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Meine Nachbarschaft: Pfaffenwiese

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Einrichtung zweier Kurzzeitparkplätze

10.02.2015 · Aktualisiert: 30.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3864 entstanden aus Vorlage: OF 1245/6 vom 24.01.2015 Betreff: Zeilsheim: Einrichtung zweier Kurzzeitparkplätze Der Magistrat wird gebeten, vor der Seniorenwohnanlage in der Bielefelder Straße zwei der vorhandenen Schrägparkplätze zwischen dem Strom-Transformatorenhäuschen und der Einfahrt zum Gebäude als Kurzzeitparkplätze mit Zusatzzeichen 1040-32 "Parkscheibe 1 Stunde" auszuweisen und deren Kontrolle in das Programm der Verkehrsüberwachung mit aufzunehmen. Begründung: Die Seniorenwohnanlage ist als Einrichtung auf die mobile Pflege von außerhalb angewiesen. Um die sicherlich schwere Arbeit der Pflegedienste zu unterstützen, ist es geboten, zwei Parkplätze für die Mitarbeiter sowie für Besucher der Bewohner als Kurzzeitparkplätze in unmittelbarer Nähe zum Gebäude auszuweisen. Da die Parkplätze nicht speziell für den Pflegedienst frei gehalten werden können und die Seniorenwohnanlage auch nicht über freie Parkflächen verfügt, stellt das Parken mit der Einschränkung "Parkscheibe 1 Stunde" eine gute Möglichkeit dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 726 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Kleinfeld-Kunstrasenplatz Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße

13.01.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2015, OM 3753 entstanden aus Vorlage: OF 1211/6 vom 20.12.2014 Betreff: Zeilsheim: Kleinfeld-Kunstrasenplatz Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Gummiplatz in der Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße durch einen Kleinfeld-Kunstrasenplatz zu ersetzen. Das neue Feld soll entweder die gleiche Größe wie das bestehende Feld haben oder zu einem normgerechten Kleinfeld für Jugendfußball umgewandelt werden. Begründung: Die Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße wird derzeit vom Sportverein Zeilsheim mit 13 Mannschaften genutzt, die 29 Trainingseinheiten pro Woche absolvieren. Die Turngemeinde Zeilsheim trainiert dort mit vier Leichtathletikgruppen. Der Gummiplatz ist in Teilen bereits sanierungsbedürftig. Der große Zulauf von Kindern und Jugendlichen zeigt, dass eine Erweiterung der Trainingsflächen mittelfristig notwendig ist. Allerdings ist ein gemeinsames Training von Fußball und Leichtathletik kaum möglich, da die Gefahr von Querschlägern oder das unachtsame Queren über die Tartanbahn die Leichtathleten in Bedrängnis bringen könnte. Die Vorstände des Sportvereins Zeilsheim und der Turngemeinde Zeilsheim haben ein gemeinsames Konzept erarbeitet, wie der Sport- und Trainingsbetrieb in Zukunft sichergestellt werden kann. Zentraler Bestandteil ist ein weiteres Trainingsfeld, welches der Ortsbeirat gerne bis zum 100-jährigen Jubiläum des Sportvereins realisiert sehen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 279 Aktenzeichen: 52 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Optimierung der Ampelphasen in der Hofheimer Straße/BAB 66

13.01.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2015, OM 3756 entstanden aus Vorlage: OF 1215/6 vom 21.12.2014 Betreff: Zeilsheim: Optimierung der Ampelphasen in der Hofheimer Straße/BAB 66 Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit Hessen Mobil zu prüfen und zu berichten, wie eine Optimierung der Ampelphasen an der Kreuzung Hofheimer Straße/BAB 66 zu einem verbesserten Verkehrsfluss bzw. zur Reduzierung der Staus in der Hofheimer Straße und auf der Abfahrtsspur der BAB 66 führen kann. Begründung: Im täglichen Berufsverkehr ist der Kreuzungsbereich Hofheimer Straße/BAB 66 überlastet. Der Verkehr staut sich bis Alt-Zeilsheim zurück. Zusätzlich stauen sich die Fahrzeuge auf der Abfahrtsspur der BAB 66 aus Wiesbaden kommend und in Richtung Hofheim fahrend teilweise bis zu 600 Meter auf die Autobahn zurück. Dies kann ohne Aufwand jederzeit bei einer Ortsbesichtigung zur entsprechenden Uhrzeit gesehen und nachvollzogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 720 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Zeilsheim: ÖPNV-Anbindung der Bielefelder Straße

21.12.2014 · Aktualisiert: 21.01.2015

Antrag vom 21.12.2014, OF 1217/6 Betreff: Zeilsheim: ÖPNV-Anbindung der Bielefelder Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und zu welchen Kosten eine Anbindung der Seniorenwohnanlage in der Bielefelder Straße 138 mit dem Quartierbus der Linie 57 möglich wäre. Begründung: Die Bewohner der Seniorenwohnanlage, sowie sicherlich auch viele Anwohner der umliegenden Wohnimmobilien sind auf den ÖPNV angewiesen. Die nächste Bushaltestelle ist jedoch wegen der eingeschränkten Mobilität und der daraus verbundenen weiten Entfernung nicht zu erreichen. Die Bushaltestelle Rabenkopfweg ist nur erreichbar über Wege, die private Grundstücke überschreiten und 280 Meter entfernt. Daher ist die nächste öffentlich-offiziell erreichbare Haltestelle die Bushaltestelle Lenzenbergstraße in 384 Metern Entfernung. Von den Bewohnern wird angeregt, den Quartierbus 57 temporär (bspw. alle 2 Stunden) in die Bielefelder Straße fahren zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1217 2015 Die Vorlage OF 1217/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße

08.12.2014 · Aktualisiert: 21.01.2015

Antrag vom 08.12.2014, OF 1216/6 Betreff: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: ST 655/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kreuzung Pfaffenwiese / Annabergstraße / Lenzenbergstraße endlich umzubauen, wie im Mai 2013 vorgestellt und im ST 655 für 2014 zugesagt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 655 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1216/6 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim

02.12.2014 · Aktualisiert: 04.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3680 entstanden aus Vorlage: OF 1187/6 vom 16.11.2014 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: B 410/78; M 173/90; OM 1948/13 OBR 6; ST 692/13; ST 689/14 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat das bereits mehrfach geforderte Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim vorzustellen. Sollte dies innerhalb der Frist nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, über den aktuellen Zwischenstand zu berichten und die Gründe für den außergewöhnlichen Zeitbedarf von rund zwei Jahren zu erläutern. Begründung: Der Ortsbeirat hat viel Geduld und erinnert im Halbjahres-Rhythmus an die Erledigung des Anliegens der Zeilsheimer Anwohner in der Straße Alt-Zeilsheim. Diese können allerdings auch trotz der komplexen Situation nicht verstehen, warum seit der Antragsstellung im Februar 2013 noch keine Ergebnisse vorlegt worden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1948 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 689 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 294 Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4324

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Ein-/Ausfahrt der ASB-Rettungswache

02.12.2014 · Aktualisiert: 16.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3685 entstanden aus Vorlage: OF 1198/6 vom 11.11.2014 Betreff: Höchst: Ein-/Ausfahrt der ASB-Rettungswache Vorgang: OM 3599/14 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, bei der Sanierungsmaßnahme Silostraße die geplanten Umbaumaßnahmen der Grundstückszufahrt zur ASB-Rettungswache in der Silostraße 23 zu berücksichtigen und auf ganzer Front den Bordstein abzusenken. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Sanierung der Silostraße. Im Zusammenhang mit der Sanierung hat der Arbeiter-Samariter-Bund das Interesse geäußert, die Hofeinfahrt zu verändern, um schneller mit Rettungswagen ausrücken zu können. Ein weiterer Vorteil ist die Verbesserung der Parkplatzsituation auf dem Gelände (vgl. OM 3599). Hier hat sich der ASB intensiv Gedanken gemacht, auch auf dem Gelände weitere Parkplätze auszuweisen. Als Ergebnis soll die Einfahrt der Rettungswache auf die volle Grundstücksgröße verbreitert werden. Dafür ist es laut Amt für Straßenbau und Erschließung erforderlich, dass dies im Vorfeld der Planung berücksichtigt wird, um ggf. auch die seit Langem geforderte Ampelsteuerung zu optimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3599 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 289 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Verkehrsführung im Bereich der Jahrhunderthalle

