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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Umnutzung einer Fläche in Bergen-Enkheim für schulische Nutzung (Liegenschaft 490/18)

11.06.2015 · Aktualisiert: 09.07.2015

Antrag vom 11.06.2015, OF 320/16 Betreff: Umnutzung einer Fläche in Bergen-Enkheim für schulische Nutzung (Liegenschaft 490/18) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Liegenschaft 490/18 in Bergen-Enkheim die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Schulnutzung ( Reservefläche Schule) zu schaffen. Bisher ist diese Fläche als "Schulsportanlage" ausgewiesen. Gleichzeitig ist im Rahmen der laufenden Schulentwicklungsplanung zu prüfen und zu entscheiden, inwieweit für die kooperative Gesamtschule "Schule am Ried" Erweiterungsbedarf besteht. Hierzu ist die Meinungsbildung gemeinsam mit der Schulleitung in den Gremien der Schule herbeizuführen, und falls dieser Erweiterungsbedarf dort nicht besteht, unverzüglich die Planung einer weiteren Grundschule in die Wege zu leiten und für die sich daraus ergebenen Maßnahmen die dafür erforderliche Finanzierung zu beantragen. Begründung: Aufgrund einer Anregung des OBR 16 ( OM 3411 ) hat der Magistrat in ST 467 und ST 1635 selbst festgehalten, dass für eine schulbauliche Nutzung eine planungsrechtliche Änderung von "Schulsportanlage" in "Reservefläche Schule" zwingend erforderlich ist. Es wird gleichzeitig in ST 1635 ausgesagt, dass Prognosen zufolge die Schule am Ried in den nächsten Jahren durch die Aufnahme weiterer Schüler wachsen wird. Gleichzeitig ist seit langem erkennbar, dass die beiden Grundschulen "Schule am Hang" und "Schule am Landgraben" teilweise am Rand ihrer Kapazität sind. Schüler/innen des Neubaugebietes "Leuchte", das derzeit in der Umsetzung ist, werden in all diesen Schulen voraussichtlich nicht mehr aufgenommen werden können. Wegen des notwendigen langen zeitlichen Vorlaufs ist dringend eine Klärung der schulischen Situation geboten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 16 am 30.06.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 320/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen WBE (= Annahme)

Partei: WBE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße

19.05.2015 · Aktualisiert: 11.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4196 entstanden aus Vorlage: OF 314/16 vom 19.05.2015 Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße Vorgang: ST 571/15 Der Magistrat wird gebeten, die mit der Stellungnahme ST 571 zugesagte Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße nicht erst bei einer zukünftigen grundhaften Erneuerung der Victor-Slotosch-Straße einzurichten, sondern sofort. Gegebenenfalls ist die Querungshilfe auf die Fahrbahn aufzuschrauben. Zudem sollte die vorhandene 30 km/h-Beschränkung beidseitig bis zum Kreisel ausgedehnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1303 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Anbindung des Neubaugebietes Leuchte nach Fertigstellung an die Buslinie 42: Neugestaltung der Buslinien in Bergen-Enkheim

16.05.2015 · Aktualisiert: 19.02.2016

Antrag vom 16.05.2015, OF 313/16 Betreff: Anbindung des Neubaugebietes Leuchte nach Fertigstellung an die Buslinie 42: Neugestaltung der Buslinien in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird beauftragt im Rahmen der Planungen der Anbindung des Neubaugebiets Leuchte an die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH heranzutreten. Diese soll Kosten und mögliche Vorteile der Einführung einer schnellen Busverbindung zwischen Bergen und der U-Bahn-Station Enkheim prüfen und dem Ortsbeirat 16 einen Vorschlag zur Einführung vorstellen. Hierbei sollen folgende Fragestellungen beantwortet werden: 1. Wie hoch wäre der zusätzliche Kostenaufwand bei gleichzeitiger Reduzierung der Taktung der bestehenden Linien 43 und 42? 2. Wie viel Zeit könnten PendlerInnen aus Bergen durch die Umsetzung sparen, besonders im Berufsverkehr und insbesondere wenn sie zu Anschlussverbindungen der Linie U7 müssen. 3. Könnte nach Einführung dieser "42-Express"-Linie die reguläre Linie 42 durchgängig mit Kleinbussen betrieben werden? 4. Inwieweit könnte dies mit der in der Bachelorarbeit von Frau S. vorgestellten Variante 2 der Anbindung des Neubaugebiets Leuchte kombiniert werden? Begründung: Ein wichtiger Wunsch des Bergen-Enkheimer Ortsbeirats wurde bei den Lösungsvorschlägen der traffiQ zur Anbindung des Neubaugebiets Leuchte an die Linie 42 nicht berücksichtigt: Die Verbesserung der Anbindung Bergens an die U-Bahn-Station Enkheim durch eine weitere Buslinie. Im April 2015 wurde die Linie 43 aufgrund von Bauarbeiten in Seckbach als Verbindung zwischen Bergen Ost und Enkheim umgeleitet. In dieser Zeit erreichten PendlerInnen - auch im Berufsverkehr - die U-Bahn Station Enkheim in weniger als 10 Minuten (ausgehend von der Station Marktstraße/Landgraben). Zu Randzeiten innerhalb von 6 Minuten. Die U-Bahn-Station Enkheim ist durch die U4 und U7 gut an das Frankfurter U-Bahn-Netz angeschlossen. Deshalb nutzen viele EinwohnerInnen von Bergen den PKW um morgens nach Enkheim zu fahren und dort in die U-Bahn zu steigen. Die Alternative, die Linie 43 durch Seckbach, benötigt im Berufsverkehr über 30 Minuten zur Haltestelle Seckbacher Landstraße und wird deshalb von diesen PendlerInnen gemieden. Bei der Einführung einer schnellen Verbindung zwischen Bergen und Enkheim (wie im April 2015 geschehen) könnte deshalb sowohl die Taktung der Linie 43 als auch die der Linie 42 reduziert werden. Folgende Vorteile sind vorstellbar und sollten deshalb geprüft werden: - Kosteneinsparung, da der neue Bus nur eine kurze Strecke fährt (weniger Busse und weniger Personal notwendig). - Zeiteinsparung für die Einwohnerinnen von Bergen (auch nur 5 Minuten pro Tag wären erheblich). - Entlastung der Straßen und Einwohner in Seckbach. - Die bestehende Linie 42 könnte mit Kleinbussen betrieben werden, da zu den zwei Stoßzeiten (wenn Schüler den Bus nutzen) die neue Expresslinie für eine Fahrt kurzfristig einspringen könnte. - Das von mehreren Anwohnerinnen kritisierte Parken von Pendlerinnen in Enkheim reduziert sich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.12.2013, OF 215/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 16 am 19.05.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 30.06.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 08.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 03.11.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 16 am 12.01.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 16 am 16.02.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Anbindung des Neubaugebietes Leuchte nach Fertigstellung an die Buslinie 42

