auch wenn diese z. B. Kinderwagen oder Rollatoren benutzen, vor allem auch dann, wenn das Parken in beiden Fahrtrichtungen erlaubt ist. Würden sich die parkplatzsuchenden Autofahrer aber "korrekt" verhalten (alle Reifen auf der Fahrbahn), wäre häufig der fließende Verkehr behindert (siehe Foto). Zwar ist das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig (§ 12 Abs. 1 Ziff.1 StVO), jedoch ist es für die Verkehrsteilnehmer schwierig, die Situation richtig einzuschätzen, weil das Parken an den fraglichen Stellen jahrelang nicht beanstandet wurde. Im Interesse der beteiligten Verkehrsteilnehmer und zur Aufrechterhaltung der bisher ohne Probleme genutzten Parkmöglichkeiten sollte daher vermehrt von dem hier erwähnten Verkehrszeichen in Bergen-Enkheim Gebrauch gemacht werden, auch wenn dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Der eingangs geschilderte Sachverhalt begünstigt zwar die Stadtkasse, benachteiligt aber - ohne konkreten Anlass - die Verkehrsteilnehmer. Deshalb sollten Maßnahmen der vorgeschlagenen Art nicht an den Kosten scheitern. Beispiel für die Parksituation auf der Marktstraße in Bergen: Zu wenig Platz auf der Fahrbahn, genügend Platz für das Parken mit zwei Reifen auf dem Rand des Bürgersteigs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 344 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halteplatz für den Bus der Stadtbücherei in der Straße „Am Weißen Turm“

26.10.2010 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4652 entstanden aus Vorlage: OF 686/16 vom 11.10.2010 Betreff: Halteplatz für den Bus der Stadtbücherei in der Straße "Am Weißen Turm" Der Magistrat wird aufgefordert, den Halteplatz für den Bus der Stadtbücherei so auszuschildern, dass der Bus auch an dem vorgesehenen Platz halten und von den Kindern auch ohne Gefahr aufgesucht werden kann. Begründung: Die derzeitige Beschilderung ist so klein und unglücklich angebracht, dass sie nicht beachtet wird und der Platz immer von Fahrzeugen zugeparkt ist. Der Bus steht dann in der Straße "Landgraben" nahe der Einfahrt zur Baustelle der Schule, wo täglich für mindestens zwei Jahre die Baufahrzeuge ein- und ausfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 346 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und Nordring

15.06.2010 · Aktualisiert: 22.10.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.06.2010, OA 1148 entstanden aus Vorlage: OF 630/16 vom 27.05.2010 Betreff: Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und Nordring Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für das oben genannte Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen, damit nicht, wie in der Vergangenheit in Bergen-Enkheim, durch die Ausführungen von Pultdächern oder Staffelgeschossen eine höhere Geschosszahl als die umgebenen Häuser erreicht wird und unter Umständen der Bebauungsplan Nr. 395 (Am Lindenplatz), rechtsverbindlich seit 21.04.1970, bei dem Bebauungszusammenhang als Maßstab herangezogen wird. Begründung: Für das oben genannte Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan. Bauvorhaben werden deshalb nach § 34 BauGB genehmigt, da die Grundstücke im Innenbereich und in einem Bebauungszusammenhang liegen. In Bergen-Enkheim wurden letztlich Bauprojekte nach § 34 BauGB genehmigt, welche sich in Größe, Form und Volumen deutlich von der bestehenden Bebauung unterscheiden. Um diesem Gebiet jedoch die bauliche Entwicklungsmöglichkeit zu geben, ist es dringend erforderlich, einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.11.2010, B 681 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 23.06.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.08.2010, TO I, TOP 63 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1148 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 8511, 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 23.08.2010 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31