02.12.2014 · Aktualisiert: 18.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3684 entstanden aus Vorlage: OF 1197/6 vom 11.11.2014 Betreff: Höchst: Verkehrsführung im Bereich der Jahrhunderthalle Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung im Umfeld der Jahrhunderthalle zu optimieren und insbesondere den Weg von den Parkplätzen zur Autobahn so zu verdeutlichen, dass die Besucher nicht durch den Stadtteil Zeilsheim zur Anschlussstelle 14 (Zeilsheim/Hofheim-Nord) fahren. Dabei soll auch gemeinsam mit dem Betreiber geprüft werden, ob eine beleuchtete Schilderbrücke an der Parkplatzausfahrt A installiert werden kann, da hier das größte Potenzial zur Verbesserung besteht. In einem zweiten Schnitt soll gemeinsam mit Hessen Mobil geprüft werden, wie die Zufahrt zur Jahrhunderthalle im Bereich der BAB 66 und der B 40a ebenfalls optimiert werden kann. Der Verkehrsfluss über die Silostraße (Richtung Frankfurt) und über die Farbenstraße (Richtung Wiesbaden) ist für den Ortsbeirat wünschenswert. Begründung: Die erfolgreiche Auslastung der Jahrhunderthalle führt leider zur massiven Verkehrserhöhung, unter der vor allem die Anlieger der Pfaffenwiese leiden müssen. Der Verkehr ist nach Veranstaltungsende komplett sich selbst überlassen. Die vorhandene Beschilderung ist unzureichend und die meisten Autofahrer verlassen sich in dem Fall auf ihr Navigationssystem. An der Parkplatzausfahrt A ist nur eine kleine Verkehrstafel auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorhanden, die nur der Verkehrsteilnehmer sehen kann, der schon unmittelbar an der Pfaffenwiese steht und sich somit in die falsche Spur eingeordnet hat. Die Beschilderung im Kreuzungsbereich Silostraße ist zusätzlich widersprüchlich. Ziel muss es sein, dass Autofahrer auch mit Navigationssystemen nicht durch Zeilsheim geführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 374 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung

11.11.2014 · Aktualisiert: 10.12.2014

Antrag vom 11.11.2014, OF 1188/6 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung Vorgang: ST 524/14; ST 1205/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Kellerskopfweg und der Jahrhunderthalle das verkehrswidrige Parken zwischen den Kastanien beidseitig und auf voller Länge durch das weitere Aufstellen von Steinhindernissen zu verhindern. Begründung: Der Ortsbeirat dankt dem Amt 66 für die gute Ausführung der in der ST 1205/2014 ausgewiesenen Länge und das Setzen der formschönen Steinhindernisse. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass die Länge nicht ausreicht. Um die Ausführung zeitnah zu ermöglichen unterstützt der Ortsbeirat die Maßnahme mit 1.000 Euro aus seinem Budget als Maßnahme zur Instandsetzung von öffentlichen Geh- und Fahrradwegen, da diese Maßnahme die weitere Zerstörung durch verbotswidriges Parken eben dieser Wege verhindert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 524 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1205 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 283 2014 Die Vorlage OF 1188/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung als zweiter Absatz im Antragstenor angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Schulweg im Frankenthaler Weg sichern

04.11.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3603 entstanden aus Vorlage: OF 1168/6 vom 16.10.2014 Betreff: Zeilsheim: Schulweg im Frankenthaler Weg sichern Der Magistrat wird gebeten, den im Bereich der Käthe-Kollwitz-Schule liegenden Fußweg im Frankenthaler Weg so zu sichern, dass die Schulkinder ungehindert zur Schule kommen können. Als geeignete Maßnahme sieht der Ortsbeirat die Verlängerung des an der Kreuzung vorhandenen Drängelgitters bis auf Höhe der Schulturnhalle an. Weitergehend wird der Magistrat gebeten zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Feuerwehrzufahrt durchgehend frei gehalten werden kann und das Parken auf der gegenüberliegenden Straßenseite verhindert wird. Begründung: Das Elterntaxi ist kein neues Phänomen und an jeder Schule ein Problem. Weder Ansprachen der Schulen/Ordnungskräfte noch Aktionen bieten Einhalt vor denjenigen Eltern, die jegliche Verkehrserziehung missen lassen. Das allmorgendliche Chaos wird auf den Rücken der Grundschüler ausgetragen. An der Käthe-Kollwitz-Schule parken mittlerweile die Pkws komplett auf dem Fußweg, sodass die Schüler auf die Straße ausweichen müssen. Dies gilt es zu verhindern. Die Verlängerung des Drängelgitters ist hier die am einfachsten und schnellsten zu realisierende Maßnahme. Bei der Feuerwehrzufahrt zur Schule besteht die Problematik, dass die Pkws gegenüber der Einfahrt parken und Rettungsfahrzeuge so nicht mehr in die Schule einfahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 118 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Katastrophenschutz der Stadt und ehrenamtliche Arbeit des ASB sicherstellen

04.11.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3599 entstanden aus Vorlage: OF 1163/6 vom 20.10.2014 Betreff: Katastrophenschutz der Stadt und ehrenamtliche Arbeit des ASB sicherstellen Vorgang: ST 809/12 Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem ASB Regionalverband Frankfurt kurzfristig eine Lösung zu finden, die die engagierte, überwiegend ehrenamtliche Arbeit in der Rettungswache in der Silostraße 23 für die Zukunft sicherstellt. Der Katastrophenschutz (KatS) nimmt einen wichtigen Stellenwert innerhalb der Stadt Frankfurt ein. Die Ausübung des Katastrophenschutzes sollte ungehindert möglich sein. Dazu zählt auch die Möglichkeit, anrückenden Einsatzkräften eine geeignete Abstellmöglichkeit in unmittelbarer Nähe der Rettungswache anzubieten. Hier ist nach Schließung des Parkplatzes am Silobad aktuell keine adäquate Parkmöglichkeit mehr vorhanden. Darüber hinaus erinnert der Ortsbeirat an die Erledigung der in der Vorlage ST 809 angekündigten Einrichtung einer Ampelvorrangschaltung, da auch hier dringend Handlungsbedarf besteht, um den Bevölkerungsschutz im Frankfurter Westen sicherzustellen. Begründung: Der Standort des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) Frankfurt in der Silostraße 23 ist seit vielen Jahrzehnten eine wichtige Stütze des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und der Aus- und Weiterbildung von Ersthelfern im Ortsbezirk. Die haupt- und ehrenamtliche Arbeit leisten insgesamt 180 Personen, die über viele Jahre ihre Hilfsbereitschaft in den Dienst der Bevölkerung stellen. Das Motto des ASB "Wir helfen hier und jetzt." wird leider durch die o. g. unglückliche Situation verhindert. Über Jahrzehnte hinweg stand der Parkplatz des Silobades und der Fraport-Arena für jeden Samariter offen und konnte genutzt werden. In den vergangenen Jahren hat die Nutzung der Fraport-Arena zugenommen und der Parkplatz wurde durch Schranken abgesperrt. Nun ist durch die Winterschließung des Silobades auch der letzte frei verfügbare Parkplatz versperrt. Die Unterkunft in der Silostraße wurde seinerzeit so konzipiert, weil auf der gegenüberliegenden Seite freie Parkflächen für die Einsatzkräfte zur Verfügung standen. Nutzbare Parkflächen auf dem ASB-Gelände sind nicht vorhanden. Das derzeitige notgedrungene Abstellen der Fahrzeuge auf dem Gelände behindert die Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge. Die Situation stellt den ASB heute vor unlösbare Herausforderungen. Einsatzkräfte im Katastrophenschutz müssen innerhalb kürzester Zeit die Fahrzeuge besetzen und ausrücken können. Sie können weder mit öffentlichen Verkehrsmitteln anrücken noch auf weit entfernte Parkflächen ausweichen. Der ASB Frankfurt hat im Bereich des Katastrophenschutzes die SEG-Behandlung aus dem ersten Sanitätszug der Stadt Frankfurt mit zwei Fahrzeugen (ein Arzttruppkraftwagen und ein Rettungstransportwagen) und einer Einsatzstärke von acht Helfern am Standort stationiert. Weiterhin rückt von der Silostraße der Führungstrupp mit einem Einsatzleitwagen und drei Helfern aus. Die Teileinheit selbst umfasst zurzeit 24 Helfer. Bei einer ersten Alarmierung kommen erfahrungsgemäß 13 bis 18 Helfer, die dann die Fahrzeuge besetzen oder als Alarmreserve in Bereitschaft bleiben. Fünf weitere Helfer aus Höchst unterstützen auch die SEG-Logistik (Transport des Bevorratungssatzes San-KatS des Landes Hessen) bei der Einrichtung der dritten Betreuungsstelle der Stadt Frankfurt. Zusätzlich zu den sanitätsdienstlichen Ausbildungsveranstaltungen nehmen die KatS-Helfer an fachspezifischen Ausbildungen, Übungen, Bewegungsfahrten sowie Fahrzeugüberprüfungen, je nach Art und Aufwand mit bis zu 1.025 Teilnehmern, teil. 2014 haben so die Höchster Einheiten bei 39 Veranstaltungen (Einsätze, Übungen, Ausbildungen und Arbeitsdienste) teilgenommen. Diese Zahlen werden auch 2015 angestrebt, was bedeutet, dass allein der Katastrophenschutz in Höchst fast jede Woche eine Dienstveranstaltung durchführt und dafür eine Parkfläche für ca. 15 Fahrzeuge benötigt. Das ist jedoch nur der Bedarf des Katastrophenschutzes. Eine weitere wichtige Säule des ASB ist die Aus- und Weiterbildung von Ersthelfern. Hier finden pro Woche zwei Erste-Hilfe-Kurse mit bis zu 20 Teilnehmern statt. Erfahrungsgemäß nutzen nur wenige die Möglichkeit, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Da Erste-Hilfe-Kurse verschiedener Organisationen miteinander konkurrieren, kann dieses Standbein im schlimmsten Fall wegen mangelnder Parkflächen wegbrechen. Die hauptamtliche Seite des ASB umfasst die Verwaltung und den Betrieb der zwei Rettungswagen, die für die westlichen Stadtteile die rettungsdienstliche Versorgung sicherstellen. Dem Ortsbeirat ist sehr daran gelegen, die Zustände für den ASB zu verbessern, damit dieser ungehindert seine wichtige Arbeit für den Schutz der Bevölkerung leisten kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 809 Antrag vom 11.11.2014, OF 1198/6 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3685 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 481 Aktenzeichen: 37 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umrüstung von Signalgebern

