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Was steht der Ausweisung des markanten Speierlingbaums am Riedberg als Naturdenkmal entgegen?

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1674 entstanden aus Vorlage: OF 164/12 vom 05.05.2017 Betreff: Was steht der Ausweisung des markanten Speierlingbaums am Riedberg als Naturdenkmal entgegen? Vorgang: OM 4106/15 OBR 12; ST 948/15 Der Magistrat wird erneut gebeten, zum Schutz des großkronigen und mehrere Jahrzehnte alten Speierlingbaums am Riedberg, südöstlich der Graf-von-Stauffenberg-Allee, seine Ausweisung als Naturdenkmal zu betreiben. Begründung: Wie in zurückliegenden Jahren der Ortsbeirat 8, hat auch der Ortsbeirat 12 mit der Anregung vom 24.04.2015, OM 4106, um Ausweisung des Speierlingbaums als Naturdenkmal gebeten. Die Antwort des Magistrats mit der Stellungnahme vom 29.06.2015, ST 948, lautete, dass die Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde zu gegebener Zeit getroffen wird. Damit die Angelegenheit nicht auf unbestimmte Zeit verschoben wird und in Vergessenheit gerät, bittet der Ortsbeirat 12 erneut, den Speierlingbaum zu begutachten und möglichst seine Ausweisung als Naturdenkmal beim Regierungspräsidium zu beantragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM 4106 Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 948 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1331 Aktenzeichen: 79 1