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Meine Nachbarschaft: Pfortenstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsanzeige Fechenheim-Süd

18.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2134 entstanden aus Vorlage: OF 239/11 vom 29.08.2017 Betreff: Geschwindigkeitsanzeige Fechenheim-Süd Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat, an einer geeigneten Stelle in Fechenheim- Süd eine Geschwindigkeitsanzeige installieren zu lassen. Begründung: Gerade und insbesondere auf den Straßen Konstanzer Straße, Pfortenstraße, Fachfeldstraße und Baumertstraße kommt es immer wieder zu massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen. Vermehrte Kontrollen durch die Ordnungs- und Polizeibehörden wurden in der Vergangenheit bereits beantragt, um dem Problem Herr zu werden, was bislang allerdings erfolglos blieb. Durch die Kindergärten und Schulen im Ortskern und den dörflichen Charakter Fechenheims stellen die täglichen, zum Teil enormen Geschwindigkeitsüberschreitungen eine konkrete und immanente Gefahr nicht nur für Kinder, sondern auch für jede Fußgängerin und jeden Fußgänger dar. Geschwindigkeitsanzeigen sind ein bewährtes Mittel zur Verkehrserziehung. Der Ortsbeirat ist überzeugt, dass durch Reflexion der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch die Anzeige ihrer tatsächlichen Geschwindigkeit eine Verbesserung der Verkehrssituation eintreten kann. Sollte eine vorherige Verkehrserhebung nötig sein, so wird diese begrüßt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2486 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11

02.09.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 240/11 Betreff: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Am Erlenbruch, der Wilhelmshöher Straße, der Wächtersbacher Straße, der Straße Alt Fechenheim, der Baumertstraße, der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße - stark befahrenen Straßen im Ortsbezirk 11, die auch durch viele Wohnungen gekennzeichnet sind - ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Ausgenommen sind Dieselfahrzeuge der Euro 6 Norm oder auf Euro 6 umgerüstete Fahrzeuge, wenn diese nachweislich auch die Euro 6 Norm und ihre Vorgaben einhalten. Begründung: "Rund 38 000 Menschen sind einer Hochrechnung zufolge wegen nicht eingehaltener Abgasgrenzwerte bei Dieselfahrzeugen allein im Jahr 2015 vorzeitig gestorben. 11 400 dieser Todesfälle entfallen auf die EU, wie ein wissenschaftliches Team um Susan Anenberg von der Environmental Health Analytics in Washington berichtet. Die Gesamtzahl vorzeitiger Todesfälle durch Stickoxide aus Dieselabgasen lag demnach für die elf größten Automärkte der Welt bei 107 600" - so die FAZ im Mai 2017. Auch wenn die Zahlen nicht als absolut angesehen werden, sagen selbst Kritiker dieser Zahlen, das vorbelastete und alte Menschen und auch Kinder unter den Folgen der NOX Belastung stark leiden. Lungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die Folge. Da die Autoindustrie kein Interesse zeigt ihre durch Betrug in den Handel gebrachten Diesel-Fahrzeuge effizient auf ihre Kosten nachzurüsten, und eine Belastung älterer Dieselfahrzeuge stattfindet, ist ein Fahrverbot in hoch belasteten Gebieten alternativlos um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 240/11 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbreiterung der Verkehrsinsel in der Einfahrt der Straße Am Gansbühel

21.08.2017 · Aktualisiert: 16.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 entstanden aus Vorlage: OF 228/11 vom 03.08.2017 Betreff: Verbreiterung der Verkehrsinsel in der Einfahrt der Straße Am Gansbühel Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel an der Kreuzung Am Gansbühel/ Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer Straße in der Straße Am Gansbühel zu verbreitern, um die Einfahrt zu verkleinern. Dies soll verhindern, dass Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, aus der Jakobsbrunnenstraße kommend, die Einfahrt "schneiden", das Verkehrszeichen 260 StVO übersehen und die Straße als Schleichweg zur Umgehung der Hanauer Landstraße nutzen. Begründung: Beim Ortstermin im Februar 2017 wurde beschlossen, die Einfahrt mit dem Verkehrszeichen 260 StVO zu kennzeichnen sowie die Einfahrt ("Scheunentor" lt. ASE) in die Straße durch eine Vergrößerung der Verkehrsinsel zu verkleinern. Damit soll erreicht werden, dass die Einfahrt weniger einladend wirkt. Das Verkehrszeichen wurde im Mai installiert. Es fand jedoch keine Verbreiterung der Verkehrsinsel statt. Da das Verkehrszeichen 260 StVO überhaupt nicht die gewünschte Wirkung erzeugt, sind weitere Maßnahmen zur Kenntlichmachung der Verkehrsführung notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 808 Antrag vom 07.11.2023, OF 521/11 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zweirichtungsverkehr für Radfahrer auf der Einbahnstraße Alt-Fechenheim

03.08.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2017, OF 229/11 Betreff: Zweirichtungsverkehr für Radfahrer auf der Einbahnstraße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob Radfahrern das entgegengesetzte Befahren der Einbahnstraße Alt-Fechenheim gestattet und dies mit Piktogrammen auf der Fahrbahn gekennzeichnet werden kann. Begründung: Die Öffnung der Einbahnstraße für den Zweirichtungsverkehr für Fahrradfahrer würde von allen Verkehrsteilnehmern mehr Rücksicht erfordern. Da es sich bei der bezeichneten Straße um eine Anliegerstraße, die sich in einer Tempo-30-Zone befindet, handelt, kann das Einhalten dieser Rücksichtnahme als realistisch eingeschätzt werden. Durch die Freigabe des Zweirichtungsverkehrs für Fahrradfahrer in dieser Haupteinkaufsstraße in Fechenheim Süd würden zusätzlich Anreize geschaffen, das Fahrrad zum Einkaufen zu benutzen, zumal die in der Straße vorhandenen Parkflächen äußerst gering sind. Zudem würde es den Verkehr auf der Straße Alt-Fechenheim entschleunigen, was den Anwohnern und Fußgängern zu Gute käme. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 21.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 229/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, 1 LINKE und FDP gegen 1 LINKE, GRÜNE und BFF (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkwinkel Am Hennsee 7/Mittelseestraße 30

19.06.2017 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1808 entstanden aus Vorlage: OF 218/11 vom 30.05.2017 Betreff: Parkwinkel Am Hennsee 7/Mittelseestraße 30 Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Am Hennsee 7/Mittelseestraße 30 Parkwinkel anbringen zu lassen. Begründung: Die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim, ansässig Am Hennsee 5a, wird regelmäßig beim Verlassen der Liegenschaft durch Fahrzeuge, welche Am Hennsee 7, an der Ecke zur Mittelseestraße 30, genau an der Kreuzung parken, behindert. Diese Fahrzeuge behindern massiv Einsatzfahrten, welche über Am Hennsee in Richtung Konstanzer Straße gehen. Parkwinkel sind bereits auf beiden Seiten der Mittelseestraße installiert, um der Feuerwehr das Verlassen ihrer Garagen zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1864 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkbuchten Gründenseestraße nur für Pkw

