Schild .Ende Tempo 30 Zone. Ludwig-Kleemann-Weg
Begründung
Zone" Ludwig-Kleemann-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortvorsteherin wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung zu bitten, das Schild, welches das Ende und in Gegenrichtung den Beginn der Tempo 30 Zone ankündigt im nördlichen Ludwig-Kleemann-Weg vom Bereich der Einmündung in den Nordring an das obere Ende an die Einmündung zur B521 zu versetzen. Begründung: Derzeit wird dem Autofahrer, der in den nördlichen Teil des Ludwig-Kleemann-Weg einbiegt nach ca. 20 m das Verlassen der Tempo 30 Zone angezeigt. Das bedeutet, dass man auf dem Teilstück bis zur Einmündung zur B521 wieder mit 50 Km/h gefahren werden darf. Das in diesem Bereich viele Fußgänger unterwegs sind, wäre es ein wertvoller Beitrag zur Verkehrssicherung auch dort die Geschwindigkeit zu reduzieren.