07.10.2014 · Aktualisiert: 12.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3517 entstanden aus Vorlage: OF 1118/6 vom 23.09.2014 Betreff: Umrüstung von Signalgebern Vorgang: V 217/12 OBR 6; ST 807/12 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die folgenden signalgesteuerten Fußgängerüberwege mit akustischen Signalgebern und sogenanntem taktilen Leitsystem für Sehbehinderte versehen werden: - Sindlinger Bahnstraße/Edenkobener Straße; - Stra ße zur Internationalen Schule/Hoechster-Farben-Straße; - Farbenstraße/Okrifteler Straße; - Sindlinger Kreisel; - Sindlinger Bahnstraße in Höhe Volksbank. Begründung: Mit der Vorlage V 217 hatte der Ortsbeirat nach den Planungen für solche Einrichtungen im Ortsbezirk 6 gefragt. In der Vorlage ST 807 wurden Ampeln aufgeführt, die 2012 und 2013 entsprechend umgerüstet werden sollten. Und es wurden Ampeln genannt, die bereits entsprechend umgerüstet waren. In Sindlingen bestehen an den oben genannten Ampeln Gefahrenstellen für Sehbehinderte. Seit 2012 bzw. 2013 ist nichts mehr darüber bekannt geworden, dass bzw. wann diese Ampeln umgerüstet werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.01.2012, V 217 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 807 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 31 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 873 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße

07.10.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3523 entstanden aus Vorlage: OF 1128/6 vom 22.09.2014 Betreff: Zeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, bereits jetzt - vor Umsetzung der geänderten Verkehrsführung und entsprechend auch danach - die Betriebszeiten der Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr auszudehnen. Begründung: Die Verkehrsströme nehmen in den Abendstunden selten ab und die Pfaffenwiese weist im Bereich der Kreuzung Annabergstraße/Lenzenbergstraße keine geeignete Querungshilfe auf, wenn die Lichtsignalanlage abends außer Betrieb genommen wird. Um die Verkehrssicherheit der Fußgänger zu erhöhen, soll die Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr in Betrieb bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1471 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Bezirksturnhalle Lenzenbergstraße

09.09.2014 · Aktualisiert: 04.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3403 entstanden aus Vorlage: OF 1105/6 vom 20.08.2014 Betreff: Zeilsheim: Bezirksturnhalle Lenzenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen eines Ortstermins die Probleme bei der Nutzung/Wartung der Bezirksturnhalle in der Lenzenbergstraße zu erörtern und Lösungen vorzustellen, die es dem Vertragspartner TG Zeilsheim ermöglichen, die Halle in einem einwandfreien Zustand zu nutzen bzw. an Kitas, Schulen und andere Vereine weiter zu vermieten. Begründung: Die Bezirksturnhalle in der Lenzenbergstraße ist, wie viele andere Sportanlagen und Hallen auch, vertraglich in die Obhut der örtlichen Vereine übergeben worden. Durch das ehrenamtliche Engagement der Vereine bei der Pflege und Unterhaltung sowie Nutzungsvergabe spart die Stadt viel Geld. Verantwortlich für die bauliche Unterhaltung und Reparatur bleibt aber die Stadt. Hier zeigen sich die Grenzen des Engagements der Vereine. Meldungen über Schäden oder Bedarfsmeldungen werden nur unzureichend bearbeitet. Beispielhaft sei für den Ortstermin genannt: - Wasserschaden im Elektroraum, weil die Regenfallrohre derart verstopft gewesen waren, dass das Wasser über die Abluftrohre in den Elektroraum gelaufen ist. - Ersatz von Leuchtmitteln, beispielsweise ist die Toilette seit mehr als sieben Wochen nicht mehr beleuchtet, da es an Ersatz fehlt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1606 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 52 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Versetztes Parken in der Straße Hohe Kanzel

08.07.2014 · Aktualisiert: 27.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3279 entstanden aus Vorlage: OF 1065/6 vom 22.06.2014 Betreff: Zeilsheim: Versetztes Parken in der Straße Hohe Kanzel Der Magistrat wird gebeten, die im September vom Amt für Straßenbau und Erschließung geplante Erneuerung der Fahrbahn in der Straße Hohe Kanzel dazu zu nutzen, anschließend versetztes Parken mit entsprechenden Fahrbahnmarkierungen einzuführen. Begründung: Bei einem Ortstermin im September 2009 zwischen dem Regionalrat Zeilsheim, dem Amt 36 und dem Amt 66 gab es seinerzeit positive Äußerungen, versetztes Parken als Mittel zur Entzerrung des Begegnungsverkehrs einzuführen. Die Umsetzung ist jedoch nicht mehr erfolgt. Die Straße ist circa 170 Meter lang und bietet derzeit keine Ausweichmöglichkeit für den Begegnungsverkehr. Dies führt zu brenzligen Situationen bei Veranstaltungen auf den Sport- und Tennisplätzen, da hier teilweise mehrere Fahrzeuge gleichzeitig rückwärts auf die Lenzenbergstraße fahren und den Fuß- und Radverkehr nicht beachten. Das versetzte Parken würde in der Mitte der Straße eine geeignete Möglichkeit zum Ausweichen bieten. Der Verlust von ein paar Parkplätzen ist für die Anwohner sicherlich unangenehm. Der Sicherheitsgewinn für die Grundschüler, die auf dem Weg zur Adolf-Reichwein-Schule den Bürgersteig nutzen, der immer wieder als Ausweichstelle befahren wurde, und die Sicherheit beim Fahren, insbesondere auch durch die Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit, überwiegen jedoch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1237 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren

22.06.2014 · Aktualisiert: 16.07.2014

Antrag vom 22.06.2014, OF 1064/6 Betreff: Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Annabergstraße für den Schwerlastverkehr >7,5 Tonnen mit Verkehrszeichen 262, ergänzt mit Vz 104-14 (Kraftomnibus frei) zu sperren, um das unnötige Befahren der Wohnsiedlung einerseits zu verhindern und andererseits den LKW-Schleichverkehr zum Gewerbegebiet Ballsporthalle zu vermeiden. Begründung: Die Annabergstraße wird als Ausweichstrecke für Schwerlastverkehre genutzt, da die Brückenlast der Pfaffenwiese bei der Jahrhunderthalle nur 24t, sowie die Brückenlast der Hofheimer Straße 30t beträgt. Ein 40-Tonner hat in einer reinen Wohnsiedlung, wie es die Annabergstraße ist, nichts zu suchen. Da die Annabergstraße zu dem weder eine Kreis- noch Landesstraße ist, fällt diese Beschlussempfehlung als Verkehrsführungsmaßnahme gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte §3 Absatz 2, Punkt 6 in die Aufgaben des Ortsbeirates. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Initiative OI 49 2014 Die Vorlage OF 1064/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD und REP (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung

03.06.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 03.06.2014, OM 3175 entstanden aus Vorlage: OF 1032/6 vom 19.05.2014 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung Vorgang: ST 524/14 Der Magistrat wird gebeten, das verbotswidrige Parken von Kraftfahrzeugen zwischen den Kastanien in der Pfaffenwiese zwischen Kellerskopfweg und Silostraße zu verhindern, indem weitere Steinhindernisse aufgestellt werden. Begründung: Viele Besucher der Jahrhunderthalle sparen sich die Parkgebühren und stellen ihr Auto verbotswidrig zwischen die Kastanien. Die Verkehrsüberwachung kann nicht bei jeder Veranstaltung das Falschparken ahnden. Vielen auswärtigen Besuchern entgeht vor allem bei den abendlichen Veranstaltungen, dass ihr vermeintlicher Parkplatz ein Fuß- und Radweg ist, der stellenweise dann schwer zu nutzen ist. Bereits jetzt stehen zwischen vereinzelten Bäumen Steinhindernisse. Diese sollen das Parken nun auf der gesamten Strecke der Pfaffenwiese zwischen Silostraße und Kellerskopfweg verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 524 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1205 Aktenzeichen: 66 3

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 21

03.06.2014 · Aktualisiert: 27.10.2020

Anregung vom 03.06.2014, OA 514 entstanden aus Vorlage: OF 1021/6 vom 02.04.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 21 (Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 909) wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: 1. Begrenzung des räumlichen Geltungsbereiches im vorliegenden Lageplan auf die Fläche zwischen den Bahntrassen der S-Bahn-Linien S 1 und S 2; 2. Verzicht auf die Inanspruchnahme von Flächen der vorhandenen Bezirkssportanlage und der städtischen Kleingartenanlage; 3. Umsetzung eines ausgewogenen Verhältnisses von gefördertem und privatem Wohnungsbau sowie Errichtung von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern wie auch Reihenhäusern und Eigentumswohnungen; 4. Einbindung und Begleitung der Planungen durch Fachleute des Programms "Aktive Nachbarschaft" sowie die Bürgerinnen und Bürger. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Initiative des Magistrats, durch Ausweisung eines neuen Baugebietes in Sindlingen-Nord die Weiterentwicklung des Stadtteils zu fördern und gleichzeitig der stadtweit bestehenden Nachfrage nach Wohnraum Rechnung zu tragen. Gleichzeitig ist jedoch auf ein organisches Wachstum des Stadtteils zu achten, bestehende gewachsene Strukturen sind auf jeden Fall zu berücksichtigen. Eine Erhöhung der Einwohnerzahl von derzeit 8.900 Einwohnern auf circa 13.000 Einwohner stellt jedoch eindeutig eine Überforderung vieler Bereiche der Infrastruktur dar. Insofern sollte eine Beschränkung auf maximal 1.000 Wohnungen für 2.000 Neubürger vorgenommen werden. Dieses Bauvolumen kann problemlos zwischen den zwei Bahntrassen der S 1 und S 2 realisiert werden und benötigt weder die Flächen der vorhandenen Bezirkssportanlage (Kunstrasenplatz, Rasenplatz, Tennisanlage, Umkleidegebäude, Vereinsheim) noch die Flächen der gewachsenen Kleingartenanlage. Dieser Geländestreifen entlang der Hoechster-Farben-Straße muss als "Grüne Lunge für Sport und Freizeit" in der entstehenden neuen "Sindlinger Mitte" unbedingt erhalten bleiben. Zudem wird ein Wohnungsbau in unmittelbarer Nähe des Industrieparks mit den bereits jetzt vorhandenen Einschränkungen durch Geruchs- und Lärmemissionen in den Straßen Am Lachgraben und Sindlinger Bahnstraße als ausgesprochen kritisch angesehen. Auch im Hinblick auf die Neuansiedlung und den Ausbau von Betrieben der chemischen Industrie ist ein Wohnungsbau in diesem Bereich abzulehnen, um das langfristige Beschäftigungspotenzial des Industrieparks nicht zu gefährden. Darüber hinaus ist es von Bedeutung, dass ein breites Angebot für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen geplant wird, dass neben gefördertem Wohnungsbau ein hoher privater Anteil an Wohnraum (Reihenhäuser, Eigentumswohnungen) entsteht und damit die angestrebte soziale Durchmischung realisiert wird. Die Einbindung von Fachleuten des Programms "Aktive Nachbarschaft" und die Nutzung ihrer Kenntnisse sollten bereits in einer frühen Phase der Planung für eine gute Siedlungsstruktur förderlich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 21 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 367 Anregung vom 07.10.2014, OA 562 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 04.06.2014 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.06.2014, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 21 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 828 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 897 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 468 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 514 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 515 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 21 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 828 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 897 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 468 wird für erledigt erklärt. 5. Der Vorlage OA 514 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage OA 515 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. SPD und ELF Piraten gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 897, OA 514 und OA 515) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 828); CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. Ziffern 1. und 2.: SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 3.: SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. Erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Zweiter Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2014, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 21 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass ein städtebaulicher Ideenwettbewerb unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auszurichten ist. Hierbei ist zu überprüfen, ob und wie auf die Inanspruchnahme von Flächen der vorhandenen Bezirkssportanlage und der städtischen Kleingartenanlage ganz oder teilweise verzichtet werden sowie ein ausgewogenes Verhältnis von gefördertem und privatem Wohnungsbau und die Errichtung von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern wie auch Reihenhäusern und Eigentumswohnungen erreicht werden kann. 2. Die Vorlage NR 828 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 897 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 468 wird für erledigt erklärt. 5. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 514 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 4. der Vorlage OA 514 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 515 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 897, OA 514 und OA 515), FDP (= Annahme im Rahmen OA 468, OA 514 und OA 515), FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 828) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) zweiter Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 21, NR 828, NR 897, OA 468, OA 514 und OA 515 = Annahme) NPD (M 21, NR 828, NR 897, OA 468, OA 514 und OA 515 = Enthaltung) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2014, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 21 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass ein städtebaulicher Ideenwettbewerb unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auszurichten ist. Hierbei ist zu überprüfen, ob und wie auf die Inanspruchnahme von Flächen der vorhandenen Bezirkssportanlage und der städtischen Kleingartenanlage ganz oder teilweise verzichtet sowie ein ausgewogenes Verhältnis von gefördertem und privatem Wohnungsbau und die Errichtung von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern wie auch Reihenhäusern und Eigentumswohnungen erreicht werden kann. 2. Die Vorlage NR 828 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 897 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 468 wird für erledigt erklärt. 5. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 514 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 4. der Vorlage OA 514 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 515 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 897, OA 514 und OA 515) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) zweiter Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 21 = Annahme im Rahmen OA 468, OA 514 und OA 515, NR 828 und NR 897 = Prüfung und Berichterstattung, OA 468, OA 514 und OA 515 = Annahme) RÖMER (M 21 = Annahme im Rahmen NR 828, NR 828, NR 897, OA 468, OA 514 und OA 515 = Annahme) NPD (M 21, NR 828, NR 897, OA 468, OA 514 und OA 515 = Enthaltung) REP (M 21 = Annahme ohne Zusatz, NR 828, NR 897, OA 468, OA 514 und OA 515 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4744, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahndämme in Höchst/Unterliederbach sanieren