19.06.2017 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1807 entstanden aus Vorlage: OF 216/11 vom 30.05.2017 Betreff: Parkbuchten Gründenseestraße nur für Pkw Der Magistrat wird aufgefordert, die quer zur Fahrbahn befindlichen Parkbuchten in der Gründenseestraße, Teilstück von der Fachfeldstraße kommend in Richtung Konstanzer Straße, auf der rechten Fah rbahnseite, mit dem Zusatzschild 1048-10 der StVO (nur Personenkraftwagen) zu versehen. Begründung: In der Gründenseestraße ist der Verkehr in beide Richtungen gestattet. Oft kommt es vor, dass Lkw oder Pkw mit Anhänger in den genannten Parkbuchten stehen und dadurch über das normal erträgliche Maß hinaus in die Fahrbahn hineinragen. Bedingt dadurch stellt es ein nicht ungefährliches Unterfangen dar, wenn Fahrzeuge diese Verkehrshindernisse dann umfahren müssen, weil dort Fußgängerverkehr, Ein- und Ausparksituationen und Gegenverkehr stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1867 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Raserinnen und Raser in Fechenheim-Süd

19.06.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1800 entstanden aus Vorlage: OF 211/11 vom 30.05.2017 Betreff: Raserinnen und Raser in Fechenheim-Süd Der Magistrat wird aufgefordert, vermehrt Kontrollen, zu sinnvollen Zeiten im Stadtkern Fechenheims, hinsichtlich Raserinnen und Raser im Straßenverkehr durchführen zu lassen und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Eine nicht unerhebliche Anzahl an Bürgerinnen und Bürgern beschwert sich über immer dieselben Fahrzeuge, welche sich auf den Straßen des Ortskerns rund um Alt-Fechenheim, Starkenburger Straße, Konstanzer Straße et cetera augenscheinlich und akustisch nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h halten. Weiterhin dröhnen die Motorengeräusche durch den gesamten Ortskern, was zum Unmut vieler Anwohnerinnen und Anwohner führt. Am häufigsten sind diese Verkehrsverstöße in den Abendstunden und am Wochenende festzustellen. Dass es bislang zu keinen schwerwiegenden Unfällen gekommen ist, ist nur dem Zufall zu verdanken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1869 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkplätze in der Mittelseestraße 26, dortiger Gipa-Markt

30.05.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2017, OF 217/11 Betreff: Parkplätze in der Mittelseestraße 26, dortiger Gipa-Markt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob es sich bei den quer zur Fahrbahn befindlichen Parkbuchten in der Mittelseestraße vor der Hausnummer 26, dortiger Gipa-Markt, um Privatparkplätze, also tatsächlich-öffentliche Parkplätze des Supermarktes, oder um öffentlich-rechtliche Parkplätze handelt. Begründung: Es handelt sich um insgesamt neun Parkbuchten. Diese sind mit einem eingeschränkten Halteverbot mit Zusatzschild "werktags 7-17" versehen. Aufgrund der nicht nur in Fechenheim sondern stadtweit bestehenden akuten Parkplatznot und der damit verbundenen Suche nach Ideen zur Lösung, ist dem Antragsteller die rechtliche Situation mitzuteilen, um das weitere Vorgehen zu planen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 493 2017 Die Vorlage OF 217/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Mittelseestraße durch die Gründenseestraße ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrschaos in Fechenheim und auf den Zufahrten nach Frankfurt

22.05.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1679 entstanden aus Vorlage: OF 200/11 vom 07.05.2017 Betreff: Verkehrschaos in Fechenheim und auf den Zufahrten nach Frankfurt Der Magistrat wird aufgefordert, sofort Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrssituation im Frankfurter Osten in den Griff zu bekommen. Bauarbeiten müssen zügig durchgeführt werden und der Verkehr darf nicht über Gebühr behindert werden. Die Baustellen auf den Hauptverkehrsadern müssen 24 Stunden am Tag sowie an Sonn- und Feiertagen in Betrieb sein. Begründung: Der Frankfurter Osten ist zum Erliegen gekommen. Stadtteile lassen sich zum Teil mit dem Kraftfahrzeug nicht mehr verlassen, ohne sich in ewigen Staus anzustellen. In Fechenheim und dem Riederwald stehen Fahrerinnen und Fahrer mit ihren Kraftfahrzeugen zu den Hauptverkehrszeiten in den Wohnvierteln Schlange, verpesten die Luft und kommen nicht "vom Fleck". Seckbach ist ebenfalls davon betroffen. Besonders betroffen sind die Hanauer Landstraße, die Dieburger Straße, Alt-Fechenheim zur Hanauer Landstraße, die Wächtersbacher Straße, der Erlenbruch und die Borsigallee. Ortsansässigen Betrieben in den Industriegebieten entsteht immenser Schaden, sei es durch Kundinnen und Kunden, die nicht zu den Betrieben kommen, oder die eigenen Angestellten, die wertvolle Arbeitsstunden im Stau stehen. Fahrzeiten aus Fechenheim in die Stadt oder auf die Autobahn sind in einen nicht mehr akzeptablen Zeitrahmen gerutscht. Betriebe werden ihren Standort in Frankfurt überdenken müssen, wenn die Situation sich nicht bald verbessert, und erhebliche Steuereinnahmen könnten dadurch der Stadt verloren gehen. Diese betriebswirtschaftlichen Schäden für sämtliche Unternehmen und die verlorenen Zeiten, die Menschen von außerhalb Frankfurts und die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger im stehenden Verkehr verbringen, sind nicht mehr akzeptabel. Von den Umweltaspekten einmal ganz zu schweigen. Die Situation wird sich zum Winter hin noch dramatischer verschärfen, wenn nicht gehandelt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1779 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße

22.05.2017 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.05.2017, OA 160 entstanden aus Vorlage: OF 206/11 vom 07.05.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den Bereich der Bebraer Straße und der Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße Tempo 30 einzuführen. Begründung: Die Tempo-30-Zone in Fechenheim-Süd auf der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße sowie die gerade erweiterte Tempo-30-Zone für Alt-Fechenheim sind positive Beispiele für gute innerörtliche, sichere und durch die Bürgerinnen und Bürger akzeptierte Konzepte. Die Wächtersbacher Straße zerschneidet den Stadtteil Fechenheim-Nord in zwei Teile. Im Norden der Wächtersbacher Straße befindet sich umfangreiche Wohnbebauung der Deutschen Wohnen AG, Nassauischen Heimstätte und der Wohnheim GmbH sowie weiterer Wohnbestand, eine große Sportanlage von mehreren Vereinen, die Vogelschutzwarte, zwei Kindergärten, Spielplätze, eine Grund-, Haupt- und Realschule, die evangelische Glaubenskirche und das Jugendzentrum. Im Süden der Wächtersbacher Straße befinden sich nicht unerhebliche Wohnbebauungen sowie neu entstandene Wohnbebauungen. Ein Flüchtlingsheim/Obdachlosenheim, circa zehn Glaubensgemeinschaften und Kirchen, Ärzte, Apotheke, zwei Supermärkte (davon einer der größte Supermarkt Frankfurts), diverser Einzelhandel, die zukünftige S-Bahn-Station, zwei neue Kindergärten/Hort, eine neue große Schule (Grund-, Realschule und Gymnasium), Klassikstadt, Gastronomie, Theater, Werkstätten, Handwerksbetriebe sowie umfangreiche Arbeitsplätze bei z. B. der Fleischwarenfabrik Brandenburger oder dem Zoll. Im Bereich Wächtersbacher Straße gibt es nach wie vor Forderungen nach besseren und sichereren Querungsmöglichkeiten zwischen der nördlichen und der südlichen Straßenseite. Es gibt dort im gesamten Bereich umfangreichen Querungsverkehr. In der Vergangenheit hat es mehrfach Anträge gegeben, um die Situation auf der Wächtersbacher Straße sicherer zu gestalten. Es gab bereits Anträge für 1. Zebrastreifen an der Meerholzer Straße/Ecke Bebraer Straße; 2. Fuldaer Straße - Antrag für eine Ampelanlage; 3. Cassellastraße - Antrag für eine Änderung der Ampelanlage; 4. Kaufland - Antrag für eine Ampelanlage; 5. Schlitzer Straße - Antrag für eine Ampelanlage. Die Wächtersbacher Straße wird zu schnell befahren. Bevorzugt werden Verkehrsinseln auf der Gegenspur umfahren, wenn der Bus an der Haltestelle hält und Menschen vor dem Bus die Straße kreuzen. In den zwei letzten Monaten hat es auf der Wächtersbacher Straße zwei Unfälle mit Personenschaden gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 31.05.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.06.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 160 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 160 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 160 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1575, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Anbringung von Fahrradbügeln an der Haltestelle „Alt-Fechenheim“

07.05.2017 · Aktualisiert: 08.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2017, OF 208/11 Betreff: Anbringung von Fahrradbügeln an der Haltestelle "Alt-Fechenheim" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Haltestelle Alt-Fechenheim zwischen der Bus-Wartehalle und der Litfasssäule drei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Von Benutzern der Buslinie 44, 551 und der Straßenbahn 11 werden die eigenen Fahrräder bislang an diversen Pfosten und Geländern im Bereich der Helmut-Sittler-Promenade angeschlossen, da Fahrradbügel fehlen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 208/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 208/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 11 am 21.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 208/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 208/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 11 am 06.11.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 208/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 11 am 04.12.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 208/11 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit rund um die Straßenbahnhaltestelle „AltFechenheim“ in Fechenheim

13.03.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1358 entstanden aus Vorlage: OF 128/11 vom 26.02.2017 Betreff: Verkehrssicherheit rund um die Straßenbahnhaltestelle "Alt-Fechenheim" in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, die nördliche Einfahrt in die Helmut-Sittler-Promenade so abzusichern, dass keine privaten Kraftfahrzeuge dort einfahren können. Entsprechende Hinweisschilder sind aufzustellen. Der Haltestellenbereich ist so abzusichern, dass nur an einer dafür geeigneten Stelle die Gleise gesichert überquert werden können. Die Absicherung kann zum Beispiel durch eine Ampel realisiert werden. Außerdem ist den von Süden kommenden Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern auf der Promenade zu signalisieren, wo der Fahrradweg nach Norden, Richtung Mainkur, weiter verläuft. Begründung: Der gesamte Bereich rund um die Haltestelle "Alt-Fechenheim" ist verkehrstechnisch nicht geregelt. Dies führt zum einen dazu, dass die Helmut-Sittler-Promenade von motorisierten Zweirädern aller Art genutzt wird. Die Promenade ist weder dazu gedacht, diesen Verkehr aufzunehmen, noch ist dies gewünscht. Zum anderen ist die Querung der Gleise in diesem Bereich gefährlich. Durch die geknickte Einfahrt der Bahn von Norden kommend, ist diese nur schwer für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger zu sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1093 Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Ecke Bodenseestraße

11.03.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2017, OF 173/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Ecke Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2017 ausreichend Mittel einzustellen um eine Sanierung und Umgestaltung des Spielplatzes Konstanzer Str. X Bodenseestr. vor allem für ältere Kinder und Jugendliche zu ermöglichen. Begründung: Der oben genannte Spielplatz ist in den letzten Jahren stark verfallen und viele Spielgeräte wurden auf Grund des maroden Zustands demontiert. An dieser Stelle ist jedoch ein funktionierender Treffpunkt für Kinder und Jugendliche dringend nötig, eine Aufwertung des Platzes ist daher dringend notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 106 2017 Die Vorlage OF 173/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 21 Kultur und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Ausstattung der Sportanlage Pfortenstraße 55 in 60386 Frankfurt mit einem Kunstrasenplatz

27.02.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2017, OF 169/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 21 Kultur und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Ausstattung der Sportanlage Pfortenstraße 55 in 60386 Frankfurt mit einem Kunstrasenplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Ausstattung der Sportanlage in der Pfortenstraße 55 mit einem Kunstrasenplatz werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Gemäß dem Sonderbauprogramm für die Ausstattung von Kunstrasenplätzen auf allen städtischen Sportanlagen soll auch die im Fechenheimer Ortskern befindliche Sportanlage in der Pfortenstraße 55 aufgewertet werden. Allerdings werden die Fechenheimer hier seit Jahren immer wieder vertröstet und das Vorhaben aufgeschoben. Bislang ist kein Zeitraum bekanntgegeben worden, wann mit der Ausstattung eines Kunstrasenplatzes begonnen wird. Die Sportanlage wird überwiegend von der SpVgg Fechenheim 03 genutzt, hier finden Fußballspiele und viele weitere Veranstaltungen statt. Die Sportanlage ist das sportliche Zentrum in Fechenheim. Durch eine Ausstattung mit einem Kunstrasenplatz würde Fechenheim an sich wesentlich aufgewertet werden. Weiterhin profitieren alle ansässigen Sportverein von einer modernen Sportanlage. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 102 2017 Die Vorlage OF 169/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim

26.02.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 171/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel einzustellen bzw. projektierte Mittel zeitlich so vorzuziehen, daß der im Rahmen des neuen Grünzugs Fechenheim geplante Fussweg zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße als neue und beleuchtete Wegeverbindung zwischen Stadtteil und Gewerbegebiet mit Einzelhandel (und Weg nach Offenbach) vorab (zur Realisierung des Grünzugs) und zeitnah umgesetzt werden kann. Begründung: Im Bereich Ferdinand-Porsche-Straße liegen von der Fechenheimer Bevölkerung stark genutzte Einzelhandelsgeschäfte, jedoch kein direkter offizieller Weg aus dem südlichen Stadtteil zu diesen Einkaufsmöglichkeiten. Es liegt nun weder im Sinne der Fechenheimer Bevölkerung, noch im Sinne der Gesamtverkehrssituation im Frankfurter Osten, durch nicht vorhandene Fuß-/Radwege mehr Autoverkehr zu generieren und die Möglichkeit, Einkaufsmöglichkeiten zu Fuß zu erreichen, zu schmälern. Deshalb ist es dringend notwendig, hier mit entsprechenden Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Da die Prüfung der Flächenverfügbarkeit für die oben genannte Wegeverbindung ergeben hat, dass der Bereich zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße sich vollständig in städtischem Besitz befindet, besteht für die zeitnahe Realisierung dieses Weges kein Hindernis. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 104 2017 Die Vorlage OF 171/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn über Verlängerung der Trasse der B448

