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Sicherheit nördliche Altenho ̈ferallee (Graf-von-Stauffenberg-Allee und Sportplätze)

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2127 entstanden aus Vorlage: OF 211/12 vom 28.08.2017 Betreff: Sicherheit nördliche Altenho ̈ferallee (Graf-von-Stauffenberg-Allee und Sportplätze) Vorgang: OM 4604/15 OBR 12; ST 1745/15; OM 710/16 OBR 12; ST 131/17 Der Magistrat wird gebeten, an der verkehrsreichen Einmündung der Graf-von-Stauffenberg-Allee in die Altenhöferallee einen Fußgängerüberweg ohne Mittelinsel über die Graf-von-Stauffenberg-Allee einzurichten, um dem Fußgängerverkehr entlang der Altenhöferallee eine sichere Querung ohne Beeinträchtigung des Busverkehrs zu ermöglichen. Des Weiteren wird der Magistrat daran erinnert, die Anfang des Jahres (ST 131) zugesagte Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Tempo 30 am Nordende der Altenhöferallee zur Verkehrssicherung an der Bushaltestelle und der Einfahrt des Sportplatzes (bzw. künftig der Sportplätze) umzusetzen. Begründung: Für den gesamten Bereich nordwestlich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee gibt es keine Unterstützung zur Überquerung der als Hauptstraße eingerichteten und verkehrsreichen Graf-von-Stauffenberg-Allee. Die Einrichtung von Fußgängerampeln wurde durch den Magistrat mit Stellungnahme ST 1745 vom 11.12.2015 abgelehnt, doch für einen Fußgängerüberweg kann von ausreichenden Fußgänger- und Fahrzeugzahlen ausgegangen werden. Da die Buslinie 29 dort abbiegt, ist der Bau einer Mittelinsel an dieser Stelle nicht möglich. Die Einführung von Tempo 30 auf der Höhe der Sportplatzeinfahrten bis zur Einmündung Richard-Breitenfeld-Straße/Paul-Apel-Straße wurde zur zeitnahen Umsetzung zugesagt, bislang aber nicht ausgeführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4604 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1745 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 710 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 131 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2488 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2453 Antrag vom 08.06.2018, OF 320/12 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1042 Aktenzeichen: 32 1

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