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Meine Nachbarschaft: Prager Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Einrichtung einer Parkmöglichkeit für Elterntaxis auf dem Parkplatz in der Ortsmitte auf der Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße/Deuil-La-Barre-Straße

29.10.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 930 entstanden aus Vorlage: OF 74/15 vom 22.09.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Einrichtung einer Parkmöglichkeit für Elterntaxis auf dem Parkplatz in der Ortsmitte auf der Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Parkplatzes in der Ortsmitte auf der Ecke der Rudolf-Breitscheid-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Parkplätze für sogenannte Elterntaxis in der Zeit von 08:00 Uhr bis 0 9:00 Uhr zur Verfügung zu stellen, um Eltern dort die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder sicher aussteigen und mit einem sogenannten Walking-Bus zur Schule bringen zu lassen. Begründung: Wie eine Schulwegbegehung mit Vertretern des Ortsbeirats, der Schule, des Magistrats, der Polizei und der Kinderbeauftragten am 10.09.2021 ergeben hat, sind die Zustände durch Elterntaxis in der Straße An der Walkmühle zu Schulbeginn unhaltbar und der Sicherheit der Kinder zuwiderlaufend. Diverse Eltern werden ihre Kinder trotz vieler Appelle auch in Zukunft mit dem Auto zur Schule bringen. Die Einrichtung einer Parkmöglichkeit auf dem Parkplatz würde zu mehr Sicherheit für die Kinder führen. Den Eltern böte sich die Möglichkeit, einen sogenannten Walking-Bus zu bilden, anhand dessen die Kinder auf der kleinen Strecke zur Schule in einem ersten kleinen Schritt lernen könnten, sich selbstständig im Straßenverkehr zu bewegen. Die Einrichtung einer Parkmöglichkeit wäre ein Gegenangebot zu Maßnahmen, die das Parken kurz vor Schulbeginn in der Straße An der Walkmühle eindämmen sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 484 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und UBahnÜberweg

29.10.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 931 entstanden aus Vorlage: OF 76/15 vom 09.10.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach/Urseler Weg: Anbringung von Spiegeln gegenüber den Einmündungen der Nebenstraßen im oberen Bereich zwischen Homburger Landstraße und U-Bahn-Überweg Der Magistrat wird gebeten, auf der jeweils gegenüberliegenden Seite der Einmündungen der Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße, Dahlienstraße und Albert-Schweitzer-Straße einen Spiegel anzubringen, um die gefahrlose Einfahrt auf den im oberen Bereich vorfahrtberechtigten Urseler Weg zu ermöglichen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Die im Urseler Weg - auch regelkonform parkenden Fahrzeuge - versperren bei dem Herausfahren aus den Nebenstraßen die Sicht auf den vorfahrtberechtigten Verkehr im Urseler Weg. Es ist nur durch vorsichtiges Herantasten bis in die Fahrbahnmitte möglich, auf den sich im Urseler Weg befindlichen bzw. nähernden Verkehr zu schauen. Verhindert der Verkehr auf dem Urseler Weg die Einfahrt, steht das Fahrzeug quer zur Fahrbahn und der Fahrzeugführer muss sich vorwerfen lassen, die Vorfahrt des auf dem Urseler Weg sich nähernden Fahrzeuges verletzt zu haben. Im Bereich der Einmündung der Ludwig-Quidde-Straße kommt hinzu, dass die Verkehrsteilnehmer aus der Homburger Landstraße noch mit deutlich höherer Geschwindigkeit in den Urseler Weg einfahren und es so häufig zu Beinahe-Kollisionen mit Fahrzeugen kommt, die gerade dabei sind, die Ludwig-Quidde-Straße zu verlassen. Unmöglich wird die Situation, wenn die Busfahrer den Bus zwischen Homburger Landstraße und Ludwig-Quidde-Straße ortseinwärts zur Ruhepause abstellen und damit auch noch die Sicht auf den Verkehr, der aus der Homburger Landstraße kommt, versperren. Auf der Seite der ortseinwärts gesehen rechts einmündenden Straßen Ludwig-Quidde-Straße, Max-Planck-Straße und Albert-Schweitzer-Straße kommt hinzu, dass der Urseler Weg Teil des Schulweges ist. Häufig versperren die Fahrzeuge, die gerade dabei sind, in den Urseler Weg einzufahren, für die Schulkinder den Überweg. Die Fahrer übersehen dabei sehr häufig, da ihre Konzentration auf den Verkehr gerichtet ist, Schulkinder, die die Straße vor und nicht hinter den Fahrzeugen queren möchten. Problemlösung: Eine kostengünstige Rechts-vor-Links-Regelung, die sämtliche Einfahrtprobleme lösen würde, kommt nach Auskunft des Magistrats wohl derzeit nicht in Betracht. Abhilfe könnten Spiegel bringen, da sie eine gefahrlose Einsicht auf den Urseler Weg ermöglichen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 485 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger

19.09.2021 · Aktualisiert: 02.12.2021

Antrag vom 19.09.2021, OF 75/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. einen Fahrradschutzstreifen links und rechts der Fahrbahn einzurichten, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Der Radverkehr sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf Fahrradschutzstreifen (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) umgeleitet werden und die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger aufgehoben werden. Die Sicherheit der Fußgänger wäre durch diese Maßnahme wiederhergestellt. Der Schutzstreifen dient wiederum der Sicherheit der Radfahrer. Kinder können bis zum 10. Geburtstag nach wie vor mit dem Fahrrad den Bürgersteig (§ 2 Abs. 5 StVO) befahren. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU GRÜNE SPD BFF FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung einer größeren Mülltonne am Festplatz in der Ortsmitte

03.09.2021 · Aktualisiert: 11.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2021, OM 605 entstanden aus Vorlage: OF 52/15 vom 16.08.2021 Betreff: Anbringung einer größeren Mülltonne am Festplatz in der Ortsmitte Der Magistrat wird gebeten, in Nieder-Eschbach eine größere Mülltonne am Festplatz in der Ortsmitte anzubringen. Örtlichkeit : Deuil-la-Barre-Straße/Rudolf-Breitscheid-Straße. Begründung: Im Lockdown hatten junge und ältere Menschen nur die Möglichkeit, sich im Freien zu treffen, friedlich und unter Einhaltung der AHA-Regeln. Sicherlich wurde dabei auch gegessen und getrunken, der Müll musste entsorgt werden. Leider passen nicht alle Verpackungen wegen der kleinen Öffnungen in die Mülleimer, oft sind diese auch voll. So landet die Verpackung neben der Mülltonne und das zieht Ratten an. Dies ist die erbetene Mülltonne auf Bild 1. Die Breite beträgt circa 58 Zentimeter und die Höhe circa 125 Zentimeter. Hier könnte man auch einen Pizzakarton einwerfen. Für solch einen Behälter ist auf der Seite des Festplatzes neben dem katholischen Kindergarten genügend Platz. Das Aufstellen würde auch den wertgeschätzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FES viel Arbeit ersparen. Sie müssten nicht den Müll einsammeln, der um die Tonne verstreut liegt (siehe bitte Bild 2). Bild 1 Riedberg von Sabine Klopp Bild 2 Aktuell Nieder-Eschbach von Sabine Klopp Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2247 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1269 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Wochenmarkts auf dem Parkplatz Dorflinde an der Deuil-La-Barre-Straße

