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Anfahrt und Rampe Carl-Ulrich-Brücke

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2012, OM 1178 entstanden aus Vorlage: OF 118/11 vom 30.04.2012 Betreff: Anfahrt und Rampe Carl-Ulrich-Brücke Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Baulastträger des Ersatzneubaus der Carl-Ulrich-Brücke dahin gehend zu verhandeln, dass im Rahmen des Ersatzneubaus für die Carl-Ulrich-Brücke die Anfahrt und die Brückenrampe auf Fechenheimer Seite, in der Verlängerung der Carl-Benz-Straße, in einen verkehrssicheren und barrierefreien Zustand für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer versetzt wird. Fuß- und Radweg sind auf der Rampe und in der Anfahrt, unter Erhaltung des Baumbestandes, in vergleichbarer Breite wie auf der Brücke zu realisieren. Die Realisierung ist zeitgleich mit dem Brückenneubau fertigzustellen. Begründung: In der Ankündigung des Ersatzneubaus der Carl-Ulrich-Brücke erklärte Hessen mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement bereits 2009, dass die neue Brücke künftig familien- und behindertenfreundlich werden soll. Geplant sei der Bau von lang gezogenen Rampen unmittelbar vor der Brücke, damit beispielsweise Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Passantinnen und Passanten mit Kinderwagen den Fußweg über die Brücke leichter erreichen können. Auch Markierungen für Radfahrerinnen und Radfahrer seien geplant. Dies muss auch für die Rampen und Anfahrten der Brücke gelten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1338 Aktenzeichen: 66 0