Verbindungsweg entlang der UBahnGleise zwischen Görlitzer Straße und Urseler Weg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM
4927 entstanden aus Vorlage:
OF 193/15 vom
31.01.2019 Betreff: Verbindungsweg entlang der U-Bahn-Gleise
zwischen Görlitzer Straße und Urseler Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen
und zu berichten, wie für den Verbindungsweg entlang der U-Bahn-Gleise zwischen
Görlitzer Straße und Urseler Weg ein Konzept
für eine gefahrenminimierte Nutzung für welche Verkehrsteilnehmer geschaffen
werden kann. Begründung: Dieser Weg entlang des Gleisbetts der Stadtbahn wird
zu bestimmten Zeiten in beiden Richtungen stark frequentiert, in der nördlichen
Richtung als Schulweg zu den beiden ortsansässigen Schulen und in Gegenrichtung
hauptsächlich als Arbeitsweg Berufstätiger, aber auch für Schüler, die zur
U-Bahn-Haltestelle laufen. Des Weiteren wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft
Menschen mit Geh- und Sehbeeinträchtigungen, die diesen Weg, da abseits von
Straßen, auch vorrangig nutzen. Der Weg hat eine Pflasterbreite von nur ca. 1,80
Meter, ist aber wegen herauswachsender Hecken und Sträuchern der Anlieger nicht
in voller Breite nutzbar. Es können maximal zwei Personen nebeneinander
herlaufen oder eine Person pro Richtung. Nicht wenige Radfahrer benutzen diesen Weg aber auch,
zum Teil mit unangemessener Geschwindigkeit, in der dunklen Jahreszeit teils
ohne Licht, sodass es in der Vergangenheit vermehrt zu unfreundlichen
Wortwechseln, aber auch zu Gefährdungen zwischen diesen und den Fußgängern kam.
Für die aus den nicht einsehbaren Stichwegen der Reihenhäuser kommenden
Fußgänger entstehen dort besondere Gefahrensituationen. Für eine gemeinsame Nutzung des Wegs durch Fußgänger
und Radfahrer ist dieser nach Erachtens des Ortsbeirates nicht geeignet.
Fehlende deklarierende Beschilderung erschwert zusätzlich die Deutung der an
dieser Stelle greifenden Verkehrsregeln. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.11.2019, ST 2039
Aktenzeichen: 66 2