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Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0
Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2295 entstanden aus Vorlage: OF 208/8 vom 16.10.2017 Betreff: Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA Der Magistrat wird gebeten, den Archäologischen Rundweg in der Römerstadt NIDA unter anderem wie folgt erneuert zu ernennen: 1. Überprüfung der bestehenden Tafeln hinsichtlich der Darstellungen (Texte und Abbildungen); 2. Sanierung der bestehenden Tafeln und Beseitigungen von Schäden sowie Ersetzen von fehlenden Tafeln (z. B. NIDA Hafen) und ggf. Aufstellung an einem besseren Ort; 3. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der neuen Feuerwache 21; 4. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der Erweiterung der Römerstadtschule; 5. Aufstellung einer Tafel im nordwestlichen Bereich der Römerstadt NIDA; 6. textlicher Hinweis auf den bestehenden Tafeln zu den Mauerresten (z. B. im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring/Titusstraße, vor dem Schutzbau der Töpferöfen und In der Römerstadt 110/gegenüber Eingang Friedhof) und dem Römerbrunnen (unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39) oder Aufstellung entsprechender weiterer Tafeln; 7. Einbeziehung des Schutzgebäudes mit den Töpferöfen in der Nähe der Feuerwache 21 in den A rchäologischen Rundweg; 8. Einbeziehung der Ausstellung auf dem Gelände der Römerstadtschule und 9. Herausgabe einer neuen Broschüre mit den Texten und den Standorten der einzelnen Tafeln und Darstellung im Internet (wie z. B. der Geopfad). Begründung: Seit der Erstellung der Tafeln im Jahr 2000 und insbesondere aufgrund der Ausgrabungen im Bereich der Römerstadt NIDA und im Umfeld haben sich sicherlich neue Erkenntnisse ergeben. Deshalb sollten die Darstellungen auf den vorhandenen Tafeln überprüft werden. In jedem Fall sollten zu den beiden Ausgrabungsergebnissen im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring (Feuerwache 21) mit der Stadtmauer und dem Stadttor sowie In der Römerstadt zwischen 118 und 120 (Erweiterungsgebiet Römerstadtschule) mit dem Tempelbezirk neue Tafeln aufgestellt werden. Mit der Aufstellung der Tafeln im Bereich der Römerstadt NIDA und mit der Darstellung des jeweiligen Standortes bezogen auf die damaligen und heutigen Straßenverhältnisse wird der Nutzer darauf hingewiesen, welche Ausdehnung NIDA hatte. Der überwiegende Teil der Tafeln befindet sich im mittleren bzw. östlichen Teil von NIDA. Mit einer Tafel im nordwestlichen Bereich, in dem keine Tafel vorhanden ist, würde für den Nutzer die Ausdehnung der Römerstadt NIDA beim Aufsuchen dieser Tafel erlebbar werden. Die unter Punkt 6. aufgelisteten Standorte der Mauerreste (vermutlich römischen Ursprungs) lassen sich möglicherweise noch um den Standort der Trinkhalle neben dem Gebäude In der Römerstadt 110 erweitern, vor der sich ebenfalls ähnliche Steine befinden. Mit jeweils einem Hinweis auf diese Mauerreste (z. B. den Tafeln auf der Brücke In der Römerstadt über die Rosa-Luxemburg-Straße und vor dem Schutzbau für die Töpferöfen) würde eine Erklärung für diese Mauerreste gegeben werden. Mit einem Hinweis auf der Tafel im Durchgang zwischen Am Forum 49 - 51 und Im Heidenfeld 94 - 96 und der Tafel "Hafen NIDA" auf den Römerbrunnen unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39 würde der Brunnen in die Darstellung des römischen Erbes mit aufgenommen. Mit den jeweiligen textlichen Hinweisen würde auch dazu beigetragen, dass die Anzahl der Tafeln begrenzt bleibt und im Fall des Römerbrunnens keine Tafel in einem Bereich aufgestellt wird, der nicht der sozialen Kontrolle unterliegt. Unter dem Gesichtspunkt der sozialen Kontrolle sollte die fehlende Tafel zum Hafen NIDA im Bereich der Hadrianstraße mit Wohnbebauung (z. B. Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer) neu aufgestellt werden. Mit einer neuen Broschüre, die die Inhalte der Tafeln wiedergibt, würde unter anderem auch Unterrichtsmaterial geschaffen werden. Mit der Darstellung im Internet wird der Archäologische Rundweg in der Römerstadt NIDA für jeden Interessierten weltweit abrufbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 341 Auskunftsersuchen vom 22.10.2020, V 1782 Aktenzeichen: 41 31
Beschilderung eines Geh- und Radweges an der Graf-von-Stauffenberg-Allee
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2017, OF 211/8 Betreff: Beschilderung eines Geh- und Radweges an der Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: An der Kreuzung Graf-von-Stauffenberg-Allee/Rosa-Luxemburg-Straße wurde stadteinwärts ein asphaltierter Weg mit dem Zeichen Nr. 241 - Geh- und Radweg - versehen. Dieser Weg endet allerdings nach ca. 150 m unvermittelt an einem Grundstück. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Ist ein Weiterbau vorgesehen? 2. Wenn ja, wo endet dieser Weg? 3. Wann ist mit der Befahr-, bzw. Begehbarkeit zu rechnen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 620 2017 Die Vorlage OF 211/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
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S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten und auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150) zu verwirklichen. Eine Nutzung von Flurstücken, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B696 (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße, Teilbereich 2, M 22 v. 13.01.2012) zu Wohnbauzwecken ist dabei nicht vorzusehen. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen und von Teilen des Gewerbegebietes Heerstraße nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die in dem Untersuchungsgebiet tätigen Bauern gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirats schützenswert ist. Zugleich zielt die Voruntersuchung darauf ab, bereits gesicherte Gewerbeflächen nördlich der Heerstraße für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Gewerbeflächen sind in Frankfurt knapp und werden speziell in Praunheim benötigt. Der Ortsbeirat lehnt eine Aufweichung des Beschlusses zum Bebauungsplan B696 aus diesem Grund ab. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auch auf dem Gebiet des Ortsbezirks 7 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Praunheimer Sicht bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. der Steinbacher Hohl, Oberhöchstädter Weg, Haingrabenstraße und Alt-Praunheim. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Die Entwicklung des früheren Ziegeleigeländes und des großen Grundstücks zwischen dem Steinbach und den Behelfsheimen an der Steinbacher Hohl ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirats voranzutreiben. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZusätzliche Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/L 3004
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2204 entstanden aus Vorlage: OF 312/9 vom 14.08.2017 Betreff: Zusätzliche Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/L 3004 Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/L 3004, schräg unter der Rosa-Luxemburg-Straße, auf den Grünflächen der zahlreichen sich dort befindlichen Verkehrsinseln zu pflanzen. Begründung: Hier sind die Flächen vor allem mit niedrig geschnittenen Hecken und einem Baum bepflanzt. Für weitere Bäume ist genügend Platz. Sie könnten das Straßenbild verschönern und die Umgebung etwas kühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2503 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1504 Aktenzeichen: 66 0
Sicherheit nördliche Altenho ̈ferallee (Graf-von-Stauffenberg-Allee und Sportplätze)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2127 entstanden aus Vorlage: OF 211/12 vom 28.08.2017 Betreff: Sicherheit nördliche Altenho ̈ferallee (Graf-von-Stauffenberg-Allee und Sportplätze) Vorgang: OM 4604/15 OBR 12; ST 1745/15; OM 710/16 OBR 12; ST 131/17 Der Magistrat wird gebeten, an der verkehrsreichen Einmündung der Graf-von-Stauffenberg-Allee in die Altenhöferallee einen Fußgängerüberweg ohne Mittelinsel über die Graf-von-Stauffenberg-Allee einzurichten, um dem Fußgängerverkehr entlang der Altenhöferallee eine sichere Querung ohne Beeinträchtigung des Busverkehrs zu ermöglichen. Des Weiteren wird der Magistrat daran erinnert, die Anfang des Jahres (ST 131) zugesagte Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Tempo 30 am Nordende der Altenhöferallee zur Verkehrssicherung an der Bushaltestelle und der Einfahrt des Sportplatzes (bzw. künftig der Sportplätze) umzusetzen. Begründung: Für den gesamten Bereich nordwestlich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee gibt es keine Unterstützung zur Überquerung der als Hauptstraße eingerichteten und verkehrsreichen Graf-von-Stauffenberg-Allee. Die Einrichtung von Fußgängerampeln wurde durch den Magistrat mit Stellungnahme ST 1745 vom 11.12.2015 abgelehnt, doch für einen Fußgängerüberweg kann von ausreichenden Fußgänger- und Fahrzeugzahlen ausgegangen werden. Da