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Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung öffentl. Personennahverkehr Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des ehemals geplanten Grünzuges (ehemalige Trasse B 448)
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2025, OF 792/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung öffentl. Personennahverkehr Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des ehemals geplanten Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Vorgang: EA 13/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Umsetzung der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des ehemals geplanten Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße vorzusehen. Das Projekt ist unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen - allein Siemens hat hier ca. 1.900 Parkplätze - und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße) schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Carl-Benz-Straße (allein 1.900 zur Zeit bei der Fa. Siemens), weitere zu erwartende Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 13 Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEinrichtung von Tempo 30 in der Ferdinand-Porsche-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7485 entstanden aus Vorlage: OF 771/11 vom 29.09.2025 Betreff: Einrichtung von Tempo 30 in der Ferdinand-Porsche-Straße Der Magistrat wird gebeten, im oben genannten Bereich zeitnah die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren. Begründung: Die Straße liegt zwar im Gewerbegebiet, wird aber von Mitarbeitern der dort ansässigen Firmen und von ehrenamtlichen Gassi-Gehern des Tierschutzvereins Frankfurt am Main und Umgebung von 1841 e. V. fußläufig stark genutzt. In der Straße wird der Fahrbahnrand durch Campingwagen/Anhänger und Lkws derart zugeparkt, dass Fußgänger die Straße kaum bis wenig einsehen können. Ebenfalls können Autofahrer wiederum die Fußgänger erst sehr spät sehen. Die dort verkehrenden Lastkraftwagen und Fahrzeuge der FES fahren zudem oft mit überhöhtem Tempo. Selbst bei Einhaltung von Tempo 50 wäre eine gefahrlose Notbremsung dieser tonnenschweren Fahrzeuge schwer möglich. Zur Sicherheit der dortigen Fußgänger ist die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Einbindung des sogenannten „Aldi-Wegs“ zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der FerdinandPorscheStraße in Fechenheim in die jährliche Pflege für Wegeverbindungen in Grünbereichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7239 entstanden aus Vorlage: OF 756/11 vom 16.08.2025 Betreff: Einbindung des sogenannten "Aldi-Wegs" zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim in die jährliche Pflege für Wegeverbindungen in Grünbereichen Vorgang: OM 3160/18 OBR 11; ST 1651/18 Die mittlerweile erfolgte Ausbesserung des sogenannten "Aldi-Wegs" - einer Verkehrsfläche in der Qualität eines einfachen Privatweges im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main - hat zu einer erfreulich hohen Nutzung durch Fuß- und Radverkehr geführt. Die Verbindung zwischen der südlichen Konstanzer Straße (Wohnbebauung) und der Ferdinand-Porsche-Straße (Gewerbegebiet Carl-Benz-Straße) verkürzt zahlreiche Wege und macht für viele Nutzerinnen und Nutzer den Pkw überflüssig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, diese Wegeverbindung in das jährliche Pflegeprogramm der Stadt Frankfurt aufzunehmen, um die Verkehrsfähigkeit durch regelmäßigen Rückschnitt von begleitendem Pflanzengrün (Bäume, Brombeerhecken, Brennnesseln etc.) dauerhaft zu gewährleisten. Begründung: Auch ohne die Umsetzung eines geplanten Wohnbaugebietes und des neuen geplanten Grünzuges Fechenheim wurde an dieser Stelle ein ehemals bestehender Trampelpfad zwischen Wohngebiet und Gewerbegebiet mit Einzelhandel zu einem echten Weg aufgewertet. Die Maßnahme hat sich bewährt: Der Weg wird intensiv genutzt, reduziert überflüssigen Pkw-Verkehr und verbessert die Nahmobilität. Mit geringem Pflegeaufwand kann diese positive Entwicklung dauerhaft gesichert werden Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3160 Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1651 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1846
Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6897 entstanden aus Vorlage: OF 723/11 vom 07.04.2025 Betreff: Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit auf den Gehwegen wiederherzustellen, indem im Weg stehende E-Roller beseitigt werden. Dies soll nicht nur in der Stadtmitte, sondern auch in den Stadtteilen durchgesetzt werden. Dazu sollen die Kontrollen verstärkt und auch ein nachhaltiges Konzept zur Eindämmung der Verstöße eingesetzt und umgesetzt werden. Begründung: Schlecht abgestellte E-Roller sind nicht nur ein tägliches Ärgernis, sondern auch immer öfter ein echtes Sicherheitsproblem. Insbesondere Mietroller werden oft rücksichtslos quer geparkt, scheinbar mit dem Gedanken, dass niemand nachvollziehen kann, wer geparkt hat und somit auch keine Strafe droht. An manchen Stellen, zum Beispiel in der Carl-Benz-Straße vor der Firma Siemens, stehen die E-Roller kreuz und quer, wodurch immer wieder gefährliche Situationen entstehen. Aber auch einzelne E-Roller lassen Menschen mit Gehhilfen, Rollstühlen oder Kinderwagen keine Chance, sicher an ihr Ziel zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1590 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154
Instandsetzung und Erneuerung der Carl-Benz-Straße bündeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5956 entstanden aus Vorlage: OF 655/11 vom 23.09.2024 Betreff: Instandsetzung und Erneuerung der Carl-Benz-Straße bündeln Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Sanierung der Carl-Benz-Straße zwischen Carl-Ulrich-Brücke und Adam-Opel-Straße dafür zu sorgen, dass diese nicht nur oberflächlich instand gesetzt, sondern gleich grundlegend neu gestaltet wird. Der Ortsbeirat denkt dabei an eine Verbesserung des Querschnitts, gute Bedingungen für motorisierten Verkehr, Radfahrer und Fußgänger und insbesondere an das Pflanzen von Bäumen. Begründung: Hessen Mobil ist derzeit noch Baulastträger für den genannten Abschnitt der Carl-Benz-Straße. Diese Baulast soll sinnvollerweise auf die Stadt Frankfurt übergehen, da es sich um eine "angebaute Straße mit unmittelbarer Erschließungsfunktion" handelt. Hessen Mobil muss den Straßenabschnitt vor der Übergabe in einen "ordnungsgemäßen Zustand" versetzen. Dies soll 2025 (oder später?) geschehen. Aus Sicht des Ortsbeirats wäre es schade, wenn jetzt die Chance vertan würde, die Straße gleich grundsätzlich zu sanieren. Das Problem scheint darin zu bestehen, dass Hessen Mobil für den "ordnungsgemäßen Zustand", die Stadt Frankfurt dann später für eine Verbesserung und Aufwertung verantwortlich ist. Es müsste also zwei getrennte, zeitlich versetzte Projekte geben. Das scheint weder wirtschaftlich noch technisch besonders effizient. Wünschenswert wäre vielmehr eine Zusammenarbeit und Kostenteilung der beiden Bauträger in einem einzigen Projekt. Dabei ist zu beachten, dass die Carl-Benz-Straße nicht nur eine Erschließungsfunktion für das Gewerbe hat, sondern auch eine wichtige Verbindung zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach darstellt. Für viele Menschen im Frankfurter Osten liegt die Innenstadt von Offenbach mit ihren Versorgungsangeboten näher als die Innenstadt von Frankfurt. Das gilt auch und gerade für den Radverkehr. Mit den "Fechenheimer Fackeln" ist eine sehr schöne Lösung für den Radverkehr auf der Carl-Ulrich-Brücke ins Auge gefasst worden. Eine angenehme und einladende Gestaltung der Straßenraums Richtung Hanauer Landstraße erscheint wünschenswert. Angesichts der Überhitzung des Stadtraums durch den Klimawandel sollten so schnell wie möglich Bäume gepflanzt werden. Das gilt übrigens auch für die anderen Industriestraßen der Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 414 Beratung im Ortsbeirat: 11
Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5786 entstanden aus Vorlage: OF 646/11 vom 18.08.2024 Betreff: Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach Der Magistrat wird gebeten, die jüngsten Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach der Öffentlichkeit und damit auch dem Ortsbeirat 11 für eine transparente Ideenentwicklung, einen Diskurs, die Planung und gegebenenfalls Umsetzung frühzeitig zugänglich zu machen. Begründung: Die Öffentlichkeit im Frankfurter Osten und der Ortsbeirat 11 sind mit der Thematik einer Straßenbahn von Frankfurt Innenstadt - Ostbahnhof - Hanauer Landstraße - Neckermann (jetzt Rechenzentrum) - Westanbindung Fechenheim - Fechenheimer Gewerbegebiet Carl-Benz-Straße - optional nach Offenbach seit den frühen Achtzigerjahren des vorherigen Jahrhunderts beschäftigt. Viele Menschen, Bürger, Schüler und Beschäftigte warten seit langer Zeit auf eine solche Verbindung. Informationen, wie sie durch Machbarkeitsstudien erarbeitet werden, sollten all diesen Menschen nicht vorenthalten werden. Die Bürger sollten frühzeitig in die Entwicklung dieser Verbindung eingebunden werden. Kompetenz und Erfahrung sollten früh genutzt werden. Es bleibt den Auftraggebern der Studie unbenommen, diese mit ihrer ganzen Erfahrung zu erläutern und zu kommentieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 65 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Mehr Sicherheit an der Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger in der CarlBenzStraße/Höhe Bäckerei Eifler
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2023, OM 4541 entstanden aus Vorlage: OF 503/11 vom 25.09.2023 Betreff: Mehr Sicherheit an der Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger in der Carl-Benz-Straße/Höhe Bäckerei Eifler Der Magistrat wird gebeten, die im Betreff genannte Querungshilfe so auszugestalten, dass Autofahrer frühzeitig Fahrradfahrer und Fußgänger, die an dieser Stelle die Fahrbahn überqueren erkennen, damit diese sicher queren können. Zudem wird der Magistrat gebeten, entsprechende Verkehrsschilder beidseitig für den fließenden Verkehr aufzustellen, die rechtzeitig auf querende Verkehrsteilnehmer hinweisen und zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit auffordern. Die bereits vorhandenen Piktogramme in diesem Bereich sind verblasst und müssen erneuert werden. Begründung: Radfahrer und Fußgänger können diese vom fließenden Verkehr hoch frequentierte Stelle nur sehr schlecht überqueren, zumal auf der Straße insbesondere durch den dort ansässigen Lieferverkehr unverhältnismäßig schnell und rücksichtslos gefahren wird. Die Querungshilfe, welche in der Kurve liegt, wird in ihrem aktuellen, maroden und schlecht sichtbaren Zustand nur schwer wahrgenommen und stellt keinen Sicherheitsaspekt für die Querenden dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 267 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32-1
Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium oder gymnasiale Oberstufe in Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.03.2023, OA 331 entstanden aus Vorlage: OF 389/11 vom 16.02.2023 Betreff: Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium oder gymnasiale Oberstufe in Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, frühzeitig potenzielle Standorte für ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe in Fechenheim zu prüfen. Vorrangig soll die Prüfung folgende Gebiete umfassen: 1. Fechenheim, Bezirk 51 492, Flur 18, Flurstück 16/120; 2. die brachliegenden Gewerbeflächen entlang der Orber Straße; 3. das Gelände Wächtersbacher Straße, das aktuell noch von der Firma Wilhelm Brandenburg GmbH & Co OHG genutzt wird (eine Produktionsverlagerung ist in Planung); 4. ehemalige Willmannschule in Fechenheim. Darüber hinaus werden geeignete Vorschläge seitens des Magistrates für potenzielle Flächen für die Errichtung eines Gymnasiums oder einer gymnasialen Oberstufe in Fechenheim ebenfalls begrüßt. Begründung: Es fehlt vor allem im östlichsten Stadtteil Frankfurts ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe. Ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe in Fechenheim würde den Stadtteil deutlich attraktiver machen und städtisch aufwerten. Es sollte daher frühzeitig nach möglichen Standorten gesucht werden, um eine solche Bebauung zu ermöglichen. Folgende Standorte sollten geprüft werden: Das Flurstück 16/120 gehört zum Bebauungsplan Nr. 873 Ferdinand-Porsche-Straße und wird aktuell als Containerlagerplatz der FES genutzt. Es grenzt im Norden unmittelbar an den Bebauungsplan Nr. 698 Nördlich Dieburger Straße. Durch den Bebauungsplan Nr. 698 werden 250 Wohneinheiten und eine Kita entstehen. Eine Grundschule ist in unmittelbarer Nähe bereits vorhanden. Östlich davon wird der neue Fechenheimer Grünzug mit Wiese und Park inkl. Freizeit- und Sportmöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche geplant. Entlang des Grünzugs liegt zudem noch ein frei gehaltenes Gelände für eine Straßenbahntrasse, die die Nordmainische S-Bahn über die Ernst-Heinkel-Straße mit dem Wohngebiet Dieburger Straße und einem zukünftigen Gymnasium oder einer gymnasialen Oberstufe verbinden könnte. Die Sportanlagen der Spvvg. Fechenheim 03 liegen ebenfalls in fußläufig erreichbarer Nähe. Bezüglich einer möglichen Umwidmung von gewerblichen Brachflächen hat es die Freie Christliche Schule vorgemacht und das ehemalige Fabrikgelände der Firma Max Weishaupt GmbH so umgebaut, dass darin die private Schule Platz findet. Solche Flächen könnten in der Orber Straße und zukünftig auf dem derzeitigen Gelände der Firma Wilhelm Brandenburg eruiert und langfristig erschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 17 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3999 Antrag vom 21.12.2023, OF 536/11 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4932 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 331 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage OA 331 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 3286, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023 Aktenzeichen: 40 2
Straßen in den Gewerbegebieten endlich sanieren!
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 178 entstanden aus Vorlage: OF 271/11 vom 22.03.2022 Betreff: Straßen in den Gewerbegebieten endlich sanieren! Vorgang: OM 6618/20 OBR 11; ST 398/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Seit Jahrzehnten werden die Straßen in Frankfurts Gewerbegebieten unzureichend saniert. Mit dem 2017 angekündigten Sanierungsmaßnahmen muss jetzt schnellstmöglich begonnen werden. Der Magistrat wird daher aufgefordert, den Planungsstand für die Carl-Benz-Straße in Fechenheim zu veröffentlichen und unter Einbeziehung der Anlieger mit den Sanierungsarbeiten zu beginnen. Begründung: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben sich am 14.03.2022 mit einem dringenden Appell an die Stadtregierung gewendet: "Wirtschaft und Gewerkschaften fordern, die Sanierung der Industriestraßen zügig voranzutreiben Die Wirtschaft beklagt den weiter maroden Zustand zahlreicher Industriestraßen in Frankfurt. Anlässlich der Beratungen zum städtischen Haushalt 2022 fordern mehrere Verbände, das seit nunmehr fünf Jahren laufende, aber bislang unterfinanzierte Programm zur Sanierung von Industriestraßen zügig fortzusetzen, wie es GRÜNE, SPD, FDP und Volt in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, die IG Metall, der Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Frankfurt am Main, der Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen (HESSENMETALL) und die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände bemängeln das fehlende Tempo. Unternehmerinnen und Unternehmer in Frankfurt brauchen Planungssicherheit im Hinblick auf Infrastrukturprojekte. Die Stadt Frankfurt am Main hatte im Jahr 2017 ein Investitionsprogramm zur Sanierung von Industriestraßen vorgestellt, dessen Gesamtvolumen anhand des bestehenden Sanierungsbedarfs bereits damals mit rund 75 Millionen Euro beziffert wurde. Wie bereits in den vergangenen Haushalten, so sind auch im neuen Entwurf für die Jahre von 2022 bis 2025 weiterhin nur drei Millionen Euro jährlich für dieses Programm veranschlagt, obwohl nach der ursprünglichen Planung ab 2022 jährlich sechs Millionen Euro zur Verfügung stehen sollten. Inflation, Kostensteigerungen und zukünftig entstehende Sanierungsbedarfe nicht eingerechnet, würde es bei gleichbleibendem Tempo demnach weitere 20 Jahre dauern, um den Sanierungsrückstand abzubauen, der bereits vor fünf Jahren bestand." Auch der Ortsbeirat 11 fordert dies seit vielen Jahren. Zur Anregung OM 6618 aus dem Jahr 2020 hat der Magistrat mit der Stellungnahme vom 12.02.2021, ST 398, mitgeteilt, dass die Vorplanungen laufen, ein konkreter Zeitpunkt für die Ausführungen könne der Magistrat derzeit leider noch nicht benennen. Seitdem ist nichts geschehen!!! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6618 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 398 Antrag vom 19.11.2022, OF 349/11 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3212 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.05.2022, TO I, TOP 76 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 178 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 38) CDU, LINKE. und AfD (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 153 Beschluss: nicht auf TO Der Vorlage OA 178 wird im Rahmen der Vorlage E 38 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 178 wird im Rahmen der Vorlage E 38 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 178 wird im Rahmen der Vorlage E 38 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1875, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022
