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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Mieterhöhungen in der Weberstraße

16.10.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2025, OF 941/3 Betreff: Mieterhöhungen in der Weberstraße Im Jahr 2022 kündigte der Projektentwickler Max Baum Immobilien GmbH die Neubebauung und Sanierung des Karrees Weberstraße / Marschnerstraße / Neuhofstraße / Eckenheimer Landstraße an. 2023 sollte Baubeginn sein, der Neubau 2024 fertiggestellt werden. Die Sanierung der Bestandsgebäude sollte mietenneutral vonstattengehen und die Miete bei um die sechs Euro pro Quadratmeter bleiben: https://www.fnp.de/frankfurt/neubau-bietet-mehr-platz-fuer-kinder-91443666.html. Heute sehen wir keinerlei Baufortschritte für den Neubau, außer dass das Gelände abgesperrt ist. Die Wohnungen in der Weberstraße wurden saniert und Bewohnende bekamen im Oktober 25 saftige Mieterhöhungen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um folgende Auskünfte: - Was wurde bisher im Karree Weberstraße / Marschnerstraße / Neuhofstraße / Eckenheimer Landstraße gemacht? - Wird weiterhin an den Plänen zum Neubau festgehalten? - Wieviel Leerstand gibt es und seit wann? - Um wieviel sind die Bestandsmieten erhöht worden und ist das dem Bestandsschutz angemessen? Sollte der Magistrat hierzu keine Auskünfte haben, wird er gebeten, mit dem Projektentwickler in Kontakt zu treten, um diese Informationen zu erhalten. Der Projektentwickler ist sicherlich ebenfalls daran interessiert, die Öffentlichkeit auf dem Laufenden zu halten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1309 2025 Die Vorlage OF 941/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: Linke

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verstetigung der Umgestaltung des Oeder Wegs

04.07.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5717 entstanden aus Vorlage: OF 712/3 vom 05.05.2024 Betreff: Verstetigung der Umgestaltung des Oeder Wegs Vorgang: OM 5168/24 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Oeder Wegs gemäß den Empfehlungen des Abschlussberichts zur Umgestaltung des Oeder Wegs der Frankfurt University of Applied Sciences (FUAS) und in Absprache mit dem Ortsbeirat zu verstetigen. Insbesondere folgende Punkte sollen Berücksichtigung finden: - Bauliche Verstetigung und Anpassung bzw. Neuerrichtung von Gehwegnasen; - weitere Umnutzung von Kfz-Parkplätzen für Lieferparkplätze (groß genug auch für größere Lastwagen) und Multifunktionsstreifen in Absprache mit den Gewerbetreibenden; - Herstellung der Barrierefreiheit durch Nullabsenkung von Querungsbereichen sowie Orientierungshilfen für Sehbehinderte; - Absicherung von Zebrastreifen durch Poller oder Fahrradbügel wo nötig; - Verbreiterung von Gehwegen, insbesondere im südlichen Bereich; - Pflanzung von Bäumen und Sträuchern, wo immer es möglich ist; - Abbau der Ampelanlagen, wo immer es möglich ist, und Ersetzen durch Zebrastreifen. Sollten Ampelanlagen zur Schulwegsicherung gebraucht werden, ist zu prüfen, ob diese durch Bedarfsampeln ersetzt werden können; - Erstellung und Umsetzung eines Superblockkonzepts, um Durchfahrtsverkehr auch von angrenzenden Straßen auf die Hauptstraßen zu verschieben. Um die Aufenthaltsqualität auch über eine Abwesenheit des Autoverkehrs hinaus zu steigern, sind dabei die Perspektiven der Bürger*innen einzubinden, um kreative Nutzungen des gewonnenen Verkehrsraums einzuführen; - bis zur Einführung eines Superblockkonzepts, das mehr umfasst als die Verschiebung des Durchfahrtsverkehrs, sind angrenzende Straßen z. B. durch die Errichtung weiterer Modalfilter zu beruhigen - um die auch bereits durch die Anregung OM 5168 des Ortsbeirats 3 an der Ecke Schwarzburgstraße und Humboldtstraße gebeten wurde; - Prüfung, auf welche weiteren Straßen sich in absehbarer Zeit das "Oeder Weg-Konzept" anwenden lässt. Hier sind vor allem vornehmlich "Einkaufsstraßen" mit hoher Fußgängerdichte, wie die untere Berger Straße im Nordend, zu prüfen, um auch hier durch die Reduktion des Autoverkehrs und eine Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger eine deutliche Steigerung der Aufenthaltsqualität zu erreichen. Begründung: Die wissenschaftliche Begleituntersuchung der FUAS hat deutlich gemacht, dass der Umbau des Oeder Wegs positive bis sehr positive Effekte im Hinblick auf die Fahrradfreundlichkeit, die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Verbesserung der Aufenthalts- und Wohnqualität aufweist. Damit kann der Umbau der ersten der geplanten 18 "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" des Radentscheids als Erfolg betrachtet werden und als Blaupause für zukünftige Umbaumaßnahmen dienen. Da viele der Maßnahmen während der Pilotphase nur provisorisch und rückbaubar gestaltet wurden, ist nun die Zeit gekommen, diese Maßnahmen zu verstetigen und weitere Maßnahmen umzusetzen, die die Vorteile dieses Verkehrsprojektes verstetigen und die Aufenthaltsqualität weiter erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5168 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2125 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchgangsverkehr in Schwarzburgstraße und Humboldtstraße verhindern

22.02.2024 · Aktualisiert: 26.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5168 entstanden aus Vorlage: OF 652/3 vom 21.02.2024 Betreff: Durchgangsverkehr in Schwarzburgstraße und Humboldtstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, a) umgehend einen Modalfilter an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Humboldtstraße einzurichten. Zwei Varianten sind dafür denkbar, siehe beigefügte Skizzen. Mit der Umsetzung wird nicht auf ein Gesamtverkehrskonzept gewartet, dessen Umsetzung frühestens 2025 erfolgen kann; b) unabhängig von Punkt a) die Möglichkeit zum Linksabbiegen auf der Glauburgstraße, von Westen kommend, in die Eckenheimer Landstraße zu prüfen. Begründung: Diese Wohnstraßenverkehrsberuhigung findet in einer Ecke statt, die ein umfassendes Verkehrsberuhigungskonzept um den Oeder Weg nicht tangiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1230 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5717 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Tischtennisplatten für das Nordend

19.10.2023 · Aktualisiert: 25.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4687 entstanden aus Vorlage: OF 563/3 vom 07.09.2023 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und, wenn ja, die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Paul-Hindemith-Anlage - Grünfläche am Oeder Weg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünanlage in der Martin-Luther-Straße (zwischen Rohrbachstraße und Hallgartenstraße) - Grünfläche in der Rotlintstraße zwischen Egenolffstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die dauerhafte Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, zudem stellen sie eine verhältnismäßig günstige und wartungsarme Investition mit hohem Nutzungspotenzial dar. Demnach ist es wünschenswert, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 127 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Mehr Tischtennisplatten für das Nordend

31.05.2023 · Aktualisiert: 04.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2023, OF 540/3 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Adlerflychtplatz - Grünfläche am Oederweg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünfläche auf dem Friedberger Platz - Günthersburgallee zwischen Alleenring und Rohrbachstraße Lutherplatz - Orsenigopark an der Hallgartenstraße - Grünfläche Rotlintstraße zwischen Egenolfstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, sodass es wünschenswert wäre, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.09.2023, OF 563/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 540/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 563 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 563/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Illegales Parken an der Ecke Spohrstraße/Schwarzburgstraße verhindern

