Meine Nachbarschaft: Pfaffenwiese
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Vorlagen
Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3514 entstanden aus Vorlage: OF 675/6 vom 19.01.2023 Betreff: Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule Vorgang: OM 2580/22 OBR 6; ST 2797/22 Der Magistrat wird gebeten, wie in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2797, vorgeschlagen, eine Schulwegsicherung einzuberufen, um vor Ort insbesondere an der Kreuzung Frankenthaler Weg/West-Höchster Straße geeignete Maßnahmen zu finden, die ein sicheres Überqueren des Frankenthaler Weges ermöglichen. Begründung: Die Schulkinder werden beim Überqueren des Frankenthaler Weges vor der Schule durch ein- und ausparkende Autofahrer gefährdet. Auch ihre Sicht auf den Verkehr wird durch parkende oder dort haltende Autofahrer behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2580 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2797 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1820 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Hundekotbeutelspender für Sindlingen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3523 entstanden aus Vorlage: OF 686/6 vom 23.01.2023 Betreff: Hundekotbeutelspender für Sindlingen Sindlinger Bürger haben gemeinsam mit dem Quartiersmanagement eine Liste mit Standorten für Hundekotbeutelspender in Sindlingen erarbeitet. Der Magistrat wird gebeten, die Hundekotbeutelspender an den folgenden Stellen aufstellen zu lassen: 1. Feierabendweg/Wendehammer Farbenstraße; 2. Allesinastraße/Feierabendweg; 3. Ende Lehmkautstraße/Ecke Küferstraße; 4. Grimoldweg/Höhe Fußgängerüberweg; 5. Fußgängerampel Hoechster-Farben-Straße; 6. Richard-Weidlich-Platz; 7. am Parkplatz des Hauses Sindlingen zu den Kleingärten hin; 8. Albert-Blank-Straße/Hugo-Kallenbach-Straße hin zur Grünfläche; 9. Paul-Kirchhof-Platz; 10. Unterführung der S-Bahn-Strecke in Höhe Hermann-Küster-Straße. Die erforderlichen Paten sind dem Quartiersmanagement bekannt und haben die Betreuung der Hundekotbeutelspender zugesagt. Die Spender sollen mit umweltfreundlichen Tüten entsprechend der "Belloo"-Zuckerrohrtüten ausgestattet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1150 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0
Zeilsheim: Katzenstirn - Gefährliches Befahren des Gehwegs verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3367 entstanden aus Vorlage: OF 667/6 vom 15.01.2023 Betreff: Zeilsheim: Katzenstirn - Gefährliches Befahren des Gehwegs verhindern Die Straße Katzenstirn ist, wie zahlreiche Straßen in Zeilsheim, eine vergleichsweise schmale Straße mit Einbahnstraßenverkehr und Tempo 30. Geparkt wird auf dem rechten Fahrbahnrand. Da durch das Parken die Straße verengt wird, nutzen Fahrer von schweren Lkws, Transportern von Paket-/Kurierdiensten, aber auch Fahrer von Pkws den Gehweg als Ausweichfläche. Gefährlich wird dies besonders auf der Höhe der Hausnummern 6 und 8, an denen der Hauseingang direkt an der Straße liegt. Aufgrund der mangelnden Einsehbarkeit und der fehlenden Schutzzone kommt es zu gefährlichen Begegnungen, wie Bewohner berichten. Besonders Kinder können die Gefahr dort nicht einschätzen. Zudem ist zu beobachten, dass der Gehweg durch die häufige Befahrung uneben und stark abgesenkt worden ist. Die Erschütterungen haben offensichtlich auch Auswirkungen auf Fundament und Mauerwerk. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Befahren des Gehwegs Katzenstirn besonders an den Grundstücken 6 und 8 zu verhindern. Als Lösungsmöglichkeit ist eine gezielte Abpollerung der Eingänge in Erwägung zu ziehen, aber auch eine Prüfung, ob auf diesem Straßenabschnitt der Einbahnstraße eine Ausweisung der Parkplätze auf dem linken statt dem rechten Fahrbahnrand möglich ist. Ebenso sollte geprüft und berichtet werden, ob die Breite der Straße überhaupt Parken auf der Fahrbahn zulässt. Begründung: Durch die Gefahrensituation besteht Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1596 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vermarktungskonzept Bürgerhaus Nieder-Erlenbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3370 entstanden aus Vorlage: OF 106/13 vom 03.01.2023 Betreff: Vermarktungskonzept Bürgerhaus Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird aufgefordert, die ABG FRANKFURT HOLDING zu bitten, das Vermarktungskonzept für das Bürgerhaus in Nieder-Erlenbach im Ortsbeirat vorzustellen und über die Auslastung der Einrichtung zu berichten. Insbesondere die vorhandene Kegelbahn sollte für Interessierte zur Verfügung stehen. Begründung: Das Bürgerhaus ist eine wichtige Einrichtung im Stadtteil, die von Vereinen und Privatpersonen oft genutzt wird. Seit der Schließung der Gastronomie und der Einrichtung der Cateringküche scheint es im Bürgerhaus deutlich stiller geworden zu sein. Der Ortsbeirat bittet die ABG FRANKFURT HOLDING, über die Auslastung des Bürgerhauses zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 957
Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3186 entstanden aus Vorlage: OF 634/6 vom 09.11.2022 Betreff: Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke Vorgang: OM 2171/22 OBR 6; ST 2029/22 Der Magistrat wird aufgefordert, den sicheren Radverkehr bei der Anfahrt der Leunabrücke von Höchst aus zu ermöglichen. Dazu sollte ein Schild vor dem Bunker statt des Streckenabschnitts geradeaus explizit den Abzweig nach rechts auf die Umgehung entlang des Industriegeländes als Radweg ausweisen. Der Abschnitt geradeaus sollte durch eine Markierung auf dem Boden als nicht fahrradtauglich gekennzeichnet werden. Von der Umgehung aus sollte dann an geeigneter Stelle (erstes Foto) die Rückführung zum Radweg entlang der Straße ausgeschildert und durch die Beschilderung "Radfahrer erlaubt" auch freigegeben werden. Der Wegweiser vor dem Bunker (zweites Foto) sollte entsprechend vorgezogen werden und auf die Umgehung verweisen. Ferner sollte an der Kreuzung Liederbacher Straße/Ecke Hoechster-Farben-Straße das kaum noch erkennbare Piktogramm (drittes Foto) auf der Fahrspur aus Richtung Liederbacher Straße in Richtung Leunabrücke erneuert werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits mit der Anregung vom 24.05.2022, OM 2171, darauf hingewiesen, dass der Radweg jetzt direkt und ohne Vorwarnung in einen abschüssigen Tunnel mit Stufen in der Fahrbahn führt, was offensichtlich eine Gefährdung darstellt und auch dazu führt, dass eine Abkürzung über die Wiese (viertes Foto) direkt in den Autoverkehr hinein genutzt wird, was ebenfalls gefährlich ist. Der Magistrat hat mit Stellungnahme ST 2029 daraufhin mitgeteilt, eine Änderung der Situation sei erst in Zusammenhang mit dem Bau der Regionaltangente West möglich, was eine Verlängerung des heutigen Zustands auf Jahre hinaus bedeuten würde. Tatsächlich ist eine Situation, in der Radfahrende an einer unübersichtlichen Stelle durch einen nicht befahrbaren Tunnel geschickt werden, was dann zu Ausweichmanövern führt, nicht verantwortbar. Der Magistrat hat auf seine Pläne für Radwege auf der anderen Straßenseite hingewiesen, die durchaus zu begrüßen sind, aber für den Radverkehr von Höchst auf die andere Mainseite keine Lösung sind, sondern nur für den in umgekehrter Richtung. Der Magistrat hat dann auch auf die "vorhandenen Wege entlang des Industriegeländes" verwiesen. Dieser Weg ist aber nicht ausgeschildert, sondern der Weg in den Tunnel. Die Erneuerung des Piktogramms ist entscheidend, um klarzustellen, das Radfahrende auch die Straße zur Leunabrücke nutzen können. Unabhängig davon sollte die Umgehung aber ausgeschildert werden, um eine zwar umständlichere, aber sicherere Option zu bieten, weil die Straße relativ viel befahren ist und für die Geradeausfahrt ein Spurwechsel durch den Rechtsabbiegerverkehr nötig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2171 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 715 Aktenzeichen: 66 2
Zeilsheim: Geschwindigkeitsmessungen auf der Hofheimer Straße zwischen Ortseingang und der Straße Alt-Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2581 entstanden aus Vorlage: OF 559/6 vom 21.08.2022 Betreff: Zeilsheim: Geschwindigkeitsmessungen auf der Hofheimer Straße zwischen Ortseingang und der Straße Alt-Zeilsheim Laut Anwohnerinnen und Anwohnern wird auf der Hofheimer Straße von der Autobahn oder der Landstraße kommend vielfach zu schnell in den Ort hineingefahren. Die Situation sei gefährlich und habe sich in jüngster Zeit verschlimmert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf dem Stück zwischen Ortseingang und der Straße Alt-Zeilsheim zunächst temporäre Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, um ein zuverlässiges Bild der Situation zu bekommen. Es wäre wünschenswert, wenn darüber hinaus in Zukunft dauerhafte Tempomessanlagen in diesem Bereich installiert werden könnten. Begründung: Es ist ein viel beobachtetes Phänomen, dass in Eingangsbereichen von Ortschaften zu schnell gefahren wird, weil viele, die von der Autobahn oder der Landstraße kommen, ihre eigene Geschwindigkeit schlecht einschätzen. Da solche Beobachtungen auch an der Hofheimer Straße in der Vergangenheit schon öfter geschildert wurden, bietet es sich an, an dieser brisanten Stelle Geräte zur dauerhaften Tempomessung zu installieren. Damit wäre das Problem, am ehesten in den Griff zu bekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2798 Aktenzeichen: 32 1
