Sicherheit nördliche Altenho ̈ferallee (Graf-von-Stauffenberg-Allee und Sportplätze)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM
2127 entstanden aus
Vorlage: OF 211/12 vom
28.08.2017 Betreff: Sicherheit nördliche Altenho ̈ferallee
(Graf-von-Stauffenberg-Allee und Sportplätze) Vorgang: OM 4604/15 OBR 12; ST 1745/15; OM
710/16 OBR 12; ST 131/17 Der Magistrat wird gebeten, an der verkehrsreichen
Einmündung der Graf-von-Stauffenberg-Allee in die Altenhöferallee einen
Fußgängerüberweg ohne Mittelinsel über die Graf-von-Stauffenberg-Allee
einzurichten, um dem Fußgängerverkehr entlang der Altenhöferallee eine sichere
Querung ohne Beeinträchtigung des Busverkehrs zu ermöglichen. Des Weiteren wird der Magistrat daran erinnert, die
Anfang des Jahres (ST 131) zugesagte Erhöhung der Verkehrssicherheit durch
Tempo 30 am Nordende der Altenhöferallee zur Verkehrssicherung an der
Bushaltestelle und der Einfahrt des Sportplatzes (bzw. künftig der Sportplätze) umzusetzen. Begründung: Für den gesamten Bereich nordwestlich der
Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee gibt es keine Unterstützung
zur Überquerung der als Hauptstraße eingerichteten und verkehrsreichen
Graf-von-Stauffenberg-Allee. Die Einrichtung von Fußgängerampeln wurde durch
den Magistrat mit Stellungnahme ST 1745 vom 11.12.2015 abgelehnt, doch für
einen Fußgängerüberweg kann von ausreichenden Fußgänger- und Fahrzeugzahlen
ausgegangen werden. Da die Buslinie 29 dort abbiegt, ist der Bau einer
Mittelinsel an dieser Stelle nicht möglich. Die Einführung von Tempo 30 auf der Höhe der
Sportplatzeinfahrten bis zur Einmündung
Richard-Breitenfeld-Straße/Paul-Apel-Straße wurde zur zeitnahen Umsetzung
zugesagt, bislang aber nicht ausgeführt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom
09.10.2015, OM 4604
Stellungnahme
des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1745
Anregung an den
Magistrat vom 07.10.2016, OM 710
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2017, ST 131
Anregung an den
Magistrat vom 01.12.2017, OM 2488
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.12.2017, ST 2453
Antrag vom
08.06.2018, OF
320/12
Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1042
Aktenzeichen: 32 1