31.05.2023 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2023, OF 536/3 Betreff: Illegales Parken an der Ecke Spohrstraße/Schwarzburgstraße verhindern Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, wie dauerhaft verhindert werden kann, dass illegal an der Ecke Spohrstraße/ Schwarzburgstraße PKW auf der schraffierten Fläche vor dem Wohnheim des St. Katharinen- und Weißfrauenstifts parken und die bestmögliche Maßnahme durchzuführen. Begründung: In dem Wohnheim, welches sich an der Ecke Spohrstraße/ Schwarzburgstraße befindet, wohnen teilweise mobilitätseingeschränkte Menschen, die auf einen Rollator etc. angewiesen sind. Eine Überquerung der Straße ist für sie nicht möglich, da auf der schraffierten Fläche oft illegal PKW parken. Um dies dauerhaft zu verhindern, ist das Aufstellen von Fahrradbügeln, Pollern oder bestenfalls einer Bank zum Verweilen notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 536/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 536/3 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querparken auf Längsparken auf der nördlichen Schwarzburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße umstellen

23.03.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3802 entstanden aus Vorlage: OF 477/3 vom 06.02.2023 Betreff: Querparken auf Längsparken auf der nördlichen Schwarzburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße umstellen Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite der Schwarzburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße das Querparken der Autos auf Längsparken umzustellen. Begründung: Der Seniorenbeauftragte des Nordends wies darauf hin, dass in dem genannten kurzen Stück der Schwarzburgstraße die auf der Nordseite querparkenden Autos aufgrund der Enge der Straße in der Regel sehr weit auf dem Gehweg parken. Dies ist ein Problem für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie für Nutzerinnen und Nutzer von Rollatoren und Kinderwagen. Dies ist umso gravierender, als sich in diesem Teilstück das St. Katharinen- und Weißfrauenstift befindet. Die Bewohnerinnen haben sich schon mehrfach an den Seniorenbeauftragten gewandt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1483 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchgangsverkehr aus der Humboldtstraße und Schwarzburgstraße heraushalten

23.03.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3793 entstanden aus Vorlage: OF 464/3 vom 06.02.2023 Betreff: Durchgangsverkehr aus der Humboldtstraße und Schwarzburgstraße heraushalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie nach der Baustellensperrung in der Glauburgstraße der Umfahrungsverkehr, aufgrund der Umgestaltung des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße, herausgehalten werden kann. Insbesondere soll die Variante geprüft werden, bei der der motorisierte Individualverkehr an der Kreuzung Humboldtstraße/Ecke Schwarzburgstraße von Norden kommend in Richtung Osten und von Süden kommend in Richtung Westen abgeleitet wird - analog zur Vorgehensweise an ähnlichen Kreuzungen in der Nachbarschaft, wie beispielsweise der Kreuzung Humboldtstraße/Ecke Stalburgstraße. Gleichzeitig soll an der Kreuzung Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße die Möglichkeit zum Linksabbiegen von Westen kommend in Richtung Norden ermöglicht werden. Bildquelle: Geoportal, Stadt Frankfurt am Main Begründung: Die Erfahrungen aus der Umgestaltung des Oeder Wegs zeigen, dass ein besonderes Augenmerk auf denjenigen motorisierten Individualverkehr gelegt werden muss, der sich zulasten der Anwohnenden seine Wege durch die engen Nebenstraßen des Oeder Wegs sucht. Aufgrund der derzeitigen Sperrung der Glauburgstraße kann aktuell noch nicht beobachtet werden, wie sehr sich der Schleichverkehr auf dieses Quartier auswirkt. Seitens der Anwohnenden besteht die Sorge, dass sich ähnliche Steigerungsraten des Kfz-Verkehrs wie im Holzhausenviertel einstellen werden. Hierzu wurde von Anwohnenden selbst dieser Vorschlag eingebracht, der vom Ortsbeirat unterstützt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1544 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nördliche Humboldtstraße entlasten

13.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2967 entstanden aus Vorlage: OF 372/3 vom 29.09.2022 Betreff: Nördliche Humboldtstraße entlasten Nicht erst seit der Einrichtung der Baustelle in der unteren Glauburgstraße und der dadurch bedingten Umleitung vom Oeder Weg zur Holzhausenstraße durch die untere Schwarzburgstraße hat sich ein reger Kfz-Durchgangs- und Abkürzungsverkehr durch die obere Humboldtstraße gebildet mit dem Ziel, vom Oeder Weg auf die Eckenheimer Landstraße stadtauswärts zu fahren. Die Humboldtstraße als dicht bebaute und enge Einbahnstraße ist für den Kfz-Durchgangs- und Abkürzungsverkehr ungeeignet. Außerdem besteht aufgrund des erhöhten Kfz-Aufkommens und durch den regen Radverkehr in südliche Richtung Unfallgefahr. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation in der oberen Humboldtstraße (ab der Kreuzung Glauburgstraße bis zur Kreuzung Holzhausenstraße) nach dem Ende der Baustelle in der Glauburgstraße verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 343 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße

13.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2979 entstanden aus Vorlage: OF 391/3 vom 11.09.2022 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße zum Freihalten des Kreuzungsbereiches installieren zu lassen und die vorhandenen Poller damit zu ersetzen. Begründung: Der Kreuzungsbereich Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße ist auf der südlichen Straßenseite mit Pollern abgesichert. Anwohner wiesen den Ortsbeirat darauf hin, dass es in der Schwarzburgstraße zwischen Oeder Weg und Eckenheimer Landstraße keine Fahrradbügel gibt und die Fahrräder oft an Gartenzäune angeschlossen werden und den Gehweg behindern. Mit den Fahrradbügeln im Kreuzungsbereich könnte diese Situation entlastet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 336 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel auf schraffierter Fläche Spohrstraße/Ecke Schwarzburgstraße

13.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2977 entstanden aus Vorlage: OF 389/3 vom 26.09.2022 Betreff: Fahrradbügel auf schraffierter Fläche Spohrstraße/Ecke Schwarzburgstraße Der Magistrat wird gebeten, auf einer der schraffierten Flächen auf der Kreuzung Spohrstraße/Ecke Schwarzburgstraße Fahrradbügel installieren zu lassen. Begründung: Anwohner beklagen sich darüber, ihre Fahrräder nicht abstellen zu können. Tatsächlich gibt es dazu in der Spohrstraße kaum Gelegenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 340 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend

07.07.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2525 entstanden aus Vorlage: OF 312/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungsampeln für den Fußverkehr im Nordend so zu programmieren, dass gängelnde Wartezeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger zeitnah abgeschafft werden, wo dies möglich ist. Hierzu zählen z. B. folgende Lichtsignalanlagen: 1. Eckenheimer Landstraße rund um die U-Bahn-Stationen "Hauptfriedhof" und "Glauburgstraße"; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Nordendstraße und Schwarzburgstraße; 3. Eckenheimer Landstraße rund um den Beginn des Oeder Wegs; 4. Eckenheimer Landstraße Höhe Hausnummer 13; 5. Glauburgstraße/Ecke Lenaustraße; 6. Comeniusstraße; 7. Rohrbachstraße/ Ecke Günthersburgallee und Martin-Luther-Straße. Gleichzeitig ist es für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger dringend erforderlich, die Ampelschaltung an Fußgängerüberwegen so einzurichten, dass die Grünphase (einschließlich Räumungsphase) für Fußgängerinnen und Fußgänger zumindest so lange dauert, bis die Fahrbahn in normaler Schrittgeschwindigkeit überquert werden kann. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung auf der viel befahrenen, vierspurigen Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Turm und Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht der Fall. Begründung: Im Sinne der autogerechten Stadt wurden Ampelschaltungen bisher mit Vorrang für den motorisierten Individualverkehr (MIV) programmiert. Im Sinne einer sozialökologischen Verkehrswende ist es an der Zeit, die Belange des Umweltverbundes und damit auch der Fußgängerinnen und Fußgänger stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Ampelschaltungen, die zu einer zeitlichen Verkürzung von Fußwegen beitragen und Fußgängerinnen und Fußgängern - insbesondere Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen - eine sichere Überquerung von Fahrbahnen ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2612 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen

02.12.2021 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1287 entstanden aus Vorlage: OF 150/3 vom 15.11.2021 Betreff: Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen Fahrradbügel zu installieren, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herbartstraße; 2. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße; 3. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Baumweg; 4. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Mauerweg; 5. Burgstraße (Einmündung zwischen den Hausnummern 11 und 15); 6. Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße (Sperrfläche vor Hausnummer 28); 7. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Spohrstraße; 8. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße; 9. Kreuzung Holzhausenstraße/Ecke Humboldtstraße; 10. Kreuzung Keplerstraße/Ecke Humboldtstraße. Vor der Umsetzung sind die Pläne dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2365 Antrag vom 12.12.2022, OF 446/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung

27.08.2021 · Aktualisiert: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg wie folgt zu gestalten: Von der Holzhausenstraße westlich des Kreuzungsbereichs bis in den Oeder Weg südlich des Kreuzungsbereichs wird zwischen den beiden gegenläufigen Fahrspuren eine trennende Barriere installiert (siehe Skizze). Diese Barriere verhindert, dass der Durchgangsverkehr von Norden in den Oeder Weg einfahren kann. Sie ermöglicht jedoch folgende Fahrbeziehungen: - Durchgängige Befahrbarkeit der gesamten Holzhausenstraße in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge von Süden aus dem Oeder Weg in alle Richtungen - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf dem Oeder Weg von Norden nur in westlicher Richtung in die Holzhausenstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf der Holzhausenstraße von Westen nur in südlicher Richtung in den Oeder Weg. Begründung: Die vorgeschlagene Verkehrsführung bietet verschiedene Vorteile: Da sich die durchgängige Befahrbarkeit der Holzhausenstraße in beiden Richtungen nicht darstellen lässt, ist es wichtig, dass aber auf jeden Fall die Durchgängigkeit in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße erhalten bleibt. Zwischen Anlagenring und Hauptportal des Hauptfriedhofs ist dies die einzige legale Linksabbiegemöglichkeit aus der Eckenheimer Landstraße, die ohne Umwege durch Wohngebiete direkt nach Westen führt. Diese direkte Verbindung bis zur Eschersheimer Landstraße und darüber hinaus ist auch für viele Fahrzeuge aus der Nordendstraße und den östlich davon gelegenen Quartieren wichtig. Die vorgeschlagene Verkehrsführung hat außerdem den Vorteil, dass alle Fahrzeuge aus Richtung Norden, die nach Westen zur Eschersheimer Landstraße wollen, dies ohne Umwege direkt über den Oeder Weg und den Rechtsabbieger in die Holzhausenstraße tun können. Sie belasten damit nicht die Eckenheimer Landstraße mit dem engen Zugang an der Einmündung des Oeder Wegs und die folgenden Seitenstraßen wie Schwarzburgstraße, Glauburgstraße und Keplerstraße. Die von Süden den Oeder Weg heraufkommenden Fahrzeuge können an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße in alle Richtungen weiterfahren. Die Einschränkungen für den von Westen kommenden Verkehr, der an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße nach rechts in den Oeder Weg abbiegen muss, sind hinnehmbar, da es für diese Fahrzeuge alternative West-Ost-Routen gibt und diese Richtung nicht die Bedeutung der entgegengesetzten Fahrtrichtung hat. Für den Busverkehr ergeben sich keine Änderungen zur jetzigen Wegeführung, die Abbiegeradien entsprechen den jetzigen Maßen. Schließlich ist die vorgeschlagene Lösung sehr preiswert, kann also auch ohne große Kosten im Betrieb erprobt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planungen für den Neubau im Karree Marschnerstraße/Weberstraße

21.01.2021 · Aktualisiert: 21.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7167 entstanden aus Vorlage: OF 1033/3 vom 04.01.2021 Betreff: Planungen für den Neubau im Karree Marschnerstraße/Weberstraße Vorgang: OM 6082/20 OBR 3; ST 1457/20 Am 28.05.2020 war der Magistrat gebeten worden, dem Ortsbeirat "baldmöglichst [...] die gegenwärtigen Planungen für den Neubau und den Bestand im Karee Marschnerstraße/Weberstraße/Neuhofstraße/Eckenheimer Landstraße zusammen mit dem Bauherrn vorzustellen". In seiner Stellungnahme vom 21.08.2020, ST 1457, teilte der Magistrat dem Ortsbeirat mit, dass ihm "die gegenwärtigen Planungen für eine Bebauung [ ...] noch nicht bekannt" seien. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob "die Abstimmungen mit der Bauherrschaft" nunmehr "einen konkreten Stand erreicht haben" und, wenn nein, was für Gründe es dafür gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6082 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1457 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1126 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2168 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Störende Fahrräder an der U 5-Haltestelle „Glauburgstraße“ stadtauswärts

29.10.2020 · Aktualisiert: 11.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6866 entstanden aus Vorlage: OF 978/3 vom 16.10.2020 Betreff: Störende Fahrräder an der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" stadtauswärts Vor der Gaststätte Omonia in der Eckenheimer Landstraße 126/128 auf Höhe der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" stehen in stadtauswärtiger Richtung häufig zahllose Fahrräder in ungeordneter Weise herum - abgestellt am Zaun, auf dem Gehweg und vor allem in den Blumenrabatten der U 5-Haltestelle. Dies wird dadurch verschärft, dass Rad- und Fußweg an dieser Stelle relativ schmal sind. Für Passanten und durchfahrende Radfahrer wird es so teilweise gefährlich. Die Blumenrabatten existieren inzwischen auch schon nicht mehr, sondern sind völlig heruntergetrampelt. Außerdem werden dort auch Bäume durch befestigte Fahrräder in Mitleidenschaft gezogen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Alle Blumenrabatten an der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" werden auf der stadtauswärtigen Seite durch durchgehende niedrige Stahlgitter (gebogene Stahlrohre) gegen das Befahren und Drüberheben von Fahrrädern geschützt. 2. Die beiden letzten Parkplätze in der Schwarzburgstraße vor der Einmündung in die Eckenheimer Landstraße werden auf der der vorgesehenen Ladezone gegenüberliegenden Seite entfernt und durch Fahrradbügel ersetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 450 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Ladezone in der Schwarzburgstraße

27.08.2020 · Aktualisiert: 26.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6433 entstanden aus Vorlage: OF 919/3 vom 14.08.2020 Betreff: Einrichtung einer Ladezone in der Schwarzburgstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Schwarzburgstraße im Abschnitt zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Weberstraße eine elf Meter lange Ladezone auf der Seite der freien Parkplätze einzurichten. Begründung: Zur verkehrssicheren Anlieferung für die Gastronomiebetriebe, die bisher auf der Ecke Weberstraße/Schwarzburgstraße erfolgte, ist eine Ladezone eine geeignete Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2021 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung der Planungen im Karree rund um die Gethsemanekirche