06.05.2014 · Aktualisiert: 07.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3078 entstanden aus Vorlage: OF 992/6 vom 20.04.2014 Betreff: Bahndämme in Höchst/Unterliederbach sanieren Vorgang: OM 2958/14 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn AG und HLB aufzufordern, die Bahndämme in Höchst und Unterliederbach zu sanieren und für das Stadtbild in einen angemessenen Zustand zu bringen. Begründung: Die Bahndämme in Höchst und Unterliederbach sind in einem sehr schlechten Zustand. Über die Gefährdung wurde bereits in der Anregung OM 2958 aufmerksam gemacht. Allerdings wird an vielen Stellen auch das Stadtbild aufgrund einer mangelhaften Pflege (Putz bröckelt, Risse in Stützwänden, umgefallene Stützpfeiler, lückenhafte Zäune, Graffiti etc.) verschandelt. Der Ortsbeirat fordert daher von der Deutschen Bahn und der HLB, die Bahndämme in einen angemessenen Zustand zu bringen. Bahndamm Silostraße Bahndamm Silostraße Bahndamm Emmerich-Josef-Straße Bahndamm Königsteiner Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2958 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 989 Aktenzeichen: 69

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße

18.03.2014 · Aktualisiert: 01.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2951 entstanden aus Vorlage: OF 951/6 vom 01.03.2014 Betreff: Zeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: OM 986/12 OBR 6; ST 942/12 Der Magistrat wird gebeten, die durch Vertreter des Straßenverkehrsamts in der 21. Sitzung des Ortsbeirates 6 vorgestellten Pläne zur neuen Verkehrsführung, denen einstimmig zugestimmt wurde, zeitnah zu Ende zu bringen. Bei der Vorstellung war eine Ausführung im Sommer 2013 versprochen und entsprechend kommuniziert worden. Aufgetretene Hindernisse, beispielsweise durch eine Erneuerung der kompletten Lichtsignalanlage, sollen durch den Magistrat mit entsprechender Priorität bearbeitet werden, damit die gewünschte Verkehrsführung noch im Jahr 2014 verwirklicht werden kann. Begründung: Das Abbiegen von der Pfaffenwiese in die Lenzenbergstraße für Fahrzeuge aus Richtung Annabergstraße/Frankenthaler Weg kommend ist derzeit mit Ausnahme des Linienverkehrs nicht erlaubt. Seit der Vorstellung durch das Straßenverkehrsamt, die eine veränderte Fahrbahnmarkierung und eine Anpassung der Ampelsteuerung vorsah, hat sich ein erheblicher Zeitverzug ergeben, der den Ortsbeiratsmitgliedern nicht kommuniziert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 986 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 942 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 655 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim

21.01.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2776 entstanden aus Vorlage: OF 890/6 vom 29.12.2013 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: ST 688/13; ST 692/13; ST 715/13 Der Magistrat wird gebeten, das vom Ortsbeirat gewünschte Verkehrskonzept zügig fertigzustellen und es dem Ortsbeirat 6 im Rahmen der Bürgerfragestunde zeitnah vorzustellen. Begründung: Die Probleme in der Straße Alt-Zeilsheim sind dem Magistrat durch die Anträge im Frühjahr 2013 hinreichend bekannt gemacht worden. Die Anwohner können allerdings nicht verstehen, dass sich seit der Antragsstellung vor circa elf Monaten nichts bewegt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 688 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 715 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 689 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Müllbehälter beim Glascontainer Bechtenwaldstraße/Lenzenbergstraße

26.11.2013 · Aktualisiert: 28.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2683 entstanden aus Vorlage: OF 862/6 vom 06.11.2013 Betreff: Zeilsheim: Müllbehälter beim Glascontainer Bechtenwaldstraße/Lenzenbergstraße D er Magistrat wird gebeten, am Standort der Glascontainer in der Bechtenwaldstraße, gegenüber der Bechtenwald-Apotheke, einen Abfallsammelbehälter an dem vorhandenen Laternenmast zu montieren. Begründung: In der Bechtenwaldstraße klagen viele Anwohner zu Recht über zunehmende Verwahrlosung und mangelnde Sauberkeit. Der Standort der Glascontainer ist für die Anwohner notwendig, doch fehlt es an einem geeigneten Behälter, der Kleinmüll aufnehmen kann. Vor der gegenüberliegenden Apotheke ist ein solcher Abfallsammelbehälter montiert. Dieser wird aber nicht von den Bürgern benutzt, die mit Plastiktüten ihre Glasflaschen entsorgen und dann die Tüte in das Gebüsch werfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 175 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Stau an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße reduzieren

11.11.2013 · Aktualisiert: 04.12.2013

Antrag vom 11.11.2013, OF 870/6 Betreff: Stau an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße reduzieren Die Adolf-Haeuser-Straße mündet zweispurig in die Leunastraße. Die Markierungen und Verkehrszeichen sind derzeit so gestaltet, dass auf der linken Spur nur nach links in die Leunastraße abgebogen werden kann. Die rechte Spur ist mit zwei Pfeilen versehen, einmal zur Geradeausfahrt in die Hoechster-Farben-Straße, außerdem kann man nach rechts abbiegen in die Liederbacher Straße. Es ist nun zu beobachten, dass die linke Spur kaum benutzt wird, während auf der rechten Spur der Stau so groß ist, dass man zu Spitzenzeiten noch nicht einmal in einem Rutsch die Grünphase der Ampel schafft. Es wäre zu überlegen, ob man nicht auch von der linken Spur aus die Weiterfahrt nach geradeaus in die bekanntermaßen zweispurige Hoechster-Farben-Straße ermöglichen sollte. Dies würde sehr wahrscheinlich dazu führen, dass ein Großteil der geradeaus fahrenden Fahrzeuge die linke Spur benutzen würde und zügig an der Schlange der nach rechts abbiegenden Fahrzeuge vorbei fahren könnte. Die Kapazität der Kreuzung wäre damit deutlich erhöht und die Staugefahr gemindert. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Markierung der Spuren an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße so geändert werden kann, dass man auch von der linken Spur aus geradeaus weiter fahren kann. Sollte die Geradeausfahrt von zwei Spuren aus nicht möglich sein, ist auch zu prüfen, ob man die rechte Spur zur reinen Rechtsabbiegerspur macht und die linke Spur für Linksabbiegen und Geradeausfahren öffnet. Begründung: Die Verkehrsströme nach rechts und nach geradeaus scheinen die deutlich stärkeren zu sein. Allein das spricht schon dafür, dass man diese Ströme auf zwei Spuren verteilen sollte. Aber es kommt noch hinzu, dass die Rechtsabbieger auf Fußgänger und Fahrradfahrer warten müssen und deswegen der Abfluss von der rechten Spur aus nicht so schnell erfolgen kann wie von der linken Spur. Jedenfalls ist der Stau auf der rechten Spur an vielen Tageszeiten zu beobachten. Unnötige Staus produzieren unnötige Abgase und sollten deswegen vermieden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 890 2013 Die Vorlage OF 870/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschilderung der Fernwege für Fahrradfahrer im Ortsbezirk 6 verbessern