die Buslinie 29 dort abbiegt, ist der Bau einer Mittelinsel an dieser Stelle nicht möglich. Die Einführung von Tempo 30 auf der Höhe der Sportplatzeinfahrten bis zur Einmündung Richard-Breitenfeld-Straße/Paul-Apel-Straße wurde zur zeitnahen Umsetzung zugesagt, bislang aber nicht ausgeführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4604 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1745 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 710 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 131 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2488 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2453 Antrag vom 08.06.2018, OF 320/12 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1042 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerüberweg über die Graf-von-Stauffenberg-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2126 entstanden aus Vorlage: OF 210/12 vom 23.08.2017 Betreff: Fußgängerüberweg über die Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Magistrat wird gebeten, nach Aufhebung des baustellenbedingten Fußgängerüberwegs über die Graf-von-Stauffenberg-Allee in Höhe der Cäsar-von-Hofacker-Straße einen dauerhaften Fußgängerüberweg in Höhe der Hausnummern 16 bis 20 der Graf-von-Stauffenberg-Allee anzulegen. Begründung: Die als Hauptverkehrserschließungsstraße dienende Graf-von-Stauffenberg-Allee ist im Abschnitt zwischen Römischer Straße und Altenhöferallee (50 km/h) geradlinig und aufgrund der beidseitigen Fahrradschutzstreifen sehr breit. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs mit Fahrbahneinengung in Höhe der Hausnummern 16 bis 20 und somit in der Mitte dieses Straßenabschnitts dient aus Sicht des Ortsbeirates der sicheren Querung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers und trägt zur Verkehrsberuhigung der Graf-von-Stauffenberg-Allee bei. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Kindertagesstätte Martin Niemöller sowie ein Apartmenthaus der Lebenshilfe-Stiftung Frankfurt für Menschen mit und ohne Behinderung. Dieser Bereich stellt zudem die fußläufige Verbindung zwischen den Quartieren Altkönigblick und Mitte mit dem Riedbergzentrum und diversen sozialen Einrichtungen über den Kätcheslachpark-West parallel zur Altenhöferallee dar. All diese Aspekte rechtfertigen aus Sicht des Ortsbeirats einen Fußgängerüberweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2450 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1046 Aktenzeichen: 32 1
Westflügel erreichbar halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2129 entstanden aus Vorlage: OF 213/12 vom 28.08.2017 Betreff: Westflügel erreichbar halten Der Magistrat wird gebeten, die Hessen Agentur aufzufordern, während der kommenden Bauarbeiten zur Herrichtung des Grünzug s "Römische Straße" eine durchgängige Passierbarkeit für Fußgänger vom westlichen Kätcheslachpark in den Westflügel, insbesondere in Richtung der Ella-Bergmann-Michel-Straße, sicherzustellen. Begründung: Die Ella-Bergmann-Michel-Straße stellt eine wichtige fußläufige Anbindung an die Marie-Curie-Schule, die Kita Himmelsbogen und ab 2018 auch an das Familienzentrum Billabong dar. Gleichzeitig steht bis voraussichtlich Ende 2018 der südliche Fußweg entlang der Graf-von-Stauffenberg-Allee wegen Bauarbeiten als Alternative nicht zur Verfügung, sodass viele Familien für ihre Wege zu diesen Institutionen durch den Kätcheslachpark ausweichen. Es soll vermieden werden, dass während der Bauphase der gesamte Bereich der Römischen Straße für Fußgänger unpassierbar wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2341 Aktenzeichen: 67 0
Geschwindigkeitsmessung vor der Marie-Curie-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1973 entstanden aus Vorlage: OF 192/12 vom 04.08.2017 Betreff: Geschwindigkeitsmessung vor der Marie-Curie-Schule Der Magistrat wird gebeten, in der Graf-von-Stauffenberg-Allee auf Höhe der Marie-Curie-Schule langfristige Geschwindigkeitsmessungen mittels ViaCount-Geräten durchzuführen. Begründung: Die Sicherheit der Grundschülerinnen und Grundschüler der Marie-Curie-Schule ist seit langer Zeit nicht nur ein Thema im Ortsbeirat, sondern insbesondere auch bei den Eltern der Schulkinder. Die oben beantragte Messung dient dazu, die Diskussion sachlich fortzuführen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu beratschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2017, ST 2073 Aktenzeichen: 32 4
Verzögerte Neuanlage von Ballspielfeldern am Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1977 entstanden aus Vorlage: OF 196/12 vom 04.08.2017 Betreff: Verzögerte Neuanlage von Ballspielfeldern am Riedberg Der Magistrat wird gebeten, für die bereits im zweiten Jahr misslungene Raseneinsaat für die drei Spielfelder (1 x Fußball und 2 x Volleyball) auf der öffentlichen Grünfläche westlich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Ella-Bergmann-Michel-Straße Maßnahmen zu ergreifen, um eine Nutzung der Spielfelder zumindest im Jahr 2018 zu ermöglichen. Dabei ist auch zu prüfen, ob nicht ein anderer Bodenbelag, wie z. B. bei den Spielfeldern oberhalb des Bonifatiusparks, verwendet werden kann. Begründung: Die im Frühjahr 2016 eingebrachte Raseneinsaat war ebenso wie die Nachsaat im Herbst 2016 wenig erfolgreich. Im Frühjahr und Sommer 2017 scheinen keine Bemühungen mehr erfolgt zu sein, um die Spielfelder nutzbar zu machen. Es besteht jedoch eine starke Nachfrage nach Spielfeldern am Riedberg, zumal angrenzend an die geplanten Spielfelder die Errichtung eines Studentenwohnheims mit 266 Wohneinheiten bevorsteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2017, ST 2148 Aktenzeichen: 67 0
Zweite Schranke in der Straße Kreuzerhohl installieren um Schleichverkehr zu unterbinden
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.07.2017, OF 185/8 Betreff: Zweite Schranke in der Straße Kreuzerhohl installieren um Schleichverkehr zu unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat zu beauftragen, in der Straße Kreuzerhohl auf der Straßenseite gegenüber der bestehenden Schranke eine sinn- und baugleiche zweite Schranke zu installieren. Begründung: Seit mehreren Wochen wird zunehmend der Fuß-, Rad- oder Feldweg, der von der Straße Kreuzerhohl stadtauswärts hinter der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße links (nordwärts) abbiegt, von Kfz-Fahrer*innen benutzt. Bedauerlicherweise werden dabei auch Kinder, die dort zB Rad fahren, oder Erwachsene behindert oder sogar gefährdet. Gleichfalls werden die Fuß-, Rad- oder Feldwege in dem sich daran ausdehnenden Bereich der Felder von Kfz-Fahrer*innen mit unterschiedlichen Kennzeichen befahren. Offensichtlich wird diese Strecke als Abkürzung ("Schleichweg") genutzt, um den vorgesehenen Weg (Umweg) zu vermeiden. Hier besteht wichtiger und notwendiger Handlungsbedarf, dieser gefährlichen Situation zu begegnen. Eine Sofortmaßnahme ist, in der Straße Kreuzerhohl auf der Straßenseite gegenüber der bestehenden Schranke eine sinn- und baugleiche zweite Schranke zu installieren (siehe auch beigefügte Photographien). . . . Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 185/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 185/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenFluchtweg von der Marie-Curie-Schule zur „Römischen Straße“ ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1851 entstanden aus Vorlage: OF 181/12 vom 09.06.2017 Betreff: Fluchtweg von der Marie-Curie-Schule zur "Römischen Straße" ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, bei der Herstellung des Grünzuges "Römische Straße" einen direkten Fluchtweg vom Schulhof der Marie-Curie-Schule auf die "Römische Straße" in enger Abstimmung mit der Feuerwehr vorzusehen. Dabei sollte durch eine geeignete Geländeumformung und Bepflanzung sowie ggf. durch einen teilbefestigten Stichweg eine Wegeverbindung mit einem Tor im jetzigen Schulzaun hergestellt werden. Damit ist dem Wunsch der Feuerwehr Frankfurt (Bereich Präventiver Brandschutz im zuständigen Bezirk Frankfurt-Ost) nach einem zweiten Fluchtweg für das Schulgelände Rechnung zu tragen. Gegebenenfalls kann dieser Ausgang auch als alternative Feuerwehrzufahrt dienen. Begründung: Der Schulhof bietet derzeit Fluchtmöglichkeiten nach Westen in Richtung Lehrerparkplatz und (über einen nur ca. einen Meter breiten Weg an der Ostseite) zur Graf-von-Stauffenberg-Allee. Eine Evakuierung direkt an die Hauptverkehrsstraße bedeutet aber neue Risiken für die Schulkinder. Dagegen wäre eine Evakuierung in den Grünzug "Römische Straße" viel weniger gefährlich. Aktuell besteht zwischen dem Schulhof und dem noch nicht erstellten Grünzug ein Höhenunterschied von ca. einem Meter. Die Planungen für den Grünzug von Ende 2015 sehen an dieser Stelle eine durchgehende Hecke vor, die einer Evakuierung auf diesem Wege entgegenstehen würde. Durch die Schulleitung wird auch immer wieder beobachtet, dass das Schultor und somit die Feuerwehrzufahrt durch Kinder bringende oder abholende Eltern regelwidrig zugeparkt wird, wodurch die Nutzbarkeit als Feuerwehrzufahrt nicht permanent gesichert ist. Ob die geplante temporäre Erweiterung zum Schuljahr 2018/2019 die Situation weiter verschlechtert, kann ohne Kenntnis der Planungen derzeit nicht beurteilt werden. Auch vonseiten der Feuerwehr wird die derzeitige Fluchtwegesituation nicht als optimal eingeschätzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2481 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 41 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 03.11.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31