Müllbeseitigung entlang der Hoechster-Farben-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2575 entstanden aus Vorlage: OF 570/6 vom 27.08.2022 Betreff: Müllbeseitigung entlang der Hoechster-Farben-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Hoechster-Farben-Straße auf der Bahnseite von Höchst bis zur Bleiwerksbrücke (Hoechster-Farben-Straße/Einmündung Pfaffenwiese) mindestens einmal jährlich, z. B. nach dem Vegetationsschnitt, den Müll aus dem Randstreifen zu entfernen. Begründung: Ohne regelmäßige Reinigung sammelt sich hier der Müll schon über Jahre und es wird immer unansehnlicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2695 Aktenzeichen: 79 4
Zeilsheim: Sicherung des Schulwegs zur Käthe-Kollwitz-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2580 entstanden aus Vorlage: OF 558/6 vom 11.08.2022 Betreff: Zeilsheim: Sicherung des Schulwegs zur Käthe-Kollwitz-Schule Der Magistrat wird gebeten, im Frankenthaler Weg/Ecke West-Höchster Straße (Südostseite) den Bereich neben dem Zebrastreifen durch geeignete Maßnahmen (Anbringung von Fahrradbügeln und Markierungen) für parkende Pkw zu sperren. Begründung: Der Zebrastreifen (siehe Bild 1) wird von Kindern auf dem Schulweg zur bzw. von der Käthe-Kollwitz-Schule genutzt. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass Eltern, die ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, direkt hinter dem Zebrastreifen parken. Dies versperrt Kindern, die den Zebrastreifen benutzen, die Sicht. Vor allem aber wird beim Rückwärtsausparken der Zebrastreifen überfahren, was eine erhebliche Gefahr für überquerende Schulkinder bedeutet. Im Frankenthaler Weg möge genauso verfahren werden, wie bei den bereits vorgenommenen und erfolgreichen Maßnahmen zur Erhöhung der Fußwegesicherheit von Schulkindern rund um die Käthe-Kollwitz-Schule, z. B. Blauländchenstraße (vor Kiosk), siehe Bild 2. Bild 1: Frankenthaler Weg vor der Käthe-Kollwitz-Schule Bild 2: Blauländchenstraße vor dem Kiosk Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2797 Antrag vom 19.01.2023, OF 675/6 Aktenzeichen: 32 1
Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1
Zeilsheim: Bürgersteig Lenzenbergstraße/Bechtenwaldstraße absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2167 entstanden aus Vorlage: OF 467/6 vom 28.04.2022 Betreff: Zeilsheim: Bürgersteig Lenzenbergstraße/Bechtenwaldstraße absichern Die Fahrbahn wurde im Kreuzungsbereich Lenzenbergstraße/Bechtenwaldstraße mit Sperrstreifen und Pollern verkleinert, was Falschparken verhindert. Die aus Süden kommenden Fahrzeuge fahren nun weit über die Mitte der Fahrbahn hinaus, sodass der entgegenkommende Verkehr warten müsste. Häufig wird aber der sich auf Fahrbahnniveau befindliche Gehweg auf viele Meter zum Passieren benutzt, was mit einer Gefährdung von zu Fuß Gehenden verbunden ist und eine weitere Absenkung des Bürgersteigs begünstigt. Anwohner berichten von gefährlichen Situationen nicht nur im Kreuzungsbereich, sondern auch weiter in der Lenzenbergstraße. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Befahren des Gehweges zu verhindern. Da der Bürgersteig offensichtlich zu schmal ist, um ihn abzupollern, scheinen Frankfurter Hüte ein geeignetes Mittel zu sein. Begründung: Nachdem Maßnahmen gegen das Zuparken des Kreuzungsbereichs umgesetzt wurden, müssen nun geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um gefährliche Situationen für zu Fuß Gehende auf dem Gehweg zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2100 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Kinderspielplatz Frankenthaler Weg/Greifswalder Weg/Neu-Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2168 entstanden aus Vorlage: OF 468/6 vom 04.05.2022 Betreff: Zeilsheim: Kinderspielplatz Frankenthaler Weg/Greifswalder Weg/Neu-Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, am westlichen Rand des o. a. Spielplatzes (an der Grenze zum Grundstück Greifswalder Weg 29) einen mit Büschen bepflanzten Grünstreifen anzulegen. Begründung: Auf dem Spielplatz wird - entgegen entsprechender Beschilderung - Fußball gespielt und der Metallgitterzaun an der Grenze zum Privatgrundstück Greifswalder Weg 29 als Fußballtor genutzt. Dadurch entsteht eine erhebliche Lärmbelästigung für die Anwohner des Nachbargrundstücks. Ein mit Büschen bewachsener Grünstreifen sollte die Nutzung als Fußballtor verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1958 Aktenzeichen: 67 2
Zeilsheim: Sicher Radfahren an der Pfaffenwiese - Falschparker verhindern!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2166 entstanden aus Vorlage: OF 466/6 vom 04.05.2022 Betreff: Zeilsheim: Sicher Radfahren an der Pfaffenwiese - Falschparker verhindern! Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt des Radwegs auf der Pfaffenwiese zwischen Hahnbergweg und Kegelbahn durch entsprechende Maßnahmen gegen widerrechtliche Nutzung durch parkende Kraftfahrzeuge zu sichern. Begründung: Der separat markierte Radweg auf der Pfaffenwiese wird im o. a. Abschnitt immer wieder durch illegal parkende Kraftfahrzeuge zugestellt, und die Radfahrer werden gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen und sich damit einer erhöhten Unfallgefahr auszusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1892 Aktenzeichen: 32 1
Frankfurter Westen: Nachhaltiges Regenwassermanagement
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1814 entstanden aus Vorlage: OF 410/6 vom 19.02.2022 Betreff: Frankfurter Westen: Nachhaltiges Regenwassermanagement In Zeiten von Wasserknappheit und längeren Hitzeperioden ist ein nachhaltiges Regenwassermanagement im Frankfurter Westen dringend notwendig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um Verdunstungsbecken für Regenwasser anlegen zu lassen. Folgende Standorte werden vorgeschlagen, da sie sich in Siedlungsnähe befinden und nicht unmittelbar an ein Gewässer angrenzen: - Emil-Siering-Park; - Grünanlage Otto-Ernst-Weg; - Rudolf-Schäfer-Anlage; - Grünanlage Luthmerstraße; - Grünanlage Marderweg; - Grünanlage Deidesheimer Straße; - Grünanlage Frankenthaler Weg/Neu-Zeilsheim; - Grünanlage Bechtenwaldstraße. Begründung: Durch Verdunstungsbecken für Regenwasser wird Wasser im natürlichen Kreislauf belassen, der Boden wird mit Wasser versorgt, es entsteht eine kühlende Wirkung durch die Verdunstungskälte, die Luftfeuchtigkeit wird erhöht, Staub wird gebunden, es kommt zu einer Grundwasserneubildung, innerstädtische Feuchtbiotope werden geschaffen, es entstehen finanzielle Vorteile durch die Entlastung des Kanals und der Kläranlage, die Hochwasserabflussmengen und Hochwasserschäden werden verringert, erforderliche Schutzbauten vor Hochwasser sind weniger notwendig, natürliche und gleichmäßigere Pegelstände der Bäche im Frankfurter Westen könnten gewährleistet werden und eine Vermeidung der Nutzung von Trinkwasser für die Bewässerungen von Parks und Bäumen würde die Trinkwasserversorgungsthematik entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1528 Aktenzeichen: 67 0
Haushalt 2022 Unterliederbach: Neue Grundschule an der Gotenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2022, OF 362/6 Betreff: Haushalt 2022 Unterliederbach: Neue Grundschule an der Gotenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ausreichend finanzielle Mittel zur Errichtung der neuen Grundschule an der Gotenstraße bereitzustellen. Begründung: Mit der Nachverdichtung und dem Baugebiet im Westen (Parkstadt Silostraße) ist die Raumkapazität an den Grundschulen in Unterliederbach erschöpft. Die neue Grundschule in der Gotenstraße befindet sich in Planungsphase 0 und wird dringend benötigt. Dazu sind die finanzielle Mittel im Haushalt einzuplanen, damit es nicht zu Verzögerungen kommt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 59 2022 Die Vorlage OF 362/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSchwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen Grillverboten
