Abwasserentsorgung, Regenwasserbewirtschaftung über Zisternen ohne Überlauf in den Kanal und Versickerung über unterirdische Rigolen in Bergen-Enkheim
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM
792 entstanden aus Vorlage:
OF 65/16 vom
17.10.2016 Betreff: Abwasserentsorgung,
Regenwasserbewirtschaftung über Zisternen ohne Überlauf in den Kanal und
Versickerung über unterirdische Rigolen in Bergen-Enkheim
Der Magistrat wird gebeten,
zu prüfen und zu berichten: 1. Stimmt es, dass seit etlichen Jahren bei Neubauten
in Bergen-Enkheim von der
Stadt von den Bauherren verlangt wird, die Neubauten in eine "Weiße Wanne" zu
stellen, weil das Regenwasser nicht mehr in den Abwasserkanal geleitet werden
darf? 2. Da dies
offensichtlich und beweisbar schon geschehen ist, fragen wir den Magistrat, ob
ihm bekannt ist, dass der Berger Rücken als ehemaliger Meeresboden eine sehr
problematische geologische Schichtung aufweist? Die zum Teil vier und mehr
Meter dicke Deckschicht am Berger Hang, die aus wasserundurchlässigem
Lehm/Ton/Mergel besteht, liegt auf einer bei Niederschlägen
wasserführenden Sandschicht. Dies hat in nassen Jahren schon zu spektakulären
Rutschungen auch von Gebäuden und Rissen in vielen Häusern geführt. 3. Nachdem seit etlichen Monaten
Satzungen zur Regenwasserbewirtschaftung für etliche Frankfurter Neubaugebiete
vom Magistrat erlassen worden sind, fragen wir an, ob es eine solche Satzung
auch für ganz Bergen-Enkheim gibt und wer die Einhaltung der Vorschriften
angesichts des nicht versickerungsfähigen Bodens mit der darunter liegenden
wasserführenden Schicht kontrolliert? 4. Nachdem Forderungen im Ortsbeirat 16 und auch vom
Magistrat angemeldet wurden, die Siedungsbeschränkung zwischen Nordring und
Nordumgehung Bergen aufzuheben, um dort zu bauen und im Magistrat laut darüber
nachgedacht wird, die Äcker zwischen Bergen und Niederdorfelden mit einer
Trabantenstadt à la Bügel in Bonames zu bebauen und die Verdichtung im alten
Baubestand rasant zunimmt, fragen wir den Magistrat, wie und wohin die Abwässer
dieser geplanten Neubaugebiete entsorgt werden sollen, wenn sie denn
Wirklichkeit werden sollten? 5. Plant der Magistrat schon aufgrund der
eingetretenen Schäden, der weiteren Verdichtung und der geplanten Neubaugebiete
eine Erweiterung der Abwasserkanäle? 6. Wer haftet für die Schäden an Nachbargrundstücken
beim Überlaufen der genehmigten, nicht an den Abwasserkanal angeschlossenen
Zisternen oder unterirdischer Versickerung des Regenwassers? 7. Da alles versickerte Wasser über
kurz oder lang entweder nach Norden, Richtung Bad Vilbel,
oder nach Süden, nach Enkheim, fließt, erhöht dieses Regenwasser, schon
allein durch die massenhafte weitere Versiegelung im alten Baubestand, die
Gefahr von Rutschungen, Rissen und Wasserschäden in den Hang- und Tallagen,
denn Enkheim wurde ja zum größten Teil auf einem trockengelegten, bis in
jüngste Zeit sumpfigen alten Mainarm gebaut. Wie will der Magistrat diese zu
erwartenden Schäden vermeiden, wenn er weitere massive Bebauung in Bergen
zulässt? Begründung: Die verheerenden Unwetter im Juni 2016 haben schwere
Schäden in Bergen-Enkheim angerichtet. Es waren auch nicht die schwersten
Unwetter seit hundert Jahren, sondern eines von vielen Unwettern mit schweren
Schäden in den letzten 100 Jahren. Nur hat inzwischen die Verdichtung und
Versiegelung enorm zugenommen, ohne dass die Abwasserkanäle entsprechend
ausgebaut wurden. Es kann nicht angehen, dass die Stadt eine
Regenwasserbewirtschaftung auf Kosten und Haftung der Anlieger fordert, weil
die Abwasserkanäle nicht ausreichend groß ausgelegt sind. Eine
Regenwasserbewirtschaftung über Zisternen mit Nutzung des Wassers kann auch für
die Bauherren nützlich sein und helfen, den Abwasserkanal bei Unwettern
zeitweilig zu entlasten. Es kann aber nicht angehen, dass dafür die Schädigung
der Bauherren und ihrer Nachbarn billigend in Kauf genommen wird, obwohl der
Untergrund nicht versickerungsfähig, ja rutschgefährdet ist und trotzdem kein
Überlauf in den Kanal vorgesehen ist, weil der Kanal zu klein geworden ist.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.01.2017, ST 181
Aktenzeichen: 90 31