28.05.2020 · Aktualisiert: 21.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6082 entstanden aus Vorlage: OF 861/3 vom 14.05.2020 Betreff: Vorstellung der Planungen im Karree rund um die Gethsemanekirche Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst in einer der nächsten Sitzungen dem Ortsbeirat die gegenwärtigen Planungen für den Neubau und den Bestand im Karree Marschnerstraße/Weberstraße/Neuhofstraße/Eckenheimer Landstraße zusammen mit dem Bauherrn vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1457 Antrag vom 04.01.2021, OF 1033/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7167 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorgartensatzung im Nordend

28.05.2020 · Aktualisiert: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6088 entstanden aus Vorlage: OF 875/3 vom 14.05.2020 Betreff: Vorgartensatzung im Nordend Der Magistrat wird gebeten, bei den folgenden Vorgärten die geltende Vorgartensatzung durchzusetzen: 1. Gluckstraße 37 (grober Kiesbelag); 2. Lenaustraße 78 (Steinplattenbelag); 3. Schwarzburgstraße 39 (nicht bepflanzt, gärtnerisch nicht gestaltet); 4. Kreutzerstraße 10 bis 14 (grober Kiesbelag). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1642 Antrag vom 04.01.2021, OF 1037/3 Auskunftsersuchen vom 21.01.2021, V 1920 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Stellvertreter“ im Nordend durch Fahrradbügel ersetzen

23.01.2020 · Aktualisiert: 28.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5650 entstanden aus Vorlage: OF 756/3 vom 19.11.2019 Betreff: "Stellvertreter" im Nordend durch Fahrradbügel ersetzen Vorgang: OM 3813/18 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die schraffierten Flächen sowie die "Stellvertreter" an der Kreuzung Lenaustraße/Neuhofstraße durch Fahrradbügel ersetzt werden können. Wenn möglich, sollte das für alle ähnlich ausgewiesenen Straßenecken im Nordend geschehen. Begründung: Nach wie vor herrscht an vielen Stellen ein eklatanter Mangel an Fahrradbügeln. Die Anbringung auf den schraffierten Flächen brächte eine ungeheure Abhilfe. Für den Bereich Schwarzburgstraße/Weberstraße wurde dies bereits verfügt (s. OM 3813). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3813 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 832 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alibibegrünung - Verstoß gegen die Vorgartensatzung?

19.09.2019 · Aktualisiert: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5209 entstanden aus Vorlage: OF 729/3 vom 05.09.2019 Betreff: Alibibegrünung - Verstoß gegen die Vorgartensatzung? Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorgartensatzung im Hinblick auf Alibibegrünungen durch sogenannte "Steingärten" klar zu definieren und durchzusetzen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass diese Art von Alibibegrünung vermehrt eingesetzt wird? 2. Entspricht diese Art der spärlichen Begrünung der Vorgartensatzung? Wenn nicht, was gedenkt der Magistrat dagegen zu tun? Begründung: Im Nordend greift eine Alibibegrünung durch sogenannte "Steingärten" um sich. Bei den spärlichen Pflanzungen kann kaum noch von begrünten Vorgärten die Rede sein. Konkrete Beispiele im Nordend sind zu finden in der Hynspergstraße 14 (siehe Bild); in der Feststraße 19, dort wurde der Vorgarten mit Steinplatten gepflastert, auf diese legte man Kunstrasenstücke und es gibt ein Beet mit einem Busch in der Mitte, der das Ganze freundlicher aussehen lässt; in der Gleimstraße 6 sowie in der Schwarzburgstraße 1 und 20. In Fällen wie diesen muss der Magistrat im Interesse einer Vorgartensatzung, die ihren Namen wirklich verdient, grundsätzlich und dringend tätig werden. Beispiel: Hynspergstraße 14 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 49 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abstandsflächen und Sicherungsmaßnahmen bei Neubau eines Wohnhauses statt des Glauburgbunkers

19.09.2019 · Aktualisiert: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5196 entstanden aus Vorlage: OF 711/3 vom 05.09.2019 Betreff: Abstandsflächen und Sicherungsmaßnahmen bei Neubau eines Wohnhauses statt des Glauburgbunkers Der Magistrat wird gebeten, beim Neubau eines Wohnhauses auf der Fläche des Glauburgbunkers folgende Punkte bei der Baugenehmigung besonders zu berücksichtigen: 1. Das neue Wohnhaus ist nach den vorliegenden Plänen bis an die Grenze zum Glauburgplatz geplant (ehemalige Terrassenmauer, direkt anschließend an den Spielplatz). Es ist zu vermuten, dass durch diese unmittelbare Nähe Konflikte entstehen. Es wird darum gebeten, hier einen gewissen Abstand zu halten. 2. Der geplante Vorgarten zur Schwarzburgstraße erscheint sehr schmal. Es wird darum gebeten, hier Vorgaben zu erlassen, die mehr Abstand zwischen dem Wohnhaus und dem Bürgersteig zur Schwarzburgstraße lassen, also einen tieferen Vorgarten. 3. Der Vorgarten soll durch eine getrennte Zu- und Abfahrt der Tiefgarage unterbrochen werden. Es wird darum gebeten, eine kombinierte Zu- und Abfahrt zu fordern, die auch nur die unbedingt nötige Breite aufweist, dies zugunsten eines größeren Vorgartens und damit mehr unversiegelter und begrünter Fläche. 4. Es ist eine zweigeschossige Tiefgarage geplant. Das Grundstück befindet sich in einem Gebiet mit ausgeprägten unterirdischen Wasserströmen. Es wird darum gebeten, alle Maßnahmen zu fordern und zu überwachen, die ein Versperren/Umleiten dieser Ströme verursachen könnten. Diese Überwachung ist besonders auch in Hinsicht auf die Sicherung von Gebäuden in der Nachbarschaft angebracht (mögliches Absacken von Nachbarhäusern). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 46 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Vorkaufsrecht Immobilie Marschnerstraße

15.11.2018 · Aktualisiert: 13.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 597/3 Betreff: Vorkaufsrecht Immobilie Marschnerstraße Pressemeldungen berichten von Verkaufsabsichten des evangelischen Regionalverbandes bezüglich des Gemeindehauses der Gethsemanegemeinde in der Marschneustraße. Das Gebäude ist in einem recht desolaten Zustand und wird von der Gemeinde kaum genutzt: Im Hause werden noch zwei Wohnungen genutzt. Es besteht ein großer Saal, ebenfalls baufällig. Verkaufsabsichten bestehen schon seit Jahren, werden aber jetzt konkreter. Zu der Immobilie gehören neben der kürzlich renovierten Kirche noch zwei Mehrfamilienhäuser mit einer Kindertagesstätte in der Weberstraße. Dies vorausgeschickt wird der Ortsbeirat gebeten den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten: 1. Sind dem Magistrat die Absichten des evangelischen Regionalverbandes bekannt, das Gemeindehaus der Gethsemanegemeinde und evtl. die zwei Mehrfamilienhäuser in der Weberstraße zu verkaufen? 2. Sind dem Magistrat der mögliche Käufer und dessen Absichten mit der Immobilie bekannt? 3. Wäre der Magistrat bereit, gemäß den Zielen der Milieuschutzsatzung von seinem Vorkaufarecht Gebrauch zu machen, um mögliche Luxusanierung und Mietervertreibung zu verhindern? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OF 597/3 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Areal des Evangelischen Regionalverbandes für den Stadtteil öffnen