26.02.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 162/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn über Verlängerung der Trasse der B448 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2017 werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn einzustellen. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße,die zu erwartende Erweiterungen der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zueinanderrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach lassen es zwingend notwendig erscheinen die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich entscheidend zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 95 2017 Die Vorlage OF 162/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Umgestaltung des Spielplatzes Am Hennsee

14.02.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2017, OF 172/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Umgestaltung des Spielplatzes Am Hennsee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2017 ausreichend Mittel einzustellen um eine Umgestaltung des Spielplatzes Am Hennsee in einen Spielplatz für Kleinkinder zu gewährleisten. Begründung: Der oben genannte Spielplatz liegt mitten in einer Wohnbebauung und in direkter Nähe zu einem Kindergarten. Durch die Nachmittägliche und abendliche Nutzung durch Jugendliche kommt es immer wieder zu erheblicher Lärmbelästigung der Anwohner. Der Kindergarten der diesen Spielplatz maßgeblich nutzt benötigt hingegen eher einen Spielplatz für Kleinkinder. Um beiden Anliegen Rechnung zu tragen wäre es sinnvoll den Spielplatz Konstanzer Str. X Bodenseestr. für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten und in diesem Zuge den oben Genannten Spielplatz zu einem für Kleinkinder interessanten Spielplatz umzugestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 105 2017 Die Vorlage OF 172/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Warum passiert an der Mainkur nichts?

14.02.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2017, OF 129/11 Betreff: Warum passiert an der Mainkur nichts? Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf dem Ortsbeirat darzulegen welcher Hinderungsgrund besteht und warum die die seit langem zugesagten Nachbesserungen an der Kreuzung Mainkur (hier konkret die Änderung zu einer eigenen Grünphase für Fußgänger, Rückbau der Aufpflasterung und Änderung der Führung des abbiegenden Vehrkehrs aus Alt-Fechenheim) nicht umgesetzt werden. Begründung: Seit dem Umbau dieses Verkehrsknotenpunkts vor einigen Jahren wird uns immer wieder Nachbesserung zugesagt, leider ist von den versprochenen Maßnahmen bis jetzt so gut wie nichts umgesetzt worden und wenn etwas umgesetzt wurde hat dies immer Jahre in Anspruch genommen. Vor allem im Hinblick darauf, daß es sich hierbei um eine der wichtigsten Kreuzungen im Bereich des östlichen Frankfurter Ortseingangs handelt ist dies ein Armutszeugnis ohne gleichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 373 2017 Die Vorlage OF 129/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Hanauer Landstraße stadtauswärts im Berufsverkehr

05.12.2016 · Aktualisiert: 20.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1044 entstanden aus Vorlage: OF 94/11 vom 18.11.2016 Betreff: Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Hanauer Landstraße stadtauswärts im Berufsverkehr Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung eines Verkehrsschildes möglich ist, das Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darauf hinweist, dass neben der Wendemöglichkeit am Mainkurkreisel eine weitere Wendemöglichkeit über die Omegabrücke besteht. So dies möglich ist, sollte dieses Schild vor der Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim, Fahrtrichtung stadtauswärts, eingerichtet werden, um Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen, dass bei Rückstau a uf der Spur Richtung Innenstadt auch eine Wendemöglichkeit über die 500 Meter entfernte Omegabrücke möglich ist. Begründung: Im abendlichen Berufsverkehr kommt es immer wieder zu mehrere 100 Meter langen Rückstaus auf der linken Spur der Hanauer Landstraße. Um den Verkehrsfluss hier zu entzerren, wäre ein Schild, das auf den nur geringfügigen Umweg und die damit verbundene Wendemöglichkeit hinweist, eine gute Möglichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 399

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Versenkbare Poller in der Straße Am Gansbühel zur Verhinderung des Schleichverkehrs über die Busspur

05.12.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1043 entstanden aus Vorlage: OF 93/11 vom 20.11.2016 Betreff: Versenkbare Poller in der Straße Am Gansbühel zur Verhinderung des Schleichverkehrs über die Busspur Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Am Gansbühel/Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer Straße, die Zufahrt für Busse in die Straße Am Gansbühel mit versenkbaren Pollern oder anderen technischen Anlagen, w ie zum Beispiel einer Schranke, zu versehen. Begründung: Die Straße Am Gansbühel wird von sehr vielen Autofahrerinnen und Autofahrern als Abkürzung zur stark befahrenen Hanauer Landstraße genutzt. Mehrere Maßnahmen des Ortsbeirates (seit 1994), den Schleichverkehr durch eine veränderte Beschilderung und der Ausweisung einer Busspur zu verringern, blieben bisher wirkungslos. Die Beschilderung sowie die Beschriftung auf der Straße zur Kennzeichnung der Busspur werden schlichtweg von den Autofahrerinnen und Autofahrern ignoriert. Die von der Polizei gelegentlich durchgeführten Kontrollen der Einfahrt helfen in dem Moment der Kontrolle, aber nicht langfristig. Eine am 03.11.2016 durchgeführte Testmessung des Straßenverkehrsamtes, aufgrund von Anwohnerbeschwerden, bestätigt die in erheblichem Maße unerlaubten Einfahrten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 614 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung der Spielplätze Am Hensee und Konstanzer Straße

05.12.2016 · Aktualisiert: 24.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1045 entstanden aus Vorlage: OF 95/11 vom 18.11.2016 Betreff: Umgestaltung der Spielplätze Am Hensee und Konstanzer Straße Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz in der Straße Am Hensee so umzugestalten, dass dieser hauptsächlich für Kleinkinder interessant ist. In diesem Zuge soll zunächst der Abenteuerspielplatz an der Konstanzer Straße wieder aufgewertet werden, sodass dieser für ältere Kinder und Jugendliche an Attraktivität gewinnt. Um Fehlentwicklungen zu vermeiden, soll der Ortsbeirat eng in die Planungen eingebunden werden. Begründung: Der Spielplatz in der Straße Am Hensee ist von seiner Lage problematisch, da er mitten in der Wohnbebauung liegt. Immer wieder kommt es zu Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über Lärm, vor allem durch größere Kinder und Jugendliche. Der Spielplatz an der Konstanzer Straße ist von seiner Größe und Lage deutlich besser geeignet für ältere Kinder und Jugendliche. Leider ist dieser Spielplatz, aufgrund von mangelnden Investitionen in den letzten Jahren, immer unattraktiver geworden. Die hierdurch entstandenen Probleme ließen sich lösen, wenn man beide Spielplätze umgestaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 533 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen

07.11.2016 · Aktualisiert: 05.02.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 909 entstanden aus Vorlage: OF 85/11 vom 20.10.2016 Betreff: Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur (ab Höhe der Biokläranlage) durch die Anbringung von Leitschwellen sicherer zu regeln. Die Leitschwellen mit reflektierenden Barken sollen auf der durchgezogenen Fahrbahnmarkierung angebracht werden, sodass die Straßenbahnspur sowie die Fahrspur Richtung Mainkur von der entgegenkommenden Straßenbahnspur unüberwindbar für Pkws getrennt wird. Begründung: Im abendlichen Berufsverkehr kommt es nicht selten zu einem erheblichen Rückstau auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur. Mittlerweile versuchen immer mehr Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, aus dem Rückstau auszuscheren, indem sie die durchgezogene Linie überqueren, um die entgegenkommenden Straßenbahnspur bzw. Fahrspur zu nutzen. Wie bereits mehrfach von Anwohnerinnen und Anwohnern beobachtet, führt das zu teilweise gefährlichen Situationen. Die ausscherenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer versuchen sich beim Überholvorgang an den anderen Pkws und auch der Straßenbahn ortsauswärts, die durchgezogene Linie querend, vorbei an die Spitze des Staus zu setzen. Sobald aber die Straßenbahn von der Hanauer Landstraße kommend in die Straße Alt-Fechenheim einbiegt, um in Richtung Fechenheim zu fahren, sind die im Überholvorgang befindlichen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gezwungen, sich wieder mit Gewalt und verkehrsgefährdend in die Staureihe einzufädeln. Mit der angestrebten Maßnahme soll dieses Gefahrenpotenzial minimiert werden. Quelle: Google Maps 2009 Quelle: SN20102016 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 372 Etatanregung vom 22.01.2018, EA 57

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsmessung in der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur

10.10.2016 · Aktualisiert: 19.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 723 entstanden aus Vorlage: OF 69/11 vom 24.09.2016 Betreff: Geschwindigkeitsmessung in der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Alt-Fechenheim, ab der Hausnummer 66 bis zur Mainkur in Fechenheim, in Richtung Norden schnellstmöglich eine Geschwindigkeitsmessung mittels ViaCount-Geräten zu veranlassen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten und auszuwerten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten von teilweise massiven Geschwindigkeitsübertretungen auf der gesamten Länge der Straße Alt-Fechenheim von der Hausnummer 66 bis zum Ortsausgangsschild in Richtung Mainkur. Die Straße Alt-Fechenheim ist auch von Kindern und Jugendlichen als Schulweg stark frequentiert, da sich in unmittelbarer Nähe eine Schule befindet und die Schülerinnen und Schüler die Straße in diesem Bereich queren, um die Straßenbahnhaltestelle zu erreichen. Eine solche Geschwindigkeitsmessung dient einerseits der Feststellung solcher Verstöße, hat aber auch gleichzeitig eine normierende Wirkung auf die betreffenden Fahrerinnen und Fahrer, da ihnen ihre möglicherweise zu hohe Geschwindigkeit zeitnah angezeigt wird. Die oben genannte Messung soll als Analysegrundlage dienen, um über das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 141 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufhebung der verwirrenden Tempo-30-Zone am Kleedreieck

10.10.2016 · Aktualisiert: 19.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 721 entstanden aus Vorlage: OF 67/11 vom 24.09.2016 Betreff: Aufhebung der verwirrenden Tempo-30-Zone am Kleedreieck Der Magistrat wird aufgefordert, die Tempo-30-Zone in der Willmannstraße zwischen der Kreuzung Kleestraße und Alt-Fechenheim aufzuheben und durch Tempo 30 zu ersetzen. Hierzu sind das Tempo-30-Zone-Schild kurz hinter besagter Kreuzung sowie das Schild zur Aufhebung der Tempo-30-Zone in Alt-Fechenheim hinter der Einmündung der Kleestraße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder "Tempo 30" zu tauschen. Außerdem ist hierzu auf der gesamten Straße Alt-Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Kleestraße die Tempo-30-Zone aufzuheben und durch Tempo 30 zu ersetzen. Begründung: Es ist mehr als verwirrend für Autofahrerinnen und Autofahrer, dass vor der Kreuzung Willmannstraße/Kleestraße in der Willmannstraße die Tempo-30-Zone aufgehoben wird, nach der Kreuzung wieder eingeführt wird, um dann nach der nächsten Kreuzung wieder aufgehoben zu werden. Wesentlich verwirrender ist für Autofahrerinnen und Autofahrer auf der Straße Alt-Fechenheim, dass nach der Einmündung der Willmannstraße und 50 Meter vor dem Zebrastreifen die Tempo-30-Zone aufgehoben wird und somit quasi Tempo 50 gilt, damit nach dem Zebrastreifen wieder Tempo 30 ausgeschildert wird. Dies führt außerdem zu der aberwitzigen und gefährlichen Situation, dass Autofahrerinnen und Autofahrer regelmäßig vor dem Zebrastreifen beschleunigen. Dieser Zustand ist so nicht hinnehmbar. Anlage Anlage 1 (ca. 319 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 32 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierung eines Teils des Fechenheimer Leinpfades als Radfahrweg

05.09.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 520 entstanden aus Vorlage: OF 59/11 vom 11.08.2016 Betreff: Markierung eines Teils des Fechenheimer Leinpfades als Radfahrweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Fechenheimer Leinpfad, als einen Teil der Radroute des Grüngürtels im Bereich Fechenheim (Haltestelle Alt-Fechenheim bis Schießhüttenstraße), mit dem Zeichen Radfahrgebot (Straßenverkehrsordnung Zeichen 237), in beide Richtungen, zu kennzeichnen. Begründung: Fahrradfahrer, die von der Hanauer Landstraße kommend zum Fechenheimer Mainbogen, gelangen wollen, müssen vom Fahrradweg der Straße Alt-Fechenheim abzweigen und die Straße mittels Ampelanlage überqueren. Häufig kommt es dann zusätzlich zur Überquerung der Gleisanlage, da nicht eindeutig ersichtlich ist, ob die links der Gleise verlaufende Helmut-Sittler-Promenade oder die rechtsseitig der Gleise verlaufende Radroute zu benutzen ist. Die geteerte Radroute ist in diesem Bereich nicht ausreichend als Radweg gekennzeichnet. Die Stelle ist zudem unübersichtlich, da die Straßenbahn aus einer Kurve heraus einbiegt und die Sicht für die Fahrradfahrer durch eine Litfaßsäule behindert wird. Es ist dringend zu empfehlen, dass Fahrradfahrer an dieser Stelle die Gleisanlage nicht queren, sondern erst in dem übersichtlichen Bereich der Haltestelle Arthur-von-Weinberg-Steg. Daher soll in diesem Bereich ein Gebotsschild angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1610 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrollen Birsteiner Straße und Baumertstraße in Fechenheim sowie Durchführung eines Ortstermins in der Birsteiner Straße

