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Fußgängerüberweg am südöstlichen Ende der Carl-Benz-Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1803 entstanden aus Vorlage: OF 212/11 vom 27.05.2017 Betreff: Fußgängerüberweg am südöstlichen Ende der Carl-Benz-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, am südöstlichen Ende der Carl-Benz-Straße (in Höhe der nach südwesten führenden Kurve und der auf der Fahrbahn befindlichen Querungshilfe) einen Fußgängerüberweg einzurichten. Die kurze Parkfläche am Straßenrand - nordwestlich der Kurve auf der südwestlichen Straßenseite, ist mit einem ab soluten Halteverbot (gekennzeichnet durch eine Sperrfläche und Zeichen 283) zu kennzeichnen. Begründung: Um eine sichere Querungsmöglichkeit der Carl-Benz-Straße durch Fußgängerinnen und Fußgänger zu gewährleisten, ist es dringend notwendig, in diesem Bereich einen Fußgängerüberweg einzurichten. Im oben genannten Bereich ist bereits heute eine Verkehrsinsel, die den Charakter einer Querungshilfe hat, vorhanden. Als zusätzliche Maßnahme, um allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer eine optimale Sicht in diesen Bereich zu ermöglichen, ist die Ausweisung eines Halteverbots auf der südwestlichen Seite der Carl-Benz-Straße unerlässlich. (c) (Google maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2217 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 457 Beratung im Ortsbeirat: 11