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.01.2022, OA 123 entstanden aus Vorlage: OF 306/6 vom 05.12.2021 Betreff: Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen Grillverboten Vorgang: OM 4799/19 OBR 6; OM 30/21 OBR 6; ST 1440/21; ST 1441/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Auskunft über die Grillplätze zu geben, die in den letzten 20 Jahren im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main geschlossen wurden, und die Gründe, die jeweils zu einer Schließung geführt haben; 2. darzulegen, warum das zuständige Dezernat auf entsprechende Anfrage des Ortsbeirates 6 angegeben hat, dass es ein nächtliches Grillverbot nie gegeben habe, obwohl diese Aussage falsch ist und das Dezernat dies auch wissen müsste; 3. sofort wieder ein nächtliches Grillverbot einzuführen; 4. ein Konzept zu entwickeln, von dem unter anderem zu erwarten ist, dass a) von Grillplätzen künftig geringere Gefahren für die Umwelt ausgehen; b) bessere hygienische Verhältnisse erreicht werden (U nterbinden der Verkotung der Umgebung von Grillplätzen und des Herumliegens rohen Fleisches) und c) von Nutzerinnen und Nutzern weniger Störungen für Mitnutzerinnen bzw. Mitnutzer und die Nachbarschaft ausgehen. Begründung: Zu Ziffer 1.: Grillplätze sind ein wichtiges Freizeitangebot für die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt. Sie geben den Menschen sehr niederschwellig die Möglichkeit des Austausches und bieten Raum für Treffen mit der Familie, Freunden und Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen. In den letzten Jahren sind viele Grillplätze geschlossen worden, weil es zu Konflikten mit den Anwohnerinnen und Anwohnern, zu teilweise tätlichen Auseinandersetzungen unter den Nutzerinnen und Nutzern der Grillplätze, zu einer extrem starken Vermüllung und Verkotung und zu Beeinträchtigungen der Belange des Flur- und Naturschutzes (insbesondere Brandgefahr) gekommen ist. In der Folge sind in den letzten Jahren Grillplätze in einer nicht mehr genau zu beziffernden Zahl geschlossen worden, sodass zuletzt lediglich die Grillplätze am Lohrberg, in Schwanheim und in Heddernheim übrig geblieben sind, wobei der Grillplatz in Heddernheim auch im letzen Jahr geschlossen wurde. Die Stadt Frankfurt hat in den letzten Monaten zwar fünf neue Grillplätze ausgewiesen. Ob aber davon eine Entlastung der etablierten Grillplätze ausgeht und damit künftig die beschriebenen Konflikte und Schwierigkeiten ausbleiben, muss angesichts des Umstandes, dass es nach wie vor kein Nutzungskonzept gibt, bezweifelt werden. Für eine Beurteilung der mit der Nutzung von Grillplätzen einhergehenden Belastungen ist es daher sinnvoll, sich eine Übersicht über die in der Vergangenheit geschlossenen Grillplätze zu verschaffen. Diese Informationen sind erforderlich, um überprüfen zu können, ob für die noch betriebenen und neu eingerichteten Grillplätze nicht mit den gleichen Störungen zu rechnen ist bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um solche Störungen zu vermeiden. Zu Ziffer 2.: Der Ortsbeirat 6 hat sich mit der Anregung vom 04.05.2021, OM 30, insbesondere mit der Frage an den Magistrat gewandt, "warum das Verbot der Nutzung des Grillplatzes bis spätestens nach 22:00 Uhr aufgehoben worden [sei], obwohl es immer wieder zu Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen von den Anwohnern in der Nachbarschaft des Grillplatzes gekommen ist". Hierauf hat der Magistrat mit der Stellungnahme ST 1441 wie folgt Stellung genommen: "Bislang sind auf allen städtischen Grillplätzen keine konkreten Nutzungszeiten vorgegeben. Daher kann nicht von einer Aufhebung des Nutzungsverbotes des Grillplatzes nach 22:00 Uhr gesprochen werden." Diese Aussage ist falsch. In den vergangenen Jahren wurde auf der Homepage der Stadt Frankfurt auf das nächtliche Nutzungsverbot in Bezug auf Grillplätze hingewiesen. Dieser Hinweis fehlt inzwischen. Ferner befand sich noch im Frühjahr 2021 ein entsprechendes Hinweisschild neben dem Grillplatz in Schwanheim (siehe das beigefügte Foto aus dem Frühjahr 2021). Der Ortsbeirat 6 hatte darauf hingewiesen, dass nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Mannheim (VGH Mannheim, Urteil vom 11.04.1994, Aktenzeichen: 1 S 1081/93) die Anwohner bei nächtlichen Ruhestörungen nicht nachweisen müssen, dass die von einem Grillplatz ausgehenden Immissionen die Grenzwerte der TA Lärm überschreiten, wenn die Stadt nicht sicherstellt, dass der Betrieb eines Grillplatzes nach der von der Stadt festgelegten Uhrzeit eingestellt wird. Nach Eingang dieses Hinweises hat der Magistrat die Hinweisschilder und den Hinweis auf der Homepage der Stadt entfernt. An dieser Stelle ist anzumerken, dass sich der mit dem Ausspruch eines Nutzungsverbotes verfolgte Zweck nicht dadurch erreichen lässt, dass das Verbot nicht durchgesetzt und wegen mangelnder Durchsetzung aufgehoben wird. Stattdessen werden die Anwohnerinnen und Anwohner vor dem von einem Grillplatz ausgehenden nächtlichen Lärm noch schutzloser gestellt. Das Aufheben des nächtlichen Grillverbotes ist eine nicht am Wohl der Anwohnerinnen und Anwohner von Grillplätzen orientierte Politik. Das Verleugnen der Aufhebung eines solchen Verbotes untergräbt die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns und ist nicht hinnehmbar. Zu dieser Frage besteht dringender Aufklärungsbedarf. Zu Ziffer 3.: Die Begründung zu Ziffer 3. ergibt sich aus dem Oben genannten. Die Anordnung eines nächtlichen Grillverbotes ist erforderlich, um das rechtliche Instrumentarium zu haben, Anwohnerinnen und Anwohner vor nächtlichen Ruhestörungen zu schützen. Zu bedenken ist dabei, dass die neu eingerichteten Grillplätze sich sehr nahe an der bestehenden Wohnbebauung befinden, sodass nächtliche Ruhestörungen zu erwarten sind, siehe hierzu die beigefügten Kartenübersichten. Zu Ziffer 4.: Es ist nicht ausreichend, neue Grillplätze zu schaffen. Vielmehr müssen für die Nutzung der Grillplätze Konzepte erarbeitet werden, die die von Grillplätzen ausgehenden Gefahren und Beeinträchtigungen auf ein mögliches Minimum reduzieren, sonst ist absehbar, dass sich die Entwicklung der Vergangenheit wiederholt und die neu eingerichteten Grillplätze wieder geschlossen werden müssen, so wie in der Vergangenheit. Probleme lassen sich nicht lösen, indem Untätigkeit perpetuiert wird. In der Stellungnahme vom 16.08.2021, ST 1440, geht der Magistrat auf den Vorschlag des Ortsbeirates 6 ein, für die Zurverfügungstellung der Grillplätze das sogenannte "Kelsterbacher Modell" anzuwenden. Das "Kelsterbacher Modell" bezeichnet ein Verfahren, bei dem die Nutzerinnen und Nutzer die Nutzung eines Grillplatzes zuvor bei der Gemeinde beantragen müssen. Die Einhaltung dieser Regelung wird vor Ort von einem Parkwächter überwacht. Das zuständige Dezernat hält dieses Modell nicht auf Frankfurt übertragbar. Hierzu wird ausgeführt, dass das Angebot in Kelsterbach stark limitiert sei und daher schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoße sowie zudem hierfür ein Parkwächter erforderlich sei. Hierzu ist anzumerken, dass auch die Frankfurter Grillplätze sehr schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, sodass auch für die Frankfurter Grillplätze ein System einzuführen ist, das eine Überfrequentierung der Grillplätze verhindert. Insofern besteht zu der Situation in Kelsterbach bezüglich bestehender Kapazitätsengpässe kein Unterschied. Auch und gerade nach der Eröffnung neuer Grillplätze ist durch eine Limitierung des Zugangs durch ein Reservierungssystem sicherzustellen, dass die Grillplätze gleichmäßig ausgelastet werden. Angesichts der extremen Überbeanspruchung bestimmter Grillplätze (Schwanheim und Lohrberg) ist nicht zu erwarten, dass durch die Einrichtung neuer Grillplätze jegliches Regelungsbedürfnis entfällt. Das gilt vor allem, wenn in Betracht gezogen wird, dass sich ein Teil der neu eingerichteten Grillplätze in der Nähe von Wohnbebauung befinden. Auch muss die Einführung von Parkwächtern in Erwägung gezogen werden. Grillplätze sind ein wichtiges soziales Angebot, das sich die Stadt auch etwas (nicht viel im Vergleich zu Kulturangeboten, die sich typischerweise an Besserverdienende richten) kosten lassen muss. Jedenfalls kann das zuständige Dezernat die Entwicklung eines Konzeptes nicht einer Ideensammlung anlässlich eines Ortstermins überlassen, wie er es in seiner Stellungnahme ST 1440 nahelegt. Bei der Entwicklung des Konzeptes ist das Ordnungsamt miteinzubeziehen, weil immer auch die Durchsetzbarkeit der Konzeption geprüft werden muss. Bilddokumentation: Aufnahme stammt aus dem Frühjahr 2021 Standorte der neuen Grillplätze in der Nähe von Wohnbebauung: Grillplatz Cäcilia-Lauth-Spielplatz (Stadtvermessungsamt Frankfurt vom 05.12.2021, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Grillplatz Lenzenbergstraße (Stadtvermessungsamt Frankfurt, vom 05.12.2021, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4799 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1440 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 227 Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 476 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 242 Antrag vom 03.05.2025, OF 1216/6 Anregung vom 20.05.2025, OA 559 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 19.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 10.02.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 123 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1265, 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 10.02.2022 Aktenzeichen: 67-0
