Fußgängerüberweg am südöstlichen Ende der Carl-Benz-Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM
1803 entstanden aus
Vorlage: OF 212/11 vom
27.05.2017 Betreff: Fußgängerüberweg am südöstlichen Ende der
Carl-Benz-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, am südöstlichen
Ende der Carl-Benz-Straße (in Höhe der nach südwesten führenden Kurve und der
auf der Fahrbahn befindlichen Querungshilfe) einen Fußgängerüberweg
einzurichten. Die kurze Parkfläche am Straßenrand - nordwestlich der Kurve auf
der südwestlichen Straßenseite, ist mit einem ab soluten
Halteverbot (gekennzeichnet durch eine Sperrfläche und Zeichen 283) zu
kennzeichnen. Begründung: Um eine sichere Querungsmöglichkeit der
Carl-Benz-Straße durch Fußgängerinnen und Fußgänger zu gewährleisten, ist es
dringend notwendig, in diesem Bereich einen Fußgängerüberweg einzurichten. Im
oben genannten Bereich ist bereits heute eine Verkehrsinsel, die den Charakter
einer Querungshilfe hat, vorhanden. Als zusätzliche Maßnahme, um allen
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer eine optimale Sicht in diesen
Bereich zu ermöglichen, ist die Ausweisung eines Halteverbots auf der
südwestlichen Seite der Carl-Benz-Straße unerlässlich. (c) (Google maps) Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2217
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.02.2018, ST 457
Beratung im Ortsbeirat: 11