04.07.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 326 entstanden aus Vorlage: OF 47/11 vom 10.06.2016 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Birsteiner Straße und Baumertstraße in Fechenheim sowie Durchführung eines Ortstermins in der Birsteiner Straße Vorgang: OM 346/11 OBR 11; ST 1834/12; OM 3135/14 OBR 11; ST 1174/14 Der Magistrat wird aufgefordert, Geschwindigkeitskontrollen in der Baumertstraße in Fechenheim abends erst ab 19:00 Uhr und in der Birsteiner Straße werktags morgens zwischen 07:30 Uhr und 09: 00 Uhr durchzuführen. Zwecks Beurteilung der generellen Verkehrssituation wird der Magistrat um einen kurzfristigen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern und dem Ortsbeirat in der Birsteiner Straße gebeten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger in der Birsteiner Straße und Baumertstraße klagen über die Nichteinhaltung des Tempo 30. Ursächlich wird dafür der schnurgerade sowie breit wirkende Straßenverlauf in der Birsteiner Straße genannt und die Möglichkeit, den Verkehr auf der Wächtersbacher Straße mit zwei Ampeln und drei Bushaltestellen zu umfahren. Es handelt sich dabei fast ausnahmslos um Pendlerinnen und Pendler, die ins Stadtzentrum wollen. Der Bereich Birsteiner Straße ist ebenfalls mit den Zeichen "Anlieger frei" gekennzeichnet. In der Baumertstraße wird hauptsächlich in der Zeit nach 19:00 Uhr gerast, mit einzelnen Fahrzeugen, die dort regelmäßig Beschleunigungstests fahren. Dies ist gerade dort sehr gefährlich, weil dort sehr viel kreuzender Fußgängerverkehr ist und eine hohe Verdichtung besteht (Ortskern). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1834 Anregung an den Magistrat vom 12.05.2014, OM 3135 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1174 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1400 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Umweltzone Frankfurt

06.06.2016 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.06.2016, OA 26 entstanden aus Vorlage: OF 7/11 vom 22.05.2016 Betreff: Umweltzone Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, mit der Landesregierung Hessen zu vereinbaren, dass der Ortsbezirk 11 in die Frankfurter Umweltzone aufgenommen wird. Begründung: Um bestmöglichen Anwohnerschutz für 31.000 Bewohnerinnen und Bewohner und Zehntausende Beschäftigte im Ortsbezirk zu erreichen, ist es unumgänglich, den gesamten Ortsbezirk in die Umweltzone Frankfurt aufzunehmen. Der Magistrat selbst hebt die Vorzüge der Umweltzone hervor und weist darauf hin, dass "bei austauscharmen Wetterlagen (Inversionen) sich die Luftschadstoffe gerade in geschlossenen bebauten Straßenschluchten anreichern und sich nur unzureichend verdünnen". Selbst wenn große Zugangsstraßen wie die A 661, A 66 und Hanauer Landstraße "offen bleiben", hat der Ortsbezirk weitere Straßen (wie Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Wilhelmshöher Straße, Erlenbruch etc.), deren Unterschutzstellung zur besseren Luftqualität beitragen wird. Angesichts einer Autoindustrie, die mit ihrer Politik Werte zur Flottenstatistik betrügerisch schönt, ist ein Schutz der Bevölkerung durch die Erweiterung der Schutzzone zwingend geboten. Nachdem neben Frankfurt nun auch Offenbach eine Umweltzone ins Leben gerufen hat, wird im Falle von "dicker Luft" im Rhein-Main-Gebiet der Frankfurter Osten zum Einfallstor für den Individual- und Lastkraftverkehr, wenn für diesen Fall nicht schnellstens eine neue und erweiterte Regelung für die Umweltzone Frankfurt ergriffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 15.06.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.09.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.11.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.01.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.02.2017, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme ohne Zusatz), LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.03.2017, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 286 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 286) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1190, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 79 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main -.Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren

16.11.2015 · Aktualisiert: 23.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 375/11 Betreff: Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2015 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei Jahren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, inwieweit räumliche Überkapazitäten in Kindertagesstätten von anderen Einrichtungen wie Grundschulen genutzt werden können. Speziell an Überkapazitäten in der Kindertagesstätte Fechenheim, in der Dieburger Straße und die räumliche Enge in der Freiligrathschule in der Fachfeldstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.10.2015, B 379 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1518 2015 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 375/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umsetzung der noch nicht ausgeführten und im Jahr 2013 bereits zugesagten Anpassungen beim Kreuzungsumbau Hanauer Landstraße/Alt–Fechenheim, um die Sicherheit an dieser Stelle nachhaltig zu verbessern

16.11.2015 · Aktualisiert: 22.02.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.11.2015, OM 4737 entstanden aus Vorlage: OF 376/11 vom 16.11.2015 Betreff: Umsetzung der noch nicht ausgeführten und im Jahr 2013 bereits zugesagten Anpassungen beim Kreuzungsumbau Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim, um die Sicherheit an dieser Stelle nachhaltig zu verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, die im Jahre 2013 bei mehreren Ortsterminen mit dem Ortsbeirat und den zuständigen Ämtern erarbeiteten und durch die Ämter bestätigten Anpassungen der Verkehrsregelung an der Mainkur in Fechenheim unverzüglich umzusetzen. 1. Inbetriebnahme der Programmierung der Ampelanlage stadtauswärts, in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen, sowie ausreichende Ampelzyklen für den aus Fechenheim kommenden Verkehr; 2. Alt-Fechenheim Richtung Norden: Straßenmarkierung zweispurig geradeaus (rechte Spur mit Geradeaus- und Rechtsabbiegerpfeil); 3. Großes Hinweisschild mit dem Fahrstreifenverlauf; Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, insbesondere die Einhaltung der Verkehrsregelungen an der Kreuzung, ob der Verkehr aus Richtung Alt-Fechenheim entsprechend der Regeln abbiegt, zu überwachen. Begründung: Diese vereinbarten Maßnahmen wurden 2013 dem Ortsbeirat durch die Ämter zugesagt. Eine Umsetzung sollte kurzfristig erfolgen. Die Verkehrssituation an der Mainkur ist nach wie vor durch vermeidbare Staus und Gefährdung von Kindern, Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Autofahrerinnen und Autofahrern gekennzeichnet. Eine Umsetzung der Maßnahmen ist aus verkehrssicherheitstechnischer Sicht dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 368

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhöhung der Kapazität auf der Linie U 7 und der Buslinie 44