15.06.2010 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4323 entstanden aus Vorlage: OF 636/16 vom 15.06.2010 Betreff: Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31 Der Magistrat wird aufgefordert, in den Geltungsbereich der bestehenden Erhaltungssatzung Nr. 31 die gründerzeitliche Baustruktur im westlichen Siedlungsbereich des Bergener Stadtkerns einzubeziehen. Konkret wird um Einbeziehung mindestens der folgenden Bauabschnitte in die Erhaltungssatzung Nr. 31 gebeten: Am Weißen Turm, Hausnummern 25-41 sowie 24-50 Am Landgraben, Hausnummern 1-17, sowie 2-4 Usastraße, Hausnummer 1 sowie 2-4 Vilbeler Landstraße, Hausnummer 227-243 sowie 212-242 sowie gegebenenfalls weitere Bauten nach Maßgabe der zugrunde liegenden Kriterien. Begründung: Den Geltungsbereich in der genannten Weise auszudehnen, ist durch den Magistrat bereits bei der Erstellung der Erhaltungssatzung in Erwägung gezogen worden. Die Ausdehnung ist wünschenswert, um alle Teile Bergens, die historisch gewachsen sind und von wesentlichen Veränderungen der Baustruktur verschont werden sollen, einzuschließen. Nachdem in mehreren Erhaltungssatzungen (neben der für Enkheim etwa auch in der für Eckenheim oder Heddernheim beschlossenen Satzung) eine Zweiteilung der schützenswerten Bereiche vorgenommen worden ist, muss das auch in diesem Falle möglich sein. Die zur Erweiterung vorgeschlagenen Gebiete zeigen gemeinsame prägende Merkmale auf, wie sie sämtlich im Teilbereich 2 des geschützten Geltungsbereichs anzutreffen sind: einheitliche Traufhöhen, teilweise eingepflegtes Fachwerk, Ausführung in Klinker- oder Backstein, Vorgärten mit zum Teil altem Baumbestand, Hinterhöfe mit charakteristischer Bebauung, wertvolle Zeugnisse ehemals landwirtschaftlicher oder handwerklicher Nutzung. Trotz zahlreicher erfolgter Umbauten und Anbauten ist der Charakter des Gebietes erhalten geblieben. Vereinzelt ist schon zu beobachten, dass bei Umgestaltungen - etwa in der Vilbeler Landstraße - die Vorgärten zu Gunsten gepflasterter Autoaufstellflächen versiegelt wurden, respektive Neubauten bis an die straßenseitige Bebauungsgrenze herangerückt sind. Es lohnt sich aber, die vorhandenen gestalterischen Merkmale zu bewahren, da sie bis heute eine hervorragende Wohnqualität gewährleisten. Anlage 1 (ca. 305 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2010, ST 1205 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Konzept zu nächtlichen Geschwindigkeitskontrollen

13.04.2010 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4103 entstanden aus Vorlage: OF 597/16 vom 27.03.2010 Betreff: Konzept zu nächtlichen Geschwindigkeitskontrollen Zu den Überlegungen des Magistrates zur nächtlichen Einführung von Tempo-30 auf einigen Durchgangsstraßen in Frankfurt am Main: Auch in Bergen-Enkheim ist durch den Durchgangsverkehr auf der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee, aber auch in der Marktstraße, im Nordring und im Fritz-Schubert-Ring/Leuchte die nächtliche Ruhe der Anwohner in besonderer Weise von deutlich zu schnellem nächtlichem Verkehr beeinträchtigt. Der Magistrat wird deshalb beauftragt, ein Konzept auszuarbeiten, wie die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen auch während der Nachtzeiten stadtweit einigermaßen eingehalten werden können. Begründung: Die existierenden Geschwindigkeitsbeschränkungen reichen zur Gewährleistung eines befriedigenden Nachtschlafes im Regelfall durchaus aus, immer vorausgesetzt, diese werden eingehalten. Dies ist leider nicht der Fall, insbesondere deshalb, weil nächtens kaum mit mobilen Geschwindigkeitskontrollen zu rechnen ist, und der geringe Verkehr in der Stadt das schnellere Fahren zulässt. Ohne hinreichende Kontrollmöglichkeiten aber wird jede Geschwindigkeitsreduzierung zur Farce, egal ob Tempo 30, 40 oder 50 eingehalten werden soll. Der Schwerpunkt ist daher darauf zu legen, auch für die Nacht ein effektives System zur Tempoüberwachung für die Stadt Frankfurt zu erarbeiten. Erst wenn dieses steht, kann gegebenenfalls punktuell über ergänzende Geschwindigkeitsreduzierungen nachgedacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2010, ST 918 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit /Schulwegsicherung an der Kreuzung Nordring /Landgraben