Brücke Rosa-Luxemburg-Straße über die Nidda
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1761 entstanden aus Vorlage: OF 171/8 vom 24.05.2017 Betreff: Brücke Rosa-Luxemburg-Straße über die Nidda Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Nidda (nördlicher Uferbereich) im Böschungsbereich die Abdeckung mit Betonsteinen wieder vervollständigt wird un d dabei auch eine kleine Unterhöhlung beseitigt und abgedeckt wird. Begründung: Unter der oben genannten Brücke in Richtung Römerstadt fehlen einige Betonsteine. In diesem Bereich hat sich auch eine kleine Unterhöhlung der Böschung gebildet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1899 Aktenzeichen: 66 6
Was steht der Ausweisung des markanten Speierlingbaums am Riedberg als Naturdenkmal entgegen?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1674 entstanden aus Vorlage: OF 164/12 vom 05.05.2017 Betreff: Was steht der Ausweisung des markanten Speierlingbaums am Riedberg als Naturdenkmal entgegen? Vorgang: OM 4106/15 OBR 12; ST 948/15 Der Magistrat wird erneut gebeten, zum Schutz des großkronigen und mehrere Jahrzehnte alten Speierlingbaums am Riedberg, südöstlich der Graf-von-Stauffenberg-Allee, seine Ausweisung als Naturdenkmal zu betreiben. Begründung: Wie in zurückliegenden Jahren der Ortsbeirat 8, hat auch der Ortsbeirat 12 mit der Anregung vom 24.04.2015, OM 4106, um Ausweisung des Speierlingbaums als Naturdenkmal gebeten. Die Antwort des Magistrats mit der Stellungnahme vom 29.06.2015, ST 948, lautete, dass die Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde zu gegebener Zeit getroffen wird. Damit die Angelegenheit nicht auf unbestimmte Zeit verschoben wird und in Vergessenheit gerät, bittet der Ortsbeirat 12 erneut, den Speierlingbaum zu begutachten und möglichst seine Ausweisung als Naturdenkmal beim Regierungspräsidium zu beantragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM 4106 Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 948 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1331 Aktenzeichen: 79 1
Verkehrsführung während der Bauarbeiten in der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1608 entstanden aus Vorlage: OF 274/9 vom 18.05.2017 Betreff: Verkehrsführung während der Bauarbeiten in der Eschersheimer Landstraße Vorgang: M 201/15; OM 1576/17 OBR 9; F 544/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. für die Dauer der Sperrungen im Bauabschnitt 14 die Fahrtrichtung in der Landgraf-Wilhelm-Straße umzukehren; 2. die Herweghstraße für die Dauer der Bauarbeiten als Einbahnstraße auszuweisen (Fahrtrichtung von Am Schwalbenschwanz in Richtung Haeberlinstraße); 3. zu prüfen und berichten, ob die Dillenburger Straße (ab Rosa-Luxemburg-Straße) und die Eschersheimer Landstraße zwischen Weißem Stein und Hügelstraße für Lkw gesperrt werden können ("Anlieger frei"). Begründung: Durch die genannten Maßnahmen erhofft sich der Ortsbeirat 9 eine bessere und "anwohnerschonendere" Abwicklung der Verkehrsströme in der Zeit der Baumaßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 201 Frage vom 27.04.2017, F 544 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1576 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1853 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Gas-Umrüstungsmaßnahmen - was passiert in der Gerningstraße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 163/8 Betreff: Gas-Umrüstungsmaßnahmen - was passiert in der Gerningstraße? Vorgang: B 16/17 Im Magistratsbericht B 16 vom 13.01.2017 wird über den Stand der Umrüstung von Gasleuchten gemäß Grundsatzbeschluss zur M 69 / 2014 berichtet. Es wird mitgeteilt, dass vorhandene Gasleuchten bislang "vorrangig wegen mangelnder Standsicherheit (...) ausgetauscht" werden und der Umbau "aus wirtschaftlichen Gründen (...) auch im Rahmen von in Ausführung befindlichen Baumaßnahmen der Stadt oder anderer Versorgungsträger" erfolgt. Nach der zum Bericht vorliegenden Tabelle "Übersicht Gas-Umrüstungsmaßnahmen" sind im Ortsbezirk 8 derzeit folgende Straßenzüge für eine Umrüstung vorgesehen: An der Sandelmühle, Gerningstraße und Zeilweg. Im Falle der Gerningstraße ist festzustellen, dass diese erst vor drei Jahren komplett saniert wurde (neue Straßendecke, neue Bürgersteige, neue Leistungssysteme). Eine erneute, sehr aufwendige und für die Anwohner erneut belästigende Baustelle mit Öffnung der Straße zum Zwecke der Entfernung des beliebten Gaslichts und der Erneuerung mit LED-System im historischen Leuchtendesign erscheint dem Ortsbeirat nicht sehr wirtschaftlich im Sinne des oben genannten Berichts. Stattdessen gibt es im Ortsbezirk 8 Straßen mit Gaslicht wie die Kreuzerhohl, deren Umrüstung aus Gründen verkehrssicherer Lichtverhältnisse durchaus dringlicher geboten erscheint. Wie zu vernehmen ist, beklagen die Bewohnerinnen und Bewohner der Altenwohnanlage des St. Katharinen- und Weißfrauenstifts, dass die Sichtverhältnisse in dieser am Ortsrand befindlichen Straße in den Abendstunden für ältere Mitbürger schlecht sind. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche konkreten Planungen bestehen aktuell für die Gerningstraße und gegebenenfalls wann werden diese umgesetzt? 2. Ist der Magistrat bereit, die Umrüstung der Gerningstraße aus wirtschaftlichen Gründen an den Schluss des Umrüstprojektes zu verschieben? 3. Zieht der Magistrat in Erwägung, statt der Gerningstraße zunächst die Umrüstung der Straße Kreuzerhohl in Niederursel in Angriff zu nehmen? 4. Welche konkreten Maßnahmen sind wann für die Straßen An der Sandelmühle und Zeilweg geplant? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 16 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 459 2017 Die Vorlage OF 163/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, REP und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei einer Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
Weiter lesenKreisel für den Ortseingang Alt-Ginnheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2017, OF 203/9 Betreff: Kreisel für den Ortseingang Alt-Ginnheim Seit Jahrzehnten versuchen die städtischen Ämter die Verkehrsführung des Platzes im Schnittpunkt zwischen Hügelstraße und Raimundstraße zu optimieren. Es werden Fahrspuren mit Betonabweisern gesperrt, um den Verkehr sicherer zu machen, Abmarkierungen sollten dafür sorgen, den Verkehr zu verlangsamen und ein Blitzer wurde errichtet, um Rotfahrer zu verhindern. Alle diese kleinen, wenig kreativen Maßnahmen konnten die unübersichtliche Situation nicht verbessern. In der letzten Zeit erhielt der Ortsbeirat wieder Beschwerden, dass Autofahrer wegen der knapp geschalteten Phasen von zwei aufeinander folgenden Ampelanlagen in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße den Kreuzungsbereich mit hoher Geschwindigkeit überqueren. Städtebaulich ist der Kreuzungsbereich mißlungen und ein einziger Schandfleck. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Platz durch die Errichtung eines Kreisverkehrs, eventuell auch während der Hauptverkehrszeiten ampelgestützt, umgebaut werden kann, um die Verkehrsströme übersichtlicher zu leiten, die gefahrenen Geschwindigkeiten zu drosseln und vor allem den Platz städtebaulich aufzuwerten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 386 2017 Die Vorlage OF 203/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAmpelschaltung an der Kreuzung Hügelstraße/Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2017, OF 205/9 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Hügelstraße/Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, welche Alternativen es zur derzeitigen Ampelschaltung im Kreuzungsbereich Hügelstraße - Kurhessenstraße - Raimundstraße - Ginnheimer Hohl gibt. Begründung: In den Morgenstunden von 8 - 10 Uhr kommt es auf der Hügelstraße vor der Ampel zur Kurhessenstraße in Fahrtrichtung Rosa-Luxemburg-Straße zu sehr langen Staus, bei dem die Fahrzeuge mit laufendem Motor warten müssen. In den Abendstunden ist dann die Ampelschaltung an dieser gleichen Ampel so eingestellt, dass nachdem die Ampel auf "Grün" umschaltet, nur wenig Zeit für Fahrzeuge bleibt, loszufahren und die Folgeampel an der Ginnheimer Hohl noch zu überfahren, ehe diese auf "Rot" umschaltet. Dies führt auf dem kurzen Weg zwischen beiden Ampeln zu starken und Geräuschintensiven Beschleunigungsmanövern. Gleichzeitig wird dabei eventuell nicht nur die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten, sondern es entsteht auch eine Gefahr für Radfahrer und Fußgänge in diesem Bereich. Eine Änderung der Schaltung könnte bewirken, dass ein Durchfahren der Ampel vor der Ginnheimer Hohl ohne besondere Beschleunigungsvorgänge möglich wäre. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass die Schaltung auf dieser Kreuzung sehr komplex gestaltet ist und eine Änderung an einer Ampel der Kreuzung zahlreiche weitere Modifikationen in den Ampelschaltungen erfordern würde. Trotzdem ist eine Änderung an dieser Stelle sehr sinnvoll. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 205/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung)