08.05.2015 · Aktualisiert: 19.02.2016

Antrag vom 08.05.2015, OF 312/16 Betreff: Anbindung des Neubaugebietes Leuchte nach Fertigstellung an die Buslinie 42 Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der IX. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der traffiQ-Verkehrsgesellschaft wird in Zusammenarbeit mit dem Magistrat gebeten, auf Basis der hervorragenden Ausarbeitung in der Bachelorarbeit von Frau S. eine Veränderung der bisherigen Linienführung der Buslinie in der dort zitierten Variante 2 vorzunehmen. Dies gilt vorbehaltlich der Einrichtung zweier weiterer Haltestellen im Linienweg: - Ecke Rangenbergstraße / Riedstraße - Im Heinrich-Bingemer-Weg etwa in Höhe "Am Hessenborn" und Fußweg Richtung Mühlbachtal Begründung: Die in der Ausarbeitung als Variante 2 beschriebene Linienveränderung ist nach Abwägung von Kosten und Nutzen klar die beste Empfehlung. Zwei angeregte Ergänzungen bedürfen der Begründung: Weitere Haltestelle Rangenbergstraße / Riedstraße Einen Nachteil haben die bisherigen Nutzer der Haltestelle in der Riedstraße zum einen, weil sie nun nicht mehr direkt in Betriebsrichtung U-Bahn / Hessencenter angebunden werden, zum anderen weil sie gar keine Haltestelle mehr in unmittelbarer Nähe haben. Das ist besonders schlecht deshalb, weil diese Haltestelle bisher bereits einen sehr großen Einzugsraum bediente, (der nur teilweise durch die neu eingerichtete Haltestelle in der Barbarossastraße aufgefangen wird), zum anderen dieser Einzugsbereich auch sehr hängiges Gelände umfasst. Vorschlag deshalb wäre, die Einrichtung einer Haltestelle in der Rangenbergstraße möglichst nah an der Riedstraße vorzusehen (sehr enge Haltestellentaktung gibt es auch im Bereich Marktstraße / Landgraben, und auch dort macht sie Sinn !) So wäre zum einen die direkte Verbindung nach Bergen gegeben, als auch die Umsteigemöglichkeit Richtung Hessencenter / U-Bahn bereits an der nächsten Haltestelle. Alle Nutzer, aber insbesondere gehbehinderte und ältere Bewohner werden diese Möglichkeit sehr zu schätzen wissen. Auf der rechten Seite der Rangenbergstraße darf nicht geparkt werden, so dass die Einrichtung nicht zu Lasten von Parkplätzen ginge. Weitere Haltestelle Heinrich - Bingemer Weg zwischen "Am Hessenborn" und der Kurve Hier geht es um die bessere Erschließung des Hangbereichs bei möglichst geringem Aufwand: Zwischen der Haltestelle Am Rebenborn und der Haltestelle Schule am Hang liegt ein relativ weiter Abstand. Zudem befindet sich hier mit dem Zugang zum Mühltal / Quellwanderweg auch ein den Stadtteil überschreitendes Ziel zur besseren Anbindung an, ohne dass ungebührlicher Aufwand betrieben würde. Auch vor dem Kurvenbereich gibt es ein Halteverbot. Zudem würde an der Haltestelle auch nur Bedarf gehalten, so dass in der Realität kaum mit längeren Fahrzeiten zu rechnen sein wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.12.2013, OF 215/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 16 am 19.05.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 30.06.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 08.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 03.11.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 16 am 12.01.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 16 am 16.02.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geplanter Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im Trieb

27.04.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4110 entstanden aus Vorlage: OF 317/11 vom 09.04.2015 Betreff: Geplanter Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im Trieb Der Magistrat wird gebeten, die geplante Umgestaltung/Erneuerung der Wilhelmshöher Straße und die Planung eines Minikreisels zu überprüfen und einen solchen Kreisel besser am Ende der Wilhelmshöher Straße/Ecke Einfahrt zur Vilbeler Landstraße zu planen. Begründung: In der engen und an dieser Stelle wegen einer leichten Kurve schlecht einsehbaren Fahrbahn ist ein Kreisel zu verhindern. Besser wäre es, ein Kreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße, nämlich zur reibungslosen Eingliederung in die Vilbeler Landstraße, anzubringen. Durch einen Kreisel könnte besonders im Berufsverkehr dieser sowie auch der gesamte sonstige Verkehr mühelos, ohne lange Standzeiten und den damit verbundenen Rückstaus einfädeln und würde den fließenden Verkehr nicht blockieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1096 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes

27.04.2015 · Aktualisiert: 04.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4111 entstanden aus Vorlage: OF 318/11 vom 30.03.2015 Betreff: Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes Vorgang: OM 2086/13 OBR 11; ST 926/13 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durchzuführen: - Seckbacher Landstraße/Heinz-Herbert-Karry-Straße/Wilhelmshöher Straße; - Vilbeler Landstraße/Wilhelmshöher Straße; - Berger Weg/Nussgartenstraße; - Gwinnerstraße/Gelastraße; - Flinschstraße/Gelastraße/Im Trieb; 2. zusätzlich zu dem vorhandenen Hinweisschild (Richtung stadtauswärts) vor der Straßenkreuzung Seckbacher Landstraße/Weidenbornstraße/Rendeler Straße ein zweites Hinweisschild zum Durchfahrtsverbot (Richtung stadtauswärts) hinter dieser Straßenkreuzung anzubringen. Begründung: Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926, zurück. Es geht nicht darum, nur das Einfahrtsverbot, sondern das Durchfahrtsverbot (Ein- und Ausfahrt) für Lkw zu kontrollieren. Selbst der Verkehrsdezernent Herr Majer zeigte sich anlässlich der Bürgerinformationsveranstaltung am 20. März 2015 in Seckbach für solche Kontrollen offen. Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kraftfahrzeuge zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für Lkw- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Das vorhandene Hinweisschild ist für die Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer, die von der Rendeler Straße oder Weidenbornstraße in die Seckbacher Landstraße in Richtung Seckbach einbiegen, nicht einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1097 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung des Kunstrasens auf dem Spielfeld der Sportanlage des FSV Bergen