Haushalt 2022 Produktbereich 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Den Aldi-Weg in Fechenheim zu einem Fuß- und Radweg aufwerten
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 207/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Den Aldi-Weg in Fechenheim zu einem Fuß- und Radweg aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten für die Aufwertung des umgangssprachlich "Aldi-Weg" genannten Pfad zum "Fuß- und Radweg mit Asphaltdecke", die nötigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Der "Aldi-Weg" von der Konstanzer Straße im Wohngebiet bis ins Gewerbegebiet zur Ferdinand-Porsche-Straße ist für die Bürger im Stadtteil eine direkte fußläufige Verbindung vom Gewerbegebiet in den Stadtteil Fechenheim. Der Weg ist nur ein Trampelpfad mit Beleuchtung und gleichzeitig eine der Lebenslinien des Stadtteils zur Nahversorgung und zur Arbeitsstelle. Im Winter und bei regnerischem Wetter ist die Verwendung des wichtigen Weges sehr eingeschränkt. Die Alternative ist nur ein Umweg, der um ein vielfaches länger wäre. Quelle und Copyright: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 17 2022 Die Vorlage OF 207/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenWiederherstellung der Begehbarkeit des sogenannten Aldi-FuĂźwegs zwischen Konstanzer StraĂźe und Ferdinand-Porsche-StraĂźe in Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1304 entstanden aus Vorlage: OF 152/11 vom 12.12.2021 Betreff: Wiederherstellung der Begehbarkeit des sogenannten Aldi-FuĂźwegs zwischen Konstanzer StraĂźe und Ferdinand-Porsche-StraĂźe in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, den zurzeit durch groĂźe PfĂĽtzen nur schlecht begehbaren sogenannten Aldi-Weg zwischen Konstanzer StraĂźe und Ferdinand-Porsche-StraĂźe wieder trockenen FuĂźes begehbar zu machen, um ĂĽberflĂĽssigen Pkw-Verkehr aus dem Stadtteil zum namensgebenden Einzelhandel zu vermeiden. Der Weg wird von vielen Menschen aus dem Stadtteil Fechenheim intensiv genutzt! Situation Lage Foto: Thomas Dorn Quelle: Google Maps, Google Bilder 2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2230 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Bessere Anbindung Fechenheims an die Innenstadt (Erreichbarkeit U-Bahn-Station „Ostbahnhof“) durch Linienverlaufsänderungen der Buslinie 31 bis Fechenheim Haltestelle „Baumertstraße“ Vortrag des Magistrat
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.01.2021, OA 675 entstanden aus Vorlage: OF 800/11 vom 11.01.2021 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Bessere Anbindung Fechenheims an die Innenstadt (Erreichbarkeit U-Bahn-Station "Ostbahnhof") durch Linienverlaufsänderungen der Buslinie 31 bis Fechenheim Haltestelle "Baumertstraße" Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.04.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die geplante Änderung der Streckenführungen der Buslinie 31 nicht nur bis zur "Hugo-Junkers-Straße" führt, sondern noch die Haltestellen "Jakobsbrunnenstraße" und "Baumertstraße" in Fechenheim-Süd einbindet. Zudem soll die Buslinie als Expressbuslinie geführt werden. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 31 über Zoo - Ostbahnhof - Hafenmühlenweg - Kaiserleibrücke - Dieselstraße - Daimlerstraße - Weismüllerstraße Ost - Weismüllerstraße West - Schielestraße - Peter-Behrens-Straße - Hugo-Junkers-Straße - Carl-Benz-Straße Nord vor. Mit der Verlängerung der Buslinie 31 von der Kaiserleibrücke bis zur Hugo-Junkers-Straße soll eine bessere Anbindung der Gewerbestandorte erreicht werden. Für die zusätzliche Anbindung Fechenheim-Süd wären dabei nur zwei weitere Haltestellen notwendig: eine Linienführung über die Haltestellen "Jakobsbrunnenstraße" sowie "Baumertstraße". Dies würde zusätzlich eine verbesserte Anbindung der Fechenheimer Bürger sowie der Mitarbeiter des Industriestandortes Allessa GmbH bedeuten, die damit schneller den Ostbahnhof und somit die U-Bahn zur Innenstadt erreichen, als mit der sehr zeitintensiven Nutzung der Straßenbahnlinie 11. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 95 Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 675 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 675 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 583, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1128, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11
Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines Erbbaurechtes mit der Rhein-Main Biokompost GmbH Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 152
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.10.2020, OA 622 entstanden aus Vorlage: M 152 vom 25.09.2020 Betreff: Abschluss eines Immobilien-Rahmenvertrages mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) über bereits genutzte Liegenschaften und Verlängerung eines Erbbaurechtes mit der Rhein-Main Biokompost GmbH Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 152 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 152 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Planung und Realisierung des Wohngebiets südliche Dieburger Straße durch einen Immobilien-Rahmenvertrag mit der FES für das Gelände Ferdinand-Porsche-Straße 47 nicht beeinträchtigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 152 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.01.2018, NR 523 Vortrag des Magistrats vom 17.05.2019, M 76 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 219 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.10.2020 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage M 152 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 2. Die Beratung der Vorlage OA 622 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. AfD (= Ablehnung) LINKE. und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 622) FDP (= Annahme) CDU, SPD, GRÜNE und BFF (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 152 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 152 = Ablehnung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. a) Den Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage M 152 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Entscheidung über die Ziffer 2. der Vorlage M 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 2. Die Beratung der Vorlage OA 622 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 622) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz); BFF (= Enthaltung) b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Ziffer 2. der Vorlage M 152 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1343 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1343 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 622 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 622); AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION; AfD und BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF und FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 152 Ziffer 2. = Annahme im Rahmen OA 622, NR 1343 = Votum im Plenum, OA 622 = Annahme) FRANKFURTER (M 152 Ziffer 2. = Annahme ohne Zusatz, OA 622 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 152 Ziffer 2., NR 1343 und OA 622 = Ablehnung) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: 1. Der Ziffer 2. der Vorlage M 152 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1343 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1343 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 622 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 622) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD und BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6658, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020 § 6822, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020 Aktenzeichen: 91 2