Partei: BFF
Weiter lesenTempo-30-Zone von 22:00 bis 06:00 Uhr für Altenhöferallee, Riedbergallee und GrafvonStauffenbergAllee
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 135/12 Betreff: Tempo-30-Zone von 22:00 bis 06:00 Uhr für Altenhöferallee, Riedbergallee und Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, die Altenhöfer Allee, Riedbergallee sowie die Graf-von Stauffenberg-Allee als Tempo-30-Zone in den Nachtstunden von 22:00 bis 6:00 Uhr nach Abschluss des Modellversuches auszuschildern. Begründung: Für den zwischenzeitlich abgeschlossenen Modellversuch wurden in dem Pilotprojekt vier Straßen (Nibelungenallee, Eschersheimer Landstraße, Mainkai/Untermainkai/Schöne Aussicht sowie Lange Straße) stadtweit aufgenommen. Bei allen vier Straßen handelt es sich um Hauptverkehrsstraßen, die direkt in der Innenstadt liegen. Der Modellversuch hat gezeigt, dass eine Lärmreduzierung eingetreten ist. Auf Grund vieler Beschwerden von Anwohnern der Altenhöfer Allee, Riedbergallee sowie der Graf-von Stauffenberg-Allee ist Tempo 30 für diese Haupterschließungsstraßen, die sich in einem dicht besiedelten Neubaugebiet befinden, zur Lärmreduzierung notwendig. Durch Tempo 30 erfährt der Verkehr auf diesen o. g. Strecken nur eine unwesentliche Verzögerung (s. Anlage). Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit macht den Durchgangsverkehr auf dem Riedberg unattraktiver. Somit sollte dies zusätzlich zu einer Reduzierung des überörtlichen Verkehrs in der Graf-von Stauffenberg-Allee führen. Anlage Anlage 1 (ca. 104 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 7 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 135/12 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass die Worte "Tempo-30-Zone" durch die Worte "Tempo 30" ersetzt werden. Beschluss: Die Vorlage OF 135/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2017 Planungsmittel für den Lückenschluss der U-Bahn Bockenheim-Ginnheim auf der Trasse Europaturm bereitstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2017, OF 244/2 Betreff: Haushalt 2017 Planungsmittel für den Lückenschluss der U-Bahn Bockenheim-Ginnheim auf der Trasse Europaturm bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für den Lückenschluss der U-Bahn zwischen Bockenheim und Ginnheim Planungsmittel für die Trasse Europaturm bereitzustellen. Begründung: Im Ergebnisbericht der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden die Varianten " Ginnheimer Kurve" und die Variante Europaturm bevorzugt. Die Variante " Ginnheimer Kurve" beinhaltet eine Untertunnelung des Grüneburgparks. Diese Lösung ist im Hinblick auf den Klimaschutz wegen der durch die Untertunnelung vorhandenen Gefahr für den Baumbestand abzulehnen. Die Variante Europaturm beinhaltet die oberirdische Führung der U-Bahn von Ginnheim bis Bockenheim zur Haltestelle Botanischer Garten mit einer ebenerdigen Führung der Rosa-Luxemburg-Straße. Da diese Variante auch einen Rückbau des Miquel-Knotens und den Bau eines Miquel-Kreisels beinhaltet, was zu einer Vergrößerung des Grünanteils im Areal führt, ist sie zu bevorzugen. Außerdem beinhaltet diese Variante den kürzesten Tunnel und ist auch deshalb zu bevorzugen. Die ehemals in der Planfeststellung befindliche Variante durch die Franz-Rücker-Allee hätte umfangreiche Untertunnelungsmaßnahmen zur Folge. Weiterhin befindet sich diese Variante auf einem sehr labilen Untergrund. So hat sich nach einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse vom 27.01.2017 über die Sanierung der Frauenfriedens-Kirche der Boden unter der Kirche seit ihrem Bau in den 20er Jahren um 5 cm gesenkt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 244/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung SPD
Partei: LINKE.
Weiter lesenRückbau des Miquelknotens
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2017, OF 211/2 Betreff: Rückbau des Miquelknotens Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Welche Potentiale stecken in einem Rückbau der A66 (West) und des Miquelknotens von diesem bis zur Ludwig-Landmannstraße ? Insbesondere wären dabei zu bedenken: a) Flächengewinn östlich des Straßenzugs Rosa-Luxemburg-Straße/Miquelallee für die Verbindung des Grüneburgparks mit der Miquelanlage an der Deutschen Bundesbank. b) Flächengewinn westlich des genannten Straßenzuges für Wohnungsbau nördlich der Frauenlobstraße. c) Verbesserte Anfahrt zum Markus-Krankenhaus. d) Verbesserte Integration des Gebietes um den Europaturm und das Geldmuseum in den städtischen Siedlungs- und Verkehrsraum, im Hinblick auf eine evtl. spätere Aufwertung. e) Arrondierung des Grünzuges Volkspark Niddatal - Friedhof Bockenheim - Universitäts-Sportgelände beiderseits der jetzigen A66 und der Bahnlinie. f) Verringerung des Verkehrslärms in den angrenzenden Wohnvierteln und Grünanlagen. g) Verringerung der Abgasbelastung durch die folgerichtige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h wegen des Ersatzes der Autobahntrasse durch eine städtische Straße. 2. In welchem zeitlichen und finanziellen Rahmen ließe sich ein solches Projekt realisieren ? Begründung: Da das Projekt einer Verbindung des Autobahnendes Miquelknoten mit der A661 durch einen Tunnel unter dem Alleenring aufgegeben wurde, ist die autobahnmäßige Ausformung des Übergangs der A66 (West) zur Miquelallee nicht mehr notwendig. Durch einen Rückbau könnten wertvolle Flächen und lokale Verkehrsverbindungen, insbesondere für Fuß- und Radverkehr gewonnen werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 211/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 211/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 CDU, SPD, 1 GRÜNE und FDP gegen 1 CDU, 3 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung Piraten
Partei: BFF
Weiter lesenBeschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1164 entstanden aus Vorlage: OF 122/12 vom 09.01.2017 Betreff: Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung auf den Zufahrtsstraßen nach Kalbach-Riedberg dahin gehend zu verbessern, dass beide Teile des Stadtteils ausgeschildert sind und hierzu, soweit erforderlich, Gespräche mit Nachbarkommunen sowie der Straßenverkehrsverwaltung beziehungsweise Hessen Mobil aufzunehmen. Insbesondere schlägt der Ortsbeirat folgende Anpassungen der Beschilderung vor: - Vor und an der Kreuzung "Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten" zum einen von Bonames kommend für den Geradeausverkehr sowie für den Linksabbiegeverkehr von Kalbach kommend und für den Rechtsabbiegeverkehr vom Martinszehnten kommend zusätzlich zu "F-Niederursel" und "Oberursel" auch "F-Riedberg" zu ergänzen; - an der Kreuzung "Rosa-Luxemburg-Straße/Am Weißkirchener Berg" bzw. "Frankfurter Landstraße" zusätzlich zu "F-Kalbach" auch "F-Riedberg" auszuweisen; - an der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg/L 3019" aus Kalbach kommend für den Linksabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen; - an der Kreuzung "Lange Meile/L 3019" aus Kalbach kommend für den Links abbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen sowie - auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 (Heddernheim) der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "F-Riedberg" zu ergänzen. Begründung: Zahlreiche Hinweisschilder auf den Zufahrtsstraßen zum Stadtteil enthalten unvollständige und teilweise irreführende Angaben zu den beiden Teilen des Stadtteils. Dies kann dazu führen, dass Ortsfremde fehlgeleitet werden. Darüber hinaus trägt dies besser dem gewachsenen Stadtteil Rechnung. Daher wird der Magistrat gebeten, im Sinne einer Verbesserung der Beschilderung selbst tätig zu werden beziehungsweise zur Verbesserung der Beschilderung mit den zuständigen Nachbarkommunen beziehungsweise den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Kontakt aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 684 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1828 Aktenzeichen: 66 7