10.03.2015 · Aktualisiert: 08.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3959 entstanden aus Vorlage: OF 293/16 vom 19.01.2015 Betreff: Instandsetzung des Kunstrasens auf dem Spielfeld der Sportanlage des FSV Bergen Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Instandsetzung des Spielfelds der Sportanlage des FSV Bergen am Landgraben zu veranlassen. Begründung: Der Kunstrasen auf dem Spielfeld am Landgraben wurde vor zehn Jahren verlegt und ist einer der ersten mit dieser Kunstrasentechnik. Diese Technik ist zwischenzeitlich längst überholt und durch den Spiel- und Trainingsbetrieb von zwei Senioren-, zwei Soma-, neun Junioren- und drei Mädchenmannschaften stark strapaziert. Zudem wird die Sportanlage durch das 18. Polizeirevier regelmäßig für ein Fußballturnier genutzt. Darüber hinaus nutzt der TV Bergen-Enkheim den Platz für das Ablegen des Sportabzeichens, die Grundschulen für die Bundesjugendspiele sowie die Schule am Hang und die katholische Kirche für Sponsorenläufe. Die Kunstrasenfasern des Spielfelds sind marode und lösen sich vom Boden ab, daher ist dadurch mit einem zunehmend erhöhten Verletzungsrisiko zu rechnen. Der Austausch des Kunstrasenbelags ist die einzig sinnvolle Alternative. Das Sportamt der Stadt Frankfurt am Main wurde vor rund sechs Monaten über die Problematik informiert, und soweit es den Verantwortlichen des FSV Bergen bekannt ist, teilt es die Meinung über den Zustand des Platzes. Wenn möglich, sollte der Austausch des Kunstrasenbelags noch in diesem Jahr während der Sommerpause der Fußballligen erfolgen, um den laufenden Spielbetrieb nicht zu stören. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 643 Aktenzeichen: 52 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Ehrenmal (Kriegerdenkmal) Landgraben/Marktstraße

16.11.2014 · Aktualisiert: 18.12.2014

Antrag vom 16.11.2014, OF 278/16 Betreff: Ehrenmal (Kriegerdenkmal) Landgraben/Marktstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten folgendes zu veranlassen: Dass eine hohe und dichte Bepflanzung um das Ehrenmal erfolgt, damit ein Durchgang über die Grundfläche des Ehrenmals vom Landgraben zur Marktstraße und umgekehrt nicht mehr möglich ist. Die Maßnahme ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Das Ehrenmal für die gefallenen Soldaten im 1. Weltkrieg mit seinem Umfeld muss die gleiche Würdigung erfahren wie die anderen Ehrenmale in Bergen-Enkheim. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 278/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: CDU, WBE, 2 SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung SPD

Partei: WBE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Wendehammer der Volkshausstraße mit Abgrenzung zur VictorSlotosch-Straße/Kreisel an der Vilbeler Landstraße

15.11.2014 · Aktualisiert: 18.12.2014

Antrag vom 15.11.2014, OF 276/16 Betreff: Wendehammer der Volkshausstraße mit Abgrenzung zur Victor-Slotosch--Straße/Kreisel an der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Wendehammer Volkshausstraße wieder alle Absperrungen zur Victor-Slotosch- Straße und dem neuen Kreisel Vilbeler Landstraße anzubringen, da seit dem Bau des Kreisels und den Umbauten im Straßenraum die Absperrung zur Volkshausstraße teilweise verschwunden und eine breite Lücke entstanden ist. Begründung: Dauerparker aus dem Wendehammer fahren jetzt durch die entstandene Lücke über den Bürgersteig in den Kreisel ein. Das ist gefährlich, da weder Fußgänger noch Autofahrer damit rechnen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 276/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung von Schieberillen an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler Landstraße 177 und Kirchgasse

04.11.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3619 entstanden aus Vorlage: OF 270/16 vom 20.10.2014 Betreff: Errichtung von Schieberillen an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler Landstraße 177 und Kirchgasse Der Magistrat wird aufgefordert, an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler Landstraße 177 und Kirchgasse eine Schieberampe mittels zweier Schieberillen zu errichten. Diese soll die Nutzung der Treppe am Ende des neu errichteten Fahrradwegs auf der ehemaligen Straßenbahnstrecke für Fahrradfahrer und Kinderwagen ermöglichen. Begründung: Die neue Fahrradroute von Seckbach nach Bergen auf der alten Straßenbahnstrecke erfreut sich großer Beliebtheit. Allerdings endet die Fahrradstrecke abrupt an der alten Endhaltestelle. Um weiter auf eine befahrbare Strecke zu gelangen, muss das Fahrrad oder von vielen Familien der Kinderwagen eine Treppe hochgetragen werden, was vor allem für Kinder und junge Mütter mit Schwierigkeiten verbunden ist. Diese werden dann gezwungen, die viel befahrene und enge Vilbeler Landstraße zu nutzen. Die Einrichtung einer Rampe auf dem kleinen Treppenstück ist eine kostengünstige Verbindungsmöglichkeit zweier bestehender Fahrradwege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 274 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 760 Aktenzeichen: 92 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Geschwindigkeitskontrollen in der Stargarder Straße

13.10.2014 · Aktualisiert: 26.11.2014

Antrag vom 13.10.2014, OF 269/16 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Stargarder Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, während der einseitigen Sperrung der östlichen Barbarossastraße, wegen der Erschließung des Baugebietes Leuchte und der Bauarbeiten in der Riedstraße, bei einseitiger Sperrung und Betrieb einer Behelfsampel, in der von Ost nach Süd durchgängigen, schmalen, schnurgeraden und einseitig beparkten Stargarder Straße, regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Seit Beginn der Verkehrsbeschränkungen nutzen Anwohner und Ortskundige diese Wohnstraße vermehrt, gerne auch mit erhöhter Geschwindigkeit, um schnell und ohne weitere Ampeln auf die Ausfahrt Leuchte in die Vilbeler Landstraße zu kommen. Das ist zwar verständlich, nicht aber, dass die zugelassene Höchstgeschwindigkeit laufend erheblich überschritten wird. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 04.11.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 269/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Aufstellung eines Bebauungsplanes Entenbachgebiet zwischen der Taschnerstraße, der Vilbeler Landstraße und dem Florianweg, um die unhaltbare Situation der illegalen Bebauung dieses Landschaftsschutzgebietes I zu beordnen