15.11.2018 · Aktualisiert: 13.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 586/3 Betreff: Areal des Evangelischen Regionalverbandes für den Stadtteil öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Evangelischen Regionalverband als Eigentümer des Grundstücksareals zwischen Eckenheimer Landstraße, Weber-, Neuhof- und Marschnerstraße zu verhandeln mit dem Ziel einer Konzeptvergabe für - eine gemischte Nutzung; - 30% geförderte Wohnungen; - 15% genossenschaftliche Wohnungen; - eine Kita; - Begegnungs- und/oder Kulturstätten für den Stadtteil; Die bestehenden Wohnhäuser sollen mit Hilfe der Erhaltungssatzung geschützt werden und zeitgemäß renoviert werden. Begründung: Die bisher von der evangelischen Kirche genutzten Räume bieten eine Chance, auf dem großen Areal ein für die Bewohnerinnen und Bewohner attraktives und bezahlbares Wohnen und soziales Zentrum mit guter Infrastruktur zu schaffen. Die Stadt Frankfurt sollte hier alle Möglichkeiten ausloten und mit dem Eigentümer verhandeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OF 586/3 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gethsemane-Gelände

25.10.2018 · Aktualisiert: 30.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2018, OF 568/3 Betreff: Gethsemane-Gelände Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gefragt: - Ist dem Magistrat etwas über einen eventuellen anstehenden Verkauf des zwischen Marschnerstraße und Gethsemanekirche gelegenen Geländes bekannt? - Würde der Magistrat in diesem Fall auf die Durchführung einer Konzeptvergabe dringen, um an dieser zentralen Stelle im Nordend im Sinne einer Gemeinwohlorientierung die Schaffung von dringend benötigten preiswerten Wohnungen bzw. von gemeinschaftlichem oder genossenschaftlichem Wohnraum zu ermöglichen? - Würde für den Erhalt der Kita gesorgt? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.10.2018, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1028 2018 Die Vorlage OF 568/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstellplätze Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße und Weberstraße/Schwarzburgstraße

25.10.2018 · Aktualisiert: 03.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3813 entstanden aus Vorlage: OF 549/3 vom 11.10.2018 Betreff: Fahrradstellplätze Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße und Weberstraße/Schwarzburgstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Gabelsbergerstraße/Hartmann-Ibach-Straße zusätzliche Fahrradbügel, eventuell auch auf den schraffierten Flächen, angebracht werden können. Das Gleiche gilt für die Ecke Weberstraße/Schwarzburgstraße, wo sich das viel frequentierte Café Odysee befindet. Auch hier könnte eine der schraffierten Flächen für Fahrradbügel genutzt werden. Begründung: An beiden genannten Stellen ist es für Radfahrer kaum möglich, einen geeigneten Abstellplatz für ihre Räder zu finden. Die Räder drängen sich auf den Bürgersteigen, wo sie für Fußgänger zum Hindernis werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 338 Antrag vom 19.11.2019, OF 756/3 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5650 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Mietervertreibung in der Schwarzburgstraße 54

13.09.2018 · Aktualisiert: 19.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2018, OF 537/3 Betreff: Mietervertreibung in der Schwarzburgstraße 54 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: - Ist dem Magistrat die gerade stattfindende Mietervertreibung mit geplanter Luxussanierung des Gebäudes und entsprechender exorbitanter zukünftiger Mietsteigerung in der Schwarzburgstraße 54 in allen Aspekten bekannt? - Ist dem Magistrat die notdürftig mit Stützen abgestützte Wohnzimmerdecke der Dachgeschosswohnung bekannt? Ist diese genehmigt (wie lange?) und ist die Sicherheit für die Bewohnerin gewährleistet? - Ist eine Aufstockung/Dachgeschossausbau des Hauses geplant? - Gibt es für die Bau- und Sanierungsmaßnahmen inzwischen eine Baugenehmigung oder gilt nach wie vor ein Baustopp? - Ist der Magistrat bereit und in der Lage, die verbliebenen Bewohner des Hauses mit den ihm verfügbaren Mitteln vor eventuellen schikanösen Beeinträchtigungen während der vorgesehenen Bautätigkeiten zu schützen, z.B. Lärm, Dreck, Abstellen von Strom, Wasser, Heizung? - Wie kann der Magistrat so auf den Investor einwirken bzw. ihn verpflichten, dass ein Verbleib der restlichen Mieter während und nach der Sanierung möglich ist? - Kann der Magistrat in diesem Sinne die geltende Erhaltungssatzung und die kommende Milieuschutzsatzung einsetzen, um insbesondere die angekündigte Mietsteigerung so gering wie möglich zu halten? - Ist dem Magistrat bekannt, ob im gesamten Hinterhofareal hinter der Schwarzburgstraße 54 und den Nachbargebäuden im Karree eine Hinterhofbebauung geplant ist? Gibt es dafür ggf. schon eine Bauvoranfrage? - Falls ja, wird der Magistrat dann im Gegensatz zur überdimensionierten Hinterhofbebauung hinter dem Bäckerweg 10 nur ein bezüglich GRZ (Grundfläche) und GFZ (Geschossigkeit) verträgliches und angemessenes Bauvolumen zulassen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 996 2018 Die Vorlage OF 537/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstellplätze am Nibelungenplatz

13.09.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3658 entstanden aus Vorlage: OF 532/3 vom 30.08.2018 Betreff: Fahrradstellplätze am Nibelungenplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich die Abstellmöglichkeit für Fahrräder am Nibelungenplatz verbessern ließe. Begründung: Die Fahrradständer und -bügel in der Nordendstraße sind nur für die aus dem Norden kommenden Besucher ersichtlich und decken auch nicht den Bedarf an Abstellmöglichkeiten. Besonders für den östlichen Bereich am sogenannten "Shell-Hochhaus" muss eine Lösung für weitere Fahrradbügel gefunden werden. Des Weiteren sollen die einbetonierten, niedrig-gebogenen Fahrradständer an der Ecke Schwarzburgstraße (seitlich der Gastro-Kette "Subway") entfernt und durch hohe Fahrradbügel ersetzt werden. Besonders in der Dunkelheit besteht eine hohe Stolpergefahr für Personen, die von dem Gelände kommend auf den Bürgersteig der Schwarzburgstraße gelangen möchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 11 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße

16.08.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3573 entstanden aus Vorlage: OF 499/3 vom 02.08.2018 Betreff: Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße Der Magistrat wird gebeten, wieder wie vor dem Bau der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" ein Hinweisschild für die auf der Eckenheimer Landstraße von Norden kommenden Fahrzeuge aufzuhängen, auf dem die Linksabbiegemöglichkeit über die Marschnerstraße in die Glauburgstraße gezeigt wird, um so das gefährliche direkte Linksabbiegen in die Glauburgstraße (bei gleichzeitigem parallelem Fußgänger-Grün) zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2154 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahren und Parken auf den Gehwegen in der Eckenheimer Landstraße verhindern

24.08.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2061 entstanden aus Vorlage: OF 268/3 vom 05.06.2017 Betreff: Fahren und Parken auf den Gehwegen in der Eckenheimer Landstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch Setzen von Pollern, jeweils zehn Meter von der Ecke entfernt zwischen dem Geh- und Radweg, die Nutzung des Gehwegs durch Autofahrer (vor allem Lieferverkehr) im Bereich Glauburgstraße/Schwarzburgstraße auf östlicher Seite und Schwarzburgstraße/Hansteinstraße auf der westlichen Seite der Eckenheimer Landstraße zu unterbinden. Begründung: Seit dem Umbau der Eckenheimer Landstraße werden im Bereich der Haltestelle "Glauburgstraße" die Gehwege sehr gerne und regelmäßig von Autofahrern zum Parken, Halten und auch einmal Durchfahren benutzt. Der Außenbereich vor dem Schaufenster der Schamlos-Friseure wird hierbei besonders gerne als Haltebucht genutzt, ebenso wie der Lieferverkehr des Getränkemarkts gerne über den Gehweg in die Hansteinstraße wieder hinausfährt. Dies ist so nicht tragbar und hat auch schon zu Beschwerden von Geschäftstreibenden geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2352 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße

24.08.2017 · Aktualisiert: 12.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2063 entstanden aus Vorlage: OF 266/3 vom 05.06.2017 Betreff: Fahrradparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, nach dem abgeschlossenen Umbau der Haltestellen entlang der Eckenheimer Landstraße Fahrradbügel zu setzen. Dies könnte unter anderem an folgenden Stellen geschehen: 1. In der Koselstraße vor dem Schaufenster des Optikers sowie im Bereich gegenüber. 2. Im Bereich der Musterschule. 3. An den Gehwegecken der Schwarzburgstraße auf beiden Seiten. Vor einer Umsetzung ist der Ortsbeirat zu informieren. Begründung: Im Bereich der neuen Haltestellen mangelt es an Fahrradabstellmöglichkeiten. Diese fehlen sowohl den Leuten, welche in die U-Bahn umsteigen wollen, als auch den Kunden der dort ansässigen Geschäfte, welche keine Fahrradabstellmöglichkeiten mehr haben. Darum sollten an allen sich hierfür anbietenden Stellen Fahrradständer aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2454 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Stand zur Schwarzburgstraße 12

11.08.2017 · Aktualisiert: 02.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2017, OF 303/3 Betreff: Stand zur Schwarzburgstraße 12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Stand zum ehemaligen Seniorenwohnheim in der Schwarzburgstraße 12 ist. - Ist das Gebäude (inzwischen wieder) komplett leer? - Welchen Status und welche Entscheidungen gibt es zur Zukunft des Gebäudes im Hinblick auf Sanierung, Abriss, Bauanträge und -genehmigungen, zukünftige Nutzung und Höhe, Eigentümer/Investor, Zeitschiene etc.? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 303/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 604 2017 Die Vorlage OF 303/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Post-Chaos im Nordend seit Schließung der Filiale in der Fürstenbergerstraße

08.12.2016 · Aktualisiert: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM 1056 entstanden aus Vorlage: OF 140/3 vom 08.12.2016 Betreff: Post-Chaos im Nordend seit Schließung der Filiale in der Fürstenbergerstraße Nach der Schließung der Postfiliale in der Fürstenbergerstraße Ende November sollte der Kiosk "Glauburg" (Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße) ihre Funktionen übernehmen. Tatsächlich müssen jetzt aber viele Menschen, die sogar im direkten Umfeld (!) der neuen Poststation wohnen und arbeiten, ihre Pakete beziehungsweise Zustellungen im viel weiter weg gelegenen Kiosk in der Zeil 5 abholen, der zudem eine schlechte ÖPNV-Verbindungen hat. Durch Fehlplanungen der Post AG ist jener Kiosk in der Nähe des Einwohnermeldeamtes nicht ausgelastet, hat aber einen Vertrag. Also teilte die Post die acht Zustellbezirke im Nordend neu auf und die DHL muss jetzt die Lieferungen für vier Nordendbezirke in der Innenstadt lagern. Nur die Sendungen für vier Bezirke kommen zum Kiosk Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße. Die Folge ist, dass viele Menschen aus der Neuhofstraße, Spohrstraße, Glauburgstraße, Schwarzburgstraße oder andere Adressen, die sich nur wenige Minuten entfernt vom Kiosk Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße befinden, jetzt mit der U-Bahn zur Konstablerwache fahren und dann bis zur Zeil 5 laufen müssen und dafür (hin- und zurück) circa 40 Minuten benötigen. Pakete müssen oft länger geschleppt werden als bisher. Das ist eine Zumutung für alle Bürgerinnen und Bürger, besonders aber für Ältere, Menschen mit Handicaps und so weiter. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, mit der Post AG ins Gespräch zu kommen beziehungsweise dahin gehend zu verhandeln, dass die Post wieder im westlichen Nordend oder in dessen Mitte, in der nahegelegenen neuen Filiale im Kiosk Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße, gelagert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 631 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufklärungskampagne/-aktion in Spielstraßen

18.02.2016 · Aktualisiert: 18.04.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2016, OM 5076 entstanden aus Vorlage: OF 940/3 vom 03.02.2016 Betreff: Aufklärungskampagne/-aktion in Spielstraßen Vorgang: OM 1929/13 OBR 3; ST 617/13 Der Magistrat wird gebeten - wie bereits 2013 beschlossen -, eine alle Verkehrsteilnehmer umfassende Aufklärungskampagne/-aktion in einer oder mehreren Spielstraßen im Nordend zu initiieren. Begründung: Der Ortsbeirat hat mit dem Martin-Luther-Platz, dem Friedberger Platz, der Rotlintstraße und der Nordendstraße/Schwarzburgstraße vier "Verkehrsberuhigte Bereiche" (Spielstraßen), wo immer wieder deutlich wird, dass die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer nicht weiß, welche Regeln hier bezüglich Geschwindigkeit, Querungsmöglichkeiten für Fußgänger, Vorfahrtsregelung etc. gelten. Da die Bereiche jedoch auch als "Verkehrsberuhigte Bereiche" genutzt werden sollten, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, eine Kampagne/Aktion zum Frühjahr/Sommer mit der Verkehrspolizei zu initiieren. Der Ortsbeirat steht hier gerne für Rückfragen oder eine Unterstützung zur Verfügung. Der Auftrag hierzu sollte jedoch vom Magistrat kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2013, OM 1929 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST 617 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 653

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer einrichten

10.12.2015 · Aktualisiert: 29.02.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.12.2015, OM 4843 entstanden aus Vorlage: OF 876/3 vom 24.09.2015 Betreff: Fahrradständer einrichten Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten auf den Sperrflächen der Kreuzungen bzw. Freiflächen Fahrradständer aufzustellen: - Schwarzburgstraße/Weberstraße; - Bornheimer Landstraße/Günthersburgallee; - Koselstraße/Lenaustraße. Die genauen Standorte sowie die Anzahl sind nach Möglichkeit mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Die Fahrradständer dienen der Verkehrssicherheit sowie der Verbesserung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 415

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradparkplätze statt Autoparkplätze