02.07.2021 · Aktualisiert: 19.10.2021

Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 415 entstanden aus Vorlage: OF 37/15 vom 15.06.2021 Betreff: Einrichtung eines Wochenmarkts auf dem Parkplatz Dorflinde an der Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob z. B. auf dem Parkplatz Dorflinde (Kerbeplatz) an der Deuil-la-Barre-Straße ein Wochenmarkt im alten Ortskern von Nieder-Eschbach etabliert werden kann. Zwecks eines ersten Gedanken- und Ideenaustauschs hierzu wird ein Treffen mit Vertretern der Marktbetriebe, der Wirtschaftsförderung und des Ortsbeirats 15 vorgeschlagen. Begründung: Vor etwa 15 Jahren wurde schon einmal versucht, einen Wochenmarkt im alten Ortskern von Nieder-Eschbach zu etablieren, was aber scheiterte. Damals waren jedoch die Rahmenbedingungen in Nieder-Eschbach dafür aber schlechter als heute. Denn zu dieser Zeit gab es noch mehrere Gärtner und Landwirte vor Ort, die an bestimmten Tagen ihre Hofläden betrieben und u. a. deshalb nicht an einem Marktstand interessiert waren. Zudem gab es seinerzeit noch einen Metzger, der auch Frischkäse anbot, was man heute vergebens sucht. Fremde Marktbeschicker hatten es damals besonders schwer, ihre Waren feil zu bieten, weil die Kunden den angestammten ortsansässigen Händlern die Treue hielten, denn dort gab es schließlich die gewohnt anerkannten Qualitätserzeugnisse. Heute stellt sich die Situation völlig anders dar, da diese Angebotsvielfalt vor Ort so nicht mehr existiert. Zudem haben Wochenmärkte und regionale Produkte generell an Beliebtheit zugenommen. Wenn neben reinen Kaufangeboten auch noch Gastronomie geboten wird (z. B. Grillwurst, Grillhähnchen, Kaffeeausschank, Weinstand), dürfte dem Erfolg eines Wochenmarkts im alten Ortskern von Nieder-Eschbach nichts mehr im Wege stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1926 Beratung im Ortsbeirat: 15

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wildblumenwiese Ecke Urseler Weg/Tannenweg

02.07.2021 · Aktualisiert: 12.10.2021

Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 421 entstanden aus Vorlage: OF 44/15 vom 14.06.2021 Betreff: Wildblumenwiese Ecke Urseler Weg/Tannenweg Der Magistrat wird gebeten, die im Moment sehr ungepflegt aussehende Bepflanzung der Grünfläche an der Ecke Urseler Weg/Tannenweg künftig durch eine Wildblumenwiese zu ersetzen. Begründung: Der im Moment vorhandene Bewuchs macht einen verwahrlosten Eindruck. Eine Wildblumenwiese würde hingegen die Fläche für die Bürgerinnen und Bürger aufwerten. Sie hätte außerdem einen positiven Effekt auf die Insektenpopulation. Foto: Ulrike Bellendorf, 15.06.2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1872

OA (Anregung Ortsbeirat)

Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28

07.05.2021 · Aktualisiert: 25.04.2022

Anregung vom 07.05.2021, OA 13 entstanden aus Vorlage: OF 7/15 vom 21.04.2021 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, auf das Land Hessen zuzugehen und eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes straße zu einer Gemeindestraße zu bewirken. 2. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, nach der unter Punkt 1. vorgenommenen Änderung die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern. Begründung: Die Vorlage NR 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht vom 22.01.2021, B 28, sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufendem Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat in das Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürgerinnen und Bürger. Im Bereich des Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bushaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bedeuten. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 828 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 69 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Ablehnung) 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2021, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 398, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 1019, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Ortsbegehung in Nieder-Eschbach

21.04.2021 · Aktualisiert: 27.05.2021

Antrag vom 21.04.2021, OF 5/15 Betreff: Ortsbegehung in Nieder-Eschbach Der Ortsvorsteher wird gebeten, in der nächsten Zeit einen Termin mit dem Straßenverkehrsamt zwecks einer Ortsbegehung zu vereinbaren. Zu diesem Termin soll auch der Schutzmann vor Ort, Herr Wagner, eingeladen werden. Unter anderem sollen folgende Punkte angesprochen werden: - Der Niedereschbacher Stadtweg - Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße - Verkehrssituation im Urseler Weg - Parkverhalten in der Straße Am Lehenweg, aus Richtung der Deuil-la-Barre-Straße. Begründung: Der Niedereschbacher Stadtweg hat sich bedauerlicherweise zu einer Durchfahrtsstraße entwickelt. Anwohner haben auf dieses Problem hingewiesen. Hier sind viele Fußgänger und Fahrradfahrer (auch viele Kinder) unterwegs. Werden die Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße noch benötigt? Auch hier liegt die Anfrage eines Anwohners vor. Bedingt durch beidseitig parkende Autos im Bereich nahe der Ludwig-Quidde-Straße wird zwar die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden PKW verringert, aber auch die Unübersichtlichkeit, speziell für Kinder, erhöht. Außerdem ist der Urseler Weg im Berufsverkehr überlastet. Am Lehenweg besteht auf der West-Seite an der Kreuzung mit der Deuil-la-barre-Straße ca.50 Meter ein absolutes Halteverbot, das oft nicht eingehalten wird. Oft wird sogar auf beiden Straßenseiten geparkt. Damit ist die Ein- und Ausfahrt auf eine Spur reduziert und es kann zu gefährlichen Situationen kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 5/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Installation einer dauerhaften mobilen Geschwindigkeitsanzeige im Urseler Weg Höhe Dahlienstraße