13.10.2014 · Aktualisiert: 15.09.2015

Antrag vom 13.10.2014, OF 268/16 Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes Entenbachgebiet zwischen der Taschnerstraße, der Vilbeler Landstraße und dem Florianweg, um die unhaltbare Situation der illegalen Bebauung dieses Landschaftsschutzgebietes I zu beordnen Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, für diese, als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene, relativ kleine Fläche zwischen bestehender Bebauung an der Taschnerstraße und dem Florianweg, und der breiten Durchgangsstraße Vibeler Landstraße, einen Bebauungsplan zu erstellen, damit die seit Jahren immer weiter ausgeuferte, illegale Bebauung beordnet bzw. auch entfernt werden kann, um eine rechtsgültige, überprüfbare und genehmigungsfähige Bebauung zu ermöglichen. Begründung: Wie eine Ortsbegehung des OBR 16 mit den Leitern des Umweltamtes und der Unteren Naturschutzbehörde ergeben hat, gibt es im Entenbachgebiet eine Ansammlung von provisorischen Hütten, die zum Teil offensichtlich beheizt werden, wenig ansehnlichen Altglasanbauten, Gestellen und Schuppen, sowie provisorische Zäune aus Metallschrott und altem Bauholz, die die einzelnen durchaus gepflegten Gemüsegärten mit hervorragendem Gartenboden einfrieden. Diese unübersichtliche, illegale Gemengelage befindet sich zwischen zwei gepflegten Wohnstraßen und sollte aus Ordnungs- aber auch aus Sicherheitsgründen (z.B. Feuerstätten) einer geordneten Bebauung, z.B. als Kleingartenanlage, zugeführt werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 04.11.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 14.01.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 10.02.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 10.03.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 28.04.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 16 am 19.05.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 30.06.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 08.09.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen WBE und BFF (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler.Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten.

04.10.2014 · Aktualisiert: 13.10.2014

Antrag vom 04.10.2014, OF 278/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Nachrüstung von Blindenanforderungstastern an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße / Baumertstraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 10 2014 Die Vorlage OF 278/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Kennzeichnung der Spielstraßen .Am Königshof. und .Alt-Bergen. in FFM-Bergen

18.09.2014 · Aktualisiert: 26.11.2014

Antrag vom 18.09.2014, OF 271/16 Betreff: Kennzeichnung der Spielstraßen "Am Königshof" und "Alt-Bergen" in FFM-Bergen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten folgendes zu veranlassen: Beide Spielstraßen werden wegen angeblich wegen fehlender Kennzeichnung als solche oft unerkannt durchfahren. Um diesen Sachverhalt eindeutig darzulegen, sollen an beiden Einfahrtsseiten in diese Straßen entsprechende Verkehrszeichen angebracht werden, damit die entsprechenden StVo- Bedingungen auch sichergestellt werden - Beispiel Gangstraße. Begründung: Wiederholt berufen sich Verkehrsteilnehmer darauf, dass sie diesen Hinweis nicht so erkannt hätten und entsprechend der Straßensituation zügig durchgefahren seien. Wer anwaltlich vertreten war, kam mit dieser Begründung wohl auch ab und an um die Zahlung der fälligen Geldbuße herum. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 04.11.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 271/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Strom für die Verkehrsinsel des Kreisverkehrs Vilbeler Landstraße

09.09.2014 · Aktualisiert: 04.05.2021

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3412 entstanden aus Vorlage: OF 259/16 vom 26.08.2014 Betreff: Strom für die Verkehrsinsel des Kreisverkehrs Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, einen Stromanschluss für die Verkehrsinsel des Kreisverkehrs auf der Vilbeler Landstraße herzustellen. Dies sollte aus Kostengründen durch "schießen" der Leitung erfolgen. Falls dies aufgrund bereits vorhandener Leitungen nicht möglich sein sollte, wäre die Methode der Spülbohrung zu prüfen. Begründung: Der Ortsbeirat berät aktuell noch über die genaue Gestaltung der Verkehrsinsel, welche aus dem Verschönerungsetat des Ortsbeirates bezahlt werden soll. Für die weitere Planung zur Gestaltung der Verkehrsinsel wird ein Stromanschluss vorausgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1636 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 686 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2015, ST 1578

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einrichtung einer Querungshilfe zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße

09.09.2014 · Aktualisiert: 12.11.2020

Anregung vom 09.09.2014, OA 549 entstanden aus Vorlage: OF 258/16 vom 17.08.2014 Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Victor-Slotosch-Straße im Bereich zwischen der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße eine Querungshilfe anzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1515 Antrag vom 12.04.2015, OF 302/16 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 571 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 17.09.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.10.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 549 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5134, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.10.2014 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Beseitigung umfänglicher Graffiti-Schmierereien im Stadtteil

23.06.2014 · Aktualisiert: 17.07.2014

Antrag vom 23.06.2014, OF 252/16 Betreff: Beseitigung umfänglicher Graffiti-Schmierereien im Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Benehmen mit der Stabsstelle sauberes Frankfurt die Gerätschaften zu organisieren, mit Hilfe derer unerwünschte Graffiti professionell mit vertretbarem Aufwand entfernt werden kann. Ferner möge der Ortsbeitrat beschließen, an einem Samstag im Sommer dieses Jahres an neuralgischen Punkten die Schmierereien in einer gemeinsamen Aktion des Ortsbeirates durch die Ortsbeiratsmitglieder zu entfernen. Gerne können sich auch interessierte Bürger anschließen. Namentlich in den Bereichen Ludwig-Klemann-Weg, Neuer Weg, Marktstraße, Landgraben, Triebstraße und Barbarossastraße sollten alle betroffenen, im weiteren Sinne öffentlichen (d.h. nicht in Privatbesitz befindlichen Objekte) einer Reinigung unterzogen werden. Der Ortsbeirat möge ferner beschließen, dass gegen eine symbolische Gebühr von 20 €, die anschließend einem guten Zweck gespendet wird, auch private Hauseigentümer ihre Häuserfassaden durch die Mitglieder des Ortsbeirates gereinigt bekommen können. Anmeldungen hierfür werden in der Verwaltungsstelle entgegen genommen. Die Aktion wird rechtzeitig im Vorfeld in der Bergen-Enkheimer Presse publik gemacht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 08.07.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 252/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Entfernung von Graffiti im öffentlich zugänglichen und einsehbaren Raum von Bergen-Enkheim