Gute und sichere Radwege in den Gewerbegebieten des Ortsbezirks 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6618 entstanden aus Vorlage: OF 764/11 vom 07.08.2020 Betreff: Gute und sichere Radwege in den Gewerbegebieten des Ortsbezirks 11 Der Magistrat wird gebeten, die im Jahre 2017 angekündigte grundhafte Erneuerung der Gewerbegebietsstraßen in den Gewerbegebieten Fechenheim Nord, Seckbach Süd und Oberhafen/Bereich Carl-Benz-Straße zeitnah zu beginnen. Mit Priorität ist hier eine grundhafte Sanierung und Neukonzeption der Radwege einzuleiten. Durch die lange Verzögerung des Beginns der Erneuerungsmaßnahmen ist der Zustand der Radwege unter Sicherheitsaspekten schlecht. Begründung: Durch die Ankündigung der Sanierung der Gewerbegebietsstraßen sind alle komplexeren Erneuerungen und Ausbesserungen der Radwege unterblieben. Alle notwendigen Verbesserungen, die nicht einen akuten Sicherheits-Notstand ausräumen mussten, sind aufgrund der angekündigten generellen Sanierung der Gewerbegebietsstraßen unterblieben. Der jetzige Zustand der Radwege ist schlecht, und dieser Zustand sollte aufgrund der Nachfrage nach vernünftigen Radwegen umgehend verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 398 Anregung vom 25.04.2022, OA 178 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Spender für Hundekotbeutel in der Ferdinand-Porsche-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6400 entstanden aus Vorlage: OF 719/11 vom 22.02.2020 Betreff: Spender für Hundekotbeutel in der Ferdinand-Porsche-Straße Der Magistrat wird gebeten, Spender für Hundekotbeutel entlang der Ferdinand- Porsche-Straße aufzustellen. Begründung: Quelle: Google Maps Durch das dortige Tierheim mit den vielen ehrenamtlichen Gassigehern für die knapp 250 Hunde, die täglich spazieren geführt werden müssen, ist es notwendig, Spender für Hundekotbeutel vorzuhalten. Es bieten sich die dargestellten Punkte (gelber Stern in der Grafik) als Aufstellorte an. Ein Pate für die Spender ist bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1967 Aktenzeichen: 67 0
Einrichtung Rechtsabbieger Radweg in die Dieburger Straße und farblich markierter Radweg Carl-Benz-Straße/Dieburger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6235 entstanden aus Vorlage: OF 726/11 vom 22.02.2020 Betreff: Einrichtung Rechtsabbieger Radweg in die Dieburger Straße und farblich markierter Radweg Carl-Benz-Straße/Dieburger Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Radweg für Rechtsabbieger von der Carl-Benz-Straße aus Richtung Offenbach kommend in die Dieburger Straße einzurichten. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, den Radweg auf der Carl-Benz-Straße an der Einmündung Dieburger Straße farblich rot zu kennzeichnen. Quelle: Geoinfo.frankfurt.de Begründung: Die Einmündung ist stark frequentiert. Immer häufiger wird beobachtet, dass Radfahrer nicht bis zur Einmündung Dieburger Straße vorfahren, sondern über den Gehweg abkürzen. Dies ist aus zwei Gründen gefährlich. Zum einen müssen die Radfahrer kurz auf der Carl-Benz-Straße halten, um das Fahrrad über den Bordstein zu heben, um auf dem Gehweg weiterzufahren. Hinter den Fahrrädern fahrende Pkws können aufgrund des Gegenverkehrs und der engen Fahrbahnbreite nicht an den Radfahrern vorbei, weshalb Auffahrkollisionen unnötig provoziert werden. Zum anderen ist der Gehweg durch ein kleines Wäldchen schlecht einsehbar, wodurch sich die Radfahrer auf dem noch dazu relativ schlecht befestigten Gehweg selbst und dortige Fußgänger gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1788 Aktenzeichen: 66 2
Entsorgungsmöglichkeiten in der Ferdinand-Porsche-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2020, OF 718/11 Betreff: Entsorgungsmöglichkeiten in der Ferdinand-Porsche-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die menschlichen Bedürfnisse übernachtender LKW-Fahrer in der Ferdinand-Porsche-Straße Entsorgungsmöglichkeiten einzurichten. Begründung: Dieser Teil des Gewerbegebiets Fechenheim wird regelmäßig von vielen LKW-Fahrern als Park- und Übernachtungsmöglichkeit genutzt. Des Öfteren wurden jene LKW-Fahrer dabei beobachtet, wie sie ihre Notdurft in den Hecken und Buschen rund um die Ferdinand-Porsche-Straße verrichteten. Das ist zum einen unwürdig und zum anderen unangenehm für alle Beteiligten. Bislang gibt es keine Möglichkeiten seine Notdurft anders zu verrichten. Daher sollte der Magistrat Abhilfe schaffen. In welcher Form bleibt dem Magistrat selbst überlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 718/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenRote Fahrbahnmarkierungen für Radfahrer Ferdinand-Porsche-Straße/Carl-Benz-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5794 entstanden aus Vorlage: OF 710/11 vom 31.01.2020 Betreff: Rote Fahrbahnmarkierungen für Radfahrer Ferdinand-Porsche-Straße/Carl-Benz-Straße Der Magistrat wird gebeten, an den beiden Einmündungen der Ferdinand-Porsche-Straße auf die Carl-Benz-Straße rote Fahrbahnmarkierungen für Radfahrer anzubringen. Begründung: Es kommt regelmäßig in den genannten Bereichen vermehrt zu Beinahekollisionen, da abbiegende oder einbiegende Pkw und Lkw die Radfahrer oft übersehen oder aufgrund der Breite und des Zustands der Straßen nicht damit rechnen, dass Radfahrer dort fahren. Tatsächlich verkehren dort sehr viele Radfahrer. Um diese zu schützen, regt der Ortsbeirat an, dass die mittlerweile im Stadtgebiet weit verbreiteten roten Fahrbahnmarkierungen für Radfahrer an den Einmündungen aufgetragen werden, um Radfahrer und ihre Strecken deutlich zu kennzeichnen und zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 868 Aktenzeichen: 66 2
Bergen-Enkheim, vor allem Bergen, nicht abhängen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5346 entstanden aus Vorlage: OF 274/16 vom 15.10.2019 Betreff: Bergen-Enkheim, vor allem Bergen, nicht abhängen Vorgang: B 340/19 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie der Stadtbezirk Bergen-Enkheim, insbesondere der Stadtteil Bergen, in die im Bericht B 340 genannte Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile eingebunden werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, über die Prüfungen der verschiedenen Infrastrukturmaßnahmen zur Optimierung der Schienenanbindung des Frankfurter O stens zu berichten, soweit der Stadtbezirk Bergen-Enkheim hiervon betroffen ist oder betroffen sein könnte. Begründung: Der Bericht des Magistrats, B 340, befasst sich mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie, bezogen auf die östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach. In dem umfangreichen Titel der Machbarkeitsstudie taucht der östlichste Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim nicht auf. In der Begründung des Berichtes werden vier Untersuchungen erwähnt, von denen zumindest zwei auch den Stadtbezirk Bergen-Enkheim betreffen könnten, nämlich soweit es um eine mögliche Stadtbahnverlängerung einmal nach Bergen und einmal nach Enkheim geht. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sollte insbesondere berücksichtigt werden - der Magistrat sollte hierauf von Anfang an ein wachsames Auge haben -, dass Bergen bereits seit vielen Jahren keine schienengebundene Verbindung mehr in die Innenstadt von Frankfurt und zu den anderen östlichen Stadtteilen hat. Dies ist seit der Kappung der Straßenbahn nach Bergen der Fall. Von Bergen aus erreicht man die nächsten U-Bahn-Stationen in Enkheim oder in Seckbach nur mit dem Bus oder dem Pkw. Auch wenn der Bericht des Magistrats auf eine Anregung des Ortsbeirates 11 zurückgeht, sollte auch der Ortsbeirat 16 über die Prüfungen der verschiedenen Infrastrukturmaßnahmen, die Bergen-Enkheim betreffen könnten, durch den Magistrat informiert werden. Dies ist, mit Ausnahme des Berichtes selbst, bisher noch nicht geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 138 Aktenzeichen: 32 1
Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, FechenheimNord, CarlBenzStraße untereinander und mit Offenbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.05.2019, OA 397 entstanden aus Vorlage: OF 548/11 vom 28.04.2019 Betreff: Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für die schienengebundene Verbindung der Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach eine Machbarkeitsstudie zu erstellen. Hierbei wird die Realisierung dieser Verbindung auch mit der Möglichkeit einer Verschwenkung der Linie U 4 ab der Borsigallee nach Südosten und der Nutzung des im Zuge der nordmainischen S- Bahn zu realisierenden Tunnels unter den Bahngleisen geprüft. Begründung: In Offenbach ist solch eine Verbindung mit Frankfurt seit mehreren Monaten Thema und signalisiert auch seitens Offenbachs das Interesse. Diese Verbindung würde wichtige Teile beider Städte näher bringen und endlich die großen Gewerbegebiete im Frankfurter Osten untereinander verbinden, und das mit schienengebundenem ÖPNV. Diese Maßnahme kann zu einem wichtigen Bestandteil einer signifikanten Reduktion des motorisierten Individualverkehrs im Frankfurter Osten und in der Verbindung nach Offenbach werden. Die Regierungsparteien des Römerbündnisses haben in ihrem Etatantrag vom 25.01.2019, E 18, auf die Wichtigkeit und die dringliche Umsetzung einer Regionaltangente Ost zur Verkehrsentlastung des Frankfurter Ostens hingewiesen. Allerdings ist auch innerhalb der Stadtgrenzen der dringliche Ausbau des ÖPNVs im Frankfurter Osten geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 68 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 397 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4130, 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.06.2019 Aktenzeichen: 32 1
Halteverbot im Bereich südöstliche Carl-Benz-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4455 entstanden aus Vorlage: OF 537/11 vom 10.03.2019 Betreff: Halteverbot im Bereich südöstliche Carl-Benz-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Querungshilfe der südöstlichen Carl-Benz-Straße die beiden ausgewiesenen Parkplätze auf der südwestlichen Seite der Carl-Benz-Straße aus Sicherheitsgründen und der besseren Einsicht in die Straße wegen aufzuheben. Begründung: Die Querungshilfe in der südöstlichen Carl-Benz-Straße wird von vielen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern benutzt, um die Carl-Benz-Straße zu überqueren. Von Süden kommend existiert allerdings bei Benutzung der oben beschriebenen Parkplätze durch Lkws keine Einsicht in die Carl-Benz-Straße nach Westen. Die Querenden erkennen die Gefahr durch den ankommenden Verkehr nicht. Andererseits ist die Möglichkeit der Überquerung dringend notwendig und durch die vorhandene Querungshilfe an dieser Stelle sinnvoll. (Foto. Googlemaps 2019) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1212 Aktenzeichen: 32 1
Erstellung eines Bebauungsplans, zwecks Herstellung eines Fuß- und Radweges für den sogenannten „Aldi-Weg“ (südliches Ende der Konstanzer Straße zur Ferdinand-Porsche-Straße)
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2019, OF 535/11 Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans, zwecks Herstellung eines Fuß- und Radweges für den sogenannten "Aldi-Weg" (südliches Ende der Konstanzer Straße zur Ferdinand-Porsche-Straße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, für den sogenannten "Aldi-Weg" der zwischen dem südlichen Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche Straße verläuft, unverzüglich einen Bebauungsplan aufzustellen. Hauptsächliches Ziel des zu erstellenden Bebauungsplans soll die Herstellung des Planungsrechts zwecks Realisierung des Fuß- und Radweges sein. Begründung: Seit Jahren stellt der Ortsbeirat 11 immer wieder Anregungen und Anfragen mit der Bitte, im besagten Abschnitt einen Fuß- und Radweg anzulegen oder den Status der Nutzbarkeit des wilden Weges aufrecht zu erhalten. Der Bebauungsplan soll hier die rechtlichen Möglichkeiten zur dringend notwendigen zeitnahen Herstellung des Weges ermöglichen. Eine zeitliche Umsetzung der Maßnahme erst mit der Umgestaltung des Grünzuges ist viel zu spät. Der Weg ist eine der Hauptadern aus dem Stadtteil Fechenheim für Fuß- und Radfahrer zum Nahversorger und ins Gewerbegebiet. Ohne diesen Weg müssen die Menschen aus dem Stadtteil kilometerweite Umwege laufen. Die Nutzbarkeit des Weges ist die meiste Zeit durch Schlamm und Dreck stark eingeschränkt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 535/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448)
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 479/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand-Porsche-Straße und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Carl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zueinanderrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig, die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 291 2018 Die Vorlage OF 479/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwege im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 464/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwege im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um wichtige, teils offizielle, teils inoffizielle Fußwege und Fußweg-Verbindungen im Ortsbezirk 11, wie der sogenannte "Aldi"-Weg zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche Straße, der Weg zwischen Adam-Opel-Straße und Ferdinand-Porsche-Straße (beleuchtete Verbindung zwischen Gewerbegebiet und ÖPNV), der Weg zwischen Bregenzer Straße und Ferdinand-Porsche-Straße (Zugangsweg zu Gartengrundstücken) mit einfachen Mitteln für einen Übergangszeitraum, bis anstehende Planungen in die Realisierungsphase gehen, zu begeh- und befahrbaren (Fahrrad, Kinderwagen, Rollator) Wegen zu machen, da viele dieser Wege zur Zeit während und nach Niederschlägen kaum passierbar sind. Begründung: Es sollte der Grundsatz gelten, dort, wo mit einfachen Mitteln das Fahren mit dem Auto vermieden werden kann, da kürzere Verbindungen per Fuss eine wesentlich einfachere und bessere Zugänglichkeit ermöglichen, dies zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 277 2018 Die Vorlage OF 464/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3673 entstanden aus Vorlage: OF 404/11 vom 01.09.2018 Betreff: Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, - alle Zusammenführungen von Fahrradstreifen/-wegen und Autofahrspuren - ähnlich der Fahrstreifensituation Battonnstraße/Kurt-Schumacher-Straße - hinsichtlich ihrer Sicherheit zu überprüfen und den Erfordernissen bezüglich der Sicherheit anzupassen. Als Beispiele seien hier genannt: Fechenheim: Carl-Ulrich-Brücke, nördl. Rampe, Fahrtrichtung Norden (überhöhte Geschwindigkeit des Autoverkehrs, keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes). Fechenheim: Alt-Fechenheim/Kleestraße, Fahrtrichtung Süden (gefährliche Kurvensituation, in der Regel keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes der Kfz); - Fahrbahn, Fahrbahnrand (vor allem Bordsteinaufsätze/Frankfurter Hut) und Fahrbahnraum von Fahrradwegen zu überprüfen und in einen verkehrssicheren Zustand zu überführen. Schilder jeder Art, die in den Fahrbahnraum ragen, sind zu entfernen bzw. an anderer Stelle sicherheitsunbedenklich zu installieren. Dies gilt insbesondere in Gewerbegebieten, in denen das Zusammentreffen von Lkw- und Fahrrad-Verkehr eine besondere Gefahr darstellt; - das unerlaubte Parken auf Fahrradwegen stärker zu kontrollieren, dies insbesondere auch in den Gewerbegebieten Carl-Benz-Straße, Seckbach-Süd (u. a. Fries-, Kruppstraße). Begründung: Fahrradstreifen sind dort, wo sie von allen Verkehrsteilnehmern akzeptiert werden, ein probates Mittel, den Fahrradverkehr sicherer zu machen. Leider wird das Parken auf Fahrradstreifen und das unerlaubte Befahren von Fahrradstreifen nicht ausreichend geahndet, sodass ein permanenter Missbrauch stattfindet. Wenn dann auch noch Fahrbahnzusammenführungen mit dem Pkw-Verkehr an unübersichtlicher Stelle oder bei Überschreitung der Regelgeschwindigkeit durch den Pkw-Verkehr stattfindet, werden diese zur Gefahr. Dies muss abgestellt werden. Fahrradwege, die in schlechtem Zustand sind, deren Fahrbahnraum mit Schildern verstellt ist, deren Fahrbahnränder gekennzeichnet sind durch halb oder ganz abgerissene Bordsteinaufsätze stellen eine Gefahr dar und sind nicht zielführend für einen sicheren und sich ausweitenden Fahrradverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 15 Antrag vom 19.11.2022, OF 349/11 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3212 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Instandsetzung des sogenannten „Aldi-Wegs“ zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3160 entstanden aus Vorlage: OF 362/11 vom 17.04.2018 Betreff: Instandsetzung des sogenannten "Aldi-Wegs" zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, den existierenden Verbindungsweg zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche-Straße, mittlerweile illegal genutzt durch Fahrzeuge von Gartenbesitzern beziehungsweise -nutzern mit ihren motorisierten Fahrzeugen (da die vorhandenen abschließbaren Poller nicht sachgemäß genutzt werden und oft niedergelegt sind) sowie von Fahrzeugen der FES, die mittlerweile auf beiden Seiten des Weges Gelände nutzt, für Fußgänger und Radfahrer mit einfachen Mitteln in einen verkehrstüchtigen Zustand zu versetzen, ohne dass die Nutzer bei Regen den Weg nur mit qualifizierter Outdoorkleidung überwinden können. Begründung: Der "Aldi-Weg" dient in hohem Maße der Vermeidung von motorisiertem Verkehr. Der Weg stellt eine schnelle Verbindung zwischen Stadtteil und hoch frequentiertem Einzelhandel dar. Außerdem ist er Teil einer schnellen Verbindung für Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrern zwischen Fechenheim und Offenbach. Alle begrüßen diese Verbindung des Stadtteils mit seiner unmittelbaren Umgebung. Viele Wege mit dem Auto werden vermieden. Dies muss gefördert und aufrechterhalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1651