08.10.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.10.2015, OM 4634 entstanden aus Vorlage: OF 840/3 vom 03.09.2015 Betreff: Fahrradparkplätze statt Autoparkplätze Vorgang: OM 3444/14 OBR 3; ST 1629/14 Mit der Stellungnahme ST 1629 unterstützt der Magistrat den Vorschlag des Ortsbeirates (OM 3444), im Stadtteil an geeigneten Stellen Autoparkplätze in Fahrradparkplätze umzuwidmen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, in den nachfolgend aufgeführten Straßenabschnitten Autoparkplätze in Fahrradparkplätze umzuwidmen: Position Straße Straßenabschnitt Anzahl Bemerkung 1 Koselstraße Friedberger Landstraße/ Eckenheimer Landstraße 2 Mehrere Gastronomiebetriebe, evtl. Gehwegnasen einbeziehen 2 Zeißelstraße Lenaustraße/Eckenheimer Landstraße 2 Gehwegnasen in der Weberstraße 3 Adlerflychtstraße Eckenheimer Landstraße/Oeder Weg 2 Kino Mal Seh ́n 4 Weberstraße Eiserne Hand/Glauburgstraße/ Ecke Schwarzburgstraße 2 1 Hohe Wohndichte Wohndichte und Gastronomie 5 Wielandstraße Friedberger Landstraße/ Eckenheimer Landstraße 3 Hohe Wohndichte 6 Spohrstraße Neuhofstraße/Nibelungenallee 2 Hohe Wohndichte 7 Bäckerweg Friedberger Platz/Mauerweg 2 Hohe Wohndichte 8 Bornheimer Landstraße Friedberger Platz/Berger Straße 2 Hohe Wohndichte, zahlreiche gastronomische Betriebe 9 Günthersburgallee Friedberger Platz 1 bis 2 Hohe Wohndichte/Friedberger Platz/ "wildparkende" Autos/Spielstraße 10 Luisenstraße Ecke Lido/Luisenplatz 1 bis 2 Hohe Wohndichte/Gastronomie 11 Eckenheimer Landstraße Bürgersteig zwischen Marschnerstraße/Glauburgstraße 1 bzw. 2 Es bestehen zwei Supermärkte 12 Scheffelstraße In Höhe Klinik Maingau auf Höhe der Hausnummer 17 1 bzw. 2 Hohe Besucherinnen- und Besucherzahl 13 Schopenhauerstraße Nr. 9 Zwischen Einfahrt und Bewohnerparkschild 1 bzw. 2 Kita KIBIZ, Spielplatz, Café Schneider, Anwohner 14 Glauburgstraße Zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg: Höhe Stalburg Theater und Höhe Schiller Apotheke 2 Cafés, Stalburg Theater, viele Anwohnerfahrräder 15 Vogelsbergstraße Zwischen Günthersburgallee und Martin-Luther-Platz, einmal Höhe Kronberger Bäckerei 1 bzw. 2 Zahlreiche "wildparkende" Fahrräder, Bäckerei Vor der Umsetzung sollen die Planungen dem Ortsbeirat für evtl. Stellungnahmen zugeleitet werden. Nach Absprache zwischen Magistrat, Ortsbeirat und evtl. Anwohnerinnen und Anwohnern können weitere Straßenabschnitte festgelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3444 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1629 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 237 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2016, ST 1029 Antrag vom 01.02.2017, OF 159/3 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 336 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1434 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bauprojekt des St. Katharinen- und Weißfrauenstiftes für bedürftige Frankfurter Frauen

16.06.2015 · Aktualisiert: 08.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2015, OF 836/3 Betreff: Bauprojekt des St. Katharinen- und Weißfrauenstiftes für bedürftige Frankfurter Frauen Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu einem geeigneten Termin nach der Sommerpause die Direktorin des St. Katharinen- und Weißfrauenstift zur Vorstellung eines geplanten Bauprojekts in der Schwarzburgstraße für ein neues Wohngebäude zur Unterbringung von bedürftigen Frankfurter Frauen in den Ortsbeirat einzuladen. Begründung: Zweck des St. Katharinen- und Weißfrauenstift ist es, bedürftige Frankfurter Frauen durch Gewährung von Jahresrenten und Schaffung von Heimunterkunft unmittelbar zu versorgen und zu unterstützen. Zu diesem Zweck soll unter anderem ein in der Schwarzburgstraße gelegenes und bereits von der Stiftung genutztes Gebäude zurückgebaut und durch ein ansprechendes und aktuellen Bedürfnissen genügendes neues Wohngebäude in 2016 ersetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 02.07.2015, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 836/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel im Nordend - hier vor allem Weberstraße/Ecke Zeißelstraße und Weberstraße/Ecke Schwarzburgstraße (östlich)

20.03.2014 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM 2999 entstanden aus Vorlage: OF 555/3 vom 06.03.2014 Betreff: Fahrradbügel im Nordend - hier vor allem Weberstraße/Ecke Zeißelstraße und Weberstraße/Ecke Schwarzburgstraße (östlich) Der Magistrat wird gebeten, umgehend Fahrradbügel auf den Gehwegnasen sowohl Weberstraße/Ecke Zeißelstraße als auch Weberstraße/Ecke Schwarzburgstraße (östlich) so aufzustellen, dass keine Behinderung der Fußgängerin nen und Fußgänger erfolgt. Begründung: Bereits im vergangenen Jahr wurden unter großem Aufwand die Gehwegnasen an den vorgenannten Straßenkreuzungen gebaut. Auch Fahrradbügel sollten laut Zusage des Referats Mobilitäts- und Verkehrsplanung schnellstens folgen. Dies ist allerdings bis heute trotz mehrmaligen Nachfragens nicht geschehen. Es besteht allgemein im Stadtteil ein großer Bedarf an Fahrradbügeln und hier im Besonderen an den Ecken Weberstraße/Ecke Zeißelstraße und Weberstraße/Ecke Schwarzburgstraße (östlich). Da nicht alle Häuser einen Fahrradkeller besitzen, müssen Fahrräder oft an Zäunen/Laternen/Verkehrsschildern angeschlossen werden. Des Weiteren wird nachts regelmäßig auf den betreffenden Gehwegnasen geparkt und nicht zuletzt das Überqueren für Passanten erschwert. Es wird nicht angenommen, dass Gehwegnasen generell als Parkplätze dienen sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 885 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zukunft des Geländes der evangelischen Gethsemanegemeinde

26.02.2013 · Aktualisiert: 29.05.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2013, OF 365/3 Betreff: Zukunft des Geländes der evangelischen Gethsemanegemeinde Das Gelände zwischen Eckenheimer Landstraße, Marschnerstraße, Weberstraße und Neuhofstraße gehört dem evangelischen Regionalverband. Z. Z. wird die Kirche renoviert. Geplant ist, dass die Gemeindeverwaltung und das Pfarramt in den Kirchenbau integriert wird. Ob die übrigen Gebäude, darunter das bisherige Pfarrhaus, der Kindergarten und zwei Wohnhäuser verkauft, abgerissen oder saniert werden soll, ist nicht bekannt und auch noch nicht beschlossen. Möglicherweise soll ein größerer Kindergarten auf dem Gelände des Gemeindehauses eingerichtet werden. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten zu beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten - Sind dem Magistrat konkrete Pläne für die Gestaltung des Geländes zwischen der Eckenheimer Landstraße, Marschnerstraße, Weberstraße und Neuhofstraße bekannt? - Liegen dem Magistrat Abriss- bzw. Bauanfragen oder -anträge für das bezeichnete Areal vor? - Wenn ja, wie hat der Magistrat diese Anträge beschieden? - Das Gemeindehaus steht noch nicht unter Denkmalschutz, wohl aber das Kirchengebäude. Würde der Magistrat einen entsprechenden Antrag auf Denkmalschutz, insbesondere wegen des schönen großen Gemeindesaals unterstützen? - Sollte der Bau von Wohnungen vom Eigentümer geplant sein, würde der Magistrat darauf drängen, dass mindestens ein Anteil von 30% öffentlich geförderte Wohnungen errichtet werden? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 365/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 18.04.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 365/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 23.05.2013, TO I, TOP 13 Es besteht Einvernehmen, dass über die letzten zwei Punkte der Aufzählung getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt wird. Beschluss: Auskunftsersuchen V 746 2013 Die Vorlage OF 365/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der vierte Punkt wie folgt lautet: "Ist der Magistrat bereit, das Gemeindegebäude samt Grundstück zu kaufen, da das Nordend kein Bürgerzentrum hat?" Abstimmung: Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme Punkte 4 und 5: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klare Kennzeichnungen im Bereich der verkehrsberuhigten Zone Nordendplatz