21.06.2014 · Aktualisiert: 17.07.2014

Antrag vom 21.06.2014, OF 251/16 Betreff: Entfernung von Graffiti im öffentlich zugänglichen und einsehbaren Raum von Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die im öffentlichen Raum von Bergen-Enkheim an vielen Stellen, z. B. dem Verbindungsweg zwischen dem Landgraben und dem Schelmenburgplatz, dem Neuen Weg und der Triebstraße, der Marktstraße, am Schelmenburgeingang usw. angebrachten Graffiti mit der Aufforderung "BMC - BOMB MY CITY" oder "TÖTET BULLEN" und ähnlichen Texten und Tags über ganze Garagentore, Häuserfronten, Stromkästen, Kinderspielgeräte auf Spielplätzen (z. B. an der Hangschule) umgehend entfernt werden. Dabei sollten auch alle übrigen Schmierereien auf Stromkästen etc. gleich mit entfernt werden. Begründung: Diese Schmierereien einer fremdes Eigentum nicht achtenden Jugend sind eine Verhöhnung aller Opfer von Bombenkriegen und die Aufforderung, Frankfurt zu bombardieren und Frankfurter zu töten. Mit der Forderung "Tötet Bullen" über ein ganzes Garagentor wird der offensichtlichen Missachtung von Recht und Ordnung noch einmal Nachdruck verliehen. Dies verleiht dem ganzen Stadtteil eine Aura von Verwahrlosung, dem die Stadtverwaltung, hier der Magistrat, mit allem gebotenen Nachdruck entgegenwirken sollte. Nachdem die Stadt und private Eigentümer im letzten Jahr 783.000 Euro zur Entfernung nicht bestellter "Kunst" aufwenden mussten (http://www.f az.net/aktuell/rhein-main/graffiti-kunst-in-frankfurt-sprayen-ohne-angst-im-nac k en-12966308-p2.html) ist es an der Zeit, dass die Stadt die latente Duldung, ja Förderung von Grafitti einstellt und die Täter sehr viel mehr zur Rechenschaft zieht. Es kann auch nicht sein, dass die Stadt die mangelnde Überwachung des öffentlichen Raumes und die daraus folgenden Schmierereien mit den erheblichen Entfernungskosten zum ganz überwiegenden Teil auf die privaten Eigentümer abwälzt, weil sie nicht genügend Ordnungskräfte zur Überwachung des öffentlichen Raumes bereitstellt. So bleiben die das Recht verhöhnenden, destruktiven Schmierereien jahrelang bestehen, weil die privaten Eigentümer die Entfernungskosten nicht mehr tragen können oder wollen. Dies muss zur Unterstreichung von Recht und Öffentlicher Ordnung abgestellt werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 08.07.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 251/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen FREIE WÄHLER. (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Schild .Ende Tempo 30 Zone. Ludwig-Kleemann-Weg

03.06.2014 · Aktualisiert: 23.07.2014

Antrag vom 03.06.2014, OF 247/16 Betreff: Schild "Ende Tempo 30 Zone" Ludwig-Kleemann-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortvorsteherin wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung zu bitten, das Schild, welches das Ende und in Gegenrichtung den Beginn der Tempo 30 Zone ankündigt im nördlichen Ludwig-Kleemann-Weg vom Bereich der Einmündung in den Nordring an das obere Ende an die Einmündung zur B521 zu versetzen. Begründung: Derzeit wird dem Autofahrer, der in den nördlichen Teil des Ludwig-Kleemann-Weg einbiegt nach ca. 20 m das Verlassen der Tempo 30 Zone angezeigt. Das bedeutet, dass man auf dem Teilstück bis zur Einmündung zur B521 wieder mit 50 Km/h gefahren werden darf. Das in diesem Bereich viele Fußgänger unterwegs sind, wäre es ein wertvoller Beitrag zur Verkehrssicherung auch dort die Geschwindigkeit zu reduzieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 17.06.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 247/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Freie Wähler gegen WBE (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Entfernung von Graffiti im öffentlichen Raum von Bergen-Enkheim

02.06.2014 · Aktualisiert: 17.07.2014

Antrag vom 02.06.2014, OF 245/16 Betreff: Entfernung von Graffiti im öffentlichen Raum von Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die im öffentlichen Raum von Bergen-Enkheim an vielen Stellen, z. B. dem Verbindungsweg zwischen dem Landgraben und dem Schelmenburgplatz, angebrachten Graffiti mit der Aufforderung "BMC - BOMB MY CITY" oder "TÖTET BULLEN" über ganze Garagentore umgehend entfernt werden. Dabei sollten auch alle übrigen Schmierereien auf Stromkästen etc. gleich mit entfernt w erden. Begründung: Diese Schmierereien einer wohlstandsverwahrlosten, irregeleiteten Jugend sind eine Verhöhnung aller Opfer von Bombenkriegen und die Aufforderung, Frankfurt zu bombardieren und Frankfurter zu töten. Mit der Forderung "Tötet Bullen" über eine ganzes Garagentor wird der Missachtung von Recht und Ordnung noch einmal Nachdruck verliehen. Dies verleiht dem ganzen Stadtteil eine Aura von Verwahrlosung, dem die Stadtverwaltung, hier der Magistrat, mit allem gebotenen Nachdruck entgegenwirken sollte. Anlage (ca. 300 KB) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 17.06.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 245/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 16 am 08.07.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 245/16 wurde zurückgezogen.

Partei: FREIE_WÄHLER
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten

12.05.2014 · Aktualisiert: 25.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 12.05.2014, OM 3134 entstanden aus Vorlage: OF 246/11 vom 06.04.2014 Betreff: Anforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten Der Magistrat wird aufgefordert, für sehbehinderte Menschen an den Lichtsignalanlagen der Querungsstellen Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße Blindenanforderungstaster nachzurüsten. Begründung: In beiden Wohngebieten gibt es sehbehinderte Menschen. Auch eine Schule für Blindenhunde ist im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet.
Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1067 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Illegale Gärten im Entenbachgebiet und an der Vilbeler Landstraße

09.04.2014 · Aktualisiert: 26.11.2014

Antrag vom 09.04.2014, OF 238/16 Betreff: Illegale Gärten im Entenbachgebiet und an der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die wilden Gärten im Entenbachgebiet zu beordnen und dafür Sorge zu tragen, dass die Ansammlung von provisorischen Hütten, die zum Teil offensichtlich beheizt werden, und die wenig ansehnlichen Altglasanbauten, Gestelle und Schuppen, die sich zwischen zwei gepflegten Wohnstraßen befinden, entfernt werden. Begründung: Im Landschaftsschutzgebiet am Entenbach ist zwischen Taschnerstraße und Florianweg eine von der Vilbeler Landstraße aus einsehbare "Favela" entstanden, die einen ungepflegten, nicht zumutbaren Slum-Eindruck vermittelt. Da es sich immer noch um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, ist dieser unhaltbare Zustand umgehend zu beenden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 06.05.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 16 am 17.06.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 16 am 08.07.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Es soll ein Ortstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde vereinbart werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 16 am 30.09.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 04.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wurde zurückgezogen.