30.03.2021 · Aktualisiert: 27.05.2021

Antrag vom 30.03.2021, OF 4/15 Betreff: Installation einer dauerhaften mobilen Geschwindigkeitsanzeige im Urseler Weg Höhe Dahlienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, unter Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15 eine mobile Geschwindigkeitsanzeige für eine dauerhafte Installierung in der Straße "Urseler Weg" auf der Höhe der Kreuzung Dahlienstraße anzuschaffen und an einem dortigen geeigneten Mast anbringen zu lassen. 2. Aus dem Budget des Ortsbeirats wird für Kauf und Installation der Geschwindigkeitsanzeige ein Betrag von maximal EUR 1.200,00 bereitgestellt. Begründung: In der Vergangenheit wurde in den letzten Jahren bisher leider nur in längeren zeitlichen Abständen temporär eine entsprechende Geschwindigkeitsanzeige an diesem Standort angebracht. Es konnte daher beobachtet werden, dass in Zeiten einer fehlenden Geschwindigkeitsanzeige in diesem Straßenabschnitt oft schneller als Tempo 30 gefahren wird. Gleichzeitig ist festzustellen, dass nach einer temporären Installation aufgrund der Warnhinweise hinsichtlich einer Kilometerüberschreitung deutlich langsamer seitens des Individualverkehrs gefahren wird. Vor dem Hintergrund eines damit einhergehenden besseren Schutzes, insbesondere gerade für die Schüler/innen der im Urseler Weg ansässigen Otto-Hahn-Schule sowie auch für die Grundschüler/innen der MGS, die diese Straße als Schulweg benutzen, wäre eine dauerhafte Installation sinnvoll. Aus Kostengründen und wegen einer zu geringen Anzahl von mobilen Anzeigen für das gesamte Stadtgebiet hatte die Stadt jedoch bisher diese nur temporär aufgehängt. Über eine Finanzierung aus dem OBR-Budget könnte eine dauerhafte Installation daher sichergestellt werden, was letztendlich zu einem durchgehenden verbesserten Schutz und insgesamt zu einer langsameren angemesseneren Fahrweise seitens der Fahrzeugführer/innen in diesem Bereich führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 5 2021 Die Vorlage OF 4/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberwege an der U-Bahn

15.01.2021 · Aktualisiert: 07.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7046 entstanden aus Vorlage: OF 316/15 vom 30.12.2020 Betreff: Fußgängerüberwege an der U-Bahn Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF mit dem Ziel in Verbindung zu setzen, die Fußgängerüberwege an der U-Bahn in Nieder-Eschbach (Urseler Weg) neu einzufärben oder zu reinigen. Begründung: Sowohl die gelb markierten Überwege als auch die aufgemalten Verkehrszeichen sind stark abgenutzt und sollten neu gemalt oder gereinigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 749 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1840 Aktenzeichen: 92 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung der Fahrradständer und des Pollers am Anfang der Georg-Büchner-Straße in NiederEschbach

23.10.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6739 entstanden aus Vorlage: OF 301/15 vom 21.09.2020 Betreff: Entfernung der Fahrradständer und des Pollers am Anfang der Georg-Büchner-Straße in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird aufgefordert , die im Bild aufgeführten Fahrradständer und den Poller in der Georg-Büchner-Straße zu beseitigen. Begründung: Fünf Meter gegenüber der Einfahrt zur Georg-Büchner-Straße an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" steht eine große mehrgeschossige Fahrradstation, die selbst zu Zeiten der Rushhour nicht komplett belegt ist. Darüber hinaus tragen diese Fahrradständer erheblich dazu bei, dass der Verkehrsfluss vor der Schranke des U-Bahn-Übergangs gestört wird. Weiterhin wurde diese Anregung von mehreren Bürgerinnen und Bürgern bereits in Sprechstunden von Stadtverordneten angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 416 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Parkbank an der Ecke Deuil-La-Barre-Straße/Görlitzer Straße entfernen

05.10.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

Antrag vom 05.10.2020, OF 305/15 Betreff: Parkbank an der Ecke Deuil-La-Barre-Straße/Görlitzer Straße entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die oben genannte Parkbank entfernt wird. Begründung: Diese Parkbank befindet sich in unmittelbarer Nähe eines Kiosks und direkt am Zaun des Außengeländes einer Gaststätte. Zu jeder Tages- und Nachtzeit wird sie ausschließlich von Alkohol trinkenden Männern benutzt. Von dort gehen nicht nur Lärm und Verunreinigungen aus, sondern die Gastronomen berichten zudem von stetigen Sachbeschädigungen durch Feuerzeuge am Kunststoffsichtschutz ihrer Gaststätte. Auf die vor einem Jahr installierten Solarpaneele, die sich auf dem Flachdach befinden, werden immer wieder Bier- und Schnapsflaschen geworfen. Die Wirtsleute haben berechtigte Ängste vor weiterem Vandalismus sowie den daraus resultierenden finanziellen Schäden. Da der eigentliche Zweck dieser Parkbank, nämlich als Pausenfunktion für ältere Mitbürger zu dienen, offensichtlich nicht erfüllt wird, ist diese entbehrlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 305/15 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Albert-Schweitzer-Straße instand setzen und Verkehrssicherheit wiederherstellen

21.08.2020 · Aktualisiert: 14.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6372 entstanden aus Vorlage: OF 290/15 vom 06.08.2020 Betreff: Albert-Schweitzer-Straße instand setzen und Verkehrssicherheit wiederherstellen Der Magistrat wird beauftragt, die Albert-Schweitzer-Straße zwischen Hausnummer 2 und 58 instand setzen zu lassen und damit auf diesem Streckenabschnitt wieder die Verkehrssicherheit herzustellen, insbesondere für Radfahrer. Begründung: Rad fahrende Anwohner und andere Benutzer dieses Straßenabschnitts auf der Albert-Schweitzer-Straße beklagen den Zustand des Fahrbahnbelags, was vorhandene Schlaglöcher, lose Bitumen- und Steinpflaster, Absenkungen und sogar fehlende Pflastersteine betrifft, der insbesondere für Radfahrer, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer eine potenzielle Gefahrenquelle darstellt. Daher scheint hier eine dringende Abhilfe in Form der Instandsetzung des Streckenabschnitts geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2136 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugang über Stichwege zu den Liegenschaften der Albert-Schweitzer-Straße

19.06.2020 · Aktualisiert: 27.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6217 entstanden aus Vorlage: OF 281/15 vom 04.06.2020 Betreff: Zugang über Stichwege zu den Liegenschaften der Albert-Schweitzer-Straße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Stichwege (Fußwege) zu den Liegenschaften der Albert-Schweitzer-Straße, die ausschließlich über diese erreichbar sind, durch geeignete Maßnahmen (durch Schraffierungen und Poller) so gekennzeichnet werden, dass diese zukünftig nicht mehr zugeparkt werden. (siehe Foto ) Begründung: Die Stichwege sind die einzige Zuwegung zu den dort befindlichen Liegenschaften für Rettungskräfte, zur Müllentsorgung, für Anlieferungen und nicht zuletzt auch für Personen mit Kinderwagen, Rollatoren und Menschen mit Einschränkungen (z. B. Blinde). Foto: Situation zugeparkte Stichwege in der Albert-Schweitzer-Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1795 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umbau der Einfahrt zum Festplatz an der Rudolf-Breitscheid-Straße