Zeilsheim: Märchensiedlung - Parken im Kreuzungsbereich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1091 entstanden aus Vorlage: OF 236/6 vom 31.10.2021 Betreff: Zeilsheim: Märchensiedlung - Parken im Kreuzungsbereich In der Zeilsheimer Märchensiedlung behindern regelwidrig im Kreuzungsbereich geparkte Autos nicht nur andere Autos, sondern auch im besonderen Maße den Fuß- und Radverkehr. Dabei ist eine ausreichende Sicht auf Verkehrsteilnehmende oft nicht gegeben, besonders wenn der Straßenraum wie hier schon vergleichsweise eng ist. So werden die Autos zum Hindernis und zur Gefahr für die Kreuzung querende zu Fuß Gehende und sich der Kreuzung nähernde Radfahrende, da diese unter Umständen nicht rechtzeitig gesehen werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, an folgenden Kreuzungen in der Zeilsheimer Märchensiedlung Sperrflächen/Zick-Zack-Linien oder andere geeignete Maßnahmen anzubringen, die das regelwidrige Parken dort verhindern: - Katzenstirn/Ecke Bielefelder Straße; - Katzenstirn/Ecke Apoldaer Weg; - Coburger Weg/Ecke Kranentrank; - Neu-Zeilsheim/Ecke Bernburger Weg; - Neu-Zeilsheim/Ecke Altenburger Weg; - Neu-Zeilsheim/Ecke Apoldaer Weg. Die Maßnahmen sollten durch zusätzliche Kontrollen durch die Stadtpolizei flankiert werden. Begründung: Die genannten Kreuzungen wurden dem Ortsbeirat als vom häufigen Falschparken betroffen gemeldet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 732 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Städtische Pflege der Parkanlage (Hesselbergweg/Lenzenbergstraße)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 663 entstanden aus Vorlage: OF 158/6 vom 17.08.2021 Betreff: Zeilsheim: Städtische Pflege der Parkanlage (Hesselbergweg/Lenzenbergstraße) Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die oben genannte Parkanlage wieder regelmäßig gepflegt wird. Begründung: In der oben genannten Parkanlage wurden seit Monaten die entsprechenden Bäume nicht zurückgeschnitten, sodass diese die angelegten Weganlagen versperren. Des Weiteren sind die Weg- und Rasenkanten durch Gras- und Unkrautbewuchs zugewachsen, was gerade im Hinblick auf ältere Menschen ein hohes Sicherheitsrisiko (Stolpergefahr) darstellt. Zusätzlich sind laut Aussagen der Anwohnerschaft in dem Bewuchs an einigen Stellen Dornen vorhanden, die dazu führen, dass des Öfteren Reifen von Rollatoren und Rollstühlen älterer Menschen beschädigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2079 Aktenzeichen: 67 0
Höchst: WLAN in der Unterkunft Silostraße 27
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2021, OF 208/6 Betreff: Höchst: WLAN in der Unterkunft Silostraße 27 Vorgang: K 173/20; ST 1165/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Träger der Unterkunft in der Silostraße 27 zu unterstützen und bewegen, eine WLAN-Verbindung zu installieren und auch für die dort untergebrachten Geflüchteten zur Verfügung zu stellen. Der Ortsbeirat unterstützt die Finanzierung mit einem Betrag von 1000€ aus dem OBR-Budget. Eine anteilige kleine Gebühr für die WLAN-Nutzung kann dabei auf die Bewohner umgelegt werden. Begründung: Die Containeranlage war als Übergangsunterkunft für eine kurzzeitige Nutzung geplant. Wegen der schwierigen Wohnungssituation in Frankfurt leben die geflüchteten Menschen meist jedoch für mehrere Jahre hier. Eine Verlängerung der Nutzung wurden laut ST 1165/2020 geprüft und der Träger hat inzwischen die Installationskosten ermittelt. Diese Leitungen sollen jetzt schnellstmöglich installiert werden. Ein Grundrecht auf Internetzugang lässt sich völkerrechtlich und als konkreter verfassungsrechtlicher Leistungsanspruch begründen, der allen Menschen zukommt, die in Deutschland leben. Für viele Geflüchtete ist das Smartphone Wörterbuch, Radio, Bankfiliale, Computer, Telefon, und oft der einzige Weg, mit ihrer Familie in Kontakt zu bleiben. Es hilft ihnen dabei, die Flucht und den Alltag in ihrer neuen Umgebung zu organisieren. Sie brauchen einen Internetzugang, um die alltäglichen Aufgaben, auch behördliche Anträge, Terminvereinbarungen etc. die coronabedingt noch mehr geworden sind, zu bewältigen. Ohne Einkommen ist es ihnen kaum möglich einen Handyvertrag abzuschließen. Datentarife sind zudem sehr teuer. Sie können nur ein prepaid -Handy mit Flatrate und Mobilfunk nutzen, die begrenzten Datenvolumen reichen für die ausschließliche Nutzung ohne WLAN nicht aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung der KAV vom 14.01.2020, K 173 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1165 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 44 2021 Die Vorlage OF 208/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, den Träger der Unterkunft in der Silostraße 27 zu unterstützen und zu bewegen, eine WLAN-Verbindung zu installieren und auch für die dort untergebrachten Geflüchteten zur Verfügung zu stellen. Da der Magistrat seit Jahren diesbezüglich nicht seiner Verpflichtung nachkommt, unterstützt der Ortsbeirat die Finanzierung mit einem Betrag von 1.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget an den Träger der Unterkunft, den Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe in Frankfurt am Main e. V. Eine anteilige kleine Gebühr für die WLAN-Nutzung kann dabei auf die Bewohner umgelegt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSpielplätze erhalten
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.05.2021, OA 7 entstanden aus Vorlage: OF 25/6 vom 16.04.2021 Betreff: Spielplätze erhalten Vorgang: OIB 2/16 OBR 6; OIB 15/16 OBR 6; OIB 78/17 OBR 6; OIB 87/17 OBR 6; OIB 90/17 OBR 6; OIB 158/17 OBR 6; OIB 193/18 OBR 6; OIB 228/18 OBR 6; OIB 229/18 OBR 6; OIB 230/18 OBR 6; OIB 263/18 OBR 6; OIB 291/19 OBR 6; OIB 292/19 OBR 6; OIB 293/19 OBR 6; OIB 321/19 OBR 6; OIB 322/19 OBR 6; OIB 323/19 OBR 6; OIB 324/19 OBR 6; OIB 325/19 OBR 6; OIB 326/19 OBR 6; OIB 330/19 OBR 6; OIB 350/19 OBR 6; OIB 351/19 OBR 6; OIB 362/19 OBR 6; OIB 408/20 OBR 6; OIB 455/20 OBR 6; OIB 527/21 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren im Wesentlichen zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider muss er feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür kann er kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Coronapandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier hat der Ortsbeirat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinem eigenen Ortsbeiratsbudget zu unterstützen, aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Coronapandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der letzten Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher circa 165.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz der Spielplätze sollte erhalten bleiben. Hinzu kommen die in der Februarsitzung beschlossenen 25.000 Euro für den Ersatz defekter Spielgeräte. Folgende Maßnahmen wurden ab 2016 finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): OIB 527 25.000 Euro Ersatz defekter Spielgeräte OIB 455 10.000 Euro Schatten Spielplatz im Höchster Stadtpark OIB 408 8.000 Euro maroder Zaun Waldspielpark Schwanheim OIB 362 4.000 Euro Fallschutzplatten Spielplatz am Feierabendweg OIB 351 5.000 Euro Spielanlage Minna-Specht-Schule OIB 350 12.000 Euro Schatten Spielplatz am Griesheimer Mainufer OIB 330 15.000 Euro neues Gerät Spielplatz in der Hermann-Brill-Anlage OIB 326 3.000 Euro Bänke Sindlinger Spielplätze OIB 325 3.000 Euro Schaukel Spielplatz in der Therese-Herger-Anlage OIB 324 3.000 Euro neues Gerät Spielplatz in der Adelonstraße OIB 323 7.000 Euro neues Gerät Spielplatz Im Eichwäldchen OIB 322 15.000 Euro neues Gerät Spielplatz Am Gemeindegarten OIB 321 3.000 Euro neues Gerät Spielplatz im Schwarzerlenweg OIB 293 10.000 Euro Aufwertung Spielplatz im Liederbachpark OIB 292 10.000 Euro Aufwertung Spielplatz im Graubnerpark OIB 291 5.000 Euro Bäume Spielplatz am Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263 11.800 Euro neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230 15.000 Euro Ersatzgerät Spielplatz Marderweg OIB 229 15.000 Euro neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228 11.500 Euro Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193 10.000 Euro neue Geräte Spielplatz Im Eichwäldchen OIB 158 10.000 Euro neues Gerät Spielplatz in den Sulzbachwiesen OIB 90 10.000 Euro Ausstattung Spielplatz am Mainberg OIB 87 5.000 Euro Wiederherstellung Spielplatz "Pflugspfad" OIB 78 4.000 Euro neue Geräte Spielplatz am Griesheimer Mainufer OIB 15 4.000 Euro neue Geräte Spielplatz in der Alzeyer Straße OIB 2 10.000 Euro neue Geräte Goldsteinschule Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.05.2016, OIB 2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 28.06.2016, OIB 15 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.03.2017, OIB 78 