Partei: FREIE_WÄHLER
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Weitere Papierkörbe in Bergen-Enkheim

07.04.2014 · Aktualisiert: 14.05.2014

Antrag vom 07.04.2014, OF 242/16 Betreff: Weitere Papierkörbe in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten mit dem Grünfiächenamt und der FES zu vereinbaren, dass in folgenden Straßen Papierkörbe aufgestellt werden: Nordring/Haingasse, Ludwig-Klemann-Weg/Schelmenweg, Marktplatz, Leuchte 50, Leuchte 35 und Jean-Kempf-Weg/Eingang zur Kleingartenanlage Pfingstweide. Hinweis: An der Stadtmauer/Fritz-Schubert-Ring stehen mit dem Papierkorb an der Haltestelle derVGF 5 Papierkörbe auf ca. 60 Meter Gehweg. Drei Papierkörbe könnten ohne weiteres in den o. g. Standorten eingesetzt werden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 06.05.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 242/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Weitere Spender für Hundekottüten in Bergen-Enkheim

07.04.2014 · Aktualisiert: 14.05.2014

Antrag vom 07.04.2014, OF 240/16 Betreff: Weitere Spender für Hundekottüten in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten über die Presse und die Mitglieder des Ortsbeirates werden gebeten in persönlichen Gesprächen Patenschaften zu suchen, die das Befüllen der Spender für Hundekottüten übernehmen. Bei Erfolg soll nach Absprache mit dem Fachamt geprüft werden, ob folgende Standorte zu realisieren sind: 1 x Voltenseeweg, 1 x Jean-Kempf-Weg, 1 x Barbarossastraße/ Rangenbergstraße, 2 x Leuchte ( Hausnummer 31 und 56 ), 1 x Marktplatz, 1 x Nordring/ Haingasse, 1 x Nordring/Landgraben und 1 x Ludwig-Klemann-Weg/Schelmenweg. Anlage 1 (ca. 37 KB) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 06.05.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 240/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: WBE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Bebauung Landgraben 7-11

07.04.2014 · Aktualisiert: 14.05.2014

Antrag vom 07.04.2014, OF 241/16 Betreff: Bebauung Landgraben 7-11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: Ist für das o.g. Areal ein Abrissantrag gestellt und wann wird tatsächlich abgerissen? Konnte oder kann in der Abrissgenehmigung eine Festlegung für den Baubeginn festgeschrieben werden? Gibt es Hinweise, dass die ursprüngliche Planung geändert wurde? Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 06.05.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1007 2014 Die Vorlage OF 241/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 4 GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER, gegen 1 GRÜNE und SPD (= Ablehnung)

Partei: WBE
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Querungshilfen auf der Nordumgehung Bergen-Enkheim

18.03.2014 · Aktualisiert: 15.06.2021

Anregung vom 18.03.2014, OA 487 entstanden aus Vorlage: OF 237/16 vom 18.03.2014 Betreff: Querungshilfen auf der Nordumgehung Bergen-Enkheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zur Attraktivitätssteigerung sowohl des GrünGürtels als auch zur Förderung des Naherholungsgebietes und der Fahrradbeziehungen an den folgenden Stellen der Nordumgehung Bergen-Enkheim Querungshilfen in ausreichender Breite (mindestens drei Meter) einzubauen - siehe beigefügte Bilder: 1. beim Übergang der Straße Am Landgraben zum Kleinmüllplatz 2. beim Übergang zur Hohen Straße 3. beim Übergang des Feldweges in der Verlängerung der Haingasse (Erzweg) Da der Querschnitt der Straße nicht ausreicht, ist dieser an den betreffenden Stellen zu verbreitern. Die Querungshilfen sind so einzurichten, dass der landwirtschaftliche Verkeh r nicht behindert wird. Die gesamte Maßnahme hat in Absprache mit dem Ortsbeirat zu erfolgen. Begründung: Die drei genannten Übergänge erfreuen sich bei den Erholungssuchenden ständig steigender Beliebtheit. Obwohl auf dem gesamten Straßenabschnitt Tempo 60 km/h verfügt ist, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Auch waren in den letzten Jahren dort drei Todesopfer zu beklagen. Alleine dies ist Grund genug, die geforderte Maßnahme rasch umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1002 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.03.2014 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.05.2014, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 487 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4497, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 13.05.2014 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatz der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH im Ludwig-Klemann-Weg/Jüdischer Friedhof, Flurstück 25, Flurstücknummer 6

18.03.2014 · Aktualisiert: 02.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2992 entstanden aus Vorlage: OF 234/16 vom 03.03.2014 Betreff: Parkplatz der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH im Ludwig-Klemann-Weg/Jüdischer Friedhof, Flurstück 25, Flurstücknummer 6 Der Magistrat wird aufgefordert, in Verhandlungen mit der Nassauischen Heimstätte zu erreichen, dass der oben genannte Parkplatz - wie die anderen Parkplätze der Nassauischen Heimstätte im Nordring, Ludwig-Klemann-Weg, in der Leuchte und im Schelmenweg - mit einem Rasengittersteinbelag versehen wird, um dadurch eine immer wiederkehrende wilde Müll- und Sperrmüllablagerung zu vermeiden. Auch für den Jüdischen Friedhof, direkt hinter diesem Parkplatz liegend, wäre dies eine optische Verbesserung, denn der derzeitige Zustand ist wirklich kein Aushängeschild für Bergen-Enkheim. Begründung: Die Parkplatzfläche ist naturbelassen, und immer wieder werden hier Wildablagerungen von Müll und Sperrmüll, nicht nur alleine von den Mietern der Nassauischen Heimstätte, ausgeübt. Die FES ist immer bemüht, zeitnah die Wildablagerungen von Müll und Sperrmüll zu entsorgen, da aber oft 2 - 3 Wildablagerungen in der Woche stattfinden, ist eine zeitnahe Entsorgung durch die FES nicht immer möglich. Der Parkplatz, ausgestattet mit einem Rasengittersteinbelag, wäre dann ein Hindernis für weitere Wildablagerungen von Müll und Sperrmüll. Die anderen Parkplätze der Nassauischen Heimstätte in Bergen-Enkheim zeigen dies deutlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 846 Aktenzeichen: 92 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Aufstellung eines Abfallbehälters in der Vilbeler Landstraße

12.02.2014 · Aktualisiert: 01.04.2014

Antrag vom 12.02.2014, OF 227/16 Betreff: Aufstellung eines Abfallbehälters in der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Vilbeler Landstraße im Bereich des Ärzte- und Geschäftshauses Nr. 255 einen Abfallbehälter nebst Spender für Hundekottüten aufzustellen Begründung: Der o.g. Bereich sowie die angrenzenden Streuobstwiesen werden sehr stark von Hundehaltern zum Ausführen Ihrer Hunde genutzt. Verhalten sich diese im öffentlichen Straßenraum noch einigermaßen diszipliniert, was die Beseitigung des Hundekots betrifft, fallen die Hemmungen, wenn der gepflasterte Bürgersteig verlassen wird. Die Grünanlagen in dem parallel zur Casimirstraße verlaufenden Fußweg und die angrenzenden Wiesen sind von Hundekot übersät. Da aber ein Abfallbehälter in erreichbarer Nähe fehlt, wird manche "Hinterlassenschaft" der Hunde zwar noch verpackt aber in den Büschen entsorgt. Dieser Bereich ist Start und Ziel für den dort beheimateten Waldkindergarten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 18.03.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 227/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Änderung der Grünphase der Ampelanlage Vilbeler Landstraße