29.10.2013 · Aktualisiert: 25.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2583 entstanden aus Vorlage: OF 841/6 vom 14.10.2013 Betreff: Beschilderung der Fernwege für Fahrradfahrer im Ortsbezirk 6 verbessern Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Überprüfung der Wegweiser für Fahrradfahrer im Ortsbezirk 6 vorzunehmen und verrottete oder fehlende Schilder gegebenenfalls zu ersetzen; 2. eine Beschilderung für Fahrradfahrer einzurichten, die den Weg von Höchst Richtung Mainmündung, insbesondere im Bereich von der Leunabrücke bis Sindlingen, für Ortsunkundige erkennbar macht. Begründung: Vor vielen Jahren wurden, teilweise im Zusammenhang mit der Einrichtung des Grüngürtels, schöne Holzschilder aufgestellt, die Fahrradfahrern Wege im Ortsbezirk 6 aufzeigten. Leider ist ein Teil dieser Schilder inzwischen verschwunden, ein weiterer Teil ist aufgrund der Tatsache, dass Holz nun einmal verwittert, in einem bedauernswerten Zustand. Dabei hat aber die Attraktivität des Fahrrads in der Zwischenzeit zugenommen, der Bedarf nach empfehlenswerten Rad-Fernverbindungen dürfte also gestiegen sein. Am Höchster Mainufer wird man immer wieder von Radwanderern gefragt, wie der Weg in Richtung Mainmündung weitergeht. Im Bereich ab der Leunabrücke ist dies nicht erkennbar. Viele Radwanderer verirren sich erst einmal zum Tor Ost des Industrieparks, weil sie versuchen, möglichst eng dem Verlauf des Mains zu folgen. Dies führt jedoch in eine Sackgasse. Tatsächlich muss man in diesem Bereich entweder über die Leunabrücke auf die südliche Mainseite wechseln oder aber den Weg über die Hoechster-Farben-Straße benutzen, wenn man auf der nördlichen Mainseite bleiben will. Beide Möglichkeiten sollten besser ausgeschildert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 116 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Zeilsheim: .Grüngürtel" - Freizeitwegenetz um den Stadtteil

03.09.2013 · Aktualisiert: 02.10.2013

Antrag vom 03.09.2013, OF 811/6 Betreff: Zeilsheim: "Grüngürtel" - Freizeitwegenetz um den Stadtteil Vorgang: B 321/13 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Kosten und zusätzlichen baulichen Maßnahmen erforderlich wären, um das vorhandene Wegenetz, welches den Stadtteil umschließt, so zu beschildern/zu bewerben, dass eine Art "Grüngürtel" um Zeilsheim entsteht. Der Bericht B327/2013 gibt dem Ortsbeirat die Möglichkeit, Maßnahmen zur Gestaltung von Erholungsanlagen, sowie öffentlichen Geh- und Fahrradwegen aus seinem Budget zu finanzieren. Die Stellungnahme zu dieser Anfrage dient dabei als Grundlage zur weiteren Planung dieses im Frankfurter Westen einzigartige Angebot "Rund um den westlichsten Stadtteil" Begründung: Zeilsheim ist umringt von Feldern und bietet so einen hervorragenden und unvergleichlichen Naherholungswert in der Stadt Frankfurt. Die Kombination aus der Nähe zu Infrastruktureinrichtungen (Bahnhöfe, Flughafen, Autobahnen), Wirtschaft (Industriepark, Einkaufszentren) und der Naherholung ist der Standortvorteil des Stadtteils. Der Auszug aus dem Stadtplan zeigt, dass vorhandene Streckennetz mit einer Spaziergänger freundlichen Länge von 6,2km, das außer im Kellerskopfweg und den Straßenüberquerungen der Hauptstraßen durch die Feldgemarkungen führt. Anlage 1 (ca. 547 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.06.2013, B 321 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 24.09.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 823 2013 Die Vorlage OF 811/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP

Partei: CDU
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen

27.08.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Zeilsheim: Grünanlage Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg

03.06.2013 · Aktualisiert: 26.06.2013

Antrag vom 03.06.2013, OF 747/6 Betreff: Zeilsheim: Grünanlage Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, als Maßnahme zur Erhaltung der Pflege bzw. Schutz gegen Verwüstung der Grünanlage zwischen Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg bis zur ev. Kirche Taunusblick die Zufahrtsschranke im Stichweg Neu-Zeilsheim durch eine neue, moderne Drehschranke zu ersetzen. Gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 3 GOOBR soll diese Maßnahme aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets finanziert werden und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 Euro. Sollte in Abstimmung mit der Branddirektion auch die Möglichkeit bestehen, anstelle der Drehschranke entsprechend abschließbare "Poller" einzubauen, begrüßt der Ortsbeirat diese Sparmaßnahme. Begründung: Die Schranke im Stichweg Neu-Zeilsheim ist zerstört und erfüllt nicht mehr den Zweck, Kraftfahrzeuge vor der Einfahrt in die Grünanlage abzuhalten. Der Stadtbezirksvorsteher von Zeilsheim Nord hat sich an den Ortsbeirat gewandt, mit der Bitte hier schnellstens Abhilfe zu schaffen. Die Erneuerung durch eine Drehschranke entspricht dem Ergebnis einer Ortsbegehung mit dem Grünflächenamt. Derzeit fahren viele Anwohner der Siedlung Taunusblick mit ihren PKWs über die Feuerwehr-Wege zu ihren Wohnungen und zerstören die Kieswege und die Wiesen in der parkähnlichen Anlage. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 166 2013 Die Vorlage OF 747/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Bürgersteig in der Lenzenbergstraße verbreitern

16.05.2013 · Aktualisiert: 25.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2221 entstanden aus Vorlage: OF 717/6 vom 24.04.2013 Betreff: Zeilsheim: Bürgersteig in der Lenzenbergstraße verbreitern Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Nassauischen Heimstätte (NH) eine Verbreiterung des Bürgersteigs in der Lenzenbergstraße zwischen Bechtenwaldstraße und Hohe Kanzel vorzunehmen, damit neben dem halbseitigen Parken ein ausreichend breiter Raum für die Fußgänger und Schulkinder, insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Mitbürger und Eltern mit Kinderwagen, zur Verfügung steht. Begründung: Bereits vor mehr als fünf Jahren hatte der Regionalrat Zeilsheim auf Initiative der Anwohner gemeinsam mit der NH und dem Straßenverkehrsamt bei einer Ortsbegehung die Verbreiterung des Bürgersteigs zulasten der Grünfläche im Grundbesitz der NH vorgeschlagen. Die NH zeigte sich damals - und ist es sicherlich auch heute noch - damit einverstanden. In Abwägung der Prioritäten zwischen Rettungszufahrt zur Schule, Quartiersbusverkehr, Parkplatz- und Gehwegsituation wurde der Kompromiss geschlossen, zunächst das halbseitige Parken zu erlauben und danach den Bürgersteig zu verbreitern. Auf die Ausführung des zweiten Schritts möchte der Ortsbeirat nun hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1459 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 426 Antrag vom 29.05.2017, OF 422/6 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1743 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 24.09.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern

09.04.2013 · Aktualisiert: 16.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2108 entstanden aus Vorlage: OF 693/6 vom 25.03.2013 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern Vorgang: ST 261/12 Der Magistrat wird gebeten, nun Maßnahmen zu ergreifen, um den Schwerlastverkehr (insbesondere Fahrzeuge mit einem Gewicht über 24 Tonnen) mit den Zielen Industriepark Höchst oder Silogebiet an der Durchfahrt durch Zeilsheim zu hindern. Dabei sollten vor allem auf der A 66 und der B 40a wirksame Hinweise auf die Probleme bei der Ortsdurchfahrt (Brückenlasten und Engstelle im Bereich Michaelskapelle) vorhanden sein. Die Verkehrssicherheit in Zeilsheim muss dabei gleichberechtigt zur in der Vorlage ST 261 erwähnten Verkehrssicherheit auf der A 66 behandelt werden. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben sowie den Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle (Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese) kaum möglich. Ein Schwerlastkraftwagen, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die A 66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine andere Möglichkeit, als seine verbotene Fahrt fortzusetzen. Wenn er mit einem Gesamtgewicht von 30 Tonnen in Zeilsheim eingefahren ist, kann er jedoch bei einem Fahrtziel Jahrhunderthalle die Pfaffenwiese nicht überqueren, da die Überfahrt des Lachgrabens nur bis 24 Tonnen zugelassen ist. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Zudem werden sehr häufig die Straßeneinrichtungen im Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese beschädigt, sodass dem Magistrat alleine aus Kostengründen eine Lösung helfen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1361 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren

12.03.2013 · Aktualisiert: 16.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2027 entstanden aus Vorlage: OF 658/6 vom 24.02.2013 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, zielgerichtete Kontrollen des Schwerlastverkehrs im Stadtteil Zeilsheim durchzuführen. Der Fokus soll dabei auf drei Kontrollpunkte gerichtet sein: 1. Einfahrt nach Zeilsheim über die Hofheimer Straße mit einer Kontrolle des zulässigen Gesamtgewichtes unter 30 Tonnen; 2. Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Alt-Zeilsheim und den Tatbestand der Fahrerflucht bei Beschädigungen der Straßeneinrichtungen (Poller, Laternen, Schilder); 3. Östliche Einfahrt nach Zeilsheim im Bereich der Jahrhunderthalle mit einer Kontrolle des zulässigen Gesamtgewichtes unter 24 Tonnen. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben und den Lachgraben sowie die Engstelle an der Michaelskapelle kaum möglich. Die Fahrt über die Brücke über den Lachgraben ist nur bis 24 Tonnen zugelassen, die über den Welschgraben für bis zu 30 Tonnen. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Ein schwerer Lkw, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die BAB 66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine andere Möglichkeit, als seine Weiterfahrt verbotenerweise fortzusetzen. Bislang sind dem Ortsbeirat keine Kontrollen im Stadtteil bekannt, die einen Verstoß geahndet hätten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1357 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Zeilsheim: Verkehrskreisel Annabergstraße/Bielefelder Straße

22.02.2013 · Aktualisiert: 20.03.2013

Antrag vom 22.02.2013, OF 657/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskreisel Annabergstraße/Bielefelder Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. Der Kreisel in Zeilsheim - Annabergstraße / Bielefelder Straße - entsiegelt und begrünt werden kann? 2. Wie hoch die Kosten für eine Entsiegelung wären? Begründung: Die Errichtung des Kreisels war eine der ersten baulichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Zeilsheim und hat sich an dieser Stelle als sinnvolle Einrichtung zur Verkehrsberuhigung bewährt. Nach mehr als 20 Jahren wäre es jedoch begrüßenswert, wenn diese Fläche wenigstens teilweise begrünt werden könnte. Allerdings nur, wenn dabei die Kosten im Rahmen des Vertretbaren bleiben. Da der Ortsbeirat selbst diese Kosten nicht abschätzen kann, bittet er den Magistrat um eine Einschätzung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 12.03.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 654 2013 Die Vorlage OF 657/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim

19.02.2013 · Aktualisiert: 25.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1948 entstanden aus Vorlage: OF 652/6 vom 15.02.2013 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: B 410/78; M 173/90; V 1104/95 OBR 6; OM 1516/12 OBR 6; ST 1923/12 Der Magistrat wird gebeten, ein geeignetes Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim zu erstellen, das die Anwohner der Straße vom Verkehr entlastet, die Fußgänger und Radfahrer insbesondere im sehr schmalen Straßenabschnitt im Bereich der katholischen Kirche schützt sowie die Einhaltung der Geschwindigkeit wirksam und nachhaltig kontrolliert. Dieses Konzept sollte an die Pläne des 1988 durch den Ortsbeirat und die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen "Verkehrsberuhigungskonzepts Alt-Zeilsheim" anknüpfen, das damals trotz Zusage des Magistrats nicht umgesetzt wurde. Bereits im September 2012 hatte der Ortsbeirat einstimmig gefordert, Maßnahmen zur Kontrolle der Regelgeschwindigkeit in der Straße Alt-Zeilsheim zu ergreifen (OM 1516). Die beiden daraufhin in der Stellungnahme des Magistrats (ST 1923) vorgeschlagenen Bodenmarkierungen mit Hinweis auf Tempo 30 hält der Ortsbeirat für nicht ausreichend, um die Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit wirkungsvoll zu gewährleisten. Das Verkehrskonzept sollte unter anderem enthalten: - Niveaugleicher Straßenraum zwischen Kolberger Weg und Bartholomäusgasse mit abgegrenztem breiteren Fußweg und passierbarer Engstelle für Pkws; - Partielle Aufpflasterung im Bereich der Einmündung Oppauer Weg/Welschgrabenstraße. Hierfür sollte ein geräuscharmer Belag verwendet werden; - Prüfung der Möglichkeit, eine der Buslinien auf dem Weg nach Höchst durch den Kolberger Weg zu leiten. Ferner wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, - warum das 1988 beschlossene Verkehrskonzept nicht umgesetzt wurde; - ob die Planungen auch jetzt noch durchführbar sind oder aber überarbeitet werden müssen; - in welchem Zeitraum die Umgestaltung der Straße erfolgen kann. Das Verkehrskonzept sollte dem Ortsbeirat und der Zeilsheimer Bevölkerung vom Magistrat vorgestellt werden. Begründung: Die enge Straße Alt-Zeilsheim ist eine der am stärksten befahrenen Straßen im Stadtteil, durch die der Verkehr aus dem Main-Taunus-Kreis in Richtung Sindlingen und Industriepark Höchst fließt. Zwar gilt in der Straße Tempo 30, doch wird die Geschwindigkeitsbegrenzung oftmals nicht befolgt. Insbesondere Fußgänger, darunter viele Schulkinder auf dem Weg von und zur Käthe-Kollwitz-Schule, sowie Radfahrer sind wegen der viel zu schmalen Bürgersteige und der Enge der Straße gefährdet. Die Anwohner der Straße Alt-Zeilsheim haben sich in einem Schreiben mit der Bitte um Unterstützung an den Ortsbeirat gewandt und sich dabei in großen Teilen auf die bereits 1988 beschlossenen Pläne eines "Verkehrsberuhigungskonzepts Alt-Zeilsheim" bezogen, die damals vom Amt für Kommunale Gesamtentwicklung und Stadtplanung erstellt worden waren und trotz Zustimmung des Ortsbeirates und der Stadtverordnetenversammlung nie umgesetzt wurden. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße Alt-Zeilsheim sollte dieses Verkehrskonzept nun ggf. angepasst und schnellstmöglich realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1516 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1923 Antrag vom 24.02.2013, OF 656/6 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 694 Antrag vom 16.11.2014, OF 1187/6 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3680 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1589 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation in der Straße Alt-Zeilsheim verbessern

