Was steht der Ausweisung des markanten Speierlingbaums am Riedberg als Naturdenkmal entgegen?
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2017, OM 1674 entstanden aus Vorlage:
OF 164/12 vom
05.05.2017 Betreff: Was steht der Ausweisung des markanten
Speierlingbaums am Riedberg als Naturdenkmal entgegen? Vorgang:
OM 4106/15 OBR 12; ST 948/15
Der Magistrat wird erneut gebeten,
zum Schutz des großkronigen und mehrere Jahrzehnte alten Speierlingbaums am
Riedberg, südöstlich der Graf-von-Stauffenberg-Allee, seine Ausweisung als
Naturdenkmal zu betreiben. Begründung: Wie in zurückliegenden Jahren der Ortsbeirat 8, hat
auch der Ortsbeirat 12 mit der Anregung vom 24.04.2015, OM 4106, um
Ausweisung des Speierlingbaums als Naturdenkmal gebeten. Die Antwort des Magistrats mit der Stellungnahme vom
29.06.2015, ST 948, lautete, dass die Entscheidung der Unteren
Naturschutzbehörde zu gegebener Zeit getroffen wird. Damit die Angelegenheit nicht auf unbestimmte Zeit
verschoben wird und in Vergessenheit gerät, bittet der Ortsbeirat 12 erneut,
den Speierlingbaum zu begutachten und möglichst seine Ausweisung als
Naturdenkmal beim Regierungspräsidium zu beantragen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.04.2015, OM 4106
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.06.2015, ST 948
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.07.2017, ST 1331
Aktenzeichen: 79 1