12.02.2014 · Aktualisiert: 01.04.2014

Antrag vom 12.02.2014, OF 228/16 Betreff: Änderung der Grünphase der Ampelanlage Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ) die Grünphase für die Fußgänger an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße in Höhe Nordring zu verlängern. ) eine Rotlichtampel anzubringen, die Richtung Nordring ausgerichtet ist. Begründung: Autofahrer fahren auch noch bei Rotlicht über diese Ampel hinweg, wenn bereits für Fußgänger "grün" angezeigt wird. Fußgänger können erst sicher die Straße überqueren, wenn wirklich die Fahrzeuge still stehen. Dadurch "verkürzt" sich die Grünphase und die Fußgängerampel zeigt bereits wieder "rot" bevor ältere und langsam laufende Personen oder Kinder die andere Straßenseite erreicht haben. Auch wird von Autofahrern die aus dem Nordring nach links in die Vilbeler Landstraße einbiegen die Ampel bei "rot" zu spät erkannt, weil diese sich hauptsächlich auf eine Lücke in dem fließenden Verkehr konzentrieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 18.03.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 228/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bereitstellung von Mitteln zur Einrichtung einer Blinden-Ampelanlage an der Fußgängerquerung der Vilbeler Landstraße in Höhe Verbindungsweg Kirchgasse/Vilbeler Landstraße nach Haus Nr. 177 zur Bushaltestelle des 43er Busses auf der Südseite der Vilbeler L

29.10.2013 · Aktualisiert: 25.11.2020

Anregung vom 29.10.2013, OA 432 entstanden aus Vorlage: OF 201/16 vom 14.10.2013 Betreff: Bereitstellung von Mitteln zur Einrichtung einer Blinden-Ampelanlage an der Fußgängerquerung der Vilbeler Landstraße in Höhe Verbindungsweg Kirchgasse/Vilbeler Landstraße nach Haus Nr. 177 zur Bushaltestelle des 43er Busses auf der Südseite der Vilbeler Landstraße und schnellstmögliche Ausführung derselben Antrag der FREIEN WÄHLER vom 26.09.2013, NR 710 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 710 wird der nachfolgende Plan angefügt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.09.2013, NR 710 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.01.2014, B 19 Bericht des Magistrats vom 04.07.2014, B 236 Antrag vom 19.09.2016, OF 63/16 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.11.2013, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 710 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 432 nicht die erforderliche Mehrheit erreicht hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu 1. SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Piraten (= Ablehnung) CDU, GRÜNE, SPD und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.11.2013, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 710 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 432 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); Piraten (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (NR 710 = Enthaltung, OA 432 = Annahme) NPD (NR 710 und OA 432 = Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2013, TO II, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 710 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 432 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER, RÖMER und NPD (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme); Piraten (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3881, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder Straße

29.10.2013 · Aktualisiert: 26.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2612 entstanden aus Vorlage: OF 204/16 vom 14.10.2013 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder Straße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder Straße einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Der bebaute Teil der Leuchte ist eine schnurgerade Straße, die - gerade im Bereich zwischen Arnswalder Straße und ihrem Ende - auch recht schnell befahren wird, um die Grünphasen an der Vilbeler Landstraße auszunutzen. Aus den umliegenden großen Wohneinheiten gibt es andererseits häufiger den Bedarf, die Leuchte in diesem Bereich zu queren, um zum Beispiel die Bushaltestelle der Linie 42 in Richtung Bergen zu erreichen. Gerade ältere Mitbürger fühlen sich hier beim Queren der Leuchte nicht sicher und würden einen Fußgängerüberweg sehr begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1790 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 650 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1170 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Abgleich und Aktualisierung der prognostizierten Schülerzahlen für die Schule am Landgraben und die Schule am Hang

14.10.2013 · Aktualisiert: 07.11.2013

Antrag vom 14.10.2013, OF 202/16 Betreff: Abgleich und Aktualisierung der prognostizierten Schülerzahlen für die Schule am Landgraben und die Schule am Hang Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich die Schülerzahlen in den Bergen-Enkheimer Grundschulen perspektivisch - wahrscheinlich entwickeln werden oder - möglicherweise entwickeln könnten. Der Magistrat wird gebeten, die hierzu signifikanten Indikatoren vorzustellen und eine Abschätzung der wahrscheinlichen Entwicklung mindestens bis ins Jahr 2030 abzugeben, insbesondere was die Entwicklung bezüglich der durchschnittlichen Länge des Schulweges zur Schule am Hang angeht. Es wird gebeten, sowohl eine Abschätzung unter Beibehaltung der aktuellen Schulbezirksgrenzen vorzunehmen, als auch eine Veränderung der Schulbezirksgrenzen in die Untersuchung einzubeziehen. Begründung: Im Umkreis einer der Bergen-Enkheimer Grundschulen gibt es neuerdings den Wunsch, perspektivisch eine Verlegung der Schule am Hang ins Auge zu fassen. Abgesehen von den umfangreichen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einer solchen Maßnahme stellt sich jedoch zuallererst die Frage, ob es überhaupt Indikatoren gibt, die eine solch massive Maßnahme perspektivisch nahelegen könnten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 202/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen WBE, SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Prüfung der Einrichtung sogenannter sicherer Hol- und Bringzonen in Laufnähe der Bergen-Enkheimer Grundschulen, sowie nach Möglichkeit auch der Schule am Ried