Absolutes Halteverbot auf der zweiten Fahrspur in der Carl-Benz-Straße, Höhe Hausnummer 13 bis Hausnummer 5, zur Freihaltung der 2. Fahrbahn Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.04.2018, OM 2947 entstanden aus Vorlage: OF 349/11 vom 23.03.2018 Betreff: Absolutes Halteverbot auf der zweiten Fahrspur in der Carl-Benz-Straße, Höhe Hausnummer 13 bis Hausnummer 5, zur Freihaltung der 2. Fahrbahn Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße. Der Magistrat wird aufgefordert, die zweite Fahrspur der Carl-Benz-Straße, in Höhe der Hausnummern 13 bis 5 (Richtung Dieselstraße), durch eindeutige Anbringung des Verkehrszeichen StVO 283 dauerhaft von parkenden Kraftfahrzeugen frei zuhalten. Begründung: Insbesondere im Berufsverkehr kommt es an der o.g. Stelle zu einer starken Staubildung. Einbiegende Fahrzeuge, aus der Adam-Opel-Straße kommend, sowie der Verkehrsstrom aus Offenbach treffen in der Carl-Benz-Straße, ab Höhe Hausnummer 13 auf ein "Nadelöhr". Parkende Fahrzeuge blockieren dauerhaft die zweite Fahrspur, die für einen reibungslosen Verkehrsfluss Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße jedoch unerlässlich ist. Die dort ansässigen Firmen verfügen über ausreichende Parkmöglichkeiten im Hof. Die Einhaltung des absoluten Parkverbotes ist durch das Ordnungsamt dauerhaft sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1371 Beratung im Ortsbeirat: 11
Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwege im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 283/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwege im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um wichtige, teils offizielle, teils inoffizielle Fußwege und Fußweg-Verbindungen im Ortsbezirk 11 wie der "Aldi"-Weg zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche Straße, der Weg zwischen Adam-Opel-Straße und Ferdinand-Porsche Straße (beleuchtete Verbindung zwischen Gewerbegebiet und ÖPNV), der Weg zwischen Bregenzer Straße und Ferdinand Porsche Straße (Zugangsweg zu Gartengrundstücken) mit einfachen Mitteln für einen Übergangszeitraum bis anstehende Planungen in die Realisierungsphase gehen, zu begehbaren Wegen zu machen, da viele dieser Wege zur Zeit während und nach Niederschlägen kaum passierbar sind, Begründung: Es sollte der Grundsatz gelten, dort, wo mit einfachen Mitteln das Fahren mit dem Auto vermieden werden kann, da kürzere Verbindungen per Fuss eine wesentlich einfachere und bessere Zugänglichkeit ermöglichen, dies zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 52 2018 Die Vorlage OF 283/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAusweisung von Tempo 30 auf der Adam-Opel-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1805 entstanden aus Vorlage: OF 214/11 vom 01.06.2017 Betreff: Ausweisung von Tempo 30 auf der Adam-Opel-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Adam-Opel-Straße, zwischen Carl-Benz-Straße und Hugo-Junkers-Straße, aus Sicherheitsgründen Tempo 30 auszuweisen. Begründung: Die Adam-Opel-Straße ist in einem völlig maroden Zustand. Die östliche Straßenseite ist nahezu komplett mit Lkws beparkt. Auf der westlichen Straßenseite sind die Kanalabläufe so stark abgesenkt, dass Lkws, die bedingt durch den engen Straßenquerschnitt sehr nahe am Straßenrand fahren müssen, in starke Schwankbewegungen geraten. Zum einen muss befürchtet werden, dass Ladung verrutscht oder gar abrutscht, zum anderen dadurch Radfahrerinnen und Radfahrer, die auf dem neben der Straße liegenden Radweg fahren und denen Lkws sehr nahe kommen, stark gefährdet sind. Eine Reduzierung des Tempos ist notwendig, um das Gefahrenpotenzial, das sich unweigerlich durch den Straßenzustand ergibt, zu minimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1865 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerüberweg am südöstlichen Ende der Carl-Benz-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1803 entstanden aus Vorlage: OF 212/11 vom 27.05.2017 Betreff: Fußgängerüberweg am südöstlichen Ende der Carl-Benz-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, am südöstlichen Ende der Carl-Benz-Straße (in Höhe der nach südwesten führenden Kurve und der auf der Fahrbahn befindlichen Querungshilfe) einen Fußgängerüberweg einzurichten. Die kurze Parkfläche am Straßenrand - nordwestlich der Kurve auf der südwestlichen Straßenseite, ist mit einem ab soluten Halteverbot (gekennzeichnet durch eine Sperrfläche und Zeichen 283) zu kennzeichnen. Begründung: Um eine sichere Querungsmöglichkeit der Carl-Benz-Straße durch Fußgängerinnen und Fußgänger zu gewährleisten, ist es dringend notwendig, in diesem Bereich einen Fußgängerüberweg einzurichten. Im oben genannten Bereich ist bereits heute eine Verkehrsinsel, die den Charakter einer Querungshilfe hat, vorhanden. Als zusätzliche Maßnahme, um allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer eine optimale Sicht in diesen Bereich zu ermöglichen, ist die Ausweisung eines Halteverbots auf der südwestlichen Seite der Carl-Benz-Straße unerlässlich. (c) (Google maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2217 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 457 Beratung im Ortsbeirat: 11
Sichere Fußgängerquerung der Carl-Benz-Straße am südöstlichen Ende
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2017, OF 203/11 Betreff: Sichere Fußgängerquerung der Carl-Benz-Straße am südöstlichen Ende Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, damit am südöstlichen Ende der Karl-Benz-Straße - in Höhe der nach Südwesten führenden Kurve und der auf der Fahrbahn befindlichen Querungshilfe - eine sichere Querung der Karl-Benz-Straße durch Radfahrer und Fußgänger bei guter Sicht erfolgen kann, ist die kurze Parkfläche am Straßenrand - nordwestlich der Kurve auf der südwestlichen Straßenseite - mit einem absoluten Halteverbot (gekennzeichnet durch eine Sperrfläche und Zeichen 283) zu belegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 203/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 203/11 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAufstellung einer Lichtsignalanlage und Einrichtung eines Fußgängerinnen- und Fußgängerüberwegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2017, OF 202/11 Betreff: Aufstellung einer Lichtsignalanlage und Einrichtung eines Fußgängerinnen- und Fußgängerüberwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung einer Lichtsignalanlage an der Einmündung der Dieburger Straße in die Carl-Benz-Straße zu veranlassen und zugleich einen Fußgängerüberweg zur Überquerung der Carl-Benz-Straße für Fußgänger, die rechtsseitig die Dieburger Straße aus Richtung Starkenburger Straße kommend, die Carl-Benz-Straße überqueren wollen, markieren zu lassen. Begründung: Die Carl-Benz-Straße wird in beiden Fahrtrichtungen stark in Anspruch genommen, wobei die Fahrzeuge, trotz der 30 km/h - Zone, meist mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Das macht es für Fahrzeuge, die von der Dieburger Straße kommend, meist links in Richtung Offenbach fahrend, sehr schwierig und nicht ungefährlich, in die Carl-Benz-Straße einzubiegen. Davon sind auch die Busse der Linie 551 betroffen. Die Überquerung der Carl-Benz-Straße in diesem Bereich ist für Fußgänger aus den oben genannten Gründen schwierig und gefährlich, die nächsten markierten Überwege sind weit entfernt. Davon sind außer den Anwohnern der Dieburger Straße auch die Mitarbeiter des Siemens-Werkes betroffen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen und die Bushaltestellen in der Dieburger Straße nutzen und die Carl-Benz-Straße auf dem Wege zum/vom Arbeitsplatz überqueren müssen.