19.06.2020 · Aktualisiert: 30.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6218 entstanden aus Vorlage: OF 282/15 vom 28.05.2020 Betreff: Umbau der Einfahrt zum Festplatz an der Rudolf-Breitscheid-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Einfahrt zum Festplatz an der Rudolf-Breitscheid-Straße, der als Parkplatz genutzt wird, durch Absenken des Randsteins umzugestalten. Begründung: Der Randstein im Bereich der Einfahrt hat die gleiche Höhe wie links und rechts davon. Dies erschwert die Zufahrt. Anlässlich einer Ortsbegehung wurde die Maßnahme vom zuständigen Amt bereits vor Monaten zugesagt, aber bisher nicht realisiert. (Foto: K. Quast) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1796 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlendes Verkehrsschild ergänzen

13.03.2020 · Aktualisiert: 15.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5911 entstanden aus Vorlage: OF 273/15 vom 19.01.2020 Betreff: Fehlendes Verkehrsschild ergänzen Der Magistrat wird gebeten, in der Görlitzer Straße vor der Einmündung in die Deuil-La-Barre-Straße ein Verkehrsschild "Vorfahrt achten" anzubringen. Begründung: Das Verkehrsschild fehlt. Damit gilt an dieser Stelle rechts vor links, was zu Unfällen führen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1038 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halteverbot vor der Michael-Grzimek-Schule

14.02.2020 · Aktualisiert: 27.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5763 entstanden aus Vorlage: OF 268/15 vom 11.02.2020 Betreff: Halteverbot vor der Michael-Grzimek-Schule Der Magistrat wird gebeten, 1. die vor Kurzem entfernten Halteverbotsschilder gegenüber des Eingangs der Michael-Grzimek-Schule auf der Straße An der Walkmühle wieder anzubringen; 2. Auskunft darüber zu geben, wie viele Strafzettel durch verbotswidriges Halten oder Parken in dem Bereich An der Walkmühle gegenüber der Michael-Grzimek-Schule im Rahmen dieses Halteverbots ausgestellt wurden; 3. alternativ den Fußgängerüberweg vor dem Eingang der Schule in der Straße An der Walkmühle mit Pollern und Markierungen zu sichern und auf der Seite der Schule den gesamten Bürgersteig mit Drängelgittern zu versehen. Begründung: Im November 2018 kamen Kinder, Eltern und Lehrer der Michael-Grzimek-Schule in den Ortsbeirat und baten eindringlich darum, die Verkehrssituation vor der Schule in der Straße An der Walkmühle zu verbessern, da aufgrund des Platzmangels direkt auf dem Bürgersteig und dem Zebrastreifen gehalten werde. Das entsprechende Video kann unter "Grzimek-Schüler sprechen im Ortsbeirat 15" bei YouTube eingesehen werden. Die Frankfurter Neue Presse berichtete darüber und Hit Radio FFH lud die Kinder in eine Radiosendung ein. Unter dem Druck der Öffentlichkeit handelte die Stadt schnell und es wurden vor etwa zwei Jahren die entsprechenden Halteverbotsschilder angebracht. Dies führte dazu, dass sich die Situation vor der Schule erheblich entspannte, da zwar immer noch renitente Eltern ihre Kinder vor der Schule aus dem Auto ließen, sich aber das Zuparken des Fußgängerüberwegs und das Parken auf dem Bürgersteig direkt vor der Schule sehr reduzierte. Bedauerlicherweise hat die Stadt ohne Kenntnis des Ortsbeirats (nur einige Mitglieder waren informiert), der Schule und der Elternvertretung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Schilder einfach abgebaut. Hergestellt ist wieder das alte Verkehrschaos: Eltern fahren auf den Bürgersteig, um ihre Kinder aussteigen zu lassen; laufende Kinder müssen auf die Straße ausweichen, um die Autos zu umlaufen; der Fußgängerüberweg vor der Schule ist zugeparkt. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Kinder, die morgens zur Schule laufen und nicht mit einem "Elterntaxi" gebracht werden. Auf Nachfrage der CDU-Fraktion beim Schutzmann vor Ort erläuterte dieser, dass sich sowieso niemand an die Verbotsschilder gehalten habe, man nicht ständig kontrollieren könne und man die Polizei vor verbalen Angriffen der Eltern schützen müsse. Dies überzeugt jedoch nicht, da sich die Situation unter dem Einsatz der Schilder erheblich verbessert hatte. Bedauerlicherweise sind weder die Schule noch die Elternvertretung hierzu befragt worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 872 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erinnerung Bebauungsplan Nr. 516 - Seniorengerechtes Wohnen

14.02.2020 · Aktualisiert: 22.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5759 entstanden aus Vorlage: OF 263/15 vom 30.01.2020 Betreff: Erinnerung Bebauungsplan Nr. 516 - Seniorengerechtes Wohnen Vorgang: OM 3450/18 OBR 10; OM 4518/19 OBR 15; ST 1552/19; ST 1776/19 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah, entsprechend seiner Stellungnahme vom 12.08.2019, ST 1552, die angekündigte öffentliche Vorstellung der konkreten Planungen für den Bebauungsplan Nr. 516 durchzuführen und den Bau des hierin geplanten Feuerwehrstandorts zügig voranzutreiben. Begründung: Das zurzeit von der Berufsfeuerwehr Frankfurt genutzte Areal an der Deuil-La-Barre-Straße soll zeitnah für seniorengerechtes Wohnen und den seit vielen Jahren in Aussicht gestellten Ortsmittelpunkt frei gemacht werden. Betreutes Wohnen für Senioren in Nieder-Eschbach wird von der Dezernentin Frau Prof. Dr. Birkenfeld ausdrücklich begrüßt. In der Stellungnahme ST 1776 heißt es hierzu: "...In der Ortsmitte von Nieder-Eschbach ist beispielsweise eine neue Nutzung abhängig von der Verlagerung des Feuerwehrstützpunktes, der in den kommenden fünf Jahren definitiv nicht zu erwarten ist." In Eigeninitiative, wie von der Stadt gewünscht und angeblich begrüßt, um betreutes Wohnen an dieser Stelle umzusetzen, trafen sich bereits im Sommer 2019 die Seniorenbeiratsvorsitzende, der Ortsvorsteher, die Sozialbezirksvorsteherin, der VDK-Vorsitzende, der Pflegedienst "Mensch zu Mensch" und die Pfarrerin zu Gesprächen mit der Diakonie Frankfurt. Diese Gespräche wurden positiv beendet. Ein Träger als Investor wäre gefunden und die Wünsche des Gremiums auf Nieder-Eschbach bezogen, wären durch enge Zusammenarbeit mit dem Träger gewährleistet. Der Ortsbeirat möchte die Seniorinnen und Senioren in der Mitte des Ortes wissen und nicht irgendwo am Rande und er möchte auch keine zehn Jahre mehr warten, bis dieses Projekt vielleicht irgendwann einmal umgesetzt wird. Die Nieder-Eschbacher Bürger möchten gerne in ihrem Heimatort alt werden und nicht nach Bad Homburg oder in einen anderen Stadtteil von Frankfurt ziehen. Bereits vor vier Jahren wurde im Ortsbeirat der erste Antrag zu dem Thema "Betreutes Wohnen" gestellt. Der Ortsbeirat weiß um die Bedürfnisse und Befindlichkeiten vor Ort, macht sich Gedanken, führt Gespräche, um die Interessen seiner Einwohner zu verwirklichen. Die Stadt sollte sich im Interesse der älteren Bürger endlich ihrer Verantwortung stellen und handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3450 Anregung an den Magistrat vom 03.05.2019, OM 4518 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1552 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1776 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1062 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte

06.11.2019 · Aktualisiert: 26.11.2019

Antrag vom 06.11.2019, OF 245/15 Betreff: Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte In der letzten Sitzung des Ortsbeirats wurde das Thema "Glascontainer und illegale Sperrmüllablagerungen in Nieder-Eschbach" diskutiert. Besonders der Container an der Alte Hofgasse/Deuil-La-Barre-Straße scheint ein Ärgernis zu sein. Bevor ein neuer Standort bei einer Begehung festgelegt wird, sollte sich der Ortsbeirat Gedanken machen, wie der Ortsmittelpunkt generell gestaltet werden kann, bis die endgültige Umgestaltung erfolgt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass evtl. noch Jahrzehnte ins Land gehen werden, bis die Feuerwehr einen neuen Standort im Baugebiet "Am Eschbachtal" gefunden haben wird und mit der endgültigen Umgestaltung des Ortsmittelpunkts begonnen werden kann. Aus diesem Grund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen runden Tisch "Vorübergehende Umgestaltung des Ortsmittelpunkts Nieder-Eschbach" einzuberufen. Teilnehmer an diesem runden Tisch sollten auf alle Fälle Vertreter der im OBR vertretenen Parteien sein, aber auch Vertreter der Anwohner und der Geschäftsleute rund um den Ortsmittelpunkt (Deuil-La-Barre-Straße / Alt-Niedereschbach), der evangelischen Kirche, des Heimat- und Geschichtsvereins, der Feuerwehr und auch Vertreter des Straßenverkehrsamts. Ziel des runden Tisch soll es sein, Ideen für eine attraktivere Gestaltung des Ortsmittelpunkts zu entwickeln, die im Vorgriff auf die spätere "große Umgestaltung" schon jetzt umgesetzt werden können, um Aufenthaltqualität und Attraktivität zu erhöhen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 22.11.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 245/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobile Verkehrsüberwachung in der Nähe der Kita Gladiolenstraße

25.10.2019 · Aktualisiert: 06.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5308 entstanden aus Vorlage: OF 242/15 vom 02.10.2019 Betreff: Mobile Verkehrsüberwachung in der Nähe der Kita Gladiolenstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Nähe der Kita Gladiolenstraße in regelmäßigen Zeitabständen eine temporäre Verkehrsüberwachung (wie sie gelegentlich im Urseler Weg aufgestellt wird) einzurichten. Begründung: Anwohner berichten, dass in der Gladiolenstraße zu schnell gefahren wird und damit besonders Kinder gefährdet sind. In diesem Bereich bewegen sich Fußgänger und Radfahrer mit kleinen Kindern auf dem Weg zur Kita, allerdings bringen Eltern ihre Kinder auch mit dem Pkw dorthin. Die Installation eines Gerätes zur mobilen Verkehrsüberwachung, das die Autofahrer auf zu schnelles Fahren hinweist bzw. mit "Danke" auf angemessene Geschwindigkeit reagiert, könnte bewusstseinsbildend wirken und zu schnell Fahrende bremsen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 313 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abwassergräben endlich zweimal jährlich säubern

25.10.2019 · Aktualisiert: 09.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5304 entstanden aus Vorlage: OF 235/15 vom 26.09.2019 Betreff: Abwassergräben endlich zweimal jährlich säubern Vorgang: OM 15/16 OBR 15; ST 966/16 Der Magistrat wird gebeten, die Abwassergräben entlang der Deuil-La-Barre-Straße, ab Niedererlenbacher Straße in Richtung Ober-Erlenbach, wie in der Vorlage ST 966 zugesagt, auch zweimal jährlich zu reinigen. Begründung: Seit längerer Zeit wurden die Abwassergräben nicht gesäubert, obwohl dem Ortsbeirat in der Vorlage ST 966 dies so zugesagt wurde. Es liegt Blattwerk und Altholz in den Abwassergräben. Er besteht die Gefahr, dass es bei Starkregen, wie bereits in der Vergangenheit vorgekommen, erneut zu Überschwemmungen und Verschlammungen der Straßen in Richtung des Ortsteils Nieder-Eschbach kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 15 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 966 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 245 Antrag vom 18.05.2021, OF 21/15 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 287 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch -

25.10.2019 · Aktualisiert: 06.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5309 entstanden aus Vorlage: OF 243/15 vom 04.10.2019 Betreff: Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - Vorgang: OA 243/18 OBR 15; B 364/19 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Anregungen des Ortsbeirates 15 zu den Verkehrsentlastungen in den Baugebieten Nieder-Eschbach Süd erneut zu prüfen und dem Ortsbeirat und somit auch den Anliegern eine nachvollziehbare Antwort zu geben; 2. dem Ortsbeirat das Verkehrsgutachten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen. Aus diesem Grund weist der Ortsbeirat die Vorlage B 364 in der vorliegenden Form zurück. Begründung: Bürgern und auch dem Ortsbeirat 15 ist nicht zumutbar, dass der Magistrat auf die Anregung des Ortsbeirates 15 nur antwortet: "Ein Verkehrsgutachten hat ergeben, dass die zusätzlichen Verkehre, welche aus dem Planungsgebiet resultieren, an den Anschlussknoten an der Deuil-La-Barre-Straße sowie am Kreisverkehrsplatz Deuil-La-Barre-Straße/Homburger Landstraße leistungsfähig abgewickelt werden können. Daher ist eine zusätzliche äußere Erschließung nicht notwendig." Das besagte Verkehrsgutachten wurde dem Ortsbeirat nicht vorgelegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.04.2018, OA 243 Bericht des Magistrats vom 30.09.2019, B 364 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 230 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 61 00

OA (Anregung Ortsbeirat)

Konzept für die Errichtung öffentlicher Toiletten; hier: Sanierung und Öffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station „Nieder-Eschbach“ in der Prager Straße