Altglascontainer am Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1162 entstanden aus Vorlage: OF 120/12 vom 05.01.2017 Betreff: Altglascontainer am Riedberg Vorgang: OM 161/16 OBR 12 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Anregung vom 03.06.2016, OM 161, auszuführen und dazu die Altglascontainer im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet an der Graf-von-Stauffenberg-Allee zwischen der Rosa-Luxemburg-Straße und der Carl-Hermann-Rudloff-Allee zu entfernen. Auch der dort illegal aufgestellte Container für gebrauchte Bekleidung ist endlich zu beseitigen. Um die Zugangsfläche zu der wasserbautechnischen Anlage zukünftig vor weiterer Zweckentfremdung zu schützen, ist die Fläche durch Poller abzugrenzen. Zunächst sind die zu versetzenden Altglascontainer unter Inanspruchnahme eines Stellplatzes an der nordwestlichen Seite der Graf-von-Stauffenberg-Allee zwischen der Bushaltestelle "Ernst-Balser-Straße" und der südlich davon liegenden Mittelinsel zwischen den Lichtmasten 59 und 61 aufzustellen. Um eine endgültige Entscheidung über die langfristige Aufstellung von Altglascontainern zu treffen, die möglichst in unterirdischer Anordnung ausgeführt werden sollte, ist in Abstimmung mit dem Umweltamt und der FES zu prüfen, wie hoch die Auslastung der beiden bestehenden unterirdischen Altglascontainer ist und welche ergänzenden Standorte mit Abschluss der Besiedlung für erforderlich gehalten werden. Begründung: Am vorgeschlagenen Standort besteht eine verdichtete Bebauung im Geschosswohnungsbau. Für die zahlreichen Haushalte wäre somit eine fußläufige Entsorgungsmöglichkeit gegeben. Auch kann man beim Verlassen des Gebiets mit dem Pkw kurz anhalten, um Flaschen zu entsorgen. Da der Standort im Sichtfeld vieler Wohnungen liegt, ist eine soziale Kontrolle gegeben, um die illegale Entsorgung anderer Müllarten in Grenzen zu halten. Die vorgeschlagene Aufstellung auf der nordwestlichen Straßenseite zur A 5 hin sichert einen Abstand zu den Wohnungen. Durch diese Anordnung wird eine eventuelle Geräuschbelastung weitgehend vermieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 161 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1031 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 790 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 12 am 19.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 91 20
Ginnheim ist keine Mülldeponie - Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse entrümpeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1140 entstanden aus Vorlage: OF 162/9 vom 05.01.2017 Betreff: Ginnheim ist keine Mülldeponie - Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse entrümpeln Das Gelände unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse war und ist in einem beklagenswerten Zustand. Einkaufswagen, Sperrmüll und unzählige Hundekottüten liegen herum, ein abgebranntes Sofa verrottet. Ginnheim ist keine Mülldeponie. Es stellt sich die Frage, ob es nicht vielleicht sinnvoll wäre, probeweise Müllbehälter bereitzustellen. Zumindest aber sollte an dieser Stelle regelmäßig danach geschaut werden, ob Unrat entfernt werden muss. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Ginnheimer Waldgasse regelmäßig entrümpelt und die probeweise Bereitstellung von Müllbehältern geprüft wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 639 Aktenzeichen: 79 4
Instandsetzung Piktogramm Abfahrt Rosa-Luxemburg-Straße/Marie-Curie-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1152 entstanden aus Vorlage: OF 91/8 vom 02.01.2017 Betreff: Instandsetzung Piktogramm Abfahrt Rosa-Luxemburg-Straße/Marie-Curie-Straße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Piktogramm (Verkehrszeichen 103-20 "Kurve - rechts") in der Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße zur Marie-Curie-Straße erneuert wird. Begründung: Das Piktogramm auf dem Straßenbelag ist nicht mehr erkennbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 814 Aktenzeichen: 66 7
Straßenbeleuchtung in einem Teilstück der Dillenburger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1154 entstanden aus Vorlage: OF 94/8 vom 05.01.2017 Betreff: Straßenbeleuchtung in einem Teilstück der Dillenburger Straße Hell erleuchtet ist zu tiefster Nachtzeit diese Straße, obwohl sie zu dieser Zeit nur äußerst schwach genutzt wird. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, auf dem Teilstück der Dillenburger Straße zwischen der Kreuzung Heddernheimer Landstraße (in Höhe Müllheizkraftwerk) und der Rosa-Luxemburg-Straße die Straßenbeleuchtung in der verkehrsarmen Nachtzeit in ihrer Intensität einzuschränken. Begründung: Dieses Teilstück ist dafür besonders geeignet, da es dort keinen Fußgängerweg gibt und der Radverkehr untersagt ist. Außerdem ist auch auf der nahen Rosa-Luxemburg-Straße die Straßenbeleuchtung in der Nacht schon stark eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 607 Anregung an den Magistrat vom 15.08.2019, OM 4912 Aktenzeichen: 91 52
Schulweg Ginnheim - Ecke Ginnheimer Stadtweg/Am Eisernen Schlag
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1141 entstanden aus Vorlage: OF 163/9 vom 05.01.2017 Betreff: Schulweg Ginnheim - Ecke Ginnheimer Stadtweg/Am Eisernen Schlag Aufgrund von Beschwerden von Eltern, die morgens ihre Kinder per Fahrrad/Laufrad auf dem Weg zum Kindergarten in Alt-Ginnheim begleiten, ist davon auszugehen, dass es dort morgens an der Einmündung der Straße Am Eisernen Schlag in den Ginnheimer Stadtweg häufig zu Verkehrsproblemen kommt. An den beiden gehwegabgesenkten Straßenecken ist nämlich regelmäßig der abgesenkte, gegenüberliegende Straßenbereich so zugeparkt, dass für Kinderwagen, Fahrradfahrer und Fußgänger eine Querung in Richtung Alt-Ginnheim/Unterführung der Rosa-Luxemburg-Straße nicht gefahrlos möglich ist. Die kleinen Kinder sind häufig zwischen den parkenden Autos auch für Fahrradfahrer, die auf dem Ginnheimer Stadtweg fahren, nicht zu sehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass beide bordsteinabgesenkten Stellen im Einmündungsbereich des Straßenbereichs so frei gehalten werden, dass dort Kinder und andere zu schützende Personen hindernisfrei die Straße überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 657 Aktenzeichen: 66 2
Aktionstag „Mobil ohne Auto“ auch in Ginnheim feiern; Rosa-Luxemburg-Straße für Fußgänger nutzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2017, OF 161/9 Betreff: Aktionstag "Mobil ohne Auto" auch in Ginnheim feiern; Rosa-Luxemburg-Straße für Fußgänger nutzen Der Magistrat wird gebeten, am 18. Juni 2017, dem Tag "Mobil ohne Auto" von 7.00Uhr-23.00Uhr die Teilstrecke der Rosa-Luxemburg-Straße in Ginnheim (evtl. bis zum Nordwestzentrum) für alle motorisierten Fahrzeuge zu sperren, und den nicht motorisierten Verkehr freizugeben. Begründung: Der bundesweit gefeierte Aktionstag Mobil ohne Auto bietet die Möglichkeit gerade viel genutzte Straßen symbolisch einer anderen Nutzung zu öffnen. In Ginnheim bietet sich insbesondere die Rosa-Luxemburg Straße, unter der viele Anwohner*innen leiden, dafür an. Sie sollte daher a einem Tag im Jahr, die o.g. Teilstrecke der Rosa-Luxemburg-Straße für alle Bürger/Innen geöffnet und für die motorisierten Fahrzeuge gesperrt werden. Vorteile davon sind: - Energieeinsparung - Luftverschmutzung reduzieren - Verringerung der Lärmbelastung für Mensch und Tier - Förderung der Mehr-Bewegung wie Spazierengehen, Fahrrad- und Inliner zu fahren (Bewegung macht Spaß!) - Feier auf der Rosa-Luxemburg-Straße - Schöner Panoramablick - Freiheit für alle Rosa-Luxemburg-Straße zu betreten - Begegnung und Förderung der Kommunikation zwischen den Bürger/Innen - Förderung der Sozialen- und Umweltkompetenzen - Schärfung des Bewusstseins, dass die fossile Energie begrenzt ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 161/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 161/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 161/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDurchgängig Tempo 60 auf der Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.12.2016, OF 95/8 Betreff: Durchgängig Tempo 60 auf der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Besteht rechtlich und tatsächlich die Möglichkeit, auf der gesamten Länge der Rosa-Luxemburg-Straße, die Geschwindigkeit auf 60 km/h zu begrenzen? Begründung: Auf der Rosa-Luxemburg-Straße darf auf weiten Strecken 80 km/h gefahren werden. Die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit vieler Verkehrsteilnehmer ist dort, trotz der gelegentlichen Geschwindigkeitskontrollen, sogar um einiges höher. Die Straße führt in unmittelbarer Nähe an der Wohnbebauung und an den Fenstern der Geschwister Scholl Schule vorbei. Aber auch die Bereiche in denen die Straße die Nidda und den BUGA Park überquert, müssen entlastet werden. Auch Fuchs und Hase haben Anrecht auf eine ungestörte Nachtruhe! Die Absenkung der Höchstgeschwindigkeit ist die billigste Möglichkeit des Lärmschutzes und schont die ohnehin bereits angegriffene Bausubstanz der Brückenbauwerke. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 19.01.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 95/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und REP gegen 2 GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: LINKE.