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.04.2017, OIB 87 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.05.2017, OIB 90 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 158 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.03.2018, OIB 193 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 228 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 229 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 230 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.12.2018, OIB 263 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 291 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 292 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 293 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 321 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 322 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 323 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 324 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 325 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 326 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.08.2019, OIB 330 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.10.2019, OIB 350 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.10.2019, OIB 351 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 26.11.2019, OIB 362 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 12.05.2020, OIB 408 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.10.2020, OIB 455 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.02.2021, OIB 527 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1809 Antrag vom 31.10.2021, OF 259/6 Anregung vom 23.11.2021, OA 104 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 243 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 7 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OA 7 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, IBF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 408, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 67 2
Spielplatz Frankenthaler Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7116 entstanden aus Vorlage: OF 1446/6 vom 25.11.2020 Betreff: Spielplatz Frankenthaler Weg Vorgang: OIB 229/18 OBR 6; ST 1918/18; OM 4540/19 OBR 6; ST 1539/19 Der Magistrat wird aufgefordert, die mit Ortsbeiratsmitteln finanzierte Maßnahme nun endlich abzuschließen und umzusetzen. Weiterhin sollen die nicht nachvollziehbaren Verzögerungen begründet werden (Beauftragung mit Vorlage OIB 229 vom 07.08.2018, Sachstandsanfrage mit Vorlage OM 4540 vom 07.05.2019, Stellungnahme vom 12.08.2019, ST 1539, Umsetzung?). Begründung: Im Stadtteil gibt es seit Jahren den Wunsch, dass der zentral in Zeilsheim gelegene Spielplatz für ältere Kinder etwas attraktiver gestaltet wird. In Zusammenarbeit mit der Kinderbeauftragten von Zeilsheim wurden daher geeignete Spielgeräte vorabgestimmt. Hierunter sind bspw. ein sogenannter Balltrichter, eine Motorik-Wand und ein Wackelsteg. Die genannten Geräte würden nach Vorabstimmung mit dem Grünflächenamt auf den Spielplatz passen und das Angebot - wie gewünscht - erweitern. Die genaue Platzierung sollte bei einem gemeinsamen Ortstermin unter Teilnahme interessierter Mitglieder des Ortsbeirats, der Kinderbeauftragten und Vertretern des Grünflächenamts abgestimmt werden. Der Ortstermin und die Aufstellung der Geräte haben bis heute unbegründet nicht stattgefunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 229 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1918 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4540 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 921 Aktenzeichen: 67 2
Zeilsheim: Kindern mehr Sicherheit bieten - Fahrradbügel am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Ecke Klosterhofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7114 entstanden aus Vorlage: OF 1444/6 vom 12.12.2020 Betreff: Zeilsheim: Kindern mehr Sicherheit bieten - Fahrradbügel am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Ecke Klosterhofstraße Der Magistrat wird gebeten, den etwa zehn Meter langen Straßenabschnitt der Klosterhofstraße zwischen Fußgängerüberweg und Eingang Kinderladen Regenbogenwelt durch Fahrradbügel gegen unerlaubtes Parken abzusperren. Begründung: Auf dem genannten Straßenstück, unmittelbar am Eingangstor des Kinderladens, wird trotz absolutem Halteverbot immer wieder illegal geparkt. Durch die vorgeschlagene Maßnahme soll den Kindern ein ungehinderter Blick auf den Straßenverkehr und eine sichere Querung des Fußgängerüberwegs ermöglicht werden. Die bereits im Oktober letzten Jahres erfolgte analoge Installation von Fahrradbügeln am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Alt-Zeilsheim hat sich nach Angaben der Kinderbeauftragten sehr bewährt und sollte auch im Bereich des Fußgängerüberwegs Klosterhofstraße zur Sicherheit der querenden Fußgänger eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1081 Aktenzeichen: 66 2
Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7126 entstanden aus Vorlage: OF 1464/6 vom 03.01.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Kreuzungen ein grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße von Süden kommend; 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße von Osten kommend; 3. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend; 4. Westerbachstraße/Carl-Sonnenschein-Straße von Rödelheim kommend; 5. Alt-Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend; 6. Hortensienring/Hunsrückstraße (zweimal); 7. Brüningstraße/Leunastraße (von Osten und Westen kommend jeweils nach rechts). Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein grüner Pfeil nur für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzungen sind, dass Radfahrerinnen und Radfahrer trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte, wenn möglich, auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht, insbesondere gegenüber zu Fuß Gehenden, sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1181 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Spielplätze erhalten
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2021, OA 668 entstanden aus Vorlage: OF 1465/6 vom 01.01.2021 Betreff: Spielplätze erhalten Vorgang: OIB 2/16 OBR 6; OIB 15/16 OBR 6; OIB 78/17 OBR 6; OIB 87/17 OBR 6; OIB 90/17 OBR 6; OIB 158/17 OBR 6; OIB 193/18 OBR 6; OIB 228/18 OBR 6; OIB 229/18 OBR 6; OIB 230/18 OBR 6; OIB 263/18 OBR 6; OIB 291/19 OBR 6; OIB 292/19 OBR 6; OIB 293/19 OBR 6; OIB 321/19 OBR 6; OIB 322/19 OBR 6; OIB 323/19 OBR 6; OIB 324/19 OBR 6; OIB 325/19 OBR 6; OIB 326/19 OBR 6; OIB 330/19 OBR 6; OIB 350/19 OBR 6; OIB 351/19 OBR 6; OIB 362/19 OBR 6; OIB 408/20 OBR 6; OIB 455/20 OBR 6 Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XVIII. Wahlperiode) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren im Wesentlichen zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider muss er feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür kann er kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier hat der Ortsbeirat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinem eigenen Ortsbeiratsbudget zu unterstützen, aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Corona-Pandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der aktuellen Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher circa 165.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz der Spielplätze sollte erhalten bleiben. In der aktuellen Wahlperiode hat der Ortsbeirat aus seinen Mitteln folgende Maßnahmen finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): OIB 455 10.000 Euro Schatten Spielplatz im Höchster Stadtpark OIB 408 8.000 Euro maroder Zaun Waldspielpark Schwanheim OIB 362 4.000 Euro Fallschutzplatten Spielplatz am Feierabendweg OIB 351 5.000 Euro Spielanlage Minna-Specht-Schule OIB 350 12.000 Euro Schatten Spielplatz am Griesheimer Mainufer OIB 330 15.000 Euro neues Gerät Spielplatz in der Hermann-Brill-Anlage OIB 326 3.000 Euro Bänke Sindlinger Spielplätze OIB 325 3.000 Euro Schaukel Spielplatz in der Therese-Herger-Anlage OIB 324 3.000 Euro neues Gerät Spielplatz in der Adelonstraße OIB 323 7.000 Euro neues Gerät Spielplatz Im Eichwäldchen OIB 322 15.000 Euro neues Gerät Spielplatz Am Gemeindegarten OIB 321 3.000 Euro neues Gerät Spielplatz im Schwarzerlenweg OIB 293 10.000 Euro Aufwertung Spielplatz im Liederbachpark OIB 292 10.000 Euro Aufwertung Spielplatz im Graubnerpark OIB 291 5.000 Euro Bäume Spielplatz am Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263 11.800 Euro neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230 15.000 Euro Ersatzgerät Spielplatz Marderweg OIB 229 15.000 Euro neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228 11.500 Euro Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193 10.000 Euro neue Geräte Spielplatz Im Eichwäldchen OIB 158 10.000 Euro neues Gerät Spielplatz in den Sulzbachwiesen OIB 90 10.000 Euro Ausstattung Spielplatz