13.09.2019 · Aktualisiert: 11.05.2020

Anregung vom 13.09.2019, OA 457 entstanden aus Vorlage: OF 228/15 vom 21.08.2019 Betreff: Konzept für die Errichtung öffentlicher Toiletten; hier: Sanierung und Öffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" in der Prager Straße Vorgang: EA 42/18 OBR 15; B 415/18; B 170/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Komplettsanierung mit dem Ziel einer zeitnahen Wiedereröffnung der bestehenden Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" in der Prager Straße wird in der Priorisierung der vorgeschlagenen Standorte für öffentliche Toiletten in Frankfurt am Main als Maßnahme höchster Priorität eingestuft. Der Magistrat wird beauftragt, die Sanierung und Wiedereröffnung unter Bereitstellung der notwendigen Sanierungsmittel möglichst in 2020 durchzuführen. Die in der Vorlage vom 19.01.2018, EA 42, des Ortsbeirats 15 beschlossenen Ziffern 1. bis 3. sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten. Hinsichtlich der Ziffer 3. wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob dieses in der Vorlage EA 42 angeregte Verfahren der Ausgabe von Wertgutscheinen für die Toilettenbenutzung mit einem Zugang über Drehkreuze auch an den anderen Standorten (neuer) Toilettenanlagen in Frankfurt am Main eingeführt werden sollte. Begründung: Vor dem Hintergrund des Berichts vom 13.05.2019, B 170, ist daher deutlich zu machen, dass der Ortsbeirat Nieder-Eschbach die seit Langem geforderte und notwendige Sanierung und Wiedereröffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" als eine wichtige Maßnahme ansieht, die mit hoher Priorität weiter verfolgt werden und so auch im o. g. Gesamtkonzept für die Gesamtstadt Berücksichtigung finden soll. Insbesondere vor dem Umstand, dass für diese Anlage in der Vergangenheit bereits Sanierungspläne für einen attraktiven und vandalismussicheren Umbau bzw. Sanierung vorgestellt wurden, und auch der Bedarf an diesem Ort uneingeschränkt bejaht wurde, soll dieses Projekt jetzt endlich begonnen und weitere Verzögerungen bei der Umsetzung vermieden werden. Es wurden bereits seitens des damaligen Liegenschaftsamtes schon mehrere Varianten eines Umbaus geprüft und die Kosten hierzu ermittelt. Die Kostenschätzungen, je nach Standard und Umfang, lagen seinerzeit dabei zwischen 80.000 Euro und 125.000 Euro. Es gilt daher, ungeachtet der noch ausstehenden Vorstellung des Gesamtkonzeptes (B 170), eine Wiedereröffnung - nach der notwendigen Sanierung der Toilettenanlage - im kommenden Jahr anzustreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 42 Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 415 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 170 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 624 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.10.2019, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 457 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4726, 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 28.10.2019 Aktenzeichen: 91 22

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbindungsweg entlang der UBahnGleise zwischen Görlitzer Straße und Urseler Weg

16.08.2019 · Aktualisiert: 30.01.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4927 entstanden aus Vorlage: OF 193/15 vom 31.01.2019 Betreff: Verbindungsweg entlang der U-Bahn-Gleise zwischen Görlitzer Straße und Urseler Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie für den Verbindungsweg entlang der U-Bahn-Gleise zwischen Görlitzer Straße und Urseler Weg ein Konzept für eine gefahrenminimierte Nutzung für welche Verkehrsteilnehmer geschaffen werden kann. Begründung: Dieser Weg entlang des Gleisbetts der Stadtbahn wird zu bestimmten Zeiten in beiden Richtungen stark frequentiert, in der nördlichen Richtung als Schulweg zu den beiden ortsansässigen Schulen und in Gegenrichtung hauptsächlich als Arbeitsweg Berufstätiger, aber auch für Schüler, die zur U-Bahn-Haltestelle laufen. Des Weiteren wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft Menschen mit Geh- und Sehbeeinträchtigungen, die diesen Weg, da abseits von Straßen, auch vorrangig nutzen. Der Weg hat eine Pflasterbreite von nur ca. 1,80 Meter, ist aber wegen herauswachsender Hecken und Sträuchern der Anlieger nicht in voller Breite nutzbar. Es können maximal zwei Personen nebeneinander herlaufen oder eine Person pro Richtung. Nicht wenige Radfahrer benutzen diesen Weg aber auch, zum Teil mit unangemessener Geschwindigkeit, in der dunklen Jahreszeit teils ohne Licht, sodass es in der Vergangenheit vermehrt zu unfreundlichen Wortwechseln, aber auch zu Gefährdungen zwischen diesen und den Fußgängern kam. Für die aus den nicht einsehbaren Stichwegen der Reihenhäuser kommenden Fußgänger entstehen dort besondere Gefahrensituationen. Für eine gemeinsame Nutzung des Wegs durch Fußgänger und Radfahrer ist dieser nach Erachtens des Ortsbeirates nicht geeignet. Fehlende deklarierende Beschilderung erschwert zusätzlich die Deutung der an dieser Stelle greifenden Verkehrsregeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2039 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsüberwachungen in der Tempo-30-Zone

15.03.2019 · Aktualisiert: 04.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 15.03.2019, OM 4355 entstanden aus Vorlage: OF 202/15 vom 28.02.2019 Betreff: Geschwindigkeitsüberwachungen in der Tempo-30-Zone Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig in der Deuil-La-Barre-Straße in Nieder-Eschbach Geschwindigkeitsüberwachungen an folgenden Stellen vorzunehmen: 1. Zwischen U-Bahn-Haltestelle westwärts bis Kreuzung Albert-Schweitzer-Straße. 2. Von der U-Bahn-Haltestelle nach Osten bis Hausnummer 42. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie häufig Geschwindigkei tsüberwachungen auf der Deuil-La-Barre-Straße im vergangenen Jahr durchgeführt wurden und die Ergebnisse darzustellen. Begründung: Zu 1.: Wenn die Bahnschranke geöffnet wird, versuchen viele Fahrzeugführer, die "verloren gegangene Zeit" durch zu schnelles Fahren aufzuholen. Zu 2.: Das Gefälle lädt zum Schnellfahren ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1215 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsermittlung

15.03.2019 · Aktualisiert: 28.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 15.03.2019, OM 4354 entstanden aus Vorlage: OF 201/15 vom 28.02.2019 Betreff: Geschwindigkeitsermittlung Der Magistrat wird gebeten, in der Deuil-La-Barre-Straße in Nieder-Eschbach eine Geschwindigkeitsermittlung durchzuführen. Diese soll ortseinwärts von Ober-Erlenbach/Nieder-Erlenbach kommend direkt hinter dem Orts- und Tempo-30-Zonen-Schild bis zur Einmündung Aschebachstraße erfolgen. Das Ergebnis ist dem Ortsvorsteher mitzuteilen. Begründung: Wegen des dortigen Gefälles fahren dem Augenschein nach fast alle Fahrzeuge mit zu hoher Geschwindigkeit in Nieder-Eschbach ein, was zu einer Gefährdung der Anwohner und anderer Verkehrsteilnehmer führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1083 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße bis einschließlich Unterführung