Weiter lesenVerkehrssicherheit vor der Marie-Curie-Schule erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.12.2016, OM 1062 entstanden aus Vorlage: OF 108/12 vom 20.11.2016 Betreff: Verkehrssicherheit vor der Marie-Curie-Schule erhöhen Vorgang: OM 5079/16 OBR 12; ST 865/16 Der Magistrat wird gebeten, in beiden Fahrtrichtungen auf der Fahrbahn der Graf-von-Stauffenberg-Allee im Bereich der Marie-Curie-Schule die von dem Verkehrszeichen 136 "Kinder" abgeleiteten Fahrbahnmarkierungen anzubringen. Begründung: Nach der negativen Stellungnahme des Magistrats (ST 865) zu der Anregung des Ortsbeirats bezüglich einer Bedarfslichtzeichenanlage am Überweg über die Graf-von-Stauffenberg-Allee vor der Marie-Curie-Schule wurde der Ortsbeirat von der Elternschaft der Grundschule gebeten, sich für die o. g. Fahrbahnmarkierung auszusprechen. Entsprechend der bisherigen Regelung, solche Fahrbahnmarkierungen vor Kindergärten und Grundschulen anzubringen, bittet der Ortsbeirat, auch vor der Marie-Curie-Schule so zu verfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2016, OM 5079 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 865 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 260
Belagreparatur der Brücke in der Straße In der Römerstadt über die Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1036 entstanden aus Vorlage: OF 80/8 vom 15.11.2016 Betreff: Belagreparatur der Brücke in der Straße In der Römerstadt über die Rosa-Luxemburg-Straße Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wann mit einer Sanierung der Brücke zu rechnen ist. Sollte diese nicht 2017 erfolgen, wird der Magistrat beauftragt zu veranlassen, dass 1. der Bodenbelag des Bürgersteiges (insbesondere Richtung Heddernheim rechts) erneuert wird und 2. die Unebenheiten des Straßenbelags vor den beiden Bushaltestellen beseitigt werden. Begründung: Der Bodenbelag des Bürgersteiges ist beschädigt und in den Unebenheiten bilden sich Pfützen. Teilweise sind die im Bauwerk verarbeiteten Stahlarmierungen zu erkennen. Es besteht die Gefahr der nachhaltigen Beschädigung des Brückenbauwerks. Vor den beiden Bushaltestellen hat sich der Fahrbahnbelag verschoben und bildet erhebliche Unebenheiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 358 Aktenzeichen: 66 5
Sachstand Kleingartenanlage Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1038 entstanden aus Vorlage: OF 82/8 vom 15.11.2016 Betreff: Sachstand Kleingartenanlage Riedberg Vorgang: M 229/09; B 226/16; OM 899/16 OBR 8 Der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung zur Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 899, dem Ortsbeirat 8 1. die Konzeption für die rechtkräftig ausgewiesenen Flächen und die rechtsverbindlich festgeschriebenen Standorte für Dauerkleingärten auf dem Gebiet des Ortsbeirats 8 vorzustellen und 2. die verkehrlichen Auswirkungen darzulegen. Begründung: Im Bebauungsplan Nr. 803 Ä5 ist an der Kreuzerhohl eine Dauerkleingartenanlage für die Bewohner des Riedberges vorgesehen. Für die Besucher der geplanten Kleingartenanlage, die ein Kfz benutzen, besteht die Möglichkeit, am Ende der Max-von-Laue-Straße oder in der Kreuzerhohl (Anfahrt über Niederursel) zu parken. In beiden Fällen steht nicht genügend Parkraum zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.11.2009, M 229 Bericht des Magistrats vom 02.09.2016, B 226 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 899 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 581 Aktenzeichen: 61 00
„Fahrradfahren erlaubt“ zwischen Spielsgasse und Seibertsgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2016, OM 666 entstanden aus Vorlage: OF 34/8 vom 16.08.2016 Betreff: "Fahrradfahren erlaubt" zwischen Spielsgasse und Seibertsgasse Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Ecke Spielsgasse/Krautgartenweg, vor der Gaststätte "Lahmer Esel", unter dem "Anlieger frei"-Schild ein Schild 1022-10 (Fahrradfahren erlaubt) angebracht wird. Begründung: Damit soll das Fahrradfahren vom Oberurseler Weg kommend in Richtung Seibertsgasse legalisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1620 Aktenzeichen: 32 1
Wiedereinbau eines Mühlrades an der Schilasmühle
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2016, OM 668 entstanden aus Vorlage: OF 51/8 vom 15.09.2016 Betreff: Wiedereinbau eines Mühlrades an der Schilasmühle Vorgang: OM 4703/15; ST 265/16 Die Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 265, zur Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4703, wird zurückgewiesen, da die Europäische Wasserrahmenrichtlinie durchaus eine Rekonstruktion eines Mühl- oder Wasserrades zulässt, sofern eine Aufstiegsmöglichkeit für Fische und andere Wasserlebewesen vorhanden ist. Dies soll so auf jeden Fall in den Planungen berücksichtigt werden. Mittlerweile wurde ein Standort gefunden, der wesentlich besser geeignet ist, als der in der Anregung OM 4703 genannte. Die am Oberurseler Weg gelegene Schilasmühle verfügt als ehemalige Mühle immer noch über einen Werkgraben. Dieser vorhandene Graben könnte instand gesetzt und ein Mühlrad installiert werden. Da vorgesehen ist, die Schilasmühle in eine Kindertagesstätte mit dem Schwerpunkt Natur umzubauen, könnte das Mühlrad nicht nur als Anschauungs- und Bildungsobjekt für den Mühlenwanderweg, sondern auch als Energielieferant für die Kita dienen. Außerdem wäre eine Renaturierung der Mühleninsel damit verbunden. Dazu kommt, dass dieses Projekt für die FH Darmstadt so interessant ist, dass der Fachbereich Bauingenieurswesen daraus eine Masterarbeit für den Studiengang Wasserbau vorgesehen hat. Diese Masterarbeit könnte als Planungsgrundlage dienen und auch eine Beantragung beim RP Darmstadt ermöglichen . Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Umsetzung dieses für Niederursel bedeutsamen Projektes zu veranlassen. Begründung: Da der neue Standort nur die Wiederauflebung der alten Installationen erfordert, entfallen größere Bauarbeiten. Durch die Masterarbeit der FH Darmstadt würde dies auch für die Planungsarbeiten zutreffen. Verschiedene Niederurseler Institutionen und Einzelpersonen sind daran interessiert, dieses Projekt ebenfalls zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1833 Aktenzeichen: 90 31
Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 552 entstanden aus Vorlage: OF 56/12 vom 26.08.2016 Betreff: Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg Der Magistrat wird in Abstimmung mit traffiQ und der VGF gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mit einer veränderten Streckenführung der Buslinie 29 eine erneute Anbindung des Riedbergzentrums an Kalbach im Bereich der Kurzstrecke zu erreichen ist und mit der Teilung der Streckenführung Probleme mit der Einhaltung der Fahrzeiten und dadurch bedingte Mehrkosten vermieden werden können. Der Ortsbeirat schlägt vor, wie nachfolgend zeichnerisch dargestellt, folgende Grundidee in eine Überprüfung einzubeziehen: Vorschlag Linie 29 Teilung der Streckenführung der Buslinie 29: - Die Buslinie 29 fährt von Nieder-Erlenbach unter Einbeziehung der Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" bis zur Riedbergallee, wendet um das Riedbergzentrum herum und fährt zurück. - Eine weitere Buslinie, die zum Beispiel 26 heißen könnte, fährt vom Nordwestzentrum zum Westflügel. Dadurch, dass nicht mehr die komplette Strecke Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee in zwei Richtungen befahren wird, lässt sich eine Einsparung erzielen, die die vorgeschlagenen Fahrten der Linie 29 auf der Altenhöferallee zwischen Graf-von-Stauffenberg-Allee und Riedbergallee kompensiert. Linienweg einer neuen Linie 26 im Westflügel Hier sind verschiedene Lösungen denkbar. Vorgeschlagen wird eine Ringfahrt Otto-Schott-Straße - Altenhöferallee - Graf-von-Stauffenberg-Allee - Carl-Hermann-Rudloff-Allee. Diese Streckenführung hat den Vorteil, dass das Quartier Altkönigblick mit angebunden werden kann und so eine Direktverbindung zum östlichen Riedberg und zum Mertonviertel bestehen bleibt. Weiterhin wird keine Wendemöglichkeit benötigt (Zeichnung siehe letzte Seite - Kartengrundlage: OpenStreetMap). Begründung: Die Buslinie 29 fährt zur Erschließung diverser Wohn- und Gewerbegebiete viele Umwege. Großteils ist das eher unkritisch, weil das Angebot durch andere Linien als Direktverbindung ergänzt wird, insbesondere durch die Stadtbahnlinie U 9. Eine ungünstige Situation ist durch die Einbeziehung des Westflügels am Riedberg entstanden. Er wird mit einem Streckenabschnitt erschlossen, der bislang vor allem für die Verbindung zwischen Kalbach und Riedberg sowie für die Anbindung des nördlichen Riedbergs (Quartier Altkönigblick) genutzt wurde. Sie stellt für erstere Relation das einzige sinnvoll nutzbare Angebot dar, da die U-Bahn-Station "Kalbach" weitab von der Besiedlung liegt. Für letztere Relation gibt es ansonsten nur einen stündlichen Regionalbus. Schon aufgrund des Straßenverlaufs ist die Streckenführung Kalbach - Riedberg zwangsläufig nicht direkt. Seit dem letzten Fahrplanwechsel fährt der Bus einen Umweg über den Westflügel, wodurch sich die Fahrzeit um 3 Minuten verlängert. Die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg", an der sich unter anderem das Gymnasium und eine Seniorenwohnanlage befinden, wird überhaupt nicht mehr angefahren. Als Ersatz wurden einige wenige Fahrten der Linie 28 