16.11.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.11.2015, OM 4736 entstanden aus Vorlage: OF 370/11 vom 17.10.2015 Betreff: Erhöhung der Kapazität auf der Linie U 7 und der Buslinie 44 Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF dahin gehend einzuwirken, dass in der Zeit von montags bis freitags 07:00 bis 09:00 Uhr die Linie U 7 mit vier kleinen Wagen beziehungsweise zwei durchgehenden lang en Wagen in Richtung Hausen verkehrt. Die Abfahrtszeiten der Buslinie 44 in Richtung Enkheim ab 13:00 Uhr sollen geprüft und die Kapazitäten angepasst werden. Begründung: Erhöhung der Kapazität auf der Linie U 7. Jahrelang verkehrte die U 7 montags bis freitags ab der Station "Schäfflestraße" um 07:32 Uhr und dann wieder um 07:38 Uhr in Richtung Hausen. Dies wurde mit der letzten Fahrplanänderung geändert, sodass die U 7 von der genannten Station um 07:32 Uhr und dann erst wieder um 07:42 Uhr sowie um 07:47 Uhr abfährt. Diese Änderung hat jedoch die Belange der vielen Schülerinnen und Schüler verkannt. Für die Frankfurter Schülerinnen und Schüler beginnt der Unterricht um 08:00 Uhr, sodass die Schülerinnen und Schüler auf die U-Bahnen um 07:32 Uhr und um 07:42 Uhr angewiesen sind. Die U-Bahn U 7 um 07:47 Uhr ist für ein pünktliches Eintreffen in den Schulen ungeeignet. Im Vergleich zu dem früheren Fahrplan kommt es jetzt durch die Auseinanderziehung der Abfahrtszeiten dazu, dass die U 7 mit den Fahrzeiten 07:32 Uhr und 07:42 Uhr regelmäßig völlig überfüllt ist. Die U 7 fährt unter der Woche (morgens) immer nur mit drei kleinen Einzelwagen oder einem großen Wagen und einem kleinen Wagen, was in etwa drei kleinen Wagen entspricht. Es hat sich gezeigt, dass durch die Fahrplanumstellung die Kapazität des Zuges regelmäßig zu klein ist und es zu wenige Sitzplätze sowie Stehplätze gibt. Ein vierter kleiner Wagen oder zwei große Wagen sind daher dringend notwendig. Die genannten Bahnen sind auch stark von Pendlerinnen und Pendlern aus dem Umland frequentiert und zählen mit zu den vollsten Bahnen am Morgen. Zwar verkehrt die U 4 mit vier kleinen Wagen und durch sie lassen sich die zentralen Innenstadtstationen ebenso erreichen. Dies schafft jedoch keine Abhilfe für die vielen Schülerinnen und Schüler aus Bergen-Enkheim, dem Riederwald und Fechenheim, die zur Brüder-Grimm-Schule, der Helmholtzschule oder dem Heinrich-von-Gagern-Gymnasium fahren. Die zeitlich nachfolgenden U 7-Züge, im Zeitraum zwischen 07:00 bis 09:00 Uhr, sind regelmäßig, spätestens ab der Station "Parlamentsplatz", völlig überfüllt, sodass sich viele Passagiere nicht einmal mehr festhalten können. Daher erscheint es nicht nur als Merkmal der Servicequalität, sondern auch unter Beachtung der Sicherheit der Fahrgäste dringend erforderlich, dass die U 7 mit vier Wagen oder zwei großen Wagen verkehrt. Buslinie 44 von Frankfurt Fechenheim nach Enkheim: Die Buslinie ist ein wichtiges Verbindungsglied der Stadtteile Fechenheim-Süd mit Fechenheim-Nord, Bergen-Enkheim und Maintal. Viele Schülerinnen und Schüler besuchen die Schulen in den jeweils anderen Stadtteilen. Die Abfahrtszeiten des Busses liegen sehr knapp an den Unterrichtsenden der Heinrich-Kraft-Schule und der Freien Christlichen Schule in Frankfurt-Fechenheim. Fast alle 600 Schülerinnen und Schüler der Freien Christlichen Schule haben täglich um 13:10 Uhr Schulschluss. Die Haltestelle ist 500 Meter entfernt. Es sind genau fünf Minuten nach Schulschluss, um den Bus zu erreichen. Jeden Tag verpassen sehr viele Kinder den Bus und müssen dann 30 Minuten auf den nächsten Bus warten. Das führt dazu, dass die Straße Alt-Fechenheim von den Kindern wild überquert oder bei roter Fußgängerampel überrannt wird. Die Kinder achten dabei nicht auf den Verkehr, um den Bus noch zu erreichen. Eine geringfügige Verzögerung in der Abfahrtszeit würde hier eine große Entlastung und einen entscheidenden Beitrag zur Verkehrssicherheit bedeuten. Der Bus der Linie 44 füllt sich an der Haltestelle "Jakobsbrunnenstraße" komplett, und es wäre wünschenswert, hier mehr Kapazitäten anbieten zu können. Sei dies in der Art von einer zusätzlichen Frequenz oder in einem wenige Minuten nach hinten gelegten Takt und einem größeren Bus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 364 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beseitigung Verkehrszeichen „Ende Tempo30Zone“ auf der Straße Alt-Fechenheim

07.09.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4381 entstanden aus Vorlage: OF 343/11 vom 20.08.2015 Betreff: Beseitigung Verkehrszeichen "Ende Tempo-30-Zone" auf der Straße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Straße Alt-Fechenheim in Höhe Hausnummer 69 durch die Beseitigung des Verkehrszeichens 274.2 (Ende Tempo-30-Zone), welches in Höhe Hausnummer 71 aufgestellt ist, sicherer zu machen. Sollte das Verkehrszeichens 274.2 notwendig und eine Beseitigung nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, dieses vor den Fußgängerüberweg in Höhe Hausnummer 67 zu versetzen. Begründung: Der Zebrastreifen vor dem Haus Alt-Fechenheim 69 ist ein wichtiger Übergang zur Straßenbahnhaltestelle der Linie 11. Gerade viele Schülerinnen und Schüler benutzen den Fußgängerüberweg regelmäßig auf ihrem Schulweg. Durch die jetzige Setzung der Verkehrszeichen wird die Tempo-30-Zone circa 20 Meter vor dem Zebrastreifen aufgehoben und kurz nach dem Zebrastreifen beginnt erneut eine Tempo-30-Zone. Diese Situation ist grotesk und gefährdet eine sichere Überquerung des Zebrastreifens. Für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger muss gewährleistet sein, dass auch vor dem Zebrastreifen Tempo 30 gilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1657 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrverbot auf der HelmutSittler-Promenade

29.06.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4262 entstanden aus Vorlage: OF 335/11 vom 06.06.2015 Betreff: Radfahrverbot auf der Helmut-Sittler-Promenade Der Magistrat wird aufgefordert, auf der neuen Mainuferpromenade unverzüglich folgende Maßnahmen durchzuführen: 1. Die kürzlich entfernten Verkehrszeichen 239 (Gehweg) werden an den alten Stellen wieder angebracht. 2. Zusätzlich ist an folgenden Stellen das Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radverkehr) anzubringen: a) Schießhüttenstraße, in nördlicher Richtung b) Arthur-von-Weinberg-Steg, in südlicher und nördlicher Richtung c) Straßenbahnhaltestelle "Alt-Fechenheim", an der Einmündung des Fahrradweges Allessa-Hafen/Uferpromenade in südlicher Richtung 3. Da die am Arthur-von-Weinberg-Steg vorhandenen Hinweisschilder zum Grüngürtel für Radfahrerinnen und Radfahrer irrtümlich auf die Nutzung der Uferpromenade in nördliche wie auch in südliche Richtung v erweisen, sind diese zu entfernen und gegebenenfalls in westliche Richtung, zum Leinpfad hin, zu ändern. Begründung: Durch die kürzlich entfernten Verkehrszeichen 239 ist das durch die Umgestaltung beabsichtigte Ziel, eine für Fußgängerinnen und Fußgänger erholsame Promenade zu schaffen, ad absurdum geführt. Der ohnehin von Radfahrerinnen und Radfahrern widerrechtlich missbrauchte Fußweg wurde somit in eine legitime Radrennbahn verwandelt. Um dies dauerhaft zu unterbinden, ist es dringendst erforderlich, zusätzlich auch die geforderten Verkehrszeichen 254 zu installieren. Nur so ist es möglich, dass die Radfahrerinnen und Radfahrer durch die Polizei von der Promenade sowie auch von den dortigen Spaziergängerinnen und Spaziergänger dauerhaft ferngehalten werden können. Die Maßnahme ist dringlich, um einerseits die Gefahr einer Gewöhnung zu vermeiden und andererseits den dort Erholung suchenden Bürgerinnen und Bürgern diese auch noch in dem bevorstehenden Sommer zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1347 Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4561 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Realisierung der 2013 zugesagten Anpassungen der Kreuzungsumbauten, Verkehrsregelungen und Ampelschaltungen an der Mainkur in Fechenheim