15.02.2019 · Aktualisiert: 28.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4231 entstanden aus Vorlage: OF 191/15 vom 29.01.2019 Betreff: Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße bis einschließlich Unterführung Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass in der Fortsetzung der Georg-Büchner-Straße (außerhalb der W ohnbebauung) bis hin zur Unterführung die Straßenbeleuchtung mit der Setzung von zwei bis drei Laternen erweitert wird. Begründung: Dieser Weg ist unbeleuchtet und somit in Abend- und Nachtzeiten recht dunkel, wird jedoch von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Eine bessere Ausleuchtung dient der Sicherheit, gerade für die Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 912 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Erweiterung der Straßenbeleuchtung; Weg zwischen Festplatz und Katholischem Kindergarten

29.01.2019 · Aktualisiert: 21.03.2019

Antrag vom 29.01.2019, OF 192/15 Betreff: Erweiterung der Straßenbeleuchtung; Weg zwischen Festplatz und Katholischem Kindergarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass in der Rückseite des Festplatzes auf dem Weg von der Rudolf-Breitscheid-Straße kommend angrenzend zum Spielplatzbereich des Katholischen Kindergartens hin zur Dorflinde eine Straßenlaterne gesetzt wird. Begründung: Dieser Bereich des Weges zwischen der Dorflinde und Rudolf-Breitscheid-Straße ist unbeleuchtet und somit in Abend- und Nachtzeiten recht dunkel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 192/15 wird bis zur Sitzung am 15.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 15 am 15.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 192/15 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Verkehrsberuhigung in Nieder-Eschbach

03.01.2019 · Aktualisiert: 24.01.2019

Antrag vom 03.01.2019, OF 189/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, an drei exponierten Stellen "Verbot der Einfahrt"-Schilder mit einer zeitlichen Begrenzung von 7 bis 9 Uhr aufzustellen. Diese Stellen sind: In der Straße Alt Niedereschbach von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Zufahrt zu den Supermärkten. In der Rudolf-Breitscheid-Straße von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Einfahrt zum Parkplatz. In der Straße An der Walkmühle direkt an der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße. Diese Beschilderung soll aufrechterhalten werden, bis der Magistrat ein gesamtes Verkehrskonzept für Nieder-Eschbach vorgelegt und mit dem Ortsbeirat abgestimmt hat. Begründung: Nachdem die Verkehrsberuhigung der Deuil-La-Barre-Straße mit der Kennzeichnung von Parkplätzen recht erfolgreich verlief, ist nun zu beobachten, dass nicht ortsansässige Kraftfahrer diese Straße verlassen und über die o.g. Straße auszuweichen versuchen. Dies führt zu einer erhöhten Belastung der Anwohner und letztendlich zu einem überlasteten Urseler Weg. Mit Hilfe der gewünschten zeitlichen begrenzten Beschilderung kann dies vermieden werden. In dem Bereich hinter den Schilder kann die Straße in beiden Richtungen genutzt werden, Anwohner haben also keinerlei Nachteile. Zu 1 Zu 2 Kartenquelle: Openstreetmap.org Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 189/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Parkplatzmarkierungen auf dem Park-/Festplatz „An der Dorflinde“ an der DeuilLaBarreStraße

08.11.2018 · Aktualisiert: 26.06.2019

Antrag vom 08.11.2018, OF 178/15 Betreff: Parkplatzmarkierungen auf dem Park-/Festplatz "An der Dorflinde" an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird gebeten, die Markierungen der Parkbuchten auf dem Park-/Festplatz "An der Dorflinde" an der Deuil-La-Barre-Straße zu erneuern bzw. zu verbessern. Begründung: Als seinerzeit der Festplatz, der ansonsten als öffentlicher Parkplatz Verwendung findet, neu angelegt und gepflastert wurde, wurden die geplanten Stellplätze mit etwas dunkleren Steinen angedeutet. Diese Markierung hat noch nie ihren Namen verdient, ist durch Verwitterung und Schmutz aber noch unkenntlicher geworden. Die Folge ist, dass diese selten beachtet werden und dadurch wertvoller Parkraum verloren geht. Durch neue Markierungen, z.B. weiße Linien, wird der Parkraum eindeutiger dargestellt und die Anzahl der knappen Parkplätze ohne bauliche Veränderungen erhöht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 178/15 wird bis zur Sitzung am 14.06.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 178/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 6 CDU, 2 SPD und 1 GRÜNE gegen 2 GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 CDU und 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Änderung der Vorfahrtsregelung an der Gabelung DeuilLaBarreStraße/ NiedererlenbacherStraße

22.10.2018 · Aktualisiert: 03.12.2018

Antrag vom 22.10.2018, OF 176/15 Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung an der Gabelung Deuil-La-Barre-Straße/ Niedererlenbacher-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Amt für Straßenbau und Erschließung wird gebeten zu prüfen, ob die Vorfahrtsregelung an besagter Einmündung dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen angepasst werden kann (abknickende Vorfahrt). Wenn ja, bitten wir um Umsetzung. Begründung: 1. Auf der innerörtlichen Verbindung (Nieder-Erlenbach--Nieder Eschbach) ist das Verkehrsaufkommen deutlich höher, als auf der Straße von und nach Bad Homburg bzw. Ober-Erlenbach. Außerdem fährt innerstädtisch ein Linienbus (29), der unnötig durch ein "Vorfahrt achten!"-Schild ausgebremst wird. 2.Dadurch, dass die jetzige Vorfahrtsstraße von Bad Homburg kommend fast gerade und in Gefälle verläuft, werden die Geschwindigkeitsobergrenzen nach dem Ortsschild (50 km/h) und nach dem Beginn der 30er Zone nach unseren Beobachtungen nur selten eingehalten. Bei nicht vorhandener Vorfahrt würden diese Fahrzeuge langsamer in die 30er Zone einfahren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 176/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen BFF und FDP (= Zustimmung); SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

50 Jahre Partnerschaft mit Deuil-la-Barre besser würdigen

10.08.2018 · Aktualisiert: 20.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3470 entstanden aus Vorlage: OF 164/15 vom 24.07.2018 Betreff: 50 Jahre Partnerschaft mit Deuil-la-Barre besser würdigen Der Magistrat wird gebeten, die vor dem Parkplatz, Deuil-La-Barre-Straße/Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße aufgestellte Partnerschaftstafel mit einem Hinweis auf 50 Jahre Partnerschaft zu ergänzen. Begründung: Die Partnerschaft mit der französischen Stadt Deuil-la-Barre besteht über 50 Jahre. Um auch kommende Generationen auf die Wichtigkeit der deutsch-französischen Freundschaft hinzuweisen, sollte folgende Ergänzung auf dieser Tafel angebracht werden: "50 Jahre Partnerschaft seit 1967 - Ein Zeichen der deutsch-französischen Freundschaft." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2102 Antrag vom 04.10.2019, OF 236/15 Aktenzeichen: 10 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Brandschutzkonzept für Nieder-Eschbach: Mögliche Probleme bei Brandbekämpfungen und dazu denkbare Optimierungsansätze