24.11.2009 · Aktualisiert: 15.06.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2009, OM 3757 entstanden aus Vorlage: OF 544/16 vom 06.11.2009 Betreff: Verkehrssicherheit /Schulwegsicherung an der Kreuzung Nordring /Landgraben Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu veranlassen, die Verkehrssicherheit an oben genannter Kreuzung, künftig offizieller Schulweg für fast alle Grundschulkinder, die zur ausgelagerten Landgrabenschule auf das Gelände des TV Bergen-Enkheim gehen, deutlich zu erhöhen. Zu beachten sind dabei zwei unterschiedliche Aspekte: 1. Die Kreuzung birgt für die Kinder ein erhöhtes Risiko, da der dort befindliche Fußgängerüberweg meist auf der südlichen Seite bis zur Markierung des Überweges "zugeparkt" ist, was dazu führt, dass Grundschulkinder die Straße nur unzureichend einsehen können. Hier wäre eine geeignete Maßnahme notwendig, die das - bisher legale - Parken nahe des Fußgängerüberwegs nachhaltig verhindert. 2. Für Autofahrer, die aus südlicher Richtung vom Landgraben her kommen, ist beim Abbiegen in den Nordring die Einsichtnahme in den Nordring (insbesondere nach links) derart schlecht, dass die Autofahrer erst in den Nordring einsehen können, wenn sie schon fast mittig auf der Kreuzung stehen. Die Situation verschärft sich künftig noch, wenn viele sehr junge Schulkinder auf dieser Kreuzung die Aufmerksamkeit der Fahrer fordern. Hier würde gegebenenfalls ein Spiegel die Situation deutlich verbessern. Begründung: Im gegenwärtigen Ausbauzustand wird die Kreuzung den an sie gestellten Anforderungen nicht gerecht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2010, ST 187 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung Gehweg am Landgraben

03.06.2008 · Aktualisiert: 31.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2008, OM 2371 entstanden aus Vorlage: OF 319/16 vom 30.04.2008 Betreff: Beleuchtung Gehweg am Landgraben Der Magistrat wird gebeten, den etwa 10 bis 15 Meter von der Fahrbahn der Straße "Am Landgraben" zwischen Marktstraße und der Straße "Am Weißen Turm" in östlicher Richtung versetzten, mit stark Laub tragenden Bäumen gesäumten Gehweg mit einer Beleuchtung auszustatten, die geeignet ist, bei Dunkelheit oder eingeschränktem Tageslicht eine solche Helligkeit zu erzeugen, dass gefahrlos der Fußgängerverkehr in dem alleeähnlichen Bereich, ohne Angst vor Wegeunebenheiten oder Belästigungen durch auffällige Personen, stattfinden kann. Begründung: Die genannte Strecke "Am Landgraben" wird im Straßenbereich, in dem Kraftfahrzeugverkehr stattfindet, durch Bogenleuchten gut erhellt. Der etwa 10 bis 15 Meter abseits in östliche Richtung verlaufende Fußweg ist mit dicht wachsenden Laubbäumen versehen, so dass die Straßenleuchten nicht ausreichen, den Weg gut zu erhellen. Diese Dunkelheit führt zu Gefahren beim Begehen und mitunter zu Pöbeleien aus dem Dunkeln durch auffällige Personen; im Übrigen sind Verunreinigungen durch Tierkot kaum zu erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2008, ST 1353 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2009, ST 291 Aktenzeichen: 91 52

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