14.10.2013 · Aktualisiert: 07.11.2013

Antrag vom 14.10.2013, OF 205/16 Betreff: Prüfung der Einrichtung sogenannter sicherer Hol- und Bringzonen in Laufnähe der Bergen-Enkheimer Grundschulen, sowie nach Möglichkeit auch der Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in Laufnähe bis zu 250 Meter im Umkreis der Schule am Landgraben und der Schule am Hang sogenannte Hol- und Bringzonen für SchülerInnen der betroffenen Schulen einzurichten, um damit das tägliche Sicherheitsrisiko vor den Schulen durch kreuz- und quergeparkte "Eltern-Taxis" zu verhindern und den SchülerInnen zumindest ein Minimum an Bewegung zuzumuten. Auch in der weiterführenden Schule am Ried sollte die Situation nach Möglichkeit optimiert werden. Der Magistrat wird auch um Auskunft gebeten, welche rechtlichen Möglichkeiten es für die Schulen gibt, nach Einrichtung solcher Zonen die unmittelbare Andienung bis ans Schultor wirkungsvoll zu untersagen. Begründung: Im aktuellen Heft der ADAC-Motorwelt (siehe Anhang) wird im Zusammenhang mit der kritisch gesehenen Praxis der "Eltern-Taxis" vor den Schulen oben skizziertes vorgeschlagen. Auch unermüdliches Einwirken der Schulen auf Teile der Elternschaft führt offenbar nicht dazu, dass auch diese ihren Kindern den täglichen Schulweg zutraut und das damit zusammenhängende Lernen ermöglicht. Die Verkehrssituation morgens und mittags vor den Schulen bleibt abenteuerlich und eine Gefährdung für alle Kinder. Innerhalb des Radius von 250 Metern und durch Zebrastreifen besichert befindet sich bei der Schule am Landgraben etwa der Bereich des oberen Landgrabens zwischen Nordring und Turnhalle oder bei der Schule am Hang der Fritz-Schubert-Ring unterhalb des Heinrich-Bingemer-Weges, die sich möglicherweise zur Einrichtung solcher Zonen nutzen ließen. Anlage 1 (ca. 232 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 205/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen WBE und SPD (= Annahme)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Bebauung des Neubaugebietes Leuchte

24.09.2013 · Aktualisiert: 22.10.2013

Antrag vom 24.09.2013, OF 196/16 Betreff: Bebauung des Neubaugebietes Leuchte Gemäß dem Vorschlag des Magistrats im zweiten Absatz der Stellungnahme B402 vom 12.08.2013 wird gebeten, mindestens für den Zeitraum der Erschließung und Bebauung des Neubaugebietes Leuchte die folgenden verkehrlichen Veränderungen am Knotenpunkt Leuchte / Vilbeler Landstr. vorzunehmen und die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2014 einzustellen: - die heutige Ausfahrt aus der Leuchte auf sechs bis sieben Meter zu verbreitern und die Verkehrsinsel im Einmündungsbereich entsprechend zu verkleinern. - Die Spur für Rechtsabbieger von der Borsigallee um einen Pfeil zum Gerade ausfahren zu erweitern. - die Signalisierung der Ausfahrt Leuchte entsprechend anzupassen. Begründung: Die umfangreichen Verkehrsbewegungen mit Baufahrzeugen und schwerem Gerät müssen über die Straße "Leuchte" abgewickelt werden unter Zu-und Abfluss auf die Vilbeler Landstraße. Eine Andienung über den Fritz-Schubert-Ring verbietet sich aufgrund des Nadelöhrs am Ende (Röhrborngasse) vollends und wäre technisch gar nicht möglich. Es ist aber auch eine (teilweise) Abwicklung über die engen Straßen Barbarossastraße und Triebstraße kaum denkbar und den Anwohnern nicht zumutbar. Als Alternative bietet sich somit nur noch die zügige planerische Umgestaltung des "Knoten Vilbeler Landstraße / Borsigallee an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 24.09.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 196/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen WBE und SPD (= Annahme)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Gestaltung der Außenanlagen des Jugendhauses Bergen und unter Einbeziehung der Sanierung und Wiederherstellung des Berger Marktplatzes

09.09.2013 · Aktualisiert: 22.10.2013

Antrag vom 09.09.2013, OF 195/16 Betreff: Gestaltung der Außenanlagen des Jugendhauses Bergen und unter Einbeziehung der Sanierung und Wiederherstellung des Berger Marktplatzes Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. nach Fertigstellung des Jugendhauses Bergen, die notwendige Herstellung der Außenanlagen, einschließlich den gepflasterten Zugängen zum Haus, dem Ortsbeirat vor der Bauausführung vorzustellen und diese zügig bauen zu lassen, damit das Haus von Besuchern noch in diesem Herbst trockenen Fußes erreicht werden kann. 2. nach Abriß des alten Jugendhauses die Sanierung und Wiederherstellung des Berger Marktplatzes unter Einbeziehung des Spielplatzes und der Halfpipe und unter Berücksichtigung der Gestaltung der gesamten Grünanlagen und der Außen- anlagen des Jugendhauses zu planen und in den Etat einzustellen. 3. Dem Ortsbeirat die geplante Neugestaltung des Berger-Marktplatzes, der mit dem sehr gelungenen Jugendhaus ein bisher fehlender, ganzjähriger Treffpunkt für Jung und Alt werden könnte, vor Verabschiedung durch die städtischen Gremien vorzustellen. Begründung: Die Außenanlagen müssen zügig hergestellt und mit dem Fußwegenetz Erlenseerstraße und Nordring/Bushaltestelle sowie dem Fußwegenetz auf dem Marktplatz verbunden werden, da das Haus sonst bei Regen von den Besuchern total verschmutzt würde. Der Berger Marktplatz muß dringend saniert und die Spielanlagen modernisiert werden. Der Ortsbeirat möchte in die Planungen einbezogen werden, um auf die end- gültige Gestaltung evtl. noch Einfluß nehmen zu können. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 24.09.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 195/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einbeziehung des Park-and-ride-Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße

02.09.2013 · Aktualisiert: 25.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 02.09.2013, OM 2462 entstanden aus Vorlage: OF 186/16 vom 25.06.2013 Betreff: Einbeziehung des Park-and-ride-Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße Der Magistrat wird aufgefordert, sich in den Planungen zur Umgestaltung der Ausfahrt der A 66 in Enkheim im Zusammenhang mit dem Riederwaldtunnel für eine direkte Anbindung des Park-and-ride-Parkhauses an die Autobahn einzusetzen. Die bisherigen Zufahrtswege aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße sind beizubehalten. Begründung: Bisher kann das Park-and-ride-Parkhaus nur über die Stauzone Borsigallee erreicht werden. Eine Verkehrsentlastung zu Berufsverkehrszeiten in diesem Bereich durch das Park-and-ride-Parkhaus ist deshalb nur fiktiv. Eine maßgebliche Entlastung des Zugangsverkehrs nach Frankfurt wie auch eine bessere Auslastung des Parkhauses könnte aber erreicht werden, wenn das Park-and-ride-Parkhaus auch bereits vor dem Einbiegen in die Borsigallee zugänglich wäre. Verbunden damit wäre dann von dort aus auch eine bessere Verkehrsanbindung an die U 4/U 7-Haltestelle und eine Reduzierung des Parksuch- und Schleichverkehrs in Enkheims Wohnstraßen. Dies kann jedoch keineswegs auf Kosten der bisherigen Zufahrtswege aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße geschehen. Bei deren Wegfall wäre ein weiteres Zuparken der angrenzenden Wohnstraßen zu befürchten, wenn den Pendlern über Vilbeler Landstraße und Leuchte ein direkter Zufahrtsweg gar nicht mehr zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1734 Aktenzeichen: 66 3

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