am Mainberg OIB 87 5.000 Euro Wiederherstellung Spielplatz "Pflugspfad" OIB 78 4.000 Euro neue Geräte Spielplatz am Griesheimer Mainufer OIB 15 4.000 Euro neue Geräte Spielplatz in der Alzeyer Straße OIB 2 10.000 Euro neue Geräte Goldsteinschule Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.05.2016, OIB 2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 28.06.2016, OIB 15 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.03.2017, OIB 78 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.04.2017, OIB 87 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.05.2017, OIB 90 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 158 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.03.2018, OIB 193 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 228 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 229 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 230 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.12.2018, OIB 263 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 291 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 292 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 293 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 321 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 322 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 323 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 324 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 325 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 326 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.08.2019, OIB 330 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.10.2019, OIB 350 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.10.2019, OIB 351 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 26.11.2019, OIB 362 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 12.05.2020, OIB 408 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.10.2020, OIB 455 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 668 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Aktenzeichen: 67 2
Zeilsheim: Ortstermin zur Prüfung der Verlegung des Zebrastreifens im Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6782 entstanden aus Vorlage: OF 1373/6 vom 12.10.2020 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin zur Prüfung der Verlegung des Zebrastreifens im Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster Straße Mit einem möglicherweise folgenden Beschluss (siehe OF 1343/6) soll der Magistrat gebeten werden, durch bessere Einsehbarkeit und Aufhebung von Verschränkungen die Situation an Zeilsheimer Kreuzungen zu verbessern. Der Magistrat wird nun vorab gebeten, konkret an der Kreuzung Frankenthaler Weg/West-Höchster Straße (Kolonieseite) bei einem Ortstermin folgende Maßnahme zu prüfen: Demontage der Schutzgitter und Verlegung des Zebrastreifens direkt an die Kreuzung, damit eine direkte, einsehbare Querung möglich ist. Beim Ortstermin sollte auch geklärt werden, ob durch den gewünschten Umbau Fußgänger und besonders Kinder gefährdet werden, und ob es weitere Alternativen gibt, die eine Querung ohne Umwege und Behinderungen für Fußgänger ermöglicht. Begründung: In der Diskussion über den o. g. Antrag ist Besorgnis zu spüren, dass die gewünschten Änderungen Fußgänger und Kinder gefährden könnten. Beim Ortstermin soll diskutiert werden, ob die vorgeschlagene Lösung sicher ist. Die aktuelle Querung ist über 30 Jahre alt und wird demnächst erneuert. Spätestens im Rahmen der Erneuerung sollte hier eine sichere, zeitgemäße Lösung gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 391 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 „Sedelhof“
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 1348/6 Betreff: Zeilsheim: Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 "Sedelhof" Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zum Abriss der Gebäude der Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 vertraulich zu beantworten: - Wurde die gültige Erhaltungssatzung Nr.16 Zeilsheim vom 14. April 1993, die die städtebauliche Eigenart dieses Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt beinhaltet, beim Abriss der Gebäude bedacht? - Gab es gegen den Abriss Bedenken des Denkmalamtes, so wie im Jahr 2013, als ein beantragter Neubau von Wohnungen an gleicher Stelle abgelehnt und auf den Erhalt der historischen Gebäude bestanden wurde. Wenn es Bedenken gab, weshalb wurden diese nicht berücksichtigt? - Wird die vom Investor geplante und wohl inzwischen genehmigte neue Bebauung der Liegenschaft den Zielen der Erhaltungssatzung gerecht oder gibt es erhebliche Abweichungen? - Ist die bisherige Handhabung der gültigen und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Erhaltungssatzung Nr 16 Zeilsheim durch die Bauaufsicht und das Denkmalamt noch aktuell oder werden Baugenehmigungen nun zu Lasten des Erhalts historischer Gebäude großzügigerer erteilt? Begründung: Die Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 war bisher ein ehemaliges landwirtschaftliches Gehöft, bestehend aus einem Wohngebäude, Stallungen und einer Scheune, das über mehrere Jahrhunderte an dieser markanten Stelle das Ortsbild im alten Zeilsheim prägte. Die erste urkundliche Erwähnung als "Sedel Hoff" geht auf das Jahr 1384 zurück. Für die Bürgerschaft war dieses Gehöft ein Teil der Identität Zeilsheims. Anfang dieses Jahres erfolgte zur Verwunderung vieler Bürgerinnen und Bürger zunächst der Teilabriss des Wohngebäudes. Inzwischen wurden das gesamte Wohngebäude sowie die Scheune und die Stallungen restlos beseitigt. Seit einigen Wochen ruhen nun die Bauarbeiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1721 2020 Die Vorlage OF 1348/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Beleuchtung der Hauptfußwege der Grünanlage im Pfortengartenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5686 entstanden aus Vorlage: OF 1194/6 vom 05.01.2020 Betreff: Zeilsheim: Beleuchtung der Hauptfußwege der Grünanlage im Pfortengartenweg Der Magistrat wird gebeten, die Fußwege in der Grünanlage zwischen Pfortengartenweg und Pflugspfad mit einer ausreichenden, möglichst insektenfreundlichen Beleuchtung zu versehen. Quelle: Google Maps Begründung: Die Fußwege im Park werden nicht nur zur Erholung benutzt, sondern auch als Zuwege zur Haltestelle "Neu-Zeilsheim", zur Kindertagesstätte und zum Durchgang zum Pflugspfad genutzt. Besonders ältere und gehbehinderte Menschen, aber auch Personen, die alleine unterwegs sind, haben hier gerade in der dunklen Jahreszeit ein ungutes Sicherheitsgefühl. Dies betrifft in den späten Nachmittagsstunden der dunklen Jahreszeit auch viele Kinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 802 Aktenzeichen: 67 0
Eintrag der für die städtebauliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtigen Bauten in die Denkmalliste des Landes Hessen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2019, OF 962/2 Betreff: Eintrag der für die städtebauliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtigen Bauten in die Denkmalliste des Landes Hessen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, das folgende für die städtebauliche und historische Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim wichtige Gebäude in die Denkmalliste des Landes Hessen eingetragen werden: Gr. Seestr. 53 1858·1862: Heinr. Müller; 1882.85: Gg. Müller, Uhrmacher. 1904: Geschwister Müller; 1927·1935: F. M. Wiesbaden, Landesbankbeamter Gr. Seestr. 55 Erb. 1849; 1858·1862: Joh. Ph. Leppert, Stadtkämmerer (= Polizeibureau 1863, 1. Feb.); 1882: Christ. Gümpel, Kutscher; 1904: M. Gümpel, Privat. (Wiesbaden); 1927 . 1935: A. Mayer, Automobil-Vermietung Gr. Seestr. 57 Erb. etwa 1847: Anton Derlam?, dann Ph. Fried. Hedderich, 1862 an Stadtkämmerer Schäfer, †1884, sein Schwiegersohn Adam Schneider, Lehrer, 1904: J. Emmerich, Bürstenmacher; 1927·1935: O. Jung (St. Wendel) Landgr. Str 16 Erbaut um 1845; J. Hch. Hett u. Frau, auch noch 1862; 1882·1885: Major a. D. Duncker. 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927·1935: Reisinger Erben. Landgr. Str 18 Erbaut 1840; 1854: Johann Schulheiß, Schlosser aus Gelnhausen; 1882: Schultheiß Erben; 1904: Franz Reisinger, Malermeister; 1927: dessen Erben; 1935: Bocken-heimer Volksbank Landgr. Str 24 Erb. wie [317]; 1848: Kaspar Knorr aus Munzingen (Württemb.), der Justina Cleb heiratete 1882·1885; 1904: Peter Knorr; 1927: Frau Knorr Wwe + Erben; 1935: F. Knorr, Ldgr. Str. 26 Erbaut 1848; Konrad Reibeling 1862; 1882·1904: M. R. Privatiere; 1927·1935: G. Menz, Eisenb.-Sekret. a. D. Ldgr. Str. 28 Erbaut 1849; Gg. Wetzel + Frau u. Tochter 1862; 1882: Salomon Müller; 1904·1927: Adolf Gutenstein, Viehhandlung; 1935: Dr. F. Gutenstein, Rechtsanwalt u. M. Gutenstein, Kaufmann. Leipz. Str. 79 Erbaut etwa 1810. Margaretha Buchenauer (Mündel) besitzt von 1821-1834 ihre 35 Rth; 1862 ist Franz Spahn Besitzer. 1872·1882: Peter Schmitz (∞ mit einer geb. Spahn). 