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Verbindungsweg entlang der UBahnGleise zwischen Görlitzer Straße und Urseler Weg

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4927 entstanden aus Vorlage: OF 193/15 vom 31.01.2019 Betreff: Verbindungsweg entlang der U-Bahn-Gleise zwischen Görlitzer Straße und Urseler Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie für den Verbindungsweg entlang der U-Bahn-Gleise zwischen Görlitzer Straße und Urseler Weg ein Konzept für eine gefahrenminimierte Nutzung für welche Verkehrsteilnehmer geschaffen werden kann. Begründung: Dieser Weg entlang des Gleisbetts der Stadtbahn wird zu bestimmten Zeiten in beiden Richtungen stark frequentiert, in der nördlichen Richtung als Schulweg zu den beiden ortsansässigen Schulen und in Gegenrichtung hauptsächlich als Arbeitsweg Berufstätiger, aber auch für Schüler, die zur U-Bahn-Haltestelle laufen. Des Weiteren wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft Menschen mit Geh- und Sehbeeinträchtigungen, die diesen Weg, da abseits von Straßen, auch vorrangig nutzen. Der Weg hat eine Pflasterbreite von nur ca. 1,80 Meter, ist aber wegen herauswachsender Hecken und Sträuchern der Anlieger nicht in voller Breite nutzbar. Es können maximal zwei Personen nebeneinander herlaufen oder eine Person pro Richtung. Nicht wenige Radfahrer benutzen diesen Weg aber auch, zum Teil mit unangemessener Geschwindigkeit, in der dunklen Jahreszeit teils ohne Licht, sodass es in der Vergangenheit vermehrt zu unfreundlichen Wortwechseln, aber auch zu Gefährdungen zwischen diesen und den Fußgängern kam. Für die aus den nicht einsehbaren Stichwegen der Reihenhäuser kommenden Fußgänger entstehen dort besondere Gefahrensituationen. Für eine gemeinsame Nutzung des Wegs durch Fußgänger und Radfahrer ist dieser nach Erachtens des Ortsbeirates nicht geeignet. Fehlende deklarierende Beschilderung erschwert zusätzlich die Deutung der an dieser Stelle greifenden Verkehrsregeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2039 Aktenzeichen: 66 2