10.08.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3467 entstanden aus Vorlage: OF 161/15 vom 24.07.2018 Betreff: Brandschutzkonzept für Nieder-Eschbach: Mögliche Probleme bei Brandbekämpfungen und dazu denkbare Optimierungsansätze Der Magistrat wird gebeten, in eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates 15 in 2018 Vertreter der Branddirektion Frankfurt am Main zu entsenden, um Auskunft über den Brandschutz (sowohl vorbeugender Brandschutz als auch Einsatzkonzepte) in Nieder-Eschbach zu erteilen und Fragen der Ortsbeiratsmitglieder und interessierter Bürger in der Bürgerfragestunde zu beantworten. Auch ein leitender Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr Nieder-Eschbach ist zur entsprechenden Sitzung mit einzuladen. Hintergrund ist der Brand eines Wohnhauses in Nieder-Eschbach am 22. Juni 2018, bei dem neben der vollständigen Zerstörung des betroffenen Hauses auch angrenzende Nachbarhäuser zu Schaden gekommen sind. Im Nachgang dessen kam es innerhalb des Stadtteils (sowie im Internet) zu lebhaften Diskussionen, inwieweit die bauliche Situation innerhalb des Stadtteils die Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit behindert hätten. In Bezug auf den angesprochenen Wohnhausbrand am 22. Juni 2018 bittet der Ortsbeirat um Aufklärung der folgenden Fragestellungen: Gemäß Schilderung mehrerer Beobachter wollte ein Feuerwehrfahrzeug zur Anfahrt der Einsatzstelle den Durchgangsweg Alt-Niedereschbach Richtung Leo-Tolstoj-Straße verwenden, konnte aber aufgrund des kürzlich erst angebrachten, nicht umklappbaren Pfostens in der Mitte des Weges diesen nicht passieren. 1. Sieht die Branddirektion Bedarf, diesen Pfosten durch einen durch die Einsatzkräfte umlegbaren Pfosten zu ersetzen? 2. Haben die baulichen Maßnahmen an dieser Stelle die Einsatzkräfte maßgeblich behindert? Nach Schilderung mehrerer Beobachter konnte ein zweites Drehleiterfahrzeug erst spät zur Einsatzstelle hinzustoßen, da aufgrund der baulichen Gegebenheiten (zu kleine/enge Brücke über den Eschbach) bzw. durch die Parksituation (Auf dem Ried) ein Durchkommen zur Einsatzstelle nicht möglich war. 3. Wie beurteilt die Branddirektion vor diesem Hintergrund die Breite der Brücke über den Eschbach in Höhe der Budapester Straße? 4. Wie kann verkehrlich und ggf. baulich (Brücke) sichergestellt werden, dass die Straße Auf dem Ried auch von Drehleiterfahrzeugen passiert werden kann? Sieht die Branddirektion diesbezüglich Anpassungsbedarf bei der Durchsetzung der bestehenden Parkverbote? 5. Es wird berichtet, dass die Berufsfeuerwehr Frankfurt erst spät am Einsatzort eingetroffen ist. Wie steht es um die Einhaltung der Hilfeleistungsfristen im Stadtteil Nieder-Eschbach? Darüber hinaus ergeben sich folgende allgemeine Fragen zum Brandschutz in Nieder-Eschbach: 6. Wie stellt sich das Brandschutzkonzept der Stadt Frankfurt für Nieder-Eschbach im Allgemeinen dar? Was beinhaltet dies im Allgemeinen und speziell für Nieder-Eschbach? 7. Ist Nieder-Eschbach hinsichtlich der Löschwasserversorgung ausreichend aufgestellt? Gibt es Optimierungsbedarf und wenn ja, wo (Straße/Gebiet)? Neben der bereits beschriebenen Parksituation in der Straße Auf dem Ried gibt es noch weitere Straßen in Nieder-Eschbach, bei denen es bei normalen Verkehrsbedingungen unmöglich scheint, dass Drehleiterfahrzeuge der Feuerwehr diese erreichen. Hierzu zählen beispielsweise auch die Straßen Zum Eschbachsteg, Bathgartenweg, Wilhelm-Flögel-Ring sowie Günter-Vogt-Ring. 8. Unternimmt die Feuerwehr Frankfurt auch in Stadtteilen wie Nieder-Eschbach Begehungsfahrten mit den Drehleiterfahrzeugen, wie dies beispielsweise im Innenstadtbereich praktiziert wird? 9. Wenn ja, wie wird die Situation in den angesprochenen Bereichen durch die Branddirektion eingeschätzt? 10. Gibt es aus Sicht der Feuerwehr in Nieder-Eschbach (bauliche) Problemzonen oder Hindernisse, die beseitigt werden sollten? Wo sieht die Feuerwehr in Frankfurt und Nieder-Eschbach generell einen Optimierungsbedarf (Vorschläge, deren Lösung Zug um Zug umgesetzt werden könnten)? Begründung: Die Anregung stellt ausdrücklich keine Kritik seitens des Ortsbeirates am Einsatz der Rettungskräfte im Zuge des beschriebenen Brandereignisses in Nieder-Eschbach dar. Der Berufsfeuerwehr Frankfurt ist es gemeinsam mit den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren aus Nieder-Eschbach sowie diverserer weiterer Stadtteile gelungen, dass das Feuer nicht auf umliegende Objekte übergegriffen hat. Nichtsdestotrotz haben sich danach (teilweise heftige) Diskussionen und Behauptungen über den Brandschutz in Nieder-Eschbach ergeben, die nicht unkommentiert stehen bleiben sollten. Unabhängig davon dankt der Ortsbeirat den ehren- und hauptamtlichen Einsatzkräften der Feuerwehr und der Rettungsdienste vor Ort für ihren vorbildlichen und stetigen Einsatz für die Allgemeinheit und besonders für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils und in Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2169 Aktenzeichen: 37 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkzeitbegrenzung vor den Läden Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a

15.06.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3382 entstanden aus Vorlage: OF 160/15 vom 14.06.2018 Betreff: Parkzeitbegrenzung vor den Läden Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a Vor einigen Wochen wurden auf der Deuil-La-Barre-Straße im Bereich zwischen U-Bahn und der Ladenzeile der Dorflinde mehrere Parkwinkel angebracht. Diese werden auch, wie erwünscht, gut (und richtig) genutzt. Zur Unterstützung der erwähnten Läden sowie deren Kundschaft wäre jedoch eine Begrenzung der Parkzeit innerhalb der vor diesen Läden angebrachten Winkel sinnvoll. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Parkwinkel vor den Häusern Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a mit einer Parkzeitbegrenzung von (maximal) zwei Stunden von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr belegt werden kann. Besonders ist zu berichten, wie sich dies auf die Beschränkung der Parkerlaubnis vor und hinter den Winkeln auswirkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1897 Aktenzeichen: 32 4

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