19.02.2013 · Aktualisiert: 25.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1947 entstanden aus Vorlage: OF 617/6 vom 04.02.2013 Betreff: Verkehrssituation in der Straße Alt-Zeilsheim verbessern Der Magistrat wird gebeten, für die Staße Alt-Zeilsheim ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, in dem im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung der motorisierte Individualverkehr, der öffentliche Nahverkehr, der Rad- und Fußverkehr sowie der Lärmschutz für die Anwohner berücksichtigt werden. Dabei sind folgende Aspekte besonders zu prüfen: 1. Wie kann die bereits jetzt vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h besser überwacht werden? 2. Besteht die Möglichkeit, den Bürgersteig an besonders engen Stellen der Straße durch Aufplasterungen auf das normale Maß zu verbreitern, und die Verkehrsregelung an diesen Stellen so zu gestalten, dass entgegenkommende Busse und Lkws aufeinander warten müssen? 3. Besteht die Möglichkeit, die Straße von ihrem Rang einer Kreisstraße abzuwerten? Welche zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten würden sich durch eine solche Abwertung ergeben? Begründung: Die Straße Alt-Zeilsheim verbindet Zeilsheim und Sindlingen. Es ist zwar möglich, Sindlingen von Zeilsheim aus auch über die Autobahn zu erreichen, dies zieht jedoch je nach genauer Lage von Start- und Zielort kleine Umwege nach sich. Außerdem ist die Autobahn oft überfüllt. Gelegentlich ist zu beobachten, dass Menschen aus Sindlingen-Nord mit dem Auto über die Straße Alt-Zeilsheim die Autobahnauffahrt Zeilsheim/Hofheim anzusteuern, um den zeitlich kürzesten Weg zur Autobahn zu nutzen. Ebenso ist in der Straße Alt-Zeilsheim ein erhebliches Verkehrsaufkommen zur Internationalen Schule in Sindlingen zu beobachten. Die Fahrtzeit dürfte auf dieser Strecke nur minimal geringer sein. Aus Gründen der Bequemlichkeit wird dieser Weg aber offensichtlich von vielen Autofahrern dem Weg über die Autobahn vorgezogen. Problematisch ist dabei die Enge der Straße Alt-Zeilsheim. Im historischen Ortskern ist der Abstand zwischen den gegenüberliegenden Hausfronten teilweise so gering, dass der Bürgersteig an etlichen Stellen nicht breiter als ein halber Meter ist. Dies bringt extrem gefährliche Situationen für die Fußgängerinnen und Fußgänger mit sich. Für Menschen mit Kinderwagen ist der Bürgersteig praktisch gar nicht benutzbar. Aufgrund der Enge der Straßensituation ist der Verkehrslärm sehr störend. Dazu kommt noch, dass immer wieder Fahrzeuge mit Geschwindigkeiten weit über den dort zugelassenen 30 km/h festzustellen sind. In der Straße verkehren Buslinien des RMV, die sich auch jederzeit auf der Strecke begegnen können. Auch Lkws sind zugelassen. In der Vergangenheit wurde in diesem Konfliktfeld der verschiedensten Interessen, die nicht alle unter einen Hut zu bringen sind, der Schwerpunkt der Lösung auf einen reibungslosen Ablauf des Individualverkehrs gelegt. Der Verkehr wurde im Prinzip so geregelt, dass sich fast an jeder Stelle der Straße zwei Busse begegnen und aneinander vorbeifahren können. Notfalls wurde der Bürgersteig extrem schmal ausgeführt. Es wurden sogar Schilder aufgestellt, die die Benutzung des Bürgersteigs teilweise verbieten. Allerdings hat der Autoverkehr über die Jahre immer weiter zugenommen, sodass die Situation für die Anwohner und Fußgänger immer unerträglicher geworden ist. Es stellt sich nun die Frage, ob diese Form der Konfliktlösung im Verkehrsbereich heute noch zeitgemäß ist. Aufgrund der Tatsache, dass man den überörtlichen Verkehr auch über die Autobahn leiten könnte, und der gewachsenen Einsicht, dass Vorfahrt für den Autoverkehr vielleicht doch nicht immer und überall die beste Lösung darstellt, könnte man den Verkehr an den engen Stellen auch anderweitig regeln. Möglich wäre, dass sich entgegenkommende größere Fahrzeuge rücksichtsvoll begegnen und aufeinander warten müssen, wie dies im Alltag an vielen Stellen in den Städten sowieso der Fall ist. Was bei Bauarbeiten oft über Monate möglich ist, kann an einer solch besonders engen Stelle auch einmal auf Dauer so sein. Möglicherweise stellt auch die Regelung mit einer Ampel eine zwar unbequeme, aber sehr sichere Möglichkeit dar. Eine solche Herangehensweise würde bei den Autofahrern nicht unbedingt auf Begeisterung stoßen, würde doch der tägliche Weg zwangsläufig etwas verzögert. Realistisch betrachtet, dürften solche Verzögerungen aber im Bereich weniger Minuten, etwa "einer Ampel mehr", liegen. Wenn ein Teil der Autofahrer durch solche Maßnahmen die Entscheidung treffen würde, dann doch lieber den Weg über die Autobahn zu wählen, hätte man zur Entlastung der Anwohner sehr viel erreicht. Vor allem aber wäre ein erheblicher Sicherheitsgewinn für die vielen Menschen entlang der Straße, darunter auch viele Schulkinder, die Folge. Bei diesen Abwägungen sollte nicht vergessen werden, dass der Straßenzug vor einigen Jahren bereits einmal über mehr als ein Jahr hinweg wegen Bauarbeiten komplett gesperrt war. Dies war zwar sicher unbequem für einen Teil der Autofahrer, aber man konnte seine Ziele natürlich trotzdem erreichen. Eine kleine Einschränkung an den besonders schmalen Stellen der Straße wäre dem gegenüber jetzt nur eine geringfügige Verschlechterung für die Autofahrer. Wieso sollte ein solcher Kompromiss nicht bei Abwägung aller Interessen möglich sein? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.02.2013, OF 656/6 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 688 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 694 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1589 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Verkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigen (Teil 2)

02.02.2013 · Aktualisiert: 27.02.2013

Antrag vom 02.02.2013, OF 616/6 Betreff: Verkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigen (Teil 2) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. welche Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung in Alt-Zeilsheim möglich sind 2. ob der Straßenbereich zwischen der katholischen Kirche und dem Gemeindehaus so aufgepflastert werden kann, dass ein Überqueren der Straße auch für Menschen, die auf einen Rollator angewiesen sind, ohne Hindernisse möglich ist und verkehrsberuhigend gestaltet werden kann. 3. wie ein verkehrsberuhigter Bereich zwischen Batholomäusgasse und Kolberger Weg so gestaltet werden kann, dass( Alt-)Zeilsheim für Durchgangsverkehr nach Sindlingen unattraktiv wird. 4. in welcher Form der Busverkehr um diesen engen Bereich herum z.B. über die Saalfelder Straße oder Neu Zeilsheim und den Kolberger Weg geführt werden kann. 5. ob hier ein Einrichtungsverkehr Abhilfe schaffen kann. Begründung: Der Situationsbericht der Anwohner Alt Zeilsheim, den alle Ortsbeiräte per mail erhalten haben, beschreibt die Lage der Anwohner und Passanten in deutlicher Weise. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 629 2013 Die Vorlage OF 616/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Verkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigen (Teil 1)

02.02.2013 · Aktualisiert: 27.02.2013

Antrag vom 02.02.2013, OF 615/6 Betreff: Verkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigen (Teil 1) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, die Schulleitung der Internationalen Schule anzuschreiben und zu bitten, dass die Schülerinnen aufgefordert werden, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die Eltern mögen aufgefordert werden, in Situationen, die ein Kommen mit dem Auto erfordern, die B40 zu nutzen und Zeilsheim zu umfahren. Begründung: Der Situationsbericht der Anwohner Alt Zeilsheim, den alle Ortsbeiräte per mail erhalten haben, beschreibt die Lage der Anwohner und Passanten in deutlicher Weise. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 615/6 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Konzeptänderung der Buslinie 57

22.01.2013 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1850 entstanden aus Vorlage: OF 592/6 vom 18.12.2012 Betreff: Zeilsheim: Konzeptänderung der Buslinie 57 Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit der traffiQ zu erörtern, ob es möglich ist, durch eine Verlegung der Endhaltestelle der Buslinie 57 (Pausenhaltestelle derzeit in der Siedlung Taunusblick) eine Verbesserung der Anbindung an die örtlichen Umsteigepunkte zu erreichen. Dabei käme als mögliche Alternative zur Endhaltestelle die Haltestelle am Industriepark Höchst, Tor West, in Betracht. Begründung: Derzeit befördert der Quartierbus erfolgreich Bewohner der Taunusblick- und Märchensiedlung zu den wichtigen Umsteigepunkten, wie den Bahnhöfen Zeilsheim und Sindlingen. Allerdings ist die Endhaltestelle in der Siedlung Taunusblick. Da die Lenzenbergstraße und Rombergstraße als Einbahnstraßen angeordnet sind, können Passagiere, die bspw. im Umfeld der Haltestelle Pferdskopfweg wohnen, nicht zu den Bahnhöfen fahren, denn die Endhaltestelle des Busses ist in der Siedlung Taunusblick. Würde der Bus die Siedlung komplett durchfahren, könnten alle Bewohner an allen Haltestellen ein- und aussteigen. Die Haltestelle für die notwendigen Pausen könnte am Industriepark Höchst, Tor West, entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 961 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1107 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 11

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