01.12.2011 · Aktualisiert: 14.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 688 entstanden aus Vorlage: OF 79/3 vom 19.10.2011 Betreff: Klare Kennzeichnungen im Bereich der verkehrsberuhigten Zone Nordendplatz Der Magistrat wird gebeten, die verkehrsberuhigte Zone im Bereich Nordendplatz klar zu kennzeichnen, sodass für Autofahrer (und natürlich auch für Kinder und Fußgänger) eindeutig erkennbar wird, dass sie sich in einem solchen Bereich befinden. Dazu wäre es erforderlich, entweder vier weitere Schilder aufzustellen oder aber vier Straßenmarkierungen so aufzubringen, wie es bereits im Bereich der Nordendstraße vor dem Nordendplatz der Fall ist. An folgenden Stellen fehlt ein Schild oder eine Straßenmarkierung: - Nordendplatz nach der Einmündung der Brahmsstraße - Gluckstraße nach der Kreuzung Nordendstraße - Schwarzburgstraße nach der Kreuzung Gluckstraße - Lenaustraße nach der Einmündung der Schwarzburgstraße Begründung: Die verkehrsberuhigte Zone muss eindeutig gekennzeichnet sein. Im gesamten Bereich der insgesamt 750 Meter langen verkehrsberuhigten Zone mit sechs Kreuzungen und Einmündungen stehen nur drei Schilder (jeweils eines an jeder Einfahrt in diesem Bereich). Das Verhalten der meisten Autofahrer zeigt, dass sie nicht wissen, was alles dazugehört. Diese Unsicherheit schadet dem Verkehrsablauf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 360 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel auf Parkverbotsflächen

28.10.2010 · Aktualisiert: 02.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2010, OM 4688 entstanden aus Vorlage: OF 1003/3 vom 05.08.2010 Betreff: Fahrradbügel auf Parkverbotsflächen An zahlreichen Kreuzungen im Nordend befinden sich markierte Flächen auf der Fahrbahn, die anzeigen, dass dort das Parken untersagt ist. Trotzdem ist zu beobachten, dass diese Flächen häufig mit geparkten Autos zugestellt sind. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob auf den markierten Flächen an Kreuzungen im Stadtteil, auf denen das Parken von Autos nicht gestattet ist, Fahrradbügel aufgestellt werden können, wie dies zum Beispiel an der Friedberger Landstraße/Vogelsbergstraße der Fall ist. Unter anderem sollte dies an folgenden Kreuzungen erfolgen: Eckenheimer Landstraße Ecke Schwarzburgstraße und Nordendstraße Vogelsbergstraße Ecke Günthersburgallee sowie Ecke Rotlintstraße Richard-Wagner-Straße Ecke Nordendstraße Spohrstraße Ecke Schwarzburgstraße Weberstraße Ecke Neuhofstraße und Wielandstraße Lenaustraße Ecke Glauburgstraße Lortzingstraße Ecke Neuhofstraße Glauburgstraße Ecke Spohrstraße Schleidenstraße Ecke Jahnstraße Musikantenweg Ecke Hegelstraße Burgstraße vor Haus Nr. 15 Diese Liste ist nicht vollständig. Weitere Kreuzungen können hinzugefügt werden. Begründung: Die verbotswidrig geparkten Autos behindern besonders Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen beim gefahrlosen Queren der Straße. Fahrradbügel sind zum Fernhalten von Autos effektiver und ansehnlicher als Poller und bieten außerdem der wachsenden Zahl von Radfahrerinnen und Radfahrern im Stadtteil Abstellmöglichkeiten für ihre Räder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 303 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blindensteine an den Fußgängerüberwegen

28.10.2010 · Aktualisiert: 02.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2010, OM 4687 entstanden aus Vorlage: OF 998/3 vom 11.08.2010 Betreff: Blindensteine an den Fußgängerüberwegen Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen und gegebenenfalls zu prüfen, ob für die inzwischen an fast allen größeren Fußgängerüberwegen verlegten weißen Blindensteine mit Rillen in Gehrichtung unterschiedliche Materialien verwendet wurden, da einige von Anwohnern immer wieder als rutschig beschrieben werden. Hier muss sichergestellt werden, dass sie rutschsicher sind. Begründung: Dem Ortsbeirat kommen immer wieder Beschwerden zu Ohren, dass einzelne Fußgängerüberwege durch diese Steine besonders bei Regen oder mit glatten Schuhsohlen, rutschig sind. Genannt wurden die Übergänge Burgstraße/Bornheimer Landstraße, Friedberger Platz/Koselstraße und Schwarzburgstraße/Glauburgstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 305 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U.5 (oder Nachfolgebahn) koppeln

26.08.2010 · Aktualisiert: 04.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4485 entstanden aus Vorlage: OF 283/3 vom 16.08.2007 Betreff: Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße zulassen - an Vorrangschaltung für U 5 (oder Nachfolgebahn) koppeln Vorgang: OM 2606/04 OBR 3; ST 1193/04 In seiner Stellungnahme vom 17.11.2004, ST 1193, äußerte sich der Magistrat ablehnend zur Anregung des Ortsbeirates vom 19.02.2004, OM 2606, das Linksabbiegen an der bezeichneten Kreuzung zuzulassen, da weder eine zwingende verkehrliche Notwendigkeit bestehe noch die räumlichen Verhältnisse der Kreuzung ein Linksabbiegen ohne Beeinträchtigung der U 5 zuließen. Dem ist entgegenzuhalten, dass die befürchteten negativen Folgen des Linksabbiegens an der bezeichneten Kreuzung durch eine Vorrangschaltung zugunsten der U 5 weitgehend vermieden werden könnten. Im Falle, dass die U 5 zugleich mit abbiegewilligen Pkws an der Ampel steht, dürfte schon eine Vorrangschaltung für die U 5 von 15 bis 20 Sekunden ausreichen, die Kreuzung westseitig für das Abbiegen frei zu machen. Im Falle eines gemeinsamen Ansteuerns der Glauburgstraße von U 5 und Pkws während der Grünphase ermöglicht die Haltezeit der Bahn an der Haltestelle den Pkws das Abbiegen in aller Regel bevor die U 5 die Fahrt fortsetzt und dafür freie Bahn benötigt - dies geschieht schon jetzt häufig. Auch das Argument, es gebe keinen Platz zur Abmarkierung einer eigenen Abbiegespur überzeugt nicht: Es geht darum, in den langen Phasen zwischen den Bahndurchfahrten flexibles Abbiegen zuzulassen und damit unnötigen Umwegverkehr (derzeit Marschnerstraße) zu vermeiden. Hierfür reicht der Platz auf der Kreuzung völlig aus. Unterstützend könnte jedoch ein optisches Signal wirken, das im entscheidenden Zeitfenster auf das Herannahen einer Bahn hinweist (z. B. Abbiegepfeil auf Rot). Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob kurzfristig unter Zuhilfenahme einer Vorrangschaltung für die U 5 und gegebenenfalls eines Abbiegepfeils für Pkws das Linksabbiegen an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Glauburgstraße gestattet werden kann sowie 2. bei der Verkehrsplanung im Zusammenhang mit der Umgestaltung der U 5 bestmögliche Voraussetzungen für das Linksabbiegen an dieser Kreuzung zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 425 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 51. Sitzung des OBR 3 am 10.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwarzburgstraße Nr. 20: Gefällte Bäume

11.03.2010 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2010, OM 4024 entstanden aus Vorlage: OF 908/3 vom 24.02.2010 Betreff: Schwarzburgstraße Nr. 20: Gefällte Bäume Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für das Fällen der drei Bäume im Vorgarten des Hauses eine Genehmigung vorlag. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2010, ST 583 Aktenzeichen: 79 2

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