zum Riedberg verlängert, womit aber nur die wichtigsten Zeiten des Schülerverkehrs abgedeckt werden. Überlegungen für eine eigene Linie zur Erschließung des Westflügels wurden zwar erwogen, aber aus Kostengründen verworfen. Vorgeschlagen wird deshalb eine andere Aufteilung des Angebots, die ohne laufende Mehrkosten und mit geringen Einmalkosten auskommt. Bewertung aus Fahrgastsicht Neben dem eigentlichen Ziel, die Fahrzeit von Kalbach und Altkönigblick zum Riedbergzentrum zu verkürzen und die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" wieder einzubinden, hat die Lösung folgende Vorteile: - Der Fahrplan für den Abschnitt Riedberg - NWZ kann auf die U 8 abgestimmt werden, u. a. mit einem glatten 15-Minuten-Takt tagsüber und samstags. - Durch die Linienbrechung übertragen sich Verspätungen nicht so sehr. Dem steht gegenüber, dass einige Direktverbindungen von vergleichsweise geringer Bedeutung wegfallen oder ausgedünnt werden. Am ehesten ist Kalbach - NWZ zu nennen, wo aber ein Umstieg in die U 9 am Uni Campus Riedberg sowieso die schnellere Verbindung ist. Bewertung aus Kostensicht Kilometerleistung und Fahrzeitleistung sind praktisch identisch zu heute. Dabei ist angenommen, dass die Verlängerungen der Linie 28 im Schülerverkehr entfallen können, außer einer Fahrt zur Spitzenlast (zur 1. Schulstunde), weil diese Relation wie bis 2015 von der Linie 29 abgedeckt wird. Dies gleicht einen in der Summe marginal längeren Weg der Linien 26 und 29 im Vergleich zur heutigen Buslinie 29 aus. Die in der Spitze benötigte Anzahl an Fahrzeugen wird durch die genannte Streichung von Schülerverkehrsfahrten um einen Bus geringer. Eine Halteposition muss neu gebaut werden (Verlegung Paul-Apel-Straße Ostseite). Weiterhin ist die Haltestelle "Uni Campus Riedberg" als Endhaltestelle mit Warteposition herzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 716 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1713 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1676 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2301 Aktenzeichen: 92 11
Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2016, OA 60 entstanden aus Vorlage: OF 63/12 vom 20.08.2016 Betreff: Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen. In diesem BVWP ist in den vordringlichen Bedarf der achtspurige Ausbau der BAB 5 zwischen dem Bad Homburger Kreuz und dem Nordwestkreuz aufgenommen worden. Der vordringliche Bedarf dient der Engpassbeseitigung und ist zeitnah umzusetzen. Für Kalbach und Teile des Riedbergs heißt dies, dass nunmehr mit den seit Jahrzehnten geforderten Lärmschutzmaßnahmen durch den Ausbau zu rechnen ist. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber Hessen Mobil dafür einzutreten, dass die notwendigen beiden Fahrspuren im Rahmen der jetzt eingeleiteten Projektentwicklung im Bereich von Kalbach und Riedberg auf der nördlichen Seite der BAB 5 geführt werden, damit der schon eng an die Autobahn gebaute Stadtteil nicht durch eine höhere Lärmbelastung unnötig beeinträchtigt wird. Begründung: Nach der Entscheidung des Bundeskabinetts werden nun auf Grundlage des BVWP die Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger entworfen. Diese werden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den Deutschen Bundestag eingebracht und von diesem verbindlich beschlossen. In den nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw. der Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je nach Erfordernis Raumordnungsverfahren, Linien- bzw. Trassenbestimmungsverfahren und Planfeststellungsverfahren den Bundesverkehrswegeplan 2030 VI durchlaufen. Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen letztlich von deren Priorisierung im VB/VB-E, dem Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab. An dieser Stelle ist gerade in diesem jetzigen frühen Planungsstadium, welches dem Ortsbeirat bereits im Rohentwurf in den Jahren 2012 und 2013 vorgestellt wurde, Einfluss auf die Errichtung der neuen Fahrstreifen zu nehmen. Damals gab es eine Favorisierung zur Errichtung je einer Fahrspur nördlich und südlich. Die Wohnbebauung an der Graf-von-Stauffenberg-Allee im Ortsteil Riedberg ist nur 160 Meter vom derzeitigen Verlauf der BAB 5 entfernt. Für die randständigen Häuser Kalbachs (Am Weißberg, Im Wiesengrund) beträgt die Entfernung weniger als 250 Meter. Die vorherrschende Westwindlage führt zu einer zusätzlichen Verstärkung des Verkehrslärmes in beiden Ortsteilen. Hinzu kommt der nicht lineare (quadratische) Zusammenhang zwischen Abstand und Lärmpegel. Eine Annäherung um 10 Prozent (14 Meter) führt zu einem 20-prozentigen Anstieg. Das ist den Bewohnern des Stadtteils nicht mehr zuzumuten. Der Ortsbeirat ist nicht grundsätzlich gegen einen Ausbau der BAB 5. Allerdings führt ein Ausbau regelmäßig zu einem Zuwachs des Verkehrsaufkommens und erzeugt somit noch mehr Lärm. Dies ist ein weiterer Grund, dass eine Annäherung der BAB 5 an den Ortsbezirk nicht hingenommen werden kann. Daher ist bei der Erweiterung der BAB 5 auf die Nordwestseite auszuweichen. Da dem Ortsbeirat keine abschließende Entscheidung bekannt ist, sind zur Vermeidung von weiterem Verkehrslärm in Kalbach und Riedberg beide Fahrspuren nördlich der vorhandenen Trasse zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 60 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2016, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage OA 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 769, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 61 12
Graffitiflächen an den Säulen unter der Rosa-Luxemburg-Straße freigeben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 507 entstanden aus Vorlage: OF 78/9 vom 18.08.2016 Betreff: Graffitiflächen an den Säulen unter der Rosa-Luxemburg-Straße freigeben Vorgang: OIB 221/14 OBR 9; ST 866/14 Der Magistrat wird gebeten, die Flächen an den Säulen unter der Rosa-Luxemburg-Straße (zum Niddapark hin) für Graffiti (z. B. in Zusammenarbeit mit dem Jugendzentrum Ginnheim) freizugeben. Begründung: Das Rosa-Luxemburg-Graffiti an den vorderen Säulen neben dem REWE-Markt ist sehr gut gelungen. Gegenüber der Straße befinden sich weitere Säulen. Zum Teil sind diese schon mit Graffiti versehen. Vielleicht können die bestehenden Kontakte zum Jugendzentrum Ginnheim dahin gehend genutzt werden, unansehnliche Säulen durch Graffiti zu verschönen und damit das Gelände etwas aufzuwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.03.2014, OIB 221 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2014, ST 866 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1692 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 783 Aktenzeichen: 66 0
Renaturierung des Urselbachs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 508 entstanden aus Vorlage: OF 19/8 vom 21.06.2016 Betreff: Renaturierung des Urselbachs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Urselbach - für einen besseren Hochwasserschutz - im Bereich zwischen Krebsmühle und Papiermühle mäandernd verlaufen kann . Außerdem wäre es hilfreich, vor der Urselbach-Talbrücke eine Rückhaltemöglichkeit zu schaffen. Begründung: Ein besserer Hochwasserschutz für Alt-Niederursel - Werner-von-Ursel-Platz, Spielsgasse - ist dringend geboten. Allein in diesem Jahr trat der Urselbach schon mehrmals über die Ufer und richtete größere Schäden an. Die Hochwasserwelle kam schnell, ging ebenso schnell zurück, hinterließ allerdings viel Schlamm und überflutete Keller. Gerade im o. g. Bereich kann man den Urselbach als "Autobahn" für die Hochwasserwelle bezeichnen, denn der Verlauf ist gerade und ohne Hindernisse. Wäre der Verlauf mäandernd und gäbe es eine Rückhaltemöglichkeit, könnte das Wasser gestreckt und dosiert abfließen oder in das Grundwasser sickern. Als Nebeneffekt würde ein kleines "Auengebiet" entstehen, das Heimat für viele Tierarten sein könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1498 Aktenzeichen: 90 31
Verkehrsspiegel an der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 509 entstanden aus Vorlage: OF 22/8 vom 21.06.2016 Betreff: Verkehrsspiegel an der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße Der Magistrat wird gebeten, am Radfahrübergang im Bereich der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße ein Verkehrsspiegel aufzustellen. Begründung: Der Verkehrsspiegel sollte in der Mitte der Titusstraße (zwischen den beiden Fahrtrichtungen - siehe Markierungen in den beiden Darstellungen) am Fahrradüberweg aufgestellt werden. Der Spiegel soll den aus Richtung Erich-Ollenhauer-Ring und auch Rosa-Luxemburg-Straße kommenden und in die Titusstraße abbiegenden Verkehr sichtbar machen und damit für eine verbesserte Sicherheit sorgen. Der Radüberweg wird auch von Fußgängerinnen und Fußgängern benutzt. Für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie für die Fußgängerinnen und Fußgänger, die aus Richtung Römerstadt und Ernst-Kahn-Straße - ungerade Hausnummern (aus dem Bereich vor der neuen Feuerwehrwache) kommen, ist der Kurvenbereich der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße nur schwer einzusehen. Zusätzlich wird die Sicht noch durch den Bewuchs erschwert. Dieser Kurvenbereich wird von vielen Fahrzeugen befahren. Quelle: OpenStreetMap Quelle: Google Earth Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1566 Aktenzeichen: 66 7