1885: Letztere; 1904·1927: Heinr. Schmitz, ihr Sohn †1932; 1935: Emil Goll, sein Schwager †1939. Leipz. Str. 59 Erbaut 1827. Eigentümer Gg. Bender 1842, der 1857 eine Wirtschaft anlegte "Adler", die J. Feix führte (1868 noch). Gg. Bender verkaufte Haus 16 Rth, Garten 1 V. u. 29 Rth Wirtsgarten 1 V. 21 Rth. u. Kegelbahn 8,8 Rth, also nahezu 1 Morgen am 15. Mai 1872 an Fr. Klenk. 1882·1885 waren Gebrüder Philippi Besitzer (seit 30. Okt. 1872), die eine Klavierfabrik darin betrieben. Diese erwarb F. Schaaf (1904); die in die "Baldur"-Pianofortefabrik A.G. überging (1927); 1935 ist Eigentümerin die Deutsch-Schweitzerische Verwaltungsbank Leipz. Str. 57 1862 noch Bauplatz des Georg Bender, der in den 70er Jahren ein Haus errichten ließ. 1872·1882: G. Bender, Steinbruchbesitzer; 1885: derselbe (Rentner). 1904: Peter Bender, Privatmann, früher Kaufmann 1927 (Nr. 57) K. Hentschel, Straßenbau; ebenso 1935 Leipz. Str. 39 Erbaut um 1830; erstbekannter Besitzer Phil. Ferdinand Hedderich; 1862 Karl Hofmanns Erben, modo 1871 Phil. Ferd. Hedderich Wb. 1872; 1882·1883 Hahn (Fft.) 1904 B. Hahn, Privatiere; 1927 3 Geschwister Bock, Privatieren. 1935 dieselben 3 Frl. Leipziger Str. 35 Erbaut etwa 1824 von Rein & Bender, kam 1828 24. Mai an J. Christoph Wilke (für 4200 fl), der eine Wirtschaft anfing. Er starb 1869, 71 jährig. Sein ganzer Grundbesitz betrug 1831-1834 2 Viertel 5 Ruthen. Nachfolger im Besitz waren 1872: Rößel, Bautechniker; A. Filsinger?, 1882·1885 Gebr. Schmidt, Kolonial-u. Farbwarenhandlung; 1904·1927 J. Gies; 1935 s. Erben. Leipz. Str. 33 Erbaut etwa 1824 durch Peter Rein u. Dav. Bender, es kam schon früh an Spenglermeister Christian Schwenk, der 1872 (82 jährig) starb; es folgte im Besitz: 1882 Julius Müller, Cigarrenhändler; 1885 Jakob Berlyn, Landesproduktenhändler; 1904-1935 R. Schwab, Photograph. Leipz. Str. 31 Erbaut 1826 durch Rein & Bender. Die Bäckerei darin betrieb 1853 Joh. Matth. Edelmann bis 1880, seine Wwe bis 1896; dann erwarb sie Georg Bopp; von diesem kam sie 1908 an Alexander Stößel, der 1926 9/5 starb. Jetzige Eigentümer Stößel Erben (Frau Kathinka geb. Schudt u. Tochter Gertraude Leipz. Str. 22 Erbaut 1835; der Bauplatz gehörte 1825: Philipp Passavant; 1826: Uhrmacher Bingenheimer u. Chirurg Gottfried Bender; das neue Haus dann Eduard Engelhard; 1862·1871 dem Uhrmacher und Stadtrat Christian Friedr. Heinrich Mäcker; 1882 Jakob Pütz, Kontroleur; 1885 wieder Mäcker (wohl Nachkomme des Obigen); 1904 Photograph Carl Abel (†__); dann dessen Sohn; 1927 C. Bender, Bäcker; ebenso 1935 Leipz. Str. 24 Erbaut etwa 1823; erst genannt Herr von Baumbach; dann Meurer, Messer, dem 26. Okt. 1825 das Anwesen versteigert wurde; 30.3.1831: Stadtschreiber W. Knöll an den resigierten{?} Gg. Friedr. Barth von Wiesenbronn (Bayern). 2 Hypothek hat Peter Forell der es wohl gebaut hatte. (Neben Forell u. Hch. Fröhlich); vor und nach 1862 Gg. Matth. Zinnecker (1871); dessen Wwe 1882 u. 1885. 1904 F. A. Schauber, Privatmann; 1927·1935: C. Bender, Bäckermeister; 1940: Geishecker, Bäckermstr.? Leipz. Str. 26 Erbaut etwa 1838; der Bauplatz gehörte 1830 Hch. Fröhlich; es folgte Friedr. August Friedrich; 1848 hatte J. P. L. See den Verlag des "Bürgerblatt für Bockenheim" hier; vor und nach 1862: Franz Zimmermann Wwe (1871); 1882·1885 Konditor Karl Ludwig Paulizky; 1904: Philipp Bender, Privatier; 1927 A. Goldberg, Kaffeehaus, 1935 dessen Sohn C. Bender, Bäcker-meister Leipz. Str. 32 Erbaut 1822 durch Simon Heußler, kommt gleich an Schneider Fröhlich; 1827 erwarben die Gebr. Heß [181] u. [180]; hier wohnt Abraham Herz Heß u. besitzt es noch 1862·1871 u. 1882 (jetzt Privatier) den Pferdehandel treibt 1882 Meyer Heß; 1885: Meyer Heß; 1904 Sohn Strauß; 1927·1935 Ludwig Strauß, Kaufmann. Leipz. Str. 34 Siehe auch Nr. [181]; hier wohnt Joseph Herz Heß, auch 1862·1871 noch; 1882 Abraham Heß und Hermann Heß; 1885 Abraham Heß u. Hermann Heß' Wwe; 1927·1935: Heß Erben. Leipz. Str. 36 Die für die Industriel Entwicklung von Bockenheim wichtigen Fabrikgebäude im Hinterhof der Leipziger Strasse 36 sollen unter Denkmalschutz gestellt werden Der Neubau wurde wahrscheinlich im Jahr 1904 erstellt; 1927 Veifa-Werke A.G.; 1935 Siemens-Reiniger Werke Bei den Fabrikgebäuden handelt es sich um einer der Letzten erhaltenen Fabrikgebäude im Kern Bockenheims Leipz. Str. 72(Ecke Juliusstr.) Erbaut etwa 1848; der schräg auf die Straße stoßende Bauplatz gehörte Albrecht Bollbach. 1872 bekam er vom Präfekten Freiherr v.d. Tann die Zusicherung der Unterstützung betr. später notwendig werdende Konsolitation; das Haus gehörte zuerst David Bender; 1858·1862 Seligmann Kahn. 1865 erwarb es Jean Frischmann aus Ginnheim, der einen Holzhandel hierin u. gegenüber (Bauplatz K. L. Barthel S. 180) bis etwa ___ betrieb. Seit 1926? Karl Weil, Uhrmacher. 1904: Petri, Uhrmacher Grempstr. 26 Nr. [166], erbaut 1818/19. Besitzer war Heinrich Noé bis nach 1840; seine Witwe Maria, geb. Schuld hatte Barbier Kaspar Schmidt geheiratet (†1851); sie starb 17. Febr. 1865; die Erben verkauften das Haus 1. Dez. 1869 an Levi Höxter, Fruchthändler aus Zmesten. Seine Erben verkauften es an R. Roth, Stanzmesserfabrikant (1923, 1927, 1935). Grempstr. 24 Sie wurde erbaut 1799, vielleicht durch Krämer Anton Stötzer; 1812 ist sie sicher in seinem Besitz*. Seine Tochter Auguste heiratete Ökonom Franz Jakob Huppert, dessen Wirtschaft "Zur Walhalla" seit 1824 besteht u. während der Arbeiterbewegung von 1848 viel genannt wird. Er stirbt 1862, 20. Mai. An Ackerland besaß er 241/4 Mg. Es folgt ihm Peter Schulz. Nach 1870 verkauft dessen Witwe die gesamte Liegenschaft (Wohnhaus 1 V. 18,5 Rth, Hof u. Garten 11/4 V. 16,88 Rth) an Carl Theodor Heygen bis 1914. Dessen Wwe vergantet die Wirtschaft an Meyer, Löbig 1894, Renz, dann erfolgt der Abbruch. Neubau Grempstr. 24a: H. Platt, 1935 : Platt Erben. Grempstr. 24: Dr. Reichmann (Bozen) 19__. 1935: Th. Hense. Grempstr.20 u. 22. Der andere Schönhofsacker von 1 Viertel 1 Rth u. 6 Quadratfuß wurde 1784 an Zimmermann Asmus Reges verkauft, der dann eine Hofreite anlegte, die er wohl gleich an Johannes Schappel II. am 1. Juli 1808 an Chirurgus Ludwig Blum (Haus, Hofraum, Stall, Garten) für 2350 fl verkauft hatte, aber 2. März 1809 für 1605 fl wieder zurück kaufen mußte. Nachfolgerin wird die Witwe des Lehrers Andreas Müller (†1808) im selben Jahre für 1605 fl. 1835 ist die Liegenschaft bei Hartmann Müller (Bürger seit 1826), der 1847 schon tot ist. Nach dem Tode seiner Witwe 1854 kommt ein Teilungsvertrag zustande. Das Haus kommt an Zacharias Müller, dann (1864) an Peter Schwager. Es erfolgt der Umbau der Scheuer zu einem Wohnhaus; (das alte Haus wird abgebrochen.) es wird Eckhaus der etwa 1885 angefangenen Karlstraße, die 1897 den Namen Werderstraße bekam. Eigentümer seit 1866: Heinrich Schwager; seine Witwe starb 1937; jetzt Hch. Schwager Erben, denen auch der 1900 errichtete Neubau gehört. Grempstr. 15 kam um 1842·1845 in Andreas Weil's Besitz, 1857·1862· 1882: dessen Wwe, 1885·1904: Philipp Auth (†1906); 1927: Heinr. Auth; 1931: Auth Erben Grempstr. 17 Der Bauplatz, ein Garten, gehörte 1767 Johann Bender. Gebaut wurden beide Häuser etwa 1790 und gehörten 1828 dem Zimmermann Simon Heußler*,✴1835. 1839 Heußlers Erben, 1841-1856 gehörte [1091/2] dem Wundarzt Ignaz Ries; 1862 Hch. Adolf Sünder, 1882/85 dessen Erben. 1904 aber schon dem Besitzer von [109]: Philipp Auth, Zimmermeister; 1927: Heinrich Auth; 1935: E. Bender, Baugeschäft (Hauptgüterbahnhof). *Simon Heußler erwarb 15. Apr. 1828 von Friedr. Harth [99] 161/4 Rth von dessen Garten. S. Seite 166. Grempstr. 19 Erbaut 1736, wie am Torposten zu sehen ist, siehe auch Plan S. 53. Die Liegenschaft war 3 Viertel 4 Rth groß und gehörte bis 1783 Peter Christian Bügler. Von 3 Brüdern (Söhne) (Nikolaus, Zehntendeputierter 1824, Konrad (Soldat) 1804 u. Hieronymus) war wohl Hieronymus 1770, der 1792 schon tot ist, da seine Wwe für 1 Mg. Wiesen Maulwurfgeld bezahlt, der weitere Besitzer, da seine Tochter Mar. Helene 1798 den Jakob Philipp Reges (Sohn des Asmus R.) heiratet, der der folgende Besitzer wird. 1844 gehen ab 2 mal 35 Ruthen an Adam Görbert, der 1862 noch lebt. Vor 1873 war Georg Ezechiel Besier mit 29 Rth Hofraum und 24, 6 Rth Garten eingetragen. Am 3. Sept. 1873 wurde Fuhrunternehmer Jakob Schudt Eigentümer; nach seinem Tode (1887) die Wwe Katharina, dann sein Sohn Heinrich Schudt bis 1933†. Die Witwe desselben führt das Speditionsgeschäft (Toni Schudt geb. Heuralte Hofreite, 1480 schon erwähnt im Weißfrauen-Hauptbuch: "ist ein Born in dem Hof bei der Stiegel, gibt Sinthrums Henn 10ß Zinß; später: Cles Anthen - Henns Sohn." [Siehe Plan S. 53]. Später ist die Brauerei "zum Löwen", am Schlag gelegen, darin, "beim Löwenbrunnen", auch "Weißer Löwe" und "Herberge zum Löwen" genannt. Ob Jakob Schleicher, Bierbrauer, schon darin 1596 gewohnt hat? Erst Niklas Gruy ist sicher Inhaber 1603·1606; ebenso 1638 Paul Appel bis 1661. 