Sichere Fußgängerquerung der Carl-Benz-Straße am südöstlichen Ende
Begründung
Carl-Benz-Straße am südöstlichen Ende Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, damit am südöstlichen Ende der Karl-Benz-Straße - in Höhe der nach Südwesten führenden Kurve und der auf der Fahrbahn befindlichen Querungshilfe - eine sichere Querung der Karl-Benz-Straße durch Radfahrer und Fußgänger bei guter Sicht erfolgen kann, ist die kurze Parkfläche am Straßenrand - nordwestlich der Kurve auf der südwestlichen Straßenseite - mit einem absoluten Halteverbot (gekennzeichnet durch eine Sperrfläche und Zeichen 283) zu belegen.
Inhalt
Antrag vom 06.05.2017, OF 203/11
Betreff: Sichere Fußgängerquerung der Carl-Benz-Straße am südöstlichen Ende Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, damit am südöstlichen Ende der Karl-Benz-Straße - in Höhe der nach Südwesten führenden Kurve und der auf der Fahrbahn befindlichen Querungshilfe - eine sichere Querung der Karl-Benz-Straße durch Radfahrer und Fußgänger bei guter Sicht erfolgen kann, ist die kurze Parkfläche am Straßenrand - nordwestlich der Kurve auf der südwestlichen Straßenseite - mit einem absoluten Halteverbot (gekennzeichnet durch eine Sperrfläche und Zeichen 283) zu belegen.Beratung im Ortsbeirat: 11