09.02.2015 · Aktualisiert: 30.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3854 entstanden aus Vorlage: OF 306/11 vom 20.01.2015 Betreff: Realisierung der 2013 zugesagten Anpassungen der Kreuzungsumbauten, Verkehrsregelungen und Ampelschaltungen an der Mainkur in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, die im Jahr 2013 bei mehreren Ortsterminen mit dem Ortsbeirat und den zuständigen Ämtern erarbeiteten und durch die Ämter bestätigten Anpassungen der Verkehrsregelungen an der Mainkur in Fechenheim unverzüglich umzusetzen. Hierzu zählen: 1. Inbetriebnahme der Rechtsabbieger-Ampelanlage, von der Hanauer Landstraße (stadtauswärts) nach Alt-Fechenheim; 2. Inbetriebnahme der Programmierung der Ampelanlage stadtauswärts, in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen; 3. Alt-Fechenheim nach Norden, Markierung zweispurig geradeaus (rechte Spur mit Rechtsabbiegerpfeil); 4. entsprechende Fahrbahnmarkierungen (für Rechtsabbieger Richtung Hanau, linke Spur als Zielspur); 5. Hinweis auf Verkehrsregelungsänderungen. Begründung: All diese Maßnahmen wurden 2013 dem Ortsbeirat durch die Ämter zugesagt. Eine Umsetzung sollte kurzfristig erfolgen. Die Verkehrssituation an der Mainkur ist nach wie vor durch vermeidbare Staus und Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern gekennzeichnet. Eine Umsetzung der Maßnahmen ist dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 672 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pfosten vor dem Briefkasten Leinwebergasse/Ecke Alt-Fechenheim

08.12.2014 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2014, OM 3729 entstanden aus Vorlage: OF 295/11 vom 21.11.2014 Betreff: Pfosten vor dem Briefkasten Leinwebergasse/Ecke Alt-Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, vor dem Briefkasten in der Leinwebergasse/Ecke Alt-Fechenheim in geeignetem Abstand ein bis zwei Pfosten setzen zu lassen. Begründung: Durch den hohen Parkdruck im Bereich der Straße Alt-Fechenheim parken Autos häufig so nah vor dem Briefkasten, dass es kaum noch möglich ist Briefe einzuwerfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 346 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweisung Tempo 30 in Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und Allessa Tor Ost

17.11.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.11.2014, OM 3651 entstanden aus Vorlage: OF 286/11 vom 02.11.2014 Betreff: Ausweisung Tempo 30 in Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und Allessa Tor Ost Der Magistrat wird beauftragt, aus Sicherheitsgründen in dem hauptsächlich als Wohngebiet genutzten Bereich der Straße Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und Allessa Tor Ost Tempo 30 auszuweisen. Begründung: Fußgängerverkehr, Bushaltestelle, schmale Fahrbahn und Wohnbebauung sind die augenfälligen Merkmale dieses Straßenabschnittes. Die Summe dieser Straßeneigenschaften gebietet es, auf diesem Straßenabschnitt aus Sicherheitsgründen Tempo 30 auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 534 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler.Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten.

04.10.2014 · Aktualisiert: 13.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 278/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Nachrüstung von Blindenanforderungstastern an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße / Baumertstraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 10 2014 Die Vorlage OF 278/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten

12.05.2014 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2014, OM 3134 entstanden aus Vorlage: OF 246/11 vom 06.04.2014 Betreff: Anforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten Der Magistrat wird aufgefordert, für sehbehinderte Menschen an den Lichtsignalanlagen der Querungsstellen Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße Blindenanforderungstaster nachzurüsten. Begründung: In beiden Wohngebieten gibt es sehbehinderte Menschen. Auch eine Schule für Blindenhunde ist im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet.
Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1067 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Abfallkörben im Abschnitt Leo-Gans-Straße/Konstanzer Straße in Frankfurt-Fechenheim

17.02.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2014, OM 2879 entstanden aus Vorlage: OF 232/11 vom 26.01.2014 Betreff: Aufstellen von Abfallkörben im Abschnitt Leo-Gans-Straße/Konstanzer Straße in Frankfurt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich Leo-Gans-Straße/ Konstanzer Straße wieder öffentliche Abfallkörbe aufzustellen, die von der FES geleert werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger sowie Anwohnerinnen und Anwohner haben sich am Informationsstand des Regionalrates beschwert, dass wegen fehlender Abfallbehälter Müll und Unrat auf die Straße und den Gehweg geworfen werden. Da in diesem Bereich ein großer Spielplatz ist, fällt jede Menge Abfall an. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 725 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2014, ST 1375 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbahntrasse der Linie 11 ab „Alt-Fechenheim“ als Rasengleis

25.11.2013 · Aktualisiert: 25.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2680 entstanden aus Vorlage: OF 222/11 vom 25.11.2013 Betreff: Straßenbahntrasse der Linie 11 ab "Alt-Fechenheim" als Rasengleis Der Magistrat wird beauftragt, die Straßenbahntrasse der Linie 11 ab der Haltestelle "Alt-Fechenheim" bis zur Endhaltestelle "Schießhüttenstraße" als Rasengleis anzulegen. Der jetzige Schotter soll entfernt und gegen ein Rasenbett getauscht werden. Die vorhandenen Übergänge sollen analog zur neu gestalteten Mainuferpromenade mit Pflaster gestaltet werden. Das Projekt soll in das Programm "Schöneres Frankfurt" und dort in die Prioritätenliste aufgenommen werden. Begründung: Im Zuge der Neugestaltung der Pappelallee und dem Programm "Aktive Kernbereiche" wird versucht, die Qualität Fechenheims aufzuwerten. Die attraktive Neugestaltung des Mainufers wird hierzu ohne Zweifel beitragen. Die Bahnlinie, die sich derzeit als hässlicher schwarzer Balken zwischen Kernbereich und Uferpromenade schiebt, trübt dieses Bild jedoch erheblich. Durch die Begrünung der Gleiskörper würde hier ein erheblich harmonischeres und attraktiveres Bild geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 355 Aktenzeichen: 92 11

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