Neuaufstellung eines Verkehrskonzeptes für die Wohn- und Gewerbegebiete Riedwiese/Mertonviertel/Sandelmühle
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.09.2016, OA 56 entstanden aus Vorlage: OF 42/8 vom 16.08.2016 Betreff: Neuaufstellung eines Verkehrskonzeptes für die Wohn- und Gewerbegebiete Riedwiese/Mertonviertel/Sandelmühle Mit dem Zuzug des Sozialrathauses Nord, dem großen Polizeirevier Nord im Frühjahr 2017, der Eröffnung einer studentischen Wohnanlage mit 273 Apartments (Bed & Brains) in der Olof-Palme-Straße 31 im Dezember 2016 sowie insbesondere der Entwicklung des Wohngebietes "An der Sandelmühle" wird sich das Gesicht dieser Viertel nachhaltig verändern. Doch die unzulängliche, verkehrliche Infrastruktur soll so unverändert bestehen bleiben (siehe Begründung zum Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle -, Punkt 6.1 "Äußere und innere Erschließung"). Da aufgrund der beengten Verhältnisse kein zusätzlicher Verkehrsraum für den wahrscheinlich anwachsenden motorisierten Individualverkehr erschlossen werden kann, müssen Maßnahmen geprüft werden, die vorhandenen Flächen umzuwandeln und neu unter den verschiedenen Nutzungen aufzuteilen. Außerdem muss versucht werden, den überörtlichen Verkehr stärker auf die vorhandenen Hauptverkehrswege zu lenken (Dillenburger Straße, Rosa-Luxemburg-Straße, Marie-Curie-Straße), um den Durchgangsverkehr durch die Wohnviertel abzumildern. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, nachfolgend dargestellte Lösungsmöglichkeiten umfassend zu prüfen, auch eigene Vorschläge zur Lösung der oben dargestellten Problematik zu entwickeln, und dann dem Ortsbeirat vorzustellen: 1. Mittels einer Reihe von regelmäßig angebrachten Hinweisschildern ab der Maybachbrücke wird der motorisierte Verkehrsteilnehmer darauf hingewiesen, in Richtung Mertonviertel/Riedwiese/Autobahnzufahrt Heddernheim die vorhandenen großen und breiten Straßen (Dillenburger Straße/Rosa-Luxemburg-Straße/Marie-Curie-Straße) zu nutzen. 2. Es wird nochmals geprüft, inwieweit es möglich ist, die U-Bahn-Schranken am Knotenpunkt Olof-Palme-Straße/An der Sandelmühle zügiger zu schließen und zu öffnen. Zurzeit dauern diese Vorgänge recht lange. Neben den wartenden Verkehrsteilnehmern muss auch die U 2 oft langsam fahren und stoppen, bis die Schranken endlich unten sind. Mit der geplanten Verlängerung der U 2 bis Bad Homburg Bahnhof und einer kürzeren Taktung der Fahrten sind sonst noch mehr Schließungszeiten zu befürchten. 3. Die beiden öffentliche Einrichtungen Sozialrathaus Nord und Polizeirevier Nord erhalten dem Publikumsverkehr entsprechend ausreichend dimensionierte Abstellanlagen für Fahrräder. Begründung: Nur durch die Verlagerung und die Wegnahme von Verkehrsflächen für den individuellen Kfz-Verkehr kann es gelingen, dass diese Stadtteile auch in Zukunft lebenswert bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 1 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 07.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 56 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 569, 4. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 04.10.2016 Aktenzeichen: 61 1
Entfernung der Schranke in der Franz-Werfel-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 498 entstanden aus Vorlage: OF 19/9 vom 30.05.2016 Betreff: Entfernung der Schranke in der Franz-Werfel-Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Schranke in der Franz-Werfel-Straße (auf Höhe der Unterführung der Rosa-Luxemburg-Straße) probeweise für sechs Monate geöffnet wird. Begründung: Die Feuerwehr Ginnheim hat mehrfach darauf hingewiesen, dass die Schranke Einsätze der Feuerwehr behindert und ihre Öffnung im Brandfall zu einer Verzögerung führen kann, deren Folgen unabsehbar sind. Im Übrigen handelt es sich bei der Schranke um ein Überbleibsel aus alten Zeiten, dessen Sinn heute nicht mehr zu erkennen ist. Es besteht kein Grund mehr, die Franz-Werfel-Straße für den Verkehr zu sperren und den Zugang zu Teilen Ginnheims auf diese Weise künstlich zu erschweren. Während der mehrmonatigen Öffnung der Schranke im Zuge der Straßenbauarbeiten in der Ginnheimer Landstraße hat sich gezeigt, dass eine Beseitigung der Schranke keine ungewollten Verkehrsströme durch die Franz-Werfel-Straße auslösen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2016, ST 1516 Antrag vom 03.05.2018, OF 469/9 Auskunftsersuchen vom 17.05.2018, V 890 Aktenzeichen: 66 0
Autofreien Platz in der Platensiedlung erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2016, OF 64/9 Betreff: Autofreien Platz in der Platensiedlung erhalten "Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrt für PKWs in der Franz-Werfel-Straße im Bereich der Unterführung der Rosa-Luxemburg-Straße nachwievor zu unterbinden. Die bestehende Schranke soll durch Poller ersetzt werden. Begründung: Die Franz-Werfel-Straße ist in diesem Bereich für den Autoverkehr unterbrochen, so dass ein autofreier Platz entstanden ist. Die in diesem Teil der Siedlung wohnenden Kinder und Jugendlichen nutzen diesen Ort intensiv zum Spielen, insbesondere Fußball. Diese erfreuliche Situation soll beibehalten werden. Eine Durchfahrt von Autos würde die Aktivitäten der Kinder verunmöglichen. Ein Ersatz der Schranke durch Poller würde besser aussehen; die Siedlung würde weniger abgeschottet sein. Ein Feuerlöschnotstand herrscht dort sicherlich nicht, die Franz-Werfel-Straße ist in diesem Bereich sehr gut über die Platenstraße erreichbar. In der letzten Bürgerfragestunde war eine große Anzahl von Bürgern extra wegen dieser Situation anwesend und einhellig für eine Beibehaltung des jetzigen Zustandes ohne Autoverkehr. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 64/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 65/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 9 am 01.09.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 64/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBereich um den Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schloßhecke gestalten!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2016, OM 201 entstanden aus Vorlage: OF 21/9 vom 30.05.2016 Betreff: Bereich um den Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schloßhecke gestalten! Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Gelände am Verbindungsweg unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schlosshecke gestalterisch auseinanderzusetzen. Denkbar wären Sitzgelegenheiten, Spielmöglichkeiten, Tischtennisplatten oder auch eine Skaterbahn. Vor allem aber sollte der gesamte Bereich möglichst so bepflanzt werden, dass sich die Bürgerinnen und Bürger dort gerne aufhalten. Begründung: Im Bereich unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Ginnheimer Landstraße und Auf der Schloßhecke wird der Verbindungsweg tagsüber von sehr vielen Bewohnern genutzt, um die Kleingärten zu erreichen, dort spazieren zu gehen oder schnell aus dem alten Ortskern Ginnheims zur Straßen- und U-Bahn-Haltestelle zu gelangen. Besonders im Bereich hin zu den Bahngleisen der Straßenbahnlinie 16 muss der Bewuchs zurückgeschnitten werden. Das Gelände bietet trotz seiner Lage unter der Rosa-Luxemburg-Straße ein hohes Nutzungspotenzial für den Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1080 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 312 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1406 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 50 Aktenzeichen: 67 0
Erhebung von Verkehrsdaten des motorisierten Individualverkehrs für Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 160 entstanden aus Vorlage: OF 26/12 vom 20.05.2016 Betreff: Erhebung von Verkehrsdaten des motorisierten Individualverkehrs für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, in der im Herbst 2016 erneut stattfindenden Zählung des Verkehrsaufkommens an den Stadträndern neben den schon ermittelten Daten für die Straßen am Riedberg auch erstmals Daten für die Graf-von-Stauffenberg-Allee zu ermitteln. Dabei ist möglichst eine Einschätzung zu treffen, in welchem Umfang der Quell- und Zielverkehr der Anwohner durch Besucher- und Lieferverkehr verstärkt wird. Ebenso ist eine Beurteilung zu treffen, welche Auswirkungen die Belastung der Kreuzung Rosa-Luxemburg-Straße (L 3004) mit der Straße Am Weißkirchener Berg (L 3019) auf die Graf-von-Stauffenberg-Allee verursacht, die evtl. von Fremdverkehr zur Umfahrung der Kreuzung benutzt wird. Begründung: Die erhebliche Verkehrsbelastung der Straße Zur Kalbacher Höhe mit 6.700 Fahrzeugen pro Tag (Zählung 2012) wird durch die Anordnung einer Tempo-30-Zone für die Anwohner erträglicher gestaltet. Auf der Altenhöferallee und der Graf-von-Stauffenberg-Allee sind weiterhin 50 km/h zulässig, mit Ausnahme eines Teilabschnitts mit Tempo 30 vor der Marie- Curie-Grundschule. Nicht nur für Anwohner ist diese unterschiedliche Regelung auf den Grundnetzstraßen des Riedbergs nicht nachvollziehbar. Von Bewohnerseite besteht die Erwartung, Fremdverkehr, der nicht das Ziel Riedberg hat, sondern ihn lediglich zur Umfahrung problematischer Situationen im Landesstraßennetz durchquert, weitgehend fernzuhalten und zumindest durch geeignete Maßnahmen zu beschränken, wozu u. a. weitere Tempo-30-Zonen einzurichten wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 438 Aktenzeichen: 61 10
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