Graf-von-Stauffenberg-Allee: Verkehrsinsel, Flaschen- und Altkleidercontainer
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM
161 entstanden aus Vorlage:
OF 27/12 vom
20.05.2016 Betreff: Graf-von-Stauffenberg-Allee:
Verkehrsinsel, Flaschen- und Altkleidercontainer Der Magistrat wird gebeten, am Beginn
der Graf-von-Stauffenberg-Allee nach der Anbindung an die Rosa-Luxemburg-Straße
die Asphaltabdeckung der längeren Mittelinsel zu entfernen und durch eine
Bepflanzung zu ersetzen. Ebenso sollte die in dem gleichnamigen
Straßenabschnitt zwischen der Rosa-Luxemburg-Straße und dem Kreisel der
Carl-von-Rudloff-Allee liegende wasserbautechnische Fläche von den dort
stehenden Flaschen- und Altkleidercontainern geräumt und
mit Absperrpollern vor weiteren illegalen Containern und wilden
Sperrmüllablagerungen geschützt werden. Begründung: Auch kleine, unnötigerweise versiegelte Flächen
wirken sich negativ auf den Naturhaushalt aus. Die von der FES widersinnigerweise im Eingangsbereich
zum Riedberg-Westflügel aufgestellten Flaschencontainer wurden durch die
illegale Aufstellung eines Altkleidercontainers ergänzt. Nachfolgend führte
dies zu wilden Sperrmüllablagerungen und zu einer umfangreichen
Bauschuttablagerung. Um diese Missstände zu unterbinden, ist die
Zugangsfläche zu der wasserbautechnischen Fläche durch Poller vor der Befahrung
und Aufstellung von Containern zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.10.2016, ST 1509
Anregung an den
Magistrat vom 20.01.2017, OM 1162
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.05.2017, ST 851
Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12
am 07.10.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5