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 171/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel einzustellen bzw. projektierte Mittel zeitlich so vorzuziehen, daß der im Rahmen des neuen Grünzugs Fechenheim geplante Fussweg zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße als neue und beleuchtete Wegeverbindung zwischen Stadtteil und Gewerbegebiet mit Einzelhandel (und Weg nach Offenbach) vorab (zur Realisierung des Grünzugs) und zeitnah umgesetzt werden kann. Begründung: Im Bereich Ferdinand-Porsche-Straße liegen von der Fechenheimer Bevölkerung stark genutzte Einzelhandelsgeschäfte, jedoch kein direkter offizieller Weg aus dem südlichen Stadtteil zu diesen Einkaufsmöglichkeiten. Es liegt nun weder im Sinne der Fechenheimer Bevölkerung, noch im Sinne der Gesamtverkehrssituation im Frankfurter Osten, durch nicht vorhandene Fuß-/Radwege mehr Autoverkehr zu generieren und die Möglichkeit, Einkaufsmöglichkeiten zu Fuß zu erreichen, zu schmälern. Deshalb ist es dringend notwendig, hier mit entsprechenden Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Da die Prüfung der Flächenverfügbarkeit für die oben genannte Wegeverbindung ergeben hat, dass der Bereich zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße sich vollständig in städtischem Besitz befindet, besteht für die zeitnahe Realisierung dieses Weges kein Hindernis. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 104 2017 Die Vorlage OF 171/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErneuerung Fahrradweg Ernst-Heinkel-Straße Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1069 entstanden aus Vorlage: OF 104/11 vom 18.12.2016 Betreff: Erneuerung Fahrradweg Ernst-Heinkel-Straße Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg entlang der Ernst-Heinkel-Straße, in besonderem Maße auf der östlichen Seite, in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Die durch Wurzeln aufgewölbten, vielfach aufgerissenen Fahrbahndecken sind zu begradigen und mit einer neuen Decke zu versehen. Begründung: Für Menschen aus Fechenheim, die mit dem Fahrrad Richtung Frankfurt City oder Eissporthalle/Bornheim unterwegs sind, gleich ob als Arbeits-, Schul-, Einkaufsweg oder aus anderen Gründen, ist die Strecke über die Ernst-Heinkel-Straße die meist genutzte Variante. Hinsichtlich seiner Befahrbarkeit für Radfahrerinnen und Radfahrer ist der alternative Weg über Adam-Opel-Straße und Carl-Benz-Straße durch den Oberhafen in noch schlechterem Zustand. Hinsichtlich der Bedeutung, die mittlerweile dem Fahrrad für alle Wege, vor allem in Ballungsräumen, bis zu acht Kilometern zugeordnet wird, ist es aus Gründen der Akzeptanz, aber auch vor allem der Sicherheit wegen zwingend erforderlich, für einen guten Zustand der dem Fahrrad zugedachten Fahrbahnen zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 523 Aktenzeichen: 66 5
Grundhafte Erneuerung der AdamOpelStraße und der CarlBenzStraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2015, OF 371/11 Betreff: Grundhafte Erneuerung der Adam-Opel-Straße und der Carl-Benz-Straße Der OBR fragt an wann die grundhafte Erneuerung der Adam-Opel und der Carl-Benz-Straße erfolgen wird. Auf Anfragen von ansässigen Unternehmen bei der Wirtschaftsförderung wurde mitgeteilt,dass die Wirtschaftsförderung seitens des Verkehrsdezernats die Auskunft erhielt dass die Baumaßnahmen nach Abschluss der Brückenerneuerung auf der Hanauer Landstr. (Neckermann Brücke) erfolgen sollen. Der Ortsbeirat möchte wissen ob die Baumaßnahmen in diesem Zusammenhang geplant sind und durchgeführt werden, ferner für wann diese geplant sind. Begründung: Die Straßen s.O. sind seit Jahrzehnten in einem absolut desolaten Zustand. Hierdurch kommt es zu massiven Verkehrsbehinderungen. Darüber hinaus beschweren sich regelmäßig Bürger und ansässige Unternehmen über die dadurch entstehenden Behinderungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1517 2015 Die Vorlage OF 371/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWird durch den Magistrat zurzeit ein Standort für ein weiteres Asylbewerberheim beziehungsweise eine weitere Flüchtlingsunterkunft in Fechenheim gesucht?
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2015, OF 336/11 Betreff: Wird durch den Magistrat zurzeit ein Standort für ein weiteres Asylbewerberheim beziehungsweise eine weitere Flüchtlingsunterkunft in Fechenheim gesucht? Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. ob dieser zurzeit das Grundstück zwischen Ferdinand-Porsche-Straße und Adam-Opel-Straße auf die Verwendung als Standort für ein Asylbewerberheim beziehungsweise eine Flüchtlingsunterkunft prüft. 2. ob weitere Grundstücke in Gewerbegebieten im Ortsbezirk entsprechend geprüft werden. Begründung: Der Ortsbeirat wurde von ansässigen Gewerbebetrieben auf ein eventuelles Prüfverfahren angesprochen. Dem Ortsbeirat ist die Notwendigkeit und Wichtigkeit der Unterbringung hilfsbedürftiger Menschen bewusst, jedoch ist es sehr fraglich, ob ein Gewerbegebiet hierfür der richtige Ort ist. Vor allem, wenn hierdurch Erweiterungsflächen für bestehende Gewerbebetriebe wegfallen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 29.06.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1380 2015 Die Vorlage OF 336/11 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanfrage gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: CDU, 4 SPD, LINKE. und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); bei Enthaltung 1 SPD
Partei: CDU
Weiter lesenKreuzung Ferdinand-Porsche-Straße/Carl-Benz-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.11.2014, OM 3649 entstanden aus Vorlage: OF 284/11 vom 30.10.2014 Betreff: Kreuzung Ferdinand-Porsche-Straße/Carl-Benz-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: - Abpollerung vor dem Spiegel gegenüber der Einmündung Ferdinand-Porsche-Straße; - Parkverbot (VZ 286) tagsüber (von 06:00 bis 18:00 Uhr) in der Carl-Benz-Straße von der Carl-Ulrich-Brücke kommend auf der rechten Seite ab der Kurve bis zur Einmündung der Ferdinand-Porsche-Straße; - Sperrflächenmarkierungen an beiden Seiten der Einmündung Ferdinand-Porsche-Straße. Begründung: An der Kreuzung Ferdinand-Porsche-Straße/Carl-Benz-Straße kommt es immer wieder zu Staus und zu sehr heiklen Situationen beim Einfahren aus der Ferdinand-Porsche-Straße in den dichten Verkehr auf der Carl-Benz-Straße. Um diese Situation zu entschärfen, werden die genannten Maßnahmen als dringendst umzusetzen erachtet. Der Spiegel wird regelmäßig von Transportern so zugeparkt, dass er nicht mehr sichtbar ist, ebenso die Einmündungsbereiche. Dies erschwert die Sicht in die Carl-Benz-Straße erheblich. Ebenso verhält es sich mit dem Bereich vor der Einmündung, hier stehen regelmäßig große Lkws über Tage hinweg und erschweren die Sicht beim Ausfahren. Die Ferdinand-Porsche-Straße selbst ist von ihrer Breite her so schmal, dass bei beidseitiger Beparkung Gegenverkehr nicht möglich ist, es kommt daher regelmäßig zu Verzögerungen bei der Durchfahrt. Aus diesem Grund ist im vorderen Bereich das Parken einseitig zu untersagen. Anlage 1 (ca. 2,1 MB) Anlage 2 (ca. 1,4 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 385 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2013 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2013, OF 158/11 Betreff: Haushalt 2013 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel einzustellen um zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße eine befestigte Wegeverbindung mit wassergebundener Decke zu planen und anzulegen. Der Weg sollte entlang des bestehenden unbefestigten Pfades in der Verlängerung eines befestigten Fußweges zur südlich der Konstanzer Str. gelegenen Kita verlaufen. Die bereits bestehende Beleuchtung entlang der vorhandenen Wegeabschnitte soll genutzt werden. Begründung: Im Bereich Ferdinand-Porsche-Straße liegen von der Fechenheimer Bevölkerung stark genutzte Einzelhandelsgeschäfte, jedoch kein direkter offizieller Weg aus dem südlichen Stadtteil zu diesen Einkaufsmöglichkeiten. Es liegt nun weder im Sinne der Fechenheimer Bevölkerung, noch im Sinne der Gesamtverkehrssituation im Frankfurter Osten, durch nicht vorhandene Fuß-/Radwege mehr Autoverkehr zu generieren und die Möglichkeit, Einkaufsmöglichkeiten zu Fuß zu erreichen, zu schmälern. Deshalb ist es dringend notwendig, hier mit entsprechenden Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Da die Prüfung der Flächenverfügbarkeit für die oben genannte Wegeverbindung ergeben hat, dass der Bereich zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße sich vollständig in städtischem Besitz befindet, besteht für die Realisierung dieses Weges kein Hindernis. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 26 2013 Die Vorlage OF 158/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAnfahrt und Rampe Carl-Ulrich-Brücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2012, OM 1178 entstanden aus Vorlage: OF 118/11 vom 30.04.2012 Betreff: Anfahrt und Rampe Carl-Ulrich-Brücke Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Baulastträger des Ersatzneubaus der Carl-Ulrich-Brücke dahin gehend zu verhandeln, dass im Rahmen des Ersatzneubaus für die Carl-Ulrich-Brücke die Anfahrt und die Brückenrampe auf Fechenheimer Seite, in der Verlängerung der Carl-Benz-Straße, in einen verkehrssicheren und barrierefreien Zustand für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer versetzt wird. Fuß- und Radweg sind auf der Rampe und in der Anfahrt, unter Erhaltung des Baumbestandes, in vergleichbarer Breite wie auf der Brücke zu realisieren. Die Realisierung ist zeitgleich mit dem Brückenneubau fertigzustellen. Begründung: In der Ankündigung des Ersatzneubaus der Carl-Ulrich-Brücke erklärte Hessen mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement bereits 2009, dass die neue Brücke künftig familien- und behindertenfreundlich werden soll. Geplant sei der Bau von lang gezogenen Rampen unmittelbar vor der Brücke, damit beispielsweise Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Passantinnen und Passanten mit Kinderwagen den Fußweg über die Brücke leichter erreichen können. Auch Markierungen für Radfahrerinnen und Radfahrer seien geplant. Dies muss auch für die Rampen und Anfahrten der Brücke gelten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1338 Aktenzeichen: 66 0
Errichtung eines Fußgängerüberweges Carl-Benz-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2011, OM 250 entstanden aus Vorlage: OF 26/11 vom 28.06.2011 Betreff: Errichtung eines Fußgängerüberweges Carl-Benz-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, einen Fußgängerüberweg in der Carl-Benz-Straße einzurichten. Dieser Fußgängerüberweg sollte hinter der Kreuzung Ferdinand-Porsche-Straße/Robert-Bosch-Straße, an der Bushaltestelle der Linie 41, auf der Höhe des Saab-Autohauses erstellt werden. Begründung: Fußgängerinnen und Fußgänger, welche am Werksverkauf der Bäckerei Glockenbrot oder zum Tierheim des Frankfurter Tierschutzvereines möchten, können die stark befahrene Carl-Benz-Straße nicht gefahrlos überqueren. Da in dieser Straße außerdem beidseitig Autos parken, ist der Verkehr für Fußgängerinnen und Fußgänger nur sehr schwer einsehbar. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen, bevor eine Person zu Schaden kommt. Dieser Überweg wurde schon einmal beantragt - ST 1465 vom 31.08.2009, OM 3533 vom 31.08.2009. Es wurde bewilligt, dass an dieser Stelle eine Fußgängerampel eingerichtet wird, wenn ausreichende Mittel dafür vorhanden sind. Hier soll jedoch keine Fußgängerampel eingerichtet werden, ein "Zebrastreifen" ist völlig ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1137 Aktenzeichen: 32 1
Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4271 entstanden aus Vorlage: OF 457/11 vom 30.05.2010 Betreff: Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, den Fuß- und Radweg zwischen dem südlichen Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße laut der Planskizze (Anhang zur ST 1092 vom 15.11.2004) seiner Stellungnahme ST 1092 vom 15.11.2004 einzurichten. Begründung: Im Bereich Ferdinand-Porsche-Straße liegen von der Fechenheimer Bevölkerung stark genutzte Einzelhandelsgeschäfte, jedoch kein direkter offizieller Weg aus dem südlichen Stadtteil zu diesen Einkaufsmöglichkeiten. Es liegt nun weder im Sinne der Fechenheimer Bevölkerung, noch im Sinne der Gesamtverkehrssituation im Frankfurter Osten, durch nicht vorhandene Fußwege mehr Autoverkehr zu generieren und die Möglichkeit, Einkaufsmöglichkeiten zu Fuß zu erreichen, zu schmälern. Deshalb ist es dringend notwendig, hier mit entsprechenden Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Da die Prüfung der Flächenverfügbarkeit für die oben genannte Wegeverbindung ergeben hat, dass der Bereich zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße sich vollständig in städtischem Besitz befindet, besteht für die Realisierung dieses Weges kein Hindernis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1149 Aktenzeichen: 66 2
Errichtung eines Fußgängerüberweges Carl-Benz-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.08.2009, OM 3533 entstanden aus Vorlage: OF 355/11 vom 18.06.2009 Betreff: Errichtung eines Fußgängerüberweges Carl-Benz-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, die Errichtung eines Fußgängerüberwegs in der Carl-Benz-Straße zu beauftragen. Dieser Fußgängerüberweg sollte hinter der Kreuzung Ferdinand-Porsche-Straße/Robert-Bosch-Straße an der Bushaltestelle der Linie 41, auf Höhe des Saab-Autohauses erstellt werden. Begründung: Fußgänger, welche zum Werksverkauf der Bäckerei Glockenbrot oder zum Frankfurter Tierheim möchten, können die stark befahrene Carl-Benz-Straße nicht gefahrlos überqueren. Da in der Carl-Benz-Straße außerdem beidseitig Autos parken, ist der Verkehr für Fußgänger schwer einsehbar. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen, bevor ein Fußgänger zu Schaden kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2009, ST 1465 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Radwegergaltung
Die Radwege der Carl-Benz-Straße, Ferdinand-Porsche-Straße und am südlichen Mainufer zwischen Deutschherrenbrücke und Alte Brücke sind in teils sehr schlechtem Zustand. sie stellen Gefahr für Mensch und Material dar und sind leider im sonst recht passablen Radwegenetz eine wirkliche Schande. Dies sollte überprüft und in Ordnung gebracht werden; und zwar bevor Unfälle und Stürze das zwingend notwendig machen! Ein Beitrag zur Verkehrssicherheit. Danke.
Neueinzäunung FES Gelände, Poller umstellen
Zwischen dem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße gibt es einen Verbindungsweg, der als Fuß- und Fahrradweg genutzt wird. Die FES hat hier vor kurzem einen Lagerplatz eingerichtet und teile des Weges neu eingefasst und mit Pollern versehen, so dass keine Autos durchfahren können. Die 3 Poller zur Seite/Richtung Konstanzer Straße stehen allerdings direkt hinter einer 90° Grad Kurve und sind somit für Radfahrer sehr gefährlich. Mein Vorschlag wäre es, die Poller zu entfernen und auf dem geraden Weg neu auf zu stellen. Oder zumindest den mittleren der 3 Poller zu entfernen.
Sanierung der Carl-Benz-Straße und der Adam-Opel-Straße, nördliches Ende der Carl-Ulrich-Brücke
Die Carl-Benz-Straße und die Adam-Opel-Straße sind Teil der L3001 und haben eine zentrale Erschließungsfunktion für den Verkehr von Offenbach (Kaiserstraße) zur Hanauer Landstraße. Sie sind die zentralen Verkehrsadern des Gewerbegebiets Fechenheim-Süd sowie des Osthafens (Oberhafens, um genau zu sein). Die Carl-Ulrich-Brücke wird zz. aufwendig erneuert, auf ihrer Südseite entsteht auf der Offenbacher Hafeninsel ein neues Wohn- und Geschäftsgebiet. Sowohl die Carl-Benz-Straße nordwestlich der Ferdinand-Porsche-Straße als auch die Adam-Opel-Straße sind seit Jahrzehnten (!) in einem bedauernswerten Zustand aus marodem Kopfsteinpflaster. Die Straßen sind stark zugeparkt und die Schlaglöcher so tief, dass insbesondere der (zz. durch die Baufälligkeit der Hanauer Landstraße) noch besonders starke Schwerlastverkehr kaum noch 30 km/h dort fahren kann. Das Straßensystem ist zu Verkehrsspitzenzeiten überlastet und wegen des schlechten Zustands fahren viele Pendler statt über durchs Industriegebiet eher durch das Fechenheimer Wohngebiet. Die nördliche Brückenauf- und -abfahrt der Carl-Ulrich-Brücke ist marode, uneben und eng; ein Fahrradweg kann aus Platzgründen nicht angelegt werden, obwohl dieser durch den Fechenheimer und Offenbacher Mainbogen als Erschließung des Naherholungsgebiets Grüngürtel besonders wünschenswert wäre. Sowohl der Zustand der Straßen als auch der Brückenauffahrt ist seit vielen Jahren bekannt - und dennoch tut sich nichts. Wer das Fechenheimer Gewerbegebiet gerade nach der Schließung von Neckermann für neue Investoren und Betriebe attraktiv machen will und gleichzeitig das Erholungspotenzial des Fechenheimer Mainbogens erschließen möchte, sollte den Straßenzug und die Brückenverbindung attraktiv gestalten.