Anfahrt und Rampe Carl-Ulrich-Brücke
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2012, OM
1178 entstanden aus Vorlage:
OF 118/11 vom
30.04.2012 Betreff: Anfahrt und Rampe Carl-Ulrich-Brücke
Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Baulastträger des
Ersatzneubaus der Carl-Ulrich-Brücke dahin gehend zu verhandeln, dass
im Rahmen des Ersatzneubaus für die Carl-Ulrich-Brücke die Anfahrt und die Brückenrampe
auf Fechenheimer Seite, in der Verlängerung der Carl-Benz-Straße, in einen
verkehrssicheren und barrierefreien Zustand für Fußgängerinnen und Fußgänger
sowie Radfahrerinnen und Radfahrer versetzt wird. Fuß- und Radweg sind auf der Rampe und in der
Anfahrt, unter Erhaltung des Baumbestandes, in vergleichbarer Breite wie auf
der Brücke zu realisieren. Die Realisierung ist zeitgleich mit dem
Brückenneubau fertigzustellen. Begründung: In der Ankündigung des Ersatzneubaus der
Carl-Ulrich-Brücke erklärte Hessen mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement
bereits 2009, dass die neue Brücke künftig familien- und behindertenfreundlich
werden soll. Geplant sei der Bau von lang gezogenen Rampen unmittelbar vor der
Brücke, damit beispielsweise Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie
Passantinnen und Passanten mit Kinderwagen den Fußweg über die Brücke leichter
erreichen können. Auch Markierungen für Radfahrerinnen und Radfahrer seien
geplant. Dies muss auch für die Rampen und Anfahrten der Brücke gelten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.08.2012, ST 1338
Aktenzeichen: 66 0