1699 erscheint der "Weiße Löwe" mit Joh. Heinrich Berlitz für kurze Zeit, 1705 - 1711 ist Joh. David Emrich Bierbrauer darin, dann 1716,1717 Konr. Menger, dann mit Nikolaus Verlohrn, 1738 seine Witwe. (oder Konrad Storck) Die Brauerei scheint dann eingegangen zu sein, da Johann Bernhard Bender 1732 die halbe Liegenschaft (1 Viertel 182⁄3 Rth groß) "Haus mit Brauhaus" für 380 fl an die lutherische Gemeinde dahier zu einem Bet- und Schulhaus verkauft. Dieses hat heute noch im Dachgebälk einige Reste vom ehemaligen Glockenturm. Es wird am 25. November 1789 an Abraham Baer (auch Abraham Koppel genannt) für 1850 fl weitergegeben, als die Gemeinde das franz.-reformierte Kirchlein in der Rödelheimer Straße erwarben. Dessen Kinder teilen die bereits ___ ganz erworbene Hofreite. 1825·1828 hat Joseph Baer [41] behalten. Daniel Lazarus Baer gibt an seinen Bruder Salomon Lazarus B. von [411/2] 31,11 Rth ab, d. i. 1/2 von einem einstöckigen Vorderhaus, Hinterhaus, Hof, Seitenbau und Garten für 1250 fl. In [41] wohnt 1856 schon Johannes Weil. 1862 und später; 1882/85: Weils Erben: Katharina Bachmann geb. Weil †1904, da es Küfer August Naumann erkauft. 1935: P. Naumann, Wwe. ygen) weiter. Grempstr. 21 Ehe diese Liegenschaft an Abraham Baer (s.o.) kam, besaß sie 1789·1794 der Wagner Joh. Schöffer (Schäfer), wie der jetzt erst verschwundene Grenzstein I.S. 1789 bewies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger wies. darauf folgte Abraham Baer; 1825 Daniel Lazarus Baer an seinen Bruder Salomon Lazarus 31,11 Rth (w.v.). 1862 ist Heinrich Ott Besitzer und später noch;1882/85 dagegen Wwe Kath. Schulz, geb. Balck; 1901 Heinrich Fischer, Bauunternehmer, der den Neubau bewerkstelligt hat. 1927: H. Hecht, Kaufmann u. Frau B. May (Ölhandel). 1935: J. Stetter, Metzger. [140] und [42] waren 1684 noch Zierholds Garten (Weißfrauengut). Luitgar (Lutgerus) Horn, der 1724 hier im Dorf einzog, hatte 1738 schon das Haus [42] in Besitz; 1746 seine Witwe. Am 7. Februar 1746 gaben Horns Kinder (Görg Koch und Frau geb. Horn) die Liegenschaft an Anna Horn für 623 fl; 1749 verkaufte diese dieselbe an Gnädige Herrschaft zu einem Försterhaus (An Förstern bzw. Forsthäusern wurden genannt Hennig 1747, Zorbach 1761·1763, Lentulus 1802, 1825 schon in Bergen) Das Haus kam dann in Privathände: 1825 Peter Rein; 1835 F. W. Lindheimer Wwe; 1849 Peter Rein wieder, der die Liegenschaft "zum Adler" an Wirt Georg Bender verkaufte; dieser sie - 1 Viertel 26 Rth haltend - weiter an Peter Schulz am 28. Januar 1857; (1862·1864; † vor 1876) 1882/85 seine Witwe; 1904: M. Meyer, Metzgermstr. Börsenplatz 5; K. L. Buchwald 1927·1940. Grempstraße 25 Das Haus [140] ist der Nummer nach etwa 1810 erbaut vielleicht durch Jakob Rein (Zunftmeister.); kam in den Besitz des Handelsmanns Burnitz (Fft), der es - 1 Viertel 182⁄3 Ruthen groß - für 3800 fl im Jahre 1825 an Schreinermeister Philipp Ettling weitergibt. 1857 ist Hermann Eppstein Eigentümer, der es 1861 (Hofraum, Stall u. Garten) an Spezereihändler Ferdinand Röbig weiter verkauft. 1882/85: derselbe noch in Besitz; 1904: sein Schwiegersohn Ludwig Bender, Weißbindermeister. 1927: W. Bender's Wwe; 1935: W. Benders Erben. Jetzt steht an des alten Hauses Stelle ein Neubau Begründung: Bei den Gebäuden handelt es sich um die letzten städtebaulich-historisch wichtigen Gebäude aus der Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim im 19. Jahrhundert und früher. Diese historisch wichtigen Gebäude sollten unter besonderen Schutz gestellt werden. Dies gilt insbesondere, da sich durch den Abriss des im Jahr 1828 erbauten Gebäudes Leipziger Straße 68 und die geplante Aufstockung des Backhauses in der Friesengasse 13 gezeigt hat, dass die bestehende städtebauliche Erhaltungs-satzung für die historisch wichtigen Gebäude keinen ausreichenden Schutz bietet. Bei der Aufzählung handelt es sich um eine Abschrift der Häuserchronik des Dorfes und der Stadt Bockenheim von Heinrich Ludwig, 1941 Das Manuskript übertragen hat Herrmann Ludwig im Jahre 2008. Zahlen und Namen, die nach dem Baualter angegeben werden, beziehen sich auf die Jahre der jeweiligen Eigentumsübergänge und die Namen der neuen Eigentümer. Im Nachhinein stellt sich uns die Frage, warum historisch wichtigen 200jährigen Gebäuden der Status denkmalgeschützt verweigert wird, während - wie aktuell geschehen - der 40 Jahre alte Fernsehturm "Ginnheimer Spargel" unter Denkmalschutz gestellt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 18 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 962/2 dahin gehend ab, dass die Vorlage als Anregung an den Magistrat beschlossen werden soll. Beschluss: Die Vorlage OF 962/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP und Piraten gegen 2 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD und 1 GRÜNE (= Enthaltung) 1 GRÜNE nimmt nicht an der Abstimmung teil
Partei: LINKE.
Weiter lesenZeilsheim: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße umrüsten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5255 entstanden aus Vorlage: OF 1133/6 vom 02.10.2019 Betreff: Zeilsheim: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße umrüsten Der Magistrat wird gebeten, die im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße befindliche Ampelanlage so umzurüst en, dass diese im Nachtbetrieb nicht abgeschaltet wird, sondern generell Rot zeigt und nur beim Überfahren von Kontaktschleifen auf Grün umschaltet. Begründung: Nach allgemeiner Wahrnehmung der Bürger wird auf der Pfaffenwiese insbesondere nachts mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Der temporäre Einsatz eines sogenannten Blitzanhängers hat daran leider wenig geändert. Der Umbau der Ampelanlage sollte zur Beruhigung der Situation beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 162 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4541 entstanden aus Vorlage: OF 1007/6 vom 16.04.2019 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten Vorgang: OM 4070/18 OBR 6; ST 421/19 Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen mit dem Enforcement-Trailer auf nachfolgende Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten: - Zur Frankenfurt (Goldstein); - Alt-Griesheim (Griesheim, im Bereich der Boehleschule); - Elsterstraße (Griesheim, im Bereich vor dem Kindergarten St. Hedwig); - Gotenstraße (Höchst); - Königsteiner Straße (Höchst); - Sossenheimer Weg (Höchst, zwischen Gotenstraße und Bahnübergang); - Hoechster-Farben-Straße (Höchst und Sindlingen); - Oeserstraße (Nied, im Bereich zwischen Bahnhof und Nied Brücke); - Birminghamstraße (Nied, im Bereich zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße); - Alt-Schwanheim (Schwanheim); - Rheinlandstraße (Schwanheim, im westlichen Abschnitt); - Kurmainzer Straße (Sossenheim, zwischen Dunantring und Victor-Gollancz-Haus); - West-Höchster-Straße (Zeilsheim, zwischen Annabergstraße und Frankenthaler Weg); - Alt-Zeilsheim (Zeilsheim, zwischen Welschgrabenstraße und Frankenthaler Weg). Begründung: Der sog. Enforcement-Trailer hat sich als wichtiger Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert - insbesondere auch, weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage "rund um die Uhr" (also auch nachts) durchgeführt werden können. Damit trägt er nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Zwischenzeitlich wurde von der Stadt sogar ein weiterer Enforcement-Trailer angeschafft. Im Ortsbezirk 6 gibt es derzeit neun genehmigte Messstellen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421). Der Ortsbeirat 6 bittet nun, die Kontrollen auf o. g. Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1435 Aktenzeichen: 32 4
Zeilsheim: Spiel- und Bolzplätze in Zeilsheim - Wie ist der Stand der Dinge?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4540 entstanden aus Vorlage: OF 1006/6 vom 23.04.2019 Betreff: Zeilsheim: Spiel- und Bolzplätze in Zeilsheim - Wie ist der Stand der Dinge? Der Magistrat wird gebeten, a) Auskunft über den aktuellen Stand zu Maßnahmen für folgende Zeilsheimer Spiel- und Bolzplätze zu geben: 1. Pfortengartenweg/Pflugspfad: Neugestaltung für U3; 2. Blauländchenstraße: Bolzplatz-Sanierung; 3. Frankenthaler Weg: Neuerrichtung von Geräten; und/oder b) die Situation im Rahmen eines Ortstermins unter Beteiligung der Kinderbeauftragten und des Quartiersmanagements zu erläutern. Begründung: Mehrmalige Initiativen der Kinderbeauftragten und des Quartiersmanagements, Informationen zum Stand der Dinge zu Maßnahmen auf Zeilsheimer Spielplätzen zu erhalten, waren leider fruchtlos und führten zu keiner Kommunikation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1539 Antrag vom 25.11.2020, OF 1446/6 Antrag vom 17.12.2020, OF 1445/6 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7115 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7116 Antrag vom 07.06.2022, OF 515/6 Auskunftsersuchen vom 28.06.2022, V 434 Aktenzeichen: 67 2
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